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Thema: Bund Büchersendung
Das Thema hat 44 Beiträge:
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stephan.juergens Am: 14.12.2013 13:20:29 Gelesen: 24317# 1 @  
Büchersendung nicht anerkannt - gibt es neue Regeln?

Hallo Sammlerfreunde,

beiliegenden Beleg habe ich heute am Postschalter abgeholt - wegen Abwesenheit des Empfängers konnte die Sendung am Donnerstag nicht zugestellt werden. Die Dame am Postschalter konnte - auch nach einem Blick in ihre Vorschriften zu Büchersendungen - keinen Grund finden, warum die Büchersendung nicht anerkannt wurde. Der Umschlag war offen, und das Gewicht liegt unter dreihundert Gramm, also weit unter der Gewichtsgrenze.

Inhalt ist eine antiquarisch bei eBay erworbene antiquarische Publikation der Arbeitsgemeinschaft Generalgouvernement. Beiliegende Rechnungen oder ein handschriftliches Anschreiben gibt es nicht. Die Sendung wurde im Bereich des Briefzentrums 83 in einen Briefkasten geworfen.

Irgendjemand eine Idee, warum hier Nachporto gefordert wurde? Jemand eine Idee, wie das Nachporto berechnet wurde?

Ich habe zeitgleich noch eine zweite Büchersendung, ebenfalls mit Nachporto belegt, abgeholt. Hier handelt es sich beim Inhalt um mehrere Beilagen des Altbriefsammlervereins, der Umschlag war mit mit zwei Metallverschlußklammern verschlossen, konnte also geöffnet werden. Hier warte ich allerdings noch auf eine Zustimmung des Absenders, den Umschlag veröffentlichen zu dürfen. Dieser zweite Beleg ist mit 96 ct taxiert, er war allerdings auch "nur" mit einem Euro frankiert. Das Gewicht beträgt 250 gr.

Beste Grüße
Stephan


 
Stephan Sanetra Am: 14.12.2013 13:28:24 Gelesen: 24311# 2 @  
@ stephan.juergens [#21]

Hallo,

das sieht doch sehr danach aus, dass jemand meinte, Angaben in DM und Euro wären nun nicht mehr gültig.

Beste Grüße
Stephan
 
22028 Am: 14.12.2013 13:29:56 Gelesen: 24309# 3 @  
Hallo,

Büchersendungen müssen doch so verpackt sein dass sie zu (Post)Prüfzwecken geöffnet werden können, der "Brief" sieht mir da nicht so aus.

Zur Kalkulation des Nachportos kann ich nichts sagen.
 
stephan.juergens Am: 14.12.2013 14:12:43 Gelesen: 24295# 4 @  
@ 22028 [#23]

Ich hatte zwar geschrieben, dass der Umschlag offen war. Hier nochmal eine Klarstellung: Die Verschlußklappe war nicht zugeklebt, sondern nur eingesteckt.

Es kann also nicht geöffnet werden - was offen ist kann man ja nicht mehr öffnen, aber soviel Wortklauberei habe ich noch nie bei einem Postler bemerkt.

Gruß
Stephan
 
stephan.juergens Am: 14.12.2013 14:15:22 Gelesen: 24293# 5 @  
@ Roedsand [#22]

Wären dann nicht die Marken mit Blaustift umrandet, aber nicht entwertet?

Und: Diese Sendung ist mit 1,02 Euro freigemacht - das Nachporto beträgt 94 ct.

Der andere Brief ist mit 1,- € freigemacht und mit 0,96 taxiert. Spricht m.E. dafür, dass die Marken als gültig verrechnet wurden.

Gruß
Stephan
 
Nachtreter Am: 14.12.2013 14:41:22 Gelesen: 24283# 6 @  
@ stephan.juergens [#25]

Sehe ich auch so. Zumal der Zusatz "Büchersendung" durchge-ixt wurde. Und dann stets auf 145 ct. nachtaxiert wurde.

Das Problem sehe ich eher bei der Post AG, die wohl nur noch Anlern-Kräfte bei der Entgeltsicherung hat. Was nicht voll bezahlt wurde, hat Pech (mit Ausnahme der Großkunden oder der direkt am Schalter eingelieferten Sendungen).

Zwischenzeitlich ist es mir schon vorgekommen, daß Sendungen aus dem Ausland mit einem "port Payé"-Vermerk mit 196 ct. Nachporto belegt wurden (also 145 ct "fehlendes Porto" plus 51 ct. Strafporto). Also kompletter Quatsch! Man könnte schmunzeln, nur: Bei einer Agentur kommt man gar nicht mehr an die Sendungen heran - wegen der Abrechnung. Sonst bekommt der Agent seine Probleme. Entweder zahlen oder Retour gehen lassen!

Die Post-Zentrale in Bonn reagiert auf Beschwerden auch nicht (mehr). Da kann man sich seinen eigenen Reim darauf machen!

Ein schönes Wochenende

Nachtreter
 
Henry Am: 14.12.2013 14:45:42 Gelesen: 24283# 7 @  
@ stephan.juergens [#21]

In den Bestimmungen für BÜCHERSENDUNG heißt es: " ... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Hier dürfte der springende Punkt sein. Für EBAY als Absender ist es ein geschäftlicher Zweck. Folglich würde der Tarif für Briefe anzurechnen sein. Dafür würde das nacherhobene Entgelt sprechen, das aus dem fehlenden Entgelt des Briefportos + 51 Cent Einziehungentgelt besteht.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
gründi Am: 14.12.2013 15:25:40 Gelesen: 24258# 8 @  
@ Henry [#27]

Hallo Henry,

ich erwerbe sehr oft Bücher etc. über Ebay (von Privatanbietern und von gewerblichen Händlern) und bei mir wurde noch keine einzige Büchersendung bemängelt.

" ... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Diese Aussage der Deutschen Post ist widersinnig, denn sogar große Buchversandhäuser wie z.B. Weltbild, Thalia etc versenden allesamt ihre Bücher (sehr wohl zu geschäftlichen Zwecken) als Büchersendung.

Meine Vermutung ist eine eventuelle persönliche Bereicherungsabsicht des austragenden Postboten. Wird Nachporto gezahlt, ist die Zigarettenschachtel für den Tag umsonst.

Mein Tipp: Immer diskutieren und das Nachporto nicht zahlen, wenn die Postboten nicht schlüssig erklären können, warum es denn fällig wird. Heutzutage gehen unzureichend frankierte Postsendungen meist an den Absender zurück, mit einem gelben Aufkleber "Leider fehlen ... Cent/ Euro zur ausreichenden Frankatur".

Wenn dies nicht geschehen ist, wurde die Sendung auch richtig frankiert bzw. vom Briefzentrum als eine solche eingestuft. Manche Postboten meinen wohl, der Postkunde weiß das nicht und wollen Dumme finden, die dann zahlen.

Schönen dritten Advent wünscht

gründi
 
stephan.juergens Am: 14.12.2013 16:33:11 Gelesen: 24213# 9 @  
@ gründi [#28],@ Henry [#27]

"... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient."

Bezieht sich m.W. auf den Inhalt der Sendung, nicht auf den Handel mit dem Objekt. D.h. Auktions- und Warenhauskataloge fallen nicht unter Büchersendung.

"... Bereicherungsabsicht des austragenden Postboten ..."

Sehr unwahrscheinlich. Zum einen kenne ich den Postboten. Zum anderen hätte er dann nicht benachrichtigt. Weil so ist das Geld ja am Schalter bezahlt und im Computer gebucht. Selbst wenn die Dame am Schalter mitspielt - nein, da müsste das gesamte Personal der Filiale zusammenarbeiten.
 
Hausfreund Am: 14.12.2013 16:56:41 Gelesen: 24201# 10 @  
@ stephan.juergens [#21]

War die Publikation gebunden, Heftform oder nur Blätter mit einer Klammer? Letzteres wäre nach meiner Kenntnis unzulässig.
 
Holzinger Am: 14.12.2013 18:00:59 Gelesen: 24171# 11 @  
@ stephan.juergens [#21]

Nachgefragt: War wirklich nur die Klappe eingesteckt?

Wenn ich genau hin schaue, sehen mir die 2 kleinen schwarzen Punkte in der linken oberen Ecke wie 2 Löcher von einer entfernten Heftklammer aus.

Wäre dies der Fall, war er "verschlossen". Akzeptiert werden nur die aufspreizbaren Verschlußnägel (oder wie sie heißen?).
 
Nachtreter Am: 14.12.2013 20:29:51 Gelesen: 24118# 12 @  
@ gründi [#28]

Als ob der Briefträger Nachporto festsetzt (der heute ganz sicherlich noch Zeit hat, überall zu klingeln). Das hat selbst zu Zeiten der "Deutschen Bundespost" die Zustellkasse getan. Und von der Schachtel Zigaretten des Zustellers kann man wohl auch nur Schmunzeln! Die Beträge werden auch beim Zusteller eingefordert. Vielleicht sollte man sich kundig machen, bevor man so was in der Öffentlichkeit verzapft.

Die gelben Kleber kommen zwar in 90% der Fälle vor und gehen dann an den Absender zurück, das ist aber nicht immer so!

Das beste ist tatsächlich, einfach so lange nachhaken bis man eine Antwort bekommt. Oft heißt es nur "nicht AGB-konform", aber wenn man nachfragt, dann kann einem niemand sagen, woran es hapert! Wenn die Filiale nicht helfen kann, dann zum Zustellstützpunkt. Wenn das nicht hilft, dann zum Briefzentrum und ganz zum Schluß zur Postzentrale. Schikanieren lassen muß man sich nicht!

Viele Grüße

Nachtreter
 
Henry Am: 15.12.2013 09:30:36 Gelesen: 24057# 13 @  
@ gründi [#28]
@ stephan.juergens [#9]

Dass mein Erklärungsversuch auf wackligen Beinen steht, war mir schon bewusst, weil auch ich schon reichlich BÜCHERSENDUNGEN von Handelsware erhalten habe. Aber - wenn man Bestimmungen plötzlich genauer liest, fallen auf einmal Formulierungen auf, die man vorher wohl noch nicht ausreichend durchdacht hat. Die Formulierung "... soweit dies nicht geschäftlichen Zwecken dient." verbietet nach den eingetroffenen Antworten wohl die Anbahnung von Geschäften, nicht aber die Abwicklung.

Vielleicht muss man zu dieser Formulierung wirklich mal eine Erklärung der Postzentrale einfordern, damit das zweifelsfrei verstanden werden kann.

Mit philatelistischem gruß
Henry
 
jahlert Am: 15.12.2013 11:52:59 Gelesen: 24024# 14 @  
@ stephan.juergens [#21]

Hallo Stephan,

ich kenne die versandte 'Publikation der Arbeitsgemeinschaft Generalgouvernement' nicht. Aus meiner Erfahrung mit 'Büchersendungen' kann ich berichten:

a) enthält der Hauptversandgegenstand auch nur eine einzige Preisnotierung, dann dient er geschäftlichen Zwecken.
b) fragt bitte nicht, was hier schon alles unbeanstandet als 'Büchersendung' gelandet ist!

Ansonsten gilt die freundliche Einladung der Post: "Haben Sie Fragen zur Büchersendung? Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.":

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015399_893

Schönen 3. Advent
Jürgen
 
uli Am: 15.12.2013 13:05:56 Gelesen: 24003# 15 @  
"Geschäftlich" bedeutet, dass es um Sendungen zwischen zwei Firmen geht (sog. B2B), nicht um Sendungen an Endkunden / Verbraucher.

Ich habe in solchen Fällen immer per email bei der DPAG reklamiert und ein Entschuldigungsschreiben mit ein paar postfrischen Marken erhalten.

Gruß
Uli
 
Heinz 1 Am: 15.12.2013 18:00:04 Gelesen: 23952# 16 @  
@ stephan.juergens [#21]

Hallo,

kann es sein, dass die Publikation nicht gebunden sondern nur geheftet war? Dies wäre z.B. nicht zulässig. Bei antiquarischen Rundbriefe ist dies früher oft gemacht worden. Zudem darf auch kein Anschreiben dabei sein wie z.B. vielen Dank für die Überweisung, nur eine Rechnung.

@ gründi [#28]

Für Dich scheint jeder Postbote ein Dieb und Betrüger zu sein. Du solltest solche Unterstellungen ohne Beweis und Kenntnis unterlassen. Und woher weiß Du das er raucht, kennst Du ihn persönlich?

Schöne Adventstage

Heinz
 
gründi Am: 15.12.2013 18:09:04 Gelesen: 23948# 17 @  
@ Heinz 1 [#16]

Hallo Heinz,

zunächst einmal wünsche ich dir einen schönen dritten Advent. Ich möchte zunächst einmal klarstellen, dass es sich nicht um Unterstellungen, sondern viel mehr um Mutmaßungen meinerseits handelt. Diese möchte ich auch so verstanden wissen.

Desweiteren ja, ich kenne einige Postboten, die anstatt schnell zu arbeiten mit der Kippe im Mund eine nette Rauscherpause nehmen, anstatt Post auszutragen.

Die Raucherpause - eine zusätzliche Pause, die anderen (Nichtrauchern) nicht zusteht? Na gut, das ist ein anderes Thema. Hier geht es ausdrücklich um Büchersendungen und die rätselhaften, weil noch unbekannten Gründe der Nachportoerhebung. Anstatt uns zu duellieren, sollten wir eine Lösung der Problemfrage finden.

Die Idee, die Post schriftlich zu kontaktieren, halte ich für durchaus sinnvoll. Ich habe per Mail immer sehr gute Erfahrungen gemacht und hilfreiche Antworten auf meine Fragen erhalten.

Schönen dritten Advent wünscht

gründi
 
Henry Am: 15.12.2013 19:16:50 Gelesen: 23917# 18 @  
Ich habe folgende Anfrage an die DPAG gerichtet:

"Anfragegrund: Diskussion in Forum. Anlass: Büchersendung wurde mit Nachporto belegt, Grund hierfür nicht eindeutig ersichtlich, nach Angabe auch bei Filiale nicht erkannt. Vermutung: Bedingung für BÜCHERSENDUNG nicht erfüllt.

Problem: 1. In Preisübersicht steht u.a.: "...soweit dies nicht geschäftlichen Zielen dient" 2. Gewerbliche Verkäufer versenden unbeanstandet Bücher als BÜCHERSENDUNG, 3. Ein TN des Forums meinte, "geschäftlicher Zweck" liegen nur im B2B-Verkehr vor. Erbetene Auskunft: Wie ist der ausschließende Begriff "geschäftlicher Zweck" zu verstehen? Wann liegt ein solcher vor? Danke für die Aufklärung. Antwort bitte wegen häufiger Abwesenheit per Mail. Auch dafür Danke"


Vielleicht unnötig, vielleicht hilft's auch bei der Diskussion.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Heinz 1 Am: 16.12.2013 16:46:08 Gelesen: 23852# 19 @  
@ Henry [#18]

Hallo Henry,

Du wirst von der DPAG nur auf die Frage soweit dies nicht geschäftlichen Zielen dient eine Antwort erhalten.

Warum die Sendung nicht als Büchersendung anerkannt wurde, könnte nur dann beantwortet werden, wenn diese vollständig der DPAG (Empfänger der E-Mail) vorgelegt würde.

Gründe für eine nicht anerkannte Büchersendung gibt es einige. Aus meiner Erfahrung sind dies meist Werbung zwischen dem Inhalt. Denn nur auf den ersten und letzten 4 Seiten darf Werbung stehen. Ebenso beigefügte Verkaufs- oder Angebotslisten sind nicht zulässig. Was zugelassenen und nicht zugelassenen ist bei Büchersendungen findet man auf der Seite der DPAG:

http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/w/warensendung/broschuere_spezialloesungen_012013.pdf

Viele Grüße Heinz
 

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