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Thema: Briefankündigung - ein Service von Deutsche Post AG und 1&1
Das Thema hat 100 Beiträge:
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nagel.d Am: 31.07.2020 12:29:30 Gelesen: 19040# 26 @  
@ bovi11 [#19]

Das mit der Paketankündigung respektiv Nachverfolgung funktioniert aber auch nicht. In der kürzeren Vergangenheit habe ich die Erfahrung gemacht, daß ein Paket aus Südostasien im Paketzentrum in Heathrow auf dem Flughafen liegt, obwohl es seit 3 'Tagen hier zugestellt ist.

Mir erschließt sich diese ganze Geschichte eh nicht. Welchen Nutzen habe ich als Empfänger davon, wenn ich bei einem Kurzurlaub in der Eifel samstags morgens erfahre, daß mir ein Brief zugestellt wird? Ich persönlich gehe da einen Schritt weiter, die Post kündigt dann in der Zukunft an, all diese Briefe einzuscannen und per Mail an den entsprechenden Empfänger zuzustellen. Das Ergebnis ist dann, daß der örtliche Zusteller entlassen wird und man so Kosten spart und den Profit steigert. Die wenigen Zusteller, die dann bleiben, werden im Ringtaus auf Zustellbezirke geschickt, um dann dort die eingescannten Briefe, welche dann mit der Paketpost zugestellt werden, dies im Ringtaus zustellen, heißt jeden Tag in einem neuen Zustellbezirk (um es mal überspitzt zu sagen).
 
alemannia Am: 31.07.2020 13:59:58 Gelesen: 19007# 27 @  
@ nagel.d [#26]

Hallo zusammen,

den 2. Absatz verstehe ich irgendwie nicht.

Gruß

Guntram
 
22028 Am: 31.07.2020 14:06:15 Gelesen: 19001# 28 @  
@ alemannia [#27]

Ich auch nicht, macht aber nichts. ;-)
 
antwortscheinsammler Am: 31.07.2020 17:12:08 Gelesen: 18963# 29 @  
@ DL8AAM [#17]

Aber der Post geht es wohl primär darum, jetzt schon einmal die "Idee" Postscann zu etablieren. Und natürlich auch um Erfahrungen für die späteren Entwicklungsstufen zu sammeln, d.h. das jetzt ist lediglich ein Test bzw. Werbung oder auch eine Marktpositionierung. Die Post sagt ja selbst, dass das Umschlagscannen mit Email-Avisierung erst der erste Schritt sein soll, als nächstes ist geplant, dass die Post die Briefe öffnet, auch den Inhalt scannt und diesen den Empfängern per Email übermittelt.

Exakt! Und für so altmodischen Kram wie Postgeheimnis interessiert sich ja sowieso keiner mehr.

Ausserdem kann man so, wenn man ohnehin alle Briefe öffnet auch ganz wunderbar kontrollieren ob die bösen Postkunden womöglich eine Briefmarke, Postkarte, Münze, CD oder sonstige "Waren" per einfachem Brief ins Ausland versenden, statt ein ach so günstiges DHL-Paket zu bezahlen.

LG
Antwortscheinsammler
 
drmoeller_neuss Am: 31.07.2020 18:36:50 Gelesen: 18936# 30 @  
@ antwortscheinsammler [#29]

Das wird im Prinzip schon in großen Versicherungen gemacht. Die Post wird zentral geöffnet, und der Sachbearbeiter bekommt eine Email und einen Scan auf den Bildschirm.

Gerade in den Corona-Zeiten sehe ich hier durchaus Vorteile, weil das "papierfreie" Büro erst Home Office ermöglicht.

Die mit der Postöffnung betrauten Mitarbeiter müssen natürlich eine Vertraulichkeitserklärung (NDA) unterschreiben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Post damit ganz abgeschafft wird, und die Glückwunschkarte zur Kommunion wird auch zukünftig verschlossen zum Empfänger kommen. Wir müssen als Postkunden allerdings irgendwann damit leben, dass es für Kleinsendungen nur noch eine Portostufe gibt. Zur Zeit "subventionieren" die Großbriefe die Kleinbriefe und die Postkarten. In Österreich gibt es nur noch zwei Portostufen.

Der nächste Schritt wäre, dass ich am Schalter meine Schriftstücke vorlege, der Postmitarbeiter mit einer Dokumentenkamera alles fotografiert und der Empfänger das je nach Wunsch auf Papier oder digital bekommt. Zur Zeit hat der Absender immer das Problem, beweisen zu können, was in dem Brief genau darin war. Der Empfänger kann behaupten, im Einschreibebrief seien nur leere Blätter gewesen.
So utopisch ist mein Vorschlag nicht, schliesslich sind Postmitarbeiter schon heute berechtigt, meine Identität zum Eröffnen eines Bankkontos zu überprüfen.
 
nagel.d Am: 31.07.2020 21:16:14 Gelesen: 18891# 31 @  
@ drmoeller_neuss [#30]

Daß ein Empfänger behauptet nur leere Blätter im Brief respektiv Einschreiben erhalten zu haben gab es schon vor 100 Jahren, wie kann man dann das Gegenteil beweisen.
 
bovi11 Am: 31.07.2020 21:51:21 Gelesen: 18881# 32 @  
@ nagel.d [#31]

Seit Jahrzehnten für die Zustellung wichtiger Sachen bewährt und nicht sonderlich teuer: Zustellung per Gerichtsvollzieher.
 
Richard Am: 03.08.2020 16:39:55 Gelesen: 18764# 33 @  
@ Roland Daebel [#12]

Beiträge [#1] bis [#11] aus dem Thema "Datamatrixcode auf alle Briefmarken ab 2021 - Digitalisierungsoffensive" redaktionell mit diesem Thema vereinigt, damit alle Informationen und Meinungen an einer Stelle zu finden sind.
 
nagel.d Am: 03.08.2020 20:24:32 Gelesen: 18719# 34 @  
@ bovi11 [#32]

Zumindestens eine Geschäftsgebühr (Nach GvKostG persönliche Zustellung 10,00 Euro + die Kosten der Auslagen) von daher teuer oder billig kann man jetzt streiten. Genauso die Zustellung per Postzustellungsurkunde (3,45 Euro + Mehrwertsteuer).
 
bovi11 Am: 03.08.2020 20:32:54 Gelesen: 18716# 35 @  
@ nagel.d [#34]

Dafür, daß Du dafür einen hieb- und stichfesten Nachweis bekommst, daß ein ganz bestimmtes Schriftstück zugestellt wurde, ist das absolut im Rahmen.

Bei jeder Postzustellung bekommst Du letztlich nur die Bestätigung, daß ein Kuvert den Empfänger erreicht hat. Da lohnt sich meines Erachtens die etwas höhere Ausgabe.
 
drmoeller_neuss Am: 03.08.2020 21:26:48 Gelesen: 18698# 36 @  
@ bovi11 [#35]

Das Problem ist nur mit eiligen Fristsachen. Natürlich wird das einem gut organisierten Anwalt nie passieren, aber Otto Normalbürger fällt es schon einmal zwei Tage vorher ein, dass er seinen Mietern in Dresden fristgerecht kündigen will.

Haus und Grund sagt dann einfach, "nehmen Sie sich einen Zeugen, packen Sie alles im Beisein des Zeugens in einen Umschlag und gehen gemeinsam zum Briefkasten des Empfängers und werfen den Brief ein". Schön, geht in der gleichen Stadt, aber in einer Entfernung von 800 km?

Mir ist kein Dienst bekannt, der diese Aufgabenstellung abdeckt. Die Deutsche Post könnte so etwas anbieten, das im Prinzip wie Postident abläuft, nur dass zusätzlich Dokumente abfotografiert werden, die im zuständigen Briefzentrum des Empfängers ausgedruckt und als Einwurfeinschreiben (oder wie der Absender es wünscht) zugestellt werden.

Und für die Philatelisten würde ein interessanter Umschlag abfallen.
 
nagel.d Am: 04.08.2020 17:56:47 Gelesen: 18608# 37 @  
@ drmoeller_neuss [#36]

Was hinzukommt ist daß der Empfänger dann immer noch behaupten kann er hätte nichts bekommen und dabei ist der Nachweis auch mit Zeugen und Übergabeeinschreiben schwer zu führen. Die einzige Möglichkeit ist einfach das schreiben gegen Quittung direkt beim Empfänger oder Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Bei allen anderen Sachen steht dann Aussage gegen Aussage, selbst beim Einwurf in den Briefkastne des Empfängers mit Zeugen, welcher auch bestätigen kann das Schreiben wurde in den Briefumschlag gesteckt kann der Empfänger immer noch zunichte machen "Habe ich nie erhalten". und dann sind wir wieder ganz am Anfang.
 
bovi11 Am: 04.08.2020 18:35:20 Gelesen: 18583# 38 @  
@ nagel.d [#37]

"Bei allen anderen Sachen steht dann Aussage gegen Aussage, selbst beim Einwurf in den Briefkastne des Empfängers mit Zeugen, welcher auch bestätigen kann das Schreiben wurde in den Briefumschlag gesteckt kann der Empfänger immer noch zunichte machen "Habe ich nie erhalten". und dann sind wir wieder ganz am Anfang."

Das trifft so nicht zu.

Mit dem Einlegen in den (richtigen) Briefkasten ist das Schreiben zugestellt, denn es ist in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Empfängers gelangt.

Zustellung "per Boten" ist dann sicher, wenn der Bote auch bestätigen kann, was in das Kuvert gesteckt wurde.
 
nagel.d Am: 04.08.2020 20:23:10 Gelesen: 18518# 39 @  
@ bovi11 [#38]

In der Theorie mag das zwar stimmen, aber in der Praxis sieht das anders aus und um ehrlich zu sein, während meiner Zeit, wo ich in diversen Anwaltskanzleien gearbeitet habe, habe ich sehr vieles erlebt, auch die von dir angesprochene Praxis, da wurde dann anschließend behauptet, der Brief habe dann trotz Zeuge der auch Bote war, nur leere Blätter enthalten.
 
bovi11 Am: 04.08.2020 20:24:51 Gelesen: 18516# 40 @  
@ nagel.d [#39]

Ich spreche nicht aus der Theorie, sondern aus vielen Jahren Praxis.
 
nagel.d Am: 04.08.2020 20:27:41 Gelesen: 18515# 41 @  
@ bovi11 [#40]

Es gibt nix, was es nicht gibt und wenn man meint, man hätte alles erlebt, kommt immer wieder was neues dazu und ich hab das in der Praxis sehr oft erlebt, dass einfach behauptet wurde man habe nur leere Blätter erhalten (selbst wenn man das schreiben nebst Quittung persönlich übergeben hat).
 
bovi11 Am: 04.08.2020 20:34:39 Gelesen: 18507# 42 @  
@ nagel.d [#41]

Daß das behauptet wird, erlebe ich natürlich auch - Erfolg hatte damit bei mir noch niemand.
 
nagel.d Am: 04.08.2020 20:39:01 Gelesen: 18505# 43 @  
@ bovi11 [#42]

Ja wie gesagt behaupten und lügen darf man - darüber braucht man nicht zu diskutieren. Aber das hängt jetzt nicht mit dem Thema zusammen, denn wie gesagt mir nützt die Ankündigung der Post nichts, dass ein Brief zugestellt wird, wenn ich über ein verlängertes Wochenende im Spessart bin, da kenne ich nicht den Inhalt des Briefes und der nächste schritt wird sein, man scannt das ein und stellt die Briefe dann irgendwann gesammelt zu (so hab ich das bei der Mitteilung von gmx herausgelesen) und auf was das denn herausläuft, kann an sich ausmalen.
 
drmoeller_neuss Am: 04.08.2020 21:35:39 Gelesen: 18479# 44 @  
@ nagel.d [#43]
@ bovi11 [#42]

Die persönliche Zustellung mit Zeugen funktioniert in der Praxis sehr gut, wenn es nicht an der Entfernung zum Empfänger scheitert.

Zur Vollständigkeit möchte ich noch anmerken, dass natürlich niemand verpflichtet ist, kurz vor Mitternacht noch einmal in seinen Briefkasten zu schauen, ob Fristsachen darin liegen. Im Zweifelsfall gelten "spät eingeworfene" Schriftstücke erst am nächsten Werktag mit dem normalen Postgang als zugestellt.

Man muss auch auf den richtigen Briefkasten achten, gerade in Hochhäusern kann es mehrere Bewohner mit dem gleichen Nachnamen geben. Im Zweifelsfall besser vor Ort fragen.

Vor den blauen Briefen vom Gerichtszusteller haben Postzusteller auch heute noch Respekt, im Gegensatz zu Einschreiben werden die immer korrekt zugestellt, da die Post für die Folgen einer falschen Zustellung haftet. Als "Auftraggeber" muss man unbedingt auf eine korrekte Adresse achten, schon ein Buchstabendreher im Namen wird dazu führen, dass der Brief als "unzustellbar" zurückgeht.
 
nagel.d Am: 05.08.2020 18:28:13 Gelesen: 18397# 45 @  
@ drmoeller_neuss [#44]

Diese Praxis wurde natürlich vorausgesetzt.

Aber selbst bei Zustellung mit Zeugen kann der Empfänger bei unangenehmen briefen immer noch behaupten es wären nur leere Blätter im Brief gewesen (genauso wie bei der Zustellung mit Quittung bei persönlicher Übergabe). Wie Glaubwürdig im Streitfall ist läßt sich dehnen wie ein Kaugummi.
 
22028 Am: 05.08.2020 18:34:43 Gelesen: 18395# 46 @  
Nun sind sich auch schon hier, die Verschwörungstheoretiker (Aluhutfraktion)!
 
Journalist Am: 05.08.2020 20:03:54 Gelesen: 18375# 47 @  
Hallo an alle,

als einer der Nutzer möchte ich mal wieder was zum Thema melden. Festgestellt habe ich nun in den circa 2 Wochen, wo ich diesen Service nutze, dass hier einiges noch nicht rund läuft.

Manche Sendungen habe ich bis zu 3 x gemeldet bekommen, da diese auch 3 x scheinbar durch eine Sortiermaschine gelaufen sind, andere dafür gar nicht, obwohl sie durch eine Sortiermaschine gelaufen sind.

Teilweise hat es sich um Meldungen aus dem Abgangsbriefzentrum gehandelt, teils um Meldungen aus dem IPZ 1, oft aber auch aus dem Eingangsbriefzentrum (hier BZ 65). Dies kann man anhand der Uhrzeit der Mail feststellen. Hier kann man auch feststellen, dass bestimmte nicht eilige Sendungen, vormittags bearbeitet wurden und dann am nächsten Tag im Briefkasten lagen.

Erfasst wurden auch Einschreiben oder Postsachen und Pressesendungen bis Format C4, sofern sie maschinenfähig sind und die Technik funktioniert.

Sinnvoll finde ich diesen Service beispielsweise, wenn ich einige Tage unterwegs bin, und dann ansatzweise schon informiert bin, welche Post mich tatsächlich zu Hause nach meiner Rückkehr erwarten wird.

Die Post redet hier zwar von einer Digitalisierungsoffensive, aber da hier nur ein Teil der meldefähigen Sendungen tatsächlich angekündigt wird, scheint die bisherige Technik doch noch nicht so ausgereift zu sein oder sie baut auf zu alte Software auf und hat noch viele Schwächen.

Weiter ist keine Logik erkennbar, weshalb man mal eine Meldung vom Abgangsbriefzentrum erhält, manchmal vom Eingangbriefzentrum. Für mich wäre die erste Option sinnvoller (also das Abgangsbriefzentrum), denn dann kann ich beispielsweise eine mir angekündigte wichtige Sendung auch schon als tatsächlich verschickt erfassen und eventuell meine Zeit so steuern, das ich dann im Falle eines Übergabeeinschreibens auch ungefähr in dem Zeitfenster anwesend bin, wo der Briefträger erfahrungsgemäß vorbei kommt. Dies spart mir dann Zeit, denn ich muss nicht zur Post, die Sendung abholen und habe den wichtigen Inhalt auch rechtzeitig.

Die Bilder der Sendungen werden ja nicht zur zu diesem neuen Zweck erfasst. Sie wurden vorher intern schon für die Kodierung und Sortierung genutzt, aber auch für die Entgeltsicherung, die Marktanalyse und einige andere Dinge wie beispielsweise die interne Sendungsverfolgung bei Einschreiben.

Diese vorhandenen Daten werden aber leider noch nicht richtig verknüpft, so dass man bei einer Sendungsverfolgung eines Einschreibens den kompletten Lebenslauf des Briefes sehen kann, so wie bei Paketen, obwohl intern entsprechende Daten vorhanden sind. Scheinbar ist hier die genutzte Software aber noch nicht so modern, wie beispielsweise bei der Schweizer Post. Hier herrscht also noch viel Nachholbedarf.

Soweit mal wieder einige Fakten zu diesem Thema, statt der einen oder anderen wilden Spekulation oder der einen oder anderen eher theoretischen abstrakten Aussagen dazu.

Viele Grüße Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 06.08.2020 11:19:38 Gelesen: 18285# 48 @  
@ Journalist [#47]

Die Bilder der Sendungen werden ja nicht zur zu diesem neuen Zweck erfasst. Sie wurden vorher intern schon für die Kodierung und Sortierung genutzt, aber auch für die Entgeltsicherung, die Marktanalyse und einige andere Dinge wie beispielsweise die interne Sendungsverfolgung bei Einschreiben.

Dieser Satz dürfte einigen Sprengstoff mit Blick auf den Datenschutz enthalten. Ich sehe keine Probleme bei nachweispflichtigen Sendungen, wo die Post für den Verlust haftet, und natürlich bei Einwilligung des Kunden bei der neuen "Briefankündigung" (wobei auch hier Zweifel angebracht sind, da nur der Empfänger der Speicherung der Daten zugestimmt hat).

Auf welcher Rechtsgrundlage speichert die Post Photos von Briefumschlägen und wie lange? Die Absenderangabe wird für die Codierung und die Zustellung nicht benötigt.
 
bovi11 Am: 06.08.2020 11:36:18 Gelesen: 18276# 49 @  
@ drmoeller_neuss [#48]

"Die Absenderangabe wird für die Codierung und die Zustellung nicht benötigt."

Für die Zustellung unmittelbar nicht, aber: Wenn eine Postsendung nicht zustellbar ist oder die Annahme verweigert wird, geht sie an den Absender zurück. Ohne Kenntnis vom Absender geht das nicht.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß der eine oder andere problemorientiert und nicht lösungsorientiert denkt.

Frei nach dem Motto: "Sie haben kein Problem? - Ich suche es für Sie!"
 
uli Am: 06.08.2020 12:30:20 Gelesen: 18258# 50 @  
@ drmoeller_neuss [#48]

"Dieser Satz dürfte einigen Sprengstoff mit Blick auf den Datenschutz enthalten."

Die Auflagen zur Speicherung sind streng und bekannt und die DPAG wird im eigenen Interesse sicher viel dafür tun, dass mit den Daten kein Schindluder getrieben wird. Um bei deinem Bild zu bleiben: Datenspeicherung ist immer Sprengstoff - man muss alles dafür tun, dass die Lunte nicht Feuer fängt.
 

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