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Thema: Ebay Verkauf - gewerblich oder nicht ?
Das Thema hat 56 Beiträge:
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Richard Am: 03.05.2007 20:38:52 Gelesen: 67686# 1 @  
Das OLG Frankfurt entschied, dass auch der Verkauf aus einer privaten Stempelsammlung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei (Az. 6 W 27/07), da der Verkäufer im entschiedenen Fall 486 bewertete Geschäfte innmerhalb eines Jahres ausübte.

Diese setzt ein selbständiges und planmässiges auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH, Az. III ZR 173/05), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht notwendig erforderlich ist.

Auch wenn der Verkauf nur aus einer privaten Sammlung erfolgte, sahen die Richter in der Planung des Verkaufs von weit über 100.000 postgeschichtlichen Belegen die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit als erfüllt an.

Demgegenüber verneinte das LG Coburg bei einem Fall mit 1.711 Bewertungen die Unternehmereigenschaft, da dieser Gesamtzahl lediglich 200 Verkaufsgeschäfte zugrunde lagen. Hinzu kam, dass der Verkäufer nicht den Status eines 'Power-Sellers' hatte.

Dies schreibt RA Dr. Hajo Rauschhofer in der aktuellen Ausgabe von Internet World Business. Er ist Rechtsanwalt in Wiesbaden mit Schwerpunkt Online- und Markenrecht, http://www.Rechtsanwalt.de

Sein Praxistipp: Die Grenze vom Verbraucher zum Unternehmer ist fliessend. Den Unternehmer treffen über dreissig Hinweis- und Belehrungspflichten, möchte er sich rechtskonform verhalten, sodass deren bewusste Nichtbeachtung als angeblicher 'Verbraucher' mit erheblichen Risiken behaftet ist.
 
- Am: 29.06.2007 18:03:20 Gelesen: 67551# 2 @  
Als Sammler bewegt man sich da offensichtlich auf sehr dünnem Eis. Wenn man Dubletten bzw. nicht mehr benötigte Stücke einer seit Jahrzehnten aufgebauten Sammlung veräußern will hat man schnell 1000 Lose zusammen.

Aber bei 100.000 Losen habe auch ich als juristischer Laie doch meine Bedenken, ob es sich hier noch um einen "Privatverkauf" handelt.
 
AfriKiwi Am: 01.07.2007 05:38:02 Gelesen: 67541# 3 @  
Hallo 'italiker'

Also muß ich meine 100 000 Lose über eine Auktion verkaufen ! Was auch Jahrzehnte dauern kann ohne sie gleich zu verschenken.

Als uninteressantes Erbe es auf eine Internet Auktion zu erstellen gegen €1 und mit dem Erlös sich einmalig ein kleines Geschenk zu kaufen ist auch schön. So kommen die Marken wieder auf dem Markt.

Ich bin sicher daß viele Händler auch gerade das auf Internet Auktionen anbieten, was sie nicht normalerweise oder schnell genug verkaufen können.

Es ist aber auch so daß ich als Händler einen anderen solches gebe (gegen wenig Profit, nur daß es räumt) der es verschanzt auf einer IA oder sonst.

Alles wird praktisch angeboten auf IA gegen ein Risiko Werttausch und dafür bezahlt jeder seine Fees.

Wie kann Ebay dann überhaupt fragen ob es gewerblich ist oder nicht ? Die sind überhaupt am wenigsten interessiert, solange die Rubel reinkommen von Mitgliedern.

Ich habe auch als Sammler X bezahlt und hätte gern X+ irgendwann zurück.

Adam hatte auch nur ein Apfelbaum gehabt wovon er X+ haben wollte. Moral von dieser Geschichte - Im Paradies ist da schon genug Kompost von verrottene Früchten. Er sah die Gelegenheit sich zwischendrin für sein eignes Wohl diese Äpfel zu essen so nur einmal im Jahr ! Warum muß ich heute noch bestraft werden weil ich viele Apfelbäume habe und ausserhalb dem Paradies bin ich doch nur Mensch !

MfG
Erich
 
- Am: 03.07.2007 09:21:11 Gelesen: 67517# 4 @  
"AfriKiwi" schreibt: "Also muß ich meine 100 000 Lose über eine Auktion verkaufen ! Was auch Jahrzehnte dauern kann ohne sie gleich zu verschenken".

Was für eBay gilt trifft auch im gleichem Maße für traditionelle Auktionen zu. Hier habe ich von Sammlern gehört, die ca. 5 mal hintereinander auf Auktionen eingeliefert haben (Ihre Sammlung bzw. Teile veräußert haben) und anschließend als Unternehmer eingestuft wurden. Da gibt es ältere BGH-Urteile.

Viele Grüße
Torsten Hornung
 
fsgar Am: 12.07.2007 18:50:21 Gelesen: 67460# 5 @  
Leider habe ich keine Forum-Erfahrung. Daher bitte ich meine holprigen Einstiegsversuche zu entschuldigen.

Meine Frage:

Warum wird das Anbieten von Waren (Marken) so schnell als gewerblicher Handel eingestuft?

Gehe ich auf einen Flohmarkt verkaufen, habe ich sicher mehrere Marken und Alben dabei, als 400 eingestellte Positionen bei Ebay.
 
AfriKiwi Am: 21.09.2007 04:23:12 Gelesen: 67339# 6 @  
@ fsgar [#31]

Ist das nicht so daß wenn etwas verkauft wird auf regulärer Basis und Profit macht, Steuer darauf bezahlt werden muß ?

Im gewerblichen Handel können Betriebskosten abgezogen werden, wenn privat - nicht - dafür ist die MwSt.

Also muß der Verkäufer wie ein Floh, von Markt zur Mark hüpfen um seine Waren zu verkaufen - ohne Steuer gibts nicht.

Erich

Unten noch einige mögliche Sachen für den Flohmarkt


 

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