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Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Kavalier15 Am: 06.10.2013 09:28:52 Gelesen: 60866# 1 @  
Der Tausch begann – wie so oft über Philaseiten – mit dem gegenseitigen Abgleich von Fehllisten. Dann schickte Tauschpartner A per Einschreiben eine Markensendung an Tauschpartner B. Im Gegenzug erfolgte die Ausgleichsendung im Wert von rd. 143,00 Michel/EUR als Übergabeeinschreiben. Diese Sendung erreichte den Adressaten nicht.

Folgendes war geschehen: Der Adressat (Tauschpartner A) war am Sonnabend, dem 28.09., nicht zu Hause als die Sendung zugestellt werden sollte. Er fand einen Abholschein im Briefkasten vor und wollte den Brief am Montag, dem 30.09., unter Vorlage des Abholscheins bei seiner Postfiliale in Empfang nehmen. Doch hier war der Brief nicht auffindbar. So stellte er denn einen Nachforschungsauftrag. Der Absender tat das Gleiche. Er besitzt ja den Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer.

Diese Anträge erfolgten mehr der Form halber. Im Grunde waren sie nicht notwendig. Denn die Sendung war ja nachweislich am Zielort angekommen und muss sich am 28.09. in der Posttasche des Zustellers (nehmen wir an, er ist männlich) befunden haben. In der Regel gibt er die nicht zustellbare Sendung in der Postfiliale ab, wo sie vom Adressaten gegen Vorlage des Abholscheins oder Personalausweises abgeholt werden kann. Geschieht das nicht, geht sie an den Absender zurück. Das Procedere ist bekannt.

Zu klären wäre, ob der Zusteller den Einschreibebrief bei der Postfiliale abgab bzw. ob er dort in Empfang genommen wurde. Dies ließe sich durch Befragung der Beteiligten feststellen. Der Absender bekam den Brief jedenfalls nicht wieder zurück.

Beide Tauschpartner würden sich über Meinungsäußerungen freuen. Wer hat schon mal Ähnliches erlebt? Gibt es eine Entschädigung, falls der Brief verschwunden bleibt? Was lässt sich noch tun?
 
Klaus K. Am: 06.10.2013 10:50:06 Gelesen: 60838# 2 @  
@ Kavalier15 [#11]

Ich hatte vor einiger Zeit einem Tauschpartner in Düsseldorf per Übergabe-Einschreiben eine Ansichtssendung gesandt. Nach einigen Tagen gab er diese Sendung, an mich adressiert, wieder als Übergabe-Einschreiben bei seiner zuständigen Postfiliale in der Münsterstrasse ab. Auf meine Bitte hin sandte er mir die Sendungs-ID, damit ich das Einschreiben verfolgen konnte. Noch nach über einer Woche stand immer noch lapidar bei der Sendungsverfolgung, dass der Brief bei der Postfiliale eingeliefert wurde. Von einer Weiterbeförderung keine Spur. Ich habe den Brief bis heute nicht erhalten.

Gruss von
Klaus K.
 
juni-1848 Am: 06.10.2013 11:55:46 Gelesen: 60815# 3 @  
@ Kavalier15 [#11]

Schau mal in das Thema "Belege am Postweg - verloren oder gestohlen?" [http://www.philaseiten.de/thema/5653].

Zu 6 der verlorenen Einschreiben (inzwischen sind es 12 ! in knapp 6 Jahren) fand ich einen Abholzettel im Postkasten.

Zwischenzeitlich hatte ich meinen persönlichen Ansprechpartner beim Dienstleister, der Ungemach aus dem Weg räumte: Ich teile ihm die Einschreibenummer und Versanddatum des Absenders per Email mit und ließ ihn nachforschen. Bisher in allen Fällen vergeblich.

Selbst Einschreiben aus dem Ausland zurück vom Zollamt an mich gingen innerhalb meiner Stadt verloren !

Obwohl ich bisher mit etlichen postfrischen Jahreszusammenstellungen zusätzlich "besänftigt" wurde, ist der ideelle Schaden wesentlich höher, da es sich bei den Briefinhalten teils um Infla-Unikate handelte.

Den bisherigen Schlendrian habe ich ausführlich dokumentiert. Da mein Ansprechpartner kürzlich wegbefördert wurde, steht ein Lokalredakteur bereits in den Startlöchern. Wenn der Neue nicht spurt, geht der nächste Verlust eines an mich gerichteten Einschreibens samt der vollständigen Dokumentation direkt an die Staatsanwaltschaft. Dann werde ich versuchen, ein Exempel zu statuieren und nicht nur den AGB-Schadenersatz, sondern den tatsächlich entstandenen Schaden rechtlich einzufordern.

Was bleibt dem Geschädigten?

Schadenersatz fordern, sich die Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners geben lassen und diesen bei jeder noch so kleinen Unregelmäßigkeit in Atem halten. Anfänglich ist die Kulanz des Dienstleisters groß - und man sollte sie schamlos ausnutzen - genau wissend, dass man dem Dienstleister im Wiederholungsfalle lästig werden könnte.

Aufklärung und Abhilfe des Mißstandes verlangen. Das ganze schriftlich, damit man für den Wiederholungsfall etwas in der Hand hat. Und nicht vergessen, diesbezüglichen Emailverkehr auszudrucken.

Den eigenen Postboten sensibilisieren. Die Gespräche unter den Bediensteten mögen den "ungetreuen Dienstleister" warnen. Möglicherweise greift er dann seltener zu.

Ich drücke alle Daumen !
 
uli Am: 06.10.2013 16:17:05 Gelesen: 60758# 4 @  
Ich habe vor x Jahren mal eine Abholkarte für ein Paket in meinem Briefkasten gefunden, das Paket dazu war aber beim Postamt nicht zu finden. Ich hatte und habe keine Ahnung, von wem das Paket und was der Inhalt war.

Gruß
Uli
 
Nachtreter Am: 07.10.2013 14:51:07 Gelesen: 60652# 5 @  
@ juni-1848 [#13]

Einen kleinen Tipp: Wenn Du davon ausgehst, daß die Einschreiben "generell" auf der letzten Meile "verloren" gehen: Nimm Dir ein Postfach. Da ist man zwar auch nicht davor gefeit, daß mal etwas schief geht - aber das Risiko, daß Analphabeten, lustlose Hartzer, mit der Post hantieren ist relativ gering. In größeren (Postbank-) Filialen hat man sogar noch richtige "Postler" in der Verteilung.

Hier mit Lokalpresse zu drohen ist wohl eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ändert nichts, aber auch gar nichts. Da ist man wohl bei der nächsten Hauptversammlung des Dienstleisters besser aufgehoben, wenn man dem Aufsichtsratsvorsitzenden ans Bein p. und da die Meinung los wird.

Gruß

Nachtreter
 
Stefan Am: 08.10.2013 21:20:26 Gelesen: 60572# 6 @  
@ Kavalier15 [#11]

Denn die Sendung war ja nachweislich am Zielort angekommen und muss sich am 28.09. in der Posttasche des Zustellers (nehmen wir an, er ist männlich) befunden haben. In der Regel gibt er die nicht zustellbare Sendung in der Postfiliale ab, wo sie vom Adressaten gegen Vorlage des Abholscheins oder Personalausweises abgeholt werden kann.

Bist du dir sicher, dass ausschließlich der Postbote der "Schuldige" sein könnte? Gerade in größeren Städten erscheint es mir sinnvoll, dass unzustellbare Sendungen wie Übergabeeinschreiben (da der Empfänger während des Zustellversuchs nicht angetroffen wurde) nicht vom Postboten selbst in der DPAG-Filiale abgegeben werden sondern an den Zustellstützpunkt der DPAG zurückgehen, von dort aus zusammen mit weiteren unzustellbaren Sendungen, DPAG-Kistenleergut usw. von einem Fahrer abgeholt und an das nächstgelegene Briefzentrum der DPAG transportiert werden. Vom Briefzentrum aus erfolgt eine Zusammenfassung aller unzustellbaren Übergabeeinschreiben (sortiert nach zuständiger DPAG-Filiale) aus den verschiedensten Zustellbezirken/Postleitzahlen innerhalb des Postleitbereiches sowie der anschließende Transport an die jeweilige DPAG-Filiale. in der Filiale selbst liegt die Sendung am darauffolgenden Werktag ab 9 Uhr (oder 11 Uhr oder ...) zur Abholung durch den Empfänger bereit.

Es kommt in der Praxis durchaus vor, dass die für die Bereitstellung zuständige DPAG-Filiale nicht innerhalb der gleichen Postleitzahl liegt wie die Anschrift des Empfängers sondern man als Empfänger auch ein Weilchen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Auto fahren muss, um die Sendung abholen zu können.

Gruß
Pete
 
KaraBenNemsi Am: 08.10.2013 21:54:20 Gelesen: 60554# 7 @  
Wieso erstattet niemand Anzeige bei der Polizei? Diebstahl resp. Unterschlagung sind ja nun immer noch Straftaten. Druck kann man so allemal aufbauen.
 
Student Am: 11.10.2013 16:09:56 Gelesen: 60457# 8 @  
Das letzte Einschreiben, dass nicht angekommen ist, war eine Sendung eines Mitglieds, von dem ich etwas ersteigert hatte. Es war ca. das 6. in den letzten 4 Jahren gewesen, dass nicht angekommen und auch nicht mehr von der Post gefunden wurde. Leider hat die Post Bestimmungen für den Ersatz eines Einschreibens, daß nur 20 bis 25 Euro ersetzt werden. Und das dauert. Man muß immer nachhaken. Es wird z.B. auch kein verschicktes Bargeld ersetzt.

Ich verfahre nun so, daß ich Werte über 25.- Euro entweder durch Wertbrief, oder Paket, oder einen anderen Paketdienst (z.B. Hermes) verschicke. Das bedeutet mehr Portogebühren. Das muß man bei höheren Werten mit dem Empfänger klären. Denn dann sind die Sachen bis 500.- Euro versichert. Eine normale Briefsendung, der Inhalt mit Papier gut verpackt ist mir noch nie verloren gegangen. Anscheinend fallen die Einschreiben bei den faulen Äpfeln der Post auf. Nebenbei sind mir 3 oder 4 Einschreiben aus dem Berliner Raum verloren gegangen.

Bei dieser Problematik wäre es interessant die rechtliche Seite zu wissen. Vielleicht kann ein Mitglied Auskunft geben. Im gewerblichen Frachtbereich haftet immer der Versender oder Verlader für die Ware. Wenn ich jetzt durch Vorkasse bezahlt habe, habe ich die A-Karte gezogen, denn der Verkäufer wird das Geld nicht zurückzahlen. Das wäre auch einmal ein Thema.
 
drmoeller_neuss Am: 11.10.2013 18:07:35 Gelesen: 60421# 9 @  
Leider haftet im privaten Bereich - davon gehe ich bei einem Kauf auf den Philaseiten aus - der Verkäufer nicht für einen Postverlust, wenn er den nicht zu verantworten hat (z.B. durch ungeeignete Verpackung) und es vertraglich nicht anders vereinbart wurde (z.B. "versicherter Versand").

In der Tat haftet ein gewerblicher Verkäufer bei einem Verkauf an einen Verbraucher (= "Privatperson") für den Verlust der Sendung, er muss aber nur den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten, ist aber nicht mehr zur (Ersatz-)Lieferung verpflichtet.

Ob der Verkäufer privat oder gewerblich einzustufen ist, ist von seinem Handelsverhalten abhängig. Da gibt es keine festen Grenzwerte. Gerichte haben Verkäufer mit knapp 20 Transaktionen schon als gewerblich eingestuft, andere Gerichte Verkäufer mit über 100 Transaktionen pro Monat noch als privat. Es kommt auf den Einzelfall an.

Zum Versand: Das kleine Hermes-Päckchen gibt es schon für knapp 4 EUR. Der Einschreiben-Grossbrief kostet auch 3,50 EUR und ist nur bis 25 EUR versichert.
 
Album Am: 11.03.2014 18:28:14 Gelesen: 59988# 10 @  
Hallo zusammen,

der letzte Beitrag ist zwar schon einige Monate her. Mir erscheint das Thema mit den Paketdiensten aber ziemlich wichtig, da hier scheinbar eine falsche Meinung zur Versicherung besteht.

"Student" schreibt im Beitrag [#8], dass Sendungen mit dem Paketdienst Hermes bis 500 € versichert sind. Hier aber ein Auszug aus den AGB:

"4.2 Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
...
4.2.4 Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken
...
6.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen."

Das dürfte sich auch auf "das kleine Hermes-Päckchen" [#9] beziehen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich verstehe das so, dass der Versand von Briefmarken (zumindest bei Hermes) nicht versichert ist.

Der Vollständigkeit halber hier noch der Link zu den AGB:

https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb

Gruß
"Album"
 
doc Am: 11.12.2014 12:54:39 Gelesen: 59545# 11 @  
Einschreiben verloren gegangenes - eine unendliche Geschichte

Hallo miteinander,

es geht um ein Einwurf-Einschreiben, mit welchem ich am 1. August 2014 ein Los der Philaseiten-Auktion verschickt habe. Dieses landete am folgenden Tag im Logistikzentrum Herford, dann verliert sich jede Spur.

Auf meine Anfragen im August und September wurde mir mehrfach beschieden, ich müsse mich gedulden, das Einschreiben könne ja wieder auftauchen. Ab dem Oktober habe ich nun bei mindestens fünf weiteren - immer telephonischen - Anfragen zu hören bekommen, ich würde in den kommenden Tagen Bescheid erhalten. Heute nun hieß es, die Angelegenheit läge zum 14.12 bei der Beschwerdestelle auf Termin.

Ich finde es, gelinde gesagt, eine Frechheit, mich so lange hinzuhalten und weiß nicht, ob die entsprechende Stelle mich hinhalten will, bis ich aufgebe oder ob sie einfach inkompetent oder faul oder, im günstigsten Fall, komplett unterbesetzt ist.

Zum Glück ist dies erst das zweite Einschreiben von vielen, die verloren gegangen sind. Aber auch beim ersten Mal ist die Sache im Sande verlaufen. Ich frage mich, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, Marken als Einschreiben zu verschicken.

Von Euch hätte ich gerne gewußt, ob Ihr ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht habt.

Auf jeden Fall bleibe ich am Ball und berichte abschließend.

Freundliche Grüße,
Wolfgang (Doc)
 
Wolffi Am: 11.12.2014 13:36:35 Gelesen: 59520# 12 @  
Hallo,

bei meinem letzten Verlust musste ich immer wieder nachhaken.

So wie im 1. Beitrag beschrieben, wurde immer wieder vertröstet. Ich kann jetzt nicht sagen, ob ich eine kostenpflichtige Nummer wählen musste. Nachdem ich dann nach mehreren Monaten so richtig stinkig wurde, habe ich dann auf schriftliche Nachfrage umgestellt.

Daraufhin habe ich ohne erläuternde Antwort nach ca. 10 Tagen eine Erstattung über 7,75 ! Euro auf dem Konto gehabt. Ich habe mich dann nicht aufraffen können, dem nachzugehen, werde das aber sicher im Hinterkopf halten.

Ich versende jetzt per Paket, da mich das als Vielversender nur unwesentlich mehr kostet als ein EBf und ich dort (bei DPP) mir bekannte Ansprechpartner habe, und keine Callboys oder Callgirls.

EBf geht hier häufiger verloren - Normalbriefe noch nie. Interessiert die Post aber nicht, denn einfach popelige 7,75 überweisen ist viel billiger als mal zu schauen, was hier in Mönchengladbach los ist.
 
22028 Am: 11.12.2014 14:22:11 Gelesen: 59488# 13 @  
So was darf man nicht telefonisch machen, sondern dafür gibt es eine Online Form auf der Internet Seite der Deutschen Post. Geduld braucht man aber schon - Hartnäckigkeit lohnt sich aber.

[Beiträge [#11] bis [#13] redaktionell in das bestehende Hauptthema verschoben. Bitte frühere Beiträge mit guten Tipps lesen]
 
Wolffi Am: 11.12.2014 19:33:50 Gelesen: 59385# 14 @  
@ 22028 [#13]

Du hast vollkommen recht.

Wenn ich aber rechne, was ich an Zeit und Energie in die Sache gesetzt habe, hätte ich es besser gelassen. Hast Du oder einer eine Idee, warum nur 7,75 erstattet wurden, obwohl der Verlust anerkannt ist?

Das Ganze hat für mich System. Zudem ergibt sich aus Gebühr und normaler Erstattung eh schon ein unverschämtes Verhältnis. Und sorgt dafür, jedenfalls bei mir, für eine höhere Gefährdung.
 
22028 Am: 12.12.2014 10:07:28 Gelesen: 59305# 15 @  
@ Wolffi [#14]

Die Höhe der Erstattung ist keine Idee der Deutschen Post sondern international geregelt. Es heißt da Sonderziehungsrechte oder so, in Goldfranken, der Kunstwährung der Post und anderer Institutionen. Bei Inlandseinschreiben sollten Euro 25 ersetzt werden, bei Auslandseinschreiben Euro 34,75

Da lohnt es sich in meinen Augen schon mal nachzuhaken.

Ich hatte in der Vergangenheit mehrere International Einschreiben und Wertbriefe verlustig gemeldet. Wurden prompt geregelt, nur mit einem Wertbrief nach Frankreich, da fehlten mit in den Augen der Post die entsprechenden Inhaltsnachweise, streite ich mich noch. Ist zwischenzeitlich in der 3. Revision angelangt. Sollte was über ebay/Paypal o.ä. verkauft worden sein und Du hast die betreffenden Emails und Einlieferungsnachweise dazu ist die Erstattung kein Thema, Aber, Wertgrenzen des Inhalts beachten, sonst gibt's nur Teilerstattung oder gar nix.
 
22028 Am: 12.12.2014 11:33:34 Gelesen: 59270# 16 @  
Gerade meldet sich die Deutsche Post, Abteilung SNL Schadenmanagement Neuss, Theodor-Heuss-Platz 13, 41460 Neuss, meinem wiederholten Einspruch wurde nun positiv entschieden und die Schadenssumme plus Porto auf mein Konto überweisen. Ergo, dranbleiben!
 
Richard Am: 14.12.2014 09:16:00 Gelesen: 58873# 17 @  
@ 0nickyet [#18]

Zumindest diesbezüglich traue ich der DHL mehr, sie händigt nicht an Unbekannte aus - zumindest nicht hier in Frankfurt.

In Frankfurt nicht, aber in Leutkirch. Anfang November, als ich für zwei Wochen im Ausland war, nutzte meine Putzhilfe die unbewohnte Wohnung zum Großreinemachen.

DHL kam, übergab ihr ein EIGENHÄNDIG Päckchen mit einer Goldmünze im Wert von 541 Euro. Sie wurde gebeten mit meinem Namen zu unterschreiben und hat dies vermutlich auch getan. Der Bote hatte sie bisher nicht gesehen und sie musste sich auch nicht ausweisen.

Das Päckchen lag dann auf der Flurgarderobe und weitere Nachbarn, die einen Wohnungsschlüssel hatten und sich um den Briefkasten und die Lüftung gekümmert haben, hätten es wegnehmen können, ohne dass ich es gemerkt hätte.

Auch hätte es sein können, daß Nachbarn oder Putzhilfe vergessen die Wohnungstüre abzuschliessen, Dritte somit problemlos in die Wohnung gekommt hätten.

Bleibt die Frage: Wer hätte für den Verlust von 541 Euro gehaftet ?

Schöne Grüsse, Richard
 
jahlert Am: 14.12.2014 09:39:17 Gelesen: 58865# 18 @  
@ Richard [#17]

Hallo Richard,

es handelt sich um ein Paket, nicht wahr?

Gruß Jürgen
 
22028 Am: 14.12.2014 10:06:44 Gelesen: 58849# 19 @  
@ Richard [#17]

Richard,

die Euro 541 sind über dem Betrag der zulässig ist, oder täusche ich mich? Im Falle des Verlustes in Deinem konkreten Fall wäre das sehr kompliziert gewesen. Für DHL ist das Paket ausgeliefert! Dann liegt die Beweislast, zumindest aus der Sichtweise von DHL, bei Dir.
 
Richard Am: 15.12.2014 09:25:15 Gelesen: 58765# 20 @  
@ jahlert [#18]

Es war lt. Lieferschein ein "Paketversand eigenhändig".

@ 22028 [#19]

Das Paket ist an irgendjemanden ausgeliefert worden, aber nicht an mich. Eigenhändig an Richard Ebert bedeutet doch, dass dieser Empfänger selbst den Empfang unterschreiben muss und nicht eine zufällig in der Wohnung anwesende Putzhilfe.

Ob der Betrag zulässig ist, sollte der Absender wissen, das "Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen / Versandstelle für Sammlermünzen" im Dienst der Bundesregierung.

Schöne Grüsse, Richard
 
22028 Am: 15.12.2014 10:59:09 Gelesen: 58713# 21 @  
@ Richard [#20]

Gut das geklärt zu haben, dass es eigenhändig war, dann ist die Lage in der Tat anders.

Ob aber die Mitarbeiter des "Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen / Versandstelle für Sammlermünzen" im Dienst der Bundesregierung wissen was für AGB's hat wage ich zu bezweifeln. Evtl. haben die aber besondere Verträge mit höheren Haftungsgrenzen?
 
Francysk Skaryna Am: 15.12.2014 16:08:03 Gelesen: 58651# 22 @  
@ 22028 [#19]

Für DHL ist das Paket ausgeliefert! Dann liegt die Beweislast, zumindest aus der Sichtweise von DHL, bei Dir.

Moin,

die Dame hat ja wohl in bester Absicht aber dennoch mit falschen Namen unterschrieben. Ob man bei einer (vermutlich begangenen) Urkundenfälschung eine eigenhändige Zustellung unterstellen darf, wage ich dann doch zu bezweifeln. Da ist - denke ich - der Zusteller sowohl im Sinne des beauftragten Unternehmens wie auch der ausliefernde Zusteller an sich eine Erklärung schuldig, an wen man denn ausgeliefert hat. Eine zumindest teilweise Haftung ist hier in der Tat gegeben, denn grobe Fahrlässigkeit wird sich der Zusteller wohl zuschreiben lassen müssen.

Gruss
 
Black5 Am: 15.12.2014 17:53:24 Gelesen: 58611# 23 @  
@ Francysk Skaryna [#22]

Mhhhh - auf dem Pad ist die Unterschrift, die ja wohl nicht vom Empfänger stammt, digital gespeichert worden - der Zusteller hat den Namen des Empfängers dann auf der Tastatur eingegeben - und damit hat DHL dann ja wohl alles richtig gemacht. Ironie aus.

Hier kann wohl nur noch auf dem Klageweg herausbekommen werden wer was wann auf dem Pad eingetragen hat.

Btw - laut DHL soll man doch diese Einträge, auch die Unterschrift, im Internet sehen können.

Und - wie oft kommt es vor das gehetzte DHL oder sonstige Zusteller auf dem Pad selber irgendeine Unterschrift hinkritzeln (als Empfangsbestätigung) und das Paket dann vor der Tür parken?

Und - ist die Unterschrift auf einem digitalen Eingabegerät eine Urkundenfälschung (in diesem Fall) ?

Black5
 
Francysk Skaryna Am: 15.12.2014 18:22:49 Gelesen: 58590# 24 @  
@ Black5 [#23]

Und - ist die Unterschrift auf einem digitalen Eingabegerät eine Urkundenfälschung (in diesem Fall)?

Moin,

das Oberlandesgericht Köln hob in einem Urteil [1] die Verurteilung des Zustellers mit der Begründung auf, dass es bei der Unterschrift auf dem Touchscreen eines digitalen Lesegerätes an einer hinreichenden Verkörperung einer menschlichen Gedankenerklärung fehle.

Darauf verlassen würde ich mich jedoch nicht: Der Zusteller ist ja vorinstanzlich durchaus wegen Urkundenfälschung verurteilt worden und selbst wenn dieser Punkt keine Rolle spielen sollte bliebe immer noch der Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB.

Gruss

[1] Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom 01.10.2013, Az. 1 RVs 191/13
[1] http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2013/1_RVs_191_13_Beschluss_20131001.html
[1] http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2466.htm
 
Cantus Am: 15.12.2014 21:58:32 Gelesen: 58536# 25 @  
Guten Abend allerseits,

Dinge, die mir wichtig sind, z.B. hohe Rechnungen, auf die ich eine Rückerstattung erwarte, oder Urkunden, deren Verlust mich sehr schmerzlich treffen würde, werden von mir immer als Einschreiben mit Rückschein versendet. Das kostet zwar gegenwärtig 5,40 Euro, aber dafür habe ich dann die Unterschrift auf dem Rückschein, was außerordentlich beweiskräftig ist; solche Einschreiben sind noch nie verloren gegangen, was man von den billigen Einschreiben (Einwurf- oder Übergabeeinschreiben) nicht immer behaupten kann.

Ich habe eine Bekannte, die in einem Postverteilzentrum per Hand im Akkord Poststücke verteilt. Sie hat mir erzählt, dass in der Eile manchmal Briefe aus der Hand fallen und dass Kolleg/inn/en von ihr, wenn denn die Aufsicht gerade in eine andere Richtung schaut, sich nicht danach bücken, sondern mit einem kurzen Fußkick den heruntergefallenen Umschlag unter das Sortierregal befördern. Die Putzhilfen holen beim Durchfegen der Räume (ebenfalls im Akkord, 4 - 7 Minuten pro Raum) diese Belege nicht hoch, sondern lassen sie da unten liegen. Etwa alle 5 - 10 Jahre, wenn die Räume renoviert oder modernisiert werden und dazu die Regale abgebaut werden müssen, findet man dann bergeweise alte Umschläge, die aber auch dann nicht immer korrekt nachträglich zugestellt werden, denn das kostet ja viel Zeit.

Ich wundere mich deshalb nicht mehr darüber, wenn hier erzählt wird, dass Poststücke verloren gehen, Post an mich ist allerdings in den letzten zwanzig Jahren nur ein einziges Mal nicht angekommen (mein dritter Ebay-Kauf), und das lag nur zu einem Teil an der Post, denn auch der Absender trug damals eine Mitschuld durch unzureichende Andressangaben. Ich lasse mir daher ersteigerte Lose - wenn möglich - immer per einfachem Brief zustellen, denn so bin ich sicher, dass mich die Post erreicht.

Viele Grüße
Ingo
 
Paluka Am: 17.12.2014 14:45:41 Gelesen: 58458# 26 @  
@ Richard [#17]

Hallo Richard,

mir stellt sich folgende Frage:

Warum lässt du dir ein Einschreiben/Rückschein zusenden (mit wertvollem Inhalt) wenn du wissentlich nicht zuhause bist?

Ich sehe darin dein eigenes Verschulden, wenn eine Sendung nicht zugestellt werden kann. In deinem Fall hattest du also noch Glück.

Übrigens, so am Rande, ich kenne es bei DHL so, dass zB ein Paket bei Verlust nur bis 500 € versichert ist. Bei deinen 541,- wären nicht 500 oder 541,- sondern 0,00 --gar nichts-- erstattet worden. Bedenke dies für die Zukunft.

Besten Grüße
***************************
PS: Hat sich geklärt. :-)
 
alemannia Am: 17.12.2014 15:56:51 Gelesen: 58420# 27 @  
@ Paluka [#26]


Hallo zusammen,

so ist es, bei 541,00 € Wert ist beim DHL-Paket der Erstattungsanspruch gleich Null.

Ist der Inhalt teilbar, müsste dieser auf 2 oder mehrere Pakete verteilt werden. Das habe ich bei Versendung mehrerer Marken schon so gemacht.

Zusätzlich ist dabei aber noch zu beachten, dass an einem Tag nur jeweils 1 Paket mit gleichem Absender und Empfänger aufgegeben werden darf.

Aber bei 1 Münze oder 1 Briefmarke ist eine Aufteilung auf mehrere Sendungen natürlich nicht möglich.

Ab 01.07.2014 gibt es den Wertbrief national (zusätzlich 3,95 €), der ebenso in der Haftung auch auf 500,00 € (Bargeld 100 €) begrenzt ist.

Allerdings erstreckt sich nach Auskunft der Post AG die Haftungsumme bis auf max. 500,00 €, auch wenn der Wert diese Grenze überschritten wird.

Bei 541,00 € würde somit ein "Restrisiko" von 41,00 € verbleiben.

Gruß

Guntram
 
22028 Am: 17.12.2014 16:18:28 Gelesen: 58407# 28 @  
@ Paluka [#26]

Das mit der Höhe des Versicherungsbetrages versus Inhalt hatte ich in einem vorherigen Beitrag schon angemerkt, da ist die Post / DHL sehr pingelig.

Einen Einschreibebrief in die USA der Euro 35,50 an Wert drin hatte, wurde mir von der Post nur "Kulanzweise" mit Euro 34,00 was der (zu dem Zeitpunkt) Maximalbetrag eines internationalen Einschreiben ist, ersetzt.
 
22028 Am: 17.12.2014 16:20:31 Gelesen: 58404# 29 @  
@ alemannia [#27]

Dann ist da noch zu vermerken dass, wenn der Wert auf mehrere Pakete an den selben Empfänger aufgeteilt wird, je Tag nur en Paket versandt werden darf!

Das gilt m.W. sinngemäß auch für Wertbriefe!
 
Richard Am: 18.12.2014 09:29:40 Gelesen: 58334# 30 @  
@ Paluka [#26]

Warum lässt du dir ein Einschreiben/Rückschein zusenden (mit wertvollem Inhalt) wenn du wissentlich nicht zuhause bist?

Hallo Paluka,

ich habe etwa vier Wochen vor Beginn meiner Reise beim Versender angerufen, die Termine besprochen und vereinbart, daß in dieser Zeit keine Zustellung erfolgt.

Leider wurde die Zusage des späteren Versands nicht eingehalten.

Deine nächste Frage wäre vielleicht: Warum telefonierst Du statt eine Einschreiben Rückschein zu senden und um schriftliche Antwort mit Bestätigung zu bitten ?

Nun, ich bin davon ausgegangen, daß es sich beim "Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen / Versandstelle für Sammlermünzen" um eine zuverlässige Dienststelle handelt. Man kann die Bürokratie auch so ins Extrem treiben, daß keine Zeit mehr für Arbeit und Leben bleibt.

Einschreiben/Rückschein

Es war kein Einschreiben / Rückschein, sondern ein Paketversand eigenhändig.

Und er wurde von einer Frau entgegengenommen, die schlecht meinen Vornamen haben konnte. Sie wurde gebeten, eine Fälschung zu begehen und mit meinem Nachnamen zu unterschreiben.

Und für solche Versäumnisse bei zwei Stellen (Versandstelle und DHL) soll der nicht anwesende Empfänger, der sich rechtzeitig als verreist abgemeldet hat, den Schaden zahlen ?

Schöne Grüsse, Richard
 
doc Am: 06.02.2015 16:59:41 Gelesen: 56499# 31 @  
Verloren gegangenes Einschreiben - eine unendliche Geschichte

Vor langer, langer Zeit ... so beginnen Märchen und so habe ich schon einmal über ein verlorenes Einschreiben berichtet. Hier die Fortsetzung und der Schluß:
Nach langem Hin und Her und nachdem die Erstattung des Betrags dreimal (!) an eine mir völlig unbekannte Anschrift erfolgte, wurde mir, nachdem ich noch mehrfach interveniert habe, am 19.12.14 mitgeteilt, der Scheck werde nun an die richtige Adresse gesendet.

Weitere 5 Wochen später, nachdem sich immer noch nichts getan hatte, rief ich wieder an; und wieder hieß es, man habe den Scheck doch bereits auf den Weg gebracht. Wie sich herausstellte, wieder an eine falsche Adresse! Wieder sagte man mir zu, die Angelegenheit nun umgehend zu erledigen.

Und siehe da, heute, nach weiteren 10 Tagen, kam tatsächlich der Scheck. ABER - und das ist nun der Gipfel und das i-Tüpfelchen, mit einer falschen Hausnummer in der Anschrift. Glücklicherweise kennt mich unser Postbote seit Jahren. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn eine Vertretung heute die Post ausgetragen hätte!

Jeden weiteren Kommentars enthalte ich mich, um nicht ob meiner Audrucksweise von der Post belangt zu werden.

Ein schönes Wochenende und freundliche Grüße,

Wolfgang
 
Francysk Skaryna Am: 06.02.2015 17:33:35 Gelesen: 56477# 32 @  
Moin,

die deutsche Sprache ist in manchen Dingen genauso präzise wie treffend:

Was macht tut man, wenn man einen Brief verschickt?

Man gibt ihn auf!

Gruss
 
Thorn Am: 06.02.2015 20:34:21 Gelesen: 56389# 33 @  
Sei froh, dass es überhaupt angekommen ist. Ich habe schon einige eingeschriebene Briefe erst gar nicht erhalten. Post zuckt mit den Schultern, die Entschädigungssummen sind ein Witz. Die wissen schon genau, warum die dieser Versandart selber nicht trauen.
 
Klaus K. Am: 05.02.2016 11:00:12 Gelesen: 56237# 34 @  
Wieder einmal ein Einschreiben weg

Am 12.12.2015 sandte ich von unserer Postfiliale aus ein Einwurf-Einschreiben an einen auch hier bekannten Sammlerfreund, welches leider nicht ankam. Daraufhin hatte ich dann nach Weihnachten einen Nachforschungsauftrag aufgegeben. Auf den Inhalt des Briefes angesprochen, teilte ich der Mitarbeiterin der Deutschen Post wahrheitsgemäss mit, dass sich in diesem Brief postfrische selbstklebende Briefmarken in Heftchen im Werte von ca. 40 EUR befunden hatten. Ich sollte nicht extra nachfragen, da ich spätestens in 14 Tagen Bescheid bekommen würde. Da ich nach 3 Wochen immer noch nichts gehört hatte, rief ich wieder an. Daraufhin erhielt ich am 27. Januar einen Bescheid.

Lapidar teilte man mir mit, dass man es gut verstehen kann, dass ich mich über einen nicht beim Empfänger angekommenes Einschreiben ärgere, trotzdem konnte die Sendung auch nach intensivster Recherche nicht gefunden werden. Genauso emotionslos steht dann weiter in diesem Brief, dass ich mit dem Inhalt des Einschreibens nicht die Bedingungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brief National" entsprochen hatte. So etwas sollte doch per "Wert National" mit der lächerlichen Zusatzgebühr von 4,30 EUR versandt werden. Das aber hatte ich (auch aus Unkenntnis heraus) nicht getan. Dann bitten sie mich um Verständnis, dass sie aus diesem Grund keinen Ersatz leisten können.

Hallo, liebe Postler! Wenigstens hättet Ihr mich mit ein paar beigelegten Briefmarken für die verklebte Frankatur entschädigen können. Jetzt bin ich aber richtig böse auf Euch.

Klaus K.
 
gestu Am: 05.02.2016 11:03:54 Gelesen: 56234# 35 @  
@ Klaus K. [#34]

Hallo,

aber auch eine Zusatzleistung "Wert" kann nicht so ohne weiteres die Gewähr dafür sein, dass man bei Verlust der Sendung eine Erstattung bekommt. Auch hier gibt es in den AGB klare Bestimmungen, was als Inhalt verschickt werden darf und was nicht. Und wenn man dann was "falsches" verschickt hatte, dann hat man trotz der 4,30 Euro auch "Pech gehabt".
 
Jahnnusch Am: 05.02.2016 11:12:49 Gelesen: 56224# 36 @  
@ Klaus K. [#34]

Einschreiben verleitet zum Klauen. Bei so kleinen Beträgen einfach nur Briefpost verwenden.
 
Wolffi Am: 05.02.2016 11:25:10 Gelesen: 56206# 37 @  
Bei mir sind bisher nur Einschreibe-Briefe verschwunden, normale Post nie.

Kaufmännisch passen Einsatz (Porto/Gebühr) und die niedrige Leistung auch nicht zusammen. Einzige Vorteil ist, dass man dem (unbekannten) Empfänger nachweisen kann, dass man überhaupt versendet hat.

Der Trick mit dem 'wir melden uns' wurde bei mir auch eingesetzt. Die melden sich wohl nie. Nach vier Monaten mit drei Anrufen habe ich dann 8 Euro nochwas bekommen, obwohl der Wert über 20 Euro lag.

Ich habe aber kapituliert: In den Stunden !, die man dort wartet und sich der Sache widmet, kann ich die 20,- Euro schneller verdienen, als die Zeit beträgt, diese als mir zustehende Leistung zu erhalten.

Aktuell versende ich statt EBf per Paket: Einfacher, sicherer und für mich als Vielversender sogar günstiger.
 
Francysk Skaryna Am: 05.02.2016 11:47:00 Gelesen: 56188# 38 @  
@ Jahnnusch [#36]

Moin,

Einschreiben verleitet zum Klauen.

Prinzipiell ist der Weg des Briefes nachvollziehbar. Von daher lässt die zunehmende Häufung verlustiger R-Briefe auch einen Rückschluss auf die internen Prozesse der Post zu.

Sicher kommt auch kriminelle Energie als Ursache in Betracht. Anteilig steht sie aber nicht im Verhältnis zur (zumindest gefühlten) Zunahme verlorengegangener Briefe.

Sucht man also bei den internen Prozessen weiter könnte man einen Robin - Hood - Effekt unterstellen. Versuchen etwa zunehmend Postler, eine gefühlte oder tatsächliche Unterbezahlung durch Zur - Habe - Nahme von Briefen zu kompensieren? Das kann zwar sein, aber in dem Umfang auch nicht vollends schlüssig. Gestohlene philatelistische Stücke würden ja irgendwann wieder auf dem Markt auftauchen - sonst sind sie für den Entnehmer wertlos. Und genau das ist eben nicht der Fall. Zumindest nicht im erklärbaren Umfang.

Oft geht Post ausgerechnet zu den Stosszeiten - wie zum Beispiel Weihnachten - verloren, ohne dass man einen Schuldigen dafür findet. Bliebe also die Arbeitsbelastung an sich. Den Arbeitsdruck hat die Post im Zuge der Rationalisierungsmassnahmen stetig erhöht. Was ist nun, wenn ein Brief in einem Verteilzentrum ankommt, dort aber nicht weitergeleitet wird? Sei es, dass die dafür vorgesehene Kiste nicht vollständig geleert wird, sei es, dass der Brief irgendwo auf den Boden flattert und dort unbeachtet zwischen die Füsse gerät, sei es, dass er irgendwo in irgend eine Ritze zwischen Wand und Tisch / Maschine rutscht und dort bis St. Nimmerlein verbleibt, da niemand die Zeit hat, ihn dort herauszufischen. Mir scheint dies die naheliegendste Erklärung zu sein. Die liberalen oder meinetwegen auch emotionslosen Erklärungen zum Verlust lassen den Schluss zu, dass dieser Umstand bekannt ist und aus Gründen der Effizienz / Rationalität billigend in Kauf genommen wird. Absolut gesehen gehen so ein paar verlorene Briefe in der Masse schliesslich unter.

Das sind nur mal ein paar Gedanken dazu. Vielleicht hat jemand konkretere Ideen dazu.

Gruss
 
Nachtreter Am: 17.02.2016 12:12:59 Gelesen: 55841# 39 @  
Vielleicht in der näheren Umgebung suchen ...

... und für Ostern suchen!

Viele Grüße

Nachtreter

Postprobleme im Kreis Ludwigsburg - Zwei Briefkästen sind einer zuviel

Von Julian Illi 17. Februar 2016 - Einem Mann aus Eberdingen wurden über Monate hinweg Briefe falsch zugestellt, andere Dokumente kamen gar nicht an. Bei der Post heißt es, zwei Briefkästen an seinem Haus seien das Problem. Nun überlegt der Mann, rechtliche Schritte einzuleiten.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.postprobleme-im-kreis-ludwigsburg-zwei-briefkaesten-sind-einer-zuviel.de554735-6183-4dbb-a6cb-a549abdaf74a.html

[Text redaktionell um den Einführungsabsatz der Zeitung ergänzt]
 
Holzinger Am: 17.02.2016 12:38:26 Gelesen: 55828# 40 @  
@ Francysk Skaryna [#38]

Ich kann mich entsinnen, das vor 1-2 Jahren mehrere Fälle (zumindest 1 einer Zustellerin konkret) öffentlich gemacht wurden. Wegen Überlastung bei der Zustellung hatte sie den Rest mit nach Hause genommen und einfach gehortet. Die "Spürhunde" der Post stellten dann konkret mehrere Waschkörbe voll Post bei ihr fest. Sie wollte nicht unterschlagen, sie hatte die Absicht einmal alles noch zu zu stellen. Die Lawine hat sie aber nicht mehr beherrschen können.
 
Klaus K. Am: 19.02.2016 10:18:16 Gelesen: 55686# 41 @  
@ Francysk Skaryna [#38]

Deinem "Prinzipiell ist der Weg eines Briefes nachvollziehbar" möchte ich widersprechen. Am Telefon sagte man mir, dass bei einem Einschreiben nur die Abgabe am Schalter und der Empfang vom Angeschriebenen quittiert ist. Alles was dazwischen liegt, also der normale Postweg, ist Grauzone und somit nicht nachvollziehbar.

Freundlichst
Klaus K.
 
Nachtreter Am: 19.02.2016 12:10:22 Gelesen: 55647# 42 @  
@ Klaus K. [#41]

Die Post kann schon überprüfen, welche "Bearbeitungspunkte" (z.B. Briefzentren, Zustellstützpunkte) Einschreiben durchlaufen haben. Nur sagt sie das nach außen keinem! Außerdem stimmt die Aussage mit "quittiert" (Ein- und Auslieferungsschein) ja eigentlich auch.

Aber glaubt doch bitte nicht alles was ein Konzern am Telefon (oder in Prospekten) sagt (oder schreibt) - VW grüßt!

Nachtreter
 
Cantus Am: 19.02.2016 20:00:27 Gelesen: 55579# 43 @  
So wie Wolffi in [#37] beschreibt, mache ich das auch, also möglichst Versand als einfacher Brief oder per Paket. Einfache Briefe kommen immer an, Pakete (bei mir) auch (in den letzten Jahrzehnten habe ich mehrere hundert bekommen). Und wenn man bei der Briefvariante ganz sicher gehen möchte, dann bleibt da nur das Einschreiben mit Rückschein (bei din A5 = 5,40 Euro Porto), denn diese besondere Beförderungsart wird, anders als alle anderen Einschreibearten, bei der Post gesondert behandelt.

Also spart nicht an der falschen Stelle und meidet Zeiten mit hohem Postaufkommen, dann sollte eigentlich nichts schiefgehen.

Viele Grüße
Ingo
 
Student Am: 14.07.2016 21:57:17 Gelesen: 53837# 44 @  
Es ist schon einige Monate her, da hatte ich mir eine Berlin 5 Mark mit Scharzaufdruck gestempelt da zur Ansicht schicken lassen, da mir der Stempel nicht echt erschien. Nach Erhalt schickte ich die Marke zurück, da der Stempel falsch war (per Einschreiben).

Per Sendungsverfolgung übers Internet konnte ich sehen, daß mein Einschreiben nicht beim Empfänger ankam und er verständigt wurde, daß der Brief beim Postamt abgeholt werden kann. Leider hat man den Brief nie mehr am Postamt gefunden. Mein Ersatz dafür 25.-- €uro, die ich dem Empfänger übersandte. Seitdem lasse ich mir auch höherwertige Sendungen nur im normalen Brief oder per Paket (höheres Porto) senden, die immer ankommen, wobei Einschreiben immer wieder verschwinden.
 
22028 Am: 26.10.2016 19:27:08 Gelesen: 52659# 45 @  
Nun habe ich auch so einen Fall. Ein Käufer meldet sich dass ein Einschreibebrief nicht bei ihm angekommen ist, im System der Deutschen Post der Brief aber als zugestellt aufgeführt ist.

Die Unterschrift auf dem Beleg der ja online ersichtlich ist steht ein Name der nach Auskunft des Empfängers auch nicht in der Nachbarschaft vorkommt, des weiteren der Hinweis "Briefkasten" was ich so versteh dass er in den Briefkasten geworfen wurde. Nur, wer hat dann unterschrieben?

Es war ein Übergabeeinschreiben..., dann kann ja nur der Zusteller unterschrieben und den Brief in den Briefkasten geworfen haben, trotz "Übergabeeinschreiben"!

Mal sehen was da herauskommt.
 
roteratte48 Am: 08.12.2016 14:50:40 Gelesen: 52017# 46 @  
Deutsche Post AG - Einschreiben? Kein Kommentar!

Zwei Postscheine an einen Sammlerfreund - Postverlust - hier das Ergebnis:



Gab es nicht mal für ein verlorenes Einschreiben, OHNE Inhaltsnachweis, wenigstens 23,- EUR plus Porto zurück? Wir soll man noch Philatelie im Wert von ca. 20 EUR verschicken? Einschreiben auf jeden Fall ist nichts mehr wert. Post - quo vadis?

ein ziemlich verstörter Rolf
 
Koban Am: 08.12.2016 15:23:59 Gelesen: 51989# 47 @  
Hast Du bei Deinem Nachforschungsantrag Briefmarken als Inhalt genannt? Die Post wird den Inhalt (Briefmarken) ja nicht erraten haben.

Da Briefmarken nunmal von der Beförderung, siehe obiges Schreiben, ausgeschlossen sind, bekommst Du auch keine Entschädigung.

Hättest Du angegeben, dass sich Fotos im gestohlenen Brief befanden, hättest Du auch bis 25 Euro Entschädigung bekommen.

Aber tröste Dich. Den Fehler macht fast Jeder beim ersten geklauten Einschreiben.

Gruß,
Koban
 
22028 Am: 08.12.2016 18:46:20 Gelesen: 51895# 48 @  
@ Koban [#47]

Ich bekam gestern auch einen Brief von der Post mit dem Hinweis, dass der verlorene E-Brief von mir trotz intensiver Suche nicht auffindbar ist. Wie auch, er wurde gemäß dem Beleg an eine Person ausgeliefert bzw. jemand hat unterschrieben, dazu der Vermerk "Im Briefkasten". Dies obwohl es ein Übergabeeinschreiben wat. Ich bekomme auch Euro 25 plus mein verauslagtes Porto.

Habe nun an die Post geschrieben:

Vielen Dank für ihr Schreiben vom 5.12.2016 mit den Erklärungen die was die Haftung für Einschreiben betrifft sicher korrekt sind. Was ich aber auch erbat ist eine Erklärung dafür warum der Briefzusteller den Brief scheinbar einer fremde Person aushändigte und denn in den Briefkasten warf. Der Brief wurde als Übergabeeinschreiben versandt, insofern darf er nicht einfach in den Briefkasten geworfen werden, somit missachtenden sie den Postbeförderungsvertragn und und handelten grob fahrlässig.
Dazu hätte ich gerne eine Antwort…, des Weiteren wundert mich dass meine weiteren Portoauslagen sowie Zeitaufwände in keinster Weise gewürdigt werden. Sicher gibt es dazu in ihren umfangreichen AGB irgendwelche Bestimmungen welche diese Erstattungen ausschließen, verwundern tut mich das leider schon.

Mit den besten Grüßen

 
bayern klassisch Am: 08.12.2016 19:34:54 Gelesen: 51858# 49 @  
Liebe Sammlerfreunde,

das ungeschickteste, was man machen kann, ist per Einschreiben (egal welches) zu verschicken. Wer länger als 3 Tage bei der Post beschäftigt ist und dessen Charakter nicht ganz koscher ist, weiß damit sofort, was er klauen soll.

Wenn teuer, dann verschicke ich meine Pretiosen mit einem Paket, auch wenn der Inhalt nur 5g wiegt (bitte noch was zupacken, dass es nicht auffällt), oder per unattraktivem Großbrief mit hässlichen Marken und ohne die wenig zielführenden Sätze wie "bitte nicht knicken" oder ähnliches, was wiederum auf etwas "Besseres" als Inhalt schließen lassen könnte.

Ich schätze den Faktor geklaute Einschreiben zu geklaute Normalbriefe auf 1000 zu 1.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 08.12.2016 20:23:35 Gelesen: 51832# 50 @  
@ bayern klassisch [#49]

Auch wenn Du sicher recht hast, wenn der Käufer aber auf Einschreiben besteht und nicht das zusätzliche Porto für ein Paket zahlen will? Ich habe mit meinem Brief keinen finanziellen Verlust erlitten, mich ärgert es nur.
 
bayern klassisch Am: 08.12.2016 21:23:14 Gelesen: 51806# 51 @  
@ 22028 [#50]

Dann gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder das Geschäft scheitert, oder er zahlt, was du ausgibst für deinen Brief bzw. dein Paket.

Ich würde mir nicht diktieren lassen, wie ich mein Eigentum zu verschicken habe.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Cantus Am: 09.12.2016 03:27:11 Gelesen: 51756# 52 @  
@ bayern klassisch [#49]

In einem Punkt muss ich dir widersprechen. Zugegeben, wer Sammelstücke per einfachem Einschreiben oder Übergabeeinschreiben verschickt, handelt äußerst ungeschickt und leichtsinnig, denn in beiden Fällen bekommt er nur eine Bescheinigung, dass die Sendung aufgegeben wurde. Außerdem werden solche Poststücke in den Postverteilzentren wie einfache Briefe behandelt.

Anders sieht es dagegen aus, wenn man die Versandart "Einschreiben mit Rückschein" wählt. Ich nutze diese Variante immer dann, wenn ich wichtige Schriftstücke versende. Das ist zwar ein wenig teurer, dafür werden solche Posteinlieferungen beim Postweg ab der Aufgabestelle aber separat behandelt und damit einem möglichen Diebstahl weitestgehend entzogen.

Zusätzlich nutze ich für einen solchen Versand sowie auch für jeden Tauschversand ausschließlich Umschläge der Firma Tyvek, die sind zwar auch aus Papier, aufgrund eines besonderen Herstellungsverfahrens aber unzerreißbar. Allerdings sind diese auch etwas teurer, aber ich denke, wer Sammler ist und Geld für seine Sammlungen investiert, sollte auch beim Transport von Sammelgut die nötige Vorsicht walten lassen und nicht geizig sein.

Viele Grüße
Ingo
 
bayern klassisch Am: 09.12.2016 09:09:27 Gelesen: 51698# 53 @  
@ Cantus [#52]

Hallo Ingo,

Tyvek kenne ich seit ca. 1990 und es ist wirklich unzerstörbar. Was es für die Umwelt bedeutet, weiß ich aber nicht.

Zu Einschreiben/Rückschein: Aus jahrzehntelanger Erfahrung mit vielen Tausend Einschreiben gegen Rückschein darf ich dir sagen, dass gefühlte 95% der heutigen Postler noch immer nicht weiß, was ein Rückschein ist bzw. wie man ihn zu behandeln hat (bin bei einer Behörde, wo dergleichen jeden Tag mehrfach zum Versand kommt). Allein über das Thema Rückschein könnte ich in den letzten 10 Jahren ein Buch schreiben.

In einem hast du aber Recht - das Einschreiben wird seltener verloren, dafür verschwinden allerdings ca. 5% aller Rückscheine im Nirwana und das bei Sendungen, die als behördlich mit dem Absender gekennzeichnet sind und von daher sicher keine Pretiosen oder Vergleichbares enthalten.

Ganz ehrlich: Das beste und günstigste ist immer noch ein simpler, großer, etwas dicklicher Brief, unattraktiv frankiert, lieblos die selbstklebenden Marken draufgepappt, passabel leserlich adressiert und im A5 - Format gehalten. Von gefühlten 10.000 Sendungen ist da nicht mal eine verloren gegangen. Könnte ich dasselbe über Einschreiben sagen, wäre ich ein Phantast.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
lueckel2010 Am: 09.12.2016 17:27:12 Gelesen: 51594# 54 @  
@ Cantus [#52]

Hallo,

na so ganz stimmt das nun aber auch nicht!

"Nachzuweisende" (Brief-) Sendungen (Einschreib-, Wertbriefe) wurden früher in separaten und entsprechend gekennzeichneten Beuteln versandt. Jede Übergabe/ Übernahme musste in mitgeführten Listen von den damit befassten Postlern quittiert werden.

Diese Sonderbehandlung gibt es schon lange nicht mehr.

Heute kommt alles (egal ob "normale" Sendungen, Einschreiben jeglicher Coleur, Wertbriefe "neuer Art") in eine Kiste (?), deren Inhalt dann in den Abgangsbriefzentren für die verschiedenen Eingangsbriefzentren ohne Rücksicht auf Sendungen mit Zusatzwünschen zusammengestellt wird.

Erst am Empfängerort wird dann wieder getrennt und der Absender kann durch eine Sendungsverfolgung (im Internet) feststellen, wann und an wen seine Sendung ausgehändigt worden ist.

Fazit:

Bis auf ganz wenige Ausnahmen (ad hoc fällt mir keine ein) kann man sich das Rückschein-Zusatzporto "klemmen"!

Schönen Abend, "lueckel2010"
 
Nachtreter Am: 09.02.2017 10:58:51 Gelesen: 50620# 55 @  
Was tun?

Vielleicht in der näheren Umgebung suchen, hoffen, beten, ... ?

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Probleme-bei-der-Post-Briefe-liegen-draussen-_arid,10611497_toid,441.html

Zustellung ohne Rücksicht auf Verluste!

Viele Grüße

Nachtreter
 
10Parale Am: 23.07.2019 15:44:36 Gelesen: 33128# 56 @  
Nun bin ich wohl auch zum ersten Mal von solche einer Sache betroffen. Ein seriöser Sammler hat 2 Einwurf-Einschreiben verschickt, eins nach Lörrach, eins nach Köln und beide Einschreiben sind, - am 19.07.2019 versendet -, leider nicht bei den Adressaten angekommen. Der Wert der Sendung nach Köln betrug 85,-- Euro, der Wert der Sendung zum mir 160,-- Euro. Erstattet bekommt der Versender wahrscheinlich 2 x 22,-- Euro = 44,-- Euro.

Hätte das eigentlich nie für möglich gehalten. Hoffe dass die Briefe doch noch Ihre Empfänger erreichen. Die Sendungsnummer liegt mir vor. Von der Post gibt es nur die Statusmitteilung: wurde am 19.07.2019 eingeliefert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Empfänger?

Bin sehr enttäuscht, philatelistisch für mich dieses Jahr ein absolutes Katastrophenjahr.

Liebe Grüße

10Parale
 
jmh67 Am: 23.07.2019 15:56:56 Gelesen: 33119# 57 @  
@ 10Parale [#56]

Gib der Post mal noch 'n paar Tage, der 19. war ja erst vorigen Freitag. Einschreiben brauchen heutzutage gern mal länger - habe es selbst vor ein paar Jahren feststellen müssen.
 
22028 Am: 23.07.2019 16:08:51 Gelesen: 33108# 58 @  
@ 10Parale [#56]

Rechtlich gesehen hast Du wenig Chancen und wenn der Verkäufer bei der Post den echten Wert angibt, bekommt er wegen Unterversicherung o.ä. gar nichts als Erstattung!
 
alemannia Am: 23.07.2019 16:31:48 Gelesen: 33088# 59 @  
@ jmh67 [#57]
@ 22028 [#58]

Hallo zusammen,
hallo 10Parale,

so ist es, da würde ich mal erst abwarten, bevor Stress aufgebaut wird.

Allerdings ergibt es keinen Sinn, etwas für 85,00 € bzw. 160,00 € als Einschreiben Einwurf zu versenden. Da beträgt der Erstattungsanspruch nämlich
gleich Null.

Gruß

Guntram
 
bovi11 Am: 23.07.2019 17:49:35 Gelesen: 33043# 60 @  
@ 10Parale [#56]

"Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Empfänger?"

Bei privatem Versender: Gar keine.
 
10Parale Am: 23.07.2019 18:44:35 Gelesen: 33023# 61 @  
@ jmh67 [#57]
@ bovi11 #60
@ allemannia #59
@ 22028 # 58

Vielen Dank für die leider wenig ermutigenden Antworten. Ich habe schon mit dem Verkäufer telefoniert und er hat mir Rückerstattung des Kaufpreises versichert, sollten die Marken bzw. das Einschreiben tatsächlich verschwunden sein.

Der Fall, der sich hier aber aufspielt, ist sehr interessant. Der Verkäufer hat 2 Einschreiben gleichzeitig aufgegeben, eines nach Köln, eines nach Lörrach. "BEIDE" sind bis jetzt nicht am Zielort eingetroffen. Das scheint mir sonderbar.

Ich möchte den weiteren Recherchen des Verkäufers nicht vorgreifen, weiß aber, dass er einen Termin an hoher Stelle vereinbart hat, um der Sache auf den Grund zu gehen. Er wird mich auch auf dem Laufenden halten. Natürlich habe ich ihm geraten, in Zukunft nur noch per Wertbrief zu versenden.

Der gute Verkäufer ist auch schon 87 Jahre und hat Zeit seiner Jugend Briefmarken gesammelt. Um so mehr bin ich engagiert und versuche uns beiden nun zu helfen. Denn was immer auch, - gesetzt der Fall die Einschreiben sind tatsächlich verloren gegangen -, zum Verlust geführt hat, muss man dem nachgehen und mit dem Schlimmsten rechnen. Und dieses Schlimmste muss zur Anzeige gebracht werden. Gott sei Dank liegt mir auch eine Kopie der BERMUDA-Marken vor, die nun verschwunden sind, so dass ich sie jederzeit veröffentlichen kann und zur Beobachtung freigeben kann. Ganz rechtlos, wie dargestellt, sind "wir" nicht.

Liebe Grüße

10Parale
 
DL8AAM Am: 23.07.2019 19:12:50 Gelesen: 33011# 62 @  
Gegen die Post bist im Prinzip so "rechtlos", wie oben dargestellt. Gegen "normale" Diebe, habt ihr jedes Recht, unabhängig vom Versandweg.

Nur ein paar Gedanken von mir: Da zwei Sendungen, am gleichen Tag versendet, noch nicht angekommen sind, würde ich erst einmal vermuten, dass diese noch gemeinsam in irgendeiner Kiste im "Postamt" liegen, insbesondere wenn im Tracking nur "wurde eingeliefert" und noch keinerlei Weiterleitung steht, d.h. die Sendungen befinden sich für die Post noch in der Ausgangsfiliale. Einschreibebriefe die 4-5 Tage unterwegs sind, sind inzwischen auch absolut keine Besonderheit, zumal in Deinem Fall sogar ein Wochenende dazwischen lag. Das auch mal eine gelbe Transportkiste 1-2 Wochen in einer Ecke "verfächert" rumsteht, kann auch mal vorkommen.

Eher unwahrscheinlich halte ich einen "Doppeldiebstahl", es sei denn der Einlieferer erzählte am Schalter vollmundig, dass er hier "alte" Sammlerbriefmarken aus Bermuda verschicken würde, der unbedarfte Schaltermitarbeiter hat Bermuda mit Mauritius verwechselt und wähnte sich schon auf den Malediven.

Ansonsten kann ich mir einen taggleichen, endgültigen Doppelverlust von Sendungen an zwei unterschiedliche Destinationen nicht erklären, es sei das Lieferfahrzeug, dass die Briefe von der Filiale ins nächste (erste) Briefzentrum bringen sollte, ist entweder von Piraten gekapert oder wurde in einem Unfall verwickelt und die Ladung wurde dabei zerstört.

Sorry - und viel Glück! Ich wäre an deiner Stelle noch recht zuversichtlich.

Thomas
 
Heinz 1 Am: 24.07.2019 11:11:24 Gelesen: 32878# 63 @  
@ 10Parale [#61]

Hallo,

sollten die Briefe innerhalb einer Woche nicht angekommen sein, sollte der Absender für beide einen Nachforschungsantrag stellen. Allerdings sollte er nicht den wahren Wert angeben sondern höchstens 20 € und unbedingt schreiben das es Sammlermarken und keine postgültigen Marken sind.

Dann bekommt der Absender die 2 x 22 € plus das Porto erstattet. Dies dauert allerdings einige Zeit, da dies natürlich von der Post geprüft wird. Zum Beispiel werden die Empfänger angeschrieben ob der Brief tatsächlich nicht angekommen ist.

Vor 2 Jahren sind innerhalb eines Monats 5 Einschreibbriefe an verschiedene Empfänger nicht angekommen. Auch dort konnte man bei der Sendungsverfolgung sehen, dass sie eingeliefert wurden und dann nichts mehr passierte.

Erstattet wurden mir die entsprechenden Beträge nach einiger Zeit. Ich gehe nicht von einem Zufall aus, auch nicht dass sie in irgendwelchen Kisten herumliegen. Sondern die Briefe wurden einfach geklaut im Briefzentrum. Denn die Aufgabe der Briefe war bei verschiedenen Postfilialen, bzw. im BZ. Natürlich hat die Post mir dies nicht mitgeteilt. Aber im nächsten Monat kamen alle Briefe per Einschreiben oder Einschreiben/Einwurf wieder problemlos an. Ich gebe davon aus, dass die Post bei einer internen Ermittlung den Dieb überführt hat.

Aus diesem Grund bitte ich grundsätzlich alle Käufer, wenn möglich per Paypal zu zahlen. Dann sind die Einschreibbriefe bis zu dm tatsächlichen Wert versichert. Deshalb bezahle ich ebenfalls Grundsätzlich alle Käufe ebenfalls per Paypal wenn dies möglich ist und bekommen mein Geld, auch wenn es etwas dauert wieder erstattet.

Natürlich ist es trotzdem ärgerlich, wenn Sendungen nicht ankommen und es kostet viel Zeit und Mühe, die für unser Hobby besser zu Verfügung stehen sollte.

Mit Heinz
 
10Parale Am: 25.07.2019 22:24:53 Gelesen: 32728# 64 @  
@ DL8AAM [#62]
@ Heinz 1 [#63]

Gott sei Dank ist das Einschreiben nun ins Haus geflattert und der Absender und ich haben telefoniert und sind beide erleichtert.

Meine voreilige Befürchtung hat sich nun nicht bestätigt. Aber ich danke für die guten Ratschläge im Forum und es ist gut, dass es diese Beitragsreihe gibt. In Zukunft werde ich gerne die Kosten für einen Wertbrief selbst übernehmen, um diese Ängste nicht noch einmal erleben zu müssen.

Liebe Grüße

10Parale
 
Andreas44 Am: 29.07.2019 16:53:41 Gelesen: 32364# 65 @  
Hallo,

ich habe vor ca 2 Monaten in ebay 11 Schiffspostbriefe ersteigert. Der Versand erfolgte in einem normalen Großbrief. Aber er kam nicht an.

Ich kann auch von mehreren Verlusten von normalen kleinen Briefen (damals 70 Cent Porto) berichten.

Auch mein Sohn, der über Kleinanzeigen Fußballkarten tauscht, hat erlebt, dass in den letzten 3 Jahren 6 (sechs !) normale Briefe nicht ankamen. Vier an uns gerichtet, zwei von uns verschickt.

Wollte ich mal bemerken, da hier oft geschrieben wurde, dass normale Briefe immer ankommen.

Viele Grüße Andreas
 
bayern klassisch Am: 29.07.2019 17:12:46 Gelesen: 32347# 66 @  
@ Andreas44 [#65]

Hallo Andreas,

das ist sehr bedauerlich, aber wenn du im Format A5 oder A4 verschickst, kommen die nach meiner Erfahrung praktisch immer an, vor allem, wenn sie äußerlich unattraktiv sind. Also bitte keine seltenen Zuschlagsmarken, Blocks oder dergleichen.

Just my 2 cents.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
ebuphil Am: 01.08.2019 15:10:33 Gelesen: 31824# 67 @  
Leider scheinen verschwundene Einschreiben ein weit verbreitetes Phänomen zu sein. Auch ich in meinem Wohnsitzland Belgien bin betroffen. Besonders häufig gehen hier Sendungen in der Urlaubszeit verloren, wenn die Post viele Aushilfskräfte beschäftigt. Gute Erfahrungen habe ich bislang (wie lange noch?) mit durch die DHL und ähnliche Dienste zugestellten, unauffällig frankierten Sendungen gemacht.

Der Verlust eines Einschreibens schmerzt natürlich sehr, vor allem wenn man einem Tauschpartner sorgfältig ausgesuchtes Material zukommen lässt und die Nichtlieferung auf den Absender den Schatten eines Verdachts wirft. Extrem ärgerlich ist es auch, wenn man bei einer Versteigerung ein schon lang gesuchtes Fehlstück günstig ersteigert hat, auf dessen Ankunft man sich schon freut. Da tröstet es wenig, wenn der Händler gegen den Verlust versichert ist.

Eine Wertsendung zu verschicken, löst das Problem kaum, solange die übermittelnden Postbetriebe nicht selbst daran interessiert sind, ihren (guten?) Ruf zu bewahren. Eine geringe pauschale Entschädigung wird den verhinderten Empfänger nicht trösten. Wie hoch aber ist der tatsächliche Wert einer (selbst - nachweisbar - tadellosen) Markensendung in Zeiten der Abkehr von der Philatelie anzusetzen?
 
jessy0205 Am: 02.08.2019 21:15:59 Gelesen: 31601# 68 @  
Voriges Jahr musste ich leider feststellen, dass die österreichische Post trotz RECO-Versand keine Versicherung für IM Kuvert versendete BRIEFMARKEN übernimmt! Lediglich die Versandkosten werden in einem solchen Fall ersetzt. Ein Kostenersatz für den Inhalt BRIEFMARKEN ist nur beim Versand mit WERTBRIEF möglich!

Die Kosten für einen bis zu 20 g Brief von Österreich nach EU: Euro 0,90 + RECO-Kosten: Euro 2,80 + Kosten Wertbrief für einen Wert bis zu Euro 100,--: Euro 1,--
Gesamtkosten also Euro 4,70 !

Allerdings sind "verloren gegangene Briefe" eher die Seltenheit - von mehr als 5.000 versendeten Briefen kamen in den letzten 7 Jahren nur 3 nicht an.

Wenn die zu versendenden Marken also wertvoll sind oder nicht ersetzbar, sende ich nur mit Wertbrief.

Gruß aus Österreich
Susanna
 
Hotte B. Am: 27.02.2020 20:05:08 Gelesen: 27158# 69 @  
Verlust einer Einschreibesendung

Am 29.01.2020 habe ich ein Einschreibebrief ( wegen Feuchtigkeit total mit braunem Packband verklebt) bei der hiesigen Poststelle aufgegeben. Nachdem der E-Brief nicht zugestellt wurde und ich in der Sendungsverfolgung nachschaute, las ich folgende Info:

"Die Sendung wurde am 30.01.2020 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt bzw. an eine abweichende Anschrift weitergeleitet".

Der Empfänger hat jedoch keine Nachsendung oder Weiterleitung beantragt. Weiter Infos gibt es somit nicht und der Brief ist verschwunden.

Ich habe eine Nachforschung gestellt und prompt kam die Mitteilung: "Trotz intensiver Recherchen konnten wir die Sendung leider nicht finden."

Da ich bei der telefonischen Nachforschungsbesprechung der Dame mitteilte, dass in der Sendung sich Sammlerbriefmarken befanden, wurde mir ebenfalls mitgeteilt,
dass kein Ersatz geleistet werden kann.

Für mich ist dieses ein Unding, die Post nimmt einen Sendungsauftrag entgegen und verschludert den auf welcher Weise auch immer. Die Post kann doch nicht von sich aus eine Weiter- oder Umleitung der Sendung vornehmen und anschließend nicht wissen, wo der Brief geblieben ist.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?
 
marlborobert Am: 27.02.2020 20:24:47 Gelesen: 27138# 70 @  
Wenn du Sammlermarken sagst, dann gibt's nicht mal Entschädigung, geschweige Nachforschung.

Hättest aber gesagt, dass es eine Briefbombe ist, dann würde der ganze Staat nach deinem Brief suchen. ;)
 
bovi11 Am: 27.02.2020 20:26:23 Gelesen: 27137# 71 @  
@ Hotte B. [#69]

Zunächst einmal hast Du gegen die Bestimmungen der Post verstoßen.

Wertgegenstände dürfen nicht per Einschreiben versandt werden.

§ 5 der AGB Brief:

"5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valo-ren II. Klasse), enthalten;

zugelassen sind aber
a) Briefmarken und Warengutscheine, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten, und
b) ausschließlich in Briefen mit der Zusatzleistung Wert National, Geld oder andere Zahlungsmittel bis zum Wert von 100,00 EUR sowie die anderen vorgenannten Güter (Valoren II. Klasse) bis zum Wert von 500,00 EUR je Brief (Stück), wobei täglich
– nur ein Brief an ein und denselben Empfänger sowie
– insgesamt nur fünf Briefe mit solchen Inhalten und der Zusatzleistung Wert National vom Absender zur Beförderung eingeliefert werden dürfen."


Mit den Briefmarken unter a) sind postgültige Marken gemeint, keine Sammlermarken.

Bereits hier endet Deine Fahnenstange.

Eine eigenmächtige Weiterleitung ist sicherlich zu hinterfragen; darauf kommt es aber im vorliegenden Fall nicht mehr an.

Man sollte auch auffällige Aufmachungen, wie von Dir beschrieben, vermeiden. Wenn man postfrische Marken versenden möchte, reicht es i.d.R., diese innerhalb handelsüblicher Kuverts gut zu verpacken (z.B. doppelt Hawid oder Hawid und zusätzlich Briefhülle).
 
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