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Thema: Ebay Verkauf - gewerblich oder nicht ?
Das Thema hat 56 Beiträge:
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Richard Am: 13.10.2007 22:42:52 Gelesen: 67298# 7 @  
@ fsgar [#31] und alle anderen

Auf dem Flohmarkt kann keiner kontrollieren, wie oft und wie viel Du verkauft hast und mit welchem Umsatz. Auch nicht im direkten Geschäft mit anderen Sammlern. Es wird schwer fallen, Dir irgendetwas nachzuweisen.

Auf ebay ist die Zahl der Geschäfte und Bewertungen für jedermann nachzulesen, also auch für das Finanzamt. Zudem geht aus den aktuellen Geschäften hervor, um welche Beträge es sich gehandelt hat. Damit hat das Finanzamt 'leichtes Spiel'.

Auch Händler und Auktionsfirmen müssen wie jede Handelsfirma ihre 'Bücher' führen, aus denen hervorgeht, vom wem und zu welchem Preis gekauft wurde. Führt das Finanzamt alle Verkäufe an Händler zusammen, kann schnell der Eindruck eines gewerblichen Handels entstehen.

Meine rein private Meinung: Ganz ängstlich sollte man nicht sein. Für Verkäufe bis 10.000 Euro im Verlauf einiger Jahre schliesse ich die Steuerpflicht aus und man kann sich auf Unwissenheit berufen. Schlimmstenfalls ist dann eine Steuernachzahlung ohne Bestrafung zu erwarten.

Die Finanzämter haben zu wenige Mitarbeiter, da selbst Betriebe wie meiner, bis vor 3 Jahren siebenstellige Umsätze, nur einmal in den letzten 20 Jahren vom Finanzamt geprüft wurde. Die Prüfung durch eine Person hat zudem nur wenige Stunden gedauert.
 
AfriKiwi Am: 14.10.2007 04:13:12 Gelesen: 67290# 8 @  
@ Richard Ebert [#7]

Mit Verkäufen von €10 000 in einem Jahr die MwSt (16-17%?) einschliesst bleibt immerhin noch gerade unter € 700 pro Monat.

Bei € 500 pro Monat im allgemeinen wäre ich schon sehr zufrieden. In meinem Fall müßte ich immer wieder Material ankaufen um den Umsatz zu erzielen und das mache ich nicht in einem An- Verkauf Konzept.

Händler dagegen müssen gezielt und regelmäßig Kaufen für Ihre Kunden. Händler sind auch froh langliegendes Material zu verschanzen zu können durch Internet Auktion und wenn es auch via ein Dritter geht.

Irgendwann wird das Finanzamt die Großgeschäfte rausschnuppern, bringt aber momentan nicht viel in den Sack.

Wenn aber wiedermal "Gierige Anwälte" irgendwie das gesetzliche Recht haben um solche 'profitieren' Verkäufer anzuschreiben, sehe ich Chaos.

Schöne Wochenende Gedanken

Erich
 
doktorstamp Am: 16.10.2007 14:18:17 Gelesen: 67273# 9 @  
Einen schönen Tag an alle.

Aus unserem Finanzamt konnte ich erfahren das Ebay Verkäufer dem F.Amt anmeldet wenn sie mehr als 3 000 abgeschlossene Verkaufsabwicklung im Raum von einem Jahr machen. Bei uns (GB) unter 3 000 hat das Finanzamt sonst keine Interesse. Ich fragte ob der Umsatz eine Rolle spielte. "Nein sie spiele keine Rolle". Es geht also um Zeitvertreib. Bedenke um diese Zahl annnähernd nachzukommen muss man um etwa 60+ Artikel pro Woche auf Ebay einstellen, was erheblich viel Zeit in Anspruch nimmt, kein Wunder, daß manche Beschreibung zu Wünschen übrig läßt.

Andersum Verkäufer, die sich freiwillig beim Amt melden geniessen gewisse Steuervorteile.

mfG

Nigel
 
AfriKiwi Am: 16.10.2007 20:26:44 Gelesen: 67265# 10 @  
@ doktorstamp [#9]

Hallo Nigel,

Willkommen auch bei PhilaSeiten.

Danke auch für diese Information.

>>"Nein sie spiele keine Rolle". Es geht also um Zeitvertreib.<<

Na ja, das Finanzamt ist auch schon dahinter gekommen in welchen Preisspalten Lose bei Internet Auktionen im Algemeinen liegen.

MfG
Erich
 
- Am: 30.10.2007 12:08:57 Gelesen: 67233# 11 @  
Wenn das Finanzamt sich an der Anzahl der Auktionen (= auch Anzahl der Bewertungen) orientiert, dann ist es für Vielverkäufer wohl besser, auf Erhalt von Bewertungen zu verzichten.

Denn wie schnell hat man ein paar Hundert Lose, wenn man als langjähriger Sammler seine Dubletten auflöst!
 
AfriKiwi Am: 30.10.2007 22:13:36 Gelesen: 67222# 12 @  
@ italiker [#11]

Ich denke im algemein ist das so. Wenn man Profit macht mit dem Verkauf von Briefmarken kommt Steuer drauf.

Das Finanzamt ist schon gut bewußt worüber es geht.

Wie viel wird wirklich unter dem Tisch gehandelt ?

Wie viele Quittungen siehst Du bei Briefmarkenmessen oder Tauschtagen ? Bei großen Auktionen geht alles nach Quittung. In der Ökonomie ist es ein verschönter Schwarzmarkt, eigentlich 'graues Gebiet' was in Realität nicht richtig erfasst werden kann.

Das Geld so erhalten, wird ja wieder verbraucht bei Ankauf andere Mittel und da kommt die Steuer dann drauf - die Mehrwertsteuer ist dann praktisch die Grundbasis der 'Ausgleich', der jeder bezahlen muß.

Also duldet das Finanzamt eine gewisse Größe des 'grauen Marktes' sonst hätte jeder eine Quittung von €2.80 für sein ETB erhalten bei Sindelfingen Stand #605C.

Es ist uninteressant für ein Finanzamt wenn Du 100 000 lose über 3 Jahren verkaufst für €200 000. Du kannst aber angesehen werden als ein Dauerverkäufer und das Gegenteil mußt du eventuell beweisen.

Wenn man alles auf Anhieb verkauft und € 200 000 bekommt (In Realität wird das nicht erreicht) kann da noch Steuer dazu kommen (Wenn es Erbe ist und mehr dazu kommt).

Gerne höre ich von Sammler die bewußt sind daß Ihr Erben oder Verkauf via Auktion eine gewisse Steuer (ohne Q.-Steuerzuschläge) fällig war (ausser !! Erwarte Antworten vor Ende des Jahres !

Erich
 
Richard Am: 01.11.2007 10:35:01 Gelesen: 67202# 13 @  
@ italiker [#11]

Hallo Klaus,

ich habe vor einigen Wochen zwei Lose erworben. Die Verkäuferin bat mich von einer Bewertung abzusehen, sie möchte nicht so viele haben, und gab mir sofort eine positive Bewertung.

Gruss, Richard
 
Artur Am: 10.04.2008 12:00:18 Gelesen: 66964# 14 @  
Hallo,

wenn jemand 40 Artikel pro Monat verkauft handelt er gewerblich, egal auf 40 oder 40.000 Euro. Sie können eine Abmahnung und Geldstrafe bis 1.000 Euro bekommen.

Aber: keine Bewertung - keine Kontrolle!

MfG Artur
 
AfriKiwi Am: 10.04.2008 12:28:44 Gelesen: 66962# 15 @  
@ Artur [#14]

Hallo Artur,

wo kommen diese witzigen Ziffern her ?

Erich
 
Artur Am: 10.04.2008 12:56:04 Gelesen: 66955# 16 @  
Das ist kein Witz. Bis 40 Artikel pro Monat ist gesetzlich. Und die Strafe kommt aus dem Fernseher, eine Sendung vorgestern, einen musste über 700 Euro Strafe zahlen nur wegen 1 bis 4 Euro verkaufte Artikel. Komisch aber so war es.
 
doktorstamp Am: 10.04.2008 14:29:52 Gelesen: 66947# 17 @  
In England wird es anders betrachtet. Hier komischerweise geht es nicht um Geld sondern um Zeitvertreib. So vom Steueramt gesehen. Wer mehr als 60 Artikel in der Woche einstellt handelt gewerblich. Der Gewinn daraus spielt keine Rolle.

Da ich dies anfanglich nicht wüßte, habe ich meine Gewerbliche Tätigkeit freiwillig beim Finanzamt angemeldet. Nach zwei Jahren habe ich das Geschäft dann abgemeldet.

Leider kann ich dies nicht bei Ebay oder Paypal rückgängig machen. Aber meiner gewerblichen Verpflichtung Kunden gegenüber komme ich noch nach, also gibts keine Schwierigkeiten.

mfG

Nigel
 
- Am: 10.04.2008 14:37:49 Gelesen: 66946# 18 @  
@ Artur [#14]

Also das mit den 40 Artikel stimmt so nicht, das Finanzamt schau ständig in dem Handel per Internet zu, dazu gibt es speziell geschultes Personal. Bei geringen Umsätzen bis 12.000 Euro pro Jahr, da geht die Welt in Ordnung und man spricht vom kleinen Privatverkäufer, fürs Finanzamt vollkommen uninteressant.

Es ist doch so, man muss schon unterscheiden wann ist jemand gewerblich wann privat.

Beispiel: Du verkaufst Dein Auto um Dir ein Anderes zu kaufen = Privat.

Du hast Spass an dem Verkauf gehabt und verkaufst Deine Neuerwerbung nach 4 Wochen = Privat ! Du hast Geschmack an den Verkäufen gefunden (Gewinne gemacht) und verkaufst nun alle 4 Wochen Deine jeweiligen Neuankäufe = Gewerblich = Händler, so ist das !

An- und Verkauf, gleich Händler !

Deine Aussage" Aber: keine Bewertung - keine Kontrolle!

Das ist nicht ganz so richtig, sollte das Finanzamt irgendwelche Ungereimtheiten bei einem Ebay Verkäufer feststellen, eine Anfrage an Ebay und Dein gesamter Umsatz wird dem Finanzamt mitgeteilt. So ist das !

Onkel-Otto
 
drmoeller_neuss Am: 02.05.2008 12:37:31 Gelesen: 66859# 19 @  
Steuerlich dürften die meisten privaten Ebay-Verkäufer keine Probleme haben, denn welcher Sammler verdient schon groß Geld mit seinen Dubletten? Und wenn das Finanzamt kommt, und Euch ein Gewerbe unterstellt, dann macht mal schön eine Einnahme-Ausgabe-Überschuss-Rechnung auf. Euer Internetzugang, Euer PC, alle Michel-Kataloge, die Fachzeitschrift, jede Kopie, jeder Briefumschlag, nicht zu vergessen, die Fahrten auf die Hauptpost, damit die Briefe schön gestempelt werden, all das sind nun Geschäftskosten, die Euren Gewinn schmälern. Das Finanzamt verliert schnell die Lust an Euch. Es gibt sogar Zeitgenossen, die ihr Hobby als Gewerbe anmelden, und nach ein paar Jahren leider wieder aufgeben müssen, da nur (absetzbare) Verluste aufgelaufen sind. In der Regel geht das aber nicht durch (Liebhaberei).

Anders die Abmahnanwälte: Die interessiert Eure Bilanz nicht. Da hilft es nur, den Umsatz auf mehrere Ebay-Konten zu verteilen. Wenn man selbst nicht bewertet, bekommt man auch keine Bewertungen !
 
Richard Am: 02.06.2008 16:09:32 Gelesen: 66720# 20 @  
Shqip vom Philaforum schreibt zu ihren Erfahrungen mit Ebay:

Ich hatte als intensive Sammlerin meine Dubletten über Ebay verkauft (denn es gibt irgendwann immer Überhänge) gerade, wenn man Sammlungen kauft, um die eigene Sammlung zu vervollständigen.

2006 erhielt ich eine Abmahnung von einem Anwalt, welcher mit einem Mandanten zusammenwirkte, der alles Mögliche auf Ebay anbot, also hier ein paar Münzen, dort ein wenig Schmuck, dann ein paar Briefmarken oder Kleidung, so richtig vielseitig, um im Sinne des Gesetzes potentieller Mitkonkurrent zu sein.

Ich hatte das Glück, rechtzeitig mit vielen weiteren privat agierenden Abgemahnten in Kontakt zu gelangen, wodurch das Ausmass der Abmahnwelle durch ein und denselben Abmahner wie Anwalt deutlich wurde.

Gleichwohl sind die Wettbewerbsgesetze nicht zu verachten !

Ab ca. 50 Verkäufen pro Monat, egal welche Erlössumme, oder Anschein von gewerbsmässigem Handeln, z.B. Shop oder regelmässige Angebote von Neuware, wirst Du als gewerbsmässig tätig eingeschätzt, offenbar auch vor Gericht.

Ich hatte in meiner Konfliktsituation Urteile ausgegraben, wo gerade bei Sammlern Ausnahmeregelungen gelten und ich hatte mich sinngemäss darauf berufen.

z.B. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870744.HTM

Ich konnte mit Hilfe eines Anwaltes (Kosten) sowohl die Abmahnkosten wie das weitere Verfahren abwehren.

Inzwischen scheinen mir die Gerichtsurteile insgesamt schärfer geworden zu sein, da etliche Personen regelmässig über Ebay als sog. Privatverkäufer Neuware anbieten und zu Recht ins Visier von Mitbewerbern mit gewerblicher Anmeldung und allen rechtlichen Auflagen wie Nachteilen geraten sind.

Auch im Ebay - Forum wird zu diesem Thema ein erbitterter Streit ausgetragen.

Aber wo bleiben wir puren Sammler in diesem Wettbewerbsdilemma ?

Steuern zahlen wir schon beim Erwerb der Marken, dann wiederum Kosten an Ebay, um überzählige Dubletten an den Sammler zu bringen und dann sagen Wettbewerbsbehörde oder Fiskus womöglich; das ist aber jetzt geschäftliches Gebaren, da muss ein (Klein-) Gewerbe angemeldet werden.

Als Privatbriefmarkensammlerin möchte ich aber keinesfalls, dass der von mir bewohnte Privatwohnsitz eine Geschäftsadresse wird mit Tel. Nr. und öffentlicher Anschrift.

Gott behüte, das geht mir als Privatsammlerin zu weit und ich schicke meine überzähligen Marken lieber nach Bethel bzw. kaufe erst gar keine Briefmarken mehr und werde werthaltige Marken unter dem Fliederbusch vergraben (in einer Kassette natürlich - großes Grinsen).

Gruss Shqip ( nachdenklich )
 
Briefmarkensammler Am: 03.06.2008 19:19:37 Gelesen: 66647# 21 @  
Ich kann jedem Philetelisten nur raten bei EBAY mehrere Accounts zu unterhalten und somit vor allem die Verkäufe auf mehrere Konten zu verteilen. Privatpersonen mit mehr als 200-300 Verkäufen sollten besser diesen Account nicht mehr für Verkäufe benutzen.

Traurig genug, dass man so tricksen muss, um nicht gleich Opfer gieriger Abmahnanwälte und des Finanzamtes zu werden.
 
hesselbach Am: 03.06.2008 20:03:53 Gelesen: 66638# 22 @  
@ Briefmarkensammler [#21]

Schön, dass hinter jeder Ecke das Finanzamt vermutet wird. Die Finanzverwaltung ist, wie Richard [#7] schon bemerkte in einer personellen sehr schlechten Situation, so schlecht, das ich nicht weiß, woher immer wieder der Ruf von "der all seligen Allmacht" des Finanzamts kommt, alles zu erfassen und jedem steuerliche Gerechtigkeit angedeihen zu lassen.

Die Finanzverwaltung ist für die Finanzierung des Staates zuständig, nicht dafür Personal und damit Geld für "Kleinigkeiten" die keine Steuern einbringen zu verschwenden. Es gelten allerdings Ausnahmen für den Zoll, hier wird anscheinend auch auf die Prävention geachtet, Stichwort Einfuhrzoll auf Kaffee.

Eine gerechtfertigte Abmahung ist natürlich ärgerlich, alleine aber die Berechnung des Streitwertes ist "unter Umständen" eine nicht nachvollziehbare Sache. Es denke sich jeder seinen Teil.

Abmahnungen sollten nur von der IHK oder ähnlichen Organisationen vorgenommen werden bei denen kein Verdacht der Arbeitsbeschaffung beseht.
 
AfriKiwi Am: 03.06.2008 22:23:41 Gelesen: 66619# 23 @  
@ hesselbach [#22]

Hallo 'hesselbach',

danke für Deine Erläuterung in dieser Sache aber was ist die IHK ?

Erich
 
hesselbach Am: 04.06.2008 13:41:38 Gelesen: 66589# 24 @  
@ AfriKiwi [#23]

Industrie und Handwerkskammer, etwas in der Art einer "Chamber of Commerce" allerdings auch mit verschieden anderen Aufgaben z.B. im Bereich der Ausbildungsordnung und ähnlichen. Über Mitgliedschaft entscheidet das Gesetz.

Positiv formuliert: Selbstverwaltungsorgan des Handwerks und der Industrie.

Negativ: Diese Meinung resultiert aus den Pflichtbeiträgen, ein Austreten ist nicht möglich.
 
doktorstamp Am: 04.06.2008 22:26:54 Gelesen: 66555# 25 @  
@ hesselbach [#24]

Vor Jahren habe ich mich entschlossen Verkäufe auf Ebay gewerblich zu betreiben. Gewerblich mache ich es nicht mehr aber mein Account wird seitens Ebay nicht zu einem Privat-account wieder umgestellt.

Gleiche gilt auch für Paypal.

Man muss Zweitaccounts anmelden. Dies möchte ich nicht. Ferner ist der Name von mir unterdessen in der Philtelieszene verbreitet, und hoffentlich noch geschätzt.

Was ich und andere schon lange vermutet haben; Ebay ist weltweit und hat somit weltweit Steuerverpflichtungen, bei manchen Finanzämtern lässt sich einiges vereinbaren, demzufolge eine Ermässigung des zu zahlenden Steuers. Das solche getroffen worden sind, wird wohl nie ans Tageslicht kommen, es sei denn in den USA oder bei uns (GB) man verwendet der Freedom of Information Act, und es wird, wahrscheinlich mit Verzögerung, preisgegeben.

Ebay hat sicher auch verschiedenen Finanzämtern Information zu einzelnen Verkäufern gegeben. Hierzu werden die jüngst in vielen Europäischen Ländern neu geschaffenen Anti-Terror Gesetze missbraucht. Keine Firma kann ihnen ausweichen, sofern sie in Europa sesshaft oder angemeldet sind. Weltweit sind sie auch nicht zu umgehen.

Es gibt sicher viel zu bedenken.

Nigel
 
AfriKiwi Am: 04.06.2008 23:05:33 Gelesen: 66551# 26 @  
@ hesselbach [#24]

Vielen Dank, alles klar. :)

Erich.
 
Sachsen3er Am: 31.03.2009 17:09:27 Gelesen: 65877# 27 @  
Wegen geringfügiger E-Bay Handelstätigkeit, Anzeige beim FINANZAMT, von einem auf den Schlips getretenen Verkäufers.

Wie soll ich weiter verfahren ?

Danke für Ratschläge.
 
germaniafreund Am: 31.03.2009 17:44:10 Gelesen: 65857# 28 @  
@ Sachsen3er [#27]

Seit wann hat das Finanzamt mit Käufern zu tun. Beim Kaufen verdient man kein Geld sondern gibt es aus. Ergo werden keine Steuern fällig. Oder habe ich da was missverstanden?

liebe Grüße Klaus
 
Lars Boettger Am: 31.03.2009 18:08:46 Gelesen: 65849# 29 @  
@ Sachsen3er [#27]

Rede mit Deinem Finanzbeamten. Frage ihn nach der Grössenordnung, die er für "gewerblich" hält. Stelle dann die Umsätze der letzten fünf Jahre zusammen. Entweder er bricht vor Lachen zusammen (so wie meiner) oder Du musst in den ganz sauren Apfel beissen und nachzahlen. Du kannst auch einen Anwalt engagieren, der sich mit Internetrecht auskennt. Das kostet aber dann Geld.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Sachsen3er Am: 31.03.2009 18:34:18 Gelesen: 65836# 30 @  
Vorab vielen Dank, der Übeltäter nennt sich ,,dieperfektemarke,,.
 
hesselbach Am: 31.03.2009 18:35:13 Gelesen: 65835# 31 @  
@ Sachsen3er [#27]

Was ist steuerpflichtig?

Es gab dazu eine gute Serie in der Philatelie, der BDPh ist doch zu etwas nütze, muss ich mal sagen.

Steuerpflichtig:

Einkommensteuer: Einkünfte = Einnahmen minus dazugehörige Ausgaben. Bei einem Hobby-Sammler dürfte da nichts herauskommen.

Sauer sind Berufshändler auf solche Hobby-Sammler, da diese ihr Hobby quer-subventionieren.

Umsatzsteuer: regelmäßige wiederkehrende Umsätze, schon eher interessant. Hier gibt es allerdings die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro.

Zum näheren Einlesen gibt es hier einige Broschüren zum herunterladen:

http://www.Finanzamt.bayern.de/wuerzburg/default.asp?url=../download/broschueren.htm&l1=2&l2=1

Gruß

Thomas
 

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