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Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Das Thema hat 227 Beiträge:
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Koban Am: 16.11.2016 15:45:44 Gelesen: 183784# 53 @  
Diese Art Zähnungsbild (unregelmäßige Kerben in den Zahnspitzen) der unteren Zahnreihe kenne ich nur von Marken bei denen ein oder mehrere kurze bzw. verkürzte Zähne kaschiert werden sollen.

Gruß,
Koban

[Redaktionelle Ergänzung: Kaschieren = "so darstellen, verändern, dass eine positivere Wirkung erzielt wird, bestimmte Mängel nicht erkennbar, nicht sichtbar werden" / http://www.duden.de/rechtschreibung/kaschieren ]
 
Markus Pichl Am: 16.11.2016 17:30:33 Gelesen: 183724# 54 @  
@ Koban [#53]

Hallo Koban,

Du meinst die SBZ MiNr. 90

Dies hatte ich ja schon angemerkt, dass zumindest kein vernünftiger virtueller Viererblock mit diesem Exemplar möglich ist.

Siehe nachstehend, das sieht ein bisschen grauselig aus. Daher hatte ich es über eine Abstimmung im Bogen versucht (siehe vorletzter Beitrag von mir).



Nach dem virtuellen Viererblock ist die Zähnung bearbeitet.

Im Bogen könnte sie auf Feld 30 passen, so wirklich gefallen will es mir aber dennoch nicht.

Irgendwie sehen einige Zahnlöcher wie "geschnitzt" aus. Die Frage ist, kann man dieses dünne sogen. Zigarettenpapier derart in der Zähnung manipulieren oder könnte diese durch ein Flattern der Nadeln im Zähnungskamm entstanden sein?

Zugegeben, mit der Ausgabe beschäftige ich mich zum ersten Mal. Bei Ausgaben anderer Sammelgebiete, wäre ich mir in der Beurteilung der Zähnungslöcher sicherer. Daher habe ich nicht "nachgezähnt" geschrieben, aber in jedem Fall interessant, dass Du auch Vorbehalte hast.

MfG
Markus
 
Kontrollratjunkie Am: 17.11.2016 00:01:20 Gelesen: 183602# 55 @  
Hier ein paar Werte der Nr. 90 W aus eigener Bogentrennung. Das geschah an einem ruhigen Abend im Jahre 2016 und nicht in der Schalterhektik der

Jahre 1945/46. Eine saubere Trennung ist möglich, aber nur mit viel Sorgfalt. Und es handelt sich hier um postfrische Marken !




 
Kontrollratjunkie Am: 17.11.2016 00:09:19 Gelesen: 183599# 56 @  
@ Markus Pichl [#48]

der Kurzbefund wird doch gar nicht angeprangert, lediglich wird hinterfragt, wie man die Qualitätseinstufung "einwandfrei" zu verstehen habe.

Nicht ?


drmoeller_neuss

Um zu meiner Frage zurück zukommen: Läge hier eine Fehlprüfung vor? Oder gilt dies nur, wenn eine Fälschung als echt geprüft würde?

Um kurz zu antworten:

Ja, es liegt eine Fehlprüfung vor. Die Marke ist unter objektiven Gesichtspunkten nicht einwandfrei. Der Auftraggeber kann eine Korrektur des Kurzbefundes verlangen.


Da nützen auch Deine wortreichen und reichlich bebilderten Beiträge nichts. Aber das nur nebenbei.
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 00:51:29 Gelesen: 183581# 57 @  
@ Kontrollratjunkie [#56]

Hallo KJ,

es ist halt mitterweile nicht nur mehr eine Frage der Qualitätseinstufung "einwandfrei" oder "leichte Mängel".

Jetzt ist auch noch die Frage nach "manipuliert" (nachgezähnt) hinzugekommen und dann handelt es sich in jedem Fall um eine Fehlprüfung - wenn dem so ist und danach sieht es aus. Die schiefen und zu tief liegenden Zahnlöcher entstehen nicht durch das Trennen von einer anderen Marke.

Wichtig ist es, Wissen unter die Sammler zu bringen. Kann mir vorstellen, dass viele der letzten Beiträge dazu hilfreich sind.

Unter Anprangern verstehe ich etwas vollständig anderes. Jedenfalls ist eine Diskussion über philatelistische Sachverhalte, ggf. an einer geprüften Marke, kein Anprangern.

MfG
Markus
 
drmoeller_neuss Am: 17.11.2016 07:58:06 Gelesen: 183517# 58 @  
@ Kontrollratjunkie [#56]

Nochmals: Die Marke hat Mängel. Diese werden von jedem Sammler anders bewertet. Bei herstellungsbedingten Mängeln kann man noch diskutieren, was "einwandfrei" bedeutet. Darunter fallen Gummibüge einiger Nachkriegsausgaben oder auch die modernen Aufdruckmarken in Thailand, die bereits mit Stockflecken am Schalter verkauft wurden. Hier sollte man aber auch ehrlich von "herstellungsbedingten Mängeln" sprechen. Einwandfrei sind diese Marken deswegen noch lange nicht, genauso wie B-Ware, bei der die ganze Serie bereits ab Fabrik die gleichen Mängel hat.

Hier sind die Mängel aber nicht herstellungsbedingt, schliesslich gibt es genügend einwandfreie Marken, die über den Schalter gegangen sind. Es kann niemand sagen, wann der Knick entstanden ist. Vielleicht war die Packkraft in der Druckerei durch kriegsbedingte Mangelernährung entkräftigt, und hat den Bogen beim Einlegen in die Bogentasche umknickt. Vielleicht war aber nur Jahrzehnte später ein Sammler auf einem Tauschtag beim Umblättern des Lagerbuches unaufmerksam.

Wenn ich Dir diese Marke als "SBZ 90 Z gestempelt - einwandfrei" (steht ja so im Kurzbefund) verkaufen würde, würdest Du dann die Marke reklamieren?

Ich gehe nicht soweit wie Markus Pichl und verlange vom Prüfer eine Festlegung, ob die Zähnung manipuliert oder nur schlecht abgerissen wurde, oder der Stempel wirklich aus "Jerichow" stammt. Das gibt die Prüfgebühr nicht her. Aber in der heutigen Computerzeit sollte es doch in ein paar Sekunden machbar sein, ein paar Auswahlfelder anzukreuzen, "leichte Stockflecken", "Bug", "kurze Zähne".
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 11:00:23 Gelesen: 183444# 59 @  
@ drmoeller_neuss [#58]

Bitte meine Beiträge genau lesen und keine spekulativen Eigeninterpretation hier hinein bringen.

Der Prüfer kann in diesem Fall den Stempel nur als "echt" geben, wenn er weiß, von welchem Stempelgerät er stammt und ihn dadurch auf eine zeitgerechte Entwertung hin prüfen. Der Teilabschlag ist ausreichend, um ihn einem bestimmten Stempelgerät zuzuordnen, dann anhand von der Stempelfarbe zu überprüfen. Selbstverständlich muß sich ein Prüfer festlegen können, ob es sich um eine mangelhafte oder sogar um eine manipulierte Zähnung handelt. Wenn ein Prüfer dies nicht kann, dann sollte er für die jeweilige Ausgabe keine Prüfungen vornehmen.

Welcher Meinung ich bin, von welchem Stempelgerät der Abschlag stammt, habe ich hier zum Ausdruck gebracht.

MfG
Markus
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 11:58:17 Gelesen: 183403# 60 @  
Hallo,

der Teilabschlag auf der diskutierten MiNr. 90 zeigt die Buchstaben "ERICHO" und ein Datum aus Oktober 1946.

Es kommt mit dieser Buchstabenkombination in ganz Deutschland kein anderer Ort als JERICHOW in Frage und dort gab es den Stempel mit dem Unterbuchstaben "a". Insofern sollte es auch kein Problem sein, das Stempelgerät im Kurzbefund aufzuführen.

Nachstehend ein Vergleichsabschlag "JERICHOW über GENTHIN a 11.10.46" auf einem Brief (Bildquelle: Anbieter "Zs_belege" auf delcampe.de). In das Bild habe ich die diskutierte Marke eingebunden.



Vor allem bei modernen Sammelgebieten, insbesondere dann, wenn Marken in gebrauchter Erhaltung viel teurer als in ungebrauchter sind, ist es wichtig, dass man als Prüfer eine rückdatierte Entwertung ausschließen kann, in dem man anhand unzweifelhaft echten und zeitgerecht angebrachten Abschlägen auf Belegen überprüft und eine zeitgerechte Entwertung, über Stempelfarbe und Stempelzustand, mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit annehmen kann.

MfG
Markus
 
Harald Wimmer Am: 17.11.2016 13:01:34 Gelesen: 183371# 61 @  
Eine Frage zur Erhaltung einer Marke. Stellt ein Falz oder Falzrest einen Mangel im Sinne von nicht einwandfrei dar?


 
WUArtist Am: 17.11.2016 13:29:49 Gelesen: 183339# 62 @  
@ Harald Wimmer [#61]

Dieser Prüfer scheint uns noch viel Freude zu bereiten.

Ich bin zwar kein Experte, aber warum er den Erstfalz (der auch ein Falzrest sein könnte) nicht dem Vordruck "ungebraucht" und statt dessen die fehlerhafte Zähnung, die von ihm ignoriert wird, den "leichten Mängeln" zuordnet, ist mir schleierhaft.

Gruß
WUArtist
 
drmoeller_neuss Am: 17.11.2016 13:45:08 Gelesen: 183321# 63 @  
@ Harald Wimmer [#61]

Ein Falzrest ist eine Abweichung vom ursprünglichen postfrischen Zustand und stellt daher ein Mangel da. Die kurzen Zähne aber auch. Scheinbar ist da Herr Schulz sehr großzügig.

Was der Sammler mit diesen Informationen macht, ist alleine Entscheidung des Sammlers. Ich persönlich halte solche Marken mit Falz für sammelwürdig, und sehe den Vorteil, nicht so viel Geld wie für postfrische Erhaltung investieren zu müssen. Ich kenne aber auch Sammler, die fordern schon von Altdeutschland Versandstellenqualität.
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 14:12:34 Gelesen: 183298# 64 @  
@ Harald Wimmer [#61]

Durch Anbringen eines Falz, befindet sich die Gummierung nicht mehr im Originalzustand und die Gummierung kann insofern als mangelhaft beurteilt werden.

In der BPP-Prüfordnung wird der Sachverhalt unglücklich ausgedrückt, siehe dort unter Punkt 6.5:

Beschädigte, reparierte oder verschönte Prüfgegenstände und ungebrauchte ohne oder mit verändertem Gummi erhalten das Prüfzeichen, je nach Grad des Mangels, höhergesetzt

Ein höher gesetztes Prüfzeichen steht letztendlich für einen Mangel.

---

Nach meiner Meinung unterliegt der BPP, als Prüferbund, grundsätzlich einem Irrglauben, da er "ungebraucht" mit mangelhaft gleichsetzt:

Postfrisch ist keine Erhaltung sondern ein Qualitätsprädikat für eine qualitativ tadellos ungebrauchte Marke.

Grundsätzlich kann man nur nach ungebrauchten oder gebrauchten Marken einteilen.

Ungebraucht mit voller Originalgummierung ohne Falz.
Ungebraucht mit Originalgummierung und Falz.
Ungebraucht ohne Gummierung, wie verausgabt.

Gebraucht (lose oder auf Briefstück/Brief), Entwertung durch Poststempel.
Gebraucht (lose oder auf Briefstück/Brief), Entwertung durch postamtlichen Federzug.
etc. etc.

Bei ungebrauchten Marken, die ohne Gummierung verausgabt wurden, ist z.B. ein Nachweisbar über die UV-Raktion des Papiers führbar, ob diese schon einmal mit Wasser in Berührung kamen oder nicht. Auch solchen, wenn sie sich in ursprünglicher, verausgabter Qualität befinden, kann das Prädikat "postfrisch" vergeben werden.

Bei Marken mit Fremdgummierung oder Marken ohne Gummierung, die ursprünglich mit Gummierung verausgabt wurden, ist in der Regel kein sicherer Nachweis führbar, ob es sich um eine gebrauchte Marke, die unentwertet blieb, oder um eine ungebrauchte, die aufgrund unwidriger Umstände ihre originale Gummierung verloren hat, handelt.

Das Wort "postfrisch" wurde einst in den Handel eingeschleust, um Marken mit Originalgummierung ohne Falz einen besonderen Status zu geben und zu höheren Preisen verkaufen zu können. Nicht mehr und nicht weniger.

---

Bezüglich der hinterfragten Marke mit sogen. Spargummierung:

Die Marke hat oben ohnehin keine fehlerfreie Zähnung und somit ist "leichte Mängel" die korrekte Beurteilung.

Folgt man der BPP-Prüfordnung, dann gehört "- Erstfalz -" hinter das Wort ungebraucht.

MfG
Markus
 
Meinhard Am: 17.11.2016 16:19:55 Gelesen: 183232# 65 @  
Auch von mir einen Kurzbefund zur Diskussion.

Nachstehend 2 Marken von Marienwerder, Ausgabe 1920, Zähnung: L 111/2.

Linke Marke: 14a in ultramarin (Kurzbefund)- Michel 2014 für ** 200,00 und
Rechte Marke: 14b in dunkelblau - Michel 2014 für ** 110,00.
Die Michel Preise deshalb, dass man auch einen Bezug zu den Marken hat.

Bei der 14a ist unten mittig ein "kurzer" Zahn. Zum Vergleichen die 14b mit rechtem Seitenrand, wegen der Zähnung.

Welche Meinungen gibt es jetzt dazu ?

a) Fehlprüfung
b) kurzer Zahn nicht relevant (Ausgabentypisch)
c) postfrisch (sollte jetzt dann auch ungebraucht mit Originalgummi sein ?)

Werde noch einige zur Diskussion einstellen - dazu später mehr.

Schöne Grüße, Meinhard


 
hajo22 Am: 17.11.2016 16:38:53 Gelesen: 183214# 66 @  
@ Meinhard [#65]

Meinung zu b). Die gezeigte 14b hat z.B. ganz rechts unten ebenfalls einen kurzen Zahn.
Meinung zu c): Postfrisch ist postfrisch und nicht postfrisch mit Falz/Anhaftungen. Hast Du das in Bezug zum Kurzbefund gemeint oder allgemein/generell?

Der Kurzbefund ist doch ok. Oder hat die geprüfte Marke Gummierungsfehler? Kann man von der Vorderseite doch nicht sehen.

VG, hajo22
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 16:56:07 Gelesen: 183192# 67 @  
@ Harald Wimmer [#49]

Zitat: Nach einer vergleichbaren Marke habe ich im Internet gerade gesucht. Aus meiner Sicht hat das Stück einwandfreie Zähnung und wurde auch so signiert. Abgesehen vom durchschlagenden Erfolg des Prüfzeichens. Die in meiner Sammlung befindlichen Stücke dieser Marken mit den Signaturen Jasch oder Ströh zeigen das nicht. Aber das nur am Rande.

---

Hallo,

nachstehend ein gebrauchter Viererblock, geprüft Ströh BPP.



Bildquelle ebay-Artikel-Nr. 401224985820, Anbieter Nordphila

Bei jeder Marke schlagen die Signaturen durch, was ich bei diesem dünnen Papier auch nicht anders erwarte, wenn solches signiert wird. Lasse mir aber dennoch gerne Marken MiNr. 90/91 zeigen, bei denen das nicht der Fall ist. Auf weißem Untergrund, kommen Signaturen natürlich sehr deutlich zum Vorschein.

Hier ein anderes Beispiel, einer durchschlagenden BPP-Prüfersignatur.



Nebenbei, mittlerweilen habe ich im Internet eine weitere in Jerichow gestempelte Marke MiNr. 90 mit Kurzbefund Schulz BPP gefunden, vielleicht komme ich dadurch zu einem deutlicheren Ergebnis, bezüglich der Zähnung der zuerst hinterfragten MiNr. 90.

MfG
Markus
 
Meinhard Am: 17.11.2016 18:23:39 Gelesen: 183135# 68 @  
@ hajo22 [#66]

Hallo hajo22.

"Meinung zu c): Postfrisch ist postfrisch und nicht postfrisch mit Falz/Anhaftungen. Hast Du das in Bezug zum Kurzbefund gemeint oder allgemein/generell?"

Ich meinte das allgemein/generell zu der Feststellung von Markus wegen "ungebraucht".

Die 2 gezeigten Marienwerder Marken sind unsigniert und demnach postfrisch (wie ausgegeben).

Nochmals zur Verdeutlichung was ich mit "postfrisch" bzw. "ungebraucht mit Originalgummierung" meinte:

Nachstehend 2 Marken aus einem geprüften Satz mit Original-Gummierung. Hier lautet ja auch auf "postfrisch", jedoch sind auf diesen Marken schon 2 Signierzeichen. Die Prüfung ist für mich in Ordnung und es wurde ja auch alles genau beschrieben.

Postfrisch (wie von der Post ausgegeben), sind diese demnach aber nicht. Der Michel und auch ANK bewerte ja nur **postfrisch und * ungebraucht mit Falz. Eine Bewertung für "ungebraucht mit Original-Gummierung und mit Signierung" gibt es ja in den Katalogen nicht.

Bei einer Prüfung wird ja auch die Prüfgebühr von ** (postfrisch) verrechnet, bei Marken mit Signierung und Original-Gummierung.

Eigentlich müsste es dann die Prüfgebühr von *mit Falz sein, da es ja die gleiche Prüfung wäre und kein Mehrwaufwand.

VG, Meinhard



 
Harald Wimmer Am: 17.11.2016 19:11:30 Gelesen: 183102# 69 @  
@ Markus Pichl [#64]

Verstehe ich das so richtig, dass der Falz einen Mangel darstellt, aber die Marke je nach Gebiet dennoch postfrisch ist?


 
WUArtist Am: 17.11.2016 19:53:19 Gelesen: 183064# 70 @  
@ Harald Wimmer [#69]

Hallo Harald,

m. E. gilt im BPP folgendes:

Im allgemeinen philatelistischen Sprachgebrauch werden die Begriffe "postfrisch", "ungebraucht", "gestempelt", "auf Brief", "auf Briefstück" als Bezeichnung für die Erhaltung verwendet.

Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz "postfrisch" genannt) gelten ungestempelte Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtigung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Geringe Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht.

Im Prüfwesen erfolgt die Signierung von Marken seit weit über hundert Jahren und wird auch in Zukunft bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Marken unverzichtbar sein. Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes.

Ungebrauchte Marken sind ungestempelte Marken, die Originalgummierung mit Falz, Falzspur oder Haftspuren haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken. usw. usw.

Auch der zuletzt gezeigte Kurzbefund ist nicht korrekt ausgestellt. Die Marke hat keine leichten Mängel, sondern ist ungebraucht mit Erstfalz.

Gruß
WUArtist
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 20:12:33 Gelesen: 183043# 71 @  
Hallo Meinhard,

gerne noch ausführlicher, in Bezug postfrisch.

Bitte lies Dir noch einmal den Widerspruch, der sich in der BPP-Prüfordnung in Punkt 6.5 befindet, durch.

6.5 Teilzitat: "... Beschädigte, reparierte oder verschönte Prüfgegenstände und ungebrauchte ohne oder mit verändertem Gummi erhalten das Prüfzeichen, je nach Grad des Mangels, höhergesetzt ..."

Was versteht der BPP bitte unter Gummiveränderung?

Bereits das Anbringen eines Falz oder einer Signatur verändert die Gummierung!
Nach dieser einfach fehlerhaften Formulierung in der BPP-Prüfordnung, ist eine ungebrauchte Marke ohne Gummiveränderung höher zu signieren. Ohne Gummiveränderung bedeutet, kein Falz, keine Signatur, keine Beschädigung. Aus der fehlerhaften Formulierung ergibt sich, dass eine ungebrauchte Marke mit voller Originalgummierung, ohne Falz, ohne Signatur, ohne Beschädigungen, erhöht zu signieren ist.

Wenn in der BPP-Prüfordnung definiert wäre, was der BPP unter postfrisch und unter ungebraucht versteht, dann sehe es anders aus. Du wirst das Wort "postfrisch" aber nicht in der BPP-Prüfordnung [1] finden.

Zitat aus "Großes Lexikon der Philatelie" von Ulrich Häger: " postfrisch, nicht benutzte Marke, die sich in dem Zustand befindet, in welchem sie am Postschalter abgegeben wurde, d.h. Rückseite und Gummierung sind völlig unberührt (die Vorderseite selbstverständlich auch). ..."

Anderer Wortlauf für "nicht benutzte Marke" wäre "ungebrauchte Marke".

Nach der Definitionen für postfrisch in Hägers Lexikon, ist das waager. signierte Paar aus Deinem letzten Beitrag, ganz einfach nicht mehr postfrisch, weil die Gummierung durch Signaturen berührt wurde. Die beiden Prüfer, welche die Marken signiert haben, saßen nicht am Postschalter. Es gibt Sammler, welche dies so sehen und entsprechend sammeln. Dies ist dann allerdings eine sehr kostspielige Angelegenheit, wenn man dies auch für Marken bis zurück in die Klassik beherzigt und einige Marken wird man in dieser Qualität heute nicht mehr beschaffen können.

Der BPP folgt Hägers Definition nicht, definiert aber auch nicht selbst.

Versuchen wir es mit dem Michel-Katalog.

Siehe einmal in Deinem Michel Deutschland-Spezial auf Seite 6 unter Preisspalten:

Zitat: "Die Notierungen in den Michel-Spezial-Werken gelten in der linken Preisspalte für ungebrauchte ( *, (*), **), in der rechten für gebrauchte (vier verschiedene philatelistische Zeichen für gebraucht) ...."

Auch der Michel unterscheidet nur nach ungebrauchten und gebrauchten Marken.

Auf Seite 18 findest Du dort die Zeichenerklärungen

* = ungebraucht mit Originalgummierung (Falz)
** = ungebraucht mit Originalgummierung (postfrisch)

Wo ist im Michel definiert: "ungebraucht mit Originalgummierung und Prüfersignatur (postfrisch)" ?

Warum ist im Michel nicht definiert: "ungebraucht ohne Gummierung, wie verausgabt (postfrisch)" ?

Es ist eine Frage von verschiedenen, ungenügend definierten Sachverhalten.
Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass dadurch ein Ermessensspielraum bleibt. Diesbezüglich, halte ich nur nicht viel davon.

Was ist jetzt Dein waagerechtes Paar nach Definition im Michel? Ach ja, sie fallen in den Ermessensspielraum (augenrollendes Smilie fehlt hier).

MfG
Markus

[1] https://www.bpp.de/de/pruefordnung.html
 
DL8AAM Am: 17.11.2016 21:32:50 Gelesen: 182992# 72 @  
Egal wie und wer es sich jetzt versucht das schönzureden, oder wie oder wer sein vorsätzliches Beschädigen zu rechtfertigen versucht, eine Briefmarke mit Signatur ist weit, weit davon entfernt postfrisch, d.h. wie von der Post verausgabt, zu sein. Da kann ich in seine AGB reinschreiben was man will. Was das preislich, katalogtechnisch bedeutet ist eine ganz andere Sache. Irgendwie wiederholt sich hier die Geschichte wieder, früher war Falz ja auch mal vollkommen in Ordnung.

Nicht das ich falsch verstanden werde: Ich habe persönlich absolut sichts gegen Falz, sagt das doch auch etwas über das Sammelverhalten früherer Generationen aus. Gefalzte Briefmarken haben eine (sammeltechnische) Geschichte. Man muss sich dabei eben nur im Vorfeld bewusst sein, das sich so etwas dann doch etwas negativ im Wiederverkaufspreis widerspiegelt (falls überhaupt noch handelbar). Nun passiert das mit ver-signatur-ten Marken auch.

BTW, das ursprünglich mal wirklich schöne 90er Hörchen aus [#67] ist eigentlich ein richtig ideales Beispiel, um zu zeigen, wie aus einem echten Schätzchen ein "Knochen" werden kann. Auch wenn der Knochen noch immer etwas 'Geld kosten' mag, es ist jetzt leider bei weitem keine einwandfreie oder postfrische Marke mehr - auch wenn im MICHEL diese aktuell noch unter ** eingestuft wird. Der Markt macht hier inzwischen einen Unterschied. Irgendwann kommt der MICHEL nicht umhin, diesem Marktverhalten Rechnung zu tragen. Falz lässt grüßen.

Gruß
Thomas
 
Markus Pichl Am: 17.11.2016 22:18:32 Gelesen: 182965# 73 @  
@ Harald Wimmer [#69]

Zitat: "Verstehe ich das so richtig, dass der Falz einen Mangel darstellt, aber die Marke je nach Gebiet dennoch postfrisch ist?"

---

Nein, natürlich nicht.

Eine Marke mit Falz kann niemals postfrisch sein.

Auf so schräge Ideen kommen nur ein paar, in der Regel private Verkäufer auf ebay.

Ich denke, dass ich den Sachverhalt, in zwei ausführlichen Beiträgen klar dargestellt habe.

Vielleicht hat Herr Schulz ein Konzentrationsproblem und streicht manchmal die falschen Wörter in Kurzbefunden durch?

Bei der zuerst gezeigten MiNr. 90 (Beitrag Nr. 32) möchte ich mich auf nachgezähnt festlegen.

Habe mit weiteren Marken MiNr. 90 und 91, auch gestempelten, virtuelle Viererblocks erstellt und wenn die Marke nicht nachgezähnt ist, dann ergeben sich vollständige Zahnlöcher, so wie weiter oben von mir mit einer postfrischen Marke bereits gezeigt.

Sagen wir mal so, richtig teure Marken, denen Expertisen von Herrn Schulz mit falschen Erhaltungs- oder Qualitätsangaben beiliegen, habe ich bei einem Spaziergang auf ebay nicht gefunden.





Bildquelle für vorstehende Bilder: http://www.ebay.de/itm/262151458686

Vielleicht kann das mal der BPP mit Herrn Schulz, so ganz intern unter sich klären, Beispiele wurden ja hier gezeigt. Im Falle der BPP weitere braucht, einfach hier im Thread nachfragen.

Wegen der postfrisch-Sache, sollte sich doch einfach einmal eine Elefanten-Runde, bestehend aus Vertretern von verschiedenen Verbänden zusammensetzen, um klarere Definitionen zu finden. Aber ich denke, dass wird Wunschtraum meinerseits bleiben. Also geht das diskutieren andernorts weiter.

MfG
Markus
 
Harald Wimmer Am: 17.11.2016 22:47:07 Gelesen: 182942# 74 @  
@ Markus Pichl [#73]

Sagen wir mal so, richtig teure Marken, denen Expertisen von Herrn Schulz mit falschen Erhaltungs- oder Qualitätsangaben beiliegen, habe ich bei einem Spaziergang auf ebay nicht gefunden.


 
Markus Pichl Am: 18.11.2016 00:02:12 Gelesen: 182914# 75 @  
@ Harald Wimmer [#74]

Oje!

Kein Wunder, wenn es Anbieter auf ebay gibt, die "Postfrisch mit Falz" schreiben.

Das von Ihnen gezeigte Attest habe ich aber auf ebay nicht entdeckt, zumindest nicht mit dem Suchbegriff "Block 2 Schulz"

Aber er scheint sich bei höherwertigen Stücken gegenüber dem Attest aus 2011 stark verbessert zu haben, in dem nachstehenden Attest aus diesem Jahr, zu einem anderen Block 2, führen weitaus kleinere Unzulänglichkeiten zum Wörtchen "ungebraucht" im Attest.



Bildquelle: http://www.ebay.de/itm/381806395679

Denke, wir haben genügend "Meisterwerke" gesehen.

MfG
Markus
 
Peter Stastny Am: 18.11.2016 18:55:35 Gelesen: 182760# 76 @  
@ Detlev0405 [#46]

Die für eine Datenbank von Prüfmitteilungen notwendige generelle Kooperation wird es von BPP-Seite nicht geben. Denn Herr Geigle nimmt z.B. von VPEX-Seite nicht einmal sachliche Informationen entgegen. Herr Geigle geht dabei sogar soweit, dass er BPP-Mitgliedern anordnet, von mir keine sachlichen Informationen anzunehmen, heißt, mit mir nicht zu sprechen. Was in den Folgen sowohl den BPP als auch die Sammler trifft, denn mit Annahme der Informationen hätte der BPP z.B. in den Fällen Glavanovitz oder Oechsner schon Jahre früher so reagieren können wie er es - gezwungenermaßen nach einer Reihe von Fehlattesten - teils aber erst Jahre später ohnehin tun musste.

Letztes Beispiel: Ein Angebot zur gemeinsamen Vermessung der Grenzmarken von BPP und VPEX zur Prüfung der DR MiNr 63 c unter Kostenübernahme durch den VPEX wurde nicht einmal beantwortet. Weder von Herrn Geigle noch vom BPP-Prüfer.

Beste Sammlergrüße

Peter Stastny
 
Harald Wimmer Am: 19.11.2016 17:19:13 Gelesen: 182590# 77 @  
Könnte diese Marke nahezu "perfekt" entfalzt sein? Genau an der Stelle unterbricht meiner Meinung nach die waagerechte Gummiriffelung.





Viele Grüße

Harald
 

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