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Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
Das Thema hat 84 Beiträge:
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uli Am: 29.10.2014 15:01:09 Gelesen: 47693# 10 @  
Ich bin ziemlich perplex wg. manch - Pardon! - naiver Meinung hier. Ein Interessenkonflikt ist ganz offensichtlich vorhanden. Was z.B. im Kunstsektor - siehe z.B. http://www.zeit.de/2012/20/Kunstmarkt - problemlos möglich war und ist, ist in der Philatelie ebenso möglich (und vermutlich auch präsent). Da es für sehr viele Gebiete nur einen Prüfer und deshalb keine Kontrollmechanismen gibt, ist die Gefahr einem nicht ganz korrekten Attest auf dem Leim zu gehen sicher vorhanden. Das Risiko solch übler Machenschaften kann nur durch möglichst große Seperation und Unabhängigkeit der handelnden Organe vermindert werden.

Bei der Einladung zum Abendessen sträuben sich jedem die Haare, der beruflich jemals irgendwie mit dem Thema Compliance in Berührung gekommen ist. Wenn ich im Zusammenhang mit meinem Job eine solche Einladung von einem Geschäftspartner angenommen hätte, hätte ich eine fristlose Kündigung oder zumindest eine handfeste Abmahnung erhalten.

Gruß
Uli
 
hajo22 Am: 29.10.2014 15:05:57 Gelesen: 47688# 11 @  
@ rostigeschiene [#8]

Das Auktionshaus Schlegel steht für mich außerhalb jeder Diskussion. Schlegel-Kompetenz ist weltbekannt. Das ist auch wieder ein Vorteil, der sich zeigt: Ein "hauseigener" Prüfer kann in seinem Prüfgebiet schnell die Spreu vom Weizen trennen, sprich fragliches, falsches oder gefälschtes Material landet erst gar nicht im Katalog. Auch der Zeitvorteil ist nicht zu unterschätzen.

Heinrich Köhler war auch Prüfer und gleichzeitig Händler und Auktionator. Und wir schätzen uns heute glücklich, eine Köhler-geprüfte (klassische) Marke zu eigen zu haben.

Du hast recht "duphil", dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Grüße
Jochen
 
RB Am: 29.10.2014 17:55:33 Gelesen: 47586# 12 @  
@ drmoeller_neuss [#1]

Man sollte die Einladung von Dr. Fischer nicht so eng sehen. Es war ein Dankeschön für die Prüfarbeit zur erfolgreichen 139. Auktion (Horst Kühner Sammlung), zu der auch unsere Prüfer mit sehr vielen Attesten beitrugen. Ich denke die Rechnung für das Essen fällt im Vergleich mit den Prüfkosten nicht allzu sehr ins Gewicht. Es war außerdem zumindest auch ein BPP Prüfer eingeladen, der leider verhindert war.

Dass der Großteil der philatelistischen Prüfer entweder als Händler, Mitarbeiter eines Auktioshauses oder gar Teilhaber eines solchen tätig ist oder privat bzw. gewerblich mit Marken handelt, ist Fakt. Es muss in dem Verantwortungsbewusstsein der Person liegen, die Prüftätigkeit unabhängig davon auszuführen.

Liebe Grüße

Robert Brunel
(Prüfer im Verband philatelistischer Prüfer e.V.)


 
DL8AAM Am: 29.10.2014 17:57:41 Gelesen: 47582# 13 @  
Ich sehe das eher anders herum: Ein Auktionshaus, dass einen Prüfer als Angestellten beschäftigt, wird tunlichst darauf achten, dass die Atteste dieses Prüfers "besonders" lupenrein sein werden. Irgendwie geartete Fehlerentscheidungen würden nicht nur auf den Prüfer, sondern sogar auf das gesamte Auktionshaus, zurückfallen.

Gerade aus diesem Grund finde ich es äußerst "gut gelaufen", dass der Prüfer sogar eine Emailadresse seines Arbeitsgebers nutzt. Eben weil diese "Verbämselung" dadurch für jeden öffentlich kommuniziert und nicht heimlich kaschiert wird!

Auch hinsichtlich der inzwischen extremst weit weit überzogenen Compliance-Mode[werbe-]welle - es geht ja schon fast so weit, dass wenn ich beim Kunden die Toilette genutzt habe, ich um die Ausstellung einer Rechnung bitten muss. Was ich hierbei inzwischen erlebt habe, lässt sich teilweise mit dummlächerlichst nicht einmal mehr ansatzweise beschreiben - finde ich es gerade extrem gut, dass der Sachverhalt der angenommenen Esseneinladung aus eigenen Stücken offensiv veröffentlicht wurde. Wie gesagt, gerade dadurch setzt man sich in die Zugzwangposition besonders "gut" und unabhängig agieren zu müssen, ansonsten besteht schnell die Gefahr, dass negatives "Gerede" entsteht. Grundloses Sichhochschaukeln von entsprechenen Meldungen können heute über die Social Networks schnell richtige - aber auch grundlose - Shitstorms auslösen. Dem will jeder so aufgestellte Player sicherlich entgehen.

Für mich ist so eine Meldung , also die beste Werbung für die Dienstleistung dieses Anbieters!

Und auch wenn ein Prüfer möglicherweise eine "Monopolstellung" haben sollte, wird sich schnell die Spreu vom Weizen trennen. Informationen sind heutzutage schneller verbreit- und beschaffbar. Ein Attest kann dann auch "wertlos" sein. Der auf Auktionen kaufende Kunde, der "Geld in die Hand nimmt", ist (sollte) nicht so dumm und uninformiert (sein), wie man schlechthin denken mag. Das ist nicht mehr der einsam vor sich hin agierende "Stille Kämmerchen-Sammler" früherer Zeiten. Fehlatteste fallen sicherlich eher früher als später auf, besonders wenn das gute Stück in 1-2 Jahren über dem nächsten Auktionator wieder auf den Markt kommt. Wenn dann noch die Kombination Prüfer + Auktionshausangestellter bekannt ist, wage ich mir die schlechten "Nachsagen" kaum vorzustellen.

Deshalb, je mehr Prüfer - öffentlich bekannt - auch angestellte Berufsphilatelisten sind, desto besser. Je "wichtiger" deren Arbeitgeber sind, desto besser. Je mehr Esseneinladungen/Flugreisen und Bo...llbesuche etc. - die selbst öffentlich bekannt gemacht werden - angenommen werden, desto besser für den uns (externe) Kunden.

Ich hätte bei den oben genannten Fällen mehr Vertrauen in eine Prüfung, als von einem mir unbekannt vernetzten, "unabhängigen" Privatmann-Prüfer, dem ich eher - aber sicherlich zu 99% grundlos - eine 'ich bin der wichtigste & beste Fachmann auf meinem Gebiet/ich gebe die Richtung vor/ich habe Die Macht'-Großmannsambitionen nachsagen könnte, hi.

Sorry, das war jetzt zwar wirklich ein wenig extrem formuliert.

Wie gesagt, Vernetzungen müssen uns als Kunden gegenüber bekannt gemacht werden, dann habe ich als Kunde die Wahl - auch habe ich so die Möglichkeit das Handeln der Akteure entsprechend zu würdigen und nötigenfalls auch zu reagieren. Nur Heimlichkeiten wären hier schlecht.

Alles OK, alles richtig gemacht, Danke!

Gruß
Thomas
 
Kleber Am: 29.10.2014 18:06:16 Gelesen: 47564# 14 @  
Schade, dass die Diskussion so ins Polemische gezogen wurde, von den "basta, nur ich habe Recht" Beiträgen ganz zu schweigen.

Es geht auch überhaupt nicht um die Kompetenz von Herrn A oder Frau B.

Es geht um etwas anderes:

Interessenkonflikte, und nur um die geht es, stellen immer ein, zumindest latentes, Problem dar.

Und wenn ein Prüferverband dies Problem statutenseitig nicht sauber regelt, nimmt er mögliche Schäden an der Philatelie, wie schöngefärbte Atteste, billigend in Kauf.

Andersherum betrachtet würde sich ein Prüferverband, der für dieses Problem eine klare und von außen nachvollziehbare Regelung findet, aus meiner Sicht positiv abheben.
 
bignell Am: 29.10.2014 18:11:37 Gelesen: 47556# 15 @  
@ DL8AAM [#13]

Hallo Thomas,

das sehe ich durchaus ähnlich. Prüfer und Auktionshäuser haften - und sollte ein Prüfer ein Auktionshaus besonders bevorzugen (bei dem er auch noch angestellt ist) denke ich werden die Gerichte solches strafverschärfend würdigen. Deshalb ist es durchaus im Sinne des Prüfers, saubere Arbeit abzuliefern.

Lg, harald
 
Benjamin Voigt Am: 29.10.2014 18:15:47 Gelesen: 47548# 16 @  
@ Kleber [#2]

und alle anderen

Meine E-Mailadresse die beim VP e. V.angegeben ist, ist meine private Adresse.

Mir ist zumindest noch nicht bekannt, dass mein Arbeitgeber Eigentümer des Icloud-Dienstes von Apple ist! (ein bisschen Spaß muss sein!)

Sicherlich ist meine Versandadresse gemeint.

Hier gibt es aber mehrere Gründe.

z. B.

1. mein Lebensmittelpunkt ist seit mehreren Jahren Bonn, es gibt jährlich jedoch durch Urlaub Abwesenheiten, in diesen könnten sonst keine Sendungen geschickt werden.

2. bin ich den ganzen Tag arbeiten, sprich müsste meine Frau sich um den Posteingang kümmern, was ich ihr nicht antun möchte.

3. spielt die Versandadresse doch wohl keinerlei Schwierigkeiten, auf den Attesten wird meine ladungsfähige Adresse stehen!

Gruß Benjamin Voigt
 
ginonadgolm Am: 29.10.2014 19:34:32 Gelesen: 47452# 17 @  
@ Kleber
@ Benjamin1412

Ich bin entsetzt, daß hier anonym (Kleber, ohne jede weitere Angabe) und mit falschen Angaben ein Prüfer verleumdet wird! Ich warte auf eine entsprechende Entschuldigung!

Ingo aus dem Norden
 
Reinhard Fischer Am: 29.10.2014 23:24:39 Gelesen: 47328# 18 @  
Sicher über 50 % der Mitglieder im BPP sind im Briefmarkenhandel selbständig oder angestellt und die Quote wird im VP nicht viel anders sein. Wir haben im BDB, wenn ich das richtig gezählt habe, allein drei Auktionatoren, die Mitglied im BPP sind. Auch der Vorsitzende des BPP ist ein bekannter Händler. Es wird wohl kaum einen Prüfer geben, der nicht mal eine Marke verkauft hat.

Meine Erfahrung ist auch die, dass es bei den "Sammler-Prüfern" eher Probleme gibt, weil sie nicht so viel Ware sehen, wie ein Berufsphilatelist und dass die Berufsphilatelisten als Prüfer mit der eigenen Ware eher vorsichtiger sind, weil da halt besonders genau hingeschaut wird. Natürlich gibt es Interessenkonflikte, aber die gibt es doch auch schon, weil die Prüfgebühr für eine echte Marke höher als für eine falsche ist.

Wenn man es ganz perfekt machen will, dann kann man ja als Voraussetzung für einen Prüfer ein Jahreseinkommen von 1 Million Euro aus philateliefremder Quelle nehmen und dazu die Verpflichtung, nie einen einzigen Euro mit Briefmarken umzusetzen. Sicherlich dann ohne jede Interessenkonflikten, aber auch mit nicht sehr vielen Prüfern.

Übrigens: Die Emailadresse von Benjamin ist wirklich seine private, unsere Emailadressen hören mit @fischerstampauction.com oder @briefmarkenauktion.net auf.

Reinhard Fischer
 
Kleber Am: 30.10.2014 21:44:37 Gelesen: 47151# 19 @  
@ ginonadgolm [#17]

Mit Verlaub, frage ich mich, worin besteht diese vorgebliche Verleumdung meinerseits bestehen soll. Ich bitte um Aufklärung.
 
ginonadgolm Am: 30.10.2014 23:56:28 Gelesen: 47104# 20 @  
@ Kleber [#2] [#19]

Es geht ja sogar noch weiter mit der Verfilzung, die email-Adresse des neuen Preußen-Prüfers (der damit aktuell ein Monopol hat, da der BPP derzeit keinen Prüfer hat) ist eine des Auktionshauses Fischer.

Original-Zitat incl. falscher Behauptung!

Gruß von
Ingo aus dem Norden
 
Kleber Am: 31.10.2014 08:18:58 Gelesen: 47046# 21 @  
Meine Aussage war zum Zeitpunkt des Schreibens meiner Nachsicht 100 % zutreffend, mittlerweile wurde offenbar die Emailadresse auf der VPP-HP geändert. Bleibt immer noch meine Frage, wo hier eine Verleumdung meinerseits stattgefunden haben soll.

Eine Behauptung, ich (oder wer auch sonst) hätte jemanden verleumdet, kann, wenn sie nachweislich falsch ist, u. U. den Straftatbestand der üblen Nachrede darstellen. Ich rate daher nachhaltig davon ab, sie ohne klaren diesbezüglichen Beweis aufrechtuzerhalten. Diese Anmerkung auch in Richtung der Moderatoren des Forums, die aufpassen müssen, hier nicht justitiable Probleme durch Nicht-Eingreifen zu bekommen.
 
Benjamin Voigt Am: 31.10.2014 10:07:37 Gelesen: 46987# 22 @  
Meine Firmen-Email kann eigentlich nicht dort gestehen haben, selbige ist zwar öffentlich bekannt und steht auf der Homepage meines Arbeitgebers, wird aber nicht für private Zwecke genutzt.

Ich habe ja einen "Kontaktdaten-Bogen" ausgefüllt und dort meine private Emailadresse eingetragen, die Versandadresse ist die meines Arbeitgebers, aus schon oben genannten Gründen.

Gruß Benjamin Voigt
 
drmoeller_neuss Am: 31.10.2014 10:39:09 Gelesen: 46966# 23 @  
Ich finde es gut, wie fair und offen über diese Affäre diskutiert wird. Lobenswert ist, dass die Beteiligten nicht auf Tauchstation gehen, sondern ehrlich zu ihrem Handeln stehen.

Auf der anderen Seite ist diese Offenheit für mich erschreckend, ich zitiere noch einmal aus dem Beitrag des VPP-Prüfers Robert Brunel:

Es war ein Dankeschön für die Prüfarbeit zur erfolgreichen 139. Auktion (Horst Kühner Sammlung), zu der auch unsere Prüfer mit sehr vielen Attesten beitrugen. Ich denke die Rechnung für das Essen fällt im Vergleich mit den Prüfkosten nicht allzu sehr ins Gewicht.

Herr Brunel macht keinen Hehl daraus, dass dieses Abendessen als Zuwendung des Auktionshauses an die beteiligten Prüfer zu sehen ist. Zumindest laut des Berichtes auf der VPP-Seite hat es den üblichen Rahmen eines informellen Beisammenseins deutlich überschritten. Wenn der VPP geschrieben hätte, "ein gemütlicher Abend auf Einladung des Auktionshauses Dr. Reinhard Fischer brachte Prüfer und Briefmarkenhandel zusammen und gab Gelegenheit zum regen Meinungsaustausch", wäre das im Rauschen der Alltagsmeldungen untergegangen.

Der Aufwand für die Prüfung sollte mit der Prüfgebühr abgegolten sein. Wenn die Prüfgebühr im Durchschnitt zu niedrig ist, müssen die Prüfer bei ihrem Verband auf eine Änderung hinwirken. Um es etwas plump auszudrücken: Das 6-Gänge Menü hat nicht das Auktionshaus bezahlt, sondern das Geld wurde entweder bei den Kunden oder bei den Lieferanten abgeknapst. Sicherlich ist das Abendessen nicht der Korruptionsskandal des Jahres, aber ein fader Beigeschmack bleibt.

Wir müssen immer den Realitäten ins Auge blicken: Wir haben ein spezielles Hobby und unser Markt ist sehr klein. Da ist eine gewisse "Verfilzung" zwangsläufig. Jeder engagierte Sammler wird früher oder später zum Händler, bei Prüfern ist das nicht anders. Ich sehe nicht die Gefahr von "Gefälligkeitsprüfungen". Dank unseres überschaubaren Marktes werden Prüfer und Händler, die sich auf so etwas einlassen, schnell vom Markt verschwinden. Die berühmt-berüchtigte "Basler Prüfstelle" ist ein abschreckendes Beispiel und zieht auch anständige Händler in Misskredit, die mit deren Attesten ihre ansonsten einwandfreie Ware beschreiben.

Es besteht aber die Gefahr, dass Prüfsendungen eines Auktionshauses, dass sich in der Vergangenheit spendabel zeigte, bei der Bearbeitung bevorzugt werden. Um sich gar nicht erst solchen Gerüchten auszusetzen, sind alle Beteiligten gut beraten, auf Geschenke irgendwelcher Art zu verzichten.

Der VPP sollte Verhaltensrichtlinien erarbeiten, die die Annahme von Geschenken und Annehmlichkeiten regelt. Solche Richtlinien sollten keinen Spielraum für Auslegungen ermöglichen, daher sind Grenzen mit konkreten Euro-Beträgen zu nennen. Ich traue es dem VPP zu, hier vernünftige Spielregeln zu definieren. Gegen eine Tasse Kaffee oder die Einladung zum gemütlichen Imbiss hat keiner etwas einzuwenden. Übrigens: Ich sehe in der Benutzung einer Firmen-Emailadresse keine Zuwendung, die einen besonderen finanziellen Wert darstellt. Trotzdem halte ich das für ungeschickt, da man Hauptberuf und Nebentätigkeit sauber trennen sollte.
 
KaraBenNemsi Am: 31.10.2014 12:55:42 Gelesen: 46892# 24 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Es besteht aber die Gefahr, dass Prüfsendungen eines Auktionshauses, dass sich in der Vergangenheit spendabel zeigte, bei der Bearbeitung bevorzugt werden. Um sich gar nicht erst solchen Gerüchten auszusetzen, sind alle Beteiligten gut beraten, auf Geschenke irgendwelcher Art zu verzichten.

Es besteht die Gefahr? Ich dachte eigentlich dass es allgemein bekannt ist, dass die Prüfsendungen von Auktionshäusern (zumal wenn es Stammkunden sind) bevorzugt behandelt werden. Das trifft sicherlich nicht pauschal auf alle Prüfer/Prüfgebiete zu, aber im Allgemeinen (bei allen Prüferverbänden) wird man das wohl so vermuten können. Schlimm finde ich das nicht, denn die Firmen stehen eher unter Zeitdruck - die nächste Auktion kommt mit Riesenschritten.

Andererseits werden vermutlich auch Prüfsendungen von Sammlern nach Auktionen bevorzugt behandelt, die ihre eben erworbenen Stücke nach der Auktion prüfen lassen. Also insgesamt scheint das doch in Ordnung zu gehen.
 
RB Am: 31.10.2014 16:31:55 Gelesen: 46812# 25 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Ihr Kommentar Um es etwas plump auszudrücken: Das 6-Gänge Menü hat nicht das Auktionshaus bezahlt, sondern das Geld wurde entweder bei den Kunden oder bei den Lieferanten abgeknapst ist nicht nur plump ausgedrückt, sondern auch falsch. Ich denke dass sowohl mit den Einlieferer der Sammlung, als auch allen Käufern der Lose korrekt abgerechnet wurde. Oder ist jemand da anderer Meinung? Klänge sehr nach Verleumdung.

Ausserdem scheinen Sie die private oder freiberufliche Tätigkeit eines Prüfers mit öffentlichen Ämtern oder auch einem Angestelltenverhältnis zu verwechseln, wo eine solche Einladung als Vorteilnahme gewertet werden müsste.

Wenn ich auch nicht für alle Prüfer, ob im VP, BPP oder als freier Prüfer tätig sprechen kann, so versuche zumindest ich alle meine Aufträge möglichst zeitnah zu erledigen und eine faire Prüfvergütung in Rechnung zu stellen, wobei die in den Prüfordungen aufgeführten Werte lediglich die Obergrenze darstellen. Es ist auch durchaus manchmal erforderlich, eine dringende Prüfsendung vorzuziehen. Des weiteren handelt es sich bei der Vergütung nicht um feste "Gebühren", sondern ich habe auch die Möglichkeit mal "rentnerfreundlich" zu prüfen.

Ich bin sicher das überzeugt Sie nicht, aber das ist mir auch egal. Wichtig sind mir meine Kunden und wenn sich einer davon, auf welche Art und Weise auch immer, erkenntlich zeigt, so hat das keinerlei Einfluss auf das auf was es letztendlich ankommt, nämlich die Qualität der Prüfung.

Gruß
Robert Brunel
Prüfer
 
drmoeller_neuss Am: 31.10.2014 17:02:39 Gelesen: 46793# 26 @  
@ RB [#25]

Das Geld für dieses Abendessen fällt doch nicht vom Himmel. Das Auktionshaus muss es erwirtschaften, und das geschieht nun einmal aus der Spanne zwischen dem Preis, den der Käufer zahlt und dem, was der Einlieferer bekommt. Das ist keine Verleumdung, sondern das Prinzip jeden privat-wirtschaftlichen Handelns.

Was das Auktionshaus mit dieser Differenz anstellt, ist natürlich seine Sache. Es kann seine Kunden oder Mitarbeiter zum opulenten Imbiss einladen, und dafür auf zwei Farbseiten im Katalog verzichten. Oder das Auktionshaus ist spartanisch, und verzichtet auf jeden Firlefanz und gibt sich mit 15% Provision zufrieden. Letztendlich entscheidet der Markt und der Kunde, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist.

So kann ALDI hingehen, und die Preise beim Kaffee um 30 Cent senken. Oder die Preise bleiben wie sie sind und jeder Kunde bekommt für zehn Euro ein Tütchen Panini-Sammelbildchen "geschenkt" ("geschenkt" in Anführungszeichen, denn der Kunde ist ja um die Preissenkung gebracht worden).

Formal gesehen, bekleidet ein Prüfer kein öffentliches Amt, von den wenigen Prüfern, die gleichzeitig vereidigte Sachverständige sind, einmal abgesehen. De-facto hat aber ein Prüfzeichen eines Prüfers aus einem der anerkannten Verbände (VP oder BPP) "amtlichen" Charakter. Man schenkt der Prüfsignatur öffentlichen Glauben und der Handelswert solcher geprüften Marken ist deutlich höher als die von ungeprüften oder solchen mit "Privatprüfung" oder Echtheitsgarantie à la ebay. Der VP und die ihm angeschlossenen Prüfer können stolz darauf sein, in kurzer Zeit bei den Sammlern dieses Vertrauen gewonnen zu haben. Hätte der VP nicht diese Stellung in der Philatelie, wäre diese Diskussion hier nicht aufgekommen. In sofern sind VP-Prüfer "amtliche Würdenträger", und müssen sich entsprechend verhalten, um das Vertrauen nicht zu verlieren.
 
Lars Boettger Am: 31.10.2014 17:02:40 Gelesen: 46793# 27 @  
@ RB [#25]

Vor zwanzig Jahren hätte man sich bei so einer Einladung noch nichts gedacht. Aber ich sehe es auch so wie drmoeller_neuss. Der Auktionator hätte selbst wissen müssen, dass man jemanden, der von einem abhängt, nicht zu so einem "opulenten Essen" einlädt. Nichts gegen einen Imbiss oder einen Kaffee, das ist in der Tat in Ordnung. So bleibt einfach ein "G'schmäckle".

Natürlich hat jeder (bzw. sollte jeder) Prüfer das Bestreben, seine Prüfsendung möglichst schnell und mit einer realistischen Rechnung versehen an seine Prüfkunden zu bringen. Es spricht m.E. auch nichts dagegen, Terminsachen vorzuziehen.

Die Frage ist, wie sich aufgrund der Einladung die Einstellung der eingeladenen Prüfer zum Auktionshaus Fischer geändert hat.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Jimphil Am: 31.10.2014 17:24:32 Gelesen: 46780# 28 @  
Hallo,

also sind jetzt die Prüfer durch das Abendessen alle bestochen? Ist das der Ernst einiger Mitglieder hier?

Traurig, traurig.

Grüße
 
DL8AAM Am: 31.10.2014 17:41:59 Gelesen: 46766# 29 @  
@ KaraBenNemsi [#24]

Ja, das ist absolut nichts Verwerfliches, sondern absolut richtig.

Jeder Lieferant wertet seine Kunden hinsichtlich der Wichtigkeit für sich, "gute Kunden" werden dann natürlich auch entsprechend bevorzugt behandelt. Das ist bei absolut jeden Wirtschaftsunternehmen, bis zum Griechen um die Ecke, so. Der, der wöchentlich drei große Grillteller abnimmt, kann auch schon einmal kurzfristiger einen Tisch reservieren (obwohl das Haus eigentlich voll ist), bekommt den besseren Tisch und noch einen zweiten-dritten Ouzo aufs Haus.

Aber auch jeder Kunde stellt für sich so eine Wertigkeistliste, nur eben anders herum, auf. Das fängt bei Freundlichkeiten und Payback-Punkten an, geht über Geschenke und Freiflüge (Meilensammeln) bis XYZ hoch. Das an absolute €-Grenzen festmachen zu wollen, macht absolut keinen Sinn, das entspricht nur dem deutschen Michels Bedürfnis nach Vorschriften und Reglementierung sowie seine Regelungssucht und sein Hang zum Neid und übler Nachrede. Hier passen auch die aktuellen Auswüchse aus dem Complianceunwesen rein. Für den kleinen Arbeiter sind die täglichen 2-3 Freiouzos eben so viel wert, wie für andere die Esseneinladung oder der angesammelte Wochenend-Shopping Freiflug nach New York. Im Prinzip ist das ein marktwirtschaftliches Geben-und-Nehmen, abgestimmt auf die jeweiligen Marktteilnehmer. Vorsicht: Wir reden jetzt aber nicht von strafbewährter Korruption!

Egal, das - mit Festterminen arbeitende - Auktionshäuser bei Prüfern in "Termindingen" bevorzugt werden, geht ja natürlich sowieso auch schon in Ordnung. Bei diesen geht es immerhin um echte wirtschaftliche Aspekte, mit den entsprechenden Rattenschwanz dran - bis zur abgedroschenen Phrase "Arbeitsplätzen", was dadurch aber nicht gleich falsch wird. Ein-Zwei-Einlieferungen-Privatsammler sind, das hört sich vielleicht reichlich unerhört an, eben "nur" Hobbyisten, Zeit- und Geldvernichter (von dem die Berufsphilatelisten leben, ok!), da kommt es - wenn man ehrlich sein will - auf ein-zwei Tage trotzdem nicht an. Vorsicht: Wir reden jetzt nicht von Gefälligkeitsattesten!

Ein verinnerlichtes ehrliches, korrektes und offenes Handeln - trotz allem gegenseitigen Geben-und-Nehmen - muss die Basis des Compliance sein und nicht das Zerstören von freundschaftlichen zwischenmenschlichen Beziehungen (auch so etwas gab es früher im Geschäftsleben) oder eine irgendwie geartete, wahllos festgelegte €-Grenze. Über die letzten Jahre ist es für uns inzwischen richtig schwer geworden die üblichen 10€-Geschenke zu Weihnachten an unsere guten Kunden und Auftraggeber (im Inland) loszuwerden. Hier läuft irgendwas was aus dem Ruder, der Compliancekult hat dabei eine Art von diffuser Angstatmosphäre geschaffen. Ich war jetzt kürzlich wieder in China, selbst eine freundliche Ablehnung einer Essenseinladung würde man dort (je nach Region und Stellung des Partners) schnell als gemeinste Beleidigung auffassen, egal was hierzu eine mögliche firmeninterne Complianceregel hierzu sagen würde. Glückliches China ;-) Vorsicht: Wir reden hier nicht vom heimlichen Klüngel zwischen öffentlichen Würdenträgern und der lokalen Wirtschaft am Kirmesfrühstück auf Kosten des Steuerzahlers (Mitbewerbers), am Biertisch!

Gruß
Thomas
 
Lars Boettger Am: 31.10.2014 17:50:04 Gelesen: 46762# 30 @  
@ Jimphil [#28]

Genau. Das ist kein Witz, das ist die ernste Frage in der Diskussion. Wenn ein Angestellter in einem Unternehmen so eine "freundschaftliche Einladung" annimmt, ohne seine Vorgesetzten und die Compliance-Abteilung zu informieren und von Compliance keine formelle Erlaubnis erhält, dann stünde er bei Teilnahme auf der Strasse. Das ist Realität in den Unternehmen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
lolli Am: 31.10.2014 19:43:05 Gelesen: 46707# 31 @  
Also zu diesem Thema meine Meinung:

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ein Prüfer sich durch wacklige Atteste blosstellt, das kommt schneller raus als ihm lieb sein könnte.

Interessenskonflikt, wenn ja, dann ist es meiner Meinung nach bei einer zeitlichen Bearbeitung, bei dem eventuell einige Sendungen bevorzugt bearbeitet werden. Aber ist das wirklich das große Problem bei einer sonst fachlich einwandfreien Arbeit?
 
RB Am: 31.10.2014 21:32:25 Gelesen: 46639# 32 @  
@ Lars Boettger [#30] und Andere

Hallo Lars,

erinnere ich mich richtig, dass der BPP über Jahre hinweg Geldbeträge bis zu 4-stelliger Höhe, unter anderem von Herrn Konsul Hermann Sieger entgegengenommen hat und weiterhin annimmt? Da wäre ja das Abendessen für den VP fast vernächlässigbar!

Im Ernst jetzt, dass Angestellte und amtliche "Würdenträger" im Allgemeinen keine Geschenke entgegennehmen dürfen, ist mir aus eigener Erfahrung bekannt. Aber Prüfer sind nun mal Privatpersonen, auch wenn man über Jahrzehnte hinweg versucht hat, den Sammlern vorzugaukeln das Prüfwesen hätte "amtlichen Charakter". Dass dem nicht so ist, haben ja die deutschen Gerichte bestätigt: Stichwort "Bundesprüfer".

Der Betrag von Thomas [#29] sollte das Thema eigentlich abgeschlossen haben.

Gruß
Robert
 
Lars Boettger Am: 31.10.2014 23:25:06 Gelesen: 46583# 33 @  
@ RB [#32]

Hallo Robert,

hast Du da widersprochen und gesagt, nein, der BPP sollte von einem BPP-Mitglied bzw. Seniormitglied keine Spende annehmen? =D

Wie bereits in einem vorherigen Beitrag gesagt, ich mache eher dem Auktionshaus den Vorwurf, Euch in diese Situation gebracht zu haben.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Reinhard Fischer Am: 01.11.2014 17:14:16 Gelesen: 46458# 34 @  
Hallo Herr Böttger,

das ist dann aber wirklich mit zweierlei Maß gemessen. Wenn man das so eng sehen will, dann ist es vollkommen egal, ob die Spende nun von einem Seniormitglied, dem Präsidenten des BPP oder Micky-Maus kommt. Es geht ja um eine mögliche Einflußname und die kann genauso gegeben sein, wenn der Spender Mitglied des BPP ist als wenn er das nicht ist.

Ich halte es durchaus für richtig, über Compliance-Regeln zu reden, aber da sollte man doch wenigstens wissen, worüber man redet. So weit ich weiß, hat kein einziger der mir bekannten philatelistischen Verbände Compliance-Regeln und das betrifft BPP, VP, APHV, BdPH und BDB. Übrigens haben auch die meisten Unternehmen keine solchen Regeln, meistens ist es also vollkommen erlaubt, einen Angestellten zum Essen einzuladen.

Wenn man aber nun solche Regeln einführen will und ich halte das durchaus für sinnvoll, dann dürfte eine ganze Menge Sponsoring usw. nicht mehr stattfinden. Hier geht es nicht um vierstellige, sondern um fünfstellige und im Zeitablauf auch sechsstellige Beträge.

Ich halte es dagegen für albern, sich über eine Einladung zum Essen aufzuregen. Einige Auktionshäuser machen so etwas nach jeder Auktion und da stehen auch immer zahlreiche Mitglieder des BPP (und natürlich auch manchmal des VP) auf der Liste. Wir können das jetzt alles für unanständig erklären, aber dann bitte auch für die nächsten 30 Jahre rückwirkend.

Beste Grüße

Reinhard Fischer
 

Das Thema hat 84 Beiträge:
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