Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
dietbeck Am: 23.07.2014 22:49:57 Gelesen: 288753# 1 @  
Erlaube mir, auch auf Bitte folgendes auch hier zu schreiben, was schon im BDPh-Forum steht:

Im neuen Rundbrief der ARGE Deunot wird mit neu gefundenen (amtlichen) Dokumenten folgendes nachgewiesen:

1. Die Potschta ist NIE am Schalter verkauft worden

2. Alle Bedarfsbelege vom 23.6.45 mit Potschta, Briefstücke mit Stempel dieses Tages und alle sonstigen Belege mit Stempel sind falsch bzw. mit rückdatiertem Stempel

3. Die Auflagezahl der Potschta (sprich der nicht vernichteten Exemplare) liegt weit höher als die bisher immer angenommenen und in Katalogen nachgebeteten 14.000 Exemplare.

Es ist dem Autor des Rundbriefes zu danken, dass er mit wissenschaftlicher Methodik die Sachlage nun eindeutig geklärt hat. Es ist ihm dahingehend vor allem zu danken, dass er eben nicht, wie viele andere, Quellen einfach unkritisch übernommen hat, sondern eben diese Quellen überprüft, deren Widersprüchlichkeit aufgedeckt und durch neue und von ihm akribisch recherchierte und gefundene Quellen als Fälschungen entlarvt hat.

Ich bin gespannt wie sich diese neuen Erkenntnisse auf das Marktgeschehen rund um die Potschta auswirken.

dietbeck
 
sammler-ralph Am: 24.07.2014 08:15:41 Gelesen: 288695# 2 @  
Es handelt sich um den Rundbrief 72 der Arge DEUNOT. Verfasser ist Wolfgang Strobel. Der Rundbrief hat 134 Seiten und kann für 10 € bei Reiner Weidenbach, Bahnhofstrasse 86, 55218 Ingelheim bezogen werden. Die Internet-Seite deunot.de ist wohl wegen technischer Probleme bis Ende August nicht erreichbar.

Gruß
Ralph
 
Richard Am: 24.07.2014 09:10:45 Gelesen: 288675# 3 @  
Zur Geschichte der Poschta ein Beitrag von Günter Loffeld. Ein Auszug:

Am Montag den 23. Juni begann man um 8.00 Uhr an den Schaltern des Postamtes 20 Dresden-Strehlen mit dem Verkauf der "Potschta". Zwei Postangestellte gingen aufs Rathaus und überreichten dem 1. Bürgermeister einige Exemplare und dieser wiederum legte die Briefmarken dem russischen Kommandanten vor. Auch hier zunächst Zustimmung, doch einige Stunden später kam von der russischen Administration folgender Befehl: Der Verkauf dieser Briefmarke ist sofort einzustellen, die Gültigkeit der Marke ist außer Kraft zusetzen.

(Quelle und Beitrag komplett lesen: http://www.philatelie-hessen.de/besondere_belege/poschta.html )

Schöne Grüsse, Richard
 
BD Am: 24.07.2014 15:29:54 Gelesen: 288554# 4 @  
Hallo,

noch gilt als Verkaufspostamt (bis Herr Strobel etwas anderes beweist) dies.

DDR-Spezial-Katalog

Gruß Bernd


 
BD Am: 24.07.2014 15:41:28 Gelesen: 288544# 5 @  
Zum Brief mit dem Innendienst- Stempel A-16 bb im Beitrag von Herrn Loffeld ein Ausschnitt einer langen Geschichte.


 
Kontrollratjunkie Am: 24.07.2014 15:54:13 Gelesen: 288529# 6 @  
@ BD [#5]

Hallo BD,

könntest Du bitte die Quelle Deiner Scans benennen ?

Gruß
KJ
 
Kontrollratjunkie Am: 24.07.2014 16:30:28 Gelesen: 288503# 7 @  
Zum Entstehen der aus Gefälligkeit gestempelten Umschläge mit der Abstempelung Dresden A 16 mit dem Ub. "bb" kursieren diverse Geschichten. Ich kenne auch die Version mit dem bezeichnenden Namen "Sauerkrautpartie". Veröffentlicht wurde diese Version in den neunziger Jahren in einem Artikel der Michel Rundschau. Bei Interesse suche ich heute Abend die betreffende Nummer heraus.

Die Darstellung von Herrn Loffeld zeigt m.E. auch temporäre Ungenauigkeiten.

In der Sache äußere ich mich ansonsten erst nach Kenntnis der angeblichen neuen Forschungsergebnisse.

Gruß
KJ
 
dietbeck Am: 24.07.2014 20:12:58 Gelesen: 288424# 8 @  
Ich kann nur empfehlen, den Artikel von Herrn Strobel zu lesen. Aus meiner Sicht IST bewiesen, dass die Potschta nicht am Schalter war. Es ist ebenso bewiesen, dass ALLE Belege gefälscht sind bzw. die Stempel rückdatiert wurden.

Es hat 1950/51 dazu Ermittlungen der Kriminalpolizei gegeben und es gab Verurteilungen. Das Ermittlungsergebnis der Polizei, als Dokument im Artikel abgebildet, besagt, dass es KEINEN Schalterverkauf gab. Aber der Autor hat noch weitere Beweise, dass es keinen Schalterverkauf gab.

Diese polizeilichen Ermittlungen und deren Ergebnis wurde in späteren Publikationen zur Potschta teilweise bewusst verschwiegen. So hat man sich dann seine eigenen Stories zusammengebastelt, natürlich oft basierend auf Spekulationen und "Erinnerungen".

Mit den Marken wurde von Mitarbeitern der OPD Dresden zur eigenen Bereicherung Schindluder getrieben, was soweit ging, dass postamtliche Dokumente mit Falschinformationen erstellt wurden.
 
dietbeck Am: 24.07.2014 20:33:20 Gelesen: 288382# 9 @  
@ Richard [#3]

Deine Quelle bezieht sich auf Aussagen und "Stories" genau der Leute, die polizelich belangt wurden, soweit man deren habhaft werden konnte. Es sind genau diejenigen, die Ihren eigenen Handel mit dieser Marke getrieben und damit ordentlich Geld gescheffelt haben. Und diejenigen, die den Schalterverkauf am 23.6.45 "erfunden" haben.
 
philapit Am: 25.07.2014 13:33:58 Gelesen: 288271# 10 @  
Es ist schon verwunderlich, wenn knapp 70 Jahre nach erscheinen dieser Marke ein Herr Strobel solche Erkenntnisse hat. Was ist mit all den Prüfern dieses Gebietes die diese Marken und Briefe attestiert haben und bis heute attestieren? Woher haben die ihr Wissen?

Wer wäre wieder mal der Verlierer? "Der Sammler", der für die Marken und die Atteste viel Geld ausgegeben hat. Ich gehöre auch zu diesen. Zu dem Thema Prüfer habe ich mich schon in anderen Beiträgen ausgelassen. In fast allen Auktionen werden die Briefe als Gefälligkeits-Stempel mit Attest angeboten. Aber wer war so gefällig? Plötzlich sind alles Fälschungen! Bin auf die Reaktion von den Prüfern und der Michel-Redaktion gespannt.

Philagrüße von
Philapit
 
dietbeck Am: 25.07.2014 17:51:02 Gelesen: 288155# 11 @  
@ Philapit

Dazu folgende Bemerkungen

- Offensichtlich ist Herr Strobel auf die Idee gekommen, mal in Dresden die Archive zu durchwühlen und hat entsprechendes zutage gefördert. Darauf hätten andere vorher ja auch mal kommen können. Warum polizeiliche Ermittlungsergebnisse einfach ignoriert werden, ist schon mehr als erstaunlich.

- Auch hier wieder nur der Rat den Artikel zu lesen. Gefällig waren diejenigen, die Geld machen wollten und Zugang zu den entsprechenden Stempeln hatten.

- Letztendlich sollten Fakten entscheiden und nicht die Befindlichkeiten der Sammlerschaft (nichts für ungut). Aber letzteres ist genau das, was eben auch eine Rolle gespielt hat (schon in den 50er Jahren, auch bei Strobel nachzulesen), um eben nicht die Fakten sprechen zu lassen.
 
ginonadgolm Am: 25.07.2014 18:01:44 Gelesen: 288144# 12 @  
@ dietbeck [#11]

Und welche sind die angeblichen neuen (besseren) Quellen des Herrn Strobel? Bisher geht es hier nur um hörensagen. Neue Fakten oder Tatsachen habe ich in der bisherigen Diskussion noch nicht gefunden!

Auf tatsächliche Nachweise wartet
Ingo aus dem Norden (is nich mein Sammelgebiet!)
 
stampmix Am: 25.07.2014 18:56:35 Gelesen: 288098# 13 @  
@ philapit [#10]

da ist die "Potschta" ja in bester Gesellschaft. Ich erinnere hier an die Diskussion über Deutsches Reich Mi. 909/910.

Bei einem Tauschtag im Frühjahr traf ich einen Sammlerfreund, der mir freudig mehrere gestempelte Potschta (-belege) zeigte, die er allesamt zu günstigen Preisen erworben hatte. Sind da schon die neuen Erkenntnisse Grundlage einer Verkaufsstrategie gewesen?

Grüsse
stampmix
 
Roda127 Am: 25.07.2014 19:17:16 Gelesen: 288078# 14 @  
@ Kontrollratjunkie [#6]

Die Kopie von "BD" ist wahrscheinlich aus dem Rundbrief Nummer 45 der "Forschungsgemeinschaft Sachsen e. V." aus dem Jahr 1993. Der gesamte Artikel umfasst 7 Seiten. Hier steht unter anderem auch das die Zahl der nicht vernichteten Exemplare 10.000 Stück mehr sind als die bisher 14.500 in den Katalogen veröffentlichten. Diese Rundbriefe liegen in jeder philatelistischen Bibliothek, bzw. können als CD bei der "FG Sachsen" http://www.forschungsgemeinschaft-sachsen.de/ bezogen werden.

Beste Grüße
Roda127
 
dietbeck Am: 25.07.2014 20:14:35 Gelesen: 288033# 15 @  
@ ginonadgolm

Es ist mir unmöglich, den Artikel hier in allen Einzelheiten wiederzugeben. Das kann nicht Sinn der Sache sein, aber:

1. Es ist hier nicht Hörensagen, sondern das Rundschreiben (Nr. 72) der ARGE Deunot. DIe Quelle ist also genannt.

2. Das Untersuchungsprotokoll der Kriminalpolizei in Dresden vom 17.6.52 ist abgebildet, auf Seite 2 steht "Durch die weiteren Ermittlungen wurde anhand von Belegen festgestellt, daß am 23.6.45 keine Potschta-Marken verkauft worden sein können". Das kann jeder im Rundschreiben nachlesen. Der Bericht ist detailliert und kompetent und in meinen Augen wurde hier von der Polizei gut recherchiert.

3. Der Lieferschein der Druckerei für die Gesamtauflage (10 300 Bogen) an die Bezirkslieferstelle Dresden A20 ist im Rundschreiben abgebildet.

4. Ein Schreiben der OPD Dresden vom 29.6.1945 ist abgebildet, in dem der Bezirkslieferstelle Dresden A20 mitgeteilt wird, dass die gelieferten 10 300 Bogen gesichert zu verwahren sind. Die Bezirksleitstelle BESTÄTIGT den Eingang des Schreibens am 5.7.45 als Notiz auf dem Schreiben.

====> Die Gesamtauflage ist also am 5.7.45 NOCH VORHANDEN, es kann also keinen Verkauf am 23.6.45 an den Postschaltern gegeben haben, schon gar nicht in A16 !

5. Danach geht der Autor darauf ein, wem wie viele Bogen ausgehändigt wurden (wieder anhand von Belegen), sprich da haben sich Postangestellte höheren Grades Bögen geben lassen.

Wie schon mehrfach erwähnt: Der Autor belässt es nicht dabei, sondern arbeitet mit vielen weiteren Belegen die Story dahingehend auf, dass er eben auch den Missbrauch und die "Belegproduktion" in der Folge nachweist.

Dabei will ich es bewenden lassen, das gesagte und alles weitere ist dem Rundschreiben zu entnehmen.
 
Hornblower Am: 26.07.2014 15:09:41 Gelesen: 287890# 16 @  
@ stampmix

Diese Diskussion fand 1995/96 statt. Hier hat Herr Strobel zusammen mit Herrn Hans-Joachim Walch für mich absolut plausibel und mit sehr detaillierten Quellenangaben belegt, dass die hochgelobten SA-/SS-Briefe Nachkriegsproduktionen sind, also niemals postalisch verwendet werden konnten. Von daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass er auch dieses Mal recht hat, wenn er dies von der Potschta behauptet. Wie lange hochpreisiger Schund in den Katalogen stehen kann, beweist ja das VINETA-Provisorium, ein Machwerk übelster Sorte.

Michael Ullrich
 
philapit Am: 26.07.2014 16:55:32 Gelesen: 287844# 17 @  
Wenn das alles so stimmt, was hier wiedergegeben wird, dann frage ich mich, wieso diese Marke und die Belege immer noch geprüft werden. Was sind polizeiliche Ermittlungen von 1952 heute noch wert? Wenn all das den Prüfern bekannt gewesen ist und weiter fest attestiert und geprüft wurde, wäre ja die Haftbarmachung zu überprüfen. Oder sind es doch nur wieder unbewiesene Geschichten neu aufgefrischt?

philapit
 
dietbeck Am: 26.07.2014 17:32:16 Gelesen: 287818# 18 @  
@ philapit

Ich empfehle den Rundbrief zu lesen und nicht zu spekulieren. Die Erkenntnisse von Herrn Strobel sind teilweise neu, er hat eben auch neue Dokumente gefunden. Eigene Meinung bilden und nicht gleich alles in Zweifel ziehen, ohne die Fakten zu kennen.

Polizeiliche Ermittlungen von Anfang der 50er in Zweifel zu ziehen, ohne diese zu kennen ist auch nicht gerade faktisch. Also nochmal, erst lesen, dann urteilen und nicht einfach vorverurteilen.

Es ist klar, dass diejenigen, die Geld in entsprechende Belege gesteckt haben nicht glücklich sein werden, wenn diese sich alle als rückdatierte Fälschungen erweisen.

Auch bei Strobel zu lesen, der Prüfer Dr. Dub hat schon Ende der 40er Jahre erhebliche Zweifel an der ganzen Potschta-Geschichte gehabt.

Und auch nochmal, teilweise haben die Postbeamten "offizielle" Dokumente mit Falschinformationen erzeugt, und viele haben das dann einfach, ohne zu hinterfragen, hingenommen, da es ja von der Post selbst kommt, und die hat immer recht.

@ Hornblower

Absolut D'accord. Herr Strobel ist einer derjenigen, der wissenschaftlich arbeitet und alle seine Aussagen mit Belegen zu untermauern sucht, so wie es sich für eine saubere Recherche gehört. Und das im Gegensatz zu vielen anderen, die Spekulationen, Erinnerungen und Zeitzeugenaussagen mit Fakten verwechseln.
 
JoshSGD Am: 26.07.2014 18:03:57 Gelesen: 287789# 19 @  
Nun ist dies kein Sammelgebiet von mir, aber irgendwie ergeben sich doch einige Fragen. Es gab damals Verhaftungen, polizeiliche Ermittlungen und Protokolle. Ein Prüfer hat einige Zweifel, dazu alles in einer Zeit, die wirklich schwierig war, aber doch schon geordnet. Nun wird erneut recherchiert und es tauchen neue Erkenntnisse auf, was nicht weiter sonderbar wäre. Aber was ist in den letzten 60-63 Jahren gewesen? Die Marke findet den Weg in den Katalog, hoch bewertet, jedoch immer mit dem Hinweis auf "philatelistische Verwendung". Sind denn bei Sammlern, Prüfern und Auktionatoren alle Fakten verdrängt worden? Aus welchem Grund? Gab es vielleicht interessierte Kräfte, so dass dies über all die Jahre so erhalten blieb?

Gruß
Josh
 
Lars Boettger Am: 26.07.2014 19:55:54 Gelesen: 287740# 20 @  
@ Hornblower [#16]

Hallo Michael,

das Vineta-Provisorium würde ich aus der Diskussion heraus halten. Es ist auf jeden Fall - nennen wir es mal so - "philatelistisch inspiriert", also von einem Briefmarkensammler bzw. für Briefmarkensammler gemacht worden. Die Briefe und Postkarten wurden mit der Post befördert und haben den Unwillen der Reichspost hervorgerufen. Aber z.B. der Artikel von Ernst M. Cohn über das Vineta-Provisorium muss man mit dem heutigen Wissen auch sehr kritisch sehen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Richard Am: 26.07.2014 20:06:38 Gelesen: 287728# 21 @  
@ dietbeck [#18]

Ich empfehle den Rundbrief zu lesen und nicht zu spekulieren

Hallo Dietbeck,

ich habe den Rundbrief Donnerstagmittag per Mail bestellt, keine Antwort und keinen Rundbrief erhalten. Sehr gerne würde ich den Beitrag des Philaseiten Mitglieds Strobel lesen.

Zudem habe ich den beiden angeschriebenen Arge-Zuständigen empfohlen, auf Philabuch.de den Rundbrief anzubieten. Jedes Mitglied der Philaseiten kann diesen dann mit zwei Klicks bestellen, die Bestellung kommt in der gleichen Sekunde an und kann sofort ausgeführt werden. Zudem haben die Philaseiten Mitglieder eine sehr hohe Bonität, also ist eine 10 Euro Vorkasse nicht notwendig. Auch hier keinerlei Reaktion.

@ alle

Bitte hier nicht zu Vineta schreiben. Einfach ein neues Thema eröffnen.

Ebenso nicht zu Deutsches Reich 909/910 SA/SS-Briefe, es gibt dazu ein Thema:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=2916&CP=0&F=1

Hier geht es ausschließlich um Potschta. Das ist für mich spannend genug.

Schöne Grüsse, Richard
 
BD Am: 26.07.2014 20:31:17 Gelesen: 287712# 22 @  
Hallo,

was ist in den letzten 63 Jahren gewesen?

Ich habe von 1975 bis ca. 1988 als Dresdner intensiv Ostsachsen gesammelt, war bei Verfasser des Berichtes in Band 45 "Der Forschungsgemeinschaft Sachsen" mindestens einmal im Monat in seinem Briefmarkenladen. Ich habe ihn nicht gefragt ob die Potschta wirklich verausgabt wurde. Erstens war er am 23.6.45 wohl nicht im Postamt 16 und ich nahm das in Katalogen geschriebene als wahrscheinlich an. In Bezug auf die postfrischen (wo sollten sonst die vorhandenen Marken herkommen), niemals bei gestempelten.

Es war Ostsachsensammlern immer klar, das bei einer normalen Schalterabgabe es viel mehr Marken mit dem Stempel A 16 e gegeben hätte. Mindestens jede 4 Marke wäre vor Ort gestempelt worden, sei es auf einem Brief an die eigene Adresse oder aus Gefälligkeit sofort vor Ort, was heute nicht zu beanstanden wäre.

Ich kann mich schwach an eine Diskussion unter Sammlern erinnern, was mit einem Brief passiert, dessen Marke ich gerade erworben habe und ihn frankiert habe, ihn am Schalter abgegeben habe und die Nachricht eintrifft, das die Marke zurückgezogen ist. Das Ergebnis der Diskussion ist mir leider entfallen.

Letzte Veuskens Auktion: Briefstück Ostsachsen Mi. 41 mit Plattenfehler II, Zuschlag 420 Euro. Attestiert die Echtheit der Marke und des Plattenfehlers.

Zitat Attest: Briefstück mit dem Tagesstempel Dresden A 16 ee / 23.6.45

Dieser Stempel wurde im Juni vermutlich nur als Innendienststempel verwendet, deshalb ist von einer Gefälligkeitsentwertung auszugehen.
Ende Zitat.

Wer eine Marke mit dem Attest kauft, was nichts falsches aussagt, um in seinem Katalog bei gestempelt 41 II ein Häkchen zu machen, der kann das gern tun, meine Meinung dazu sage ich lieber hier nicht.

Übrigens, sollten die neuen Erkenntnisse sicher sein, wovon ich fest ausgehe, dann gäbe es wohl kein Ostsachsen Michel 41 mehr, sondern eine Ostsachsen römisch I ? Und die römischen Nummern sind z.B. bei der BRD gut bewertet.

Wer von Sammlern mit der Potschta, Prüfern, Händlern oder Katalogherstellern soll in den letzten 60 Jahren ein Interesse an der I anstatt der 41 gehabt haben? Niemand!

Natürlich bleibt die Marke auch nach den neuen Erkenntnissen relativ selten. Im Januar 2013 habe ich dietbeck in einem Forum zum Stempel Dresden A 44 auf der Potschta geantwortet, das für mich unverständliche Preise für die in meinen Augen Müll-Stempel von allen möglichen Dresdener Postämtern auf der Potschta gezahlt werden. Dies ist meine Meinung, aber es sollte jeder sammeln wie und was er möchte.

Beste Grüße Bernd
 
Richard Am: 26.07.2014 23:56:36 Gelesen: 287631# 23 @  
@ Richard [#21]

Der Rundbrief mit über 130 Seiten ausschließlich zum Poschta Thema (!) ist im falschen Briefkasten des Hauses gelandet und heute Abend noch bei mir abgegeben worden. Jetzt wartet viel Lesestoff auf mich.

Vielen Dank für die sehr schnelle Zusendung !

Schöne Grüsse, Richard
 
Hornblower Am: 28.07.2014 12:18:38 Gelesen: 287429# 24 @  
Nichts liegt mir ferner, als mit VINETA bzw. den SS/SS-Briefen ein neues Thema zu eröffnen. Ich habe dies nur als Beispiel benutzt, um deutlich zu machen, dass ich den Aussagen von Herrn Strobel durchaus vertraue. Ich selbst habe den Rundbrief bestellt, aber noch nicht vorliegen, kann also momentan keine weitere Aussage dazu machen.

Allerdings hat mir als Anfänger schon Mitte der 70er Jahre ein älterer Sammler geraten, von der POTSCHTA die Finger zu lassen, das sei seiner Meinung nach alles „getürkt“. Ob und wie er es begründet hat, weiß ich leider nicht mehr, aber die Aussage habe ich mir jedenfalls gemerkt.

Die Frage von DB und anderen, was in den letzten 63 Jahren gewesen wäre und warum so etwas dann geprüft werde, kann ich nur indirekt mit meinem Sammelgebiet „Baden“ beantworten und muss dabei die Prüfer in Schutz nehmen. Ein Prüfer prüft – stark vereinfacht gesagt, die Prüfer mögen mir diese verkürzte Form nachsehen - die Echtheit eines eingesandten Beleges (Marke, Stempel, Brief) und auch noch die Erhaltung. Das ist oft schon schwer genug. Die Hintergründe über die Entstehung des Prüfstücks oder gar ein bewertendes Gutachten gehören m. E. grundsätzlich nicht zum Prüfauftrag, das muss der Sammler schon selbst machen!

Denn ob ich etwas als sammelwürdig einstufe und in meine Sammlung aufnehme, bleibt alleine mir überlassen, wie soll ein Prüfer das entscheiden?

Der vormalige Baden-Prüfer Josef Englert (1934-2010), ein absoluter Kenner des Gebietes, hat einmal bei der Vorlage eines Probedruckes geschrieben, dass er dazu nichts sagen könne, da das Wissen darüber sehr lückenhaft sei. Ich habe mich damit nicht abgefunden und an das damalige Postwertzeichenarchiv der Deutschen Bundespost geschrieben. Dort hat man mir in großzügigster Weise Abbildungen der dort vorhandenen Essais und Probedrucke zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe ich dann darüber eine entsprechende Veröffentlichung herausgegeben habe. Hierbei konnten viele Dinge in ein neues Licht gerückt werden. Warum das in dem Jahrhundert vor mir nicht passierte, kann ich nicht sagen, womöglich hat es einfach niemand interessiert.

Herr Strobel scheint aber ebenfalls nicht einfach das zu akzeptieren, was in den Katalogen steht, sondern betreibt Quellenforschung in den Archiven. Dass dann unter Umständen etwas in einem neuen Licht erscheint, ist Sinn der Forschung…

Beste Grüße
Michael Ullrich
 
Richard Am: 28.07.2014 12:26:13 Gelesen: 287421# 25 @  
Liebe Mitglieder der Philaseiten,

ab sofort ist das Buch auf Philabuch.de mit einem Klick zu bestellen:

http://www.philaseiten.de/philabuch/show/142

Das Buch ist extrem gut recherchiert und dokumentiert sowie spannend geschrieben. Die Geschichte oder besser die erfundenen Geschichten rund um die Poschta Marken müssen neu geschrieben werden, Michel wird vermutlich die Preise für Briefnotierungen entfernen und die Testate der letzten Jahrzehnte können wohl erst einmal vergessen werden.

---

Der Autor schreibt dazu in der Einleitung:

"In diesem Beitrag stelle ich erstmals mit nachprüfbaren Quellen dar, dass entgegen derzeitiger Kataloge die so genannte Potschta nie an einem Postschalter verkauft wurde. Sie wurde zwar gedruckt, aber nicht ausgegeben. Daher sind alle angeblich echt oder zeitgerecht gestempelten Briefe und Marken rückdatierte Fälschungen.

Den Begriff "Rückdatierte Fälschungen" definiere ich in diesem Beitrag als Abstempelungen von unbefugter Seite mit rückdatierten, missbräuchlich benutzten Tagesstempeln. Die Stempel wurden also später abgedruckt als ihr zurückgestelltes Datum zeigt.

Die Potschta ist eine Briefmarke mit der deutschen Inschrift Post und der russischen Inschrift почта und der Ziffer 12 (Reichspfennig). Sie ist im Michel Deutschland Spezial 2014 katalogisiert unter Alliierte Besetzung - Sowjetische Zone - Ost-Sachsen 1945 MiNr. 41."

Für Philaseiten-Mitglieder aus Deutschland bezahlt die Richard Ebert Philaseiten AG das Porto.
 
Heinz 7 Am: 28.07.2014 13:06:23 Gelesen: 287389# 26 @  
@ Richard [#25]

das ist ja ein echter "Knaller".

Das wird wohl noch hohe Wellen auslösen...

Nachdenklich...

Heinz
 
Roda127 Am: 28.07.2014 13:35:41 Gelesen: 287365# 27 @  
@ Richard [#25]

"Der Autor schreibt dazu in der Einleitung:

"In diesem Beitrag stelle ich erstmals mit nachprüfbaren Quellen dar, dass entgegen derzeitiger Kataloge die so genannte Potschta nie an einem Postschalter verkauft wurde. Sie wurde zwar gedruckt, aber nicht ausgegeben. Daher sind alle angeblich echt oder zeitgerecht gestempelten Briefe und Marken rückdatierte Fälschungen.

Den Begriff "Rückdatierte Fälschungen" definiere ich in diesem Beitrag als Abstempelungen von unbefugter Seite mit rückdatierten, missbräuchlich benutzten Tagesstempeln. Die Stempel wurden also später abgedruckt als ihr zurückgestelltes Datum zeigt.

Die Potschta ist eine Briefmarke mit der deutschen Inschrift Post und der russischen Inschrift почта und der Ziffer 12 (Reichspfennig). Sie ist im Michel Deutschland Spezial 2014 katalogisiert unter Alliierte Besetzung - Sowjetische Zone - Ost-Sachsen 1945 MiNr. 41."


Dass die Belege mit der Potschta - Marke und dem Stempel vom 23.6.45, Kennbuchstabe bb, mit rückdatiertem und missbräuchlich benutztem Stempel Anfang Sommer 1946 hergestellt wurden, konnte man schon 1993 in besagtem Rundbrief Nummer 45 der FG Sachsen, welchen "BD" vorgestellt hat, nachlesen. Also auf keinem Fall eine neue Erkenntnis, wie man uns weis machen will oder etwas, was den Sammler erst heute wach rütteln muss. Die Dame, welche die Abstempelungen vorgenommen hat, bekam für Ihren Dienst einen Schinken.

Beste Grüße
Roda127
 
Kontrollratjunkie Am: 28.07.2014 15:22:53 Gelesen: 287289# 28 @  
Der Rundbrief ist in der Tat interessant und gefällig geschrieben. Es werden sehr viele mir noch unbekannte Dokumente abgebildet. Bei einigen Textpassagen schreibt Herr Strobel aber selber, dass man sich nicht ganz sicher sein kann. Und ganz ketzerisch gefragt: Die bisherigen Darstellungen anhand der bislang bekannten Dokumente werden als Fälschungen bezeichnet. Und wer garantiert dafür, das die jetzt, nach fast 70 Jahren ! gezeigten Schriftstücke Originale sind und nicht etwa wiederum ge-/verfälscht ?

Herr Strobel wendet sich explizit gegen die Möglichkeit der Echtheit von gestempelten Potschtas und gegen die bislang geläufige Darstellung eines Schalterverkaufes am 23.06.1945 bis Mittags am Schalter des Postamtes Dresden A 16. Zuletzt wurde m.E. fast nur der Stempel Dresden A 16 Ub. "e" als Bedarfsabstempelung anerkannt. Die Zahl der mit diesem Gerät abgestempelten Belege sind an wenigen Fingern abzuzählen. Über die mißbräuchliche Verwendung des Stempels Dresden A 16 Ub. "bb" ist schon sehr viel geschrieben worden. Dieser Umstand ist schon Jahrzehnte bekannt, nicht erst seit 1995. Niemand hat wohl in den letzten Jahren behauptet, dass dieser Abschlag bedarfsmäßig wäre. Diese Briefe wurden meistens mit den Attributen "nachbeschriftet" und "aus Gefälligkeit entwertet" attestiert. Ob man sich wegen der sprachlichen Feinheiten nun derart echaufffieren muss, sei dahingestellt.

Was ich aber bei der ganzen Diskussion kritisiere ist die Tatsache, dass man offenbar die Gelegenheit nutzen möchte, die Marke an sich und möglicherweise auch das Sammelgebiet in Mißkredit zu bringen. Sollte der letzte Beweis gelingen, dass die Marken tatsächlich nie am Schalter abgegeben wurde, dann handelt es sich um eine unverausgabte Marke und wird entsprechend im Katalog gelistet werden. Auch für solche Marken gibt es viele Beispiele.

Gruß
KJ
 
dietbeck Am: 28.07.2014 23:32:46 Gelesen: 287047# 29 @  
@ Kontrollratjunkie [#28]

Dazu folgende Anmerkungen.

Wieso und wer will die Potschta als Marke diskreditieren ? Natürlich hätte dies auch als Michel römisch I Ihre Daseinsberechtigung und ist und bleibt eine seltene Marke, wie auch BD schon geschrieben hat. Die Marke an sich ist dann also für einen Interessenten von unverausgabten Marken durchaus sammelwürdig und wird weiter Ihren Preis haben.

Ich persönlich würde mir nach der Lektüre die Marke, aber keinen Beleg mehr kaufen, ich habe weder das eine oder das andere, aber die Potschta als Marke bleibt für eines meiner Sammelgebiete interessant.

Wenn die Dokumente, die Strobel vorlegt in Zweifel gezogen werden, dann sollte man auch sagen warum. Wenn die polizeilichen Ermittlungen in Zweifel gezogen werde, sollte man auch sagen warum. Alles andere ist wieder Spekulationen in den Raum geworfen, und Herr Strobel zeigt eindeutig in seinem Artikel, dass man genau davon wegkommen muss. Er erklärt detailliert warum er Dokumente als Fälschungen bezeichnet, er tut das nicht einfach "so".

Und wo sagt Herr Strobel, dass man sich über was nicht ganz sicher sein kann ?
 
sentawau Am: 29.07.2014 14:10:09 Gelesen: 286810# 30 @  
Dass mit den gebrauchten Potschta-Marken etwas faul ist, kann man seit 2001 auch nachlesen in dem großartigen Handbuch von Anderson/Bänsch/Meyer/Porsche: Die sächsischen Schwärzungen 1945. Bd 1, S. 161f.

Herr Strobel hat verdienstvollerweise die Affäre wieder ins Bewußsein gebracht.
 
westfale1953 Am: 29.07.2014 15:37:33 Gelesen: 286739# 31 @  
Passend zum Thema diese Ganzsache mit Sonderstempel:



Bernhard
 
Hobbyphilatelist Am: 04.08.2014 18:55:02 Gelesen: 285610# 32 @  
Liebe Mitglieder der Philaseiten,

ab sofort ist das Buch auf Philabuch.de mit einem Klick zu bestellen:

http://www.philaseiten.de/philabuch/show/142

Das Buch ist extrem gut recherchiert und dokumentiert sowie spannend geschrieben. Die Geschichte oder besser die erfundenen Geschichten rund um die Poschta Marken müssen neu geschrieben werden, Michel wird vermutlich die Preise für Briefnotierungen entfernen und die Testate der letzten Jahrzehnte können wohl erst einmal vergessen werden. Richard


---

Habe heute das Buch erhalten. Vielen Dank, Herr Weidenbach - Zahlung ist angewiesen worden. Auch Dank an Richard für die Übernahme der Versandkosten.

Habe das Buch kurz durchgeblättert und die Abhandlung scheint wirklich gut fundiert sein. Wird eine gute Urlaubslektüre werden.
 
PeterPan100 Am: 05.08.2014 12:16:53 Gelesen: 285387# 33 @  
Habe heute den Rundbrief erhalten. Gut und wirklich spannend geschrieben. Das ist allerdings mein erster Eindruck. In die Thematik muß ich mich erst in einer ruhigen Stunde einlesen. Bin auf die Reaktionen der div. Prüfer und vom Katalogherausgeber Michel gespannt.

Vielen Dank an Herrn Weidenbach für die Zusendung. Zahlung ist unterwegs.

Vielen Dank auch an Richard, der die problemlose Bestellung über die Philaseiten ermöglichte und besonders auch für die Übernahme der Versandkosten.

Viele Grüsse an alle, die nun mehr über "Poschta" wissen (wollen),

Wolf
 
taro Am: 05.08.2014 14:46:11 Gelesen: 285313# 34 @  
Auch ich durfte heute den Rundbrief in Empfang nehmen - Sonntag bestellt ("leider" schon vor der Möglichkeit, diesen über Philabuch zu beziehen), heute schon da - das nenne ich zügig!
 
JohannesM Am: 05.08.2014 15:53:42 Gelesen: 285278# 35 @  
Ich denke, den Prüfern aus DDR-Zeiten kann man keinen Vorwurf machen, denn die hatten natürlich keinen Zugang zu Akten der Kriminalpolizei. Der Vergleich der Abschläge erregte ja auch keinen Verdacht, da es sich schließlich um das echte Stempelgerät handelte - und woran soll man erkennen, dass dieses um Tage oder Wochen rückdatiert war.

mit freundlichen Grüßen
Eckhard
 
stampmix Am: 05.08.2014 17:22:38 Gelesen: 285226# 36 @  
Auch mein Danke an Richard.

Mich würde irgendwann mal interessieren, wie viele Exemplare dieser Veröffentlichung in der "1. Welle" verkauft wurden.

beste Grüsse
stampmix
 
hannibal Am: 05.08.2014 19:24:38 Gelesen: 285154# 37 @  
Vielen Dank für die schnelle Zusendung an Herrn Weidenbach und ebenso ein großer Dank an Richard für die Übernahme des Portos.

Ich habe den Rundbrief gleich gestern angefangen zu lesen und konnte nicht aufhören. Nun bin ich froh nie dem Drang nachgegeben zu haben und mir einen Beleg der 41 zu kaufen - da hätte ich wohl "gutes" Geld verbrannt.

Große Anerkennung an Herrn Strobel für seine akribische Forschungsarbeit in den Akten der entsprechenden Archive.

Der gezeigte Beleg (den ich gestern bei einem Internetanbieter ersteigert habe) ist ein gutes Beispiel der "Werbearbeit" für die Potschta.



Beste Grüsse
Peter
 
Richard Am: 06.08.2014 09:49:34 Gelesen: 285031# 38 @  
@ stampmix [#36]

Mich würde irgendwann mal interessieren, wie viele Exemplare dieser Veröffentlichung in der "1. Welle" verkauft wurden.

Hallo Stampmix,

über den Hinweis auf den Philaseiten und im Philaseiten Brief August wurden bisher etwa 35 Exemplare verkauft [1]. Was die Arge insgesamt verkauft hat, ist mir nicht bekannt, aber das Rundschreiben liegt inzwischen bei den Mitgliedern der Arge vor.

@ alle Mitglieder

Mir war es vor allem wichtig, sehr schnell auf die neue Situation bei Potschta Belegen aufmerksam zu machen. Noch immer werden bei Ebay diese zu unverändert hohen Preisen verkauft, auch von Anbietern, die hier im Forum gemeldet sind und den Philaseiten Brief erhalten, in dem "Potschta", wie man bei Zeitungen sagen würde, die Titelstory war.

Unser Mitglied, der Autor Wolfgang Strobel, hat mich informiert, daß er ernsthafte Anfragen gerne beantwortet, aber nicht an diejenigen, die Kritik an seinen Aussagen üben, ohne sich ausführlich mit seinen Aussagen und Beweisen beschäftigt zu haben.

Schöne Grüsse, Richard

[1] Zum Buch: http://www.philaseiten.de/philabuch/show/142
 
stampmix Am: 06.08.2014 10:46:33 Gelesen: 285005# 39 @  
@ Richard [#38]

Mir war es vor allem wichtig, sehr schnell auf die neue Situation bei Potschta Belegen aufmerksam zu machen. Noch immer werden bei Ebay diese zu unverändert hohen Preisen verkauft, auch von Anbietern, die hier im Forum gemeldet sind und den Philaseiten Brief erhalten, in dem "Potschta", wie man bei Zeitungen sagen würde, die Titelstory war.

Hier wird noch schnell versucht, den Wissensvorsprung auszunutzen und das Zeugs abzusetzen. Interessant in diesem Zusammenhang ist das beklemmende Schweigen/Herunterspielen zu dieser Veröffentlichung an anderer Stelle; seien es engagierte Sammler/Moderatoren oder Forenbetreiber.

Ich lese zur Zeit das wirklich gut geschriebene, vor allem aber auch präzise dokumentierte Buch, das wahrscheinlich für gestempelte Potschtas keine Perspektive mehr lässt.

beste Grüsse
stampmix
 
philapit Am: 06.08.2014 19:27:11 Gelesen: 284859# 40 @  
Habe heute den Schwanke Auktionskatalog erhalten. Auktion am 29./30.8.14.

Los Nr. 2786, Potschta auf Brief mit Gefälligkeitsentwertung geprüft Zierer, Mi. 800 Euro, Ausruf 200 Euro.

Die Firma Schwanke gehört zu den renommiertesten deutschen Auktionsfirmen.

Was nun? Ist Herrn Strobel sein Schriftstück noch nicht einmal bis zu den Auktionären durchgedrungen oder was soll man davon halten?

Warum nimmt kein aktueller Prüfer dazu Stellung ? Alles sehr sehr verwunderlich.

philapit

---

Reaktionell ergänzt:

Los Nr. 2786, SBZ Mi.Nr. 41, "Potschta" auf Brief mit Gefälligkeitsentwertung, innen und außen (unter der Marke) geprüft Zierer BPP, tadellos, Mi. 800,- Euro.

http://www.schwanke-auktionen.de/de/auctions/347/catalogue/lots/2786


 
Briefmarkentor Am: 06.08.2014 19:45:02 Gelesen: 284842# 41 @  
@ philapit [#40]

Ich gehe mal davon aus, dass der Druck des Kataloges einen gewissen zeitlichen Vorlauf braucht. Und das Layout einfach zu ändern geht wahrscheinlich auch nicht.

Viele Grüße

Marko
 
Lars Boettger Am: 07.08.2014 07:24:15 Gelesen: 284716# 42 @  
@ philapit [#40]

Ein Angebot bei einem Auktionshaus ist noch kein Verkauf! Wenn es trotz der hinlänglich bekannten Geschichte immer noch eine Nachfrage für die Marke gibt, dann muss man das als Sammler akzeptieren.

Die nächste Frage wäre, wie man als Juror so eine Marke beurteilt? Ist es eine Lücke in der Sammlung, wenn sie fehlt oder muss ich Punkte abziehen, wenn sie dabei ist? Die Sammler ohne Geld werden schreiben, dass die Marke nicht in einem Exponat sein darf, die Sammler mit Geld werden sagen, dass sie unbedingt dazu gehört. Da gibt es ein paar Marken, deren Herkunft heute sehr kritisch beurteilt wird, die aber trotzdem a) selten und b) hoch gehandelt werden.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Hobbyphilatelist Am: 07.08.2014 08:14:19 Gelesen: 284692# 43 @  
@ Richard [#40]

Zu der redaktionellen Ergänzung gehört auch die Prüferrechnung für diesen Brief, da auf dieser hingewiesen wird, daß der Brief nicht gelaufen ist.

http://www.schwanke-auktionen.de/imagedata/347/detail/347-2786-50.jpg


 
dietbeck Am: 08.08.2014 19:45:17 Gelesen: 284472# 44 @  
@ Lars Boettger [#42]

Die Marke ist ja nach wie vor eine unverausgabte Marke und hat eben dahingehend auch eine Geschichte. Ob eine unverausgabte Marke als Briefmarke zu bezeichnen ist, ist eine andere, auch schon oft geführte Diskussion.

Die Marke selbst hat in meinen Augen nach wie vor Ihren Wert und ich würde diese persönlich auch weiterhin in eine Sammlung aufnehmen und auch entsprechendes Geld dafür bezahlen.

Nach der Lektüre von Herrn Strobel würde ich aber keinen Beleg mehr kaufen.

In meinen Augen ist die Recherche von Herrn Strobel hervorragend. Selten etwas so fundiertes im Philatelie-Umfeld gelesen. Im Normalfall müsste auch ein Michel darauf reagieren. Allerdings was ist schon Normalfall, wenn man sieht, dass Michel auch erst 2014 auf die Belege Deutsches Reich 909/910 reagiert hat, obwohl auch hier schon seit längerer Zeit die Recherchelage zeigt, dass dies Nachkriegsproduktionen sind.
 
heku49 Am: 09.08.2014 19:00:14 Gelesen: 284296# 45 @  
Heute ist der Rundbrief bei mir eingetroffen. Sieht auf den ersten Blick sehr spannend aus. Nachher gehts ans lesen.

Besonderen Dank an philaseiten.de für die Übernahme der Versand- und Verpackungskosten.

Gruß Helmut
 
Kleber Am: 24.08.2014 17:20:16 Gelesen: 283876# 46 @  
Wer diesen neuen Ergebnissen nicht glauben mag, kann aktuell einen Potschta-Brief "tadellos, gelaufen" mit 2 BPP-Attesten bei der 139. Fischer-Auktion unter der Los-Nr. 6672, Ausruf 1000,-, erwerben.

http://www.philasearch.de/de/i_9225_3976/Sowjetische_Zone/michel_41.html?breadcrumbId=1408893258.0496

---

Redaktionell aus der Auktionsbeschreibung ergänzt:

Beschreibung: 12 Pf. rot in Ölfarbe, EF a. tadellosem, gelaufenem Brief von "Dresden A 16e" nach Meissen vom 23.6.45, FA Findeisen BPP und Ströh BPP "echt und einwandfrei", seltener Beleg, Mi. 3700,-


 
stampmix Am: 24.08.2014 18:30:16 Gelesen: 283831# 47 @  
@ Kleber [#46]

Falls dein Taschengeld für den Ausruf bei Dr.Fischer nicht reichen sollte:

Hier gibt es die echte gestempelte Fälschung, leider nicht auf echt nichtgelaufenem Brief, für angemessenes Geld:

http://www.philasearch.com/de/i_9215_4237/Sowjetische_Zone/michel_41.html?breadcrumbId=1408897544.5036

Wegen des Totschweigens interessierter Kreise nachdenkliche Grüsse von
stampmix
 
Kleber Am: 24.08.2014 18:56:42 Gelesen: 283805# 48 @  
@stampmix

Auch ich bin gespannt, ob sich ein Käufer findet, oder zieht das Haus Fischer das Los u. U. zurück ? Wir werden sehen.
 
bignell Am: 24.08.2014 19:36:30 Gelesen: 283780# 49 @  
@ Kleber [#48]

Hallo Kleber,

man kann nicht erwarten, dass jeder Auktionator alle Rundbriefe aller ARGEn kennt, aber vielleicht macht ja jemand Herrn Fischer darauf aufmerksam.

Man sollte nicht erwarten, dass jeder Sammler die Rundbriefe seiner Sammelgebiete liest, somit wird sich (Liquidität vorausgesetzt) ein Käufer finden.

Ich habe den Rundbrief gelesen, obwohl ich die Marke weder besitze noch je besitzen werde, ist nicht mein Sammelgebiet. Aber der Rundbrief ist spannend.

Lg, harald
 
Kleber Am: 24.08.2014 22:28:44 Gelesen: 283699# 50 @  
@ bignell

Der ein oder andere Philatelist in Diensten des Hauses Fischer braucht sich nur, wie wir, im Internet philatelistisch auf dem Laufenden zu halten, um Kenntnis von der Existenz des Arge-Rundbriefs zu erhalten.

Zumindest ein Fischer-Mitarbeiter ist in einigen Foren präsent, ich sehe daher durchaus eine realistische Möglichkeit, dass die Problematik bekannt ist. Wie gesagt, wir werden sehen, was geschieht.
 
Reinhard Fischer Am: 25.08.2014 14:20:15 Gelesen: 283549# 51 @  
Leider waren dazu weder Herr Dr. Jasch noch Herr Kunz zu erreichen. Den Artikel habe ich jetzt einmal angefordert, dann sehen mir mal weiter. Übrigens ist das Los in der 137. Auktion (im Mai) schon einmal angeboten worden, da hat noch niemand etwas gesagt.

Es wäre mal schön, wenn die ARGE den Artikel ins Netz stellen würde.

Reinhard Fischer
 
stampmix Am: 25.08.2014 14:40:14 Gelesen: 283527# 52 @  
@ Reinhard Fischer [#51]

Der Artikel zur Potschta ist ein 136 seitiges Buch und kann z.B. über die philaseiten direkt und schnell für 10 Euro bezogen werden:

http://www.philaseiten.de/philabuch/show/142

Nebenbei, der Autor Wolfgang Strobel wohnt keine 10 km entfernt von Ihnen.

http://www.strobelxpostgeschichte.mynetcologne.de/index.htm

mit bestem Gruss
stampmix
 
Benjamin Voigt Am: 25.08.2014 19:29:08 Gelesen: 283427# 53 @  
Irgendwann habe ich mal in einem Forum mitgeteilt, dass ich im Auktionshaus Dr. Reinhard Fischer als Philatelist angestellt bin, das ist richtig.

Zu beachten ist aber auch: Nicht jeder Bereich Philatelie interessiert mich, in meiner Freizeit beschäftige ich mich im Internet in einigen philatelistischen Foren, das ist richtig, jedoch nicht mit jedem Thread der existiert. (Mit nicht jeder Bereich Philatelie interssiert mich, meinte ich meine privaten Tätigkeiten im Internet.)

Daraus abzuleiten, dass ich alle 10.000 Lose einer jeden Auktion meines Arbeitgebers kenne ist aber keine sinnvolle Idee.

Insgesamt habe ich heute auf der Arbeit mehrfach versucht mit den beiden aktiven Prüfern dieses Gebietes zu sprechen, wie mein Arbeitgeber Herr Dr. Reinhard Fischer schon schrieb, war mir das Führen eines Gespräches nicht möglich, da der eine Herr im Urlaub ist und der andere nicht zu erreichen war.

Insgesamt möchte ich nämlich wissen, wie die Prüfer die Prüfungen solcher Belege mit den neuen Erkenntnissen denn nun handhaben.

Insgesamt bleibt also festzustellen, dass eine private Präsenz im Internet nicht immer mit Arbeitgebern in Verbindung stehen muss.

Es grüßt freundlichst

Benjamin Voigt
 
Klaus K. Am: 25.08.2014 19:59:37 Gelesen: 283395# 54 @  
Es sollte doch jedem Sammler selbst überlassen sein, ob er die Potschta sammelwürdig findet oder nicht. dietbeck fragt an, ob man eine unverausgabte Marke überhaupt als Briefmarke bezeichnen kann? Für mich unverständlich, hat sich doch bisher kaum jemand über die Gscheidle-Marke oder die der Hepburn mokiert, die bei Auktionen Höchstpreise erzielen. Auch diese beiden Marken waren, wie auch einige andere, nicht verausgabt worden.

Freundlichen Gruss von
Klaus K.
 
stempel Am: 25.08.2014 22:26:03 Gelesen: 283332# 55 @  
@ Klaus K. [#54]

Hier muss ich widersprechen.

Die Gscheidle-Marke oder die der Hepburn sind zwar nicht verausgabt, jedoch irrtümlich amtlich verwendet worden. Es gibt von beiden Ausgaben echt gelaufene Belege, was von der Potschta nicht nachgewiesen ist.

Jede postfrische oder ungebrauchte Marke ist nie amtlich verwendet worden - logisch, den sonst wäre sie nicht postfrisch oder ungebraucht. Eine Gscheidle-Marke oder eine Hepburn kommt zwar amtlich verwendet vor, waren abere wie die Potschta nie amtlich verausgabt. Die Potschta dagegen war nicht einmal amtlich verwendet worden - auch nicht irrtümlich.

Das macht den Unterschied.

Grüße
Dieter
 
JohannesM Am: 25.08.2014 22:43:57 Gelesen: 283320# 56 @  
@ stempel [#55]

Du hast zwar recht in Bezug auf die amtliche Verwendung, ich bin aber überzeugt, das auch postfrische Hepburn- oder Gscheidle-Marken hohe Preise bei Auktionen erzielen würden.

Freundliche Grüße
Eckhard
 
Reinhard Fischer Am: 26.08.2014 00:37:39 Gelesen: 283294# 57 @  
Nein, das ist so nicht richtig. Es kommt nicht darauf an, ob eine Marke amtlich verwendet worden ist, egal ob irrtümlich oder bewusst gegen die Vorschriften und es kommt natürlich auch nicht darauf an, ob es Bedarfsbriefe gibt.

Ein paar Beispiele: Die postfrischen Hepburn-Marken haben eine vollkommen legale Provenienz (als Vorlagestücke an die Hepburn-Erben gegangen, meines Wissens ohne Rückgabeverpflichtung), sind aber nie postalisch verausgabt, auch nicht irrtümlich. Die gestempelten Marken kamen höchstwahrscheinlich nie an den Postschalter, im Finanzministerium wurden wohl die Vorlagestücke gestohlen. Ob die Geschichte des Zufallsfunds der gestempelten Stücke so glaubwürdig ist, kann man aufgrund der wunderschönen Abstemplungen der meisten bekannten Stücke auch getrost bezweifeln. Sowohl postfrisch als auch gestempelt ist katalogisiert - mit einer römischen Nummer.

Von der Gscheidle-Marke gibt es laut Michel definitiv ein postfrisches Exemplar. Die Bundespost hat nie auf eine Rückforderung für postfrische Stücke verzichtet - trotzdem ein -.- im Michel.

Die "Brot-für-die-Welt"-Marke von 1961 (Michel X) ist nie amtlich verausgabt worden. Die bekannten Stücke sind Musterstücke, die an Presse usw. verteilt wurden. Ein großer Sammler und philatestischer Funktionär, dessen Bund-Sammlung ich 1989 kaufen konnte, erzählte mir, dass man seinerzeit unterschreiben musste, dass man die Musterstücke zurückgibt, wenn eine Marke zurückgezogen wird. Er war nur leider wohl der einzige, der das auch gemacht hat und die Post hat sich nicht groß drum gekümmert. Die bekannten Stücke sind aber alle illegal auf dem Markt und die Marke ist nie verausgabt worden - trotzdem (mit Recht) katalogisiert.

Und so könnte man noch Dutzende von Beispielen finden von Marken, die nie amtlich verausgabt wurden und trotzdem katalogisiert wurden.

Es kommt darauf an, ob die Marke amtlich für die Ausgabe vorgesehen war, also der Druck amtlich beauftragt wurde und auch eine Ausgabe dieser gedruckten Marken beabsichtigt war.

Jeder Sammler kann natürlich sammeln, was er will, das ist dann wieder etwas anderes.

Zu der Potschta: Wie gesagt, habe ich das Buch noch nicht einmal in den Fingern. Offensichtlich ist die Marke aber amtlich beauftragt worden und eine Verwendung war beabsichtigt. Dann muss die Marke weiter katalogisiert werden, ggf. mit einer römischen Nummer (als "nicht verausgabt"). Wie man es mit den gestempelten Marken hält, ist eine andere Frage. Wenn die Marke wirklich nie irgendwo als frankaturgültig angesehen wurde (was sicher schwierig zu beweisen ist), gäbe es natürlich keine Bedarfsbriefe mehr. Ob man dann die Stempel als "Falschstempel" oder "Gefälligkeitsstempel" bezeichnet, ist dann eine Frage der Einstellung (der Stempel ist echt und zeitgerecht, aber gegen die Vorschriften auf der Marke abgeschlagen.)

Insgesamt ist das eine recht diffizile Interpretationsfrage, denn man müsste ja schon beweisen, dass der damit befasste Postbeamte gewusst hat, dass er gegen die Vorschriften verstösst. Z.B. gibt es ja die Bizone-Posthornaufdrucke auf Ziffer und auch die Bezirkshandstempelaufdrucke auf Ziffer massenhaft gestempelt (auch auf Paketkartenausschnitten usw., also lupenreiner Bedarf), obwohl die Vorschriften ganz eindeutig waren: Es durfte nur die Arbeiterserie überdruckt werden!

Grüße

Reinhard
 
bignell Am: 26.08.2014 00:47:06 Gelesen: 283289# 58 @  
@ Reinhard Fischer [#57]

Hallo Reinhard,

in dem Buch wirst Du lesen, dass die Marke nie über den Schalter gegangen ist, sondern sich Postbeamte die Marke bogenweise gesichert haben und später mit einem Stempel der zu dem Zeitpunkt nur für den Innendienst Verwendung gefunden hat, die Briefe erzeugt haben, um sie teuer zu verkaufen. Deshalb sind alle gestempelten Exemplare gefälscht, weil nachträglich rückdatiert gestempelt. Alles wasserdicht anhand Polizeiprotokollen etc belegt.

Lg, harald
 
Richard Am: 26.08.2014 09:45:13 Gelesen: 283195# 59 @  
Im Beitrag [#40] wurde bereits auf einen Potschta Beleg in der Schwanke Auktion aufmerksam gemacht, der nach mehreren Wochen noch immer dort im Angebot zu finden ist:

Los Nr. 2786, SBZ Mi.Nr. 41, "Potschta" auf Brief mit Gefälligkeitsentwertung, innen und außen (unter der Marke) geprüft Zierer BPP, tadellos, Mi. 800,- Euro.

Allerdings: Als das Potschta Buch erschienen ist und hier im Forum und im Philaseiten Brief August bekannt gemacht wurde - dieser ging auch ans Auktionshaus Schwanke - war der Auktionskatalog schon lange gesetzt und gedruckt.

Herr Schwanke hat sich wenige Tage nach diesem Beitrag bei uns per Mail gemeldet und uns informiert, daß er sich nicht öffentlich äußern möchte.

---

Ich empfehle nochmals allen, die sich mit der Potschta Marke beschäftigen oder in den Foren und Zeitschriften dazu schreiben, das Buch gründlich zu lesen. Die 10 Euro sind gut angelegt, die Portokosten innerhalb Deutschlands übernimmt die Richard Ebert Philaseiten AG:

http://www.philaseiten.de/philabuch/show/142

Schöne Grüsse, Richard
 
bignell Am: 26.08.2014 11:47:25 Gelesen: 283140# 60 @  
@ Richard [#59]

Ich empfehle nochmals allen, die sich mit der Potschta Marke beschäftigen oder in den Foren und Zeitschriften dazu schreiben, das Buch gründlich zu lesen.

Auch wenn man sich für die Potschta (so wie ich) nicht interessiert, kann ich den Rundbrief nur empfehlen, die Story ist spannender als so mancher Samstag-Abend-Krimi im Fernsehen.

Herr Schwanke hat ... uns informiert, daß er sich nicht öffentlich äußern möchte.

Kann ich verstehen. Hier werden einige Auktionshäuser in ein moralisches Dilemma rutschen, wenn langjährige Geschäftspartner darauf bestehen, dass Potschta-Briefe in die Auktion kommen und als "echt" angeboten werden müssen, weil aktuelle Atteste existieren. Soll man nun den Geschäftspartner verprellen - oder den Kunden der den Beleg kauft und vielleicht erst später erfährt, welcher Ente er da aufgesessen ist? Der kleine Umsatzanteil, den das Aktionshaus dabei lukriert, der macht sicher nicht den Unterschied.

Lg, harald
 
Reinhard Fischer Am: 26.08.2014 12:09:07 Gelesen: 283127# 61 @  
Neuester Stand: Laut BPP ist derzeit die Prüfung gestempelter Stücke ausgesetzt. Ungestempelt wird weiter geprüft. Es soll in nächster Zeit eine Richtlinie erarbeitet werden, wie gestempelte Stücke zukünftig zu prüfen sind. So weit sei man aber noch nicht.

Na ja ...

Wir werden das Stück jedenfalls erst mal zurückziehen.

Grüße

Reinhard
 
mausbach1 (RIP) Am: 26.08.2014 12:23:40 Gelesen: 283107# 62 @  
@ Reinhard Fischer [#61]

Eine weise Entscheidung.

Grüße
Claus
 
Reinhard Fischer Am: 26.08.2014 12:26:50 Gelesen: 283104# 63 @  
@ Harald

"Moralisches Dilemma": Zur Verteidigung von Herrn Schwanke: Das ist ja nun ein Brief mit "Gefälligkeitsstempel", also ein bisschen was anders. Die 200 EUR Umsatz werden es auch kaum sein. Es ist aber schon ungemütlich, wenn die Leute, die es ja eigentlich besser wissen müssten, einem keine vernünftige Auskunft geben, dann macht man besser gar nichts. Man kann auch eine Menge Ärger bekommen, wenn man Prüfungen kommentiert, such ruhig mal (ich meine bei StampsX) nach Forenbeiträgen mir oder Benjamin. Manche Leute sind da sehr empfindlich.

Es ist auch nicht so, dass alles, was online steht, auch versteigert wird. Ich kann jetzt z.B. auf unserer Homepage gar nichts löschen, weil der Webmaster erst nächste Woche wieder da ist. Und dann steht der Katalog auch noch auf u.a. Delcampe, Philasearch, stampcircuit.com ...

Grüße

Reinhard
 
bignell Am: 26.08.2014 12:57:46 Gelesen: 283086# 64 @  
@ Reinhard Fischer [#63]

Hallo Reinhard,

Gefälligkeitsstempel ist aus meiner Sicht, wenn ich ein paar ungebrauchte Marken auf einen Briefumschlag oder ein Blatt Papier klebe, zum Postbeamten gehe und ihn bitte, einen Tages- oder Sonderstempel draufzusetzen. Zeitgerecht entwertet, jedoch nicht postalisch befördert.

Wie der Rundbrief der ARGE zeigt, ist das bei Potschtas nicht der Fall, die Belege wurden samt und sonders nachträglich "gemacht" - somit Falschstempel = Fälschung. Ich persönlich finde Machinationen nur für Sammler wie ETB etc vernachlässigbar, aber die sind zumindest klar definiert für Sammler hergestellt, keine Fälschungen. Das kann sammeln wer möchte, da steckt weder Betrug dahinter noch Kundentäuschung. Den Begriff "Gefälligkeitsstempel" würde ich bei Potschtas in Zukunft nicht mehr verwenden, denn dadurch wird etwas suggeriert, das einfach falsch ist.

Dem Auktionshaus Schwanke ist kein Vorwurf zu machen, da vieles zum Zeitpunkt des Drucks des Auktionskatalogs noch nicht bekannt war (aber nicht alles aus dem Rundbrief sind neue Informationen), bei zukünftigen Katalogen sollte jedoch der neueste Stand berücksichtigt sein, somit als Falschstempel ausgewiesen werden.

Ich gratuliere Dir zu der Entscheidung, das Potschta-Los aus der Auktion zu nehmen.

Lg, harald
 
drmoeller_neuss Am: 26.08.2014 14:17:21 Gelesen: 283030# 65 @  
@ Reinhard Fischer [#57]

Ob man dann die Stempel als "Falschstempel" oder "Gefälligkeitsstempel" bezeichnet, ist dann eine Frage der Einstellung (der Stempel ist echt und zeitgerecht, aber gegen die Vorschriften auf der Marke abgeschlagen.)

Das ist keine Frage der Einstellung, sondern eindeutig eine falsche Entwertung nach dem Begriffslexikon des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Quelle: http://www.bpp.de/de/begriffe//

"Falschstempel sind Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel. Entwertungen können auch manuell (gemalt) oder fotomechanisch übertragen werden. Solche Nachahmungen sind ebenfalls Fälschungen.

Falsch sind alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung") und in der Regel auch Entwertungen, die mit echten Poststempeln außerhalb der Postgültigkeit vorgenommen wurden."


Auf der anderen Seite haben auch diese Fälschungen ihre Daseinsberechtigung und ihre Geschichte. Es sind ja keine modernen Buntdrucke mit Klischeestempeln, sondern Belege, die in einer absoluten Notzeit angefertigt wurden, um die eigene Not etwas zu lindern. Auch mit den neusten Forschungsergebnissen werden diese Belege ihren Preis haben, genauso wie "echte" Sperati's unter Philatelisten gehandelt werden. Letztlich macht der Markt den Preis.

Persönlich halte ich die Hepburn- und Gscheidle-Marke für vollkommen überbewertet. Ich teile Ihre Meinung, dass die gestempelten Hepburn-Marken mehr als fragwürdig sind. Man muss Ihren Auktionatorskollegen aber lassen, dass sie diese nicht verausgabten Marken geschickt mit allen Tricks des Marketings in Szene gesetzt haben, und dadurch einen aus philatelistischer Sicht nicht gerechtfertigten Zuschlag erzielt haben.

Und wer jetzt Igitt schreit, wie kann der drmoeller_neuss so etwas schreiben: Wie viele moderne Motivmarken mit Klischeestempel haben nie das Ausgabeland gesehen, und erzielen trotzdem stolze Preise, nur weil darauf irgendwelches Federvieh zu sehen ist oder WWF daraufsteht?
 
Kontrollratjunkie Am: 26.08.2014 14:26:13 Gelesen: 283020# 66 @  
Hier werden einfach zuviele Dinge miteinander vermischt.

a) ungestempelte Marken, die nun einmal vorhanden sind, in welcher Anzahl auch immer

Diese Marken oder auch Druckstücke, wenn sie eben nicht amtlich verausgabt worden sind, werden mit Sicherheit weiterhin im Katalog gelistet werden (müssen), im Zweifel mit römischer Nummer.

b) gestempelte Marken mit als Gefälligkeitsstempel bezeichneten Entwertungen

Die größte Anzahl dieser Werte und Belege tragen die Abstempelung Dresden A 16 Unterscheidungsbuchstaben "bb" vom 23.06.1945. Von der vermutlich nicht zeitgerechten Entwertung kann man m.E. ausgehen. Welchen Terminus man zur Beschreibung dieser Stücke wählt, ist sicher diskutabel. Auch diese Belege sind vorhanden und m.E. als zeithistorisches Dokument sammelbar.

c) gestempelte Marken mit anderen Entwertungen und bislang als Bedarfsbriefe klassifizierte Stücke

Diese überaus geringe Zahl von Stücken und nur diese (sic !) stehen evtl. zur Diskussion. Welches Ergebnis dieselbe einmal haben wird, bleibt abzuwarten.

Gruß
KJ
 
Reinhard Fischer Am: 26.08.2014 14:50:59 Gelesen: 283006# 67 @  
@ drmoeller

Ist ja richtig, aber dummerweise hält sich ja keiner an die Definitionen. "Gefälligkeitsstempel" ist einer der am meisten unklar verwendeten Begriffe. So werden z.B. die mit zurückgedrehten Stempeln gestempelten Marken der Marianen und Marshall-Inseln sowie der China-Handstempel-Werte mit dem Zeichen für Gefälligkeitsstempel katalogisiert. Bei Danzig gilt das Zeichen für nicht prüfbare Abstempelungen. Man kann bei diesen Stempeln nicht nachweisen, ob sie zeitgerecht oder zurückgedreht verwendet worden und da es das bei Danzig massenhaft, häufiger als die eindeutig zeitgerechten und eindeutig falschen Stempeln gibt, hat man sich seinerzeit darauf geeinigt, diese als "Gefälligkeitsgestempelt" zu katalogisieren. Und mit ein bisschen Überlegen fände ich noch viel schönere Beispiele.

Einen klassischen Gefälligkeitsstempel (ich war an der Post und habe mir die Marke abstempeln lassen, die Marke war gültig und der Stempel echt) kann man normalerweise auf einer losen Marke sowieso nicht nachweisen, wenn nicht zufällig der Stempel nur für Gefälligkeitsabstemplungen verwendet wurde.

Deshalb meine ich, dass es schon Ansichtssache ist.

Grüße

Reinhard
 
Richard Am: 28.08.2014 09:22:22 Gelesen: 282690# 68 @  
Der BDPh kündigt vier Wochen nach den Philaseiten auf seiner Internetseite an:

---

26.08.2014 Kategorie: Sammlerschutz - Achtung: „Potschta“ Marke – Ostsachsen Michel Nr. 41 - Neue Forschungsergebnisse durch die ARGE Loknot, Autor Wolfgang Strobel

(BDPh) "In diesem Beitrag stelle ich erstmals mit nachprüfbaren Quellen dar, dass entgegen derzeitiger Kataloge die so genannte Potschta nie an einem Postschalter verkauft wurde. Sie wurde zwar gedruckt, aber nicht ausgegeben. Daher sind alle angeblich echt oder zeitgerecht gestempelten Briefe und Marken rückdatierte Fälschungen.", so der Autor in seinem Vorwort.

Sicher wird eine ungebrauchte Marke eine schöne Dokumentation für eine nicht an den Postschalter gekommene Marke sein. Allerdings sollte sich jeder überlegen, ob er für gestempelte oder aufgrund der bisher vorhandenen Wissenslage, als echt gelaufene geprüfte Briefe sein Geld ausgibt. Diese wurden nach Angaben des Autors erst einige Jahre später mit rückdatiertem Stempel angefertigt.

Die Buchbesprechung erfolgt im der am 29. August 2014 erscheinenden September Ausgabe der philatelie Nr. 447. BDPh-Mitglieder bekommen diese automatisch zugesandt.

Es steht jedermann frei zu sammeln was er möchte. Allerdings weist der BDPh darauf hin, dass es in Zukunft bei den gestempelten Angeboten zu einem erheblichen Preisverfall kommen könnte.

---

Nach der Buchveröffentlichung, der "Titelstory" im Philaseiten Brief August (fünfstellige Auflage), der seit über einem Monat anhaltenden Diskussion hier im Forum und jetzt der kommenden "Philatelie" sollte kein Anbieter oder Käufer, der sich über aktuelle Themen auf dem laufenden hät, mehr behaupten können, er hätte "von nichts gewusst".

Schöne Grüsse, Richard

[Buchlink redaktionell entfernt am 28.12.2014 - Buchauflage ist ausverkauft]
 
Brigitte Am: 07.09.2014 15:51:36 Gelesen: 282262# 69 @  
Liebe Philaseiten-Mitglieder,

Herr Strobel, der Autor des Rundbriefes Deunot Nr. 72, August 2014 "Die Potschta-Marke in Dresden 1945 - Eine postgeschichtliche Studie", schrieb uns folgende Zeilen:

"... wie einer der vielen Käufer entdeckt hat, fehlt in dem Rundbrief mit meinem Beitrag über die Potschta die Seite 5 des Kripo-Protokolls, also eine Seite zwischen Seite 99 und 100. Sie ist bei mir kurz vor der Fertigstellung unbemerkt verlorengegangen.

Ich habe für die PhilaSeiten-Mitglieder, die den Rundbrief gekauft haben, den Vorschlag, dass du im Potschtaforum die fehlende Seite in DIN A 5 (selbe Größe wie der Rundbrief) veröffentlichst unter Bezug auf mich als Autor.

Für künftige Käufer druckt die Arge so schnell wie möglich die fehlende Seite auf Papier und wird sie dann den bestellten Potschta-Rundbriefen beilegen."


Die Seite 99a der Potschta-Studie liegt uns in verschiedenen Formaten vor. Die Seite kann mit Rechtsklick auf das Bild auf dem eigenen Rechner abgespeichert werden und anschliessend ausgedruckt werden.

Schöne Grüsse,

Brigitte


 
stampmix Am: 07.10.2014 16:19:12 Gelesen: 281740# 70 @  
Hallo zusammen,

aktuell werden bei ebay 12 gestempelte Potschta zwischen 200 € und 550 € (FDC!) angeboten. In fast allen Fällen wird auf Signatur und/oder Attest hingewiesen und Artikelmerkmal "echt" angegeben.

Weiß jemand, was eine Sauerkrautpotschta ist?

http://www.ebay.de/itm/SBZ-41-auf-BRIEF-Sogenannte-SAUERKRAUTPOTSCHTA-Z7395b-/360892550790?pt=Briefmarke&hash=item5406df4e86

beste Grüsse
stampmix
 
Richard Am: 08.10.2014 09:39:13 Gelesen: 281619# 71 @  
Hallo zusammen,

ich habe beispielhaft vier auf Ebay angebotene Lose herausgesucht, die von APHV Händlern angeboten werden, drei davon haben den APHV Ehrenkodex (EK) unterschrieben:

- der APHV Händler Georg Baptist (EK ja) bietet zum Preis von 245 Euro einen Potschta Brief mit einem Michelwert von 800 Euro an:



http://www.ebay.de/itm/SBZ-POTSCHTA-MiNr-41-auf-Beleg-sign-Richter-Mi-800-fur-Briefstuck-/400773673770?pt=Briefmarke&hash=item5d4ff8f32a

- der APHV Händler Christian Gärtner (EK ja) bietet zum Preis von 259 Euro einen nicht gelaufenen Brief an:



http://www.ebay.de/itm/SBZ-Michelnr-41-Potschta-Randstuck-auf-Brief-71100-/380669345122?pt=Briefmarke&hash=item58a1a93d62

- der APHV Händler Heinz Stephan, Seitz und Partner (EK nein), bietet zum Preis von 335 Euro einen Potschta Brief an:



http://www.ebay.de/itm/SBZ-Brief-mit-Potschta-Nr-41-Olfarbe-best-gepruft-Foto-Attest-Stroh-BPP-KW800-/380987928287?pt=Briefmarke&hash=item58b4a66edf

- der APHV Händler Ralf in der Wieschen (EK ja), bietet zum Preis von 339 Euro einen Potschta Brief an:



http://www.ebay.de/itm/SBZ-12-Pfg-POTSCHTA-1945-auf-Beleg-Michel-41-Attest-S9238-/201112979255?pt=Briefmarke&hash=item2ed3448737

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Anbieter, von Goldhahn bis zu Dr. Heiko Übler, die Potschta ebenfalls anbieten ohne Mitglied im APHV zu sein.

Ich gehe davon aus, dass die Angebote rechtlich in Ordnung sind (Dr. Übler ist Rechtsanwalt und kennt sich besonders gut in der Philatelie aus). Die Angabe des Michelwerts stimmt und die Atteste wurden auch ausgestellt.

Sollte jedoch der Michel sämtliche Briefe Bewertungen in der nächsten Ausgabe streichen, was ich aufgrund der Fakten des Buches [1] als sehr wahrscheinlich annehme, müssen die jetzigen Käufer mehr oder weniger mit einem Totalverlust des Kaufpreises rechnen, dazu ist nach meiner Meinung die Faktenlage zu eindeutig.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/philabuch/show/142
 
mausbach1 (RIP) Am: 08.10.2014 16:23:31 Gelesen: 281507# 72 @  
Auch im neuen Hadersbeck-Katalog sind sie zu finden.
 
stampmix Am: 08.10.2014 19:11:07 Gelesen: 281433# 73 @  
@ mausbach1 [#72]

Hadersbeck bietet allerdings ausschließlich ungebrauchte Marken an. Wem es gefällt, der mag sich damit eindecken.

beste Grüsse
stampmix
 
stampmix Am: 08.10.2014 21:15:15 Gelesen: 281372# 74 @  
@ Richard [#71]

- der APHV Händler Heinz Stephan, Seitz und Partner (EK nein), bietet zum Preis von 335 Euro einen Potschta Brief an:

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Brief-mit-Potschta-Nr-41-Olfarbe-best-gepruft-Foto-Attest-Stroh-BPP-KW800-/380987928287?pt=Briefmarke&hash=item58b4a66edf


Der Händler hat umgehend reagiert und bietet den Brief jetzt in einer 4-tägigen Sonderaktion mit 15% Rabatt für nur noch 284,75€ bei konstenfreiem Versand an. Da verbrennt man immerhin schon 50,25€ weniger - wenn das kein Angebot ist?

Übrigens, ich habe mir heute mal den Ehrenkodex des APHV durchgelesen. Ich bin noch unschlüssig, ob ich lachen oder weinen soll: http://a-p-h-v.de/59/ehrenkodex

beste Grüsse
stampmix
 
briefefan (RIP) Am: 08.10.2014 23:29:10 Gelesen: 281319# 75 @  
@ stampmix [#70]

Weiß jemand, was eine Sauerkrautpotschta ist?

Siehe Wolfgang Strobel, Die Potschta-Marke in Dresden 1945, Anmerkung 174.
 
stampmix Am: 09.10.2014 09:21:56 Gelesen: 281260# 76 @  
@ briefefan [#75]

Vielen Dank für deinen Hinweis.

In der Anm. 174 zum Text im Arge DeuNot Rundbrief 72/2014 Seite 107 "Der Prüfer Findeisen BPP gibt die Zahl der Briefe mit dem Stempel DRESDEN A 16 bb 23.6.45 mit über 100 an, Milde 1993 mit 3000" wird auf den Beitrag von Horst Milde in der MICHEL-Rundschau 12/1993 verwiesen: "Potschta mit Sauerkraut - eine fast unglaubliche Geschichte". Der liegt mir leider nicht vor. Aus dem Kontext vermute ich, dass das Sauerkraut etwas mit den zusammengeklebten Bogen der Potschta zu tun hat.

beste Grüsse
stampmix
 
BD Am: 09.10.2014 18:04:54 Gelesen: 281134# 77 @  
Hallo,

das Sauerkraut auf der Potschta gekürzt nach Horst Milde. Die verdorbenen Marken wurden gewaschen, neu gummiert und auf Briefe geklebt. 1946 gestempelt mit Dresden A 16 bb 23.6.45.

Gruß Bernd


 
stampmix Am: 10.10.2014 20:40:45 Gelesen: 280963# 78 @  
@ Richard [#76]

Bei meinem obigen Zitat: Seite 107: Der Prüfer Findeisen BPP gibt die Zahl der Briefe mit dem Stempel DRESDEN A 16 bb 23.6.45 mit über 100 an, Milde 1993 mit 3000

sind über Nacht die Gänsefüßchen (ugs. für Anführungszeichen) davongelaufen. Ich habe sie zwischenzeitlich gefunden und bitte dich, sie im Originalbeitrag wieder einzufügen: ""

Nicht nur die Lesbarkeit profitiert ungemein davon, sondern auch die ordentliche Zitation steht ja unter besonderer Beobachtung kritischer Zeitgenossen.

@ BD [#77]

Vielen Dank für das Einstellen dieser "unglaublichen Geschichte" (" " bitte stehen lassen). Jetzt verstehe ich auch den Kommentar in Strobels Anmerkung.

beste Grüsse
stampmix
 
dietbeck Am: 28.10.2014 20:46:40 Gelesen: 280539# 79 @  
Momentan scheinen sich die neuen Erkenntnisse noch nicht am Markt ausgewirkt zu haben. Zumindest bei Online-Auktionen sehe ich noch keine Bewegung.

Hat jemand andere Erfahrungen?

Weiss jemand, ob es dazu eine Stellungnahme von Michel gibt ?
 
hajo22 Am: 30.10.2014 13:27:40 Gelesen: 280393# 80 @  
Hier eine Marktanalyse zu u.a. den Preisen der Potschta-Marke v. 1.5.1948 (also rd. 7 Wochen vor der Währungsreform) des Berliner Briefmarkenhändlers Schwerdtner.

Ich spare mir eine Kommentierung, der geneigte Leser möge sich seine eigenen Gedanken dazu machen.



Selbstverständlich habe ich ein postfrisches Exemplar der Marke in meiner SBZ-Sammlung. Lose gebraucht oder gar auf Brief habe ich diese Marke nie akzeptiert.

Gruß
Jochen
 
briefefan (RIP) Am: 31.10.2014 22:57:39 Gelesen: 280264# 81 @  
@ dietbeck [#79]

Momentan scheinen sich die neuen Erkenntnisse noch nicht am Markt ausgewirkt zu haben. Zumindest bei Online-Auktionen sehe ich noch keine Bewegung.

Hat jemand andere Erfahrungen?


Bei der letzten (15.) Auktion des Berliner Auktionshauses Schlegel vom 27.-28.10.2014 wurden laut Online-Ergebnisliste von vier Briefstücken oder Blankoumschlägen mit Potschta-Marken null verkauft. Siehe in Los 1589, sowie Lose 7329, 7330, 7350.

Im Übrigen hast du leider recht, die Angebote sind noch zahlreich. Warten wir auf die Ergebnisse.
 
stampmix Am: 04.12.2014 10:19:00 Gelesen: 279467# 82 @  
@ dietbeck [#79]

Momentan scheinen sich die neuen Erkenntnisse noch nicht am Markt ausgewirkt zu haben.

Zur Zeit sind bei philasearch 6, bei ebay 5, sowie bei delcampe 6 gestempelte Potschta im Angebot und suchen ihre Opfer.

Nachdenklich macht hier auch die Inaktivität gerade der Foren und deren Mods/Admins, die sich die Fälschungsbekämpfung auf ihre Fahnen geschrieben haben.

mit bestem Gruss
stampmix
 
Holzinger Am: 04.12.2014 15:43:16 Gelesen: 279318# 83 @  
@ stampmix [#82]

Zur Zeit sind bei philasearch 6, bei ebay 5, sowie bei delcampe 6 gestempelte Potschta im Angebot und suchen ihre Opfer.<<

Ist doch eigentlich logisch. "Faule Eier" müssen weg, bevor der Geruch von allen übrigen - die nicht über aktuelle Infos verfügen - bemerkt wird.
 
briefefan (RIP) Am: 07.12.2014 17:18:17 Gelesen: 278817# 84 @  
@ dietbeck [#79]

Bei PhilaSearch waren Stand heute in sechs beendeten Auktionen seit Ende Oktober 2014 = 11 Potschta-Briefe und 3 Briefstücke angeboten. Von diesen wurden angabegemäß 1 Brief und 2 Briefstücke verkauft, 11 nicht verkauft. Irrtum vorbehalten.
 
briefefan (RIP) Am: 28.12.2014 13:06:04 Gelesen: 277797# 85 @  
@ dietbeck [#79]

Momentan scheinen sich die neuen Erkenntnisse noch nicht am Markt ausgewirkt zu haben. Zumindest bei Online-Auktionen sehe ich noch keine Bewegung.

Hat jemand andere Erfahrungen?


Zu [#81]
Zu [#84]

Am 7.12.2014 waren bei ebay 6 Potschtabriefe angeboten.

Heute 28.12.2014 wurden sie immer noch angeboten. Es war keiner davon verkauft.

Bei den Käufern haben sich die neuen Erkenntnisse anscheinend ziemlich herumgesprochen.
 
briefefan (RIP) Am: 28.12.2014 15:48:40 Gelesen: 277728# 86 @  
Zu [#85]

Bei PhilaSearch sind Stand heute in den seit 8.12. beendeten Auktionen keine Potschtabriefe angeboten (vorher siehe [#84]).

Auch in den gelisteten künftigen Auktionen fand ich keinen Potschtabrief mehr. Irrtum vorbehalten.

Demnach hätten sich auch dort die neuen Erkenntnisse ziemlich herumgesprochen.
 
Richard Am: 29.12.2014 09:29:16 Gelesen: 277599# 87 @  
@ [#68]

Die Arbeitsgemeinschaft hat uns per Mail informiert, daß die Buchauflage inzwischen vergriffen ist.

Etwa 25 % der Auflage von 250 Exemplaren wurden über die Philaseiten verkauft.

@ briefefan [#86]

Bei PhilaSearch sind Stand heute in den seit 8.12. beendeten Auktionen keine Potschtabriefe angeboten (vorher siehe [#84]). Auch in den gelisteten künftigen Auktionen fand ich keinen Potschtabrief mehr.

Bei Ebay werden aktuell noch 7 Potschta Briefe mit Adresse und weitere 3 Marken auf Blankoumschlägen gestempelt angeboten:

http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2055845.m570.l1313.TR0.TRC0.H0.Xpotschta&_nkw=potschta&_sacat=260


Zum Beispiel vom Briefmarkenfachgeschäft Wolfgang Hadersbeck aus Potsdam:

Alliierte Besetzung nach 1945 - SBZ Ostsachsen

6 Pfennig POTSCHTA mit Ortsstempel DRESDEN vom Ausgabetag, als Einzelfrankatur auf adressiertem Umschlag

Sehr attraktiv mit Altsignaturen "Richter" und "Ing. Becker" vorderseitig


http://www.ebay.de/itm/Ost-Sachsen-6-Pfg-POTSCHTA-mit-OSt-Dresden-vom-Ausgabetag-als-Einzelfrankatur-/131388293610?pt=Briefmarke&hash=item1e975a41ea


Oder dieser vom Versandhandel Türpe für nur 1.199 Euro, "echt, aus alter Sammlung":

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Potschta-auf-Brief-signiert-RRR-p3517-siehe-scan-/181607190072?pt=Briefmarke&hash=item2a48a1ce38


Oder dieser vom APHV Händler Wieschen, der den APHV Ehrenkodex unterschrieben hat:

http://www.ebay.de/itm/SBZ-12-Pfg-POTSCHTA-1945-auf-Beleg-Michel-41-Attest-S9238-/201112979255?pt=Briefmarke&hash=item2ed3448737

http://a-p-h-v.de/portal/401/58/aphv-mitglieder/in-der-wieschen?portal_id=1&peid=401&q=&next=e&previous=s&qid=auebakiaa4nndr30ml3tjgsl95&p=


oder vom APHV Händler Christian Gärtner, der den APHV Ehrenkodex unterschrieben hat:

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Michelnr-41-Potschta-auf-Brief-70164-/360584802542?pt=Briefmarke&hash=item53f48770ee

http://a-p-h-v.de/portal/614/58/aphv-mitglieder/gaertner?portal_id=1&peid=614&q=&next=e&previous=112,s&qid=auebakiaa4nndr30ml3tjgsl95&p=


In den letzten drei Monaten wurden 8 Potschta Briefe über Ebay zu Preisen bis 350 Euro verkauft, das teuerste mit Hinweis auf den Wert von 3.000 Euro:

http://www.ebay.de/sch/Briefmarken-/260/i.html?_from=R40&LH_Complete=1&LH_Sold=1&_nkw=potschta&_pgn=2&_skc=25&rt=nc

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Ostsachseh-Mi-41-Potschta-Auf-Brief-Atest-Bodo-Stroh-/221579461143?pt=Briefmarke&hash=item33972a4217

SBZ - Ostsachsen Mi - 41 Potschta auf Brief, Deutschland 1945, Attest Bodo Ströh BPP (3.000 €) [Text redaktionell korrigiert]

Das kann richtig teuer werden.


Damit ich nicht falsch verstanden werde: Der Verkauf ist legal und verstösst nach meiner Meinung nicht gegen das deutsche Recht.

Eine andere Frage ist, ob APHV Händler, welche den Ehrenkodex des APHV unterschrieben haben, mit ihren Angeboten gegen diesen verstoßen. Auszug:

1. APHV Mitglieder betrachten und respektieren ihre Kunden als Partner, die sie informieren und beraten. Aufträge werden stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bearbeitet und ausgeführt. [...]

2. APHV Mitglieder verpflichten sich, in der Werbung keine wissentlich falschen bzw. irreführenden Angaben zu machen.

3. Die Beschreibung der Ware erfolgt sorgfältig, auf vorhandene, dem APHV Mitglied bekannte Qualitätsmängel wird ausdrücklich hingewiesen.


Die Mitglieder des APHV wurden, wenn ich mich richtig erinnere, auch in der Mitgliederzeitschrift APHV-Magazin auf die geänderten Fakten hingewiesen. Auch in der "philatelie" September 2014 und auf der BDPh Forumstartseite konnten die neuen Erkenntnisse gelesen werden. Zudem haben alle oben genannten Anbieter die Philaseiten-Briefe des letzten halben Jahres erhalten.

Ich bin gespannt, ob sich der APHV zu diesem Thema melden wird.

Schöne Grüsse, Richard
 
Jürgen Witkowski Am: 22.01.2015 18:22:47 Gelesen: 277006# 88 @  
... und ewig grüßt das Murmeltier!

Gert Müller GmbH & Co. KG, Internationale Briefmarken- und Münzauktionen

83. Auktion - SBZ Spezial, Los Nr. 9168

http://katalog.gert-mueller-auktion.de/de/i_9223_632/SBZ___Ostsachsen/michel_41.html?breadcrumbId=1421946994.5728

Beschreibung

12 Pfg. Potschta 1945, farbfrisch und gut gerandet, tadellos mit zentrischem Gefälligkeitsstempel "DRESDEN-NEUSTADT 23.6.45." in perfekter Erhaltung, Fotoattest "ECHT UND EINWANDFREI" Ströh BPP.

Saalauktion

Ausruf: 220.00 EUR



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
briefefan (RIP) Am: 22.01.2015 23:15:16 Gelesen: 276883# 89 @  
@ Concordia CA [#88]

Und noch einer:

Gert Müller GmbH & Co. KG
Internationale Briefmarken- und Münzauktionen

83. Auktion - SBZ Spezial, Los Nr. 7082

http://katalog.gert-mueller-auktion.de/de_aj0f3ssivuo3kd0vlrsfvj2pc7/dosearch.php3

Beschreibung

12 Pfg. Potschta mit sehr seltenem Plattenfehler "DORN AM UNTERSTEN BLATT DER LINKEN GIRLANDE", farbfrisch, allseits breitrandig auf wunderschönem Briefstück, klar gest. "DRESDEN 23.6.45.", Fotoattest "ECHT UND EINWANDFREI" Ströh BPP. Mi. 1400,- EUR.

Ausruf: 400.00 EUR



Dieses Stück wurde schon in früheren Auktionen nicht verkauft.
 
drmoeller_neuss Am: 23.01.2015 10:55:51 Gelesen: 276803# 90 @  
@ Richard [#87]

Ich habe aus Zeitgründen nur ein Angebot angeschaut:

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Michelnr-41-Potschta-auf-Brief-70164-/360584802542?pt=Briefmarke&hash=item53f48770ee

Dort steht in der Beschreibung: "Michelwert für aktuell geprüft 800 Euro." Nur dumm, dass der Beleg nicht aktuell geprüft ist. Diese Aussage ist irreführend und m.E. ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.

"Damit ich nicht falsch verstanden werde: Der Verkauf ist legal und verstösst nach meiner Meinung nicht gegen das deutsche Recht."

Natürlich darfst Du in Deutschland alte, mit bunten Klebebildchen versehene und gestempelte Umschläge verkaufen. Es ist ja auch keine politisch verbotene Propaganda auf den Marken oder Umschlägen abgebildet. Was Du nicht darfst, ist Dein Angebot mit unsinnigen, verwirrenden Aussagen als Lockvogel garnieren.

Oder aus dem allgemeinen Leben: Natürlich darfst Du einen Streichkäse mit 60% Fettstufe verkaufen, wenn Du ihn korrekt kennzeichnest. Du darfst aber nicht auf die Packung schreiben: "Dieser Käse hätte in der fettarmen Stufe nur 350 Kilokalorien pro 100 Gramm"

Im übrigen bleibt der APHV Ehrenkodex in einigen Punkten sogar hinter den gesetzlichen Vorschriften zurück. Man braucht den Ehrenkodex nicht. Es genügt vollkommen, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
 
hannibal Am: 23.01.2015 13:52:02 Gelesen: 276719# 91 @  
Hallo,

zu der gestempelten Potschta " Dresden-Neust.6 h 23.6.45 [#88] hatte ich gestern eine Anfrage per e-mail an das Auktionshaus gestellt. Antwort heute ebenfalls per e-mail. "Danke für ihren Hinweis - wir werden das Los aus der Auktion zurück ziehen."

Mit freundlichen Sammlergrüßen
Peter
 
briefefan (RIP) Am: 23.01.2015 22:40:57 Gelesen: 276612# 92 @  
@ drmoeller_neuss [#90]
@ hannibal [#254]

Hallo,

eine Potschta mit einem Falschstempel ziert noch heute die Startseite des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteigerer http://www.bdb.net/



Grüße
von briefefan
 
Reinhard Fischer Am: 24.01.2015 15:13:36 Gelesen: 276516# 93 @  
Der BDB wird die Potschta-Marke auf der Homepage gegen eine andere Marke austauschen, was aber sicher noch ein paar Tage dauern wird. Die Marke hat seinerzeit aber sicherlich ein topaktuelles BPP-Attest gehabt. :)

Ansonsten möchte ich die Kollegen, die z.T. immer noch gestempelte Potschta-Marken mit brandaktuellen "Altprüfungen" (die Marke wurde bis Frühjahr 2014 ganz regulär geprüft) anbieten, etwas in Schutz nehme. Es gibt bis heute dazu keine Stellungnahme des BPP dazu, wie denn nun die gestempelte Marke geprüft werden soll und auch der Michel hält sich bedeckt, wie nun katalogisiert werden soll. Finde ich schon etwas nervig, wenn dann der Handel für etwas verantwortlich gemacht wird, was die kompetenteren Stellen nicht anfassen wollen.

Richtig wäre wohl ungebrauchte Marken mit einer römischen Nummer (als "nicht verausgabt"), gestempelte nicht echt existent, also alles Rückdatierungen (= Falschstempel). Dazu muss man sich aber erst einmal das Buch lesen oder sich durch einen Haufen Forenbeiträge wühlen.

Denkbar, aber m.E. falsch wäre: Marke weiter mit Hauptnummer (was kein Beinbruch wäre) und gestempelte Marken als "gefälligkeitsgestempelt", was sicher falsch ist, aber im Michel häufiger vorkommt (z.B. Feldpost Nr. 3).

Gruß

Reinhard
 
Jürgen Witkowski Am: 24.01.2015 18:43:05 Gelesen: 276445# 94 @  
@ Reinhard Fischer [#93]

Ansonsten möchte ich die Kollegen, die z.T. immer noch gestempelte Potschta-Marken mit brandaktuellen "Altprüfungen" (die Marke wurde bis Frühjahr 2014 ganz regulär geprüft) anbieten, etwas in Schutz nehme. Es gibt bis heute dazu keine Stellungnahme des BPP dazu, wie denn nun die gestempelte Marke geprüft werden soll und auch der Michel hält sich bedeckt, wie nun katalogisiert werden soll. Finde ich schon etwas nervig, wenn dann der Handel für etwas verantwortlich gemacht wird, was die kompetenteren Stellen nicht anfassen wollen.

Bei einer für den Handel unübersichtlichen Gemengelage, stünde es einem redlichen Kaufmann gut zu Gesicht, den Handel mit dem Produkt so lange auszusetzen, bis die Lage gekärt ist. Manchmal bekommt man den Eindruck, dass schnell noch jemand gefunden werden soll, dem man das später vielleicht nicht mehr zu den hohen Preisen der Vergangenheit verkäufliche Produkt angedreht werden soll.

Das Auktionshaus Gert Müller hat vorbildlich reagiert, und zugesichert, die fraglichen Lose aus der Auktion zu nehmen. Wir werden im Auge behalten, ob das auch tatsächlich geschieht.

Einen kleinen Vorwurf kann ich mir allerdings nicht verkneifen. Wenn es eine Auktion "SBZ Spezial" gibt, sollte man als Kunde davon ausgehen können, dass aktuelle Fachinformationen bei der Katalogerstellung berücksichtigt werden.

Mit dem von @ drmoeller_neuss [#90] aufgeführten Angebot von Christian Gärtner, eBay-Name stampmangmx, nicht zu verwechseln mit dem Auktionshaus Christoph Gärtner, habe ich da schon mehr Bauchschmerzen. Schreibt er doch in der Auktionsbeschreibung:

SBZ Michelnummer 41 gestempelt in sehr guter Qualität auf schönem Brief. Mit Altprüfungen Dr. Dub. Michelwert für aktuell geprüft 800 Euro. Die Marke ist garantiert echt. Ob der Brief einer aktuellen Prüfung standhält, kann ich nicht beurteilen. Siehe Foto.

Ein Briefmarkenhändler mit aktuell fast 45.000 Verkäufen bei eBay scheint etwas zu ahnen, kann es aber nicht beurteilen. Warten wir ab, ob er auf den ihm per Mail zugegangenen Hinweis reagiert, der ihm die Sicherheit geben sollte, zu einem profunden Urteil zu kommen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
briefefan (RIP) Am: 24.01.2015 23:32:15 Gelesen: 276364# 95 @  
Zu [#92]

Hallo,

die Potschta mit einem Falschstempel auf der Startseite des Bundesverbands Deutscher Briefmarkenversteigerer ist schon verschwunden. Sie wurde durch eine 90 Pfennig Posthorn (Bundespost) ersetzt.

Die zweite Marke, bisher eine Berlin Rotaufdruck 1 Mark wurde gleich mit ersetzt durch eine Sachsen-Dreier.



Diese Reaktion innerhalb von zwei Tagen ist anzuerkennen.

Grüße von briefefan.
 
Jürgen Witkowski Am: 26.01.2015 16:08:47 Gelesen: 276213# 96 @  
@ drmoeller_neuss [#90]
@ Concordia CA [#94]

Das eBay-Angebot wurde heute vom Verkäufer beendet. Das ist zu loben.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Richard Am: 30.01.2015 09:42:31 Gelesen: 276007# 97 @  
@ Concordia CA [#88]
@ briefefan [#89]

Als Nachtrag zu den obigen Meldungen:

Lars Zinow vom Auktionshaus Gert Müller hat sich bei uns umgehend gemeldet:

Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für Ihren Hinweis; wir werden das entsprechende Los aus der Auktion zurückziehen.

Viele Grüße aus Ettlingen

Gert Müller GmbH & Co. KG

Internationale Briefmarken- und Münzauktionen

Carl-Zeiss-Str. 2

76275 Ettlingen

i. A. Lars Zinow


---

@ drmoeller_neuss [#90]

Auch hier kam die Meldung des APHV-Händlers Christian Gärtner umgehend:

Sehr geehrter Herr Ebert!

Wir haben die Artikel entfernt!

Mfg Tanja Gärtner


---

Damit bleibt nur zu hoffen, dass die gleichen Angebote nicht in Kürze von anderen Auktionsfirmen oder auf anderen Handelsplattformen angeboten werden.

Bitte informieren Sie uns hier im Forum, wenn Sie neue Angebote von BDB-Auktionsfirmen oder APHV-Händler finden.

---

@ Reinhard Fischer [#93]

Ansonsten möchte ich die Kollegen, die z.T. immer noch gestempelte Potschta-Marken mit brandaktuellen "Altprüfungen" (die Marke wurde bis Frühjahr 2014 ganz regulär geprüft) anbieten, etwas in Schutz nehme. Es gibt bis heute dazu keine Stellungnahme des BPP dazu, wie denn nun die gestempelte Marke geprüft werden soll und auch der Michel hält sich bedeckt, wie nun katalogisiert werden soll. Finde ich schon etwas nervig, wenn dann der Handel für etwas verantwortlich gemacht wird, was die kompetenteren Stellen nicht anfassen wollen.

Hallo Reinhard,

danke für Deine Meinung, die Anbieter haben es da nicht einfach.

Aber: Du bist im Vorstand des mächtigen Auktionatorenverbandes BDB. Dieser und der APHV sollten weiter bei den drei zuständigen Prüfern und beim Schwaneberger Verlag auf eine Klärung drängen, statt nur abzuwarten. Jede verkaufte Potschta-Marke führt nach meiner Meinung vermutlich, wenn sie wie von mir erwartet im Katalog "entwertet" wird, zu Verdruss und Verärgerung bei den Kunden der Auktionsfirmen und Händler.

Manchen Anbietern mit weniger gutem Ruf mag das gleichgültig sein, aber Anbieter, die mit den gleichen Kunden auch künftig Geschäfts machen möchten, sollten heute nicht den Kopf in den Sand stecken sondern offensiv an einer Klärung mitwirken, um ihre derzeitigen Kunden auch künftig bedienen zu können.

Schöne Grüsse, Richard
 
JohannesM Am: 30.01.2015 10:26:52 Gelesen: 275979# 98 @  
Hier gibts auch noch eine Potschta:

http://www.philasearch.com/de/info.php3?eknr=9196&posnr=304517

SBZ OST-SACHSEN: Nach Hauptnummern komplett gestempelte Sammlung mit der gesuchten 12 Pfennig "Potschta" auf adressiertem Umschlag signiert Dr. Becker. Eine Beförderung ist nicht sicher.

Sicher ist nur, dass die nicht befördert ist.

Beste Grüße
Eckhard
 
usplateblocks Am: 30.01.2015 14:19:23 Gelesen: 275886# 99 @  
Hallo "Potschta" Gemeinde,

aktuell in der Februar-Ausgabe der Michel Rundschau das Statement.

Allen ein schönes Winterwochenende wünscht usplateblocks.
 
Holzinger Am: 30.01.2015 15:59:34 Gelesen: 275842# 100 @  
@ usplateblocks [#99]

Danke für den Hinweis, nur werden ein Großteil der Leser Deiner Mitteilung mit dieser Bemerkung nichts anfangen können. :-( Man kann doch mit der Quellenangabe kopieren/zitieren und den Text hier einstellen. Das hätte ich für besser empfunden.

Evtl. kann hier noch jemand ergänzen (Richard?).
 
Richard Am: 30.01.2015 22:41:57 Gelesen: 275724# 101 @  
Die Michel Rundschau Februar 2014 berichtet auf Seite 22 (auszugsweise):

Die [bisherige Darstellung im Michel Spezial 2014] muss nun revidiert werden, denn die Potschta war nach heutigem Kenntnisstand nie am Schalter erhältlich.

Es wird dann auf den hier im Forum vorgestellten Rundbrief 72 der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Notmaßnahmen und seinen Autor, unser Mitglied Wolfgang Strobel, verwiesen.

Die Michel Rundschau berichtet über vorausgegangene angeregte Diskussionen mit den philatelistischen Trägerverbänden inklusive BPP.

Nach über 6 Monaten Diskussion und 100 Beiträgen hier im Forum schliesst die Michel Rundschau mit folgendem Fazit:

Im Michel Deutschland Spezial Katalog 2015 wird die Potschta als "nicht ausgegebene" Marke mit römischen Nummern gelistet sein, auf die Hintergründe der Entwertung wird in einer Fußnote verwiesen..

Damit haben sich die frühzeitig hier im Forum geäußerten Erwartungen einer weitgehenden Entwertung der Potschta Marken und Belege als korrekt und die Warnungen vor Angeboten des Handels als richtig erwiesen. Was natürlich nicht bedeutet, daß diese Marken nicht mehr gesammelt und gehandelt werden sollten - nur bitte ab sofort mit der korrigierten Katalogisierung des Michel Spezial 2015, der für 82 Euro ab 10.4.2015 erhältlich sein soll.

Schöne Grüsse, Richard
 
Reinhard Fischer Am: 31.01.2015 13:16:23 Gelesen: 275610# 102 @  
Also klar; römische Nummer.

Aber nicht klar: Weiterhin Bewertung der gestempelten Marken (als "Gefälligkeitsstempel") oder nicht ?

Den Satz: "Auf die Hintergründe der Entwertung wird in einer Fußnote verwiesen." kann man ja in vieler Hinsicht interpretieren.

Gruß

Reinhard
 
bignell Am: 31.01.2015 13:19:10 Gelesen: 275606# 103 @  
@ Reinhard Fischer [#102]

Hallo Reinhard,

wenn die Marke nie verausgabt wurde (und das heisst die römische Nummer ja wohl) kann es auch keinen Gefälligkeitsstempel geben, nur Falschstempel.

Lg, harald
 
Thilo Nagler Am: 31.01.2015 18:46:57 Gelesen: 275477# 104 @  
@ bignell [#103]

wenn die Marke nie verausgabt wurde (und das heisst die römische Nummer ja wohl) kann es auch keinen Gefälligkeitsstempel geben, nur Falschstempel.

Soweit wie ich die bisherigen Atteste lese, steht dort meist etwas von echtem Poststempel, auch wenn gefälligkeitshalber angebracht und somit als Briefstück oder lose Marke zu bewerten. Ein echter Poststempel, der gefälligleitshalber auf einer nicht verausgabten Briefmarke aufgebracht wurde, wird ja nicht automatisch falsch, nur weil der Stempel auf einer solchen Briefmarke abgeschlagen wurde. Man sollte genau unterscheiden, ob es sich um einen Gefälligkeitsabschlag eines echten Poststempels handelt oder um einen eindeutig falschen - also privat hergestellten - Stempel, der nie im Postbetrieb war. Zwischenvarianten wie z.B. von nicht belegbaren Stempeln oder rückdatierten (echten) Poststempeln will ich mal außen vor lassen - auch wenn letzterer wieder ein echter, aber missbräuchlich verwendeter Stempel wäre.

Der oben gezeigte Stempel „Dresden A 16 bb“ ist ein echter Poststempel. Wie soll man nun diesen Stempel definieren? Wenn er auf der Potschta vorkommt, ist er falsch und wenn er auf den ab Mi-Nr. 42 verausgabten Briefmarken Ostsachsens Verwendung fand, ist er echt? Ein Preisansatz mit einer Fußnote wäre da ggf. besser. Dann könnte man bei den Gefälligkeitsentwertung von Danzig und der DDR auch ein „Stempel falsch“ fordern. Hierbei wird aber mit schräg durchgestricheltem Kreis bewertet.

Eine Diskussion über die Haftungsfragen der ausgestellten Prüfungen fände ich im Übrigen auch interessant.

Beste Grüße

Thilo
 
inflamicha Am: 31.01.2015 19:26:32 Gelesen: 275435# 105 @  
@ bignell [#103]

wenn die Marke nie verausgabt wurde (und das heisst die römische Nummer ja wohl) kann es auch keinen Gefälligkeitsstempel geben, nur Falschstempel.

Gilt das auch für die gestempelten "Gscheidleirrtümer" und die Hepburnmarken? Die wurden schließlich auch nie verausgabt.

Gruß Michael
 
Hausfreund Am: 31.01.2015 19:58:35 Gelesen: 275405# 106 @  
@ bignell [#103]

Die Aussage ist nicht haltbar. Ein echter Stempel bleibt ein echter Stempel, unabhängig davon, worauf er aus Gefälligkeit abgeschlagen wird - selbst auf einem Bierdeckel.
 
bignell Am: 31.01.2015 20:38:14 Gelesen: 275386# 107 @  
@ Hausfreund [#106]

Hallo Hausfreund,

im Rundbrief steht sehr deutlich, dass ein echtes Stempelgerät verwendet wurde, allerdings die Stempel nicht am Postschalter, sondern sozusagen "im Hinterzimmer" rückdatiert abgeschlagen wurde. Das ist keine Gefälligkeit gegenüber Sammlern, sondern eindeutige Betrugsabsicht. Deshalb Falschstempel. Punkt.

Lg, harald
 
Thilo Nagler Am: 31.01.2015 21:14:06 Gelesen: 275363# 108 @  
@ bignell [#107]

Nein, die haben im Wald gestempelt:



Ist die Postsache jetzt echt oder falsch?

LG

Thilo
 
Hausfreund Am: 31.01.2015 21:23:00 Gelesen: 275349# 109 @  
@ bignell [#107]

Sie sollten den Stempel und den sichtbaren Abschlag mal trennen. Dann bleibt der Stempel - das Gerät weiterhin echt.
 
saintex Am: 31.01.2015 21:25:22 Gelesen: 275347# 110 @  
@ noliht [#108]

Hä? Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wieso belegt deine Postkarte, dass das statement von bignell falsch ist, dass die in Sammlerhänden befindlichen Marken mit Falschstempeln entwertet/versehen sind ?

Und was hat deine Postkarte und "die haben im Wald gestempelt" mit der Diskussion in diesem Thread zu tun? Oder bin ich da noch nicht in Faschingslaune und stehe auf dem Schlauch ?

saintex
 
bignell Am: 31.01.2015 21:30:54 Gelesen: 275337# 111 @  
@ Hausfreund [#109]

Und wenn ich ungebrauchte Inflamarken mit einer Feder aus den zwanziger Jahren entwerte, ist es trotzdem eine Fälschung, auch wenn die Feder echt ist.

Lg, harald
 
Thilo Nagler Am: 31.01.2015 21:35:47 Gelesen: 275326# 112 @  
@ saintex [#110]

Mit dem Stempel "Dresden A 16 bb" wurden die wohl meisten Potschtas gestempelt. Weiter oben ist eine mit diesem Stempel abgebidet. Auch wenn die Marken gefälligkeitshalber und auch wohl rückdatiert abgestempelt wurden, zeigt meine Postsache, dass der Stempel in Postgebrauch war. Die Frage war: Ist der Stempel oben auf der Potschta jetzt falsch und meine Postsache auch oder die Postsache gerade noch echt? Echte Poststempel, bei denen sich eine Gefälligkeitsentwertung nachweisen lässt, kann man doch auch als diese prüfen und auch so katalogisieren.

Beste Grüße

Thilo
 
Hobbyphilatelist Am: 31.01.2015 21:38:17 Gelesen: 275318# 113 @  
@ bignell [#107]

im Rundbrief steht sehr deutlich, dass ein echtes Stempelgerät verwendet wurde, allerdings die Stempel nicht am Postschalter, sondern sozusagen "im Hinterzimmer" rückdatiert abgeschlagen wurde. Das ist keine Gefälligkeit gegenüber Sammlern, sondern eindeutige Betrugsabsicht. Deshalb Falschstempel.

Falsch! Der Stempel ist echt - aber mißbräuchlich verwendet.
 
Hausfreund Am: 31.01.2015 21:38:26 Gelesen: 275317# 114 @  
@ bignell [#111]

Die Fälschung hatte ich nicht bestritten.
 
Jürgen Witkowski Am: 31.01.2015 21:42:12 Gelesen: 275307# 115 @  
@ noliht [#112]

Die Stempel auf den Potschta-Marken sind nicht aus Gefälligkeit, sonder erwiesenermaßen in Betrugsabsicht aufgebracht worden. Daher sind sie als Falschstempel zu bezeichnen.

Wenn die Prüfer das mangels anderer Informationen vorher als Gefälligkeitsstempel geprüft haben, so sind Prüfungen ab sofort nach meiner Auffassung mit dem Ergebnis Falschstempel durchzuführen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Thilo Nagler Am: 31.01.2015 21:44:42 Gelesen: 275299# 116 @  
@ Concordia CA [#115]

Dann greife ich Deinen Gedanken auf und würde gern - wie bereits oben gefragt - Deine Meinung zu gestempelten "Gscheidleirrtümer" und Hepburnmarken wissen.

Beste Grüße

Thilo
 
Jürgen Witkowski Am: 31.01.2015 21:53:15 Gelesen: 275285# 117 @  
@ noliht [#116]

Ich kann den Hintergrund der Frage nicht ergründen. Hilf mir, Dich zu verstehen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
LK Am: 31.01.2015 21:55:57 Gelesen: 275282# 118 @  
@ noliht [#108]

Hallo,

deine Karte hat für mich den Beweis angetreten, daß dieser Stempel überwiegend im Innendienst beim Postamt A 16 eingesetzt war, also im Hinterzimmer wie bignell schon richtig schreibt.

Dieser Stempel hat vermutlich den Schalter für normale Sendungen nicht gesehen, höchstens aushilfsweise. Vom Gegenteil überzeugen kann mich nur Bedarfspost und das auf billigen Marken.

Eine Marke die nicht verausgabt wurde und niemals einen Postschalter gesehen hat kann keine anerkennbare Entwertung aufweisen, selbst wenn es sich um ein echtes Stempelgerät handelt.

Es handelt sich dann um eine missbräuchliche Verwendung.

Gruß

LK
 
Thilo Nagler Am: 31.01.2015 21:58:59 Gelesen: 275277# 119 @  
@ LK [#118]

Richtig missbräuchliche Verwendung eines echten Poststempels. Was anderes hab ich auch nicht gesagt. :-)

LG

Thilo
 
LK Am: 31.01.2015 22:11:00 Gelesen: 275261# 120 @  
@ noliht [#119]

Hallo,

die missbräuchliche Verwendung eines echten Stempelgerätes kann nur das Prädikat
"Stempel falsch" bekommen.

Gruß

LK
 
Thilo Nagler Am: 31.01.2015 22:15:09 Gelesen: 275254# 121 @  
saintex Am: 31.01.2015 22:18:14 Gelesen: 275251# 122 @  
@ noliht [#112]

Danke Thilo,

jetzt verstehe auch ich. Für einen Luftpostsammler ist die Potschta-Diskusssion hier aber schon die "höhere Mathematik". Deshalb lese ich hier auch nur mit. Trotzdem sehr spannend. Jedenfalls aber für mich endlich einmal ein interessantes Thema zur modernen Philatelie und Postgeschichte mit niveauvollen Beiträgen und ein von mir lang ersehnter Ausgleich zu den in diesem Forum nach meinem Geschmack übergewichteten ermüdenden Motivthemen, allen voran mein Lieblingsthema "Kleidung und Wäsche...". :)

Wolfgang
 
LK Am: 31.01.2015 22:49:32 Gelesen: 275219# 123 @  
@ noliht [#121]

Hallo,

zu dieser Marke hat sicherlich jeder seine eigene Meinung. Meine werde ich hier nicht äußern.

Soweit ich mich erinnern kann, wurde kein Brief mit dieser Marke an einem Postschalter aufgeliefert.

Alle sind in Briefzentren entwertet, hier hat man sich die maschinelle Massenabfertigung der Post zunutze gemacht, eine Maschine erkennt noch nicht, ob eine Marke verausgabt wurde oder nicht.

Die Marken sind einfach unerkannt durchgeschlüpft, und von den heutigen Zustellern, ist das Erkennen auch nicht zu erwarten.

Hier wurde eine Marke missbräuchlich verwendet, unerkannt mit echtem Poststempel.

Gruß

LK
 
Reinhard Fischer Am: 31.01.2015 22:55:00 Gelesen: 275212# 124 @  
Ein unbefugt abgeschlagener Stempel ist ein Falschstempel, egal wie echt und zeitgerecht das Stempelgerät ist.

Michel hat nur leider eine lange Tradition, so etwas als Gefälligkeitsstempel aufzuwerten und deshalb kann ich mir vorstellen, dass die gestempelten Marken weiter als "Gefälligkeitsstempel" bewertet werden.

Dazu noch: Man wird wohl kaum gerichtsfest beweisen können, dass alle Potschta-Stempel unbefugt abgeschlagen wurden. Deshalb wird im Michel wohl etwas von "zeitgerechte Entwertung bisher nicht nachweisbar" stehen.

Gruß

Reinhard
 
muemmel Am: 31.01.2015 23:09:15 Gelesen: 275199# 125 @  
@ LK [#123]

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du hier im falschen Märchen bist. Wenn Du die Beiträge zu diesem Thema von Beginn an gelesen hast, sollte doch eigentlich alles sonnenklar sein. Nebenbei, von den bei dir erwähnten Maschinenstempeln war nie die Rede und ich verstehe nicht, wie Du überhaupt darauf kommst.

Und mein "Vorschreiber" hat die Sache auf den Punkt gebracht.

Grüßle
Mümmel
 
LK Am: 31.01.2015 23:23:42 Gelesen: 275193# 126 @  
@ muemmel [#125]

Bevor so unqualifizierte Äußerungen von dir kommen, sieh bitte erst mal worauf ich geantwortet habe. Das ist sicherlich nicht zu viel verlangt.

Also noch mal zum Mitschreiben, mein Text bezog sich auf die Frage von noliht [#121].

Erst nicht richtig lesen, dann rumnölen, da bist du bei mir genau an der richtigen Adresse.

Und wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich über das Thema Potschta es in den Beiträgen [#118] und [#120] schon früher auf den Punkt gebracht habe.

Schönes Wochenende
 
Thilo Nagler Am: 01.02.2015 11:45:07 Gelesen: 275071# 127 @  
@ LK [#123]

Ein Maschinenstempel. :-)

http://www.wipa08.com/pics/Hepburn_Marke.JPG

Mir geht es aber hier eher um eine Definition, (ab) wann ein echter Poststempel als falsch anzusehen ist. Auch wenn sich das nach der Quadratur des Kreises anhören mag. Man müsste Durchrutscher, Rückdatierungen, echte Poststempel in Privathand und mein oben beschriebenes Beispiel berücksichtigen. Also wenn ein echter Poststempel auf der einen UND auf einer andere Marke des selben Zeitraums vorkommt. Ist der Stempel dann auf der einen Marke echt und auf der anderen falsch? Wie soll man mit Rückdatierungen umgehen, die im Gültigkeitszeitraum der Marken stattfanden? Echt oder falsch?

Beste Grüße

Thilo
 
Baber Am: 01.02.2015 12:54:18 Gelesen: 275004# 128 @  
Hallo zusammen,

bei allem Verstandnis für das Beleuchten eines Themans von allen Seiten habe ich das Gefühl, dass die Diskussion langsam ausufert. Was hat denn die zurückgezogene Hepburn Marke mit dem ursprünglichen Titel dieses Beitrages zu tun?

Gruß
Baber
 
LK Am: 01.02.2015 12:54:37 Gelesen: 275004# 129 @  
@ noliht [#127]

Damit das Thema Potschta nicht weiter verwässert wird, eröffne bitte ein neues Thema

Stempel wann echt, Gefälligkeit, falsch!

Zudem empfehle ich dir einmal die Begriffsbestimmungen des BPP zu lesen.

https://bpp.de/de/begriffe//

Zusätzlich die Sonderregelungen für einige Gebiete.

https://bpp.de/de/bpp-pruefordnung//

Gruß

LK
 
filunski Am: 01.02.2015 17:38:38 Gelesen: 274915# 130 @  
Es ist doch gar nicht so schwer:

Stempelgerät falsch (nachgemachter-, gefälschter-, Phantasiestempel, etc,) = Falschstempel = Entwertung falsch/gefälscht

Stempelgerät echt, aber missbräuchlich verwendet (rückdatiert, von Unbefugten verwendet, unbefugt verwendet, hier fällt u.a.die Potschta drunter, außerhalb der Postgültigkeit verwendet) = Falschstempel oder/bzw. Entwertung falsch/gefälscht. ;-)

Beste Grüße,
Peter
 
Jürgen Witkowski Am: 01.02.2015 22:35:29 Gelesen: 274790# 131 @  
Ein erstaunlich hoher Verkaufserlös für korrekt beschiebenes Potschta-Los

Das mit folgendem, nach meiner Meinung vorbildlich formuliertem Text angebotene eBay-Los wurde heute für erstaunlich hohe 201,55 Euro verkauft:

SBZ Potschta Nr. 41 gestempelt auf Brief mit Alt-FA Zierer (fm16)
S. Scan. SBZ Nr. 41 OR gestempelt auf Blanko-Brief mit FA Zierer. Die heutige Forschung geht davon aus, dass diese Belege nachträglich hergestellt worden sind.

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Potschta-Nr-41-gestempelt-auf-Brief-mit-Alt-FA-Zierer-fm16-/311264468411?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2047675.l2557&nma=true&si=5JzXi1fhwqf%252FylbvpC9p%252FFbVovw%253D&orig_cvip=true&rt=nc



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
bignell Am: 01.02.2015 23:00:08 Gelesen: 274775# 132 @  
@ Concordia CA [#131]

Hallo Jürgen,

wenn man sich die Gebotshistory ansieht, dann haben 5 Personen 100 Euro oder mehr dafür geboten. Das heisst somit, dass entweder die Marke mit "Nachentwertung" auch ihr Preissegment finden wird, oder dass die Leute nur die Überschrift lesen und nicht die Beschreibung.

Lg, harald
 
Jürgen Witkowski Am: 01.02.2015 23:13:26 Gelesen: 274763# 133 @  
@ bignell [#132]

Ich habe dieses Los aus zweierlei Gründen ausgewählt.

Zum einen sollen sich Anbieter ermutigt fühlen, eine korrekte Beschreibung zu machen.

Zum anderen ist der Beleg dokumentiert, falls das Los mit fragwürdiger Beschreibung von anderer Stelle wieder angeboten werden sollte.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
dietbeck Am: 04.02.2015 19:41:53 Gelesen: 274046# 134 @  
Tja, tatsächlich bleibt abzuwarten, ob der Michel-Eintrag wirklich etwas an den Marktpreisen gestempelter Potschta-Marken und -Belege ändern wird.

Auch bei den SA/SS-Briefen wird trotz der Angabe, dass diese nicht geprüft werden, weiterhin munter 300, 500 und mehr Euro auch von renommierten Auktionshäusern gefordert.
 
LK Am: 05.02.2015 00:39:57 Gelesen: 273934# 135 @  
@ dietbeck [#134]

Hallo,

nicht nur gefordert, sondern auch munter bewilligt zuzüglich Rollgeld.

Gruß
 
Heinrich3 Am: 07.02.2015 10:51:15 Gelesen: 273304# 136 @  
Hallo,

anbei Auszug aus dem Katalog der 205. Hans Mohrmann Auktion am 28.2.2015.

Herr Schumacher scheint im Internet noch nicht zu arbeiten; jedenfalls muß ich das wegen der nicht vorhandenen Infos im Katalog annehmen. Also: Woher soll er jetzt erfahren, daß er mit seinen Preisen falsch liegt, der Arme?

Gruß aus München von einem Kunden von "Mohrmann".

Heinrich


 
JohannesM Am: 08.02.2015 17:31:49 Gelesen: 272993# 137 @  
@ Heinrich3 [#136]

Hallo Heinrich,

du kannst ihm eine Email schreiben:

auktion@edgar-mohrmann.de

Beste Grüße
Eckhard
 
zensurpost Am: 08.02.2015 18:10:45 Gelesen: 272958# 138 @  
@ JohannesM [#137]

Ich denke, die Fa. Edgar Mohrmann, Hamburg, kann mit einer Email die Fa. Hans Mohrmann, München, betreffend relativ wenig anfangen.

Beste Grüße
Hans-Georg
 
Heinrich3 Am: 08.02.2015 18:39:12 Gelesen: 272931# 139 @  
@ JohannesM [#137]

Hallo,

auch ich war etwas verwirrt, habe deshalb nachgedacht und dann gegooglet. Hans Mohrmann ist doch im Internet mit einer Homepage. Dort ist auch seine email-Adresse: mohrmannbriefmarken@t-online.de

Ich fühle mich aber nicht getrieben, ihm deswegen eine email zu schreiben. Könnte das jemand mit Takt (habe ich wenig von) bitte erledigen?

Danke und mfG
Heinrich
 
JohannesM Am: 08.02.2015 21:28:11 Gelesen: 272865# 140 @  
@ Heinrich3 [#139]

Sorry, da hab ich gepennt, müssen die aber auch den gleichen Namen haben, wo doch so viele zur Auswahl stehen. :-)

Beste Grüße
Eckhard
 
Reinhard Fischer Am: 09.02.2015 12:31:34 Gelesen: 272669# 141 @  
Hans Mohrmann war der Neffe von Edgar Mohrmann. Die Firmen sind aber beide schon lange nicht mehr im Besitz der Gründer oder ihrer Nachfahren. Edgar Mohrmann ist schon 1962 gestorben, Hans Mohrmann hat seine Firma Anfang der 80er-Jahre an den Herrn Schuhmacher verkauft, da war er wohl Mitte 40, könnte also heute noch leben. Die inzwischen auch schon untergegangene Firma "Exclusiv-Philatelie" in München war dann eine Neugründung von Hans Mohrmann, später auch noch die Firma Staphila, die aber nach meiner Erinnerung nur eine Auktion veranstaltet hat.

Hans Mohrmann hat dann in den 90ern auch noch mal für Aufregung gesorgt, als er eine Firmenneugründung in Hamburg in den alten Räumen von Edgar Mohrmann untergebracht hat (Edgar Mohrmann war gerade verkauft worden und umgezogen).

Deshalb ist das mit den ganzen Mohrmanns etwas schwierig. :)

Gruß

Reinhard
 
Heinrich3 Am: 09.02.2015 14:42:56 Gelesen: 272596# 142 @  
@ Reinhard Fischer [#141]

Vielen Dank für die Informationen! Das wissen eben heute nur noch die wirklichen Insider.

MfG
Heinrich
 
mausbach1 (RIP) Am: 08.04.2015 14:52:17 Gelesen: 270779# 143 @  
Bei Lenz in Singen sind einige Stücke in der nächsten Auktion. Also wer noch keine hat.
 
Richard Am: 09.04.2015 09:43:49 Gelesen: 270638# 144 @  
@ mausbach1 [#143]

Hallo Mausbach,

ein Link auf solche Angebote wäre von Vorteil, bitte stelle ihn ins Forum, am besten noch mit der Abbildung dazu.

Schöne Grüsse, Richard
 
Kontrollratjunkie Am: 09.04.2015 10:35:42 Gelesen: 270614# 145 @  
@ mausbach1 [#143]

Bei Lenz sind u.a. einige (vier) postfrische Poschtas (Nr. 41) im Angebot, wie übrigens bei fast jeder besseren klassischen Saalauktion. Aber was hat das mit der hier behandelten Problematik zu tun ?

Link: http://www.briefmarken-lenz.de/

Gruß
KJ
 
dietbeck Am: 15.05.2015 09:13:39 Gelesen: 269718# 146 @  
Auf ebay wird folgende Auktion angeboten und auch gut angenommen:

http://www.ebay.de/itm/SBZ-gestempelt-auf-Briefstuck-Nr-B-I-b-fruher-Nr-41-Potschta-mit-Attest-/381248982415?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item58c435cd8f

Man beachte dabei das Attest, dass die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt. Die Marke wird als echt attestiert, was ja ok ist. Auch wird erwähnt, das der Zeitpunkt der Abstempelung nicht mehr nachvollziehbar ist. Ich finde es sehr schade, dass man sich darum drückt deutlich zu sagen, dass der Stempel nachträglich angebracht wurde und somit falsch ist.

Wie auch immer, die Legendenbildung über Jahrzehnte hat gewirkt und die gefälschten Belege werden weiterhin hoch gehandelt, solche Atteste tragen in meinen Augen dazu bei.

Das einzige, was an diesem Beleg echt ist, ist die Marke. Alles andere, Stempel (in betrügerischer Absicht rückdatiert), die Beschriftung (später hinzugefügt) sind gefälscht. Also einfach ein Machwerk, warum dies dann mit diesem Attest einen "seriösen" Anstrich bekommem soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

dietbeck

eBay 381248982415




 
Kleber Am: 15.05.2015 23:00:03 Gelesen: 269548# 147 @  
Ich dachte, es sei nunmehr allgemein bekannt, dass alle Potschta- Entwertungen falsch sind ? Wieso gibt es dann weiterhin BPP-Atteste ?
 
Totalo-Flauti Am: 16.05.2015 00:33:05 Gelesen: 269518# 148 @  
Liebe Sammlerfreunde,

in der aktuellen Auktion bei Götz steht unter Losnummer 8392 ein Briefstück Zitat: "mit ungeklärter Entwertung "Dresden N25a" "der Potschta mit 200,00 Euro zum Ausruf. Leider auch kein Hinweis über die falsche Entwertung.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti
 
philapit Am: 16.05.2015 10:28:33 Gelesen: 269439# 149 @  
Hallo Sammlerfreunde,

welch wunderbares Thema. Im neuen Michel Spezial ist nichts zu lesen von Stempelfälschung sondern von unbefugter Seite mit echtem Poststempel entwertet. Es wurde ein Katalogwert von 800.00 für Gefälligkeitsentwertung auf Brief und Einzelmarke festgelegt. Wenn eine Auktionsfirma oder ein Privatverkäufer dafür 200.00 € haben möchte und evtl. bekommt ist das völlig korrekt und hat mit einem Verkauf von Fälschungen nun überhaupt nichts zu tun. Es ist und bleibt eine seltenere Marke des Sammelgebietes "OST-SACHSEN". Wer das Gebiet sammelt und diese Marke ihm zu suspekt ist, soll es eben sein lassen und seine Sammlung erst ab Nr.42 A beginnen. Fast alle Postmeistertrennungen dieses Gebietes werden mit den Dresden Stempeln-auch die Kempe Briefe als echt gestempelt gehandelt. Alle sind fast immer Gefälligkeitsentwertungen. Viele komplette Satzbriefe. Der Michel Spezial unterscheidet da nicht nach Gefälligkeitsentwertung. Ich als älterer Sammler kann mich noch gut erinnern, dass es in den 50er Jahren normal war im Postamt bei einem bekannten Postbeamten sich ordentliche Stempel aufdrücken zu lassen. Wer will heute bei seltenen Einzelfrankaturen noch feststellen, ob der Brief das Postamt jemals als Bedarf verlassen hat. Ein unendliches Thema.

Mit freundlichem Gruß
Philapit
 
Kleber Am: 16.05.2015 11:04:27 Gelesen: 269422# 150 @  
Es ist eine Sache, über Gefälligkeits- und Bedarfsstempel zu diskutieren, und eine andere, wenn es sich nachgewiesenermaßen um Nachstempelungen mit echten Stempelgeräten, also um (Ver-)Fälschungen, handelt.

Für letztere Kategorie dürfte es aus meiner Sicht keine Atteste geben.
 
dietbeck Am: 16.05.2015 11:11:51 Gelesen: 269419# 151 @  
@ philapit [#149]

von unbefugter Seite mit echtem Poststempel entwertet

Was für eine schöne Wortbildung für "Fälschung". Es ist erwiesen, dass der echte Poststempel in betrügerischer Absicht rückdatiert wurde. Das hat für mich nichts mit dem eh irreführenden Begriff "Gefälligkeit" zu tun. Hier wurde für den eigenen Profit von Postbeamten in krimineller Absicht gefälscht.

Das man das jetzt im Michel schön blumig umschreibt und auch in Attesten mit entsprechender Wortwahl kaschiert ist in meinen Augen traurig.

Aber natürlich alles eine Frage des Marktes. Wenn Sammler weiterhin dafür Ihr Geld ausgeben wollen, ist das natürlich legitim. In meinen Augen wird der Philatelie insgesamt ein Bärendienst erwiesen, denn man macht Fälschungen hoffähig.

Persönlich werde ich für so etwas keinen müden Cent ausgeben (was ich vorher, basierend auf den Erkenntnissen vor 2014, getan hätte).

dietbeck
 
dietbeck Am: 18.05.2015 08:57:55 Gelesen: 269173# 152 @  
[#146]

Nur der Vollständigkeit halber. Die Auktion ist mit 206 Euro Zuschlag zu Ende gegangen.
 
Reinhard Fischer Am: 19.05.2015 00:59:33 Gelesen: 269016# 153 @  
Ja, da haben wir wieder den typischen Fall der so oft missbrauchten Bezeichnung "Gefälligkeitsstempel". Dummerweise benutzt es auch der Michel sehr häufig falsch für alle möglichen unprüfbaren und sogar auch für eindeutige Falschstempel.

Richtige Gefälligkeitsstempel - also Stempel, die für einen philatelistischen Zweck und nicht für die Beförderung und Entwertung verwendet wurden - kann man auf losen Marken im Normalfall nicht von Bedarfsstempeln unterscheiden, deshalb gibt es auch keine besondere Bewertung im Michel und die Marken werden ganz normal als echt und zeitgerecht geprüft. Anders ist es nur, wenn man aus irgendwelchen Gründen weiß, dass die Stempel nur für philatelistische Zwecke verwendet wurden (z.B. Württemberg 123/29, 144/49, viele DDR-Ausgaben usw.).

Im Michel gibt es dafür das Zeichen "schraffierter Kreis" (kann man hier leider nicht so einfach darstellen). Laut "Abkürzungen und Zeichenerklärung" heißt es "Abstempelung zu philatelistischen Zwecken".

Leider ist es aber im Michel die Ausnahme, dass der Begriff korrekt verwendet wird. Die Gefälligkeits-Bewertungen bei Danzig meinen aber z.B. keine philatelistischen Entwertungen, sondern nicht prüfbare Entwertungen (es gibt sehr viele Stempel, die nach Kursgültigkeit zurückgedreht wurden und bei denen kann man dann auch eine korrekte Entwertung nur auf Brief beweisen). Bewiesene Rückdatierungen gelten als Falschstempel.

Bei den China-Handstempel-Aufdrucken und den Marianen meint das Zeichen mit dem schraffierten Kreis zurückgedrehte Entwertungen, die aber vorgenommen wurden, als die Marken noch gültig waren (z.B. auf den 1.1.1900, was man damals schön fand und heute als minderwertig ansieht). Dann gibt es auch eindeutig nach der Kurszeit zurückgedrehte Stempel wie auf der Feldpost Nr. 3 (2 Kg Päckchenmarke), die wohl nie zu Sammlerzwecken entwertet wurde. Nach der Kurszeit rückdatierte Original-Stempel sind laut den philatelistischen Begriffsbestimmungen Falschstempel.

Jetzt kommt so ein Unfug auch bei der Potschta-Marke in den Michel. Ist die Frage, ob mit dem schraffierten Kreis nun nach der Kurszeit rückdatierte Stempel gemeint sind (also Falschstempel) oder "nur" nicht prüfbare Stempel. Das von Dietbeck gezeigte Attest [#146] deutet eher auf letzteres hin, was sicher auch mit Haftungsfragen zu tun hat (man stellt sich auf den Standpunkt, dass nicht zu beweisen ist, dass der Stempel zurückgedreht wurde).

Auf jeden Fall ist das aber kein "Gefälligkeitsstempel" (was aber auch nicht im Attest steht).

Reinhard

[Redaktioneller Hinweis: Siehe auch Thema "Was ist nach Michel ein Gefälligkeitsstempel ?" - http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=7882&CP=0&F=1 ]
 
petzlaff Am: 19.05.2015 11:59:17 Gelesen: 268908# 154 @  
@ Reinhard Fischer [#153]

Dem kann auch nur zustimmen - endlich mal wieder eine fundierte Michel-Kritik aus kompetenter Quelle.

Stefan
 
dietbeck Am: 19.05.2015 12:03:07 Gelesen: 268905# 155 @  
@ Reinhard Fischer [#153]

Ich denke es ist eindeutig bewiesen, dass es sich bei sämtlichen Abschlägen vom 23.6.45 auf Potschta-Marken und Briefen um rückdatierte Falschstempelungen handelt. Die (Bogen-)Gesamtauflage war am 29.6.45 noch vorhanden, wie Strobel nachgewiesen hat (siehe Seite 8/9 des Rundschreibens, dort abgebildet das entsprechende Schreiben der OPD Dresden).

Also sind alle Abstempelungen frühestens zu diesem Zeitpunkt entstanden, sprich Rückdatierungen und damit Falschstempel soweit es sich um Stempel mit Datum 23.6.45 handelt- Und ich stimme dem gesagten zu, das ist in keiner Weise mit Gefälligkeitsstempeln zu "rechtfertigen".

Warum man diese Tatsachen einfach ignoriert ist mir unverständlich. Es ist völlig irrelevant, WANN danach die Abstempelungen erfolgten, denn am 23.6. haben diese DEFINITIV NICHT stattgefunden.

Ohne in Verschwörungstheorien abdriften zu wollen frage ich mich, ob man mit diesem Vorgehen "kommerzielle Interessen" schützen will.

Was mich an dem Attest aber besonders stört, ist die Tatsache, dass man hier ein Beleg-Machwerk attestiert und damit aufwertet, an dem einzig und allein die Marke selbst "authentisch" ist.

Dieter
 
Reinhard Fischer Am: 19.05.2015 15:41:13 Gelesen: 268824# 156 @  
@ dietbeck [#155]

Deine Argumentation hat schon etwas für sich. Beim BPP stellt man sich aber offensichtlich auf den Standpunkt, dass man das nicht gerichtsfest beweisen kann.

Gruß

Reinhard
 
Kontrollratjunkie Am: 19.05.2015 16:42:19 Gelesen: 268788# 157 @  
@ dietbeck [#155] und
@ Reinhard Fischer [#156]

Eine kleine Verständnisfrage hätte ich zu Eurer Diskussion. Hat denn schon einmal jemand bei den derzeit zuständigen Mitgliedern des BPP, Herrn Dr. Michael Jasch und Herrn Kunz nachgefragt, warum so und nicht anders attestiert wird ?

Spekulationen sind immer schön und bringen Zuschauer in`s Stadion, aber hilft es der Sache ?

Gruß
KJ
 
dietbeck Am: 19.05.2015 17:29:50 Gelesen: 268763# 158 @  
@ Kontrollratjunkie [#157]

Völlig richtig. Ich werde versuchen entsprechend zu recherchieren. Sollte ich Feedback bekommen, werde ich das hier posten, soweit die Antwortenden damit einverstanden sind.

Gruß
Dieter
 
Hobbyphilatelist Am: 19.05.2015 23:09:04 Gelesen: 268664# 159 @  
Man sollte sich mal die Begriffsbestimmungen des BPP anschauen. Dort wird richtigerweise zwischen Falschstempel und falscher Entwertung unterschieden:

Falschstempel sind Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel. Entwertungen können auch manuell (gemalt) oder fotomechanisch übertragen werden. Solche Nachahmungen sind ebenfalls Fälschungen.

Falsch sind alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung") und in der Regel auch Entwertungen, die mit echten Poststempeln außerhalb der Postgültigkeit vorgenommen wurden.


Quelle: https://www.bpp.de/de/Begriffslexikon.html

Für die Potschta-Marke gilt: Der Stempel ist echt, die Entwertung ist aber falsch bzw. gefälscht.

Gruß
Helmut

P.S.: Ein solches Attest wie im Beitrag [#146] gezeigt worden ist, hätte so nicht ausgestellt werden dürfen.
 
dietbeck Am: 20.05.2015 10:51:44 Gelesen: 268578# 160 @  
@ [#158]

Ich habe eine Email an Herrn Kunz geschrieben (mit Kopie des Attests und Fragen dazu im Sinne der hier geführten Diskussion) und sinngemäß folgende Antwort bekommen:

Es sei ihm unmöglich alle der zahlreichen Fragen (die wohl aus der Sammlerschaft kommen) zu diesem Thema zu beantworten und ich möge mich an die zuständige ARGE SBZ wenden.
 
drmoeller_neuss Am: 20.05.2015 11:10:12 Gelesen: 268565# 161 @  
@ dietbeck [#160]

Das ist ja keine SBZ-spezifische Frage: Dürfen für offensichtlich verfälschte Marken und Belege Atteste ausgestellt werden? Mit dieser Frage würde ich mich an die Vorsitzenden der beiden Prüferverbände wenden.

BPP: Christian Geigle
VP: Lothar Herbst

Das Attest ist inhaltlich nicht zu beanstanden, da alle Fakten korrekt wiedergegeben sind.
 
DL8AAM Am: 20.05.2015 14:20:49 Gelesen: 268502# 162 @  
@ drmoeller_neuss [#161]

dürfen für offensichtlich verfälschte Marken und Belege Atteste ausgestellt werden?

Warum nicht? Theoretisch kann die Aussage eines Attests auch sein: Fälschung. Ob das in der Praxis dann auch gemacht wird, ist eine andere Frage. Wenn ein Attest die Fakten korrekt beschreibt und attestiert ist das vollkommen in Ordnung. Ein ärztliches Attest kann (könnte theoretisch) auch attestieren, dass der Patient nur simuliert. ;-)

Das Attest ist inhaltlich nicht zu beanstanden, da alle Fakten korrekt wiedergegeben sind.

Naja, die Formulierung "Der genaue Zeitpunkt der Stempelung lässt sich nicht mehr feststellen" ist zwar korrekt, suggeriert (u.a. möglichen Käufern) in dieser bewusst gewählten Form aber auch, dass die Stempelung eben zeitlich auch korrekt sein könnte. Was eben bewiesenerweise eindeutig nicht sein kann. Dieser Punkt wäre eigentlich der wesentlichste Aspekt des Testats eines Potschtabeleges. Aber durch das (vermutlich) vorsätzliches Weglassen dieses Aspektes (des inzwischen bewiesenen Sachverhalts der nicht autorisierten Rückdatierung) wird eine mögliche Korrektheit des Abstempelung (vermutlich) bewusst offen gelassen.

Ein Testat, gerade über diese Ausgabe, MUSS eigentlich zwingend darauf direkt auch eingehen. Eine Formulierung wie "Bei dem Stempelabschlag handelt es sich um eine amtlich nicht autorisierte Rückdatierung des echten Tagesstempels. Der genaue Zeitpunkt der Stempelung lässt sich aber nicht mehr feststellen." wäre vollkommen korrekt und absolut nicht zu beanstanden. So wäre das ein wirklich rundes Attest, dass den heutigen Wissensstand widerspiegelt.

Auch durch Weglassen (hier sogar des wesentlichsten Punktes), kann man den Inhalt um 180° verfälscht rüberkommen lassen.

Gruß
Thomas
 
stampmix Am: 20.05.2015 18:36:01 Gelesen: 268414# 163 @  
@ dietbeck [#146]

Hallo dietbeck,

Man beachte dabei das Attest, das die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt. Die Marke wird als echt attestiert, was ja ok ist. Auch wird erwähnt, das der Zeitpunkt der Abstempelung nicht mehr nachvollziehbar ist. Ich finde es sehr schade, dass man sich darum drückt deutlich zu sagen, dass der Stempel nachträglich angebracht wurde und somit falsch ist.

Dieses Attest ist die Bytes in der Datenbank nicht wert. Die ausführliche - natürlich korrekte - Beschreibung irgendwelcher Fakten unter Vermeidung der einzigen für Sammler relevanten Information, nämlich echt oder falsch, braucht niemand. Da ich den Prüfauftrag nicht kenne, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftraggeber genau diese Aussagen angefragt hat; aber muss man sich soweit hinunterlehnen und diese dann auch liefern? Wohl nur, wenn man am 29.4.2015 ausweislich des Attestformulars als Prüfgebiet: SBZ Mi.-Nr. 41-65 (Ostsachsen) angibt.

mit bestem Gruß
stampmix
 
Hobbyphilatelist Am: 20.05.2015 20:12:44 Gelesen: 268378# 164 @  
gelöscht

[Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Hobbyphilatelist selbst gelöscht, bevor wir ihn gelesen hatten. Er hat in der Vergangenheit mehrfach seine eigenen Beiträge wieder gelöscht.]
 
Benjamin Voigt Am: 20.05.2015 21:49:24 Gelesen: 268347# 165 @  
@ stampmix [#163]

Die Angabe des Prüfgebietes lautet so, da sich der Prüfer wohl bei der Geschäftsstelle einen Stapel Atteste bestellt hat, bevor der Umstand dieser Marke vollständig geklärt war.

Da ein Prüfer diese Attestbögen selber bezahlt, kann man auch verstehen, das er alte Bögen aufbraucht.

Verhält sich übrigens bei Adressänderungen, Prüfgebietserweiterungen genauso. Man muss so einen Bogen ja nicht weg schmeißen, schließlich verliert das Attest deshalb ja nicht an Aussagekraft.

Dieser Beitrag bezieht sich nur auf die Kritik, das unten bei der Angabe der Prüfgebiete ein Prüfgebiet mit alten Katalog-Nummern angegeben ist.

Gruß Benjamin Voigt
 
Richard Am: 30.05.2015 09:42:34 Gelesen: 267728# 166 @  
Potschta Marken werden weiterhin mit Alt- und Uralt-Attesten angeboten, ohne Hinweise der Anbieter, dass sich die Faktenlage inzwischen geändert hat.

Interessanter sind jedoch die Atteste des Jahres 2015. Wenn Sie solche solche bei Händlern, Auktionsfirmen oder auf Ebay & Co. finden, stellen Sie bitte einen Link, möglichst mit Abbildung und kompletter Beschreibung zur Dokumentation hier ins Forum. Solche Dokumentationen sind ausdrücklich gewünscht.

Schöne Grüsse, Richard
 
sammler-ralph Am: 05.06.2015 15:18:19 Gelesen: 267359# 167 @  
Der BSK Spandau 1904 e.V. lädt herzlich zum nächsten Vortrag ein:

Dienstag, 09.06.15: Die OPD-Ausgaben der SBZ 1945-46 – Aus der Sicht eines Prüfers (Dr. Michael Jasch).

Sicherlich kommt auch das Thema Potschta zur Sprache.

Beginn um 19:30 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr) im Senioren-Freizeitclub am Lindenufer, Mauerstrasse 10a, 13597 Berlin-Spandau.

Gute Erreichbarkeit mit S-Bahn, Regional- und Fernbahn (Berlin-Spandau), U-Bahn (Rathaus-Spandau), sowie diversen Buslinien.

Der Eintritt ist frei, Gäste sind herzlich willkommen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
mausbach1 (RIP) Am: 06.06.2015 08:20:51 Gelesen: 267269# 168 @  
In der nächsten Auktion (30.06.) von DBA in Freiburg finden sich einige Marken und Belege dieser berühmt/berüchtigten Ausgabe ohne Hinweis auf die "Schwierigkeit". :-(
 
sammler-ralph Am: 10.06.2015 09:19:04 Gelesen: 267065# 169 @  
@ sammler-ralph [#167]

Auf Wunsch von Richard hier eine kurze Zusammenfassung des gestrigen Vortrags von Dr. Jasch, soweit die "Potschta" betroffen ist:

Dr. Jasch hält die Recherche von Herrn Strobel für gut gelungen. Allerdings hofft er immer noch, einen Zeitzeugen zu finden, der die Marken am besagten 23.6.45 am Schalter erworben hat, und die Marke damit auch wieder gestempelt prüfbar wird.

Der Stempel Dresden A16 e ist nach seinen Erkenntnissen vor und nach dem 23.6.45 der bei diesem Amt verwendete. Üblicherweise kommt dieser Stempel nur mit den Uhrzeiten -12 und -18 vor. Somit hält es Dr. Jasch für nicht ausgeschlossen, dass am Vormittag des 23.6.45 sowohl Briefe mit der Potschta als auch Barfrankaturen vorkommen können, die beide die Uhrzeit -12 tragen.

Hinsichtlich der im Rundbrief Herrn Strobel zitierten Akten meinte er, dass seinerzeit viele Schriftstücke so verfasst worden seien, dass man "damit keinen Ärger bekam".

Insgesamt ein sehr gelungener Vereinsabend mit praktischer Übung zur Unterscheidung der SBZ-Mi.-Nr. 1AB und 1B sowie einer Vielzahl weitere Informationen. Mir hat es Spaß gemacht.
 
dietbeck Am: 10.06.2015 20:24:18 Gelesen: 266949# 170 @  
@ sammler-ralph [#169]

Hallo,

danke für die Kommentare zum Vortrag.

Dr. Jasch hält die Recherche von Herrn Strobel für gut gelungen. Allerdings hofft er immer noch, einen Zeitzeugen zu finden, der die Marken am besagten 23.6.45 am Schalter erworben hat, und die Marke damit auch wieder gestempelt prüfbar wird.

Also zwar "gut gelungen", aber im Kern zu bezweifeln ? Ein Zeitzeuge ist dann die Grundlage um einen Stempel prüfbar zu machen ? Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Auf so einer Grundlage ist alles und nichts wahr. Jeder kann irgendwas behaupten. So wie ein Zeitzeuge zur Potschta, von dem ich gelesen habe: "Ich erinnere mich, dass ich einen Brief mit Potschta am 23.6.45 erhalten habe und in Unkenntnis der Sachlage habe ich den Umschlag in den Kamin geworfen".

Wenn sowas in Zukunft die Grundlage von Prüfungen sein soll, dann fasse ich nichts mehr an, was ein Attest hat !

"Hinsichtlich der im Rundbrief Herrn Strobel zitierten Akten meinte er, dass seinerzeit viele Schriftstücke so verfasst worden seien, dass man "damit keinen Ärger bekam"."

Und wiederum, das ist nun die Grundlage den von Herrn Strobel gefundenen Akten den Wahrheitsgehalt abzusprechen ?

Persönlich kann ich nur hoffen, dass dies nicht generell das Niveau ist auf dem Prüfer eine Marke oder einen Stempel als prüfbar ansehen !

dietbeck
 
DL8AAM Am: 10.06.2015 21:41:38 Gelesen: 266923# 171 @  
@ dietbeck [#170]

Wenn dem wirklich so sei, hätte das doch echt was:

vorgelegte, greifbare Beweise - mit jederzeit reproduzierbaren Ergebnissen - leugnen und irgendwelche Aussagen (nach 70 Jahren), die womöglich dann lediglich auch noch auf höherem Sagen beruhen, als Wahrheit annehmen wollen.

Genial, das ist gut, wirklich gut ... ;-)

"Da hat wohl jemand selbst etwas im Album, stecken?" könnte man da unter Umständen zu Denken geneigt sein, aber nur, falls man richtig bösartig wäre, was man natürlich nicht ist. ;-)

Zeugen- und gerade auch Zeitzeugenaussagen (womöglich nach Jahren oder Jahrzehnten), sind sowie grundsätzlich mit sehr sehr viel Vorsicht zu geniessen. Und das müssen dann nicht einmal wissentliche Falschaussagen sein. Die meisten glauben den Schmarrn auch noch, den sie aussagen. Prinzipiell sind nur greifbare und von unabhängiger Seite überprüfbare Beweise, wirklich echte Beweise. Der Rest fällt unter Irren, Lügen oder Glauben (hat mir einmal ein befreundeter Richter gesagt).

Auch hier gilt die alte, traurige aber sehr wahre Erkenntnis der Psychologie " Bei Justizirrtümern sind falsche Identifizierungen für mehr Fehlurteile verantwortlich als alle anderen Fehlerquellen zusammengenommen" [1]. Und das gilt nicht nur für Identifizierungen und für die Justiz!

Thomas

[1]: http://www.spektrum.de/lexikon/psychologie/zeugenaussage/17202
 
JohannesM Am: 10.06.2015 21:51:19 Gelesen: 266914# 172 @  
@ dietbeck [#170]

Da kann ich dir nur zustimmen, ein Zeitzeuge würde doch wohl mindestens 85 Jahre alt sein, wo soll der jetzt noch herkommen und wenn - was wäre die Aussage einer Einzelperson wert. SBZ-Akten müssen zwar nicht in jedem Fall der Wahrheit entsprechen, aber da hier keine politische Motivation besteht, kann man von der Korrektheit ausgehen.

Beste Grüße
Eckhard
 
Kleber Am: 10.06.2015 22:44:42 Gelesen: 266889# 173 @  
Für mich als einziger denkbarer Beweis zählen könnte nur ein nachweislich gelaufener Potschta-Beleg. Wenn Dr. Jasch einen (oder besser noch mehrere unterschiedliche) zeigen könnte, wäre das eine neue Diskussionsbasis. Ich habe einen solchen noch nie gesehen, evtl. irgendjemand hier im Forum ?

Wenn der Prüfer ernsthaft jetzt noch öffentlich auf belastbare Zeugenaussagen zu hoffen wagt, ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens und die Glaubwürdigkeit unter Philatelisten wird sicher nicht erhöht.
 
Richard Am: 25.06.2015 09:28:44 Gelesen: 266434# 174 @  
@ sammler-ralph [#169]

Hallo Ralph,

zur Information: Ich habe am 11.6. Dr. Jasch Deinen Text gemailt und nachgefragt:

Die nachfolgende kritische Diskussion veranlasst uns zur Rückfrage, ob Sie der Aussage von Sammler-Ralph (Echtname dürfte bekannt sein) noch etwas hinzufügen möchten, insbesondere zu gesuchten Zeitzeugen, die heute bereits über 90 Jahre alt sein dürften und sich 70 Jahre zurück erinnern sollten ?

Eine Antwort habe ich dazu nicht erhalten.

Schöne Grüsse, Richard
 
Reinhard Fischer Am: 25.06.2015 09:38:13 Gelesen: 266428# 175 @  
Zeitzeugen: Es geht gar nicht so darum, noch einen zu finden und wie alt der ist. Problem ist, dass Zeugen nicht zuverlässig sind. Erinnerungen können täuschen und dann gibt es immer Leute, die sich wichtig machen wollen.

Gruß

Reinhard
 
Kontrollratjunkie Am: 25.06.2015 13:19:46 Gelesen: 266359# 176 @  
Populismus und polemische Wortwahl haben schon immer erfolgreich dazu beigetragen, Problematiken zu entwickeln und dieselben einer Lösung zuzuführen. Insofern werden wir hier sicher noch allgemein anerkannte Ergebnisse erzielen.
 
stampmix Am: 25.06.2015 14:40:30 Gelesen: 266316# 177 @  
@ Kontrollratjunkie [#6],[#7],[#28],[#66],[#145],[#157],[#176]

Hallo kontrollratjunkie,

keine Anrede, kein Gruß, garniert mit diffuser Verbalinjurie, gegen die man sich nicht zur Wehr setzen kann, frei nach der Devise: Irgendwas wird schon hängenbleiben. Ist das der neue Forum-Stil?

Zur Potschta von dir keine Sachbeiträge, nur abwiegeln [#28], relativieren [#66] und das in einer Angelegenheit, die zentral in deinem Sammelgebiet liegt. Falls du gegenteilige (Er-)Kenntnisse zu Strobels hervorragend dokumentierter Ausarbeitung hast: Her damit!

Ansonsten darf ich dich zitieren: Populismus und polemische Wortwahl...

mit bestem Gruß
stampmix
 
Kontrollratjunkie Am: 25.06.2015 15:38:45 Gelesen: 266271# 178 @  
@ stampmix [#177]

Hallo stampmix,

einer so herrlich imperativen Aufforderung kann man sich ja kaum entziehen. Das Problem ist lediglich, einem Strobel-Jünger, der seine zementierte Meinung kundtut, etwas sagen zu wollen. Und ob meine Anmerkungen Sachbeiträge darstellen, oder "nur abwiegeln, relativieren" magst Du beurteilen, wie Du möchtest. Ich nehme mir heraus zu schreiben, wie ich es für richtig und angemessen halte.

Und nein, das ist nicht der neue "Forum-Stil", sondern es handelt sich um meinen Beitrag. Ich bin EIN Nutzer dieser Plattform, mehr nicht. Sicher ist Dein Forum-Stil freundlicher, zielgerichteter und vollkommen ohne jegliche wie auch immer gemeinte Polemik. Ich darf mich bei Dir für mein ungebührliches Auftreten entschuldigen.

Beste Grüße
KJ
 
stampmix Am: 25.06.2015 15:50:18 Gelesen: 266255# 179 @  
@ Kontrollratjunkie [#178]

Hallo kontrollratjunkie,

einer so herrlich imperativen Aufforderung kann man sich ja kaum entziehen. Die imperative Aufforderung hiess: her damit! (mit den Fakten und deinen Erkenntnissen)

Aber wie gehts dann weiter: Das Problem ist lediglich, einem Strobel-Jünger, der seine zementierte Meinung kundtut, etwas sagen zu wollen.

Und schon wieder sehe ich keine Fakten und Erkenntnisse, sondern wie zuvor eine wie auch immer gemeinte Polemik.

mit bestem Gruss von einem Strobel-Jünger, der seine zementierte Meinung kundtut

stampmix
 
dietbeck Am: 25.06.2015 21:10:16 Gelesen: 266128# 180 @  
@ Kontrollratjunkie [#176]

Hallo,

es wäre sicher hilfreich, wenn Du sagen würdest, inwieweit die Recherche von Herrn Strobel faktisch falsch, ungenau oder spekulativ ist, solltest Du zu diesem Schluss kommen.

Dann könnte man darüber ja eine sachliche Auseinandersetzung führen. Ich glaube nicht, dass hier jemand etwas zementieren will oder ein Strobel-"Jünger" ist.

Allerdings habe ich bisher auch noch nicht von irgendjemandem fundiert gelesen, was an der Strobel-Recherche anzuzweifeln ist. Wenn es da Punkte gibt, dann sollten diese vorgebracht werden, damit man sich mit diesen ergebnisoffen auseinandersetzen kann.

dietbeck
 
dietbeck Am: 17.07.2015 17:53:22 Gelesen: 265499# 181 @  
In der DBR 7/15 steht in einem Review zum Michel-Deutschland Spezial 2015 zur Potschta folgendes:

"Die nun als MiNr B I mit Farbnuancen ... katalogisierte Marke hat ungebraucht, postfrisch und gefälligkeitsgestempelt keine Federn lassen müssen. Allerdings sind die Bewertungen für gestempelt (1000 Euro) und auf Brief (3700 Euro) weggefallen, was im Vergleich zur Gefälligkeitsstempelung lose und auf Brief (je 800 Euro) einen zum Teil eklatanten Wertverlust bedeutet".

Soweit ich sehe werden die "Gefälligkeitsstempelungen", sprich rückdatierten Falschstempelungen, auf Brief momentan zwischen 100 und 200 Euro gehandelt.
 
sammler-ralph Am: 12.08.2015 13:22:15 Gelesen: 264740# 182 @  
Der DEUNOT-Rundbrief 72 war vergriffen, laut Beileger zum aktuellen Rundbrief wird es eine Neuauflage geben. Bezugsadresse ist: Reiner Weidenbach, Bahnhofstrasse 86, 55218 Ingelheim.

Gruß Ralph
 
stampmix Am: 14.08.2015 11:46:02 Gelesen: 264433# 183 @  
Hallo zusammen,

heute war im Briefkasten das 32-seitige Angebot von K&K aus Böblingen mit umfangreichen "Qualitätsvereinbarungen" (AGB §5).

Auf Seite 32 dann die SBZ Mi-Nr.41 UR - 12 Pfg. POTSCHTA vom Unterrand und geprüft. Die Marke ist erkennbar nicht gestempelt und das ist dann auch alles was zum Thema postfrisch, ungebraucht oder feinst gummiert zu vermuten ist und nach AGB §5 bedeutet "geprüft" von Irgendwem signiert, jedoch nicht BPP-geprüft.

Hier wird klar: Zielgruppe sind die Sammler, die die Entwicklung des letzten Jahres nicht mitbekommen haben.

mit bestem Gruß
stampmix
 
Richard Am: 16.08.2015 09:21:09 Gelesen: 264161# 184 @  
@ sammler-ralph [#182]

Hallo Ralph,

danke für den Hinweis. Mit Herrn Weidenbach habe ich wie bereits bei der Erstauflage vereinbart, dass der Rundbrief 72 sofort nach Erscheinen für alle Philaseiten Mitglieder bei Bestellung über Philabuch.de im Inland versandkostenfrei geliefert wird. Die Versandkosten übernehme ich wie bisher.

@ stampmix [#183]

Hallo Stampmix,

wenn Dir die Werbung noch vorliegt, wäre es vorteilhaft, hier im Forum die Seite 12 und den Hinweis auf "geprüft" auch optisch darzustellen.

@ alle

Insgesamt scheint sich ein Trend abzuzeichnen, nach welchem im Händlerverband APHV und im Auktionatorenverband BDB organisierte Firmen die Potschta Marke nicht mehr oder mit klarer Beschreibung anbieten, während die nach meiner Meinung den Kunden bewusst im unklaren lassenden Angebote fast ausschliesslich von den Nichtmitgliedern dieser Vereinigungen kommen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, Angebote von APHV-Händlern und BDB-Auktionatoren mit Hinweis auf deren Mitgliedschaften hier im Forum vorzustellen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Klaus K. Am: 16.08.2015 11:13:41 Gelesen: 264120# 185 @  
Ausschnitt aus der Preisliste eines bekannten Briefmarkenversandhauses aus Mühlheim: Hier wird die, wie auch immer, gestempelte "Potschta" für 399 EUR angeboten, die postfrische, geprüfte Marke, für 349 EUR.



 
mausbach1 (RIP) Am: 16.08.2015 12:03:20 Gelesen: 264092# 186 @  
In der nächsten Auktion (10.09.) bei Hettinger sind zwei Stücke vertreten - ohne jeglichen Hinweis.
 
dietbeck Am: 16.08.2015 13:09:01 Gelesen: 264051# 187 @  
Auch bei ebay gibt es reihenweise Angebote gestempelter Potschtas und dasselbe auf Brief ohne dass die neuen Erkenntnisse erwähnt werden.

Einfach "Potschta" als Suche eingeben.

Eine Ausnahme hier.

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Michelnr-41-Potschta-Randstuck-auf-Brief-7564-/361279168081?hash=item541dea9e51

dietbeck

---

Redaktionell ergänzt:



eBay 361279168081

Anbieter: Briefmarken und Münzen Christian Gärtner, Lüpertzender Str. 117, 41061 Mönchengladbach
 
dietbeck Am: 16.08.2015 13:10:56 Gelesen: 264050# 188 @  
Und hier von Hadersbeck, der sogar in der Überschrift noch von "Ausgabetag" spricht:

http://www.ebay.de/itm/Ost-Sachsen-6-Pfg-POTSCHTA-mit-OSt-Dresden-vom-Ausgabetag-als-Einzelfrankatur-/131409765450?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item1e98a1e44a

---

Redaktionell ergänzt:



eBay 131409765450

Anbieter: Wolfgang Hadersbeck, Jägerstrasse 22, 14467 Potsdam
 
Richard Am: 18.08.2015 09:05:28 Gelesen: 263757# 189 @  
@ dietbeck [#188]

Hallo Dietbeck,
liebe Mitglieder,

bitte auf solche Angebote von Potschta Belegen NUR mit Abbildungen und kompletten Adressdaten hinweisen. Die Angebote auf ebay sind nach einigen Tagen und Wochen verschwunden und die Texte hier im Forum machen dann keinen Sinn mehr und werden gelöscht.

Auch der Hinweis "von Hadersbeck" ist korrekt aber irreführend, weil es zwei Anbieter mit diesem Namen gibt, die nichts miteinander zu tun haben. Wir hatten deswegen schon einmal Ärger.

Schöne Grüsse, Richard
 
briefefan (RIP) Am: 19.08.2015 21:30:35 Gelesen: 263571# 190 @  
@ dietbeck [#188]

Derselbe Brief vom selben Anbieter zum selben Preis war schon am 29.12.2014 bei eBay 131388293610 angeboten.

Gruß von briefefan.
 
briefefan (RIP) Am: 25.08.2015 11:25:40 Gelesen: 263134# 191 @  
@ dietbeck [#188]

Derselbe Anbieter bietet Stand 25.08.2015 diesen Potschta-Brief auf eBay Polen und eBay Italien an:

http://www.ebay.pl/itm/131409765450

http://www.ebay.it/itm/Ost-Sachsen-6-Pfg-POTSCHTA-mit-OSt-Dresden-vom-Ausgabetag-als-Einzelfrankatur-/131409765450
 
mausbach1 (RIP) Am: 25.08.2015 11:44:06 Gelesen: 263125# 192 @  
Zwei Briefe sind auch vertreten bei der nächsten Auktion der Badischen Briefmarken GmbH in Freiburg.
 
Richard Am: 26.08.2015 09:29:51 Gelesen: 262978# 193 @  
@ briefefan [#191]

Siehe mein Beitrag [#189]. Bitte zeige hier und künftig einen Scan des Angebots und den Namen des Anbieters, ansonsten bei diesem heiklen Thema solche Beiträge entfernt werden müssen.

@ mausbach1 [#192]

Bitte zeige einen Scan der beiden Angebote und den Text dieser Angebote, ansonsten bei diesem heiklen Thema solche Beiträge entfernt werden müssen.

Schöne Grüsse, Richard
 
mausbach1 (RIP) Am: 26.08.2015 10:39:48 Gelesen: 262944# 194 @  
@ Richard [#193]

Hallo Richard,

dat Ding ist längst in der Rundablage.

Gruß
Claus
 
lueckel2010 Am: 26.08.2015 11:31:22 Gelesen: 262916# 195 @  
@ mausbach1 [#192]

Guten Morgen, "mausbach1",

haben den aktuellen Katalog der vermuteten 55. Auktion vorliegen, finde darin aber nur vier Angebote mehr oder weniger "postfrischer" Mi.-Nr. 41 (in der Rubrik SBZ Ostsachsen). Werden die zwei Briefe eventuell an anderer Stelle des Kataloges angeboten?

@ Richard [#193]

Guten Morgen, Richard!

Würde ja gern "aushelfen", aber leider .... (siehe obige Nachricht).

Allen noch einen schönen Tag und viele Grüße, "lueckel2010"
 
mausbach1 (RIP) Am: 26.08.2015 16:02:49 Gelesen: 262870# 196 @  
@ lueckel2010 [#195]

mea culpa, mea culpa :-(

Große Entschuldigung - mein Vorschreiber hat recht. Ich habe zwei Auktionen verwechselt, weil beide Kataloge gleichzeitig auf dem Tisch lagen. Der richtige stammt von einem ziemlich neuen Auktionshaus, dessen Name mir unbekannt ist. Wenn ich mich richtig erinnere, hat diese Firma ihren Sitz im Hessenland.

Schönen Tag
mausbach1
 
lueckel2010 Am: 27.08.2015 16:25:24 Gelesen: 262719# 197 @  
@ mausbach1 [#192] und [#194]

Es dürfte sich um die 12. Auktion der Firma Rade & Maschinsky aus Langen/ Hessen handeln.

Nachfolgend ein Scan (Abbildung und Beschreibung) der beiden Lose:



Abschließend noch eine Frage an die Experten:

In meinem (etwas älteren) "Spezial" hat die "Poschta" noch die Mi.-Nr. 41. In der Auktionsbechreibung "läuft" sie nun unter B 1.

Was ist richtig? Warum wurde gegebenenfalls eine Änderung vorgenommen?

Viele Grüße, "lueckel2010"
 
lueckel2010 Am: 27.08.2015 16:28:47 Gelesen: 262714# 198 @  
@ Richard [#193]

Hallo Richard,

diese Information [#197] war natürlich auch für Dich bestimmt.
 
Benjamin Voigt Am: 27.08.2015 22:05:58 Gelesen: 262637# 199 @  
@ lueckel2010 [#197]

Mittlerweile (seit Michel Deutschland Spezial 2015 - Band 2 | Ausgabe April 2015) wird die Marke an gleicher Stelle im Katalog in gleicher Reihenfolge jedoch mit neuer Nummer BIa bzw. BIb geführt.

Weiterhin wurde das ganze um eine Fußnote erweitert.

Gruß Benjamin
 
lueckel2010 Am: 27.08.2015 22:12:16 Gelesen: 262634# 200 @  
@ Benjamin Voigt [#199]

Hallo, Benjamin!

Vielen Dank für die Auskunft.

Viele Grüße, Gerd
 
mausbach1 (RIP) Am: 28.08.2015 08:36:41 Gelesen: 262579# 201 @  
@ lueckel2010 [#197]

Ja, diese Auktion ist es. Vielen Dank.

Schönen Tag
mausbach1
 
briefefan (RIP) Am: 28.08.2015 23:11:33 Gelesen: 262478# 202 @  
@ briefefan [#191]
@ Richard [#193]



BRIEFMARKENFACHGESCHÄFT Wolfgang Hadersbeck, Jägerstrasse 22, 14467 Potsdam
 
eswareinmal Am: 30.08.2015 19:03:01 Gelesen: 262310# 203 @  
Guten Abend,

die Briefe aus Beitrag [#188] und [#202] sind ja zufälligerweise beide nach Dresden gegangen.

erstaunliche Grüße

Mike
 
sammler-ralph Am: 18.09.2015 12:41:57 Gelesen: 261576# 204 @  
Die Internet-Seite der ARGE DEUNOT ist nun wieder online:

http://www.deunot.de

Gruß
Ralph
 
stampmix Am: 18.09.2015 12:53:54 Gelesen: 261567# 205 @  
@ sammler-ralph [#204]
@ Brigitte [#69]

Zitat aus Aktuelles der ARGE DEUNOT: http://www.deunot.de/aktuelles/

Rundbrief 72 "POTSCHTA"

Der vergriffene Rundbrief 72 mit den Forschungsergebnissen von Wolfgang Strobel zur Potschta-Marke in Dresden 1945 ist neu aufgelegt worden (mit einigen Ergänzungen/Korrekturen).


Mich würde interessieren, ob die Ergänzungen/Korrekturen über den in [#69] gezeigten Umfang hinausgehen.

mit bestem Gruß
stampmix
 
briefefan (RIP) Am: 18.09.2015 22:32:50 Gelesen: 261435# 206 @  
@ stampmix [#205]

Auf Seite 134 steht:

2. Auflage 2015, Druckfehler berichtigt, Seite 99 a ergänzt.

Es sind also keine inhaltlichen Änderungen.

Grüße von briefefan.
 
stampmix Am: 22.09.2015 12:19:50 Gelesen: 261229# 207 @  
@ briefefan [#206]

Vielen Dank für die Info.

besten Gruß
stampmix
 
Richard Am: 28.09.2015 09:49:49 Gelesen: 260953# 208 @  
Liebe Mitglieder,

wer das Buch noch nicht gelesen hat, kann es über Philabuch.de bestellen. Wie immer übernehmen wir bei diesem Buch die Versandkosten, die wir bereits für über 60 Exemplare an die Arge erstattet haben.

Der Potschta Rundbrief ist für mich spannender als jedes andere Buch gewesen und ein muss für Sammler dieses Gebiets !

http://www.philaseiten.de/philabuch/show/167

Schöne Grüsse, Richard
 
stampmix Am: 03.10.2015 21:14:00 Gelesen: 260382# 209 @  
Hallo zusammen,

bei der 32. Christoph Gärtner Versteigerung sind ab Los 18883 6 Potschta im Angebot, darunter 2 postfrische.

Bei den entwerteten Potschta wird ohne Kommentar auf (Ur-)Alt Atteste Bezug genommen. Zum Beispiel bei

Los 18887:
SBZ Ostsachsen
Michel B I b, früher 41 b

Beschreibung:

1945: sog. "POSCHTA" vom Oberrand auf Briefstück mit Gefälligkeitsstempel (10) DRESDEN N6 dd 23.6.45. Lt. Attest Ströh BPP (6/1991) ist die Marke echt und einwandfrei.



Hier kommt hinzu, daß das Attest irreführenderweise auf die Aussage " ...ist die Marke echt und einwandfrei" verkürzt wird. Da wird man hinterher kaum reklamieren können.

mit nachdenklichem Gruß
stampmix
 
Richard Am: 06.10.2015 09:02:41 Gelesen: 260071# 210 @  
@ stampmix [#209]

Innerhalb weniger Stunden kam am gestrigen Montag die Antwortmail des Auktionshauses:

Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Da hat wohl unser Losbeschreiber bei der Fülle des Materials nicht an die kürzlich veröffentlichten neuesten Forschungsergebnisse gedacht.

Wir haben das Los selbstverständlich aus der Auktion zurückgezogen.

Sollten Ihnen weitere Falsch- oder Fehlbeschreibungen auffallen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich kurz informieren.

Viele Grüße

Felix Bader
- Philatelist -

Auktionshaus Christoph Gärtner GmbH & Co. KG

 
mausbach1 (RIP) Am: 06.10.2015 10:14:00 Gelesen: 260035# 211 @  
@ Richard [#210]

Ja - das ist doch einmal eine ordentliche und korrekte Reaktion. Daran können sich etliche Händler/Auktionshäuser "eine Scheibe abschneiden".
 
stampmix Am: 06.10.2015 10:24:38 Gelesen: 260030# 212 @  
@ mausbach1 [#211]

Ja - das ist doch einmal eine ordentliche und korrekte Reaktion. Daran können sich etliche Händler/Auktionshäuser "eine Scheibe abschneiden".

Hallo Mausbach1,

nein - das war nur Flickwerk und Schadensbegrenzung. Eine ordentliche und korrekte Reaktion wäre gewesen, wenn ALLE Lose mit gestempelten POTSCHTA auf ihre Beschreibung und/oder Auktionstauglichkeit überprüft worden wären.

Im gleichen Kontext werden bei Gärtner noch die Einzellose 18884, 18888 und Sammlungslose 30610, 41517 (mit besonderem Hinweis auf die Potschta) unverändert angeboten.

mit bestem Gruß
stampmix
 
mausbach1 (RIP) Am: 06.10.2015 11:43:03 Gelesen: 260001# 213 @  
@ stampmix [#212]

Dieser Sachverhalt war/ist mir nicht bekannt. Da liegst Du mit Deiner Aussage natürlich richtig.
 
Richard Am: 07.10.2015 09:19:17 Gelesen: 259718# 214 @  
@ stampmix [#212]

Hallo stampmix,
Liebe Mitglieder,

wenn Du (oder ein anderes Mitglied) falsch beschriebene oder einen falschen Eindruck erweckende Potschta Lose findest, ist am hilfreichsten für alle Beteiligten, auch die Mitglieder, wie folgt vorzugehen:

- Name des Auktionshauses deutlich nennen
- Los-Nummer, wenn möglich mit Link auf das Los, oder die Seitenzahl im gedruckten Katalog
- Abbildung, wo sinnvoll und notwendig, hier im Forum zeigen
- und einen Satz dazu, was nicht korrekt ist oder dargestellt wird.

Als positiv sehe ich es an, wenn die Auktionsfirmen schnell reagieren und das Los entfernen oder mit korrekter Beschreibung versehen. Dazu gehört auch die Firma Gärtner. Ich weise diese auf entsprechende Themen im Forum hin.

Weniger schön ist es bei anderen Auktionsfirmen, die noch nicht einmal eine kurze Antwort geben. In solchen Fällen macht es keinen Sinn für mich, meine Zeit mit Meldungen an die Auktionsfirmen zu verschwenden.

Was ich hier im Potschta Thema geschrieben habe, gilt auch für Auktionslose aller Art in den entsprechenden Themen oder in neu nach Gebiet zu eröffnenden Themen.

Schöne Grüsse, Richard
 
stampmix Am: 08.10.2015 18:05:32 Gelesen: 259164# 215 @  
@ Richard [#214]

Hallo Richard,

in meiner Ursprungsmeldung [#209] habe ich mehrfach versucht, auf das Los zu verlinken - ohne Erfolg.

Ich weiß jetzt allerdings nicht, was es bedeutet, wenn das Auktionshaus dir die Nachricht übermittelt:

Wir haben das Los selbstverständlich aus der Auktion zurückgezogen.

Dass die gedruckten Kataloge verteilt sind ist klar, aber noch heute kann ich beim Auktionshaus Christoph Gärtner für alle gestempelten Potschta der 32. Auktion online meine Gebote abgeben, auch für das zurückgezogene Los Nr. 18887.

Im Anhang mein virtueller Gebotszettel von heute mit den Einzellosen der gestempelten Potschta. Ich kritisiere hier folgende Teile der Losbeschreibungen:

Los 18.884: Mi. B I : ..., Fotoattest Ströh BPP
Los 18.885: Mi. B I früher 41 : ... Lt.Attest Ströh BPP "echt und einwandfrei"
Los 18.887: Mi. B Ib früher 41b : ... Lt.Attest Ströh BPP (6/1991) ist die Marke echt und einwandfrei.
Los 18.888: Mi. 41 : ... mit Gefälligkeitsentwertung vom ersten Verwendungstag



mit bestem Gruß
stampmix
 
stampmix Am: 11.10.2015 17:37:14 Gelesen: 258871# 216 @  
Nachtrag: Die oben angeführten Lose sind zwischenzeitlich von der Auktion zurückgezogen worden.
 
Reinhard Fischer Am: 16.10.2015 14:05:48 Gelesen: 258605# 217 @  
Um mal einen Mitbewerber in Schutz zu nehmen: warum stehen bei vielen Auktionshäusern Lose - obwohl zurückgezogen - immer noch online: Die Systeme sind normalerweise nicht direkt verknüpft. Wenn ich ein Los bei mir im System streiche, kann zwar kein Zuschlag mehr erteilt werden, man kann es aber online weiterhin sehen und natürlich auch Gebote abgeben (die natürlich ins Leere laufen). Wenn ich das Los online raus haben will, muss ich das separat machen, was relativ aufwendig ist.

Für jemanden, der nur Ebay kennt, ist das natürlich unvorstellbar. Aber, bei Ebay gibt es nur online, also ist ein zurückgezogenes Los auch online weg. Bei den Real-Auktionen wird der größte Teil des Umsatzes immer noch mit dem Katalog gemacht, die Online-Angebote sind sozusagen hinten an den Katalog drangeflanscht. Normalerweise muss man zum Erstellen des Online-Kataloges eine Datei mit dem ganzen Katalog importieren und das auch bei jeder Veränderung machen.

Schlimmer ist es noch mit den Portalen wie Philasearch: Da hat man gar keine Möglichkeit, das Angebot in Philasearch selbst zu administrieren. Wenn ein Los gelöscht werden soll, muss man eine Email an Philasearch schreiben. Bei Delcampe geht es z.B. gar nicht, ein Los nachträglich zu löschen.

Gruß

Reinhard
 
Philaglück Am: 26.02.2016 18:52:42 Gelesen: 251554# 218 @  
Na denn ziehen wir das Thema doch mal wieder hoch.

Der eine schreibt im Rundbrief ... alles ist geklärt.

Nun kommen wieder die aktuellen Atteste mit .. nicht "abschliessend" geklärt...


 
briefefan (RIP) Am: 26.02.2016 21:07:05 Gelesen: 251479# 219 @  
@ Philaglück [#218]

Nu kommen wieder die aktuellen Atteste mit .. nicht "abschliessend" geklärt...

Welche Atteste außer dem abgebildeten gibt es noch?
Vom wem ist das abgebildete Attest?
Oder ist es eine Losbeschreibung?

Ohne diese näheren Angaben ist es schwierig, dazu etwas zu sagen.

In dem Text steht nicht einmal, ob es sich um eine ungebrauchte oder gestempelte Marke handelt.

Grüße von briefefan.
 
dietbeck Am: 26.02.2016 21:24:11 Gelesen: 251462# 220 @  
@ Philaglück [#218]

Was auch immer das ist, solche Pamphlete ignorieren einfach die Tatsachen. Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass jemand ernsthaft die Fakten, die Strobel geliefert hat, widerlegen konnte.

Schlimmer noch, ich habe auch noch nicht gelesen, dass sich jemand mit den Fakten inhaltlich auseinandergesetzt hätte und irgendwelche glaubwürdigen Gegenargumente oder Beweise geliefert hätte.

Stattdessen kommen immer solche müden Kommentare und Geschreibsel wie:

... noch nicht abschliessend geklärt ...
... vielleicht findet sich ja doch noch ein Zeitzeuge ...

oder ähnlicher Nonsens. Für mich ist das nichts weiter als der Versuch, Fakten zu ignorieren, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Das schadet der Philatelie und Ihrer Glaubwürdigkeit, ganz zu schweigen davon, die Philatelie jemals aus der Ecke Hobby vielleicht auch in geschichts- oder kulturwissenschaftliche Dimensionen heben zu können.

dietbeck
 
dietbeck Am: 26.02.2016 21:35:37 Gelesen: 251447# 221 @  
Meine subjektive Wahrnehmung beim Durchblättern von Auktionskatalogen in letzter Zeit ist, dass von den rückdatiert falschgestempelten Belegen immer weniger angeboten werden. Liege ich da falsch ?

dietbeck
 
Philaglück Am: 27.02.2016 02:47:25 Gelesen: 251370# 222 @  
@ briefefan [#219]

Wie unschwer zu erkennen handelt es sich um ein (Attest) eines BPP Prüfers. Ich habe mit Absicht den Namen des Prüfers vorerst rausgelassen auch aus dem Grunde weil in diesem Attest noch weiterer - meine persönliche Meinung - schwerster Unfug steht.



Dürfen wir jetzt neuerdings davon ausgehen das Marken MIT HAFTSPUREN lt. BPP POSTFRISCH sind ?
 
stephan.juergens Am: 27.02.2016 15:48:26 Gelesen: 251118# 223 @  
Im WAIGAND Prospekt, welcher der März-Ausgabe der philatelie beilag, findet sich auf Seite 19 unter der Überschrift "POTSCHTA extrapreiswert" folgendes Angebot:

POTSCHTA Ölfarben, sauber gestempeltes Qualitätsstück, geprüft (Mi. Nr BIb), gestempelt, Mi. Wert 800,- €

für unglaublich günstige 389 €.
 
Philaglück Am: 27.02.2016 16:01:30 Gelesen: 251100# 224 @  
@ stephan.juergens [#223]

Na, dass die bekannten Apotheken, die auch abgelutschte Marken als "feinste ungebrauchte Luxusgummierung" verticken, weiter versuchen den Kunden zu verarschen ist klar.

Mit geht es nur darum, dass hier ein BPP-Prüfer in so ein Horn trötet !
 
briefefan (RIP) Am: 27.02.2016 18:10:22 Gelesen: 251021# 225 @  
@ Philaglück [#222]

Da ich keine Vergrößerung deines Scans angeklickt hatte, habe ich nicht den Unterdruck/Wasserzeichen BPP des Attestes gesehen, sorry.

Ich bin natürlich deiner Meinung, dass der Text des Attests nicht zutrifft und die Käufer irreführt.

Falls das abgebildete Attest im Netz zugänglich ist (beim Verkäufer, bei der Auktion...?), wäre ich dir für einen Link dankbar.

Bei einer Suche vorhin bei philasearch, Ebay, Delcampe konnte ich zwar viele Potschtas finden, aber keine mit einem neuen Attest wie deinem.

@ dietbeck [#220]

Ich bin ganz deiner Meinung.


Redaktioneller Hinweis: Die Beiträge, die sich mit "postfrisch" beschäftigen und nicht zum Potschta-Thema gehören, sind hier zu finden:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=8794&CP=0&F=1

 
Benjamin Voigt Am: 28.02.2016 18:11:48 Gelesen: 250824# 226 @  
Hallo zusammen,

dieser Beleg wird derzeit auf eBay angeboten ... Ohne Bekanntgabe des neuen Sachverhaltes zu dieser Ausgabe.





Habe jetzt nicht auf das eBay-Angebot verlinkt, sondern halte es für sinnvoller, die Bilder hier zu zeigen.

Angebotspreis sind 890.- Euro

Beste Grüße

Benjamin
 
ligneN Am: 29.02.2016 20:46:28 Gelesen: 250573# 227 @  
@ Philaglück [#222]

Welches Datum trägt dieses Attest?

Wer hat es erstellt?
 
Philaglück Am: 01.03.2016 04:35:18 Gelesen: 250447# 228 @  
@ ligneN [#227]

Das Datum steht in [#218]. Aussteller ist im BPP.
 
Richard Am: 02.03.2016 09:32:50 Gelesen: 250267# 229 @  
@ Benjamin Voigt [#226]

Habe jetzt nicht auf das eBay-Angebot verlinkt, sondern halte es für sinnvoller, die Bilder hier zu zeigen.

Hallo Benjamin,

Hinweise auf Angebote ohne Nennung der Fakten (Link zum Anbieter, konkrete Beschreibung des Angebots) halte ich für wenig sinnvoll. Auf Ebay habe ich zudem dieses Angebot nicht gefunden.

Es ist für mich ein himmelweiter Unterschied, ob der Anbieter zum Beispiel ein APHV Händler oder ein BDB Auktionshaus ist - diese würde ich umgehend anschreiben und um Stellungnahme bitten - oder ein sog. privater Anbieter, der bei Insidern für seine nicht einwandfreien Angebote reichlich bekannt ist, da ist kann ich mir die Mail sparen.

Das Angebot von Potschta Marken muss ja nicht untersagt werden, aber renommierte Anbieter sollten im Angebot deutlich auf die neuen noch nicht überall bekannten Fakten hinweisen.

Zu Ebay Angeboten steht in der Hilfe: [1]

Abbildungen auf Ebay werden dort nach drei Monaten entfernt, auch Links auf andere Seiten laufen oft schon nach kurzer Zeit in Leere.

Alle Mitglieder werden daher gebeten, gerade bei Ebay Angeboten die Abbildungen zwecks Nachweis hier auf den Philaseiten abzubilden. Nicht nur bei Spezialthemen, sondern zum Beispiel auch bei Fälschungen von Marken oder Stempeln und bei allem, was nicht so schnell wieder irgendwo zu finden ist. Abbildungen, die ursprünglich verlinkt (d.h. Angabe auf eine fremde URL) waren, werden nach einiger Zeit mit einem eigenen Philaseiten.de-URL versehen.


Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/s/hilfe.html#Forum_6
 
Benjamin Voigt Am: 02.03.2016 09:43:00 Gelesen: 250261# 230 @  
@ Richard [#229]

Anbei der Link zum Angebot

http://www.ebay.de/itm/SBZ-Ost-Sachsen-41-auf-portoger-Brief-mit-Attest-/301883911124?hash=item4649aeebd4:g:UoAAAOSwQYZWyc13

Zugegebener Maßen brachte erst der Suchbegriff "SBZ Bedarfsbrief" den Erfolg, "Potschta", "SBZ 41" listeten das Ergebnis nicht auf der ersten bzw. zweiten Seite der eBay-Angebote.

Beste Grüße

Benjamin
 
JohannesM Am: 02.03.2016 11:31:20 Gelesen: 250222# 231 @  
@ Benjamin Voigt [#230]

Mindestens die Angabe des Katalogwertes ist falsch, es gibt für gestempelte Potschta keine Bewertungen mehr.

Beste Grüße
Eckhard
 
Richard Am: 02.03.2016 13:25:08 Gelesen: 250190# 232 @  
@ Benjamin Voigt [#230]

Hallo Benjamin,

danke für den Link. Ein privater Anbieter mit 1.560 Verkäufen und 100 % positiven Bewertungen, da werde ich nicht nachfragen.

Genau so interessant wie falsch ist wie Eckhard schon erwähnt hat, der genannte Michel Katalogwert von 3.700 Euro, dennoch wird er bei einem Angebotspreis von 890 Euro kaum einen Käufer finden. Falsch ist auch die vor 10 Monaten geänderte Michel Nummer 41.

In der PPA würde ein solches Los, wenn ich es sehe, sofort gemeldet und nach kurzer Zeit von der Fälschungsbekämpfung entfernt.

Interessant sind solche Angebote, wie ich bereits geschrieben habe, von APHV Händlern oder BDB Auktionsfirmen, wenn sie in ihrem Angebot nicht vollständig aufklären und auf die geänderten Erkenntnisse hinweisen.

Schöne Grüsse, Richard
 
dietbeck Am: 02.03.2016 21:34:52 Gelesen: 250099# 233 @  
Na, da kann man ja gespannt sein, was das hier bringt:

eBay 381555538894

---

[Abbildungen und Text redaktionell ergänzt:

SBZ 1945 MI 41 Ostsachsen "Potschta" in Ölfarbe auf Brief BPP Attest (142)



Gewerblicher Anbieter: Briefmarke2008 = Petra Schmidt, An der Renne 21, 04420 Markranstädt ]

[Der Erlös lag bei Euro 193,99]
 
Stempelwolf Am: 02.03.2016 22:04:16 Gelesen: 250083# 234 @  
Aktueller Katalog von Dr. Reinhard Fischer zur 148. Auktion. Seite 164 Los 5072P:

Text: 1945 "Potschta" auf Briefstück, tadellos, sign. Richter, Mi. 800,- ; B I o Ausruf 180,00 Eur.

Da steht auch nichts weiteres erhellendes zum neuesten Forschungsergebnis. Das Briefstück ist mit einem Schwarzweissfoto abgebildet auf Seite 165. Das Auktionshaus wirbt damit, dass alle Lose im Internet unter http://www.reinhardfischerauktionen.de einzusehen sind.

Beste Grüße
Stempelwolf

---

[Abbildung aus dem Internet redaktionell ergänzt:]


 
briefefan (RIP) Am: 07.03.2016 17:03:09 Gelesen: 249597# 235 @  
@ Richard [#232]

Interessant sind solche Angebote, wie ich bereits geschrieben habe, von APHV Händlern oder BDB Auktionsfirmen, wenn sie in ihrem Angebot nicht vollständig aufklären und auf die geänderten Erkenntnisse hinweisen

Hier ist ein solches Angebot bei eBay, obere und untere Hälfte.






---

Redaktionell ergänzt:

Angebot zum Festpreis von Euro 798.-- als SBZ Mi.Nr.41 II gestempelt Luxus Fotoattest BPP

Anbieter Frank Böhm, Berrenrather Str.482, 50937 Köln, boehmkoeln@t-online.de
Gewerblicher Anbieter, Mitglied APHV und ZPVW
 
ginonadgolm Am: 07.03.2016 17:50:32 Gelesen: 249572# 236 @  
@ briefefan [#235]

Nach der Beschreibung des Anbieters ist das Fotoattest Verbandsprüfer echt und einwandfrei!?

Ist das etwa absichtlich so schwammig formuliert?

grübelt
Ingo aus dem Norden
 
Säulenkaktus Am: 07.03.2016 18:28:57 Gelesen: 249549# 237 @  
@ ginonadgolm [#236]

Die Beschreibung bezieht sich nicht auf das Fotoattest, sondern auf die Marke, die im Attest so beschrieben ist.

Klaus
 
briefefan (RIP) Am: 07.03.2016 18:50:34 Gelesen: 249534# 238 @  
@ Richard [#232]

Interessant sind solche Angebote, wie ich bereits geschrieben habe, von APHV Händlern oder BDB Auktionsfirmen, wenn sie in ihrem Angebot nicht vollständig aufklären und auf die geänderten Erkenntnisse hinweisen

Hier ist noch ein solches Angebot bei eBay, oberer und unterer Teil.

eBay 121847183420






Angebot zum Festpreis von Euro 375.-- als SBZ Mi.Nr.41 gestempelt Luxus Fotoattest BPP

Anbieter Frank Böhm, Berrenrather Str.482, 50937 Köln, boehmkoeln@t-online.de
Gewerblicher Anbieter, Mitglied APHV und ZPVW
 
Stempelwolf Am: 09.03.2016 19:19:03 Gelesen: 249340# 239 @  
Aktueller Katalog von Rauhut & Kruschel 169. Auktion am 2.April 2016

Seite 325 Losnr. 5426 (Sammlung)

Text: SBZ,gest.kpl.Slg.der Nr.1-241, im Leuchtturm-Vordruckalbum. Dabei alle Spitzen wie Nr 29/40x/y, gute Potschta auf Bfst.... Unser Ausruf berücksichtigt, dass die meisten Ausgaben nicht aktuell geprüft sind, bitte selber kalkulieren!

Ich habe den Text etwas gekürzt aber das wesentliche ist: mit dem Wort "gute" wird ein Spitzenwert suggeriert!

und weiter geht es:

Seite 326 Losnr. 5435 (Sammlung)

Text: SBZ meist gestempelte Sammlung auf alten amerikanischen Vordrucken, dabei zahlreiche gute Ausgaben wie u.a. ...
seltene Potschta auf Couvert mit Gefälligkeitsstempel, gepr. Richter, Droese (Mi 800,-)...

und noch ein Auszug aus dem Auktions-Angebot

Seite 326 Losnr. 5443 (Sammlung)

Text: Ost-Sachsen, postfr.ungebr. und gest.Zusammenstellung... dabei "Potschta" postfr. gepr. Zierer BPP (Mi 600,-)...

Bei allen Angeboten wird so getan als ob die blaue Mauritius enthalten wäre. Ich habe aus den Angebotstexten nur die jeweilige Passage mit der Potschta abgeschrieben. Es gibt noch mehr verlockende Marken die das jeweilige Angebot schmackhaft machen sollen.

Beste Grüße
Stempelwolf
 
Reinhard Fischer Am: 10.03.2016 00:24:19 Gelesen: 249265# 240 @  
Also Leute, jetzt kommt doch mal herunter:

1. Die postfrische Potschta-Marke ist auch nach den schärfsten Kritikern vollkommen unbedenklich. Auch eine unverausgabte Marke ist sammelwürdig !

2. Die Potschta-Marke ist ein Spitzenwert der SBZ, also weist man in der Beschreibung einer Sammlung auch darauf hin.

3. Gestempelte Marken sind im Michel nach wie vor als "gefälligkeitsgestempelt" katalogisiert. Über die m.E. philatelistisch nicht korrekte Verwendung des Begriffs durch Michel habe ich mich an anderer Stelle schon öfters ausgelassen, aber das interessiert bei Michel niemanden.

4. Die BPP-Prüfer attestieren auch die gestempelte Marke nach wie vor, genauso wie die "gefälligkeitsgestempelten" Briefe. Nur die angeblichen "Bedarfsbriefe" bekommen kein Attest mehr.

Ich finde es nicht fair, jetzt einen Auktionator zu kritisieren, nur weil er sich an das hält, was ihm BPP und Michel vorgeben. Da sollte man sich doch zuerst einmal an BPP und Michel selbst halten.

Gruß

Reinhard
 
Stempelwolf Am: 26.03.2016 21:57:06 Gelesen: 247849# 241 @  
Wer möchte, kann bei der Briefmarken-Auktion von Jennes & Klüttermann, Köln am 2. April 2016 auf 2 Lose der "Unverausgabten" bieten:

Katalogseite 104 Los 4767: Potschta Ölfarbe, tadellos postr. UR-Stück, FA Ströh, Mi. 650,- Eur, BIb ** Ausruf 200,- Eur
Katalogseite 104 Los 4768: 12 Pfg. Potschta a. Luxusbfst., FA Zierer, Mi 800,- Eur Blb Ausruf 200,- Eur

Auf Tafel 43 gibt es die Abbildungen dazu.

Die Abkürzungen bedeuten: UR = Unterrand; FA = Fotoattest; bfst = Briefstück

Beste Grüße
Stempelwolf
 
mausbach1 (RIP) Am: 27.03.2016 09:21:27 Gelesen: 247721# 242 @  
Auch Hadersbeck hat einige Stücke in der nächsten Auktion.
 
stampmix Am: 27.03.2016 09:31:19 Gelesen: 247716# 243 @  
@ Stempelwolf [#241]

Katalogseite 104 Los 4768: 12 Pfg. Potschta a. Luxusbfst., FA Zierer, Mi 800,- Eur Blb Ausruf 200,- Eur und hier der link:

http://www.jennes-und-kluettermann.de/auktion201604/detail.php?losnummer=4768

Aua, das tut weh!

Auch wenn ich den Aussagen in [#240] inhaltlich voll zustimme, sollte gerade ein Auktionator ein Mindestmaß an Sorgfalt erkennen lassen. Für diese Marke ein Zierer-Fotoattest aus 1989 über einen "Ascherl-Brief" - nebst spektakulärem Beipackzettel - beizulegen, lässt mehr als eine Frage offen.

Nebenbei: wenn das ein LUXUS-Briefstück ist, in welchem Zustand präsentiert sich dann ein "normales" Briefstück?

Hier wird die zu erwartende Entwicklung der Potschta-Marke schön dokumentiert: Es ist ein schleichender Prozess, der die in Markt befindlichen Stücke zu immer unbedarfteren Sammlern befördert; und auf dem Weg dahin machen alle Anderen erstmal ganz leise Kasse. Auch so kann man das "Spitzenstück" der SBZ diskreditieren.

mit bestem Ostergruß von einem Strobel-Jünger, der immer noch auf Antworten zu [#177] und [#180] wartet
stampmix





[Die drei Abbildungen wurden redaktionell hinzugefügt]
 
dietbeck Am: 27.03.2016 10:34:34 Gelesen: 247657# 244 @  
@ stampmix [#243]

Ja, das ist wirklich traurig ein solches Stück als Luxusstück anzubieten.

Aber auch Auktionshäuser wollen Profit machen und diesen maximieren. Wieso sollen sich diese Unternehmen von anderen unterscheiden ? Im Endeffekt ist der Sammler und Käufer in der Verantwortung von solchen Angeboten die Finger zu lassen.

Jeder muss eben auch mit wachen Augen durch die Gegend gehen. Dass man heute versucht mit allen möglichen (und legalen) Mitteln den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, sollte für niemanden eine Überraschung sein. Das sollte allein schon durch die Werbeflut klar sein, der man in seinem täglichen Leben über alle nur denkbaren Kanäle ausgesetzt ist.

dietbeck
 
dietbeck Am: 27.03.2016 10:41:48 Gelesen: 247645# 245 @  
@ Reinhard Fischer [#240]

Zu 1. und 2. ist nichts gegenteiliges zu sagen.

Auch zu 3. und 4. ist es natürlich legitim, den Michel und die BPP-Prüfer als Grundlage zu nehmen.

Allerdings sind diese eben auch nicht der Stein der Weisen. Und allein die Tatsache, dass man sich das "gefälligkeitsgestempelt" in diesem Fall so zurechtlegt, dass bewusst rückdatierte Fälschungen mit diesem Etikett belegt werden, ist mehr als traurig. Strobel hat klar nachgewiesen, dass die Stempelungen in betrügerischer Absicht erfolgten. Das dies einfach in der Einordnung dieser Stempelungen ignoriert wird, ist ein Armutszeugnis.

Und nochmal, natürlich können Auktionshäuser der BPP- und Michel-Interpretation folgen und befinden sich damit auf "sicherer" Grundlage, für mich ist das Problem eben die Interpretation selbst. Das ist nicht im Sinne einer faktenbasierten Philatelie.

dietbeck
 
Philaglück Am: 27.03.2016 13:37:06 Gelesen: 247577# 246 @  
Ich finde diese Diskussion mittlerweile mehr als überflüssig.

Zur Marke selbst ist mittlerweile alles gesagt und mehrfach geschrieben.

Was kommt nun ? Natürlich kübeln die "Firmen" nun ihre Restbestände raus und vielleicht sollte einige hier nicht vergessen, dass etliche Händler KAUFLEUTE sind und nicht unbedingt Sammler. Da reicht es aus, ein etwas vertieftes Basiswissen zu haben um am Markt mitzuspielen.

Was hier immer wieder durch "neue" Vorstellungen an den "Mann" gebracht wird:

Welcher INFORMIERTE Sammler kauft aktuell zu "diesen" Preisen entsprechende Marke ? Keiner !

Also sind wir doch wieder genau bei folgenden "Sammlern " angekommen die:

a) Keine Ahnung von der Materie haben
b) Lediglich ihre MichelBibel als Literatur im Schrank stehen haben
c) Ihr angebliches Fachwissen grenzenlos überschätzen - Es reicht zum erkennen des Bildchen`s im Katalog und das entweder Gummi drauf ist oder nicht.
d) Sich an Werbeaussagen wie : " Absolute feinste ungebrauchte Luxusgummierung" oder "Luxus postfrisch mit kleinen Haftstellen" blenden lassen.
e) Absolut beratungsresitent sind

Wer sich aus Spass an der Freude in bekannten Apotheken ein Super Duper Kiste für 99,00 € holt und damit 4 Monate Sammelspass hat der soll gerne so weiter machen , sich jedoch keiner Hoffnung machen jemals mehr als 10,00 € für die Ware wieder herauszuholen, und jedoch tunlichst die Finger von allem zu lassen was mehr als 20,00 € Katalogwert hat.

Wer dennoch Geld zu verschenken hat, dem darf auch keine Mitleid eingeschenkt werden, fallen diese "Sammler" doch wieder unter a-e.
 
Richard Am: 29.03.2016 09:03:32 Gelesen: 247271# 247 @  
@ stampmix [#243]

Auf der Schwanke Auktion im November 2014, Los 2493 ist dieses Briefstück als kompletter Ascherl-Brief zu 170 Euro ausgerufen und schliesslich zu 153 Euro verkauft worden.

http://www.schwanke-auktionen.de/de/auctions/348/catalogue/lots/2493#previous

Vom gleichen Auktionshaus wurde der Brief bereits als Los 2700 in der 345. Auktion zu ebenfalls 170 Euro angeboten, ist aber unverkauft geblieben.

http://www.schwanke-auktionen.de/en/auctions/345/catalogue/lots/2700#next

Wenn Jennes und Klüttermann [#243], Mitglied in den Spitzenverbänden APHV und BDB, jetzt eine Studie zitiert, nach welcher die Ascherl-Briefe als einzig bekannte echt gelaufene Potschta Briefe eine Rarität darstellen, halte ich dies für äusserst fragwürdig. Der Anbieter hat den APHV Ehrenkodex [1] unterschrieben.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://aphv.de/verhaltensregeln/


 
briefefan (RIP) Am: 30.03.2016 21:57:58 Gelesen: 246934# 248 @  
@ stampmix [#243]
@ Richard [#247]

Ich bin eurer Meinung.

Was immer in der Veröffentlichung in der DBZ vom 5.11.1962 stehen sollte, wäre durch die neueren Erkenntnisse überholt. Alle gestempelten Potschta-Briefe und -Marken sind rückdatierte Fälschungen. Auch die in der DBZ vom 5.11.1962 angeblich genannten "Ascherl-Briefe" wären natürlich Fälschungen.

In der postgeschichtlichen Studie von Strobel über die Potschta-Marke im Rundbrief 72 / August 2014 sind Potschta-Brieffälschungen mit dem Namen Ascherl abgebildet; auf Seite 70 Abbildung 56, Seite 116 Abbildung 96. Auf Seite 119 oben Abbildung 97 ist eine solche Brieffälschung beschrieben.

Grüße von briefefan.
 
Richard Am: 31.03.2016 09:02:52 Gelesen: 246831# 249 @  
@ Richard [#247]

Wenn Jennes und Klüttermann [#243], Mitglied in den Spitzenverbänden APHV und BDB, jetzt eine Studie zitiert, nach welcher die Ascherl-Briefe als einzig bekannte echt gelaufene Potschta Briefe eine Rarität darstellen, halte ich dies für äusserst fragwürdig. Der Anbieter hat den APHV Ehrenkodex unterschrieben.

Der APHV hat am gleichen Tag beim Anbieter nachgefragt und uns wie folgt informiert:

Nach telefonischer Aussage Peter Klüttermann handelt es sich um ein altes übernommenes Los, welches natürlich so bald als möglich zurückgezogen wird.

---

@ briefefan [#248]

Danke für den Hinweis auf die Fundstellen in dieser hervorragenden Ausarbeitung [1]

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/philabuch/show/167
 
briefefan (RIP) Am: 01.04.2016 16:16:48 Gelesen: 246490# 250 @  
@ Richard [#232]

Interessant sind solche Angebote, wie ich bereits geschrieben habe, von APHV Händlern oder BDB Auktionsfirmen, wenn sie in ihrem Angebot nicht vollständig aufklären und auf die geänderten Erkenntnisse hinweisen.

Hier ein Angebot von Schwanke GmbH in Hamburg in der 355. Auktion am 22./23.04.2016 Los 2426. Schwanke ist Mitglied im APHV und BDB.

http://www.schwanke-auktionen.de/de/auctions/355/catalogue/lots/2426#previous



Beschreibung:
Los Nr. 2426
SBZ
Mi.Nr. B I b, "POTSCHTA" in der Ölfarbe auf nachbeschriftetem Umschlag und zentral entwertet DRESDEN 23.6.45, tadellos, geprüft Ströh BPP mit Fotoattest: "Echt und einwandfrei.", Mi. 800,- Euro
Ausruf 160 EUR

Anbieter:
Schwanke GmbH
Kleine Reichenstraße 1
20457 Hamburg
 
Stempelwolf Am: 01.04.2016 21:39:13 Gelesen: 246383# 251 @  
Wer will, wer hat noch nicht, auch hier kann man die "Unverausgabte" erwerben:

Mirko Franke 76. Auktion 8./9. April 2016

Katalog Seite 75 Los 2567: 12Pfg. Potschta 1945, ungezähnt, postfrisch, Befund Ströh BPP - echt und einwandfrei (600,-) ** BIa Ausruf 120,-

Katalog Seite 75 Los 2568: 12Pfg. Potschta 1945, ungezähnt, postfrisch, Fotoattest Ströh BPP - echt und einwandfrei (650,-) ** BIb Ausruf 150,-

Abbildungen auf Tafel 15

Beste Grüße
Stempelwolf
 
Richard Am: 02.04.2016 15:16:51 Gelesen: 246255# 252 @  
@ Stempelwolf [#251]

Hallo Stempelwolf,

unverausgabte Marken sind nach meiner Meinung nicht zu beanstanden, diese finden sich zum Beispiel mehrfach auch im Sammelgebiet Bundesrepublik. Die Beschreibung ist korrekt.

Solche Angebote bitte nicht mehr melden.

Schöne Grüsse, Richard

@ briefefan [#250]

Hallo Briefefan,

im über 20 Jahren alten Testat wird auf die Gefälligkeitsentwertung aufmerksam gemacht und die neue Michelnummer wird korrekt angegeben. Es hätte aber nicht schaden können - höchstens dem Einlieferer mit einem geringeren Erlös - in der Losbeschreibung nicht "zentral entwertet" zu schreiben, sondern "nachträglich und rückdatiert entwertet".

Schöne Grüsse, Richard
 
Stempelwolf Am: 22.04.2016 22:11:08 Gelesen: 244125# 253 @  
96. Lenz-Auktion am 22. und 23. April 2016

Los 7020 Abbildung auf Tafel 164 Beschreibungstext auf Seite 266: 1945, 12 Pfg. russ. Inschrift "POSTA", breitrandig, klar "DRESDEN A 16 -23.6.45" a. saub.Orts-Brief, Marke echt, Stp. philatelistisch : B I Ausruf 90,- Eur.

Soweit der Auszug aus dem Katalog. Ich wußte gar nicht, dass es philatelistische Tagesstempel gibt. In der Abbildung ist ein Kreisstegstempel mit Bögen oben und unten zu sehen. Man kann sich das im Internet anschauen:

http://www.briefmarken-lenz.de/fo_start.php3?a=katalog

Beste Grüße
Stempelwolf
 
westfale1953 Am: 16.05.2016 11:34:03 Gelesen: 241674# 254 @  
Hallo,

Angebot der Briefmarkenhandlung Bethmann & Brüning, Potsdam aus 1947



Bernhard

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Briefmarkenhändler und Briefmarkensammler früherer Zeiten". Schon 1947 war die Potschta Marke begehrt und wurde im Angebot besonders herausgestellt]
 
stampmix Am: 28.05.2017 14:38:32 Gelesen: 216379# 255 @  
Hallo zusammen,

nachdem es um (wie auch immer) gestempelte Potschta Marken und Briefe eine Zeit lang ruhig war, geht es wieder los:

98. Veuskens Auktion - Los 2820 SBZ Ostsachsen - Michel BI

Beschreibung: 12 Pf. Ziffer 1945, sog. 'Potschta' auf kl. Briefstück, zentr. gest. 'Dresden A 23.6.1945 bb', sig. Richter, Luxus. M€ 800,--

https://www.philasearch.com/de/i_9120_32564/1370030_SBZ_Ostsachsen/43-A98-2820.html?breadcrumbId=1495974898.8962&row_nr=5

ohne Worte
stampmix
 
dietbeck Am: 28.05.2017 15:19:58 Gelesen: 216347# 256 @  
@ stampmix [#255]

Ich denke, es hat nie aufgehört. Nach wie vor werden Briefstücke und Briefe mit bis zu 200 Euro gehandelt. Offensichtlich werden die Erkenntnisse von Strobel einfach ignoriert. Leider eben auch von den Händlern und Auktionatoren.

Wobei man sich ja auf die "Gefälligkeitsstempel" im Michel zurückziehen kann. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man der Philatelie und sauberer Recherche damit einen Bärendienst erweist.

Andererseits ist der Markt eben bereit das entsprechende Geld zu bewilligen. Auch das muss man natürlich akzeptieren, man muss ja nicht mitmachen.

dietbeck
 
stampmix Am: 28.05.2017 15:52:39 Gelesen: 216327# 257 @  
@ stampmix [#255]

Beschreibung: 12 Pf. Ziffer 1945, sog. 'Potschta' auf kl. Briefstück, zentr. gest. 'Dresden A 23.6.1945 bb', sig. Richter, Luxus. M€ 800,--

Hallo zusammen,

vom Prüfzeichen her müsste es sich um Georg Richter handeln, der 1960 verstorben ist. Ist es zulässig, eine so alte Signatur, die vor ca. 60 Jahren die Michel 41 betraf, ohne jeden weiteren Hinweis als Qualitätsmerkmal für die Michel B I zu verwenden?

besten Gruß
stampmix
 
sammler-ralph Am: 28.05.2017 17:41:14 Gelesen: 216278# 258 @  
Wie ich dem Mitteilungsblatt der ArGe DEUNOT entnehmen konnte, ist auch die zweite Auflage des Rundbriefes, der den Artikel von Wolfgng Strobel über die POTSCHTA-Marke enthält, mittlerweile vergriffen. Eine dritte Auflage könnte aufgelegt werden, bei Interesse bitte bei der ArGe vormerken lassen. Die Anschriften findet man unter http://www.deunot.de.

Gruß
Ralph
 
Richard Am: 02.06.2017 18:10:51 Gelesen: 215853# 259 @  
@ stampmix [#255]

Alles was in der Beschreibung steht, ist korrekt. Aber nicht vollständig.

@ sammler-ralph [#258]

Eine dritte Auflage könnte aufgelegt werden, bei Interesse bitte bei der ArGe vormerken lassen.

Auf der Messe Essen habe ich am Philaseiten Stand die Auskunft erhalten, dass noch vier Exemplare Restbestand verfügbar sind. Vielleicht sind sie über diesen Link noch erhältlich [1]. Über Philabuch wurden bisher 60-70 Exemplare dieses aufklärenden Buches verkauft und ich hoffe, dass es noch eine dritte Auflage gibt.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/philabuch/show/167
 
stampmix Am: 25.06.2017 06:28:24 Gelesen: 214087# 260 @  
Hallo zusammen,

neue Erkenntnisse zur Potschta erhält man im YouTube Beitrag RonAleX Briefmarkenecke Teil 22 (OPD Dresden) [1]. In dem 13 min. Filmchen wird ab 3:30 min (bis 8:00 min) die B I [ehemals Mi.Nr.41) ausführlichst vorgestellt. Im Vorlauf wird der Michel mehrfach erwähnt und dass Kontrollratjunkie [2] mal wieder das "Material" stellte.

Keine Silbe zum 2014 erschienenen Rundbrief der DEUNOT: "Die Potschta-Marke in Dresden 1945" [3]; dafür wird abschließend (es soll ja auch hängenbleiben!) erwähnt, dass (vor langer Zeit) ein postfrischer Bogen (nicht irgendwo, sondern bei Köhler Wiesbaden) für 40.000 DM versteigert worden sei. Boah ey!. Er weist zwar mehrfach auf die Notwendigkeit aktueller Prüfungen hin, aber ich musste mir nach soviel Gehirnwäsche gestern erst einmal den Rundbrief nochmals durchlesen, um sicherzugehen, dass ich noch nicht an Altersdemenz leide.

mit bestem Gruß
stampmix

[1] https://www.youtube.com/watch?v=mWA7knn7jOo
[2] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=108703
[3] http://www.philaseiten.de/philabuch/show/167
 
jahlert Am: 25.06.2017 08:50:37 Gelesen: 214032# 261 @  
@ stampmix [#260]

Heureka!

Ich habe beides gefunden: Im Bücherregal finde ich den unscheinbaren Rundbrief vom August 2014, den Ron vermutlich nicht kennt.

Und im Internet finde ich einen 'dummen' Spruch, den ich im vergangenen Jahrtausend mal in einem Kalender gelesen hatte:

"Ein kluger Chef serviert den Tadel im Fingerhut und das Lob im Suppenteller."

Schönen Sonntag, Jürgen
 
Ron Alexander Am: 25.06.2017 10:42:48 Gelesen: 213977# 262 @  
@ stampmix [#260]

Guten morgen,

wenn ich schon erwähnt werde, dann möchte ich auch durchaus Bezug dahingehend nehmen. ;-)

Die Info über den verkauften Bogens etc. Quellen dahingehend können alle aus dem Anhang unterhalb des Videos entnommen werden, dort wird auch auf besagte Auktion verlinkt (Ich lese ja einige Quellen bevor ich ein Video drehe). Auf aufgeführte Quellen habe ich mich dann auch bei der Video Erstellung berufen. Ich habe also "nur" Quelleninhalte wiedergegeben.

Weiterhin hatte ich bis dato einen Michel Spezial 2008, ist dort noch nicht ausgeführt. Grundlegend, den Arge Auszug hatte ich natürlich auch nicht (wie auch, ich bin kein Mitglieder der aufgeführten Arge), damit sähe es auch noch mal anders aus. Wäre ich in jeder Arge Angemeldet über dessen Gebiet ich ein Video drehe, dann hätte ich sicherlich ein Finanzielles Problem wie auch zeitliches um überhaupt alles durchzulesen. Die Bibel wäre dagegen ja schon fast ein Kinderbuch ;-). Ab dem 2014 Michel stellt dieser den Sachverhalt auch anderst dar. Ich habe beim Quercheck erst die Info bekommen das es mit der MiNr. 41 etwas komplizierter ist als gedacht, den Michel Eintrag bis dato aber nicht gelesen da nicht vorhanden. Diese Thematik habe ich hier auch noch mal ausgeführt, als ich dann endlich auch mal den 2017 Michel im Zugriff hatte:
https://www.youtube.com/watch?v=6vv1OHdxHNg
Ab ca.: 10:38

Grundlegend aber im Video:
https://www.youtube.com/watch?v=mWA7knn7jOo
Bis 06:05 reden ich von Tatsachen. 7:25 dann noch mal, kam sie zum Verkauf oder nicht, aufgrund oben ausgeführter Quellen war für mich dieses Thema nicht abschließend geklärt, dahingehend auch der Hinweis nur geprüfte Stücke zu erwerben.

Die Potschta Marke ist sicherlich eine Bereich der Philatelie an dem man sich die Finger verbrennen kann, ich habe einiges darüber gelesen, wie man auch an den Links erkennen kann die in der Quellenangabe geführt wurden. Ich bin, nach heutigem Stand, in das Fettnäpfchen getreten aber sprichwörtlich ist man danach ja immer schlauer. Dennoch habe ich auf die Prüfung entsprechender Werte und den Zweifel angebracht ob die Marke überhaupt zum Schalterverkauf gekommen sind, dies waren die Annahmen die ich ja ausgeführt hatte. Gebe vollkommen recht, Schwammig gehalten aber auch aus dem einfachen Grund, ich war mir nicht sicher.

Auf grundlegende persönliche Spitzen mir gegenüber gehe ich nicht ein. Dies hat m.E. hier oder auch allgemein nichts verloren. Einer Diskussion auf Sachebene finde ich durchaus zielführender und auch nur darauf werde ich eingehen.

Grüße,
Ron
 
olli0816 Am: 25.06.2017 11:38:08 Gelesen: 213937# 263 @  
Hallo zusammen,

ich denke, es ist hinreichend bewiesen, dass die Poschta nicht echt gestempelt geben kann. Was mich etwas irritiert ist die Kritik, dass irgendeine Quellenangabe bei einem kurzen Film zu einem Thema nicht angegeben wurde. Der Autor der Filme hat sicher nicht die Pflicht, alles zu nennen, was es auf dem Markt gibt, egal wie der einzelne darüber denkt.

Wenn man sich z.B. das Agieren großer Auktionshäuser zu dieser Marke anschaut, könnte man meinen, dass die Information "Poschta-Marke gestempelt falsch" dort nicht vorhanden wäre.

Ich nenne hier mal absichtlich einen Namen, obwohl diese Fälschungslose bei anderen Auktionshäusern genauso zu finden sind.

Gärtner hat z.B. in der letzten Auktion insgesamt 5 (!) Lose mit der gestempelten Poschta-Marke als Brief angeboten:

Los 18120 Brief für 200 EURO mit Attest Ströh von 1987 (kein Zuschlag)
Los 18121 Brief mit Eckrand für 300 EURO mit Attest Ströh von 1987 (kein Zuschlag)
Los 18122 Brief für 250 EURO mit Attest Ströh von 1997 (kein Zuschlag), wo über den Stempel fabuliert wurde, als wäre doch die Möglichkeit da, dass er echt wäre. Wird im letzten Satz relativiert, weil man es nicht nachweisen könne (hüstel)
Los 18123 gestempelte Marke auf Briefstück mit Attest Ströh von 2002 für 220 EURO (kein Zuschlag)

Und jetzt kommt der Hammer:

Los 18127 "Schornsteinfeger-Brief" für 800 EURO mit Attest Ströh von 2004 mit einem Zuschlag von 720 EURO. Herzlichen Glückwunsch, lieber Käufer. Wärst Du lieber nach Malle gefahren und hättest einen Eimer Sangria geleert, dann wäre das Geld sinnvoller angelegt gewesen.

Solange solche Geschäfts-Praktiken ganz normal sind (ich bin mir sicher, dass bei Gärtner der Sachverhalt wohlbekannt ist), wird diese Marke gestempelt immer wieder für Leute es wert sein, dass sie Geld dafür ausgeben. Das ist genau das gleiche, wie bei der Deutschen Reich 909 - 910, die mit den nachgestempelten Briefen angeboten werden.

Ich finde dieses Verhalten sehr viel kritischer, als wenn ein Werk - das zugegebenermassen wichtige Informationen enthält - in einem Film für OPD Dresden nicht genannt wird. Der Titel des Filmes hieß ja auch nicht "Die Poschta - warum diese Marke gestempelt immer falsch ist", also ist sie nur ein Thema von mehreren gewesen.

Sicherlich haben die Filme vereinzelt immer wieder mal inhaltliche Fehler oder auch Lücken. Wenn man sich den Aufwand anschaut, empfinde ich sie als verzeihlich. Es ist Arbeit in der Freizeit, so wie viele ihr Hobby auch in der Freizeit ausüben und von daher ist kein Anspruch für Perfektion oder Befindlichkeiten von einzelnen einzufordern. Wenn stampmix es gerne anders sehen möchte, steht es ihm doch frei, einen Film speziell zur Poschta Marke zu entwickeln mit allen Quellenangaben und Informationen, die er für richtig empfindet. Ich würde ihn mir gerne ansehen, soll also konstruktive Kritik sein.

@ Ron: Mach deine Filme weiter, ich schaue sie mir gerne an.

Grüße
Oliver
 
Baber Am: 06.01.2018 06:26:35 Gelesen: 198118# 264 @  
Poschta wird weiterhin als echt gestempelt angeboten.

Los aus der 458. Nordphilaauktion vom 22.1.2018



Gruß
Baber
 
Wolfgang Lang Am: 06.01.2018 14:23:01 Gelesen: 197925# 265 @  
Hallo Baber,

ich kann nichts von "gestempelt" oder "echt gestempelt" im Angebot lesen. Das Attest Ströh kennen wir beide nicht, und die darin vermutlich enthaltenen, heute nicht aufrecht erhaltbaren Angaben werden nicht wiedergegeben. Hier wird nach meiner Meinung ein Plattenfehler angeboten, welcher postfrisch kaum niedriger wertet als (irgendwie) gestempelt; und wenn das Stück einen Käufer finden sollte, dann wegen des Plattenfehlers.

Solange im MICHEL für die POTSCHTA (nicht Poschta) bei gestempelt oder Brief eine Zahl steht, werden diese Stücke auf dieser Basis angeboten werden. Du wärst der erste, der seine Marke wegschmeißt.

Schönen Feiertag (in Bayern haben wir CMB)

Wolfgang
 
Markus Pichl Am: 06.01.2018 15:38:48 Gelesen: 197889# 266 @  
@ Wolfgang Lang [#265]

Hallo Wolfgang,

das ist bedingt richtig. Bitte beachte, dass das philatelistische Zeichen für "Briefstück" angegeben wird. Der Katalogwert von "3.200.-" galt früher, siehe z.B. im Michel Deutschland Spezial 2014, für echt und zeitgerecht gestempelt. Heute ist bei diesem Plattenfehler immer noch selbiger Katalogwert vermerkt, nur das dieser nun für "von unbefugter Seite mit echten Poststempeln entwertet." gilt. Der aktuelle Sachverhalt ergeht nicht aus dem Angebot und bedarf der Kenntnis von diesem.

Man kann es aber auch besser gestalten, siehe hier:

Das Auktionshaus Dr. Reinhard Fischer gibt den aktuellen Sachverhalt, bei der nachstehenden Potschta-Marke, in der Losbeschreibung an.





Hier noch einmal im Vergleich das Angebot von Nordphila:





Das Stempelgerät "DRESDEN A16 bb" scheint vornehmlich für die Entwertung von seltenen Briefmarken verwendet worden zu sein:





Oder gibt es den Stempel auch auf unverfänglichen, mit Briefmarken frei gemachten Bedarfsbelegen?

Obendrein scheint noch der "23." als Tagesdatum die vordringliche Datumseinstellung zu sein?

Beste Grüße und einen schönen CMB
Markus
 
dietbeck Am: 06.01.2018 15:49:13 Gelesen: 197867# 267 @  
Dazu ein Stück bei der kommenden PPB-Auktion (Los 1744)

"12 Pfg. POTSCHTA, breitrandiges Prachtstück vom Bogenrand auf Briefstück mit echtem Poststempel DRESDEN N16bb 23.6.45 (zeitnah) entwertet, neues Fotoattest Jasch BPP, Pracht (Mi. 800,-)."

Da wird aus nicht zeitgerecht mal zeitnah gemacht (man beachte das Attest). Und "echter Poststempel ... 23.6.45 ...", das ist doch ein Widerspruch in sich.



http://www.potsdamer-phila-buero.de/images/atteste/A-1744.jpg

Dazu noch diese Aussage im Attest "...nicht abschliessend geklärt...". Ich habe bis heute noch nicht gesehen oder gelesen, was eigentlich nicht abschliessend geklärt ist.
 
Markus Pichl Am: 07.01.2018 08:47:14 Gelesen: 197607# 268 @  
@ dietbeck [#267]

Hallo zusammen,

das vorstehende Attest von Dr. Jasch, Nr. 8096 vom 10.10.2017, kann nur bedeuten, dass Herr Dr. Jasch die Erkenntnisse, welche im August 2014 in Rundbrief Nr. 72 der ARGE Deutsche Notmaßnahmen ab 1945 e.V. veröffentlicht wurden, nicht anerkennen möchte. Dafür gibt es dann nur ein Wort und heißt Inkompetenz. In meinen Augen stellt ein derartig ausgestelltes Attest Betrug am Sammler dar. Mir stellt sich sogar die Frage, ob hier sogar in strafrechtlicher Hinsicht ein Tatbestand vorliegt?

Beste Grüße
Markus
 
dietbeck Am: 07.01.2018 09:14:26 Gelesen: 197578# 269 @  
@ Markus Pichl [#268]

Sehe ich genauso. Hier werden die Ergebnisse der Rundbrief-Recherche schlicht und einfach nicht anerkannt bzw. man lässt sich ein Hintertürchen offen. Und was für mich einfach noch viel schwerer wiegt:

KEINER hat bisher in irgendeiner Form erklärt ob und warum die Rundbriefergebnisse noch irgendwelche Fragen offen lassen sollen. Stattdessen gibt es einfach diese Plattitüden sogar in Attesten. Da behauptet man dann sowas wie "nicht abschliessend", ohne einen faktischen Nachweis solcher Behauptungen führen zu müssen. Traurig.

dietbeck
 
stampmix Am: 07.01.2018 09:28:45 Gelesen: 197568# 270 @  
@ Markus Pichl [#268]

Siehe auch [#260] RonAleX Briefmarkenecke Teil 22 (OPD Dresden) [1].

Da ist noch zuviel Material im Handel, das einen Käufer sucht und nicht abgeschrieben werden soll. "Nicht abgeschlossen" gilt für ziemlich alles irdische, abgesehen von unserer Lebensspanne. Warten wir also weiter auf eine korrigierende Gegendarstellung zum Rundbrief 72.

besten Gruß
stampmix

[1] https://www.youtube.com/watch?v=mWA7knn7jOo - Dort Minuten 4:00 bis 8:00
 
Markus Pichl Am: 07.01.2018 10:04:00 Gelesen: 197548# 271 @  
@ dietbeck [#269]

Vielen Dank für Deine Zustimmung.

@ stampmix [#270]

Zitate, aus besagtem Rundbrief 72:

Etwas 50% aller gefälschten Postschtabriefe und Briefstücke tragen den rückdatierten Stempel DRESDEN A 16 bb 23.6.45

Echte Dienstbriefe und -postkarten mit dem Absender OPD Dresden an Postkunden mit Stempel DRESDEN A 16 bb sind ab Februar 1946. 1945 werden solche Sendungen in der Briefabgangsstelle des Postamts mit dem Stempel DRESDEN A 16 e gestempelt

Den besagten Rundbrief 72, 134 DIN-A5-Seiten über die "Potschta", habe ich seit ca. Oktober 2014 in meinem Literaturbestand, aber erst vorhin wirklich damit angefangen mir diesen durchzulesen. Das Briefstück 43 A c, mit Stempel "DRESDEN A 16 bb 23.8.45", hatte ich gestern rein aus Instinkt gezeigt. Das Kapitel "Der Tagesstempel DRESSDEN A 16 bb in der Kanzlei der Oberpostdirektion Dresden und Stempelfälschungen damit", ist sehr interessant, selbstverständlich ist alles in diesem Rundbrief sehr interessant.

Jetzt frage ich mich natürlich, mit welchem Vergleichsmaterial Herr Ströh BPP eine zeitgerechte Entwertung für dieses Briefstück 43 A c hat attestieren können?

Warten wir also weiter auf eine korrigierende Gegendarstellung zum Rundbrief 72.

Nach meiner Einschätzung fällt die Wartezeit, auf eine Gegendarstellung, weder in die Lebensspanne der Menschheit oder in die vom Planeten "Erde", auf dem wir Leben.

Der Attestwortlaut von Herrn Dr. Jasch verschleiert den derzeitigen philatelistischen Erkenntnisstand.

Beste Grüße
Markus
 
Peter Feuser Am: 07.01.2018 17:19:33 Gelesen: 197326# 272 @  
Das vorstehende Attest von Dr. Jasch, Nr. 8096 vom 10.10.2017, kann nur bedeuten, dass Herr Dr. Jasch die Erkenntnisse, welche im August 2014 in Rundbrief Nr. 72 der ARGE Deutsche Notmaßnahmen ab 1945 e.V. veröffentlicht wurden, nicht anerkennen möchte. Dafür gibt es dann nur ein Wort und heißt Inkompetenz. In meinen Augen stellt ein derartig ausgestelltes Attest Betrug am Sammler dar. Mir stellt sich sogar die Frage, ob hier sogar in strafrechtlicher Hinsicht ein Tatbestand vorliegt?

Mensch, Markus! Du bringst schon wieder den Forenbetreiber in heftigste Verlegenheit und bettelst regelrecht um eine neue Forensperre!

Nee, nee !
 
Markus Pichl Am: 07.01.2018 17:20:40 Gelesen: 197325# 273 @  
Hallo,

in Attest Nr. 8096, vom 10.10.2017, heißt es zum Stempelgerät DRESDEN A 16 bb wie folgt: " Der Stempel ist im Juni 1945 nicht belegt, ..." und dies entspricht der Abhandlung im Rundbrief 72 der ARGE Deutsche Notausgaben ab 1945

In Attest Nr. 7744, vom 07.07.2017, wurde zum selbigen Stempelgerät wie folgt ausgeführt: " Obwohl der Stempel im Juni 1945 belegt ist, ..."



Ist der fett markierte Textteil, aus Attest Nr. 7744, nur dem Einfügen eines fehlerhaften Textes geschuldet gewesen oder wurde zwischenzeitlich der Rundbrief 72 ausführlicher studiert, dass die Beschreibung in Attest Nr. 8096 den Tatsachen dann schon näher kommt?

Beste Grüße
Markus
 
JoshSGD Am: 07.01.2018 19:55:14 Gelesen: 197209# 274 @  
@ dietbeck [#267]

Ganz Unrecht hat Herr Dr. Jasch nicht, der Stempel ist durchaus echt. Aber über alles andere brauchen wir nicht diskutieren. Der Rundbrief ist bekannt, die Fakten wasserdicht. Die Formulierung im Attest ist mir ebenso aufgestoßen. Sowas ist in großen Konzernen bei Meetings auch üblich. Man hat zwar keine Ahnung, warum alles schief läuft, aber schön verpackt lässt sich alles bei Keksen und hohlen Phrasen gut ertragen. Und so ist das Attest, ohne klare Aussagen, man kann interpretieren wie man will. Gut, als Kaufmann muss man seine Ware gut an den Mann bringen, es nützt nichts, jeder will verdienen.

Gruß
Josh
 
Markus Pichl Am: 07.01.2018 20:48:53 Gelesen: 197153# 275 @  
Hallo,

der nachstehende "Beleg" ziert die Titelseite von besagtem Rundbrief 72. Auf Seite 109/110 wird er als "rückdatierte Fälschung" bezeichnet. Auf Seite 109 ist vermerkt, dass er im Jahr 2008 bei einer Auktion versteigert worden sein soll. Das Auktionshaus wird im Rundbrief nicht genannt.

Die Bilder stammen aus dem Onlinearchiv des Auktionshaus CG, er wurde dort im Juni 2017 in der 37. Auktion versteigert, der Ausruf war Euro 800.- und der Zuschlag erfolgte bei Euro 720.- . Im Jahre 2008 ist er bei CG im Onlinearchiv nicht auffindbar, somit muß es zuvor ein anderes Auktionshaus gewesen sein, bei dem das Stück versteigert wurde.





Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 07.01.2018 22:37:56 Gelesen: 197039# 276 @  
Meines Erachtens lässt die Prüfordnung hier keinen Spielraum und ist eindeutig formuliert:

Ich zitiere aus der Prüfordnung des BPP:

7.2. Echte, aber falsch entwertete Prüfgegenstände (Stempelfälschungen und Stempelverfälschungen) erhalten den Vermerk "Stempel falsch" und das dazu quergestellte Prüfzeichen, und zwar Marken in der Mitte der Rückseite und Briefstücke sowie Ganzstücke zusätzlich vorderseitig neben der Marke bzw. dem Wertstempel oder Stempel.

Auf der BPP-Webseite findet sich dann folgende Erläuterung:

Falsch sind alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung") und in der Regel auch Entwertungen, die mit echten Poststempeln außerhalb der Postgültigkeit vorgenommen wurden.

Man kann sich schon fragen, warum die Prüfordnung hier nicht konsquent angewendet wird. Oder muss auf das zahlreiche Material im Markt und auf die Anbieter Rücksicht genommen werden?

Und damit zu Wolfgang Lang zurück: Wie der Sammler damit umgeht, ist eine andere Frage und die hat nicht der Prüfer zu entscheiden. Die "Potschta"-Marke und die Umstände, wie diese Entwertungen zustande gekommen sind, haben einen äusserst interessanten politisch-historischen Hintergrund. Ich halte diese Marke für absolut sammelwürdig. Der Stempel auf der Marke wird dadurch aber nicht echter.
 
Markus Pichl Am: 07.01.2018 23:43:20 Gelesen: 197004# 277 @  
Hallo,

die Rückdatierung, des zuletzt gezeigten Stempels "(10) DRESDEN N 6 dd 23.6.45", ergibt sich durch ein eindeutiges Merkmal, welches sich in den Abdrucken auf Postschta-Briefen oder Briefstücken, gegenüber zeitgerechten Abschlägen aus Februar/März 1946, letztere dann immer als Ankunftsstempel abgeschlagen, zeigt. Es ist eine kleine Eindellung auf ca. 7 Uhr im Aussenkreis.

Das Attest von Herrn Ströh wurde im Jahre 2004 ausgestellt, jedoch wurde schon im Jahre 2001 das Handbuch "Die Sächsischen Schwärzungen 1945 Band 1 Postgeschichte" (Anderson, Bänsch, Meyer, Porsche) aufgelegt und aus diesem hätte man wohl ableiten können, dass dieser Stempel im Juni 1945 nicht in Verwendung war, weil dort nicht aufgeführt.

Auf das von mir beschriebene Merkmal wird im Rundbrief 72 nicht eingegangen und ich habe es mir durch entsprechendes, in den letzten Stunden im Internet aufgestöbertes Bildmaterial erarbeitet.

Somit handelt es sich, wie drmoeller_neuss schon zweimal hier im Thema treffend aufgeführt hat, im philatelistischen Sinne um eine Stempelfälschung.

Es ist mir schleierhaft, warum es dermaßen viele Fehlatteste, welche von verschiedenen BPP-Prüfern ausgestellt wurden, zu angeblich echt gebrauchten oder angeblich gefälligkeitsgestempelten Potschta-Marken gibt.

@ drmoeller_neuss [#276]

Man kann sich schon fragen, warum die Prüfordnung hier nicht konsquent angewendet wird. Oder muss auf das zahlreiche Material im Markt und auf die Anbieter Rücksicht genommen werden?

Nach meiner Einschätzung wird weniger auf das Material, vielmehr aber auf die zahlreichen Fehlatteste aus der Vergangenheit Rücksicht genommen oder sogar auf beides.

Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 08.01.2018 08:39:54 Gelesen: 196798# 278 @  
Bei dem "Schornsteinfeger-Brief" der Berufsfeuerwehr Dresden [#275] machen mich schon andere Umstände stutzig. Es mag sein, dass es die Adresse und den Schornsteinfeger wirklich gibt und er unter der Adresse nicht auffindbar war. Dann ist der Brief zurückgegangen - übrigens ohne weiteren Poststempel auf dem Umschlag.

Die Dresdner Feuerwehr scheint in diesen Tagen kurz nach dem Krieg hyperaktiv gewesen zu sein: Der Brief ist am 27. Juni 1945 bei der Feuerwehr eingegangen, nachdem der Briefträger einen Tag vorher, am 26. Juni seine Feststellungen auf dem Umschlag gemacht hatte. Dann rennt der rührige Mitarbeiter der Feuerwehr sofort in das Einwohnermeldeamt und lässt dort noch einmal die Adresse überprüfen. Das Ergebnis lag bereits am gleichen Tag vor. So schnell haben Behörden noch nie gearbeitet.

Im übrigen lässt sich feststellen, ob die Berufsfeuerwehr solche vorgedruckten Umschläge in der fraglichen Zeit überhaupt verwendet hat. Die Feuerwehr war jedenfalls nach den Bombenangriffen nur noch bedingt einsatzbereit, nur die Wache in Neustadt war noch intakt. Im November 1938 wurden die Berufsfeuerwehren in die "Feuerschutzpolizei" überführt. Die Umschläge müssen aus der Zeit davor stammen.

http://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/geschichte.php

Jedenfalls bin ich bei den roten Stempeln sehr skeptisch. Mir scheinen sie aus einer jüngeren Zeit aus der DDR zu stammen. Möglicherweise wurde ein "gefälligkeitsgestempelter" Blanko-Umschlag mit einer Adresse und ein paar Stempeln zu einem "posthistorischen" Beleg aufgewertet. Das hätte man auch schon früher nach der Wende feststellen können.
 
Markus Pichl Am: 08.01.2018 08:55:35 Gelesen: 196787# 279 @  
Hallo,

um nachvollziehbar aufzuzeigen, dass es sich um Rückdatierungen beim Stempelgerät "DRESDEN N 6 dd" handelt, zeige ich nun die nachstehenden Bilder.

Zuerst zwei echte und zeitgerechte Abschläge, vom 06.02. und 13.03.1946, mit unbeschädigtem Aussenkreis. [1]



Hier nun einige rückdatierte Stempel, mit Beschädigung auf ca. 7 Uhr im Aussenkreis. Es ist also ein späterer Stempelzustand, als bei den Vergleichsabschlägen. Wie im Rundbrief 72 richtig angegeben, kommt dieser rückdatierte Stempel mit verschiedenen Uhrzeiteinstellungen vor.





Hätte Herr Ströh BPP das Handbuch "Die Sächsischen Schwärzungen 1945 Band 1 Postgeschichte" beachtet und auch über das geeignete Vergleichsmaterial verfügt, dann wäre dieses unkorrekte Attest, welches eine Brieffälschung als "SBZ-Seltenheit" ausweist, nicht erstellt sondern "Stempel falsch" auf den Brief signiert worden.

Beste Grüße
Markus

[1] (Bildquelle: https://www.stampsx.com/ratgeber/stempel-datenbank.php?stempel_id=163998 )
 
bovi11 Am: 08.01.2018 09:05:51 Gelesen: 196778# 280 @  
@ Peter Feuser [#272]
@ Markus Pichl

Hallo Peter,

hier geht es um eine Sachdiskussion um die lange Zeit umstrittene Potschta Marke.

Ich verstehe Markus so, daß er hier nicht den Straftatbestand des Betrugs meint, sondern einfach die Tatsache, daß Sammlern allein durch die Ausstellung eines Attests Schaden zugefügt wird oder jedenfalls zugefügt werden kann. Die Fragen um die Potschta dürften wohl als geklärt anzusehen sein, auch wenn der Prüfer das in dem Fall noch in Frage stellt.

Ähnlich wie bei Deutsches Reich Nrn. 910/911 sollte eine Prüfung für die Potschta abgelehnt werden.

Grüße

Dieter
 
Peter Feuser Am: 08.01.2018 09:48:27 Gelesen: 196750# 281 @  
@ bovi

Bei aller Liebe:

Das Attest von Dr. Jasch ist inhaltlich korrekt. Natürlich ist die Frage berechtigt, ob für Marken und Briefe, die mit größter Wahrscheinlichkeit nachgestempelt sind, Atteste ausgestellt werden sollten bzw. ausgestellt werden dürfen.

Völlig indiskutabel ist aber die Ansicht von Markus Pichl, dass durch ein derartiges Attest die Inkompetenz des Prüfers nachgewiesen ist, "Betrug am Sammler" vorgenommen wird bzw. durch das Ausstellen eines derartigen Attestes möglicherweise ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt.

Der betreffende Prüfer wird durch ein derartiges Posting, wie bereits andere Prüfer durch Markus Pichl in zahlreichen anderen Fällen vorher, in völlig unzulässiger Weise grundlos diffamiert.

Markus Pichl ist in dieser Frage kritikresistent. Er lebt seine Aversionen gegen den BPP mit fragwürdigsten persönlichen und unsachlichen Angriffen gegen verschiedene Prüfer in den Foren aus. Der Forenbetreiber sollte das entsprechende Posting umgehend löschen.
 
olli0816 Am: 08.01.2018 10:21:50 Gelesen: 196699# 282 @  
@ Peter Feuser [#281]

Man muss natürlich beachten, dass das Attest 2004 ausgestellt wurde und zu dem damaligen Zeitpunkt gestempelte Ausgaben zweifelhaft, aber noch nicht wie in der jetzigen Zeit als immer falsch angesehen wurde. Das erklärt die Atteste und da die Marke zum damaligen Zeitpunkt sehr teuer bezahlt wurde auch die Anzahl der Atteste. Marken in dieser Preisklasse werden meist nur mit Attest gehandelt. Es liegen also massive finanzielle Interessen dahinter.

So weit ist das schon klar. Rein inhaltlich wäre es sicher auch schon früher möglich gewesen, diese Ausgabe gestempelt als immer falsch zu bewerten. Das ist ähnlich wie bei den Deutschen Reich Michel 909/910, wo es auch eine Reihe Atteste gibt und bei genauerer Betrachtung man sich schon fragen darf, warum diese ausgestellt wurden.

Natürlich sind mit diesen Falschattesten (nichts anderes sind sie de facto) Sammler massiv geschädigt worden. Das betrifft nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart, wo munter gestempelte Posta-Marken zu immer noch recht hohen Preisen von Auktionshäusern und Händlern angeboten werden. Ich habe weiter oben aufgelistet [#263], was alles an gestempelte Posta-Marken bei einer Gärtner-Auktion 2017 angeboten wurde. Hier noch einmal:

Gärtner hat z.B. in der letzten Auktion insgesamt 5 (!) Lose mit der gestempelten Poschta-Marke als Brief angeboten:

Los 18120 Brief für 200 EURO mit Attest Ströh von 1987 (kein Zuschlag)
Los 18121 Brief mit Eckrand für 300 EURO mit Attest Ströh von 1987 (kein Zuschlag)
Los 18122 Brief für 250 EURO mit Attest Ströh von 1997 (kein Zuschlag), wo über den Stempel fabuliert wurde, als wäre doch die Möglichkeit da, dass er echt wäre. Wird im letzten Satz relativiert, weil man es nicht nachweisen könne (hüstel)
Los 18123 gestempelte Marke auf Briefstück mit Attest Ströh von 2002 für 220 EURO (kein Zuschlag)

Und jetzt kommt der Hammer:

Los 18127 "Schornsteinfeger-Brief" für 800 EURO mit Attest Ströh von 2004 mit einem Zuschlag von 720 EURO. Herzlichen Glückwunsch, lieber Käufer. Wärst Du lieber nach Malle gefahren und hättest einen Eimer Sangria geleert, dann wäre das Geld sinnvoller angelegt gewesen.

Das heißt, mit diesen Attesten werden auch heute noch Sammler massiv geschädigt.

Es mag sein, dass Markus Pichl in seiner Ausdrucksweise sehr direkt ist, aber in der Sache hat er recht. Ich würde nicht "Inkompetenz" als Ursache nennen, sondern wirtschaftliche Interessen, da zur damaligen Zeit durchaus ein Satz hineingehört hätte, dass die Möglichkeit besteht, dass die Ausgaben nicht echt gestempelt existieren können. Geschädigt sind all diejenigen worden, die für diese Stempelfälschung viel Geld ausgegeben haben. Viele haben sich auf die Atteste verlassen, dass die Angaben richtig sind. Heute bekommen sie nur noch einen Bruchteil und wenn man sich die fehlenden Zuschläge bei der Gärtner-Auktion (es machen sich viele Auktionatoren heute noch schuldig, Gärtner ist absolut keine Ausnahme und soll hier nicht an den Pranger gestellt werden) zeigen inzwischen, dass es sich herumgesprochen hat, dass die Marke schlicht nichts/ganz wenig wert ist.

Ich bin gerade bei diesem Umstand ganz bei Markus, dass diese Atteste Betrug am Sammler sind. Und zusätzlich: Sie werden von Marktteilnehmern aller Art weiterhin genutzt, um Sammler hinter die Fichte zu führen. Ich bin mir nicht sicher, ob der arme Tropf, der für diesen dusseligen "Schornsteinfeger-Brief" 720 EURO + Zuschlag sich überhaupt bewusst ist, dass er das Geld auch gleich hätte verschenken können.

Für diesen Umstand ist der BPP auf jeden Fall mitverantwortlich. Aber auch die Auktionatoren und Anbieter auf Plattformen sollten offen auf die Problematik hinweisen. Eine grundlose Diffamierung ist es also nicht, wenn ich die Sache auch nicht so scharf sehe wie Markus. Aber sich hinzustellen, dass das Attest korrekt wäre und es ist ja nichts passiert, finde ich persönlich indiskutabel. Deshalb ist eine Löschung nicht zielführend. Es sollte durchaus diskutiert werden, wo Sachen falsch laufen.

Grüße
Oliver
 
drmoeller_neuss Am: 08.01.2018 10:31:19 Gelesen: 196653# 283 @  
Wenn es sich unter den gleichen Umständen (echtes Stempelgerät, aber zurückdatiert) um eine Infla-Marke handeln würde, würde diese Marke nach der BPP-Prüfordnung "Stempel falsch" geprüft. Die Forenleitung sollte offiziell beim BPP anfragen, warum bei dieser Marke Ost-Sachsen B 1 b von der Prüfordnung derart abgewichen wird.

Das früher anders attestiert wurde, muss man akzeptieren. Das hat nichts mit Inkompetenz zu tun, sondern ist dem Umstand geschuldet, dass bestimmte Akten und Erkenntnisse erst nach der Wende bekannt wurden. Inzwischen sollten aber alle Zweifel ausgeräumt sein und diese Erkenntnisse sollte auch der BPP berücksichtigen, auch wenn es dem ein oder anderen Eigentümer eines solchen Stückes nicht schmecken sollte.

Und nochmals: der Sammler entscheidet, was er sammelt und was ihm der Spass wert ist. Lose Marken und "Briefstücke" sind durchaus sammelwürdig. Gemachte Briefe wie diesen Schornsteigfegerbrief würde ich aber ablehnen.

Der Hype um die Hepburn-Marke und die Gscheidle-Olympiamarke ist auch nicht nachvollziehbar. Es handelt sich um zu keiner Zeit gültige Postwertzeichen, man könnte auch von "widerrechtlich verwendeten Vorlagenstücken" sprechen. Sie erzielen regelmässig den 50-fachen Preis einer Potschta-Marke.
 
Peter Feuser Am: 08.01.2018 10:38:20 Gelesen: 196647# 284 @  
@ olli0816 [#282]

Wir reden, was die Kritik an Markus Pichl betrifft, hier ausschließlich von seinen persönlichen Angriffen gegen den Prüfer im Zusammenhang mit dem Attest von Dr. Jasch, Nr. 8096, vom 10.10.2017.
 
olli0816 Am: 08.01.2018 10:47:32 Gelesen: 196635# 285 @  
@ Peter Feuser [#284]

Ich bin noch einmal ein bisschen zurückgegangen mit den Einträgen. Das Attest aus 2017 finde ich mindestens fraglich - und wirft überhaupt kein gutes Licht auf den BPP. Persönlich angehen sollte man aber trotzdem keinen. Das kann man schon anmerken.
 
Markus Pichl Am: 08.01.2018 11:26:40 Gelesen: 196595# 286 @  
@ Peter Feuser [#284]

Hallo Peter,

mit dieser Art Plattitüden hattest Du es schon vor drei Jahren probiert, mich zu kritisieren, als ich schrieb, dass es zahlreiche Fehlprüfungen der Herren Lemberger BPP und Schulz BPP zu Helgoland MiNr. 6 gibt. Spätestens seit meiner hier im Forum im August 2017 veröffentlichten Ausarbeitung zu besagter MiNr., ist klar, dass ich es damals genau richtig ausgedrückt hatte.

Damit es nicht weiterhin zu zahlreichen Fehlprüfungen bei Helgoland kommt, musste ich Anfang November gegen ein im Mai 2017 von Herrn Heitmann BPP ausgestelltes Attest, zu einer Helgoland MiNr. 7, welche aus der I. Auflage stammt, aber als II. Auflage attestiert war und in Deiner letzten Auktion angeboten wurde, erfolgreich intervenieren, wie Du selber weißt. Aus der Angabe der Lieferdaten in der Katalogisierung ergibt sich, dass es sich auch bei MiNr. 7 um eine Auflagen- und nicht um eine Farbprüfung handelt. Aber selbst bei einer Farbprüfung, wäre das Prüfungsergebnis von Herrn Heitmann inkorrekt gewesen.

Das Wort Inkompetenz verwende ich dann, wenn ein Prüfer einen Fehler nachgewiesen bekommt, diesen aber nicht einsehen möchte und entgegen den Erkenntnissen falsch weiter prüft.

Das dem so ist, werde ich zum Stempelgerät "DRESDEN A16 bb" und "DRESDEN A16 e" in weiteren Beiträgen aufzeigen.

Beste Grüße
Markus
 
Peter Feuser Am: 08.01.2018 12:14:36 Gelesen: 196548# 287 @  
"Damit es nicht weiterhin zu zahlreichen Fehlprüfungen bei Helgoland kommt, musste ich Anfang November gegen ein im Mai 2017 von Herrn Heitmann BPP ausgestelltes Attest, zu einer Helgoland MiNr. 7, welche aus der I. Auflage stammt, aber als II. Auflage attestiert war und in Deiner letzten Auktion angeboten wurde, erfolgreich intervenieren, wie Du selber weißt."

@ Markus

Der Vorgang befindet sich zur abschließenden Beurteilung noch beim BPP. Bis heute habe ich keine Mitteilung bekommen, ob Deine Intervention "erfolgreich" war.
 
Markus Pichl Am: 08.01.2018 12:37:23 Gelesen: 196522# 288 @  
@ Peter Feuser [#287]

Nach meiner Einschätzung werden wir das Attest am Markt nicht wieder sehen, aber gerne kann ich ja einmal bei Herrn Heitmann nachfragen, ob er die Kompetenz besessen hat bzw. besitzt, den Irrtum einzusehen.

Wir können ja dann gerne noch in einem anderen Thema mit ein paar anderen Sachen, z.B. einem Sachsen-Brief nach Kanton, weiter machen. Mir fällt bestimmt noch mehr ein, sei es nur aus dem Jahre 2017.
 
marc123 Am: 08.01.2018 12:48:37 Gelesen: 196514# 289 @  
Eine allgemeine Frage:

Wie ist es mit der Haftung des Prüfers?

Ich habe einmal in der Prüfordnung des BPP nachgelesen.

https://www.bpp.de/de/pruefordnung.html#Haftung

9.1. Der Prüfer haftet nach Maßgabe dieser Prüfordnung und der gesetzlichen Bestimmungen für eine zum Zeitpunkt der Prüfung fachgerechte, dem Stand der philatelistischen Kenntnisse und Erfahrungen entsprechende Prüfung.

Bei den älteren hier gezeigten Attesten ist die Haftbarkeit wohl abgelaufen, aber wie ist es bei aktuelleren Attesten? Besonders die Erwähnung "Stand der philatelistischen Kenntnisse" spielt hier eine Rolle. Man könnte auch schreiben: Den aktuellen Forschungsstand berücksichtigen. Aber ist ein Prüfer auch gezwungen, diesen anzuerkennen? Was ist wenn er anderer Meinung ist? Es wäre auch hilfreich, wenn der/die Prüfer selbst hier Stellung nehmen würden und ihre Entscheidungen begründen würden.

Liebe Grüße
Marc
 
marc123 Am: 08.01.2018 13:15:54 Gelesen: 196479# 290 @  
@ dietbeck [#267]

Dazu noch diese Aussage im Attest "...nicht abschliessend geklärt...".

Ich verstehe auch nicht welche/wessen "umfangreichen Recherchen", von denen im Attest die Rede ist, gemeint sind. Die des Prüfers? Wenn nicht sollte sich an der Stelle ein Zitat(e) befinden, auf welche Recherchen sich der Prüfer beruft, damit seine Argumente nachvollziehbar sind, so wie es in der Wissenschaft üblich ist.

Liebe Grüße
Marc
 
Markus Pichl Am: 08.01.2018 14:26:37 Gelesen: 196407# 291 @  
Hallo,

hier weitere Zitate, aus der umfangreichen Abhandlung von Herrn Strobel, mit dem ich vorhin ein langes Telefonat geführt habe:

Rundbrief 72, Seite 58:

... 1949 verrät Schneider (Anmerkung: Postamtsmann Friedrich Schneider) ungewollt, dass die Abstempelungen DRESDEN A 16 bb 23.6.45 auf Potschtabriefen rückdatierte Stempelfälschungen sind [150] : "Als der Stempel an die OPD abgegeben wurde (am 15.1.46, d. Verf.), war er schon ein Jahr vom Schalter zurückgezogen und als Reservestempel unter Verschluss aufbewahrt worden." Also seit etwa Januar 1945 (Ergänzung von mir: war der Stempel unter Verschluss), dann kann er nicht am 23.6.1945 am Schalter benutzt worden sein, was wir aus der Belegelage und der Kripo inzwischen auch wissen.

Mit diesem Datum (23.6.45) sind nur Potschtabriefe gestempelt. Einige ebenfalls rückdatierte andere Daten auf Briefen mit anderer Frankatur sind bekannt. Bei der Sicherstellung des Stempels durch die Kriminalpolizei Dresden 1950 ist das Datum 23.6.45 eingestellt. (Abb. 76 Seite 5 [062]) Diesen Stempel mit derselben Einstellung wird die Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle, Bezirksdirektion Dresden Ende 1952 an die OPD zurückgeben. [063]

[150] MICHEL Deutschland Spezial 1997

Seite 95:

Das wichtigste Ergebnis der Kripo für uns Philatelisten ist, dass einwandfrei festgestellt wird, dass die Potschta-Marken nie an einem Postschalter verkauft wurden (Untersuchungsbericht Seite 7). Das ergibt sich aus den Schalterschlussbüchern, in denen keine Potschta-Marken enthalten sind (Bericht Seite 5). In diese Bücher werden alle am Schalter vorhandenen Wertzeichen eingetragen.

---

Also, wer lesen kann und den zahlreichen Quellenangaben in der Abhandlung folgt, der kann zu keiner anderen Beurteilung kommen, als das es sich um Rückdatierungen handelt, die mit diesem Stempelgerät gemacht wurden. Es handelt sich grundsätzlich um rückdatierte Entwertungen auf Potschta-Marken, wenn es sich um Abschläge von einem echten Poststempelgerät handelt.

Hierzu werde ich später noch Bildbeispiele zeigen, auch das der Stempel DRESDEN 16 A bb wahrscheinlich mehrfach auf den "23.6.45" zurückgedreht wurde.

Beste Grüße
Markus
 
Richard Am: 08.01.2018 15:19:57 Gelesen: 196328# 292 @  
@ drmoeller_neuss [#283]

Die Forenleitung sollte offiziell beim BPP anfragen, warum bei dieser Marke Ost-Sachsen B 1 b von der Prüfordnung derart abgewichen wird.

Hallo Uli,

meine Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass Anfragen vom BPP Präsidenten durchaus schnell und teilweise ausführlich beantwortet wurden.

Jedoch regelmässig mit dem Zusatz, dass die Antworten nur für mich persönlich bestimmt sind und nicht im Forum veröffentlicht werden dürfen.

Du kannst aber gerne selbst anfragen. Zudem lesen Vorstandsmitglieder des BPP im Forum die den BPP betreffenden Beiträge regelmässig mit und dürfen sich jederzeit öffentlich äussern.

Auch Dr. Jasch BPP ist über das Potschta Thema zeitgleich informiert worden. Auf die ihm angebotene Stellungnahme im Forum oder per Mail zwecks Veröffentlichung hat er uns gegenüber bisher nicht reagiert.

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 08.01.2018 15:34:37 Gelesen: 196309# 293 @  
@ richard

Ich bitte nochmals dringend darum, das von mir wegen unbegründeter persönlicher Schmähkritik beanstandete Posting [#268] von Markus Pichl zu löschen.

Nicht nur der Forenfrieden wird durch derartige Postings wiederholt vehement gefährdet, auch der Forenbetreiber setzt sich berechtigter Kritik aus, wenn solche zivilrechtlich problematischen Angriffe und Diffamierungen unbeanstandet im Forum verbleiben.
 
briefefan (RIP) Am: 08.01.2018 15:56:20 Gelesen: 196273# 294 @  
@ Markus Pichl [#275]

der nachstehende "Beleg" ziert die Titelseite von besagtem Rundbrief 72. Auf Seite 109/110 wird er als "rückdatierte Fälschung" bezeichnet. Auf Seite 109 ist vermerkt, dass er im Jahr 2008 bei einer Auktion versteigert worden sein soll. Das Auktionshaus wird im Rundbrief nicht genannt.

Es handelt sich um den so genannten Schornsteinfegerbrief. Im Rundbrief ist als Quelle 176 sehr wohl das Auktionshaus von 2008 genannt: Schlegel Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH 2. Auktion 5.-7.6.2006 Los 6580.

Gruß von Briefefan.
 
Markus Pichl Am: 08.01.2018 17:24:56 Gelesen: 196156# 295 @  
@ briefefan [#294]

Hallo Briefefan,

vielen Dank, für Deine Ergänzung. Den Quellenvermerk, also die Zahl 176, habe ich glatt im Text überlesen.

An dem Beispiel, mit dem sogen. Schornsteinfegerbrief, wie er ja auch beim Auktionshaus Christoph Gärtner im letzten Jahr als solcher beschrieben wurde, kann man auch erkennen, wie an vielen vergleichbaren Beispielen ebenfalls, dass Sammler oftmals mehrfach im Laufe der Zeit geschädigt werden, wenn die Sache von einem fehlerhaft ausgestellten Attest begleitet wird. Oftmals fallen Fehlprüfungen leider erst dann auf, wenn der Prüfer für sein Fehltattest nicht mehr haften muß - die Prüferhaftungsklauseln in der BPP-Prüfordnung können dann nur wenig trösten.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 08.01.2018 18:16:17 Gelesen: 196051# 296 @  
@ Markus Pichl [#295]

Man beachte die feinsinnigen Formulierungen:

- "Inverkehrbringung": ist so ziemlich alles, was gehandelt wird. Vermeidet den Ausdruck: "Verausgabt" (bei Briefmarken natürlich: amtlich verausgabt)

- "eine zeitgerechte Entwertung kann nicht bestätigt werden": vermeidet den Ausdruck "rückdatiert" und damit nach BPP Definition "falsch"

Diese Atteste sind wohlformulierte Euphemismen zum Schaden der Sammler. Egal wie man das Handeln des Prüfers oder Auftraggebers, der diese Formulierungen bestellt und bezahlt, wertet. Und in einem Punkt hat Peter Feuser recht; da steht nichts falsches drin. Interessieren würde mich die Frage, ob sich eine solche "Testierung" für die Prüfer des BPP finanziell lohnt?

Aber wie werten wir denn das Verhalten des Handels? Bieten eine Michel B1 an und legen kommentarlos Altatteste der Michel 41 bei. Ist das rechtlich in Ordnung? Von ehrbarem Verhalten wollen wir hier gar nicht erst reden.

besten Gruß
stampmix
 
bovi11 Am: 08.01.2018 18:43:37 Gelesen: 195976# 297 @  
Um irreführend zu sein, müssen im Attest keine falschen Tatsachen beschrieben sein.

Derartige Sachverhalte sind im Wettbewerbsrecht gang und gäbe. Hier darf ich keine Angaben machen, die geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre zu führen. Das gilt auch, wenn es um tatsächlich zutreffende Sachverhalte geht.

Eine Angabe ist irreführend, wenn sie beim Adressaten eine Vorstellung bewirkt, die nicht in Einklang mit den wirklichen Verhältnissen steht.

Genau das gilt auch im vorliegenden Fall: Das Attest mag rein formal in allen Punkte einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben. Stand der wohl gesicherten Erkenntnisse ist jedoch, daß die Potschta Marke nicht mit einem echten und zeitgerecht verwendeten Stempel 23.6.45 vorkommen kann. Insofern ist bereits die Existenz des Attestes an sich geeignet, eine Fehlvorstellung beim normalen Sammler hervorzurufen; dieser verbindet nämlich mit einem Attest, daß die Marke oder der Beleg in allen Teilen echt und natürlich auch echt und zeitgerecht gestempelt ist.

Die Kapriolen in der Formulierung des Attestes heißen im normalen Leben in den §§ 305 ff BGB "überraschende Klauseln" und die sind verboten und unwirksam.

In diesem normalen Leben außerhalb der Philatelie muß ein Handwerker oder auch ein Gutachter den Stand der Technik berücksichtigen. Übertragen auf den hier besprochenen Sachverhalt heißt das: Die vorliegenden gesicherten Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.

Dieter
 
drmoeller_neuss Am: 08.01.2018 18:46:34 Gelesen: 195962# 298 @  
@ stampmix [#296]

"eine zeitgerechte Entwertung kann nicht bestätigt werden": vermeidet den Ausdruck "rückdatiert" und damit nach BPP Definition "falsch"

Nach der derzeitigen Forschungslage sind die Marken rückdatiert gestempelt, und damit nach BPP-Regeln "falsch".

"eine zeitgerechte Entwertung kann nicht bestätigt werden" kommt natürlich auch vor, wenn der Prüfer kein passendes Vergleichsmaterial hat. Hier herrschen aber auch unterschiedliche Auffassungen; die einen Prüfer sind streng und zu sich ehrlich, die andere Fraktion sagt sich, "der Stempel ist nicht als Falschstempel bekannt, Farbe und Form passen in die Zeit, also echt".

Die ganze Geschichte wirft natürlich ein schlechtes Licht auf die Beteiligten und den Handel: Jahrelang wurde die Potschta mangels besseres Wissens als echt geprüft. Dafür mache ich niemanden einen Vorwurf, ausser der DDR, die die Unterlagen unter Verschluß gehalten hat (um wohl "zufällig in die Hand geratene" Potschta-Belege selbst devisenbringend über die KoKo noch an den Mann bringen zu können).

Die Frage ist natürlich berechtigt, ob es durchgeschlüpfte Potschta-Marken aus dem Postverkehr gibt. Schliesslich wurden diese Marken ja gedruckt und man konnte sie auch auf Briefe aufkleben.

Im stören sich doch die Sammler nicht an den Fakten. Was wird nicht alles gesammelt, dessen postalische Notwendigkeit mehr als fraglich ist/war? Dazu zähle ich die allermeisten Lokalausgaben, "Aushilfsausgaben" Sudetenland, viele afrikanische Bildchenmarken, die, obwohl laut Michel-Katalog postgültig, nicht einmal an den Postschaltern im eigenen Land als Frankatur anerkannt werden (siehe Gambia, St. Lucia und andere Länder).
 
Markus Pichl Am: 08.01.2018 19:07:31 Gelesen: 195934# 299 @  
@ stampmix [#296]

Die Formulierung, in dem besagten Attest von Dr. Jasch BPP, ist sachlich falsch. Selbiger Text findet sich zum gleichen Sachverhalt auch in einem Attest von Herrn Kunz BPP, siehe nachstehend. Augenscheinlich wurde sich hier, innerhalb dem BPP, auf eine bestimmte Formulierung geeinigt.



Der Nachweis, dass es sich um eine rückdatierte Entwertung handelt, die auf einer nicht verausgabten, nicht postgültigen Briefmarke, unbefugt, besser gesagt rechtswidrig, zu Zwecken der unredlichen Bereicherung angebracht wurde, ist erbracht. Dieser Nachweis, sprich die aktuelle philatelistische Erkenntnis, wird mit der Attestformulierung nicht transparent gemacht. Der Nichthinweis auf diese Erkenntnisse bedeutet für den Prüfer und für den Anbieter einen Wertvorteil, für den Sammler eine Schädigung.

Aber wie werten wir denn das Verhalten des Handels? Bieten eine Michel B1 an und legen kommentarlos Altatteste der Michel 41 bei. Ist das rechtlich in Ordnung?

Hierzu habe ich bereits ein Beispiel gebracht, dass man in der Angebotsbeschreibung auf den korrekten Sachverhalt hinweisen kann. Ich persönlich würde das alte Attest noch als ungültig kennzeichnen und den korrekten Sachverhalt darauf vermerken (Rückdatierung = Falschstempel). Damit habe ich überhaupt kein Problem. Auch dann nicht, wenn ich eines der aktuell ausgestellten Atteste innerhalb einer Sammlung erwerben würde, dann wäre meine Vorgehensweise gleichsam. Diese unverausgabte Marke kann man nach meiner Meinung nur als eine zeitgeschichtliche Erinnerung anbieten, an der sich im Laufe der Zeit viele unredlich bereichert haben.

Noch ein Zitat, aus Rundbrief 72 der ARGE DEUNOT, Seite 95:

Mitte Juni 1950 teilt der Minister für Post- und Fernmeldewesen Burmeister der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle in Berlin mit, der ehemalige Präsident der Oberpostdirektion Dresden, Stürmer, habe mit der Potschta-Marke von 1945 "ein Millionengeschäft für sich persönlich bei dieser Marke herausgeholt. ..."

Am 23.7.1950 findet wegen der Potschta eine Hausdurchsuchung beim entlassenen Präsidenten Stürmer statt. Am nächsten Tag begeht Stürmer Selbstmord.


Meine Empfehlung an jeden interessierten Leser, der den Rundbrief 72 bzw. die Abhandlung von Herrn Strobel noch nicht haben sollte: Es besteht die Möglichkeit, sich auf eine Bestelliste setzen zu lassen und wenn genügend Bestellungen eingehen, wird wohl eine dritte Auflage gedruckt. Hierzu möchte ich aber Richard bitten, entsprechend auszuführen.

Beste Grüße
Markus
 
dietbeck Am: 08.01.2018 19:49:51 Gelesen: 195842# 300 @  
@ marc123 [#290]
@alle

Auch wenn die "umfangreichen Recherchen" nicht mit Quelle genannt werden, handelt es sich sicherlich um die Erkenntnisse des Rundbriefes, denn es gibt keine anderen Recherchen auf den dieser Begriff in den heutigen Zeiträumen zutreffen würde.

Ich persönlich finde es sehr enttäuschend, dass man sich beim BPP in Attesten auf solche schwammigen Formulierungen einlässt und damit den wahren Sachverhalt verschleiert. Was hindert den BPP daran mal eine offizielle Stellungnahme zu veröffentlichen, damit jeder die Begründungen nachlesen kann, warum die Ergebnisse des Rundbriefes nicht abschliessend, ungenau, ungenügend oder sonst was sein sollen.

dietbeck
 
stampmix Am: 08.01.2018 20:10:56 Gelesen: 195817# 301 @  
@ dietbeck [#300]

Ich persönlich finde es sehr enttäuschend, dass man sich beim BPP in Attesten auf solche schwammigen Formulierungen einlässt und damit den wahren Sachverhalt verschleiert. Was hindert den BPP daran mal eine offizielle Stellungnahme zu veröffentlichen, damit jeder die Begründungen nachlesen kann, warum die Ergebnisse des Rundbriefes nicht abschliessend, ungenau, ungenügend oder sonst was sein sollen.

NUR für POTSCHTA- Belege:

Ich habe da eine grundsätzliche Frage. Warum macht man Atteste für Fälschungen? Gibt (oder gab) es überhaupt Fälschungen der Fälschungen?

Und was testieren die Atteste? Eine ECHTE Fälschung? Fragen über Fragen.

besten Gruß
stampmix
 
briefefan (RIP) Am: 08.01.2018 23:48:15 Gelesen: 195586# 302 @  
@ stampmix [#301]

Ich habe da eine grundsätzliche Frage. Warum macht man Atteste für Fälschungen?

Hier ein Auszug aus der Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) Stand 29.04.2017 [1]

Vielleicht lassen sich daraus deine und andere Fragen beantworten?

Wie versteht man 5.2.? Dürfen Prüfer Atteste nur für echte Belege ausstellen (siehe 5.2)?

[i]1. Allgemeines

Die Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. ("Prüfer") stehen als philatelistische Experten in ihren jeweiligen Spezialgebieten zur Vornahme von philatelistischen Prüfungen zur Verfügung. Ihre Tätigkeit dient der Feststellung der Echtheit und Erhaltung von Briefmarken, Abstempelungen oder anderen philatelistischen Belegen sowie der Erkennung von Fälschungen und Manipulationen an solchen Prüfgegenständen. Die Prüfer des BPP orientieren sich bei allen Prüfungen und Gutachten an den philatelistischen Begriffsbestimmungen, die in der jeweils aktuellen Fassung im Internet unter http://www.bpp.eu oder http://www.bpp.de veröffentlicht sind.

4. Umfang der Prüfung

4.2. Die Prüfung erstreckt sich auf die Echtheit des Prüfgegenstandes in allen Teilen (z. B. Trennungsarten, Gummi, Aufdruck, Entwertung) und auf dessen Erhaltung/Qualität (etwaige Mängel, Reparaturen, Verschönerungen und sonstige Veränderungen).

5. Attest, Kurzbefund und Befund

5.2. Attest und Befund enthalten eine Bestätigung der Echtheit sowie die erforderliche Beschreibung des Prüfgegenstandes und seiner Erhaltung/Qualität. Ein Befund wird in der Regel ab einem MICHEL-Katalogwert von 250,00 Euro und ein Attest ab einem MICHEL-Katalogwert von 500,00 Euro ausgestellt.

5.3. Der Kurzbefund stellt entsprechend Ziffer 5.2. in standardisierter Form den Prüfgegenstand dar. Er wird in der Regel ab einem MICHEL-Katalogwert von 150,00 Euro ausgestellt. Der Auftraggeber kann den Prüfer bei echten Prüfgegenständen beauftragen, auch wenn der MICHEL-Katalogwert unter 150,00 Euro liegt, einen Kurzbefund gegen gesonderte Berechnung (Ziffer 10.5) auszustellen und von einer Signierung abzusehen.

7. Kennzeichnung falscher Prüfgegenstände, Prüfung ohne eindeutiges Ergebnis

7.1. Falsche und verfälschte Prüfgegenstände erhalten den Stempel "falsch" und das dazu quergestellte Prüfzeichen, und zwar Marken in der Mitte der Rückseite und Briefstücke sowie Ganzstücke zusätzlich vor¬derseitig neben der Marke bzw. dem Wertstempel oder Stempel.

7.2. Echte, aber falsch entwertete Prüfgegenstände (Stempelfälschungen und Stempelverfälschungen) er¬halten den Vermerk "Stempel falsch" und das dazu quergestellte Prüfzeichen, und zwar Marken in der Mitte der Rückseite und Briefstücke sowie Ganzstücke zusätzlich vorderseitig neben der Marke bzw. dem Wertstempel oder Stempel.

7.4. Der Prüfer ist zur gut sichtbaren und untilgbaren Kennzeichnung von Fälschungen berechtigt und verpflichtet. Auch vorhandene unzutreffende Atteste, Befunde oder Kurzbefunde werden entsprechend gekennzeichnet. Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen vom BPP veröffentlichter Sonderprüfordnungen zulässig.
Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Grüße von briefefan

[1] https://www.bpp.de/de/pruefordnung.html
 
Markus Pichl Am: 09.01.2018 00:55:30 Gelesen: 195543# 303 @  
Hallo RonAlexander,

in Deinem Video https://www.youtube.com/watch?v=mWA7knn7jOo sprichst Du zweimal an, dass die Potschta-Marke ab der Neuauflage Michel 2014 nicht mehr als MiNr. 41 katalogisiert ist. Diese Behauptung kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Im Michel Deutschland-Spezial 2014 war sie noch als MiNr. 41 katalogisiert, siehe nachstehend.



Bitte zeige mir auf, wann und in welchem Michel-Katalog (evtl. im Deutschland "normal", Junior oder der Michel-Rundschau) die Katalogisierung verändert wurde.

Richtig ist in jedem Fall, dass die Abhandlung von Herrn Strobel, über die Potschta-Marke, im August 2014 veröffentlicht wurde.

Wenn es eine fehlerhafte Aussage Deinerseits sein sollte, so bitte ich Dich, Dein Video zu löschen oder die entsprechenden Passagen neu zu vertonen. Besser wäre überhaupt, wenn Du das Video neu aufnehmen und die von Herrn Strobel erarbeiteten Erkenntnisse bzw. Tatsachen in diesem einbindest.

Beste Grüße
Markus
 
Richard Am: 09.01.2018 09:00:02 Gelesen: 195216# 304 @  
@ Markus Pichl [#303]

Hallo Markus,

die Nummer 41 wurde im Deutschland Spezial 2015 in B I geändert, erscheinen gem. Verlagsmitteilung etwa April 2015 [1].

Erfahrungsgemäss werden solche Änderungen im Spezial einige Monate vorher schon in Michel Junior Katalog durchgeführt, diesen besitze ich allerdings nicht.

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=104669
 
Richard Am: 09.01.2018 12:43:52 Gelesen: 195030# 305 @  
@ stampmix [#301]

Ich habe da eine grundsätzliche Frage. Warum macht man Atteste für Fälschungen? Gibt (oder gab) es überhaupt Fälschungen der Fälschungen?

Mail-Auskunft eines BPP Prüfers an mich:

es gibt ein paar wenige Fälle, bei denen ein Befund oder Attest ausgestellt werden kann, aber nicht muss. Dazu zählen sicher Sperati-Fälschungen, auch andere "beliebte" und gesammelte Fälschungen

Wir sollten aber beim Thema "Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch" bleiben.

Schöne Grüsse, Richard
 
stampmix Am: 09.01.2018 12:51:23 Gelesen: 195010# 306 @  
@ Richard [#305]

Wir sollten aber beim Thema "Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch" bleiben.

Dann zurück zu den POTSCHTA Briefen mit der B I:

Verstehe ich die BPP-Auskunft - es gibt ein paar wenige Fälle, bei denen ein Befund oder Attest ausgestellt werden kann, aber nicht muss. Dazu zählen sicher Sperati-Fälschungen, auch andere "beliebte" und gesammelte Fälschungen - richtig, wenn ich jetzt für die neuen Atteste unterstelle, dass es sie gibt, weil es "beliebte" Fälschungen sind?

Wenn´s beliebt ist, kann man natürlich nichts machen. ;-)

vielen Dank für die Info
stampmix
 
DL8AAM Am: 10.01.2018 18:16:46 Gelesen: 194173# 307 @  
@ stampmix [#306]

Nicht beliebt, sondern wertvoll und wichtig, und hier nicht nur finanziell, sondern auch philatelistisch. Und oftmals sind diese historischen Fälschungen wertvoller und begehrter als die eigentlichen Originale.

Ein echter Kujau muss auch wirklich echt geprüft sein, um wertvoll zu sein.

Gleiches gilt für diese falschen Nachstempelungen, philateliehistorisch sind diese 'historischen' Machwerke sicherlich auch interessant und ja, auch sammelnswert. Als entsprechend gekennzeichneter und beschriebener Sidekick passen die auch in eine normale Sammlung des Themas. Einen gewissen Wert haben diese Stücke 'als Machwerke' ganz sicher! Man muss nur wissen, was man da hat und zu sich und Dritten ehrlich sein. Auch als Prüfer. Wenn Prüfer Atteste ausstellen, hätte ich damit absolut keine Probleme, solange die Beschreibung eineindeutig, ohne Umschweife und Vernebelungen ausfällt. Und lasst dann den informierten Markt entscheiden, was er bereit ist, für "sowas" zu zahlen. Echte Kujaus haben inzwischen auch ihren Markt gefunden.

Gruß
Thomas
 
Markus Pichl Am: 11.01.2018 15:44:54 Gelesen: 193675# 308 @  
Hallo,

Herr Strobel zeigt auf Seite 122 seiner Abhandlung die Seite 1 aus dem Heft "Die Geschichte der Potwertzeichen Ostsachsens", dort die Widmung des Autors Paul Friedrich: "Dem technichen Leiter der O.P.D. Herrn Postamtmann Papsdorf gewidmet vom Verfasser 2./2.1948 Paul Friedrich".

Kürzlich habe ich einen Posten mit alter Literatur ersteigert und soeben erst durchgesehen. Darin ist auch ein Heft "Die Geschichte der Ostsachsens", als ich es aufgeschlagen habe, traute ich meinen Augen kaum. Es findet sich in meinem Heft die in Tinte geschriebene Widmung:

"Meinem lieben Freund
Herrn Postamtmann Schneider
in Dankbarkeit gewidmet
vom Verfasser
7./1.1948 Paul Friedrich

....... No 1"

Leider kann ich das Wort vor "No 1" nicht entziffern. Wer kann helfen?





Ob der Autor Paul Friedrich auch ein paar rückdatierte Potschta-Marken von Schneiter erhielt, dass er gegenüber ihm sogar seine Dankbarkeit ausgedrückt hatte?

Beste Grüße
Markus
 
JH Am: 11.01.2018 15:52:54 Gelesen: 193663# 309 @  
Ich würde lesen "Exemplar No. 1".

Gruß
Jürgen
 
Markus Pichl Am: 11.01.2018 16:36:58 Gelesen: 193596# 310 @  
@ JH [#309]

Hallo Jürgen,

einen ganz lieben vielen Dank, für Deine Hilfe. Irgendwie saß ich da wohl auf der Leitung.

Exemplar No. 1 für den Postamtsmann Schneider, noch vor allen anderen, die am Betrug mit der Potschta-Marke mitgewirkt haben. Super, das passt.

In dem Literaturbestand sind auch noch in gebundener Form die Jahrgänge 1947, 1948 und 1949 der Zeitschrift Sammler-Express und einiges mehr dabei. Der Jahrgang 1947 ist der erste vom Sammler-Express.

Im Moment bin ich am Sichten von zwei Mappen mit Fehllisten und sonstigem.



Bin ganz aufgeregt, ob sich noch etwas interessantes findet.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 11.01.2018 18:25:47 Gelesen: 193509# 311 @  
Hallo,

zwischenzeitlich hat man mich darauf aufmerksam gemacht, dass in der Auktion, in der ich den Literaturbestand ersteigern bzw. im Nachverkauf kaufen konnte, auch eine Sonderauktion ex Sammlung "Postamtsrat Ernst Friedrich Schneider" stattfand. Das hatte ich gar nicht im Blick und der Name ist mir auch erst seit Sonntag ein Begriff.

Nun ja, somit erklärt sich auch, warum in der Auktion so viele Kuriositäten, welche die Welt in dieser Form zuvor noch nicht gesehen hatte, angeboten werden konnten. Das eine oder andere, dieser tollen Abarten ex Sammlung Schneider, sieht für mich nach Druckausschuß aus. Anderes sieht wiederum für mich danach aus, dass es bewusst hergestellt wurde. Zumindest ist dies mein erster Eindruck, beim Betrachten der Bilder im Print-Katalog. Ich muß mal nachsehen, die Atteste müssten im Online-Archiv des Auktionshaus einsehbar sein, in welcher Art und Weise das alles attestiert wurde.

Ferner hatte ich diese Tage bei einem anderen Auktionshaus einige Briefe aus dem Online-Archiv gespeichert, deren Absender F. Schneider war. Auf diesen finden sich kuriose Frankatur-Zusammenstellung, mit diversen teuren Marken.

Voll spannend, die Sache.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 12.01.2018 16:55:57 Gelesen: 193061# 312 @  
@ bovi11 [#297]

Um irreführend zu sein, müssen im Attest keine falschen Tatsachen beschrieben sein.

Derartige Sachverhalte sind im Wettbewerbsrecht gang und gäbe. Hier darf ich keine Angaben machen, die geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre zu führen. Das gilt auch, wenn es um tatsächlich zutreffende Sachverhalte geht.

Eine Angabe ist irreführend, wenn sie beim Adressaten eine Vorstellung bewirkt, die nicht in Einklang mit den wirklichen Verhältnissen steht.

Genau das gilt auch im vorliegenden Fall: Das Attest mag rein formal in allen Punkte einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben. Stand der wohl gesicherten Erkenntnisse ist jedoch, daß die Potschta Marke nicht mit einem echten und zeitgerecht verwendeten Stempel 23.6.45 vorkommen kann. Insofern ist bereits die Existenz des Attestes an sich geeignet, eine Fehlvorstellung beim normalen Sammler hervorzurufen; dieser verbindet nämlich mit einem Attest, daß die Marke oder der Beleg in allen Teilen echt und natürlich auch echt und zeitgerecht gestempelt ist.

Die Kapriolen in der Formulierung des Attestes heißen im normalen Leben in den §§ 305 ff BGB "überraschende Klauseln" und die sind verboten und unwirksam.

In diesem normalen Leben außerhalb der Philatelie muß ein Handwerker oder auch ein Gutachter den Stand der Technik berücksichtigen. Übertragen auf den hier besprochenen Sachverhalt heißt das: Die vorliegenden gesicherten Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.



Hallo Dieter,

vielen Dank, für Deinen Beitrag.

Aus dem im Rundbrief 72 (Seite 96 bis 102) abgebildeten Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden-Stadt, über die Untersuchung der Kriminalpolizei 1950/1 zur Potschta, geht hervor, dass vor dem 03.07.1945 keine Bogen der Potschta-Marke von der Bezirkslieferstelle für Postwertzeichen ausgeliefert wurden. Dies konnte anhand von unterschriebenen und datierten Belegen (Quittungen/Lieferscheine etc.) festgestellt werden und deckt sich mit den Aussagen der Herren Flasche und Franz, beide damals der Bezirkslieferstelle für Postwertzeichen der OPD Dresden zugehörig, wobei Herr Flasche deren Leiter war, dass vor dem 23.06.1945 keine Marken angeliefert worden waren.

Flasche hatte am 23.06.1945 den vollständigen Erhalt der 10.300 Potschta-Bogen quittiert und davon, gemäß von Ihm unterschriebenem Lieferschein, erst am 03.07.1945 die ersten 50 Bogen an Herrn Papstdorf (Postangestellter, Referent für Kasse und Haushaltswesen) herausgegeben bzw. geliefert.

Angeblich soll, lt. Datumsangabe im Michel, bereits am 28.06.1945 MiNr. 46 A verausgabt worden sein. Daher kann man durchaus die Frage aufwerfen, warum Flasche überhaupt Bogen der Potschta-Marke ab dem 03.07.1945 herausgegeben hat? Diese Frage berührt aber nicht den Sachverhalt, dass es keine Potschta-Marken mit zeitgerechtem Stempeldatum "23.6.45" geben kann. Im Bericht des Beauftragten der für Staatliche Kontrolle steht auch geschrieben: "Die Marken sind somit erst nach dem Verbot des Stadtkommandanten verteilt worden.", womit auch klar ist, dass die Entwertungen in unrechtmäßiger Art und Weise auf unverausgabten und zugleich postungültigen Briefmarken erfolgten.

Nach meinem Dafürhalten ergibt sich bereits aus alle dem, dass eine Entwertung mit Stempeldatum vom 23.06.1945 auf Potschta-Marke keine zeitgerechte sein kann, unrechtmäßig auf unverausgabter und zugleich postungültiger Briefmarke erfolgte, somit in philatelistischem Sinne als eine Falschstempelung zu beurteilen ist. Die hier diskutierte Attestformulierung erscheint demnach auch wider besseren Wissens formuliert zu sein, wenn ich davon ausgehe, dass dem Aussteller des Attestes der Inhalt des Beitrags im Rundbrief 72 zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Attestes bekannt war. Die Attestformulierung verschleiert demnach Sachverhalte bzw. Merkmale der Ware, die für die Wertbildung und Kaufentscheidung wesentlich sein können.

Nach Veröffentlichung von Rundbrief 72 der Arge DEUNOT kam die Diskussion über die Potschta-Marke ins Rollen und es kam zu Treffen, mit hochgestellten Funktionären aus verschiedenen Verbänden und/oder auch zwischen Mitgliedern der Arge SBZ und Prüfern. Soweit mir bekannt ist, war Herr Strobel zu einem solchen Treffen nicht eingeladen, was ich für fragwürdig halte. Es ging damals darum, wie man mit der Marke in Zukunft im Michel und/oder im Prüfwesen weiter verfährt. Der damalige APHV-Präsident, Arnim Hölzer, machte sich damals stark dafür, dass die Spalte für „gestempelt“ und auch die für „Gefälligkeitsstempel“ aus der Michel-Katalogisierung der Potschta-Marke herausgenommen wird, weil es sich um eine unverausgabte Marke handelt und alle mit echten Stempelgeräten angebrachten Entwertungen missbräuchlich rückdatiert wurden und es sich nach damaliger Ansicht des APHV, vertreten durch Herrn Hölzer, mit rückdatiertem Stempel um eine nicht handelsfähige Marke handelt. Herr Hölzer erzählte mir damals davon, dass er sich hierfür stark gemacht habe und bestätigte mir dies vorhin noch einmal in einem Telefonat.

Die derzeitige Katalogisierung im Michel-Katalog, inkl. dem Vermerk, zu den philatelistischen Kennzeichen für „Brief“ und „schraffiertem Kreiszeichen“, ist somit auch wider besseren Wissens erfolgt und entspricht nicht dem Stand der Forschung. Sie eignet sich aber bestens dazu, dass BPP-Prüfer eine weitaus höhere Prüfvergütung einnehmen können, man die Marke nicht als „Stempel falsch“ signieren und zuvor ausgestellte Atteste nicht als ungültig zu erklären braucht.

Durch die Recherchen von Herrn Strobel ergibt sich für mich auch der logische Schluss, dass nun auch rückdatierte Entwertungen auf anderen, vormals als „echt und zeitgerecht entwertet“ geprüften Marken erkennbar werden können. Es bleibt abzuwarten, wann die Verantwortlichen des BPP e.V. sich entscheiden, diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen und die Konsequenzen hieraus ziehen.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 12.01.2018 21:27:15 Gelesen: 192889# 313 @  
@ Markus Pichl [#312]

Es bleibt abzuwarten, wann die Verantwortlichen des BPP e.V. sich entscheiden, diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen und die Konsequenzen hieraus ziehen.

Da kommst du zu spät.

... diese Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen - das erfolgte 2014, also vor über 3 Jahren

... die Konsequenzen hieraus ziehen. - das ist auch schon erledigt. Siehe aktuelle Atteste (der "beliebten" Fälschungen)

besten Gruß
stampmix
 
Markus Pichl Am: 15.01.2018 01:11:16 Gelesen: 192076# 314 @  
Hallo,

seit meinem letzten Beitrag habe ich mir einige Artikel zur Potschta in den Jahrgangsbänden 1947, 1948 und 1949 vom Sammler-Express durchgelesen. Ebenso bin ich die Online-Archive der Auktionshäuser Felzmann (Düsseldorf), Dr. Fischer (Bonn), Christoph Gärtner (Bietigheim), HBA (Hamburg) und Heinrich Köhler (Wiesbaden), ferner diverse Angebote zu Festpreisen oder gegen Höchstgebot auf anderen Angebotsflächen durchgegangen, dabei alle von mir auffindbaren Potschta-Briefmarken, welche mit verschiedenen rückdatierten Stempeln versehen sind, nach Stempelgerät gespeichert.

Die Sache wird dadurch für mich immer unfassbarer, wie man im Prüfwesen einst mit der Potschta umgegangen ist und heute noch umgeht. Vielleicht mag es daran liegen, dass sich Prüfer bisher kein Archiv von derartigen Stücken angelegt hatten und dies heute über das Internet um einiges einfacher ist?

Herr Strobel bildet auf Seite 70 seiner Abhandlung den nachstehenden Beleg, rückdatierter Stempel "DRESDEN A16 bb 23.6.45", ab und untertitelt diesen mit:
"Abb. 56: Dr. Ascher Eigentümer oder scheinbarer Prüfstempel.
Eine der Fälschungen mit seinem Namen und der typischen Handschrift."
(Hervorhebung in Fettschrift meinerseits)



Ja, die Handschrift fällt sofort mehrfach ins Auge, wenn man sich eine gewisse Anzahl von Belegen archiviert hat. Nachstehend weitere Beispiele.













Zur Abwechslung nun selbige Handschrift in Kombination mit Stempel "DRESDEN A16 ee"



und nun mit Stempel "DRESDEN A44 c". Letzterer Stempel befand sich in Privathand, wie mir einst bei einem Briefstück von Herrn Dr. Jasch ausgewiesen wurde und wie durch eine Aufstellung im Sammler-Express auch nachvollziehend aufgezeigt wird, dass dieses Postamt 44 nach dem Krieg überhaupt nicht betriebsbereit war.



Beste Grüße
Markus
 
bovi11 Am: 15.01.2018 09:24:10 Gelesen: 191878# 315 @  
@ Markus Pichl [#314]

Hallo Markus,

unter anderen Dein letzter Beitrag bestärkt mich in der Auffassung, daß solche Belege nicht mit einem Attest salonfähig gemacht werden dürfen. Selbst wenn die Atteste die Ungereimtheiten mehr oder weniger deutlich aufzeigen, sind sie allein durch ihre Existenz als "Attest" für den Sammler irreführend.

Dieter
 
olli0816 Am: 15.01.2018 12:11:31 Gelesen: 191751# 316 @  
@ Markus Pichl [#314]

Wenn ich mir die Aufstellung von Markus anschaue, dann unterstreicht es meine Meinung, dass die Atteste sehr schädlich sind. Als Prüfer der Posta-Marken muss es doch auffällig sein, wenn so viele Briefe mit der gleichen Handschrift existieren und es nur gemachte Briefe sind, die einigen gutgläubigen Sammlern das Geld aus der Tasche ziehen sollen.

Ganz extrem finde ich die Formulierung: "Die Entwertung ist nur als Gefälligkeit bekannt und nicht über den Postweg befördert worden". Der erste Teil ist - Entschuldigung - ein Witz und eine Lüge und der zweite Satz unterstreicht nur, dass die Marken niemals verwendet wurden. Damit redet man sich heraus, dass das doch die Wahrheit wäre.

Was mich noch interessieren würde: Was will man denn mit dem Satz "Sie ist für den Zeitraum nachgewiesen und echt" aussagen? Ich habe keine Idee, aber vielleicht kann sich der BPP oder der Prüfer dazu äußern?

Ich persönlich finde diese Praxis nicht vertrauensbildend. Dazu kann man beobachten, dass der professionelle Briefmarkenhandel mit diesen Attesten versucht, noch möglichst viel Geld herauszuholen. Die Auktionshäuser machen hier munter mit und können sich auf offizielle BPP-Atteste berufen. Das ist eine ganz schlechte Entwicklung.

Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass jeder zu dem Preis kaufen kann, was er gewillt ist zu zahlen. Ist natürlich richtig. Aber wenn auf den Attesten (wenn man sie denn unbedingt ausstellen muss) ganz klar daraufschreibt, dass es eine Stempelfälschung ist und diese Ausgabe nicht echt gestempelt vorkommen kann, dann wäre das noch nachvollziehbar. Besser wäre es, diese Marken rückseitig mit "Stempel falsch" zu markieren, wie es z.B. bei den Inflamarken geschieht und gar kein Attest auszustellen. Das wäre der Situation angemessen.

Grüße
Oliver
 
bovi11 Am: 15.01.2018 12:27:15 Gelesen: 191733# 317 @  
@ olli0816 [#316]

Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass jeder zu dem Preis kaufen kann, was er gewillt ist zu zahlen. Ist natürlich richtig. Aber wenn auf den Attesten (wenn man sie denn unbedingt ausstellen muss) ganz klar daraufschreibt, dass es eine Stempelfälschung ist und diese Ausgabe nicht echt gestempelt vorkommen kann, dann wäre das noch nachvollziehbar. Besser wäre es, diese Marken rückseitig mit "Stempel falsch" zu markieren, wie es z.B. bei den Inflamarken geschieht und gar kein Attest auszustellen. Das wäre der Situation angemessen.

Hallo Oliver,

es muß kein Prüfer ein Attest ausstellen. Bei Unklarheiten über Herkunft und/oder Verwendung von Marken besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Prüfers, eine Prüfung vorzunehmen. Harlos hat das durch 2. Instanzen gerichtlich feststellen lassen.

Grüße

Dieter
 
Markus Pichl Am: 15.01.2018 12:34:52 Gelesen: 191717# 318 @  
@ bovi11 [#315]

Hallo Dieter,

der Name Hans Ascherl, in Verbindung mit Abschlägen des in Privathand befindlichen Stempel "DRESDEN A 44 c", findet sich auch auf dem nachstehenden Beleg, den ich als Bildzitat aus der Abhandlung von Herrn Strobel hier zeigen möchte.



Herr Strobel schreibt richtig zu diesem Beleg, dass das Datum "1.7.45" vor dem Erstausgabetag der Marke zu 15 Rpf liegt und der Typ R-Zettel erst später verwendet wurde. Die Adresse von Hans Ascherl lautet bei diesem Beleg auf Dresden-Laubegast. Der Händler Hans Ascherl hat dann im Jahre 1948 wohl in Olbernhau firmiert, wie die nachstehende Anzeige, welche er mehrfach im Jahre 1948 im Sammlerexpress geschaltet hatte, aufzeigt. "Empfänger-Adressen" aus Olbernhau, tauchen auch auf den gefälschten Belegen auf.



In Sammlerexpress Heft 10/1949 findet sich der nachstehende Artikel. Als Autor wird ein Dr. Lothar Kempe angegeben. Ob ein verwandschaftliches Verhältnis des Autors zu dem Händler und "Ostsachen-Spezialisten" Horst Kempe bestand oder ob beide die gleiche Person sind (das evtl. unter einem Pseudonym verfasst wurde), entzieht sich meiner Kenntnis.



In dem Artikel wird gemäß dem Autoren erschöpfend auf die Betriebsfähigkeit von Postämtern in Dresden Stadt eingegangen bzw. die damals am 23.6.1945 betriebsfähigen aufgeführt. DRESDEN A 44 ist in der Aufführung nicht dabei und daraus schließe ich, dass das Postamt nicht betriebsfähig war.



Am 4.12.2013 zeigte ich in einem anderen Forum das nachstehende Briefstück.



In der damaligen Diskussion zwischen drmoeller_neuss und mir ging es darum, in welcher Form man am Markt Briefmarken anbieten kann, die bei der Stempelprüfung nur abgelehnt, aber nicht mit "Stempel falsch" versehen wurden. Als Verfechter der Meinung, dass nur als "echt und zeitgerecht" geprüfte Marken als Einzellos zu marktüblichen Preisen handelbar sind und ein von der Prüfung abgelehnter Stempel als solcher auch angeboten werden muss, schrieb ich damals zu dem Briefstück:

"... Die Marke ist aktuell bei der Prüfung Dr. Jasch BPP gewesen und kam mit dem Zettelchen "Stempel fragwürdig" zurück (ich hatte schon fast damit gerechnet) und in der Rechnungsaufstellung ist zu der Marke vermerkt "Stempel in Privathand". Ein Beweis für einen Falschstempel ist nicht erbracht, nach Deiner Meinung kann ich also dieses Briefstück ohne weiteres für Euro 400.- anbieten, das sind 40% vom Katalogwert und wer es als unbedarfter Sammler kauft, hat dann Pech gehabt oder wie?"

drmoeller_neuss antwortete mit:

"... Und auch zu Deiner SBZ MiNr. 41: wenn nicht die Möglichkeit bestehen würde, dass es von dieser Marke mit diesem Stempel auch echte Exemplare gibt, hätte Dr. Jasch BPP einfach den Stempel "FALSCH" auf Dein Briefstück geknallt und das damit aus dem Verkehr gezogen. Im übrigen liegt die Marke in einer Preisklasse, bei der man sich als Sammler auch Gedanken über die Risiken machen kann, wenn man eine ungeprüfte Marke kauft. Warum weist denn der Michel-Katalog auf Stempelfälschungen hin? ..."

Hätte ich damals schon gewusst, dass das Postamt 44 nicht zu den betriebsbereiten in Dresden gehörte, dann hätte ich Herrn Dr. Jasch BPP für die unterbliebene Signatur "Stempel falsch" zur Rede gestellt. Von einem Prüfer erwarte ich, dass er um diesen Umstand weiß. Leider ist das Briefstück heute nicht mehr in meinem Besitz.

Auf meiner Suche im Internet, habe ich noch ein weiteres Briefstück mit diesem Stempel, der augenscheinlich immer in tiefschwarzer Stempelfarbe abgeschlagen wurde, entdeckt und zwar dieses.



In der Losbeschreibung steht geschrieben "...signiert Busch und Attest". Herr Busch war einst Prüfer für SBZ in der DDR und dann von 1990/1994 BPP-Prüfer, ob es sich hier um ein BPP-Attest handelte, ergeht leider nicht aus der Beschreibung und damals, im Jahre 2005, waren bei dem Auktionshaus noch nicht Atteste oder Befunde im Internet abgebildet. Weitere "geprüfte" Stücke, habe ich mit diesem Stempel bisher noch nicht gefunden.

Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 15.01.2018 19:09:50 Gelesen: 191469# 319 @  
@ bovi11 [#317]

es muß kein Prüfer ein Attest ausstellen. Bei Unklarheiten über Herkunft und/oder Verwendung von Marken besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Prüfers, eine Prüfung vorzunehmen. Harlos hat das durch 2. Instanzen gerichtlich feststellen lassen.

Der BPP schreibt in seiner Prüfordnung:

3.2. Der Prüfer kann den Prüfauftrag nach Überprüfung des Auftragsinhaltes und –umfanges ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Prüfer ferner verpflichtet, dem Vorstand des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. die Gründe für die Ablehnung des Prüfauftrages mitzuteilen.

Diese Regel halte ich für sehr transparent. Im übrigen würde der Zwang, einen Prüfauftrag annehmen zu müssen, einen Eingriff in die durch unsere Verfassung als Grundrecht garantierte Privatautonomie darstellen (vgl. Art. 1 und 2 GG). Daher gibt es nur wenige gesetzliche Ausnahmen wie bei Versicherungen und öffentlichen Verkehrsunternehmen, für die Kontrahierungszwang besteht. Auf öffentlich bestellte Sachverständige können per Gerichtsbeschluss verpflichtet werden. Allerdings fallen hierunter nur wenige Briefmarkenprüfer.

In Ausnahmefällen sind auch private Anbieter verpflichtet, ungewollte Aufträge anzunehmen, wenn sie eine marktbeherrschende Stellung oder ein Monopol haben. Allerdings ist das Interesse des Auftraggebers mit den Grundrechten des Anbieters abzuwägen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Nicht-Prüfung eines Beleges für Harlos existenzgefährdend wäre.

Das dürfte wohl kaum nachzuweisen sein. Im übrigen gibt es seit Jahren mehrere Prüferverbände, so dass auch der BPP kein Monopol mehr hat.

Solche rechtlichen Auseinandersetzungen und andere Aktionen tragen natürlich dazu bei, dass das Prüfwesen für neue Prüfer unattraktiv wird, gerade in den Prüfgebieten, in denen es viel Arbeit, aber wenig zu verdienen gibt.

Das Urteil und die Begründung würde mich auch interessieren.
 
Markus Pichl Am: 15.01.2018 22:15:41 Gelesen: 191331# 320 @  
@ olli0816 [#316]
@ bovi11 [#317]
@ drmoeller_neuss [#319]

Hallo zusammen,

bitte nicht die Sachverhalte verwechseln.

Bei der Potschta haben wir im Moment die Situation, dass seit der Veröffentlichung von Herrn Strobel seiner Abhandlung weiterhin Atteste für gestempelte Exemplare ausgestellt wurden und wahrscheinlich noch werden, aber der Wortlaut in diesen Attesten nicht mit den von Herrn Strobel veröffentlichten Sachverhalten übereinstimmt, ebenso die Angaben im Michel-Katalog. Dies ist selbstverständlich nicht akzeptabel.

Wie nicht nur ich schon ausführte, ist es nicht nur mir ein Rätsel, welche Fragen noch offen sein sollen und warum die Herren von der ARGE SBZ und die jetzigen BPP-Prüfer ein Verständnisproblem haben. Wer die "Spezialisten" in der ARGE SBZ waren, welche die "Fakten" zur Potschta noch einmal mit dem dortigen Vorstand überprüft hatten und was dazu in Rundbrief 163 der ARGE SBZ im Jahre 2014, also nach Rundbrief 72 der ARGE DEUNOT, veröffentlicht wurde, werden wir hier auch erfahren und einiges mehr.

In meinen Beiträgen der letzten Tage habe ich einen Teil der von Herrn Strobel veröffentlichten Sachverhalte bereits ergänzen und/oder mit Bildmaterial noch deutlicher herausstellen können. In meinen Folgebeiträgen werde ich so weiter verfahren. Wem danach dann immer noch etwas unklar ist, der sollte dann n.m.M. lieber keine Atteste mehr ausstellen oder müsste in der Lage sein, bessere Beweise als die veröffentlichten vorzubringen. Im Moment sehe ich aber nicht, wo solche herkommen sollten und mit einer Argumentation wie: "Mein Opa hat mir erzählt", wird man nach meiner persönlichen Einschätzung den Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden Stadt, wahrscheinlich nicht aushebeln können.

Beste Grüße
Markus
 
dietbeck Am: 16.01.2018 20:48:20 Gelesen: 190825# 321 @  
@ Markus Pichl [#320]

Gut zusammengefasst.

Tatsache bleibt, dass in Attesten offensichtlich das Wort (Stempel-)Fälschung vermieden wird, obwohl es sich genau darum handelt, warum auch immer.

Es ist dabei völlig unerheblich, ob es sich um einen echten Poststempel handelt, denn dieser wurde rückdatiert und damit unerlaubt auf auch noch einer unverausgabten Marke abgeschlagen. Damit zieht auch der "Gefälligkeitsstempel" nicht mehr, seit wann wird auf unverausgabten Marken gefälligkeitsgtestempelt ?

Und seit wann sind Stempelungen auf unverausgabten Marken generell legitimes Postverhalten? Hier handelt es sich eben nicht, wie bei der Hepburn um ein "Übersehen".

Beliebte Marke: Auch das Argument zieht hier nicht, dass man ja eine "beliebte" Marke attestiert. Wenn dem so wäre, dann könnte man auch das Wort Stempelfälschung benutzen, da die Marke beliebt ist würde das akzeptiert und als sammelwürdig gesehen. Ich nehme mal an bei einem Sperati-Attest steht auch "Sperati-Fälschung", oder nicht ?

Keine der Marken ist im Übrigen "versehentlich" in den Verkehr gekommen, da alle Bögeen und Marken noch am 29.6. bzw 5.7.45 vorhanden waren, wie die Dokumente im Rundbrief zeigen.
 
Markus Pichl Am: 17.01.2018 10:17:56 Gelesen: 190474# 322 @  
Hallo zusammen,

nach der Veröffentlichung von Rundbrief 72 der ARGE DeuNot folgte im Rundbrief 163/2014 der ARGE SBZ folgendes:



Auf konkrete Nachfrage, wer denn die Spezialisten waren, welche diese Feststellungen trafen und welche Quellen hierzu herangezogen wurden, antwortete im April 2015 Herr Ingolf Kling (Vorsitzender der ARGE SBZ OPD-Ausgaben 1945/46 e.V.) per email (liegt mir vor) wie folgt:

1. Die Spezialisten, die sich mit den Fakten auseinandergesetzt haben (und das nicht erst mit der Veröffentlichung des Herrn Strobel) sind

Bodo Ströh,

Prof. Dr. Ing. Freiherr Jobst von Heintze und

Dirk Schulz.

Diese Spezialisten haben ihre Ergebnisse dem Vorstand ARGE vorgestellt und mit diesem ausgearbeitet. Die 8 Punkte sind die Zusammenfassung der Erkenntnisse.

2. Grundlagen der Recherche waren u.a.
- „Briefmarken und Postkarten von 4 Besatzungszonen Deutschlands vom 8. Mai
1945“, Ernst Barth und Dr. Tico Mantovani
- „Die Postwertzeichen der OPD Dresden 1945-46“, Bodo Ströh
Die erste Briefmarke Deutschlands nach dem Ende des 2. Weltkrieges“
- verschiedene Artikel im Sammlerexpress – u.a. die Jahrgänge 1947 bis 1949
- Erlebnisberichte von Zeitzeugen
- „Das Werden einer demokratischen Postverwaltung“, Dr. Wilhelm Schröder

3. Eine Benennung des RB 72 der Arge DeuNot erfolgte bewusst nicht, da eine
Konfrontation mit den dargestellten Ergebnissen im Interesse der Philatelie als
nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.


(Hervorhebung in Fettschrift meinerseits)

Das der Rundbrief 72 der ARGE DeuNot, die aktuellste Ausarbeitung, welche nie zuvor gezeigte Dokumente beinhaltet, von den "Spezialisten" nicht berücksichtigt wurde, erachte ich als unfassbar. Man könnte ja, gegenüber den bisherigen Ansichten und Meinungen, auf ein gegenteiliges Ergebnis kommen. Rundbrief 72 der ARGE DeuNot ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung mit Quellennachweis, eine Monographie dieser unverausgabten Marke.

Wäre Rundbrief 72 der ARGE DeuNot berücksichtigt worden, dann wäre man niemals zu bestimmten Ergebnissen gekommen, u.a. dass die Marke am 23.06.1945 über Postschalter verkauft wurde.

Ebenso kann man dort nachlesen, dass der Postamtsmann Schneider wegen Verjährung der Tat nicht belangt werden konnte. Aber aus welchen Geschäften mag sich denn bitte schön die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung begründen? Die festgestellten Steuerschulden setzten sich aus Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zusammen.

Was ist von den Aussagen sogen. Zeitzeugen zu halten? Nachstehend ein Beispiel, aus dem Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden Stadt. Dort steht auf Seite 5 geschrieben:

"Desweiteren sagten Frl. Thümmel, Postangestellte vom Postamt 16, und Herr Grellmann, Sachbearbeiter der OPD, aus, daß sie am Schalter diese Marken verkauft haben wollen. Aus den Büchern geht jedoch einwandfrei hervor, dass sie am 23.6.1945 keinen Schalterdienst hatten und sich somit irren, Potschta-Marken verkauft zu haben."

Man muß sich einmal die Begründung, warum eine Konfrontation mit den in Rundbrief 72 dargestellten Ergebnissen nicht angestellt wurde, auf der Zunge zergehen lassen. Da wird aufgeführt, es sei nicht im Interesse der Philatelie. Was soll aber bitte nicht im Interesse der Philatelie sein? Ach, man möchte wohl nicht, dass die Wahrheit über die Potschta-Affäre große Kreise zieht. Die Wahrheit ausblenden bzw. vertuschen, dass damit verbunden auch die zuvor ausgestellten Atteste, für "gestempelte" Potschta-Marken, u.a. die von dem Experten Herrn Ströh, keinen Bestand mehr haben. Das kann ich mir schon vorstellen, dass dies vor allem von Herrn Ströh als nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.

Nein, über derartiges Gebaren der Spezialisten und dem Vorstand der ARGE SBZ kann ich nur den Kopf schütteln.

Beste Grüße
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 17.01.2018 20:01:28 Gelesen: 190108# 323 @  
Ich denke, Markus gebührt an dieser Stelle Dank, dass er auch etwas dunklere Kapitel der Philatelie aufklärt. Damit macht man sich bekanntlich nicht nur Freunde.

Man sollte aber nicht nur den BPP ins schlechte Licht rücken. Warum akzeptiert der Briefmarkenhandel nicht die Fakten? Wo ist die einheitliche Linie des APHV? Gibt es eine Stellungsnahme des APHV zu dieser Potschta-Marke? Warum müssen die Prüfer erst in die Zwickmühle geraten, "wohlwollende" Atteste ausstellen zu müssen?

Der APHV-Ehrenkodex ist hier eindeutig:

2. APHV-Mitglieder verpflichten sich, in der Werbung keine wissentlich falschen bzw. irreführenden Angaben zu machen.

APHV-Mitglieder werden nicht wissentlich eine Fälschung als echt [...] anbieten.


Der BPP ist nun mal vom Briefmarkenhandel abhängig. Das kann man als wirtschaftliche Notwendigkeit sehen, ohne die es das Prüfwesen in der jetzigen Form niemals geben würde, oder als Konstruktionsfehler.

Mir stellt sich auch eine andere Frage: Warum sind die Fakten in der DDR solange unter Verschluss geblieben? Schliesslich kann man diese Potschta-Affäre gut als "kapitalistische Spekulation" verkaufen, die in der "sozialistischen Philatelie" nicht zu suchen hat. Die Protagonisten sind ja auch nach DDR-Recht verurteilt worden. Oder haben da Kreise um die KoKo noch fleissig am Export dieser Potschta-Marken und Belege verdient und bitter benötigte Devisen für die DDR erwirtschaftet?
 
dietbeck Am: 17.01.2018 21:55:57 Gelesen: 190015# 324 @  
Man kann nur noch den Kopf schütteln.

Saubere Recherchen aus 2014, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, werden ignoriert, stattdessen werden Zeitzeugen herangezogen und irgendwelche Artikel aus den 1940er Jahren.

3. Eine Benennung des RB 72 der Arge DeuNot erfolgte bewusst nicht, da eine
Konfrontation mit den dargestellten Ergebnissen im Interesse der Philatelie als
nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.


Man scheut also die Konfrontation im Interesse der Philatelie ? Was für eine nichtssagende Begründung um die neuen Fakten nicht kommentieren zu müssen. Vielleicht weil es dann schwerfällt diese zu widerlegen ?

Auch das Gericht hat in der Steuerhinterziehungsaffäre eben ausgesagt, dass es keinen Schalterverkauf der Potschta gegeben hat.

@ Markus

Auch von meiner Seite aus Anerkennung und Dank für Deine Recherche und dass diese nun allgemein zugänglich ist. Es lesen hier ja viele mit.

@ drmoeller_neuss

"Abhängigkeiten" hin oder her, der BPP stellt Atteste aus und nimmt damit auch Einfluss auf den Wert des attestierten Objektes. Die Sammlerschaft verlässt sich in der Bewertung eben auch auf diese Atteste und nicht jeder hat den Informationsstand eines Rundbriefes 72 der ARGE Deunot.

Welcher Erkenntnisgewinn ergibt sich aus der Tatsache, dass die Ergebnisse in der DDR nicht veröffentlicht wurden ? Was Du schreibst ist Spekulation.

Offensichtlich ist ja in philatelistischen Publikationen der 50er Jahre und bereits vom Prüfer Dr. Dub Ende der 40er Jahre die Potschta als mindestens "zweifelhaft" angesehen worden.
 
drmoeller_neuss Am: 18.01.2018 08:59:00 Gelesen: 189809# 325 @  
Diese Diskussion hat zwei Facetten:

Markus zeigt "Belege", die es so nicht geben kann, weil die verwendeten Stempel nicht am Schalter eingesetzt wurden bzw. die Postämter zur fraglichen Zeit gar nicht betriebsbereit waren. Das sind nach BPP-Definition Verfälschungen. Darauf geht der Rundbrief 163/2014 der ARGE SBZ gar nicht ein. Die Frage, ob und wie die Marken in die Hände des "Publikums" geraten sind, spielt hierbei keine Rolle.

Unabhängig davon ist die Frage, ob überhaupt ein Schalterverkauf stattgefunden hat. Sollte es einen solchen gegeben haben, müsste es auch lose gestempelte Marken mit Stempeln von Tagen kurz nach dem Schalterverkauf oder von anderen Postämtern geben, die durchgerutscht sind bzw. Briefe mit Potschta-Marken, die korrekt mit Nachporto belegt wurden. Wie soll denn das Publikum von dem Verkaufsverbot der Potschta-Marken erfahren haben, wenn damit freigemachte Briefe in Briefkästen eingeworfen wurden?

Hier erinnere ich an die "Pappchinesen-Ausgabe" der DDR. Die war tatsächlich ein paar Stunden am Schalter. Es gibt nachweislich echte Bedarfsbriefe, damit frankierte Belege aus dem Innendienst und Nachporto-Sendungen von den Tagen danach.
 
Markus Pichl Am: 18.01.2018 10:01:42 Gelesen: 189758# 326 @  
@ drmoeller_neuss [#325]

Es hat kein Schalterverkauf stattgefunden und dies ist doch jetzt schon bis zum Exzess aufgeführt und erklärt worden, warum dem so ist.

Der Schornsteinfegerbrief war der Einzige, der aus weiter Ferne nach Bedarf aussieht und sich ganz einfach als Brieffälschung mit rückdatiertem Stempel entlarven lässt.

Es gibt keinen durch die Post beförderten Brief. Keinen doppeltschweren Brief, keine Teilbarfrankatur usw. usf.

Nachstehend die Umschläge (Briefstücke zeige ich erst gar nicht), welche ich im Internet mit rückdatiertem Stempel DRESDEN A 1 n 23.6.45 auffinden konnte.







rückdatierter Stempel DRESDEN A 6 bb 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 6 dd 23.6.45









rückdatierter Stempel DRESDEN NEUST. 6 h 23.6.45













rückdatierter Stempel DRESDEN ALTST. 16 f 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 16 n 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN ALTST. 20 a 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 20 b 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 20 g 23.6.45





rückdatierter Stempel DRESDEN A 21 c 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN A 24 y 23.6.45



rückdatierter Stempel DRESDEN N 25 a 23.6.45



Die große Masse von Umschlägen, mit rückdatierten Stempeln DRESDEN A 16 bb und DRESDEN A 16 e, folgt noch in einem weiteren Beitrag.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 18.01.2018 13:09:42 Gelesen: 189585# 327 @  
@ Markus Pichl [#326]

In Beitrag [#296] versuchte ich auf die bewusst irreführenden Formulierungen der BPP-Atteste hinzuweisen:

- "Inverkehrbringung": ist so ziemlich alles, was gehandelt wird. Vermeidet den Ausdruck: "Verausgabt" (bei Briefmarken natürlich: amtlich verausgabt)

- "eine zeitgerechte Entwertung kann nicht bestätigt werden": vermeidet den Ausdruck "rückdatiert" und damit nach BPP Definition "falsch"

Diese Atteste sind wohlformulierte Euphemismen zum Schaden der Sammler. Egal wie man das Handeln des Prüfers oder Auftraggebers, der diese Formulierungen bestellt und bezahlt, wertet. Und in einem Punkt hat Peter Feuser recht; da steht nichts falsches drin.


Was mir hier noch ergänzend auffällt:

Die alten BPP-Atteste testierten die Echtheit einer Briefmarke. Die neuen BPP-Atteste die Echtheit einer Marke - ohne Brief.

Also alles im grünen Bereich. Es handelt sich um "beliebte" Fälschungen irgendwelcher Marken (vielleicht sogar Vignetten?), die irgendwie in Verkehr gebracht wurden, sowie irgendwann und irgendwie mit einem Stempel in Berührung kamen; noch dazu oftmals nett adressiert und ohne die hässlichen Beförderungsspuren.

Da kann es schon Liebhaber für geben. Wo soll da ein Problem sein?

besten Gruß
stampmix
 
Markus Pichl Am: 18.01.2018 13:53:10 Gelesen: 189554# 328 @  
@ Markus Pichl [#326]

Hallo,

bei dem in meinem Beitrag gezeigten Umschlag mit Stempel "DRESDEN A 16 n 23.6.45" möchte ich nicht ausschließen, dass es sich hierbei sogar um einen Abdruck von einer Stempelimitation handelt.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 20.01.2018 00:00:57 Gelesen: 188980# 329 @  
@ stampmix [#327]

Die alten BPP-Atteste testierten die Echtheit einer Briefmarke. Die neuen BPP-Atteste die Echtheit einer Marke - ohne Brief.

Das ist vollkommen falsch ausgedrückt.

Die alten Atteste attestieren eine angeblich für wenige Stunden verausgabtes Postwertzeichen, angeblich vorkommend in den Erhaltungen ungebraucht und gebraucht. Bei gebraucht wurde eine Unterscheidung zwischen "echter, am 23.06.1945 erfolgter Entwertung" (DRESDEN A 16 e) und "echter Gefälligkeitsentwertung" (z.B. DRESDEN A 16 bb) betrieben.

Die neuen Atteste attestieren ein unverausgabtes Postwertzeichen. Bei den Stücken, die mit rückdatierten Stempeln versehen sind, wird der Sachverhalt der Rückdatierung verschleiert. Selbstverständlich kann man noch darüber diskutieren, ob es sich überhaupt um ein unverausgabtes Postwertzeichen handelt und die Sache vollständig aus den Katalogen streicht?

Es ist also gar nichts im "grünen Bereich". Hierzu werde ich noch weiter ausführen, auch die sich im Laufe der Zeit mehrfach gewandelten Attestformulierungen zum Stempel "DRESDEN 16 A bb" aufzeigen und erklären, was unter den verschiedenen Formulierungen genau zu verstehen ist.

Beste Grüße
Markus
 
Markus Pichl Am: 20.01.2018 10:06:08 Gelesen: 188823# 330 @  
Hallo,

jetzt geht es erst einmal mit Umschlägen weiter, die mit dem rückdatierten Stempel "DRESDEN A 16 e 23.1.45" versehen sind. Davon habe ich bei meiner Suche im Internet 10 verschiedene gefunden und diese nachstehend in die Reihenfolge des Datums der Attestausstellung gebracht. Es erweckt sich mir vorläufig der Eindruck, als sei es immer selbige Schreibmaschine gewesen, mit der die Adresse beschriftet wurde.

Man beachte bitte auch hier die unterschiedlichen Attestformulierungen im Laufe der Jahre.

1986 attestiert





1989 und 1995 attestiert





1997 attestiert





2004 attestiert





2008 attestiert



2010 attestiert

Interessanter Vermerk im Attest: "für den Beleg ist die Briefbewertung des Michel-Spezial-Kataloges anzuwenden."





2010 attestiert





2012 attestiert





2012 attestiert



2016 attestiert





Beste Grüße
Markus
 
Peter Feuser Am: 20.01.2018 14:34:06 Gelesen: 188725# 331 @  
@ markus

Natürlich kannst Du mit Deiner Fleißarbeit weitermachen, nichts dagegen und in der Münchner Bibliothek lassen sich alle Auktionskataloge der letzten 70 Jahre einsehen, nicht nur die im Netz verfügbaren, aber eigentlich wissen jetzt schon seit geraumer Zeit alle Mitleser um die Umstände der Marke (auch Strobel sei Dank) sattsam Bescheid.

Eventuell wären WITU-Schutzgebiet, St. Nazaire, diverse Lokal- und Besetzungsausgaben, die Kolonien-Halbierungen, das Kieta- und Vineta-Provisorium und die unzähligen Agenturausgaben seit 1890 ein neues Betätigungsfeld. Auch die meisten Zeppelinbriefe stammen von einem einzigen Absender (Mache?).
 
Markus Pichl Am: 20.01.2018 15:06:19 Gelesen: 188691# 332 @  
@ Peter Feuser [#331]

...aber eigentlich wissen jetzt schon seit geraumer Zeit alle Mitleser um die Umstände der Marke (auch Strobel sei Dank) sattsam Bescheid.

Jetzt müssen dies nur noch die "Spezialisten" in der ARGE SBZ und die BPP-Prüfer entsprechend umsetzen.

Ein anderes Betätigungsfeld von mir ist doch im Moment schon die angebliche Lokalausgabe KÖLN 10.

Ansonsten ist Deine Frage, nach weiteren Betätigungsfeldern, etwas arg pauschalisiert und es stehen völlig verschiedene Sachverhalte dahinter. Dies gilt es hier nicht zu diskutieren oder zu erörtern, da eine Beantwortung von dem hier eigentlichen Thema nur ablenken und unnötig Zeit kosten würde.

Später geht es sattsam mit dem Stempelgerät DRESDEN A 16 bb weiter.

Beste Grüße
Markus
 
Peter Feuser Am: 20.01.2018 15:11:09 Gelesen: 188684# 333 @  
@ markus

Ich denke, der BPP wird sich der grundsätzlichen Problematik in diesem und in anderen Fällen annehmen. Man sollte Verständnis dafür haben, dass dies nicht öffentlich geschieht.
 
briefefan (RIP) Am: 21.01.2018 01:07:47 Gelesen: 188453# 334 @  
@ Peter Feuser [#333]

Ich denke, der BPP wird sich der grundsätzlichen Problematik in diesem und in anderen Fällen annehmen.

Schön wäre es. Doch mir fehlt der Glaube.

Man sollte Verständnis dafür haben, dass dies nicht öffentlich geschieht.

Warum eigentlich? Das Thema würde z.B. die Kunden des BPP doch sehr interessieren. Und Öffentlichkeit hätte vor drei Jahren vielleicht die gegenwärtigen falschen und irreführenden Texte im Michel und in Attesten verhindert.

Grüße von briefefan.
 
Markus Pichl Am: 22.01.2018 12:38:12 Gelesen: 187770# 335 @  
Hallo,

der rückdatierte Stempel "DRESDEN A 16 bb" scheint am häufigsten vorzukommen, so auch in Rundbrief 72 in einer von Herrn Strobel erstellten Tabelle zum Aufkommen der verschiedenen Stempelgeräte zu entnehmen.

Es gibt ihn auf Blanko-Umschlägen



















... und auf solchen, bei denen eine Adresse handschriftlich nachbeschriftet wurde (von solchen hatte ich schon einige in Beitrag [#314] gezeigt)









... und auf Umschlägen, bei denen eine Adresse mit Schreibmaschine nachbeschriftet wurde.













































Auf die verschiedenen Attestformulierungen, zu denen es im Lauf der Jahre kam, werde ich später noch eingehen.

Beste Grüße
Markus
 
GR Am: 23.01.2018 15:42:45 Gelesen: 187221# 336 @  
@ stampmix [#327] und [#296]

Ich hoffe, ich habe die beiden Beiträge insoweit richtig verstanden, dass die Schlussfolgerungen "Die alten BPP-Atteste testierten die Echtheit einer Briefmarke. Die neuen BPP-Atteste die Echtheit einer Marke - ohne Brief."

Also alles im grünen Bereich. Es handelt sich um "beliebte" Fälschungen irgendwelcher Marken (vielleicht sogar Vignetten?), die irgendwie in Verkehr gebracht wurden, sowie irgendwann und irgendwie mit einem Stempel in Berührung kamen; noch dazu oftmals nett adressiert und ohne die hässlichen Beförderungsspuren.

Da kann es schon Liebhaber für geben. Wo soll da ein Problem sein?" als Ironie richtig interpretiert.

Ich möchte aber vorsorglich die Frage, "wo da ein Problem sein ... soll" auch noch ernsthaft beantworten:

Dabei gehe ich davon aus, dass ein Grossteil der Nutzer des MICHEL Deutschland Spezial die darin enthaltenen Hinweise für richtig und umfassend hält. Hinzu kommt, dass diejenigen Sammler, die einmal eine "Potschta" erworben haben, dafür einen erheblichen finanziellen Aufwand betreiben mussten und der Überzeugung waren, eine echte philatelistische Rarität mit nachhaltigem Wert erworben zu haben. Da ist es verständlich, wenn die Tatsache, dass die angebliche "Rarität" mit guten Argumenten als solche in Zweifel gezogen wird, nur missmutig zur Kenntnis genommen wird. Wer ist schon gerne Opfer eines Betruges, anstatt zu einer relativ kleinen Schar von Privilegierten zu gehören? Nach den Ausführungen von Herrn Strobel habe ich keine Zweifel, dass es sich bei der Beschaffung der Potschta um eine Straftat gehandelt hat, sei es zunächst als Unterschlagung der Markenbögen, sei es als fortgesetzter Betrug und Urkundenfälschung bei der Abstempelung der Marken und Briefe und deren anschliessendem Verkauf an Sammler.

Dass hierbei mehrere Personen mit erheblicher krimineller Energie gemeinschaftlich handeln zu Werke gegangen sind, dürfte juristisch auch klar sein.

Wäre ich Justitiar des BPP e.V. - der ich nicht bin - und hätte ich als solcher vom Rundbrief 72 Kenntnis erlangt, hätte ich auf die strafrechtlichen Risiken, die mit weiteren Attesten verbunden sein können, wie auch dem weiteren Inverkehrbringen attestierter Marken und Belege deutlich hingewiesen. Dass die BPP. e.V. Prüfer rechtlich als "Sachverständige" anzusehen sind, obliegt ihnen die Verpflichtung, sich auch mit den neuen Erkenntnissen ihres Fachgebietes zeitnah vertraut zu machen. Sachverständigengutachten, also auch "Atteste" und "Befunde" müssen den anerkannten Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Wer dies unterlässt, handelt fahrlässig, da er "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" nicht walten lässt. Wer in Kenntnis des neuen Wissensstandes weiter "Echtheit" annimmt, oder so formuliert, dass der unbefangene Auftraggeber "Echtheit" annehmen kann, handelt strafrechtlich vielleicht schon mit "bedingtem Vorsatz", nimmt also "billigend in Kauf", dass jemand diese Marke und/oder den Stempel darauf für "echt" hält.

Zivilrechtlich und damit haftungsrechtlich stellt sich die Frage, ob im Rahmen der sog. "nachvertraglichen Fürsorgepflicht" der Aussteller eines Attestes nicht sogar verpflichtet ist, früheren Kunden, die nach Erscheinen des Rundbriefes 72 mit den Ausführungen von Herrn Strobel, ein Attest oder einen Befund erhalten haben, die Zweifel an der Attestierung oder dem Befund nachträglich noch mitzuteilen, um zu verhindern, dass dieser Auftraggeber im Fall einer Weiterveräusserung selbst Schwierigkeiten bekommt.

Wenn ich dann sehe, dass z.B. der Präsident des BPP e.V., Herr Christian E. Geigle folgendes Angebot in seinem Shop hat:

Los 0003335422 Sowjetische Zone

Michel

41

Beschreibung

1945, Potschta, 12 Pf. rot, postfrisches Luxusstück vom Unterrand (angefaltet), auch dort tadellos postfrisch, unsigniert mit FA Ströh "einwandfrei"




https://www.philasearch.com/de/i_9385_113597/1370_Sowjetische_Zone/9385-0003335422.html?breadcrumbId=1516717311.3084&row_nr=5

Das dort gezeigte Attest von Herrn Ströh stammt aus dem Jahr 2000.

Dann zweifle ich doch daran, dass die Problematik hier vollumfänglich erkannt wurde.

Da ich aus ein paar Semester Geschichte studiert habe, ist mir noch der Satz meines damaligen Professors Dr. Heiner Haan im Gedächtnis: "Erkenntnis führt nicht notwendiger weise zu einem anderen Handeln".

Auf Philasearch.com/de lassen sich unter dem Suchbegriff "Potschta" etliche aktuelle Angebote und vor kurzem abgeschlossene Verkäufe finden.

Da zitiere ich auch gerne die Inschrift des Hosenbandordens: "„Honi soit qui mal y pense“ (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Ob es eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt im Ernstfall auch bei dieser eher jovialen Sichtweise belassen wird, wage ich zu bezweifeln.

Gerhard Reichert

[Abbildungen redaktionell eingefügt]
 
bovi11 Am: 23.01.2018 17:41:31 Gelesen: 187105# 337 @  
@ GR [#336]

Strafrechtlich dürfte der Prüfer mit derartig formulierten Attesten sicher im grünen Bereich sein.

Aber, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, sind die Atteste allein durch ihre Existenz bereits irreführend. Deshalb sollten derartige betrügerisch entstandene Belege grundsätzlich nicht mehr geprüft und erst recht nicht mit Attesten versehen werden.

Auch bei Notopfermarken gab es in den 70er Jahren eine Nr. 2 KW mit einer 13 1/2 Linienzähnung. Mindestens bis 1974 war sie im Michel-Spezial als 2 KW verzeichnet und mindestens ein damaliger Prüfer, es war nicht Harlos sen., hat die Marken als "echt" geprüft und für Belege sogar Atteste ausgestellt. Es stellte sich heraus, daß es Fälschungen unseres bekannten Hamburger Colonaden-Künstlers waren. Kein Prüfer käme heute auf die Idee, solche Fälschungen als "echt" zu prüfen oder Atteste auszustellen. Warum soll das bei der Potschta anders sein? Es handelt sich um schlichte Machwerke und für die Belege bleibt nur der Begriff "Fälschung" angemessen.

An dieser Stelle ein riesiges Dankeschön an Markus, der eine gigantische Fleißarbeit abgeliefert hat.

Dieter
 
drmoeller_neuss Am: 23.01.2018 18:09:31 Gelesen: 187068# 338 @  
Ich mache einen Unterschied zwischen losen Potschta-Marken und damit verfälschten Belegen.

An den losen Marken kann ich nichts aussetzen. Sie sind unstrittig 1945 gedruckt worden, aber waren nie postgültig. Wenn Herr Geigle damit Handel betreiben möchte, kann er es tun. Ich würde die aktuelle Katalognummer verwenden. Angesichts der Preisklasse kann aber der Käufer selbst seine Meinung bilden und entscheiden, ob er sich die Marke ins Album stecken möchte.

Wer so etwas sammeln möchte, bitteschön. Das gleiche gibt es auch im Sammelgebiet Bund, unterschlagene "Muster"-Marken, aus dem Schreibtisch des Postministers gemopste Vorlagestücke etc. Dafür werden sogar fünfstellige Beträge gezahlt, und geprüft werden diese Stücke auch. Ich denke nur an den "roten Adenauer", das "Pausbäckchen-Christkind", die Gscheidle-Olympia-Marke, Hephurn etc. Gültig waren diese Marken nie, und sie waren auch an keinem Postschalter aus Versehen verkauft worden.

Markus Pichl hat mit den Potschta-Marken verfälschte Belege ausgegraben. Hier sollte es keine Diskussion über die Prüffähigkeit geben, die BPP-Prüfbedingungen sind eindeutig. "Stempel falsch" und fertig. Natürlich ist auch so etwas noch als Kuriosität handelsfähig. Darauf hat der BPP keinen Einfluss.
 
lolli Am: 31.01.2018 16:43:09 Gelesen: 181051# 339 @  
Aber anscheinend gibt es auch unter den BPP-Prüfern geteilte Meinungen dazu.

Hier ein Fund aus dem Netz, aktuell angeboten.

Dr Jasch attestierte 2015:

offizieller Verkauf nicht stattgefunden [...] Exemplare, die illegal in den Handel gelangten

Somit stimme ich Markus Pichl und den anderen kritischen Stimmen voll zu: Auf Brief falsch. Dennoch habe ich selbst auch eine attestierte "Potscha"; gehört für mich zumm Sammelgebiet Ost-Sachsen einfach mit dazu - allerdings nur postfrisch.



 
LK Am: 31.01.2018 17:47:30 Gelesen: 180966# 340 @  
Hallo,

hochinteressant 2015 wird von nicht am Postschalter verausgabt geschrieben, 2017 noch nicht abschließend geklärt.

Sehr seltsam.



Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Beste Grüße
 
lolli Am: 31.01.2018 20:44:01 Gelesen: 180791# 341 @  
Guten Abend,

ich denke der BPP sollte der Philatelie und nicht wirtschaftlichen Interessen verpflichtet sein - meine private Meinung.

Aufgrund der verschiedenen Atteste zu o.g. Marke kann man da ganz leicht zu komplett anderen Schlüssen kommen.

Stefan
 
Richard Am: 01.02.2018 09:57:31 Gelesen: 180468# 342 @  
Aktuell auf Ebay:

SBZ Mi.Nr. BIb oder 41 gestempelt POTSCHTA geprüft Mi. Wert 800 €

Sofortkauf Euro 319.--



eBay 162838943392

Beschreibung:

POTSCHTA Ölfarben, sauber gestempeltes Qualitätsstück, geprüft Busch [3] und Leonhard
Gebiet: Sowjetische Besatzungszone

Mi. Nr.: B I b (früher Mi.Nr. 41)
Mi. Wert: 800,- €
Erhaltung: gestempelt
Mängel: keine

Zum Kauf steht der abgebildete Artikel.

Angaben zur Erhaltung und Mängeln stammen von verlässlichen Experten.

TopFUNDUS GmbH garantiert die Echtheit des hier abgebildeten Artikels.

Die Rechnung gilt als Echtheitsgarantie.


Bleibt noch zu erwähnen, dass der Anbieter TopFUNDUS Mitglied im APHV ist [1] und den Ehrenkodex unterschrieben hat [2].

[1] https://aphv.de/profil/775/
[2] https://aphv.de/verhaltensregeln/
[3] https://briefmarken-pruefer.de/de/1024-Horst-Busch.html
 
Markus Pichl Am: 03.02.2018 00:27:12 Gelesen: 179142# 343 @  
@ GR [#336]

Hallo Gerhard,

wie bekannt ist, bin ich Briefmarkenhändler, als auch gewerblicher Dienstleister für Auktionshäuser und mir liegt seit Freitag dem 02.02.2018 das nachstehende ungebrauchte Potschta-Exemplar samt am 12.01.2018 ausgestelltem BPP-Fotoattest von Dr. Jasch vor. Ein Auktionshaus hat mich beauftragt, hierfür eine Losbeschreibung zu erstellen.





Kann ich, als APHV-Mitglied und Unterzeichner des APHV-Ehrenkodex, auf Grundlage des im Attest stehenden Textes, eine daran angelehnte Losbeschreibung erstellen, ohne in Konflikt mit dem APHV-Ehrenkodex zu kommen? Mache ich mich ggf. sogar strafbar, gemäß geltenden Gesetzen, weil ich die Abhandlung von Herrn Strobel kenne und im Original vorliegen habe, wenn ich eine an den Attesttext angelehnte Losbeschreibung erstelle? Ich bitte Dich hiermit, um Deine juristische Einschätzung.

Beste Grüße
Markus
 
bovi11 Am: 03.02.2018 08:34:00 Gelesen: 178971# 344 @  
@ Markus Pichl [#343]

Hallo Markus,

strafbar machst Du Dich sicher nicht.

Das Attest aus 2018 negiert die mittlerweile doch als sicher anzusehenden Fakten. Ich halte das für grenzwertig.

Man könnte der Beschreibung hinzufügen: Wir weisen ausdrücklich auf die Ausführungen im Rundbrief 72 der ARGE DEUNOT hin.

Spätestens damit dürfte auch ein Konflikt mit dem APHV-Ehrenkodex ausgeschlossen sein.

Viele Grüße

Dieter
 
Detlev0405 Am: 03.02.2018 09:42:47 Gelesen: 178910# 345 @  
@ Markus Pichl [#343]

Hallo Markus,

ich vertrete eine andere Meinung als Dieter und versuche es hier zu begründen.

Das Attest von Dr. Jasch bestätigt die Echtheit einer vorgelegten Marke. Die Echtheit der Marke bemisst sich aus juristischer Sicht ausschließlich auf die Fragen:

a - gibt es eine entsprechende behördliche Anordnung zur Herstellung der Marke
b - ist diese Marke gemäß dieser Anordnung gedruckt worden
c - handelt es sich bei der attestierten Marke um ein Exemplar aus diesem Druck

Völlig irrelevant ist bei einer solchen Prüfung der Echtheit der Umstand, wie diese Marke in den Verkehr gelangt ist. Ob durch Diebstahl der zurückgezogenen Marke oder andere Umstände, ändert das nichts am Fakt der Marke als solches.

Völlig anders verhält es sich juristisch bei gestempelten Marken.

Auch der Zusatz von Dr. Jasch von der "Inverkehrbringung", der meines Erachtens bei einer postfrischen Marke nicht nötig gewesen wäre aber in diesem Fall ein Service gegenüber dem Sammler darstellt, ist in keiner Weise zu beanstanden - wohlgemerkt ich rede die ganze Zeit von einer postfrischen Marke. Einer Losbeschreibung Deinerseits dürfte weder der Ehrenkodex Deines Verbandes noch juristisch etwas entgegen stehen.

Beste Grüße
Detlev
 
Markus Pichl Am: 03.02.2018 10:59:24 Gelesen: 178820# 346 @  
@ Detlev0405 [#345]

a - gibt es eine entsprechende behördliche Anordnung zur Herstellung der Marke

Hallo Detlev,

diese scheint es nicht gegeben zu haben oder habe ich da etwas überlesen?

Wer war damals zuständig, einen Druckauftrag über Briefmarken zu erteilen und bei wem hätte man sich dies sogar vorher genehmigen lassen müssen?

Beste Grüße
Markus
 
Detlev0405 Am: 03.02.2018 11:25:40 Gelesen: 178782# 347 @  
@ Markus Pichl [#346]

Hallo Markus,

nach meiner Kenntnis hat die OPD Dresden diese Ausgabe veranlasst, wurde aber nach Kenntnisnahme durch die zuständige sowjetische Besatzungsmacht sofort für ungültig erklärt. Dieser Sachverhalt ist wohl unbestritten. Der 1. Bürgermeister der Stadt Dresden, Herr Fischer, hatte sowohl den Entwurf genehmigt als auch die Druckerlaubnis erteilt. Darüber sollten im Archiv in Dresden auch entsprechende Unterlagen einzusehen sein.

An welcher Stelle die Ausgabe der Marken gestoppt wurde, weiß ich nicht, aber offensichtlich doch vor der offiziellen Ausgabe, sonst könnte nicht vom Diebstahl der Marken gesprochen werden. Unzweifelhaft ist auch, dass die sowjetische Militäradministration die Ausgabe für ungültig erklärte und verboten hat.

Einfach mal an das Dresdener Stadtarchiv mit einer entsprechenden Anfrage wenden, ich persönlich habe bei meinen Anfragen an Archive für mein Sammelgebiet immer sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie sind sehr kooperativ und es handelt sich ja um Archiv Material nach 1945, also sollte es auch auffindbar sein.

Beste Grüße
Detlev
 
Markus Pichl Am: 03.02.2018 11:51:32 Gelesen: 178756# 348 @  
@ Detlev0405 [#347]

Der 1. Bürgermeister der Stadt Dresden, Herr Fischer, hatte sowohl den Entwurf genehmigt als auch die Druckerlaubnis erteilt.

Hallo Detlev,

vielen Dank, für Deine weiteren Ausführungen.

Die sowjetische Militäradministration hatte die Macht, das Druckerzeugnis als ungültig zu erklären und eine Inverkehrbringung zu verbieten. Es wurde die Einstampfung des Druckerzeugnisses angeordnet.

Somit stellen sich mir die Fragen, ob der 1. Bürgermeister der Stadt Dresden überhaupt der richtige Ansprechpartner war und ob er überhaupt befugt war, eine derartige Entscheidung zu treffen? Es gilt wohl zu klären, welches Recht damals in Dresden Gültigkeit hatte. Wenn die Entscheidung, die der 1. Bürgermeister traf, noch von der sowjetischen Militäradministration hätte bestätigt werden müssen, dann dürfte sogar der Druck illegal erfolgt sein.

Beste Grüße
Markus
 
Detlev0405 Am: 03.02.2018 12:42:11 Gelesen: 178713# 349 @  
@ Markus Pichl [#348]

Hallo Markus,

da unterliegst du einem leichten Irrtum was die Praxis betrifft. Der 1. Bürgermeister einer solchen Stadt wurde von der Militäradministration bestätigt, in machen Fällen auch direkt eingesetzt. Aber - in dem Moment hatte der Bürgermeister in der SBZ seine vollen Befugnisse zur Ausübung seiner administrativen Macht - sicher und da gebe ich dir Recht, immer mit einem Blick über die Schulter durch die Militäradministration.

Verwaltungsaufgaben, wie das Herausgeben von Briefmarken, sind schon eigenständig durchzuführen vom eingesetzten Bürgermeister und seinen Vertretern.
Deine Frage nach der Legalität der Entscheidung wirst du bestimmt nicht klären - es war damals gängige Praxis, dass zum Beispiel der Bürgermeister zum Telefon griff und den russischen Kommandanten anrief und sich die Genehmigung so einholte.

Ich muss noch eine Korrektur einbringen - Kurt Fischer war erster Stellvertreter von Rudolf Friedrichs, dem durch die Militäradministration eingesetzten Bürgermeister Dresdens. Wenn Du dann noch zur Kenntnis nimmst, das Fischer Kommunist war, wird einiges selbst erklärend - zumindest für mich für als geborenen Ostdeutschen.

Und noch eines zum nachdenken. Einen Druck von ca. 1 Mio Marken erfordert einige Ressourcen. Kein Ostdeutscher in der Zeit von 1945 setzte sich bewusst einer Anklage seitens der Russen wegen Wirtschaftssabotage aus, da es unweigerlich den Weg in die damalige Sowjetunion ebnete. Und solche Anklagen (ohne Gerichtsverfahren) gab es schon bei einem illegal geschlachteten Schwein. Entschuldige die Abweichungen vom eigentlichen Thema, aber man muss auch solche Entstehungsgeschichten auch im zeitlichen Kontext sehen.

Wenn du den Rundbrief von Herrn Strobel richtig verfolgst, kommt er ja zu dem Schluss, das diese Marken nie regulär ! an den Schalter gelangt sind. An keiner Stelle wird die legale Herstellung der Marke in Frage gestellt.

Ich gebe dir noch einen Tipp, wenn du wirklich nachforschen willst. Die russische Militäradministration hat das Verbot und die Vernichtung der Marken erst angeordnet (persönliche Erinnerung an Diskussionen im Briefmarkenklub aus den 60er Jahren), als es von der US Militäradministration am Ausgabetag einen offiziellen Protest gab. Vielleicht bekommt man in entsprechenden US Archiven in Deutschland einen entsprechenden Hinweis oder eine Kopie dieses Protestes. Der Protest muss um den Ausgabetag erfolgt sein. Einen Versuch wäre es zumindest wert.

Beste Grüße
Detlev
 
Markus Pichl Am: 03.02.2018 13:25:22 Gelesen: 178662# 350 @  
@ Detlev0405 [#349]

Hallo Detlev,

es wäre schon interessant zu erfahren, ob ein solches offizielles Protestschreiben existiert und welche Begründung(en) sich für den Protest darin befindet oder befinden.

Auch wäre interessant in Erfahrung zu bringen, wer letztendlich das Markenmuster "af" bzw. die Verausgabung der Michel-Nummern 42 bis 50, als auch die Zulassung von Einschreibbriefsendungen ab dem 01.07.1945 genehmigte? Die sowjetische Militäradministration oder eigenständig der Bürgermeister bzw. dessen Vertreter?

An keiner Stelle wird die legale Herstellung der Marke in Frage gestellt.

Das mag sein. Gedankengänge oder Fragen hierzu, sind dennoch nicht verboten.

Beste Grüße
Markus
 
Detlev0405 Am: 03.02.2018 14:12:53 Gelesen: 178600# 351 @  
@ Markus Pichl [#350]

Hallo Markus,

die Zeiten sind ja Gott sei dank vorbei, wo man solche Fragen oder Gedanken nicht äußern konnte. Ich wollte mit dem Verweis auf Herrn Strobel eigentlich mehr diesen mit als Zeugen für die legale Herstellung der Marke aufrufen. Vielleicht ist er ja im Besitz entsprechender Unterlagen und kann Dir da helfen.

Beste Grüße
Detlev
 
GR Am: 03.02.2018 14:20:23 Gelesen: 178593# 352 @  
@ Detlev0405
@ Markus Pichl

Die Diskussion gleitet in Spekulationen über die Rechtsgrundlagen ab, ohne dass - bisher - auch nur annähernd eine rechtlich nachvollziehbare Darlegung der im Juni 1945 gültigen Gesetzes- und Rechtslage erfolgt ist. Ohne eine solche Darstellung des geltendes Reichsrechts und/oder des Besatzungsrechts werden wilde Vermutungen aufgestellt.

@ Detlev0405

Der Begriff "echte Marke" ist m.E. nicht geeignet, die rechtlichen Gesichtspunkte darzustellen, weil schon der Begriff "Marke" juristisch nicht greift. Wir sprechen von "Briefmarken", meinen aber "Postwertzeichen".

Postwertzeichen wurden von der dafür zuständigen Reichsbehörde, also dem Reichspostministerium, in Verkehr gebracht. Die untergeordneten Postbehörden, Oberpostdirektionen usw., waren ausführende, nachgeordnete Behördenteile für regionale Bereiche.

Anordnungen der Militärbehörden der Siegermächte nach dem Waffenstillstand vom 08. Mai 1945 konnten Reichsrecht de facto ausser Kraft setzen.

Wenn ich die hier erwähnten Dokumente richtig verstehe, wurde die Potschta-Ausgabe nicht von einer dazu befugten Deutschen Behörde als Postwertzeichen genehmigt, gedruckt, geschweige denn in Verkehr gebracht und auch gerade nicht von einer amtlichen Stelle einer Militärbehörde einer Besatzungsmacht genehmigt. Die Potschta-Ausgabe wurde im Gegenteil sogar verboten. Die Anordnung der Vernichtung wurde nur teilweise umgesetzt, die genannte Anzahl von Bögen im Wege der Unterschlagung rechtswidrig entwendet und dann privat zum Zwecke des Gelderwerbs unter Vortäuschung falscher Tatsachen als "Rarität" in den Verkehr, also an den Sammler gebracht.

Bei diesem Sachverhalt von einer "echten Marke" im Sinne eines "echten Postwertzeichens" zu sprechen ist rechtlich nicht haltbar und m.E. irreführend.

Die Nähe zu § 263 StGB kann in diesem Zusammenhang jeder selbst prüfen:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. ...."

@ Markus Pichl

Als Mitglied des APHV, für den dessen Ehrenkodex verbindlich ist, ist m.E. ein Verkaufsangebot der Potschta-Ausgabe nach heutigem Wissenstand nur unproblematisch, wenn einer kaufinteressierten Person klar aufgezeigt wird, wie diese Ausgabe entstanden ist, dass sie zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Postwertzeichen war, dass die im Verkehr befindlichen Exemplare seinerzeit durch Unterschlagung vor der Vernichtung bewahrt wurden, dass es echt durch die Post beförderte Briefe nicht gibt und dass die Abstempelungen dadurch zustande kamen, dass echte Stempel hierzu ohne die erforderliche Befugnis missbraucht wurden.

Wer dann noch meint, diese Ausgabe für gutes Geld erwerben zu müssen, tut dies auf eigene Dummheit oder Fahrlässigkeit, wenn er die Information hierzu nicht wahrnehmen und/oder wahrhaben will.

Ausgaben mit älteren Attesten ohne eine Aufklärung über den heutigen Wissensstand unkommentiert anzubieten, halte ich nicht nur für bedenklich, sondern im Hinblick auf den vorstehend zitierten § 263 StGB für gefährlich für den Anbieter.

Gruss
Gerhard
 
dietbeck Am: 03.02.2018 15:25:32 Gelesen: 178522# 353 @  
@ GR [#352]

Erstmal Danke für Deine interessanten Ausführungen.

In der Realität zeigt sich aber folgendes:

1. Die entsprechenden Atteste werden trotz Kenntnis des Rundbriefes ausgestellt und offensichtlich auch im Markt akzeptiert. Die postfrische Potschta hat keinerlei Werteinbuße mit den neuen Erkenntnissen hinnehmen müssen. Sprich die Marke selbst wird weiterhin als sammelwürdig gesehen und das entscheidet ja jeder Sammler selbst. Da werden auch juristische Bewertungen nichts dran ändern.

2. Ich habe noch nicht gehört oder gelesen das irgendjemand in irgendeiner Form gegen Atteste oder Angebote der Potschta seit 2014 vorgegangen ist.

3. Die gestempelten Briefstücke und auch Briefe werden weiterhin mit 100-200 Euro gehandelt, trotz der neuen Erkenntnisse, und wenn diese vielleicht auch nicht allen bekannt sind, so doch sicher auch nicht wenigen. Auch hier entscheidet der Markt offensichtlich, dass diese weiter sammelwürdig sind, natürlich werden die Atteste hier Ihren Teil dazu beitragen. Jeder der die Erkenntnisse des Rundbriefes kennt kann aber entscheiden ob er dies mitmacht oder nicht. Allerdings sind die Preise doch hier deutlich zurückgegangen.

4. Ich sehe nicht, dass es irgendeine Veränderung an der heutigen Handhabung geben wird was Atteste angeht, man hat die Ergebnisse jetzt 3 Jahre ignoriert, warum sollte man das ändern, dann müsste man ja alle bestehenden neueren Atteste "revidieren".

Ich bin über die Handhabung der Erkenntnisse des Rundbriefes tief enttäuscht und der Philatelie als "forschendes" Gebiet wird hier ernsthafter Schaden in Punkto Glaubwürdigkeit zugefügt, aber die Realität zeigt eben auch, dass die postfrische Marke weiterhin einen Markt hat (da kann man geteilter Meinung sein) und eben (leider) auch die rückdatierten Stempelfälschungen.
 
stampmix Am: 03.02.2018 15:29:13 Gelesen: 178517# 354 @  
@ GR [#352]

Wer dann noch meint, diese Ausgabe für gutes Geld erwerben zu müssen, tut dies auf eigene Dummheit oder Fahrlässigkeit, wenn er die Information hierzu nicht wahrnehmen und/oder wahrhaben will.

Oder wenn er so dumm ist, einem BPP-Attest Glauben zu schenken.

Auszug aus den Verhaltensgrundsätze für Prüfer im BPP e.V.:

Während ihrer Mitgliedschaft im BPP haben die Prüfer dafür Sorge zu tragen, dass das Ansehen des BPP und seiner Mitglieder nicht geschädigt wird. Diese Pflicht wirkt auch nach ihrem Ausscheiden fort. Durch ihre Mitgliedschaft im BPP sind die Prüfer verpflichtet, die Verhaltensgrundsätze für Prüfer im BPP in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten.

1 Allgemeine Pflichten

1. Der Prüfer führt seine Tätigkeit gewissenhaft aus. Informationen, die den Wert eines Prüfgegenstandes erheblich beeinflussen, dürfen nicht wissentlich verschwiegen und zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden.


Wie kann man die aktuellen Prüfungen der beliebten Potschta-Marke (also nicht Briefmarke oder gar Postwerzeichen) mit den Verhaltensgrundsätzen in Übereinstimmung bringen?
 
Detlev0405 Am: 03.02.2018 15:50:47 Gelesen: 178476# 355 @  
@ GR [#352]

Hallo Gerhard,

Deine Fragestellung nach der geltenden Rechts- und Gesetzesgrundlage entspricht nicht den Tatsachen.

Als erstes wurde in der Konferenz von Jalta vom Februar 1945 die administrative Verwaltung Deutschlands in 4 Besatzungszonen festgelegt und somit der jeweilige Wirkungsbereich der Militäradministrationen abgesteckt. Zweitens übernahmen mit der Berliner Erklärung der Alliierten vom 5.Juni 1945 diese die Regierungsgewalt in Deutschland. Somit war ab sofort das Recht der Alliierten in der jeweiligen Besatzungszone geltendes Recht.

In der SBZ übernahm die SMAD am 9. Juni 1945 mit dessen Errichtung in Berlin Karlshorst die Regierungsgewalt über die sowjetische Besatzungszone. inklusive aller Fragen der rechtlichen Ausgestaltung. So wurde bereits im Juni 1945 durch Befehl der SMAD die Gründung der Bundesländer in Ostdeutschland veranlasst. Erst mit dem Befehl 45 der SMAD vom 22.10.1945 wurde den Ländern gesetzgebende Befugnisse eingeräumt, wenn sie den Bestimmungen der Alliierten nicht widersprechen.

Die Reichsbehörde - Reichspostministerium - hörte mit der Übernahme der Macht durch die SMAD auf zu existieren, zumindest auf ihrem Territorium. Bezeichnend dafür war ja gerade 1945 der Wildwuchs von provisorischen Ausgaben ausgerechnet in der SBZ. Selbst der Michel Katalog spricht von den Ausgaben nach 1945 von den jeweiligen Bundesländern in der SBZ, die zweifelsfrei die Strukturen der ehemaligen OPD´s genutzt haben. Erst im Untertitel wird die jeweilige OPD zur besseren Orientierung genannt.

Im Gegensatz dazu steht die verfassungsrechtliche Ausgestaltung bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949, wo im Art. 123 - 129 vor konstitutionelles Recht ausdrücklich als existent seit Reichsgründung 1871 fixiert, wenn es dem GG nicht entgegen steht. Völkerrechtlich anerkannt ist die Tatsache, dass zumindest bis 1949 alliiertes Recht in Deutschland gegolten hat. Und es ist sehr wohl zu differenzieren zwischen den westlichen Besatzungszonen und der SBZ, weil die jeweiligen Besatzungsmächte neben den grundsätzlichen Beschlüssen des Alliierten Kontrollrates in ihren jeweiligen Zonen sich an ihrem Rechtsverständnis orientierten. Und in der SBZ war es nun mal Recht aus einem kommunistischen Rechtssystem.

Was die Genehmigung der Herstellung des Postwertzeichens betrifft, verweise ich noch einmal auf die gängige Praxis in der SBZ.

"Als sichtbarstes Zeichen ihrer Regierungshoheit erließ die SMAD von 1945 bis 1949 zahlreiche schriftliche Befehle an eigene und deutsche Dienststellen. Daneben regierte sie aber auch auf eher informeller Ebene mittels mündlicher, nur selten dokumentierter Weisungen und Kommentare oder auch nur durch die nicht zu übersehende Präsenz ihrer Mitarbeiter in den deutschen Verwaltungsstellen."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sowjetische_Milit%C3%A4radministration_in_Deutschland

Mit freundlichen Grüßen
Detlev
 
DL8AAM Am: 03.02.2018 16:19:45 Gelesen: 178443# 356 @  
Ob etwas legal erzeugt wurde oder nicht, hat absolut nichts mit dem Prädikat "echt" zu tun. Ein von Kujau gemaltes Rembrandt-Bild ist auch echt, eben ein echter Kujau. Und das kann von Sachverständigen attestiert werden. Und auch dafür ist ein Markt da.

Auch hat eine Inverkehrsbringung nichts mit der Legalität zu tun. Illegale Importe, selbst Diebesgut, Unterschlagenes Gut oder Hehlerware wird bei der "Weitergabe", dem Verkauf an Außenstehende ist erst einmal regulär in den Verkehr gebracht. Inwieweit Gerichte dass später eventuell rückgängig machen bzw. so etwas rückabgewickelt wird, ist eine vollkommen andere Sache. Wenn es Bestand hat, ist eine ganz normale Inverkehrsbringung.

Soweit so gut.

Die "Verhaltensgrundsätze für Prüfer" innerhalb eines privates Verbandes gelten erst einmal nur zwischen dem Prüfer (Mitglied) und dem (seinem) Verband (Verein), das ist nur eine Art von Satzung. Sie hat erst einmal (...) keine direkte, unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten (Kunden), es sei denn diese vereinsinterne Satzung ist/wird irgendwie Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner (Prüfer). Wenn nicht hat der Kunde erst einmal auch keinen Anspruch auf dessen Anwendung ihm gegenüber. Juristisch sollte so ein Attest wohl von den Außenstehenden (Nichtmitgliedern/Kunden) auch erst einmal nicht direkt angreifbar sein, solange das was bescheinigt wird (zur Zeit) "richtig" (...) ist, bzw. keine irgendwie geartete Vorsätzlichkeit (oder auch Täuschung gegenüber dem Auftraggeber/Kunden) vorliegt. Intern kann der Verband, aus Satzungsrecht, natürlich gegenüber seinen Mitgliedern tätig werden.

Bei amtlich bestellten "Gutachtern" (Sachverständigen etc.) sieht das natürlich etwas anders aus.

Gruß
Thomas
 
bovi11 Am: 03.02.2018 16:41:50 Gelesen: 178397# 357 @  
...über die ungebrauchte Potschta-Marke kann man vielleicht noch geteilter Meinung sein.

Was die Briefe angeht, handelt es sich - mittlerweile nachgewiesen - um schlichte Machwerke. Meiner Meinung nach haben die heutzutage auch nur deshalb einen gewissen Wert, weil diese manipulierten und betrügerisch erstellten Belege lange Zeit als echt geprüft und testiert worden sind. Wer möchte schon gerne wahrhaben, daß der Brief in seiner Sammlung - bei dem einen oder anderen vielleicht sogar das Paradestück - von einem Tag auf den anderen praktisch wertlos geworden ist.

Nach meiner Auffassung sind damit auch die Gefälligkeitsentwertungen auf losen Marken nicht mehr als solche haltbar. Es handelt sich wohl auch hier um unrechtmäßig entstandene Abstempelungen. Es ist nichts anderes, als würde ich heute Heuss Lumogen mit rückdatiertem echten Stempel verzieren.

Für Briefe und gestempelte Potschta führt daher jedes Attest, egal wie phantasievoll man das Teil auch beschreibt, eine Irreführung des Verbrauchers (Sammlers).

Bleiben also allenfalls noch - vielleicht auch Unwissenheit - einige offiziell in den Verkehr gekommene ungebrauchte Exemplare.

Dieter
 
Markus Pichl Am: 03.02.2018 17:16:10 Gelesen: 178341# 358 @  
@ DL8AAM [#356]

Aus der Abhandlung von Herrn Strobel ergeht aber, zumindest verstehe ich das so, dass die Inverkehrbringung dieses Druckerzeugnisses geklärt ist. Siehe auch in Gerhard seinem Beitrag den Satz: "Die Anordnung der Vernichtung wurde nur teilweise umgesetzt, die genannte Anzahl von Bögen im Wege der Unterschlagung rechtswidrig entwendet und dann privat zum Zwecke des Gelderwerbs unter Vortäuschung falscher Tatsachen als "Rarität" in den Verkehr, also an den Sammler gebracht."

Der von Gerhard aufgeführte Sachverhalt, ergeht aber nicht aus dem BPP-Attest. Die dort gemachte Angabe: " Die Umstände der Inverkehrbringung dieser Ausgabe sind trotz umfangreicher Recherchen noch nicht abschließend geklärt." entsprechen nicht den Erkenntnissen, die aus der Abhandlung von Herrn Strobel entnehmbar sind.

@ GR [#352]

Als Mitglied des APHV, für den dessen Ehrenkodex verbindlich ist, ist m.E. ein Verkaufsangebot der Potschta-Ausgabe nach heutigem Wissenstand nur unproblematisch, wenn einer kaufinteressierten Person klar aufgezeigt wird, wie diese Ausgabe entstanden ist, dass sie zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Postwertzeichen war, dass die im Verkehr befindlichen Exemplare seinerzeit durch Unterschlagung vor der Vernichtung bewahrt wurden, dass es echt durch die Post beförderte Briefe nicht gibt und dass die Abstempelungen dadurch zu stande kamen, dass echte Stempel hierzu ohne die erforderliche Befugnis missbraucht wurden.

Dies bedeutet für mich, dass eine Losbeschreibung, wie nachstehend aufgezeigt, anhand der Angaben, aus dem zuletzt von mir gezeigtem Attest Nr. 8222 von Herrn Dr. Jasch BPP aus Januar 2018, nicht möglich ist, ohne das ich in Konflikt mit dem APHV-Ehrenkodex komme:

12 Pfg Potschta, Ölfarbe, ungebraucht mit verlaufener und geglätterter Gummierung, Fotoattest Dr. Jasch BPP (01/2018)

Dann sogar, wenn ich so formulieren würde, Verbraucher über den wahren Sachverhalt täuschen würde und eine Beschreibung wider besserem Wissen erstellt hätte, da ich die Abhandlung von Herrn Strobel kenne.

Lange Rede, kurzer Sinn. Die Attestformulierung hält nach meiner Meinung dem APHV-Ehrenkodex nicht stand. Als Unterzeichner des APHV-Ehrenkodex kann ich es dann auch nicht mit einer über das Attest gehenden Losbeschreibung gut heißen, ein solches Attest in den Verkehr zu bringen. Eine Sachbearbeitung als Auktionslos, wird von meiner Seite daher abgelehnt. Im Moment überlege ich sogar, ob ich das Attest entwerten soll, damit kein anderer, der die Abhandlung von Herrn Strobel nicht kennt, eine unzureichende Los- bzw. Angebotsbeschreibung mit diesem Attest formulieren kann.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 03.02.2018 17:51:19 Gelesen: 178300# 359 @  
@ Markus Pichl [#358]

Im Moment überlege ich sogar, ob ich das Attest entwerten soll, damit kein anderer, der die Abhandlung von Herrn Strobel nicht kennt, eine unzureichende Los- bzw. Angebotsbeschreibung mit diesem Attest formulieren kann.

Es wird Zeit! Wenn der BPP aus erkennbar wirtschaftlichen Motiven korrumpiert ist, sollte endlich jemand die Prüfer prüfen. Mein Vorschlag: Gründe den PPP (Prüfvereinigung Philatelistischer Prüfer - aber Achtung bei den Namensrechten. Der VPP musste da Lehrgeld zahlen); möglich auch PAP (Pichls Atteste Prüfung.) ;-)

Im Ernst. Es ist eine Schande für den BPP und die ArGe, wie hier unbedarfte Sammler hinter die Fichte geführt werden.

besten Grüße
stampmix
 
bovi11 Am: 03.02.2018 18:23:05 Gelesen: 178251# 360 @  
Sogar Borek oder gerade Borek spricht von eindeutigen Fälschungen, was Briefe und gestempelte Exemplare angeht:

https://www.borek.de/briefmarkenwelt/news-briefmarken-raritaeten-borek/potschta-briefmarke
 
bignell Am: 03.02.2018 19:07:13 Gelesen: 178188# 361 @  
Falls jemand entsprechende Kontakte hat, sollte er den Fall "Potschta" an Fernsehsender bzw Filmproduktionsfirmen herantragen, ich denke diese "Cold case" Ermittlung würde einen guten Krimi-Stoff liefern und könnte unter Umständen sogar als Werbung für die Philatelie dienen - wenn der Aspekt auf dem Wirken Herrn Strobels liegt.

Lg, harald
 
GSFreak Am: 06.02.2018 21:08:00 Gelesen: 176041# 362 @  
@ stampmix [#359]

Es ist eine Schande für den BPP und die ArGe, wie hier unbedarfte Sammler hinter die Fichte geführt werden.

Es soll doch wohl "APHV" und nicht "ArGe" heißen?

Gruß Ulrich
 
stampmix Am: 06.02.2018 21:24:14 Gelesen: 176016# 363 @  
@ GSFreak [#362]

@ stampmix [#359]

"Es ist eine Schande für den BPP und die ArGe, wie hier unbedarfte Sammler hinter die Fichte geführt werden."
Es soll doch wohl "APHV" und nicht "ArGe" heißen?


Gemeint ist hier tatsächlich die ArGe SBZ. Ich nehme Bezug auf den Beitrag von Markus Pichl, den ich hier, da er in der Menge der Posts unterging, nochmals einkopiere:

@ Markus Pichl [#322]

Nach der Veröffentlichung von Rundbrief 72 der ARGE DeuNot folgte im Rundbrief 163/2014 der ARGE SBZ folgendes:



Auf konkrete Nachfrage, wer denn die Spezialisten waren, welche diese Feststellungen trafen und welche Quellen hierzu herangezogen wurden, antwortete im April 2015 Herr Ingolf Kling (Vorsitzender der ARGE SBZ OPD-Ausgaben 1945/46 e.V.) per email (liegt mir vor) wie folgt:

1. Die Spezialisten, die sich mit den Fakten auseinandergesetzt haben (und das nicht erst mit der Veröffentlichung des Herrn Strobel) sind

Bodo Ströh,
Prof. Dr. Ing. Freiherr Jobst von Heintze und
Dirk Schulz.

Diese Spezialisten haben ihre Ergebnisse dem Vorstand ARGE vorgestellt und mit diesem ausgearbeitet. Die 8 Punkte sind die Zusammenfassung der Erkenntnisse.

2. Grundlagen der Recherche waren u.a.
- „Briefmarken und Postkarten von 4 Besatzungszonen Deutschlands vom 8. Mai 1945“, Ernst Barth und Dr. Tico Mantovani
- „Die Postwertzeichen der OPD Dresden 1945-46“, Bodo Ströh Die erste Briefmarke Deutschlands nach dem Ende des 2. Weltkrieges“
- verschiedene Artikel im Sammlerexpress – u.a. die Jahrgänge 1947 bis 1949
- Erlebnisberichte von Zeitzeugen
- „Das Werden einer demokratischen Postverwaltung“, Dr. Wilhelm Schröder

3. Eine Benennung des RB 72 der Arge DeuNot erfolgte bewusst nicht, da eine Konfrontation mit den dargestellten Ergebnissen im Interesse der Philatelie als nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.

Das der Rundbrief 72 der ARGE DeuNot, die aktuellste Ausarbeitung, welche nie zuvor gezeigte Dokumente beinhaltet, von den "Spezialisten" nicht berücksichtigt wurde, erachte ich als unfassbar. Man könnte ja, gegenüber den bisherigen Ansichten und Meinungen, auf ein gegenteiliges Ergebnis kommen. Rundbrief 72 der ARGE DeuNot ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung mit Quellennachweis, eine Monographie dieser unverausgabten Marke.

Wäre Rundbrief 72 der ARGE DeuNot berücksichtigt worden, dann wäre man niemals zu bestimmten Ergebnissen gekommen, u.a. dass die Marke am 23.06.1945 über Postschalter verkauft wurde.

Ebenso kann man dort nachlesen, dass der Postamtsmann Schneider wegen Verjährung der Tat nicht belangt werden konnte. Aber aus welchen Geschäften mag sich denn bitte schön die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung begründen? Die festgestellten Steuerschulden setzten sich aus Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zusammen.

Was ist von den Aussagen sogen. Zeitzeugen zu halten? Nachstehend ein Beispiel, aus dem Bericht des Beauftragten für Staatliche Kontrolle, Dresden Stadt. Dort steht auf Seite 5 geschrieben:

"Desweiteren sagten Frl. Thümmel, Postangestellte vom Postamt 16, und Herr Grellmann, Sachbearbeiter der OPD, aus, daß sie am Schalter diese Marken verkauft haben wollen. Aus den Büchern geht jedoch einwandfrei hervor, dass sie am 23.6.1945 keinen Schalterdienst hatten und sich somit irren, Potschta-Marken verkauft zu haben."

Man muß sich einmal die Begründung, warum eine Konfrontation mit den in Rundbrief 72 dargestellten Ergebnissen nicht angestellt wurde, auf der Zunge zergehen lassen. Da wird aufgeführt, es sei nicht im Interesse der Philatelie. Was soll aber bitte nicht im Interesse der Philatelie sein? Ach, man möchte wohl nicht, dass die Wahrheit über die Potschta-Affäre große Kreise zieht. Die Wahrheit ausblenden bzw. vertuschen, dass damit verbunden auch die zuvor ausgestellten Atteste, für "gestempelte" Potschta-Marken, u.a. die von dem Experten Herrn Ströh, keinen Bestand mehr haben. Das kann ich mir schon vorstellen, dass dies vor allem von Herrn Ströh als nicht sinnvoll und zielführend erachtet wird.

Nein, über derartiges Gebaren der Spezialisten und dem Vorstand der ARGE SBZ kann ich nur den Kopf schütteln.

Beste Grüße
Markus
 
bovi11 Am: 06.02.2018 21:39:56 Gelesen: 176001# 364 @  
@ stampmix [#363]
@ Markus Pichl [#322]

"Ebenso kann man dort nachlesen, dass der Postamtsmann Schneider wegen Verjährung der Tat nicht belangt werden konnte. Aber aus welchen Geschäften mag sich denn bitte schön die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung begründen? Die festgestellten Steuerschulden setzten sich aus Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zusammen."

Daß die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden konnte, die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gleichwohl erfolgte, kann einfach an unterschiedlichen Verjährungsfristen liegen. Vereinfacht gesagt war die strafrechtliche Verjährungsfrist 5 Jahre die für Steuerhinterziehung jedoch 10 Jahre.

Grüße

Dieter
 
Kolarbeiter Am: 06.02.2018 22:04:16 Gelesen: 175971# 365 @  
Ich bin hier auch nur am Kopfschütteln, wenn ich diesen ganzen Chat so lese. Ich frage mich wirklich, ob die Gruppe an Potschta Kritikern sich hier jemals die Frage gestellt hat, welchen Schaden sie mit ihrer Recherche anrichtet. Wenn ich mir die meisten Sammelgebiete anschaue, sind die "Rosinen" fast immer irgendwelche "Produkte". Seien es Blöcke zu Ausstellungen, Zusammendruck-Bogen, unverausgabte, immer das, was der "normale" Sammler nicht einfach am Schalter kaufen konnte. Und alle Potschta-Briefe waren immer philatelistisch, das war doch jedem klar. So wie alle Posthorn-FDCs oder FDCs vom Block 1 vom Dt.Reich oder von Berlin philatelistisch sind. Zusammendrucke vom Wagnersatz auf Brief, Lichtenstein Block 1, Vaduz-Blöcke, alles philatelistisch. Alles das, was sich die Vordruckalben-Sammler, und das sind sicher immer noch 90%, ins Album tun. Die wenig Hyper-Spezialisten, die sich hier tummeln, haben sicher alle keine Poschta-Briefe im Album und daher "gut reden". Ja, die sammeln seltene Bedarfs-Belege und tun sich unheimlich wichtig. Die ganze Potschta Theorie basiert auf wenigen Handvoll Belegen. Dabei stehen wir alle auf den Säulen dieser vielen einfachen Sammler, die jetzt mal wieder die Dummen sind. Ohne sie hätte Philatelie niemals diese Bedeutung bekommen und wäre so unbedeutend wie das Sammeln von Liebig-Bildern oder "Telegrafen-Marken".

Und die Bundesprüfer, über die hier hergezogen wird, sind doch die zweite wesentliche Säule. Ohne ihre Atteste wäre das ganze Zeug nichts wert. Die Fälscher würden den Markt zuschütten und alles in kürzester Zeit entwerten. Ich weiß wovon ich rede. Kolumbien ist ein so unbedeutendes Sammelgebiet, daß selbst Unikate und Raritäten für wenige Dollar den Besitzer wechseln. Alles, was nicht Super-Klassik ist, ist fast wertlos. Selbst supertolle Seltenheiten sind nichts ohne Spezialkatalog, breite Sammler-Masse und Prüfer.

Also Leute, haltet mal den Ball flach. Die Potschta ist fester Bestandteil aller Vordruckalben. Wäre das nicht so, wäre sie wahrscheinlich keine 50,-Euro wert. Das allein ist das Kriterium. Wenn sie in den Vordruckalben bleibt, wird sie ihren Wert behalten. Sobald sie da raus ist, ist sie wertlos. Kein Mensch zahlt 250,- für einen postfrischen Satz AI-AIII Holzhausen, dabei ist der viel seltener. Wenn der in den Vordruckalben wäre ... Andersherum. Wenn der große Innendienst von Danzig nicht in den Vordruckalben wäre, gäbs den für 100,- Euro. Nur als Beispiel.

Ich finde diese ganze Affäre total überflüssig. Soll doch jeder sammeln was er will. Letztlich ist alles nur Papier und zerfällt in wenigen Jahrzehnten. Jetzt mit aller Gewalt die Minr. 41 zu entwerten, was soll das? Wer hat was davon? Nur das persönliche Ego einiger Schlauköpfe. Statt einfach neue Forschungsergebnisse zu veröffentlichen und dann zu schauen, was passiert, wird hier so ein Fass aufgemacht. Sorry, zuwenig Spaß, zuviel Ernst. Wirklich Leute, es sind nur Papierschnippsel. Wenn ich mir heute die modernen Produktions-Massen der großen Postverwaltungen anschaue, das ist doch sowieso völlig absurd. In 20-30 Jahren werden alle über uns lachen. Dann gibt es keine Briefmarken mehr. Jedenfalls keine "echten" Bedarfsmarken. Nur noch bunte Bildchen für Vordruckalben-Sammler.

Beste Grüße,
Robert
 
bovi11 Am: 06.02.2018 22:26:54 Gelesen: 175939# 366 @  
@ Kolarbeiter [#365]

Hallo Robert,

ich will nicht auf alle einzelnen Aspekte, die Du anführst, eingehen.

Aber: Es ist nachgewiesen, daß die Potschta-Belege mit rückdatiertem Stempel entwertet wurden. Nach allgemeiner und richtiger Definition gelten sie daher als falsch.

Das ist bei allen Briefmarken so. Heuss-Marken auf fluoreszierendem Papier, die mit rückdatierten Stempeln versehen wurden, gelten zu Recht als falsch.

Es gibt keine plausible Begründung, warum das bei der Potschta anders sein sollte, nur weil man lange Zeit von einer rechtmäßigen Gefälligkeitsstempelung ausging. Belege mit Zusammendrucken vom Wagnersatz sind natürlich i.d.R. aus philatelistischen Erwägungen heraus entstanden, aber sie sind rechtmäßig zustandgekommen - Potschta-Belege nicht.

Ich habe es schon mal geschrieben:

"Auch bei Notopfermarken gab es in den 70er Jahren eine Nr. 2 KW mit einer 13 1/2 Linienzähnung. Mindestens bis 1974 war sie im Michel-Spezial als 2 KW verzeichnet und mindestens ein damaliger Prüfer, es war nicht Harlos sen., hat die Marken als "echt" geprüft und für Belege sogar Atteste ausgestellt. Es stellte sich heraus, daß es Fälschungen unseres bekannten Hamburger Colonaden-Künstlers waren. Kein Prüfer käme heute auf die Idee, solche Fälschungen als "echt" zu prüfen oder Atteste auszustellen. Warum soll das bei der Potschta anders sein? Es handelt sich um schlichte Machwerke und für die Belege bleibt nur der Begriff "Fälschung" angemessen."

Folgte man Deiner Auffassung, müßte man solche Fälschungen dauerhaft als Sammelobjekte tolerieren, nur weil sie z.B. auch mal im Michel verzeichnet waren. Das ist und kann nicht richtig sein.

Dieter
 
Bernd Steudner Am: 07.02.2018 10:09:45 Gelesen: 175519# 367 @  
@ Kolarbeiter [#365]

Vielen Dank für Deine Ausführungen, sehe ich genau so. Die kleinen Sammler werden immer die Dummen bleiben.
 
DL8AAM Am: 07.02.2018 12:34:49 Gelesen: 175376# 368 @  
Hallo, huhu ... habe ich was verpasst?

Es geht hier nicht darum, ob diese Dinge "philatelistisch" sind, sondern dass diese Briefe (nicht die postfrische Marke für Dein Vordruckalbum), eineindeutig illegal entstandene Fälschungen sind. Ganz im Gegensatz zu denen von Dir genannten "philatelistischen" Dingen, die sind zwar "philatelistisch", aber vollkommen echt!

Ja, und auch Fälschungen darf man erwerben, sammeln, anbieten und verkaufen! Sie müssen eben nur als solches klar bezeichnet werden.

Ja, und auch die Potschta-Briefe haben eine besondere philatelo-historische Bedeutung und einen Wert (was meinst Du was für ein Ehrenplatz eine echte Grinnell Haiwaiian Missionary-Marke in meiner Sammlung hätte).

Mit so ziemlich verwunderten "philatelistischen" Grüßen

Thomas
 
Erdinger Am: 07.02.2018 12:52:51 Gelesen: 175350# 369 @  
@ willi561 [#367]

Einfacher Grundsatz im Leben, nicht nur in der Philatelie: Dafür dass man der Dumme ist, kann man nichts. Dafür, dass man es bleibt, schon. Nur so viel zum Grundsätzlichen.

Ja, der kleine Sammler. In meinem Michel von 1978, den ich hier im Büro liegen habe, steht die "Potschta" mit 600 DM postfrisch und 800 DM gestempelt. Wer damals so viel Geld hinlegen konnte - und damals wurde mehr vom Michelwert auf die Händlertische gelegt als heute -, war kein kleiner Sammler. Und er wurde auch bei den folgenden Preissteigerungen nicht kleiner. Ich hatte jedenfalls nicht so viel Kohle, und ich war wirklich ein ganz kleiner Sammler, in jeder Hinsicht.

Wie schon mehrmals angeklungen ist: Jeder soll sammeln, wie er will. Wenn’s dann mal anders läuft, als man es sich ausgemalt hat, hat man eben Pech gehabt. Wie im richtigen Leben. Da baut man auch schon einmal einen Unfall.

Viele Grüße aus Erding!
 
Richard Am: 13.02.2018 09:36:14 Gelesen: 174328# 370 @  
Die Firma Richard Borek fasst auf ihrer Internet Seite die Potschta Lügengeschichte für einen Händler überraschend ausführlich zusammen. Hier ein kleiner Auszug:

Erste Zweifel

Bereits Ende der 40er-Jahre hatten vereinzelte Prüfer erste Zweifel angemeldet, was die Existenz von ordentlich abgestempelten „Potschtas“ anging. Doch die Geschichte von den zurückgezogenen Briefmarken war bereits im Kanon verankert. Auch Dr. Wilhelm Schröders SBZ-Klassiker „Das Werden einer demokratischen Postverwaltung“ erhob die Episode aus Dresden zu einem Meilenstein des Jahres 1945. Knapp 50 Jahre später waren immerhin einige Abstempelungen in den kritischen Fokus von Sammlern und Experten geraten. 1993 kamen haarsträubende Erkenntnisse über die Entwertungen mit dem Stempel „DRESDEN A 16 bb“ ans Licht. Pikanterweise spielte dabei der Leiter der Postbezirksdirektion von 1945, Albert Stürmer, eine prominente und zweifelhafte Rolle.

Sauerkraut und Schinken

Der leitende Beamte Albert Stürmer soll sich von der zurückgezogenen „Potschta“ 50 Bogen „beiseite gelegt“ haben. Außerdem lagerten in seinem Büro noch weitere Bogen, aus denen Vorlagestücke für die Ortsbürgermeister entnommen worden waren. Einem Missgeschick war es zu verdanken, dass just auf Stürmers Bogen eine notdürftig eingeschlagene Portion Sauerkraut abgestellt worden war, sodass die „Potschtas“ zusammenklebten. Er nahm sie mit nach Hause, sortierte dort die unverdorbenen Bogen aus und wusch anschließend die milchsauer eingelegten Briefmarken. Mithilfe eines Freundes soll er über den Winter eine groß angelegte Zweitverwertung der „geretteten“ Briefmarken vorbereitet haben. Briefumschläge wurden frankiert und mit Adressen versehen, und im Frühsommer 1946 gelang es mittels eines saftigen Schinkens, eine Mitarbeiterin des Postamts Dresden 16 zu überreden, sich mitsamt ihrem Poststempel zu einer nächtlichen Massenentwertung einzufinden. Die „Potschtas“ mit dem Abdruck „DRESDEN A 16 bb“ waren also nachträglich mit einem echten Stempel versehen worden und damit falsch. Albert Stürmer und seine Gehilfen machten in den folgenden Jahren vermutlich ordentlich Kasse.


(Quelle und ausführlich komplett lesen: https://www.borek.de/briefmarkenwelt/news-briefmarken-raritaeten-borek/potschta-briefmarke )
 
Baber Am: 13.02.2018 12:47:24 Gelesen: 174236# 371 @  
@ Richard [#370]

Hallo Richard,

eine schöne Anekdote und wenn sie nicht wahr ist, so ist sie wenigstens gut erfunden. Nachdem damals etwas zu Essen sicher viel kostbarer war als ein Stück Briefmarkenpapier, klingt es glaubhaft.

Gruß
Bernd
 
dietbeck Am: 03.11.2018 20:43:50 Gelesen: 140814# 372 @  
Ein Schelm wer böses dabei denkt:



https://www.ebay.de/itm/362476970994?ul_noapp=true

SBZ Ost -Sachsen - MiNr.41 "Poschta" *
In jeder Sammlung ein Hingucker oder feines Vergleichsstück:
feiner, perfekter Nachdruck dieser besonderen Marke aus einem gefragten Sammelgebiet, der echt ca. 600,-€ Wert wäre (Es handelt sich um eine Beispielabbildung, Artikel war mehrfach vorhanden- auch mit Rand)
 
JohannesM Am: 03.11.2018 23:24:17 Gelesen: 140695# 373 @  
@ Baber [#371]

eine schöne Anekdote und wenn sie nicht wahr ist

Ich glaube, das stand so in den Polizeiakten.

Beste Grüße
Eckhard
 
briefefan (RIP) Am: 04.11.2018 15:14:08 Gelesen: 140384# 374 @  
@ JohannesM [#373]
@ Baber [#371]

Hallo Eckhard,
hallo Bernd,

eine schöne Anekdote und wenn sie nicht wahr ist

ich glaube, das stand so in den Polizeiakten.


Nein. Es stand so in der MICHEL-Rundschau 12/1993: Potschta mit Sauerkraut, von Horst Milde.

Siehe Rundbrief 72/2014 der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Notmaßnahmen ab 1945 e. V. Fußnote 174. Diesen so genannten Potschta-Rundbrief (134 Seiten) kannst du über Richard portofrei für 15 Euro bestellen [1].

Gruß von briefan.

[1] https://www.philaseiten.de/philabuch/show/167
 
dietbeck Am: 28.04.2019 09:50:44 Gelesen: 124567# 375 @  
Wenigstens wird hier darauf Bezug genommen, dass eben doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist:

https://www.philasearch.com/de/i_9225_245932/1370_Sowjetische_Zone/9225-A168-6480.html?breadcrumbId=1556437581.0195&row_nr=11

Leider ist das die absolute Ausnahme. Ich bin gespannt, ob das Los trotzdem in dieser Preishöhe verkauft wird.

Redaktionell ergänzt:

Los 6480 Sowjetische Zone, Michel l B I b

Nicht ausgegeben: 12 Pfg Potschta in Ölfarbe mit linkem Bogenrand auf Blanko Brief, zentrisch gestempelt (10) DRESDEN N6 23.6.45", von unbefugter Seite mit echtem Poststempel entwertet, tadellos, gepr. Sturm mit Fotoattest


 
olli0816 Am: 28.04.2019 10:20:42 Gelesen: 124544# 376 @  
Das finde ich eine korrekte Beschreibung. Endlich ein Auktionshaus, das nicht von Gefälligkeitsstempel schreibt, um Sammlern mehr Geld aus den Rippen zu leiern.

Es ist ja eine Kuriosität und wenn jemand diese in seiner Sammlung haben möchte und unter richtiger Beschreibung das Los zu dem Preis kauft, ist alles in Ordnung. Ich finde, hier handelt das Reinhard Fischer Auktionshaus so, wie es sein sollte. Im Gegensatz zu vielen anderen, auch sehr großen Auktionshäusern.

Grüße Oliver
 
dietbeck Am: 12.06.2019 20:51:40 Gelesen: 121468# 377 @  
@ dietbeck [#375]

Das Los ist unverkauft geblieben.
 
GSFreak Am: 12.02.2020 21:42:13 Gelesen: 108517# 378 @  
Eine 12 Pf. Ganzsache-Karte der II. Kontrollratsausgabe (P 962) mit rechteckigem Bahnpoststempel Berchtesgaden-München vom 15.02.1948 und interessantem Text zur Potschta (= "Dresden zweisprachig").

Ein Briefmarkenhändler schreibt einem Kunden, dass die angebotene Dresden zweisprachig inzwischen bei ihm restlos ausverkauft ist infolge zahlreicher Bestellungen. Er bietet aber nach Neueingang in etwa 14 Tagen an: die Nachkriegsrarität Dresden zweisprachig, Ölfarbe, gestempelt für 900,-- RM.

Er scheint da eine "gute" Bezugsquelle gehabt zu haben, wohlgemerkt für gestempelt und nicht für postfrisch.



Beste Grüße
Ulrich

[ Händler: Briefmarken-Fachgeschäft Franz Eschler, Weildorf/Obb. über Freilassing]
 
Michael 1969 Am: 03.03.2020 15:29:55 Gelesen: 107370# 379 @  
SBZ Potschta Farben

Hallo zusammen,

weiss jemand, wie weit die Farbskala/Varianten bei der SBZ Nr 41 "Potschta" ging?

Ich habe zum Vergleich eine hellrote Marke sowie eine, die schon dunkelrotlila (farblich eher der SBZ Nr 50) ist. Laut Michel gibt es die Marke in Ölfarbe von hellrot bis dunkelrot.

Besten Gruss
 
Elite_Sammler Am: 08.03.2020 14:10:42 Gelesen: 107157# 380 @  
@ Michael_1969 [#379]

Die ölfarbene Potschta Marke schwankt zwischen den Farben "rot" bis "dunkelrot", je nach Farbauftrag. Die wasserfarbenen hingegen haben einen größeren Blauanteil und gehen in Richtung "rosarot" bis "dunkelrosarot".

Eine Potschta Marke in "dunkelrotlila" ist mir bisher noch nicht bekannt. Könntest du evtl. ein Foto/Scan dieser Marke mit deiner Vergleichsmarke hier einstellen?

Alle Farbangaben nach MICHEL Farbenführer.

Unten einmal eine kleine Zusammenstellung von öl- und wasserfarbenen Potschta Marken mit teilweise unterschiedlichen Farbtönen.


 
Michael 1969 Am: 09.03.2020 16:44:46 Gelesen: 107028# 381 @  
Hallo Elite_Sammler,

anbei ein Scan der beiden Marken. Im Scan erscheint der Farbunterschied nicht mal so offensichtlich, wie in Natura.

Besten Gruß


 
LK Am: 09.03.2020 17:35:13 Gelesen: 106984# 382 @  
@ Michael 1969 [#381]

Beide gezeigten Marken sind m.E. Fälschungen.

Der Stempel ist zumindest falsch, der echte Stempel Dresden N 6 dd ist in allen Stempel Datenbanken [1] hinterlegt.

Beste Grüße

[1] https://www.stampsx.com/ratgeber/stempel-bilder.php?id=369378
 
acsst Am: 25.05.2021 19:20:34 Gelesen: 80685# 383 @  
Was ist von Vorausentwertungen zu halten? Ich habe im Internet zwei Belege gefunden, die am 21.6.45 abgestempelt wurden. Der eine mit Stempel "Dresden Altst. 20" (ohne Buchstabenzusatz), der andere mit "Dresden N 12 a" (siehe Fotos).

Beleg 1:



Beleg 2:



Beleg 3:



Der letztgenannte Beleg hat dazu noch einen Text, dass die Marke nur 3 Stunden am Schalter zu haben war. Ob man das beim Schreiben dieser Postkarte schon wissen konnte, ist logisch zumindest problematisch (hierzu hätte die Karte zur Beförderung angenommen worden sein müssen, obwohl der Verkauf bereits eingestellt worden war).

Da ich kein Potschta-Spezialist bin: Kann jemand etwas dazu sagen?
 
LK Am: 25.05.2021 19:50:02 Gelesen: 80652# 384 @  
Hallo,

zu Deiner Postkarte nach Bremen, der Postverkehr in die anderen Besatzungszonen wurde erst am 24.10.1945 wieder aufgenommen.

Die Karte ist also unmöglich befördert worden.

Mehr ist auch zu diesen gestempelten Machwerken nicht auszuführen.

Beste Grüße
 
bovi11 Am: 25.05.2021 20:18:00 Gelesen: 80629# 385 @  
@ acsst [#383]

Ich empfehle dringend, das Thema wirlich mal von Anfang an zu lesen und sich dabei aber nicht von den wenigen Stimmen in die Irre führen zu lassen, die glauben machen wollen, die Belege seien tatsächlich echt gelaufen.
 
Richard Am: 26.05.2021 09:08:50 Gelesen: 80488# 386 @  
@ acsst [#383]

Hallo,

wo hast Du denn im Internet diese "Seltenheiten" gefunden ? Werden sie angeboten, von wem und zu welchem Preis ? Hast Du einen Link.

Ansonsten auch von mir der Tipp, alle bisherigen Beiträge zu lesen und Dir selbst ein Urteil zu bilden.

Schöne Grüsse, Richard
 
acsst Am: 26.05.2021 11:32:28 Gelesen: 80431# 387 @  
Ich habe mir die Beiträge zu diesem Thema durchgelesen und wenn es richtig ist, dass es (wie gleich in Beitrag [#1] behauptet) niemals einen Verkauf der Potschta am Schalter gegeben hat und dass alle Bedarfsbelege unbefugt gestempelt und rückdatiert wurden, ist es natürlich richtig, dass auch die beiden von mir gezeigten Belege "Fälschungen" sind.

Das im Beitrag [#15] unter Bezug auf das Rundschreiben Nr. 72 der ARGE Deunot genannte Argument "Ein Schreiben der OPD Dresden vom 29.6.1945 ist abgebildet, in dem der Bezirkslieferstelle Dresden A20 mitgeteilt wird, dass die gelieferten 10 300 Bogen gesichert zu verwahren sind. Die Bezirksleitstelle BESTÄTIGT den Eingang des Schreibens am 5.7.45 als Notiz auf dem Schreiben." ist jedoch m.E. kein Beweis dafür, dass es vor dem 5.7.45 keinen Verkauf der Briefmarke gegeben hat. Diese Eingangsbestätigung beweist auch nicht, dass zu diesem Zeitpunkt die Gesamtauflage noch vorhanden war; sie beweist lediglich, dass nach diesem Datum keine Marken mehr verkauft werden durften. Auch die Tatsache, dass mit dem "A16 bb"-Stempel nachweislich betrügerische rückdatierte Entwertungen vorgenommen wurden, lässt die Möglichkeit offen, dass es bis zum 5.7.45 auch echte Verkäufe und echt gelaufene Belege gegeben haben kann.

Es würde mich nicht wundern, wenn Postbeamte damals froh gewesen waren, anstelle der geschwärzten Hitlermarken neue offizielle Nachkriegsmarken verkaufen zu können und dass sie dies taten, sobald sie diese Marken in den Händen hielten. Möglicherweise geschah dies sogar vor dem 23.6., der bisher als Erstausgabetag gilt (dass Fälscher ein noch früheres Datum wie den 21.6. auf "meinen" Belegen wählen würden, halte ich für unwahrscheinlich). Dass sich die hohen Politiker an der zweisprachigen Beschriftung stören würden, konnte von den kleinen Postangestellten ja auch keiner wissen. Übrigens geschah dies nicht nur von russischer Seite; auch die Amerikaner mit ihrer "AM Post" = "American Military Post" und die Franzosen mit ihrer "Zone Francaise" haben so gehandelt.

Konkret frage ich aber einmal: Hat jemand Informationen zu Potschta-Abstempelungen VOR dem 23.6.? Kann jemand beurteilen, ob die auf "meinen" beiden Belegen verwendeten Stempel überhaupt ECHT sind (unabhängig von der Frage einer missbräuchlichen Verwendung und Rückdatierung)?
 
dietbeck Am: 27.05.2021 15:17:31 Gelesen: 80051# 388 @  
@ acsst [#387]

Ich denke nicht, dass es sich lohnt, das ganze hier nochmal aufzuarbeiten. Wenn Zweifel bestehen, dann gerne im Rundschreiben nachlesen.

Aber ganz kurz:

1. Es gibt einen Liefereschein der Druckerei vom 23.6.1945 an die entsprechend zuständige Stelle (Postamt A20) der Gesamtauflage von 10.300 Bögen, die Auflage ist so im Lieferschein angegeben. 21.6.1945 ist daher völlig unmöglich

2. Es gibt wiederum schriftliche Nachweise, dass zwischen dem 3.7. und 9.7. an 2 höhere Postangestellte insgesamt 75 Bögen "gegeben" wurden.

3. Es gibt ein Schreiben vom 12.7., dass noch 10.225 Bögen LAGERN und zu vernichten sind (danach wurden aber weitere Bögen "entwendet").

Es ist also lückenlos dokumentiert, dass erst ab dem 3.7. Potschta-Marken potentiell "in Umlauf" gekommen sein können. Und das kann nur durch die sich privat bedienenden Postbeamten passiert sein.
 
sammler-ralph Am: 28.05.2021 08:12:29 Gelesen: 79786# 389 @  
@ dietbeck [#388]

Vielen Dank für die (erneute) Zusammenfassung der Fakten.

Ich kann nachvollziehen, dass die Erkenntnis, die Potschta wurde nie verausgabt, schmerzlich für viele Sammler ist. Als ich vor rund 35 Jahren anfing das Gebiet Deutschland 1945-1949 intensiver zu sammeln, war die damalige SBZ Nr. 41 immer ein Sehnsuchtsstück: zweisprachige Inschrift, zurückgezogen, teuer. Irgendwann konnte ich mir ein Stück mit Falz dann leisten; Mann was war ich stolz. Mittlerweile habe sich meine Sammlungsinteresse verschoben, die Marke ist schon lange verkauft.

In der Diskussion hier schrieb jemand, dass immer der kleine Sammler verarscht wird. Auch das ist nicht falsch. Der Betrug entstand allerdings nicht durch die kürzliche Herunterstufung im Katalog, sondern durch eine durchaus geschickte und mit viel Energie betriebene kriminelle Handlung hochgestellter Postler in den Jahren 1945 und danach. Diese erweckten - scheinbar "amtlich" - den Eindruck, die Marke könnte verkauft worden sein und damit ein echtes Postwertzeichen sein. Leider gingen diese Erkenntnisse über den korrekten Rang im Laufe der Zeit verloren und es kam zur eine jahrzehntelangen Fehlkatalogisierung.

Es bringt m.E. nichts, zu hoffen oder zu behaupten, vielleicht hat ja doch jemand die Marke mal am Schalter gekauft. Wolfgang Strobel hat in der DEUNOT-Rundschrift anhand unzähliger Schriftstücke und Indizien dargelegt, dass dies nicht der Fall sein kann. Natürlich ist dies kein mathematisch-wissenschaftlicher Beweis: Man kann die Nicht-Existenz einer Sache oder eines Vorganges ohnehin nicht wirklich beweisen, sondern nur die Existenz derselben. Ich empfehle jedem, die DEUNOT-Rundschrift zu lesen, auch wenn es schmerzlich sein kann [1]. Die Potschta ist kein Postwertzeichen, bleibt allerdings als unverausgabte Marke - gerade auch durch das Verkaufsverbot durch die Sowjets - ein Strück sammelwürdiger Postgeschichte.

Gruß
Ralph

[1] Redaktionell ergänzt: https://www.philaseiten.de/philabuch/show/167
 
bernhard Am: 28.05.2021 08:56:10 Gelesen: 79770# 390 @  
@ acsst [#383] [#387]

Hallo,

Die Postleitzahl "10b" in der Anschrift vom Belege 1 gab es 1945 noch nicht, dieser Umschlag wurde auf jeden fall nachbeschriftet.

Viele Grüße,
Bernhard
 
MS Sammler Am: 28.05.2021 20:54:47 Gelesen: 79614# 391 @  
@ acsst [#383]

Der Brief wurde gerade erfolgreich für 150,-€ an einen Bieter verkauft. Glückwunsch dafür. Übrigens mit den Merkmalen "Echt" und "800,-Mi €" angeboten.



Grüße Leon.
 
acsst Am: 28.05.2021 22:05:04 Gelesen: 79566# 392 @  
@ Richard [#386]

Dass der erste Beleg heute bei eBay für 150 € versteigert wurde, hat ja bereits [#391] gemeldet. Genauer Link: https://www.ebay.de/itm/Sowjetische-Besatzungszone-Potschta-auf-Brief-von-Dresden-nach-Chemnitz-/384182057123

Der zweite Beleg wurde Anfang dieses Jahres beim Auktionshaus Christoph Gärtner für 520 € versteigert. Genauer Link: https://www.stampcircuit.com/fr/CircuitSearch?circuit_search_term=Diese+Marke+war+heute+nur+3+Stunden+am+Schalter+zu+haben&search_api_views_fulltext_op=AND&=Search

"Echtheit" (was immer das ist) hin oder her, die Potschta ist auf jeden Fall ein spannendes Thema...
 
dietbeck Am: 28.05.2021 22:57:19 Gelesen: 79541# 393 @  
@ acsst [#392]

Es ist schade, dass auch renommierte Auktionshäuser einfach nur Geld machen wollen, egal mit was. Da wird ohne weiteren Kommentar suggeriert, dass dieses Ding "echt" ist.

Wäre mal spannend zu sehen, wie so ein Beleg attestiert würde...

Aber ich hatte bei Gärtner mal wegen eines Loses im Nachhinein gefragt, wie man zu einer bestimmten Aussage in einer Losbeschreibung kam. Antwort war, dass man das nicht mehr nachvollziehen könne...

Es kann jedem nur geraten werden, den eigenen Verstand zu benutzen bzw. sich selbst entsprechendes Wissen anzueignen, bevor mann teures Geld bei wem auch immer ausgibt, und sei es vordergründig auch ein noch so seriöser Anbieter.
 
Koban Am: 28.05.2021 23:04:03 Gelesen: 79535# 394 @  
@ acsst [#392]

Leider bist Du dem Rat von bovi11 in Beitrag #385 ganz offensichtlich("spannend") noch nicht gefolgt. Du solltest das unbedingt nachholen.

Gruß,
Koban
 
acsst Am: 28.05.2021 23:29:24 Gelesen: 79522# 395 @  
@ acsst [#392]

Nachtrag: den Verkaufspreis des zweiten Beleges hatte ich vom Link https://stampauctionnetwork.com/CG/cg49291.cfm (dort mit dem Browser nach "Stunden" suchen, um schnell zum Beleg zu gelangen). Dort fehlte die Angabe des Auktionshauses, beim ersten Link die Angabe des Preises. Muss man sich halt alles so zusammensuchen...

[#394]: Spannend finde ich das Thema trotzdem...
 
acsst Am: 29.05.2021 12:17:23 Gelesen: 79323# 396 @  
@ acsst [#392] [#395]

Auf Wunsch von Richard (zur ewigen Dokumentation) hier die passenden Bilder zu meinen drei Links:






 
MS Sammler Am: 03.06.2021 12:20:18 Gelesen: 78683# 397 @  
Ein weiterer Brief, momentan auf 102€ hochgeboten. Artikelmerkmal "Echt"



https://www.ebay.de/itm/304011595665

Grüße Leon.
 
Haluwe Am: 15.06.2021 16:06:27 Gelesen: 77761# 398 @  
Zur Zeit wird eine ungestempelte „Potschta“ auf EBay angeboten. Es ist die Druckvariante mit Ölfarben. Ist eigentlich bekannt welche Auflage der Vernichtung dazumal entgangen ist? Man trifft bei Recherchen diesbezüglich auf stark abweichende Angaben.

Ich gebe schon zu, dass ich seit längeren nach dieser Marke gesucht habe. Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der vorhandenen Stückzahl war ich aber nicht bereit die dafür meist aufgerufenen Höchstpreise von bis zu 760 € zu zahlen.


 
dietbeck Am: 16.06.2021 06:06:17 Gelesen: 77661# 399 @  
@ Haluwe [#398]

Es gab keine Vernichtung. Die Auflage waren 10.300 Bögen zu 100 Marken. Es gibt also wesentlich mehr Potschta, als die falsche Zurückziehen-Geschichte glauben machte. Wie sich das in Öl- und Wasserfarbe verteilt, weiß ich nicht.

Die Preise für postfrische Marken (signiert oder attestiert) liegen um 150 Euro aufwärts.

Natürlich ohne jede Mängel, die gezeigte Marke [1] ist furchtbar, davon würde ich die Finger lassen. Da ist jeder Euro zuviel. Was der Verkäufer da angibt ist sachlich falsch. Kann problemlos hier im Thread nachgelesen werden. Auch ein einfacher Blick in einen neueren Michel Deutschland klärt da auf.

Randstücke und zusammenhängende Marken sind teurer.

Ich würde da eher bei klassischen Auktionshäusern schauen, als bei ebay, dort kriegst Du die Marke im Zweifel günstiger als auf ebay. Und auch mit echter Signatur oder eben mit Attest.

Gestempelte oder auf Brief befindliche und gestempelte Exemplare sind alle gefälscht, kosten aber auch zwischen 100 und 200 Euro.

[1] https://www.ebay.de/itm/334040240782?hash=item4dc659928e:g:ZKAAAOSwLO5gx6PM

[Redaktionell nachträglich eingefügt: Auktion endet mit Euro 51,11.]
 
achim11-76 Am: 16.06.2021 08:50:36 Gelesen: 77629# 400 @  
@ Haluwe [#398]

Das war eine wirre Zeit. Material war knapp und weggeworfen wurde selten etwas, das sollte man bedenken.
 
dietbeck Am: 26.06.2021 15:44:38 Gelesen: 76807# 401 @  
@ dietbeck [#399]

Man kann sich nur wundern, warum für so einen "Knochen" über 50 Euro bezahlt werden.
 
bernhard Am: 27.06.2021 21:11:55 Gelesen: 76697# 402 @  
@ dietbeck [#399]

"Es gab keine Vernichtung. Die Auflage waren 10.300 Bögen zu 100 Marken. Es gibt also wesentlich mehr Potschta, als die falsche Zurückziehen-Geschichte glauben machte."

Hallo dietbeck,

das kann man so aber nicht stehen lassen bzw. behaupten. Am 18.7.1945 sind 9125 Bögen vernichtet worden. Ein Protokoll einer weitere Vernichtung von 1030 Bögen am 19.7.1945 ist dagegen erst nachträglich angefertigt worden und mit Sicherheit falsch.

Auch ein Paket Makulatur, dass von der Druckerei geliefert wurde, ist vernichtet worden. Der Autor [1] stellte hierzu auch fest, dass keine Makulatur bekannt geworden ist.

Viele Grüße
Bernhard

[1] Wolfgang Strobel, Rundbrief 72 der ArGe Deunot
 
ostsee63 Am: 30.10.2023 20:43:21 Gelesen: 7494# 403 @  
Hallo,

auch im Land des Nordkap wird diese berühmte Marke auf Briefstück angeboten. Der Einstieg erscheint moderat. Das Auktionshaus SKANFIL steht für tolle Auktionen des Gebietes Norwegen. Die restlichen Angebote sind immer wieder für Überraschungen gut, wenn im Norden Sammlungen aufgelöst werden.



Mal sehen, ob es einen Zuschlag gibt.

Beste Grüße aus dem nicht so weiten Norden
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.