Thema: Nachnahmebelege
inflamicha Am: 16.01.2015 13:31:29 Gelesen: 129553# 98@  
@ Sachsendreier53 [#95]

@ juni-1848 [#96]

Hallo,

da es sich nicht um eine portofreie, sondern um eine portopflichtige Dienstsache handelt (siehe oben links), handelt es sich hierbei um die Taxziffer für das zu erhebende Nachentgelt beim Empfänger. Die 30 Pf. ergeben sich aus 20 Pf. Briefgebühr bis 10 Meilen und 10 Pf. Nachnahmegebühr (2 Pf. je angefangene Mark, mindestens aber 10 Pf.). Es muss ja nicht immer blau sein.

Gruß Michael
 
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