Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: BPP / VP: Angestellte Prüfer oder Einladungen = Interessenkonflikte ?
drmoeller_neuss Am: 29.10.2014 09:29:05 Gelesen: 47988# 1 @  
Beiträge [#1] bis [#16] redaktionell ausgegliedert aus dem Thema "Verband Philatelistischer Prüfer VP - Konkurrenz für den BPP ?"

---

Es ist auch nicht alles Gold beim VPP. Was die Verfilzung mit dem Handel anbelangt, nähert man sich dem BDPh an. Ich zitiere aus dem Artikel von der VPP-Homepage:

Ein großer Dank geht an das Auktionshaus Dr. Reinhard Fischer in Bonn, das am ersten Abend der Messe alle anwesenden Verbandsprüfer zu einem Sechsgänge-Menü in einem Sterne-Restaurant einlud.

Mein Kommentar: Philatelistische Prüfer sind Gutachter und zur Unabhängigkeit verpflichtet. Das verbietet die Annahme von Geschenken. Das sehe ich nicht päpstlicher als der Papst: Ein Auktionshaus darf und soll das Gespräch mit einem Prüferverband suchen. Freier Kaffee oder ein Snack sind Annehmlichkeiten, gegen die niemand etwas einwenden dürfte. Bei einem Sechsgänge-Menü bleibt ein fader Beigeschmack: werden zukünftig Prüfsendungen des Auktionshauses Dr. Reinhard Fischer bevorzugt bearbeitet, oder gibt es einen Rabatt auf die Prüfgebühren? Die Gratis-Werbung durch das Setzen eines Links gab es schon im Gegenzug. Eine Geldspende des Auktionshauses an den Prüfer-Verband oder das Sponsoring der Getränke für eine Prüfertagung wäre für mich eine saubere Lösung gewesen. Ich weiss, Ethikpäpste werden selbst damit nicht einverstanden.
 
Kleber Am: 29.10.2014 09:45:49 Gelesen: 47971# 2 @  
@ Drmoeller_neuss

Es geht ja sogar noch weiter mit der Verfilzung, die email-Adresse des neuen Preußen-Prüfers (der damit aktuell ein Monopol hat, da der BPP derzeit keinen Prüfer hat) ist eine des Auktionshauses Fischer.

Allerdings ist es beim BPP diesbezüglich nicht wirklich besser, auch dort sind ja Prüfer zugleich Angestellte von Auktionshäusern.

Mal sehen, wie lange der BPP brauchen wird, um einen Preußen-Prüfer aufzunehmen.
 
Kontrollratjunkie Am: 29.10.2014 10:32:51 Gelesen: 47929# 3 @  
@ Kleber [#2]

Meines Wissens nach kann man nicht von "Verfilzung" sprechen. Der neue Preußen-Prüfer ist Angestellter des Hauses Fischer, von irgend etwas muss er schließlich auch leben. Ich glaube kaum, dass die Tätigkeit als Prüfer für Preußen für die dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes reichen würde. Und was spricht dagegen, hauptberuflich in der Philatelie tätig zu sein und nebenbei noch ein Prüfgebiet zu betreuen ? Ich würde mich jedenfalls darüber freuen, mein Hobby auch zum Beruf machen zu können ...
 
drmoeller_neuss Am: 29.10.2014 11:25:38 Gelesen: 47882# 4 @  
Im Idealfall ist ein Gutachter vollkommen unabhängig. Das setzt aber voraus, dass er von seiner Gutachtertätigkeit leben kann.

Abgesehen von populären Sammelgebieten wie Bund können die meisten Prüfer von ihrer Prüfertätigkeit nicht leben. Nicht wenige zahlen, unter kaufmännischen Gesichtspunkten betrachtet, sogar darauf.

Auf der anderen Seite schadet es der Prüfertätigkeit nicht, wenn ein Prüfer hauptberuflich in der Philatelie tätig ist. Ein Berufsphilatelist hat einfach einen grösseren Materialdurchsatz als jeder Hobbyphilatelist. Das schult zwangsläufig das Auge und kommt auch der Prüfertätigkeit und damit allen Prüfkunden zugute.

Was ich aber erwarte, ist eine möglichst grosse Unabhängigkeit zwischen Hauptberuf und Nebentätigkeit, so gut wie es eben geht. Daher sollen Prüfer keine Geschenke von ihren Kunden annehmen, und ihre Prüfertätigkeit möglichst unabhängig von ihrem Arbeitgeber ausführen. Das fängt mit der Emailadresse an. Vernünftige Emailadressen kann man heutzutage für kleines Geld oder sogar kostenlos bekommen.

Natürlich bleiben Interessenskonflikte, zum Beispiel, wenn sich die Prüfsendungen anhäufen und es zu Wartezeiten kommt. Dann kann man der Versuchung oder dem Druck des Arbeitgebers unterliegen, die Prüfaufträge des eigenen Arbeitgebers bevorzugt zu bearbeiten.
 
hajo22 Am: 29.10.2014 11:34:42 Gelesen: 47870# 5 @  
Daß ein Prüfer auch gleichzeitig Angestellter bei einem Auktionshaus ist, sehe ich grundsätzlich positiv. Ein Interessenkonflikt oder gar "Verfilzung" ist für mich nicht erkennbar. Im Gegenteil: Der Prüfer bekommt in seinem Auktionshaus Material aus seinem Spezialgebiet in die Hand, das er ansonsten - aus den unterschiedlichsten Gründen - nicht gesehen hätte. Er erweitert dabei nicht nur seine Kenntnisse auf seinem Prüfgebiet, sondern hat die Möglichkeit seinen Erfahrungshorizont im Philateliebereich generell zu vergrößern.

Abgesehen davon kann er sich mit ihm bislang unbekannten Spezial-Sammlern und deren Erfahrungen aus seinem Fachgebiet gezielt austauschen, denn man lernt bekanntlich nie aus. Und last not least ist der Prüfer bei der aktuellen Marktsituation immer up-to-date (im Hinblick auch auf Katalognotierungen/Prüfer und Auktionshäuser werden ja bekanntlich von den Katalogherstellern zu aktuellen Ergebnissen/Preisen befragt), was positiv zu sehen ist.

Wie dargelegt, es spricht nichts dagegen, daß ein Prüfer gleichzeitig bei einem Auktionshaus oder bei einem Händler beschäftigt ist. So sehe ich das.

Grüße.
Jochen
 
Kleber Am: 29.10.2014 12:54:09 Gelesen: 47798# 6 @  
Das sehe ich anders. Ohne dass ich auch nur im leisesten von den genannten Personen annehme, dass sie ihre Prüfertätigkeit nicht unabhängig von ihrem anderen Broterwerb betreiben, sind meiner Ansicht nach Interessenkonflikte zwischen der Arbeit als Prüfer einerseits und derjenigen als Auktionshausmitarbeiter andererseits nicht nur konstruierbar, sondern wahrscheinlich.

Noch einmal: Ich unterstelle niemandem parteiliches Handeln, aber z.B. auch auf dem Fußballfeld trennt man die Schiedrichter- von der Spielerfunktion, und zwar ganz bewusst.
 
hajo22 Am: 29.10.2014 14:12:39 Gelesen: 47736# 7 @  
@ Kleber [#6]

Lieber "Kleber",

wie so viele Beispiele, hinkt auch Dein Beispiel.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein seriöser Auktionator seinen angestellten Prüfer anweist eine fragliche oder gar falsche Marke als echt zu attestieren und daß dieser darauf eingeht. Darüber hinaus prüft er ja als freiberuflich Tätiger und haftet für seine Prüfergebnisse (Vermögenshaftpflicht). Und er hat auch auf seinen guten Ruf zu achten.

Gruß
Jochen
 
rostigeschiene (RIP) Am: 29.10.2014 14:21:44 Gelesen: 47728# 8 @  
Welchen Grund gibt es die Prüftätigkeit und die Mitarbeit in einem Auktionshaus zu diskutieren? Hat man vergessen, dass es einen Prüfer mit eigenem Auktionshaus in Berlin gibt? Oder ist es anders herum, ein Auktionshaus das sich die Atteste, für seine angebotene Ware, selbst ausstellt?

Gruß Werner
 
duphil Am: 29.10.2014 14:23:57 Gelesen: 47725# 9 @  
@ rostigeschiene [#8]

Bravo! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
uli Am: 29.10.2014 15:01:09 Gelesen: 47686# 10 @  
Ich bin ziemlich perplex wg. manch - Pardon! - naiver Meinung hier. Ein Interessenkonflikt ist ganz offensichtlich vorhanden. Was z.B. im Kunstsektor - siehe z.B. http://www.zeit.de/2012/20/Kunstmarkt - problemlos möglich war und ist, ist in der Philatelie ebenso möglich (und vermutlich auch präsent). Da es für sehr viele Gebiete nur einen Prüfer und deshalb keine Kontrollmechanismen gibt, ist die Gefahr einem nicht ganz korrekten Attest auf dem Leim zu gehen sicher vorhanden. Das Risiko solch übler Machenschaften kann nur durch möglichst große Seperation und Unabhängigkeit der handelnden Organe vermindert werden.

Bei der Einladung zum Abendessen sträuben sich jedem die Haare, der beruflich jemals irgendwie mit dem Thema Compliance in Berührung gekommen ist. Wenn ich im Zusammenhang mit meinem Job eine solche Einladung von einem Geschäftspartner angenommen hätte, hätte ich eine fristlose Kündigung oder zumindest eine handfeste Abmahnung erhalten.

Gruß
Uli
 
hajo22 Am: 29.10.2014 15:05:57 Gelesen: 47681# 11 @  
@ rostigeschiene [#8]

Das Auktionshaus Schlegel steht für mich außerhalb jeder Diskussion. Schlegel-Kompetenz ist weltbekannt. Das ist auch wieder ein Vorteil, der sich zeigt: Ein "hauseigener" Prüfer kann in seinem Prüfgebiet schnell die Spreu vom Weizen trennen, sprich fragliches, falsches oder gefälschtes Material landet erst gar nicht im Katalog. Auch der Zeitvorteil ist nicht zu unterschätzen.

Heinrich Köhler war auch Prüfer und gleichzeitig Händler und Auktionator. Und wir schätzen uns heute glücklich, eine Köhler-geprüfte (klassische) Marke zu eigen zu haben.

Du hast recht "duphil", dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Grüße
Jochen
 
RB Am: 29.10.2014 17:55:33 Gelesen: 47579# 12 @  
@ drmoeller_neuss [#1]

Man sollte die Einladung von Dr. Fischer nicht so eng sehen. Es war ein Dankeschön für die Prüfarbeit zur erfolgreichen 139. Auktion (Horst Kühner Sammlung), zu der auch unsere Prüfer mit sehr vielen Attesten beitrugen. Ich denke die Rechnung für das Essen fällt im Vergleich mit den Prüfkosten nicht allzu sehr ins Gewicht. Es war außerdem zumindest auch ein BPP Prüfer eingeladen, der leider verhindert war.

Dass der Großteil der philatelistischen Prüfer entweder als Händler, Mitarbeiter eines Auktioshauses oder gar Teilhaber eines solchen tätig ist oder privat bzw. gewerblich mit Marken handelt, ist Fakt. Es muss in dem Verantwortungsbewusstsein der Person liegen, die Prüftätigkeit unabhängig davon auszuführen.

Liebe Grüße

Robert Brunel
(Prüfer im Verband philatelistischer Prüfer e.V.)


 
DL8AAM Am: 29.10.2014 17:57:41 Gelesen: 47575# 13 @  
Ich sehe das eher anders herum: Ein Auktionshaus, dass einen Prüfer als Angestellten beschäftigt, wird tunlichst darauf achten, dass die Atteste dieses Prüfers "besonders" lupenrein sein werden. Irgendwie geartete Fehlerentscheidungen würden nicht nur auf den Prüfer, sondern sogar auf das gesamte Auktionshaus, zurückfallen.

Gerade aus diesem Grund finde ich es äußerst "gut gelaufen", dass der Prüfer sogar eine Emailadresse seines Arbeitsgebers nutzt. Eben weil diese "Verbämselung" dadurch für jeden öffentlich kommuniziert und nicht heimlich kaschiert wird!

Auch hinsichtlich der inzwischen extremst weit weit überzogenen Compliance-Mode[werbe-]welle - es geht ja schon fast so weit, dass wenn ich beim Kunden die Toilette genutzt habe, ich um die Ausstellung einer Rechnung bitten muss. Was ich hierbei inzwischen erlebt habe, lässt sich teilweise mit dummlächerlichst nicht einmal mehr ansatzweise beschreiben - finde ich es gerade extrem gut, dass der Sachverhalt der angenommenen Esseneinladung aus eigenen Stücken offensiv veröffentlicht wurde. Wie gesagt, gerade dadurch setzt man sich in die Zugzwangposition besonders "gut" und unabhängig agieren zu müssen, ansonsten besteht schnell die Gefahr, dass negatives "Gerede" entsteht. Grundloses Sichhochschaukeln von entsprechenen Meldungen können heute über die Social Networks schnell richtige - aber auch grundlose - Shitstorms auslösen. Dem will jeder so aufgestellte Player sicherlich entgehen.

Für mich ist so eine Meldung , also die beste Werbung für die Dienstleistung dieses Anbieters!

Und auch wenn ein Prüfer möglicherweise eine "Monopolstellung" haben sollte, wird sich schnell die Spreu vom Weizen trennen. Informationen sind heutzutage schneller verbreit- und beschaffbar. Ein Attest kann dann auch "wertlos" sein. Der auf Auktionen kaufende Kunde, der "Geld in die Hand nimmt", ist (sollte) nicht so dumm und uninformiert (sein), wie man schlechthin denken mag. Das ist nicht mehr der einsam vor sich hin agierende "Stille Kämmerchen-Sammler" früherer Zeiten. Fehlatteste fallen sicherlich eher früher als später auf, besonders wenn das gute Stück in 1-2 Jahren über dem nächsten Auktionator wieder auf den Markt kommt. Wenn dann noch die Kombination Prüfer + Auktionshausangestellter bekannt ist, wage ich mir die schlechten "Nachsagen" kaum vorzustellen.

Deshalb, je mehr Prüfer - öffentlich bekannt - auch angestellte Berufsphilatelisten sind, desto besser. Je "wichtiger" deren Arbeitgeber sind, desto besser. Je mehr Esseneinladungen/Flugreisen und Bo...llbesuche etc. - die selbst öffentlich bekannt gemacht werden - angenommen werden, desto besser für den uns (externe) Kunden.

Ich hätte bei den oben genannten Fällen mehr Vertrauen in eine Prüfung, als von einem mir unbekannt vernetzten, "unabhängigen" Privatmann-Prüfer, dem ich eher - aber sicherlich zu 99% grundlos - eine 'ich bin der wichtigste & beste Fachmann auf meinem Gebiet/ich gebe die Richtung vor/ich habe Die Macht'-Großmannsambitionen nachsagen könnte, hi.

Sorry, das war jetzt zwar wirklich ein wenig extrem formuliert.

Wie gesagt, Vernetzungen müssen uns als Kunden gegenüber bekannt gemacht werden, dann habe ich als Kunde die Wahl - auch habe ich so die Möglichkeit das Handeln der Akteure entsprechend zu würdigen und nötigenfalls auch zu reagieren. Nur Heimlichkeiten wären hier schlecht.

Alles OK, alles richtig gemacht, Danke!

Gruß
Thomas
 
Kleber Am: 29.10.2014 18:06:16 Gelesen: 47557# 14 @  
Schade, dass die Diskussion so ins Polemische gezogen wurde, von den "basta, nur ich habe Recht" Beiträgen ganz zu schweigen.

Es geht auch überhaupt nicht um die Kompetenz von Herrn A oder Frau B.

Es geht um etwas anderes:

Interessenkonflikte, und nur um die geht es, stellen immer ein, zumindest latentes, Problem dar.

Und wenn ein Prüferverband dies Problem statutenseitig nicht sauber regelt, nimmt er mögliche Schäden an der Philatelie, wie schöngefärbte Atteste, billigend in Kauf.

Andersherum betrachtet würde sich ein Prüferverband, der für dieses Problem eine klare und von außen nachvollziehbare Regelung findet, aus meiner Sicht positiv abheben.
 
bignell Am: 29.10.2014 18:11:37 Gelesen: 47549# 15 @  
@ DL8AAM [#13]

Hallo Thomas,

das sehe ich durchaus ähnlich. Prüfer und Auktionshäuser haften - und sollte ein Prüfer ein Auktionshaus besonders bevorzugen (bei dem er auch noch angestellt ist) denke ich werden die Gerichte solches strafverschärfend würdigen. Deshalb ist es durchaus im Sinne des Prüfers, saubere Arbeit abzuliefern.

Lg, harald
 
Benjamin Voigt Am: 29.10.2014 18:15:47 Gelesen: 47541# 16 @  
@ Kleber [#2]

und alle anderen

Meine E-Mailadresse die beim VP e. V.angegeben ist, ist meine private Adresse.

Mir ist zumindest noch nicht bekannt, dass mein Arbeitgeber Eigentümer des Icloud-Dienstes von Apple ist! (ein bisschen Spaß muss sein!)

Sicherlich ist meine Versandadresse gemeint.

Hier gibt es aber mehrere Gründe.

z. B.

1. mein Lebensmittelpunkt ist seit mehreren Jahren Bonn, es gibt jährlich jedoch durch Urlaub Abwesenheiten, in diesen könnten sonst keine Sendungen geschickt werden.

2. bin ich den ganzen Tag arbeiten, sprich müsste meine Frau sich um den Posteingang kümmern, was ich ihr nicht antun möchte.

3. spielt die Versandadresse doch wohl keinerlei Schwierigkeiten, auf den Attesten wird meine ladungsfähige Adresse stehen!

Gruß Benjamin Voigt
 
ginonadgolm Am: 29.10.2014 19:34:32 Gelesen: 47445# 17 @  
@ Kleber
@ Benjamin1412

Ich bin entsetzt, daß hier anonym (Kleber, ohne jede weitere Angabe) und mit falschen Angaben ein Prüfer verleumdet wird! Ich warte auf eine entsprechende Entschuldigung!

Ingo aus dem Norden
 
Reinhard Fischer Am: 29.10.2014 23:24:39 Gelesen: 47321# 18 @  
Sicher über 50 % der Mitglieder im BPP sind im Briefmarkenhandel selbständig oder angestellt und die Quote wird im VP nicht viel anders sein. Wir haben im BDB, wenn ich das richtig gezählt habe, allein drei Auktionatoren, die Mitglied im BPP sind. Auch der Vorsitzende des BPP ist ein bekannter Händler. Es wird wohl kaum einen Prüfer geben, der nicht mal eine Marke verkauft hat.

Meine Erfahrung ist auch die, dass es bei den "Sammler-Prüfern" eher Probleme gibt, weil sie nicht so viel Ware sehen, wie ein Berufsphilatelist und dass die Berufsphilatelisten als Prüfer mit der eigenen Ware eher vorsichtiger sind, weil da halt besonders genau hingeschaut wird. Natürlich gibt es Interessenkonflikte, aber die gibt es doch auch schon, weil die Prüfgebühr für eine echte Marke höher als für eine falsche ist.

Wenn man es ganz perfekt machen will, dann kann man ja als Voraussetzung für einen Prüfer ein Jahreseinkommen von 1 Million Euro aus philateliefremder Quelle nehmen und dazu die Verpflichtung, nie einen einzigen Euro mit Briefmarken umzusetzen. Sicherlich dann ohne jede Interessenkonflikten, aber auch mit nicht sehr vielen Prüfern.

Übrigens: Die Emailadresse von Benjamin ist wirklich seine private, unsere Emailadressen hören mit @fischerstampauction.com oder @briefmarkenauktion.net auf.

Reinhard Fischer
 
Kleber Am: 30.10.2014 21:44:37 Gelesen: 47144# 19 @  
@ ginonadgolm [#17]

Mit Verlaub, frage ich mich, worin besteht diese vorgebliche Verleumdung meinerseits bestehen soll. Ich bitte um Aufklärung.
 
ginonadgolm Am: 30.10.2014 23:56:28 Gelesen: 47097# 20 @  
@ Kleber [#2] [#19]

Es geht ja sogar noch weiter mit der Verfilzung, die email-Adresse des neuen Preußen-Prüfers (der damit aktuell ein Monopol hat, da der BPP derzeit keinen Prüfer hat) ist eine des Auktionshauses Fischer.

Original-Zitat incl. falscher Behauptung!

Gruß von
Ingo aus dem Norden
 
Kleber Am: 31.10.2014 08:18:58 Gelesen: 47039# 21 @  
Meine Aussage war zum Zeitpunkt des Schreibens meiner Nachsicht 100 % zutreffend, mittlerweile wurde offenbar die Emailadresse auf der VPP-HP geändert. Bleibt immer noch meine Frage, wo hier eine Verleumdung meinerseits stattgefunden haben soll.

Eine Behauptung, ich (oder wer auch sonst) hätte jemanden verleumdet, kann, wenn sie nachweislich falsch ist, u. U. den Straftatbestand der üblen Nachrede darstellen. Ich rate daher nachhaltig davon ab, sie ohne klaren diesbezüglichen Beweis aufrechtuzerhalten. Diese Anmerkung auch in Richtung der Moderatoren des Forums, die aufpassen müssen, hier nicht justitiable Probleme durch Nicht-Eingreifen zu bekommen.
 
Benjamin Voigt Am: 31.10.2014 10:07:37 Gelesen: 46980# 22 @  
Meine Firmen-Email kann eigentlich nicht dort gestehen haben, selbige ist zwar öffentlich bekannt und steht auf der Homepage meines Arbeitgebers, wird aber nicht für private Zwecke genutzt.

Ich habe ja einen "Kontaktdaten-Bogen" ausgefüllt und dort meine private Emailadresse eingetragen, die Versandadresse ist die meines Arbeitgebers, aus schon oben genannten Gründen.

Gruß Benjamin Voigt
 
drmoeller_neuss Am: 31.10.2014 10:39:09 Gelesen: 46959# 23 @  
Ich finde es gut, wie fair und offen über diese Affäre diskutiert wird. Lobenswert ist, dass die Beteiligten nicht auf Tauchstation gehen, sondern ehrlich zu ihrem Handeln stehen.

Auf der anderen Seite ist diese Offenheit für mich erschreckend, ich zitiere noch einmal aus dem Beitrag des VPP-Prüfers Robert Brunel:

Es war ein Dankeschön für die Prüfarbeit zur erfolgreichen 139. Auktion (Horst Kühner Sammlung), zu der auch unsere Prüfer mit sehr vielen Attesten beitrugen. Ich denke die Rechnung für das Essen fällt im Vergleich mit den Prüfkosten nicht allzu sehr ins Gewicht.

Herr Brunel macht keinen Hehl daraus, dass dieses Abendessen als Zuwendung des Auktionshauses an die beteiligten Prüfer zu sehen ist. Zumindest laut des Berichtes auf der VPP-Seite hat es den üblichen Rahmen eines informellen Beisammenseins deutlich überschritten. Wenn der VPP geschrieben hätte, "ein gemütlicher Abend auf Einladung des Auktionshauses Dr. Reinhard Fischer brachte Prüfer und Briefmarkenhandel zusammen und gab Gelegenheit zum regen Meinungsaustausch", wäre das im Rauschen der Alltagsmeldungen untergegangen.

Der Aufwand für die Prüfung sollte mit der Prüfgebühr abgegolten sein. Wenn die Prüfgebühr im Durchschnitt zu niedrig ist, müssen die Prüfer bei ihrem Verband auf eine Änderung hinwirken. Um es etwas plump auszudrücken: Das 6-Gänge Menü hat nicht das Auktionshaus bezahlt, sondern das Geld wurde entweder bei den Kunden oder bei den Lieferanten abgeknapst. Sicherlich ist das Abendessen nicht der Korruptionsskandal des Jahres, aber ein fader Beigeschmack bleibt.

Wir müssen immer den Realitäten ins Auge blicken: Wir haben ein spezielles Hobby und unser Markt ist sehr klein. Da ist eine gewisse "Verfilzung" zwangsläufig. Jeder engagierte Sammler wird früher oder später zum Händler, bei Prüfern ist das nicht anders. Ich sehe nicht die Gefahr von "Gefälligkeitsprüfungen". Dank unseres überschaubaren Marktes werden Prüfer und Händler, die sich auf so etwas einlassen, schnell vom Markt verschwinden. Die berühmt-berüchtigte "Basler Prüfstelle" ist ein abschreckendes Beispiel und zieht auch anständige Händler in Misskredit, die mit deren Attesten ihre ansonsten einwandfreie Ware beschreiben.

Es besteht aber die Gefahr, dass Prüfsendungen eines Auktionshauses, dass sich in der Vergangenheit spendabel zeigte, bei der Bearbeitung bevorzugt werden. Um sich gar nicht erst solchen Gerüchten auszusetzen, sind alle Beteiligten gut beraten, auf Geschenke irgendwelcher Art zu verzichten.

Der VPP sollte Verhaltensrichtlinien erarbeiten, die die Annahme von Geschenken und Annehmlichkeiten regelt. Solche Richtlinien sollten keinen Spielraum für Auslegungen ermöglichen, daher sind Grenzen mit konkreten Euro-Beträgen zu nennen. Ich traue es dem VPP zu, hier vernünftige Spielregeln zu definieren. Gegen eine Tasse Kaffee oder die Einladung zum gemütlichen Imbiss hat keiner etwas einzuwenden. Übrigens: Ich sehe in der Benutzung einer Firmen-Emailadresse keine Zuwendung, die einen besonderen finanziellen Wert darstellt. Trotzdem halte ich das für ungeschickt, da man Hauptberuf und Nebentätigkeit sauber trennen sollte.
 
KaraBenNemsi Am: 31.10.2014 12:55:42 Gelesen: 46885# 24 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Es besteht aber die Gefahr, dass Prüfsendungen eines Auktionshauses, dass sich in der Vergangenheit spendabel zeigte, bei der Bearbeitung bevorzugt werden. Um sich gar nicht erst solchen Gerüchten auszusetzen, sind alle Beteiligten gut beraten, auf Geschenke irgendwelcher Art zu verzichten.

Es besteht die Gefahr? Ich dachte eigentlich dass es allgemein bekannt ist, dass die Prüfsendungen von Auktionshäusern (zumal wenn es Stammkunden sind) bevorzugt behandelt werden. Das trifft sicherlich nicht pauschal auf alle Prüfer/Prüfgebiete zu, aber im Allgemeinen (bei allen Prüferverbänden) wird man das wohl so vermuten können. Schlimm finde ich das nicht, denn die Firmen stehen eher unter Zeitdruck - die nächste Auktion kommt mit Riesenschritten.

Andererseits werden vermutlich auch Prüfsendungen von Sammlern nach Auktionen bevorzugt behandelt, die ihre eben erworbenen Stücke nach der Auktion prüfen lassen. Also insgesamt scheint das doch in Ordnung zu gehen.
 
RB Am: 31.10.2014 16:31:55 Gelesen: 46805# 25 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Ihr Kommentar Um es etwas plump auszudrücken: Das 6-Gänge Menü hat nicht das Auktionshaus bezahlt, sondern das Geld wurde entweder bei den Kunden oder bei den Lieferanten abgeknapst ist nicht nur plump ausgedrückt, sondern auch falsch. Ich denke dass sowohl mit den Einlieferer der Sammlung, als auch allen Käufern der Lose korrekt abgerechnet wurde. Oder ist jemand da anderer Meinung? Klänge sehr nach Verleumdung.

Ausserdem scheinen Sie die private oder freiberufliche Tätigkeit eines Prüfers mit öffentlichen Ämtern oder auch einem Angestelltenverhältnis zu verwechseln, wo eine solche Einladung als Vorteilnahme gewertet werden müsste.

Wenn ich auch nicht für alle Prüfer, ob im VP, BPP oder als freier Prüfer tätig sprechen kann, so versuche zumindest ich alle meine Aufträge möglichst zeitnah zu erledigen und eine faire Prüfvergütung in Rechnung zu stellen, wobei die in den Prüfordungen aufgeführten Werte lediglich die Obergrenze darstellen. Es ist auch durchaus manchmal erforderlich, eine dringende Prüfsendung vorzuziehen. Des weiteren handelt es sich bei der Vergütung nicht um feste "Gebühren", sondern ich habe auch die Möglichkeit mal "rentnerfreundlich" zu prüfen.

Ich bin sicher das überzeugt Sie nicht, aber das ist mir auch egal. Wichtig sind mir meine Kunden und wenn sich einer davon, auf welche Art und Weise auch immer, erkenntlich zeigt, so hat das keinerlei Einfluss auf das auf was es letztendlich ankommt, nämlich die Qualität der Prüfung.

Gruß
Robert Brunel
Prüfer
 
drmoeller_neuss Am: 31.10.2014 17:02:39 Gelesen: 46786# 26 @  
@ RB [#25]

Das Geld für dieses Abendessen fällt doch nicht vom Himmel. Das Auktionshaus muss es erwirtschaften, und das geschieht nun einmal aus der Spanne zwischen dem Preis, den der Käufer zahlt und dem, was der Einlieferer bekommt. Das ist keine Verleumdung, sondern das Prinzip jeden privat-wirtschaftlichen Handelns.

Was das Auktionshaus mit dieser Differenz anstellt, ist natürlich seine Sache. Es kann seine Kunden oder Mitarbeiter zum opulenten Imbiss einladen, und dafür auf zwei Farbseiten im Katalog verzichten. Oder das Auktionshaus ist spartanisch, und verzichtet auf jeden Firlefanz und gibt sich mit 15% Provision zufrieden. Letztendlich entscheidet der Markt und der Kunde, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist.

So kann ALDI hingehen, und die Preise beim Kaffee um 30 Cent senken. Oder die Preise bleiben wie sie sind und jeder Kunde bekommt für zehn Euro ein Tütchen Panini-Sammelbildchen "geschenkt" ("geschenkt" in Anführungszeichen, denn der Kunde ist ja um die Preissenkung gebracht worden).

Formal gesehen, bekleidet ein Prüfer kein öffentliches Amt, von den wenigen Prüfern, die gleichzeitig vereidigte Sachverständige sind, einmal abgesehen. De-facto hat aber ein Prüfzeichen eines Prüfers aus einem der anerkannten Verbände (VP oder BPP) "amtlichen" Charakter. Man schenkt der Prüfsignatur öffentlichen Glauben und der Handelswert solcher geprüften Marken ist deutlich höher als die von ungeprüften oder solchen mit "Privatprüfung" oder Echtheitsgarantie à la ebay. Der VP und die ihm angeschlossenen Prüfer können stolz darauf sein, in kurzer Zeit bei den Sammlern dieses Vertrauen gewonnen zu haben. Hätte der VP nicht diese Stellung in der Philatelie, wäre diese Diskussion hier nicht aufgekommen. In sofern sind VP-Prüfer "amtliche Würdenträger", und müssen sich entsprechend verhalten, um das Vertrauen nicht zu verlieren.
 
Lars Boettger Am: 31.10.2014 17:02:40 Gelesen: 46786# 27 @  
@ RB [#25]

Vor zwanzig Jahren hätte man sich bei so einer Einladung noch nichts gedacht. Aber ich sehe es auch so wie drmoeller_neuss. Der Auktionator hätte selbst wissen müssen, dass man jemanden, der von einem abhängt, nicht zu so einem "opulenten Essen" einlädt. Nichts gegen einen Imbiss oder einen Kaffee, das ist in der Tat in Ordnung. So bleibt einfach ein "G'schmäckle".

Natürlich hat jeder (bzw. sollte jeder) Prüfer das Bestreben, seine Prüfsendung möglichst schnell und mit einer realistischen Rechnung versehen an seine Prüfkunden zu bringen. Es spricht m.E. auch nichts dagegen, Terminsachen vorzuziehen.

Die Frage ist, wie sich aufgrund der Einladung die Einstellung der eingeladenen Prüfer zum Auktionshaus Fischer geändert hat.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Jimphil Am: 31.10.2014 17:24:32 Gelesen: 46773# 28 @  
Hallo,

also sind jetzt die Prüfer durch das Abendessen alle bestochen? Ist das der Ernst einiger Mitglieder hier?

Traurig, traurig.

Grüße
 
DL8AAM Am: 31.10.2014 17:41:59 Gelesen: 46759# 29 @  
@ KaraBenNemsi [#24]

Ja, das ist absolut nichts Verwerfliches, sondern absolut richtig.

Jeder Lieferant wertet seine Kunden hinsichtlich der Wichtigkeit für sich, "gute Kunden" werden dann natürlich auch entsprechend bevorzugt behandelt. Das ist bei absolut jeden Wirtschaftsunternehmen, bis zum Griechen um die Ecke, so. Der, der wöchentlich drei große Grillteller abnimmt, kann auch schon einmal kurzfristiger einen Tisch reservieren (obwohl das Haus eigentlich voll ist), bekommt den besseren Tisch und noch einen zweiten-dritten Ouzo aufs Haus.

Aber auch jeder Kunde stellt für sich so eine Wertigkeistliste, nur eben anders herum, auf. Das fängt bei Freundlichkeiten und Payback-Punkten an, geht über Geschenke und Freiflüge (Meilensammeln) bis XYZ hoch. Das an absolute €-Grenzen festmachen zu wollen, macht absolut keinen Sinn, das entspricht nur dem deutschen Michels Bedürfnis nach Vorschriften und Reglementierung sowie seine Regelungssucht und sein Hang zum Neid und übler Nachrede. Hier passen auch die aktuellen Auswüchse aus dem Complianceunwesen rein. Für den kleinen Arbeiter sind die täglichen 2-3 Freiouzos eben so viel wert, wie für andere die Esseneinladung oder der angesammelte Wochenend-Shopping Freiflug nach New York. Im Prinzip ist das ein marktwirtschaftliches Geben-und-Nehmen, abgestimmt auf die jeweiligen Marktteilnehmer. Vorsicht: Wir reden jetzt aber nicht von strafbewährter Korruption!

Egal, das - mit Festterminen arbeitende - Auktionshäuser bei Prüfern in "Termindingen" bevorzugt werden, geht ja natürlich sowieso auch schon in Ordnung. Bei diesen geht es immerhin um echte wirtschaftliche Aspekte, mit den entsprechenden Rattenschwanz dran - bis zur abgedroschenen Phrase "Arbeitsplätzen", was dadurch aber nicht gleich falsch wird. Ein-Zwei-Einlieferungen-Privatsammler sind, das hört sich vielleicht reichlich unerhört an, eben "nur" Hobbyisten, Zeit- und Geldvernichter (von dem die Berufsphilatelisten leben, ok!), da kommt es - wenn man ehrlich sein will - auf ein-zwei Tage trotzdem nicht an. Vorsicht: Wir reden jetzt nicht von Gefälligkeitsattesten!

Ein verinnerlichtes ehrliches, korrektes und offenes Handeln - trotz allem gegenseitigen Geben-und-Nehmen - muss die Basis des Compliance sein und nicht das Zerstören von freundschaftlichen zwischenmenschlichen Beziehungen (auch so etwas gab es früher im Geschäftsleben) oder eine irgendwie geartete, wahllos festgelegte €-Grenze. Über die letzten Jahre ist es für uns inzwischen richtig schwer geworden die üblichen 10€-Geschenke zu Weihnachten an unsere guten Kunden und Auftraggeber (im Inland) loszuwerden. Hier läuft irgendwas was aus dem Ruder, der Compliancekult hat dabei eine Art von diffuser Angstatmosphäre geschaffen. Ich war jetzt kürzlich wieder in China, selbst eine freundliche Ablehnung einer Essenseinladung würde man dort (je nach Region und Stellung des Partners) schnell als gemeinste Beleidigung auffassen, egal was hierzu eine mögliche firmeninterne Complianceregel hierzu sagen würde. Glückliches China ;-) Vorsicht: Wir reden hier nicht vom heimlichen Klüngel zwischen öffentlichen Würdenträgern und der lokalen Wirtschaft am Kirmesfrühstück auf Kosten des Steuerzahlers (Mitbewerbers), am Biertisch!

Gruß
Thomas
 
Lars Boettger Am: 31.10.2014 17:50:04 Gelesen: 46755# 30 @  
@ Jimphil [#28]

Genau. Das ist kein Witz, das ist die ernste Frage in der Diskussion. Wenn ein Angestellter in einem Unternehmen so eine "freundschaftliche Einladung" annimmt, ohne seine Vorgesetzten und die Compliance-Abteilung zu informieren und von Compliance keine formelle Erlaubnis erhält, dann stünde er bei Teilnahme auf der Strasse. Das ist Realität in den Unternehmen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
lolli Am: 31.10.2014 19:43:05 Gelesen: 46700# 31 @  
Also zu diesem Thema meine Meinung:

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ein Prüfer sich durch wacklige Atteste blosstellt, das kommt schneller raus als ihm lieb sein könnte.

Interessenskonflikt, wenn ja, dann ist es meiner Meinung nach bei einer zeitlichen Bearbeitung, bei dem eventuell einige Sendungen bevorzugt bearbeitet werden. Aber ist das wirklich das große Problem bei einer sonst fachlich einwandfreien Arbeit?
 
RB Am: 31.10.2014 21:32:25 Gelesen: 46632# 32 @  
@ Lars Boettger [#30] und Andere

Hallo Lars,

erinnere ich mich richtig, dass der BPP über Jahre hinweg Geldbeträge bis zu 4-stelliger Höhe, unter anderem von Herrn Konsul Hermann Sieger entgegengenommen hat und weiterhin annimmt? Da wäre ja das Abendessen für den VP fast vernächlässigbar!

Im Ernst jetzt, dass Angestellte und amtliche "Würdenträger" im Allgemeinen keine Geschenke entgegennehmen dürfen, ist mir aus eigener Erfahrung bekannt. Aber Prüfer sind nun mal Privatpersonen, auch wenn man über Jahrzehnte hinweg versucht hat, den Sammlern vorzugaukeln das Prüfwesen hätte "amtlichen Charakter". Dass dem nicht so ist, haben ja die deutschen Gerichte bestätigt: Stichwort "Bundesprüfer".

Der Betrag von Thomas [#29] sollte das Thema eigentlich abgeschlossen haben.

Gruß
Robert
 
Lars Boettger Am: 31.10.2014 23:25:06 Gelesen: 46576# 33 @  
@ RB [#32]

Hallo Robert,

hast Du da widersprochen und gesagt, nein, der BPP sollte von einem BPP-Mitglied bzw. Seniormitglied keine Spende annehmen? =D

Wie bereits in einem vorherigen Beitrag gesagt, ich mache eher dem Auktionshaus den Vorwurf, Euch in diese Situation gebracht zu haben.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Reinhard Fischer Am: 01.11.2014 17:14:16 Gelesen: 46451# 34 @  
Hallo Herr Böttger,

das ist dann aber wirklich mit zweierlei Maß gemessen. Wenn man das so eng sehen will, dann ist es vollkommen egal, ob die Spende nun von einem Seniormitglied, dem Präsidenten des BPP oder Micky-Maus kommt. Es geht ja um eine mögliche Einflußname und die kann genauso gegeben sein, wenn der Spender Mitglied des BPP ist als wenn er das nicht ist.

Ich halte es durchaus für richtig, über Compliance-Regeln zu reden, aber da sollte man doch wenigstens wissen, worüber man redet. So weit ich weiß, hat kein einziger der mir bekannten philatelistischen Verbände Compliance-Regeln und das betrifft BPP, VP, APHV, BdPH und BDB. Übrigens haben auch die meisten Unternehmen keine solchen Regeln, meistens ist es also vollkommen erlaubt, einen Angestellten zum Essen einzuladen.

Wenn man aber nun solche Regeln einführen will und ich halte das durchaus für sinnvoll, dann dürfte eine ganze Menge Sponsoring usw. nicht mehr stattfinden. Hier geht es nicht um vierstellige, sondern um fünfstellige und im Zeitablauf auch sechsstellige Beträge.

Ich halte es dagegen für albern, sich über eine Einladung zum Essen aufzuregen. Einige Auktionshäuser machen so etwas nach jeder Auktion und da stehen auch immer zahlreiche Mitglieder des BPP (und natürlich auch manchmal des VP) auf der Liste. Wir können das jetzt alles für unanständig erklären, aber dann bitte auch für die nächsten 30 Jahre rückwirkend.

Beste Grüße

Reinhard Fischer
 
Hobbyphilatelist Am: 01.11.2014 18:26:54 Gelesen: 46412# 35 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Um es etwas plump auszudrücken: Das 6-Gänge Menü hat nicht das Auktionshaus bezahlt, sondern das Geld wurde entweder bei den Kunden oder bei den Lieferanten abgeknapst.

Das kann man so nicht sehen. Ohne dieses Abendessen hätte das Auktionshaus einen Betrag X mehr auf dem Konto.

Im Übrigen war es falsch, dies öffentlich zu machen. Es müsste doch klar gewesen sein, dass andere daraus Honig saugen.
 
Lars Boettger Am: 01.11.2014 19:11:28 Gelesen: 46386# 36 @  
@ Reinhard Fischer [#34]

Hallo Reinhard,

dann täten viele Unternehmen gut daran, sich Compliance-Regeln zu geben. Es geht hier nicht um eine Einladung zum Kaffee, sondern - wie wurde das ausgedrückt - um eine "Einladung in ein Sternerestaurant und 6-Gänge-Menu". Wie gesagt, ich bin da vielleicht etwas "übertrainiert", aber das stößt mir sauer auf.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
10Parale Am: 01.11.2014 20:05:52 Gelesen: 46346# 37 @  
@ RB [#12]

Corporate Identity, nichts anderes.

10Parale
 
hajo22 Am: 01.11.2014 20:36:37 Gelesen: 46319# 38 @  
Den Disput hier kann man mit Shakespeare auf einen Nenner bringen: "VIEL LÄRM UM NICHTS"

Zum Nachdenken und schönen Abend.

Jochen
 
raum5 Am: 01.11.2014 20:58:17 Gelesen: 46297# 39 @  
@ Lars Boettger [#36]

Es geht hier nicht um eine Einladung zum Kaffee, sondern - wie wurde das ausgedrückt - um eine "Einladung in ein Sternerestaurant und 6-Gänge-Menu". Wie gesagt, ich bin da vielleicht etwas "übertrainiert", aber das stößt mir sauer auf.

Schauen wir doch mal in Protokolle der Jahreshauptversammlungen des BPP.

Die Firma Köhler spendet meines Wissens regelmäßig und ich glaube sogar zu wissen, dass diese einen Preis selbigen Namens stiften.

Ich schlage Herrn Böttger vor, in ein Sterne-Restaurant - moralisch sauber auf eigene Kosten - essen zu gehen; dann würde ihm nicht ständig sauer aufstoßen. In diesem Sinne ein Prosit und guten Appetit allen Feinschmeckern.


 
muemmel Am: 01.11.2014 21:50:12 Gelesen: 46248# 40 @  
@ hajo22 [#38]

Hallo Jochen,

danke für deinen Beitrag.

Ich lese ja seit Tagen hier mit und frage mich nur, habt ihr eigentlich keine anderen Sorgen?

Ab morgen werde ich dieses Thema unbeachtet lassen, denn es langweilt nur noch.

Grüßle
Harald
 
uli Am: 03.11.2014 12:18:36 Gelesen: 46079# 41 @  
@ hajo22 [#38]

Persönlich teile ich die hier schon geäusserte Ansicht voll und ganz, dass in Deutschland bei den Compliance-Regelungen häufig gewaltig über's Ziel geschossen wird. Auch möchte ich Herrn Fischer keine unlauteren Absichten unterstellen, weil sich der Verdacht nur auf einer kurzen Pressemitteilung begründen würde. Wie aber auch schon erwähnt, bin ich über die laxen Ansichten verwundert, die sich in vielen Beiträgen zeigen.

Ein Tochterunternehmen des Konzerns, der mir mein Gehalt überweist, stand vor einigen Jahren wg. Complianceverstößen vollkommen zu Recht am Pranger. Die Vorteilsnehmenden führten keine Tätigkeiten aus, durch die ein Kunde hätte geschädigt, übervorteilt, bevorteilt oder sonst wie ungerecht behandelt werden können. Der Wert der Vorteilsnahme war mit dem einer "Einladung in ein Sternerestaurant und 6-Gänge-Menu" vergleichbar. Vergleicht man die Umsätze von einem Auktionshaus und dem Konzern-Unternehmen, hat die Einladung der Prüfer zum Essen viel, viel mehr gekostet. Das Unternehmen hatte aufgrund der öffentlichen Kritik wegen dieses "Skandals" nicht nur einen herben Image- und Reputationsverlust, sondern auch einen meßbaren wirtschaftlichen Schaden. Trotzdem wird die Einladung der Prüfer hier von einigen als unerwähnenswerte Lappalie abgetan. Ich kann darüber nur ungläubig den Kopf schütteln und frage mich, ob es tatsächlich soviel Vertrauen in das Gute des Menschens gibt, oder ob mit vielerlei Maß gemessen, je nachdem wie es gerade ins eigene Weltbild, die eigene Interessenlage, ... passt.

Gruß
Uli
 
drmoeller_neuss Am: 05.11.2014 18:52:20 Gelesen: 45822# 42 @  
@ Lars Boettger [#36]

Ich gehe davon aus, dass Lars als BPP-Prüfer und Mitglied des BPP eine entsprechende Satzungserweiterung veranlassen wird. Der BPP hat bereits einen Verhaltenskodex (http://www.bpp.de/de/verhaltensgrundsätze-bpp//), der müsste nur um ein Kapitel "Annahme von Vorteilen" erweitert werden. Für die nächste Mitgliederversammlung in 2015 dürfte noch genügend Zeit sein. Ich gehe davon aus, der VP dem BPP auch in dieser Frage dem Konkurrenzverband nicht nachstehen möchte und eine ähnliche Klausel verabschiedet.

Der BPP sollte auch die Spendenpraxis überdenken. Gegen zusätzliche Aktionen wie BPP-Messestände und Preise, die von Händlern gesponsert werden, ist nichts einzuwenden. Zur Not verzichtet kann man auf diese Extras verzichten. Problematisch wird es, wenn der BPP seine normale Geschäfte nicht mehr ohne Spenden führen kann. Dann entstehen Abhängigkeiten.

Als Angestellter einer grossen Firma kann ich mit einem vernüftigen Verhaltenskodex sehr gut leben. Mir ist es lieber, dass der Verhandlungspartner gewinnt, der die besseren Argumente hat, und nicht der, der über die trinkfesteren Mitarbeiter verfügt. Der Verhaltenskodex verbietet übrigens kein Abendessen mit Kunden oder Lieferanten, es sei denn man arbeitet in einer Behörde oder in einer überregulierten Firma. Es muss natürlich im Rahmen bleiben. Gegen den gemütlichen Abend im Mittelklasserestaurant hat niemand etwas einzuwenden, opulente Menüs oder Alkoholexzesse mit anschliessendem Nachtbarbesuch sind dagegen ein eindeutiger Verstoss gegen die Vorschriften. Ich bemerke auch, dass in der dritten Welt auch ein langsames Umdenken stattfindet, wenn wir mit gutem Beispiel vorangehen.
 
Carsten Burkhardt Am: 03.12.2014 11:59:11 Gelesen: 45287# 43 @  
Hallo,

danke für den Link in der Monatszusammenfassung, habe den thread erst heute entdeckt und mit Freude gelesen. Ich werde die Anregung für meinen Verband, den VPEx aufgreifen und eine entsprechende Regelung anregen. Wie die ganze Angelegenheit kommuniziert wurde, ist ohne jeden Zweifel tadellos, alles ist offen kommuniziert worden und ohne Mauschelei.

Dass mehrere Prüfer Angestellte bei Auktionshäusern sind, ist immer offen dargestellt worden. Wo, bitte schön, sollen denn die Prüfer ihre philatelistische Erfahrung gesammelt haben, wenn nicht in Auktionshäusern? Wir fordern alle möglichst unendlich großes Wissen und jahrzehntelange Erfahrung von den Prüfern. Wo geht das am besten?

Viele Grüße

Dr. Carsten Burkhardt
Prüfer im VPEx
 
shadowjumber Am: 05.12.2014 11:20:26 Gelesen: 45066# 44 @  
Liebe Freunde der Philatelie,

ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht, wir sind und bleiben Hobbyisten und sind absolut nicht mit der Industrie vergleichbar. Was soll die Aufregung über eine Essen egal in welcher Form. Wenn wir hier beginnen, wo soll denn die Diskussion aufhören?

Dann kommt als nächstes das Prüfwesen im Ausstellungsbereich, da darf dann ein Juror wohl nicht mehr prüfen, weil er den Aussteller aus dem Nachbarverein gut kennt und mit diesem seit Jahrzehnten befreundet ist, evtl. auch gegenseitige Einladungen durchführt. Das ist bei Prüfern auch nicht anders, da Prüfer auch Sammler sind, sind sie mit einer ganzen Reihe von Sammlern die Objekte prüfen lassen gut bis sehr gut befreundet.

Wo bitte soll denn der Trennungsstrich gezogen werden?

Mit dieser Diskussion wird doch nur eine Lawine losgetreten die dann niemand mehr stoppen kann und mit Sicherheit wesentlich schädlicher ist als eine Einladung zu einem Essen.

Wir sind und bleiben eine etwas größere Familie und sind im aktiven Bereich alle untereinander bekannt, wollt ihr das mit Verordnungen trennen?

Beste Grüße und eine besinnliche Adventszeit

Shadowjumber
 
Lars Boettger Am: 05.12.2014 12:38:09 Gelesen: 45023# 45 @  
@ shadowjumber [#44]

Dann kommt als nächstes das Prüfwesen im Ausstellungsbereich, da darf dann ein Juror wohl nicht mehr prüfen, weil er den Aussteller aus dem Nachbarverein gut kennt und mit diesem seit Jahrzehnten befreundet ist, evtl. auch gegenseitige Einladungen durchführt. Das ist bei Prüfern auch nicht anders, da Prüfer auch Sammler sind, sind sie mit einer ganzen Reihe von Sammlern die Objekte prüfen lassen gut bis sehr gut befreundet.

Diese Aussage verstehe ich nicht. Die Juroren prüfen nicht. Wie auch? Man kann höchstens einen Rahmen öffnen lassen und - sollte sich eine Marke als Fälschung herausstellen - den Aussteller darauf hinweisen. Er kann dann die Marke oder den Beleg zum Prüfen geben. Ich habe viele Juroren zu dem Thema "Fälschungen" befragt. Es scheint ein Konsens zu bestehen, sich hier weitgehend heraus zu halten.

Es gibt auch auf deutschen Rang-Ausstellungen kein Expertenteam, welches sich fragliche Marken oder Belege ansieht. Das war mal eine zeitlang auf internationalen Ausstellungen gang und gäbe.

Wenn jemand mir eine Marke zum Prüfen gibt, dann behandle ich ihn als Prüfkunden. Ganz unabhängig davon, ob er mit mir befreundet ist oder nicht. Beim Prüfen gibt es keine Freunde. Wenn Du das nicht einhalten kannst, dann bewirb Dich nicht als BPP-Prüfer.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Kleber Am: 13.02.2015 19:03:03 Gelesen: 44473# 46 @  
Heute aktuell auf der VPP-Website gefunden: Die postalische Adresse des neuen Preußenprüfers ist angegeben als

c/o Firma Dr. Reinhard Fischer
Joachimstr. 7
53113 Bonn

Nehmen wir an, ich wollte ein Aktionslos Preußen, das ich bei diesem Auktionshaus ersteigert habe, nachprüfen lassen.

Wer will ernstlich bestreiten, dass es in diesem, nicht allzu konstruierten Fall, zu Interesssenkonflikten kommen kann ?

Diese wären im übrigen auch durch eine Änderung der Adressangabe nicht zu beheben.
 
Wolffi Am: 13.02.2015 19:38:03 Gelesen: 44444# 47 @  
@ Kleber [#46]

Es mag Spezies geben, die überall das Böse sehen mögen. Ich erlaube mir deshalb, diesen Interessenkonflikt zu bestreiten.

Ein Prüfer ist an Vorgaben gebunden, von einer Haftung mal vollkommen abgesehen, und wird sicher Herrn Dr. Fischer zuliebe keine Gefälligkeitsprüfungen nehmen.

Theoretisch ist so etwas natürlich immer möglich, aber wegen 0,1% Wahrscheinlichkeit daraus 99% zu machen, halte ich dem Prüfer gegenüber schon für hart an einer Unterstellung. Die 0,1% sind für mich die Menschen, die halt 'von Haus aus unredlich' sind.
 
Jürgen Witkowski Am: 13.02.2015 19:49:04 Gelesen: 44434# 48 @  
@ Kleber [#46]

Wen fragst Du dann, wenn Du beim Briefmarkenfachhandel Geigle eine Marke aus dem Saargebiet erworben hast, die Du prüfen lassen willst?

Dass Händler auch als Prüfer tätig sind, ist doch seit Beginn des Prüfwesens völlig normal.

Warum soll das nun bei dem Preussenprüfer Benjamin Voigt anders sein? Nur, weil er dem VP angeschlossen ist?

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Kleber Am: 13.02.2015 20:41:52 Gelesen: 44393# 49 @  
@ Wolffi & Concordia CA:

Es geht (mir jedenfalls) nicht um Gut oder Böse, sondern vielmehr um Interessenkonflikte.

Keineswegs habe ich damit gesagt, dass das zu Prüffehlern führen muss.

Was ich vielmehr zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass ich in solch einem Fall als Kunde keine Instanz als Prüfer zur Verfügung habe, die über jeden Verdacht erhaben ist.

Der Vergleich mit Herrn Geigle hinkt etwas, denn bei einem Kauf dort könnte ich zB Frau Ney prüfen lassen.

Dass Händler auch als Prüfer tätig sind, finde ich allerdings in der Tat grundsätzlich unter dem Aspekt des Neutralitätsgebots für Prüfer nicht unproblematisch.

Nochmals zur Klarstellung zum Schluss: All dies kann und soll selbstverständlich nicht bedeuten, dass zB Herr Voigt oder auch Herr Geigle schlechte Prüfungsqualität abliefern, das war und ist nicht mein Thema.
 
wuerttemberger Am: 13.02.2015 20:53:11 Gelesen: 44379# 50 @  
@ Kleber [#46]

Lieber Kleber,

wenn ein preußisches Auktionslos von diesem Haus angeboten wird, dann geht es sicherlich über den Schreibtisch des Experten. Ist dieser seriös - und davon gehe ich erst mal aus - dann macht er auch eine zutreffende Beschreibung. Sollte er das nicht tun, dann spricht sich das in Windeseile herum und der "Experte" rangiert dann auf dem Niveau der Basler Prüfstelle. Dieses zu riskieren wäre geradezu aberwitzig.

Ein kluger Mann hat mal gesagt: Man soll nicht von sich auf andere schließen, es gäbe auch noch anständige Menschen. Sprich: Nicht alles was möglich ist, wird auch von allen gemacht.

Gruß

wuerttemberger
 
Hobbyphilatelist Am: 13.02.2015 21:42:40 Gelesen: 44348# 51 @  
@ Kleber [#46]

Nehmen wir an, ich wollte ein Aktionslos Preußen, das ich bei diesem Auktionshaus ersteigert habe, nachprüfen lassen.
Wer will ernstlich bestreiten, dass es in diesem, nicht allzu konstruierten Fall, zu Interesssenkonflikten kommen kann ?
Diese wären im übrigen auch durch eine Änderung der Adressangabe nicht zu beheben.


Da Sache läßt sich ganz einfach lösen: Kaufen Sie kein Auktionslos Preußen bei diesem Auktionshaus.
 
Benjamin Voigt Am: 17.02.2015 14:08:16 Gelesen: 44172# 52 @  
@ Kleber

Den Umstand meiner Versandadresse habe ich schon im November letzten Jahres in diesem Thread geschrieben, es hat sich nichts geändert.

Sollten Fragen bestehen, können Sie mich gerne zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr von Montags - Freitags unter meiner auf der Website http://www.vppev.de eingetragenen Telefonnummer erreichen, dann kann man sich am Telefon darüber unterhalten.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn

Benjamin Voigt
 
Kleber Am: 18.02.2015 17:25:59 Gelesen: 43999# 53 @  
@ Hobbyphilatelist [#51]

Dieser Beitrag geht am Thema vorbei, die Frage ist nicht, wo ich persönlich Preußenlose kaufe, sondern ob es in solchen Fällen unweigerlich zu einem Interessenkonlikt kommt, der auch mit noch so vielen Worten nicht wegdiskutiert werden kann.
 
wuerttemberger Am: 18.02.2015 19:17:27 Gelesen: 43945# 54 @  
@ Kleber [#53]

Interessenkonflikte gibt es überall da, wo einem der Berater auch gleichzeitig etwas verkaufen will.

Das geht los beim Handwerker, der Dir erzählt, da könne man nichts mehr reparieren und man macht am besten alles neu. Weiter über den Versicherungsberater, der Dir viele Versicherungen verkaufen will. Im Bekleidungsgeschäft gibt es Verkäufer, die ihre Kunden beraten. Der Bankberater will Dir auch seine tollen Finanzprodukte verkaufen. Und schließlich gibt es auch noch Ärzte, die Dir nebenher noch irgendwelche Wellnessprodukte für Dein Wohlbefinden und zur Prophylaxe anpreisen. Wo kennst Du Dich überall aus? Welchen Menschen vertraust Du? Bist Du überall gleich mißtrauisch? Holst Du Dir immer von unabhängiger Seite ein Gutachten ein? Kannst Du die Unabhängigkeit der Gutachter beurteilen? Fragen über Fragen.

Ich halte Dein Problem für vernachlässigbar. Die Qualität eines neuen Prüfers sprach sich immer schnell herum. In Zeiten des Internets noch viel schneller.

Gruß

wuerttemberger
 
Hobbyphilatelist Am: 19.02.2015 12:34:03 Gelesen: 43815# 55 @  
Mit meinem Beitrag [# 51] wollte ich ausdrücken, daß es Leute gibt, die sich selber Probleme schaffen.

Es ist doch ein “Streit um Kaisers Bart“. Irgendwie eine “Phantomdiskussion“. Der VPP war ungeschickt genug, das mit dem Abendessen ins Internet zu stellen. Es ist klar, daß darauf welche aufspringen.
 
Reinhard Fischer Am: 29.04.2015 01:26:47 Gelesen: 43152# 56 @  
@ Lars Boettger [#30]

Nachdem wir da letztes Jahr wild diskutiert haben und der Thread sogar Eingang in das APHV-Nachrichtenblatt fand: Hat sich der BPP denn nun Compliance-Regeln gegeben ? Die Jahreshauptversammlung war ja gerade.

Gruß

Reinhard
 
Peter Feuser Am: 29.04.2015 09:40:22 Gelesen: 43067# 57 @  
Einführungsseminar für Prüfer

Sorry, ich kann die Einladung für das Einführungsseminar 2015 des BPP in den Räumen einer Wiesbadener Auktionsfirma nicht posten. Auch die Bewirtung kommt vom Auktionshaus.
 
Peter Feuser Am: 29.04.2015 18:05:50 Gelesen: 42939# 58 @  
Nochmals sorry. Der Punkt "Bewirtung" bedarf einer Ergänzung.

Es heißt in der Einladung:

"Die Teilnahme ist kostenlos, ein Betrag von 20,- dient der Abdeckung der Verpflegung am Seminartag."

und später:

"12.30 Uhr Mittagspause (Fa. XY bewirtet Sie mit Buffet und Getränken).

Die Auktionsfirma stellt möglicherweise die Räumlichkeiten gratis, aber die Verpflegung NICHT gratis zur Verfügung!
 
Peter Feuser Am: 29.04.2015 18:09:59 Gelesen: 42926# 59 @  
DASV Frühjahrstagung in Wiesbaden

Wechsel im Vorstand

(BDPh) Zu der traditionellen Frühjahrstagung hatte der Deutsche Altbriefsammlerverein vom 9. – 12. April 2015 nach Wiesbaden eingeladen. Postgeschichtliche Vorträge und ein touristisches Beiprogramm lockten rund 40 Mitglieder und Partner in die hessische Landeshauptstadt. Der Auktionssaal der Hauses Heinrich Köhler GmbH & Co. KG wurde vom Auktionator und DASV Mitglied Dieter Michelson für die Tagung zur Verfügung gestellt.

Die Wahlen liefen routiniert und einstimmig ab. Bis auf die Position des Vizepräsidenten haben alle Vorstandmitglieder wieder kandidiert. Nach drei Jahren Amtszeit hat Uwe Decker aufgrund seiner BDPh Aufgaben nicht mehr kandidiert und Thomas Höpfner, ebenfalls Mitglied im BDPh Vorstand, wurde als Vizepräsident neu gewählt.

Die im vergangenen Jahr beschlossene kräftige Beitragserhöhung von 48,.- auf 60,- Euro wurde auch für 2016 bestätigt. Ein Initiativantrag aus der Versammlung, die Beantragung einer Mitgliedschaft bei der Philatelistischen Bibliothek in Hamburg für den DASV, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

http://www.bdph.de/index.php?&id=93&backPID=1&tt_news=8426&cHash=d781bcaaa8
 
Richard Am: 30.04.2015 09:14:54 Gelesen: 42783# 60 @  
@ viking22 [#57]

Hallo Viking,

vorab: Ich finde es gut, wenn der BPP zu solchen Seminaren einlädt und ebenfalls, wenn vom Auktionshaus Köhler ein Teil der Kosten übernommen wird, sei es für die Räume oder mit mittagliche Verpflegung.

Damit keine Fragen aufkommen, hier der Text der Einladung:

---

BPP-KOLLEGEN GESUCHT

Sind Sie Spezialsammler?
Kennen Sie Portostufen?
Suchen Sie die Stempel Ihres Sammelgebietes?
Haben Sie sich bereits mit Fälschungen beschäftigt?
Sind Sie finanziell unabhängig?
Haben Sie Interesse, im weltweit größten Prüferverband tätig zu sein?

Sofern Sie einige dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, sind Sie vielleicht genau der richtige Kandidat für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Prüfer im BPP. Wir sind ein Zusammenschluss von über 100 Experten aus allen Bereichen der Philatelie, die ihr breites Fachwissen zur Unterstützung der Sammler und für eine saubere Philatelie einsetzen.

Sofern Sie interessiert sind, bieten wir ein erstes „Schnupper-Seminar“ am 17.10.2015 in Wiesbaden an. Die Teilnahme ist kostenlos, ein Betrag von 20,- dient zur Abdeckung der Verpflegungskosten am Seminartag (10 – 17 Uhr). Ihre Anmeldung sollte bis Ende Juni erfolgen.

Da wir uns viel Zeit für Sie nehmen wollen, ist der Teilnehmerkreis beschränkt. Nach Ihrer Anmeldung geht Ihnen eine schriftliche Teilnahme-Bestätigung zu – erst danach ist der genannte Betrag zu überweisen. Rückfragen beantworten wir gern telefonisch (0951 – 4 26 20), per Email peter@petersem.de oder über die Geschäftsstelle des BPP, Gunnar Gruber (0 77 32 – 5 24 12), Email
GunnarGruber@t-online.de

Anmeldung zum BPP-Seminar am 17.10.2015 in den Räumen des Auktionshauses Heinrich Köhler, Wilhelmstr. 48, 65183 Wiesbaden (genügend Parkplätze im Parkhaus schräg gegenüber).

Hiermit melde ich mich verbindlich für das vorstehende kostenlose Seminar an (für Verpflegung Kostenanteil 20,-). Beginn der Veranstaltung um 10 Uhr, Ende gegen 17 Uhr. Geplante Themen:

10.00 Begrüßung durch BPP-Präsident Christian Geigle, Grünwald.
10.15 „Geschichte des BPP“ (Dr. Hans-Karl Penning, Bornheim)
10.45 „Erwartungen und Voraussetzungen an Interessenten“ (Peter Sem, Gundelsheim)
11.30 „Rechtliche Fragen“ (Carsten Brekenfeld, Berlin)
12.30 Mittagspause (Fa. Köhler bewirtet Sie mit Buffet und Getränken).
13.30 „Technische Hilfsmittel, Vorstellung aktueller Geräte“ (Rolf Tworek, Soest)
14.30 Fragerunde. Dazwischen Kaffeepause.

Sofern Sie übernachten wollen, bietet Wiesbaden mehrere Hotels ab ca. 60,- (EZ) in der Nähe. Bitte buchen Sie direkt (auf Ihre Kosten) über die Tourist-Info, Tel. 0611 – 1 72 99 30.

Nach Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahme-Bestätigung. Im Falle einer Überbuchung melden wir uns.

Name:
Anschrift:
Ev. Prüfgebiet:
Telefon:

Bitte einsenden an: Peter Sem, Kellerstr. 3, 96163 Gundelsheim, FAX 0951 – 4 30 48.

---

Soweit die Einladung für diese empfehlenswerte Veranstaltung.

Eine Antwort auf die Frage von Reinhard Hat sich der BPP denn nun Compliance-Regeln gegeben ? würde mich auch interessieren, sie muss ja nicht von Lars kommen.

Und: Gibt es Complience-Regeln bei grossen Auktionsfirmen ?

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 10:00:53 Gelesen: 42752# 61 @  
@ Richard

Auch ich finde es gut, wenn der BPP zu Einsteigerseminaren einlädt. Ich habe auch im Prinzip nichts dagegen, wenn diese Versammlungen in den Räumlichkeiten und mit Unterstützung einer Auktionsfirma stattfinden.

Man muss aber aufpassen: Wenn die Gefahr besteht, dass Verbände wie der BDPh oder BPP, Arbeitsgemeinschaften usw., gewissermaßen von kommerziellen Firmen "vereinnahmt" werden, dann ist das überhaupt nicht gut! Arbeitsgemeinschaften, Verbände usw. sollten sich genau so wie Auktions- und Versandfirmen, Zubehörhersteller usw. an heute allgemein übliche Compliance-Regeln halten. Im Philateliebereich gibt es derartige Verhaltensregeln bis heute nicht.

Ich nenne hier ein Beispiel im Zusammenhang mit den Wiesbadener Kollegen: Seit vielen, vielen Jahren belegt das Auktionshaus Köhler die Titelseite der DASV-Rundbriefe mit einer Zwei-Drittel-Anzeige. Der DASV ist m.W. die einzige ArGe bzw. der einzige Verein, der Reklame auf der Titelseite der Rundbriefe zulässt. Seit Jahren bemühe ich mich im Sinne einer Gleichbehandlung aller Rundbrief-Inserenten darum, dass entweder wieder, wie früher und bei anderen Arbeitsgemeinschaften üblich, Briefe oder Postscheine auf die Titelseiten kommen, oder aber die anderen regelmäßig in den Rundbriefen inserierenden Firmen abwechselnd zusammen mit dem Haus Köhler die Titelseiten gestalten. Eine Reaktion erfolgte nicht.

Im letzten Jahr habe ich nach einem Hinweis des Schriftleiters beim Vorstand interveniert. Dieser hat meine Anregung auf der diesjährigen Hauptversammlung vorgetragen. Die Hauptversammlung fand auf Einladung des Auktionshauses Köhler (siehe oben) in Wiesbaden statt. Meine Anregung wurde mit Mehrheit der Anwesenden abgewiesen. Die Rundbrief-Titelseiten werden wie bisher mit den Anzeigen des Auktionshauses Köhler belegt. Irgendein Zusammenhang mit den seit vielen Jahren üblichen gegenseitigen Einladungen besteht natürlich nicht.

Bemerkenswert, sehr peinlich und völlig unverständlich finde ich auch die Abweisung des Antrages, der DASV möge sich zu einer Mitgliedschaft bei der notleidenden Hamburger Bibliothek entschließen. Es wird wohl an den rund 50 Euro Jahresbeitrag gelegen haben, die die anwesenden DASV-Mitglieder zugunsten der Vereinskasse sparen wollten. Ganz sicher wird es nicht an dem Umstand gelegen haben, dass das Auktionshaus Köhler lobenswerterweise die Frankfurter Bibliothek großzügig sponsort.

Peter Feuser
 
drmoeller_neuss Am: 30.04.2015 10:35:14 Gelesen: 42726# 62 @  
@ viking22 [#61]

Für jede Arbeitsgemeinschaft stellt sich die Frage, ob man sich die Rundbriefe durch Werbung finanzieren lässt, und damit den Jahresbeitrag entsprechen günstiger gestaltet, oder ob man lieber unabhängig bleibt, und ohne Werbung auskommt. Dann müssen eben die Mitglieder tiefer in die Tasche greifen.

Für den konkreten Fall des DASV fehlen mir die Fakten; zahlt Köhler einen entsprechenden Zuschlag für die Werbung auf Titelseite? Dann geht das für mich in Ordnung, wenn der Verein entschieden hat, auf der Titelseite Werbung anzubieten. Für eine kommerzielle Zeitschrift ist die Titelseite ein Blickfänger, wenn die Zeitschrift im Kiosk oder in der Bahnhofsbuchhandlung angeboten wird. Aber bei einem Rundbrief? Da dürfte einer Anzeige im redaktionellen Teil neben einem passenden Fachartikel wahrscheinlich eine grössere Aufmerksamkeit zukommen.

Viel interessanter ist es, ob der DASV auch kritisch über Auktionshäuser berichtet, oder ob man auf diese unangenehmen Themen im Interesse der Anzeigenkunden verzichtet.

Ich habe auch keine Probleme, wenn der BPP einen Auktionssaal für eine Werbeveranstaltung in eigener Sache nutzt. Der einzelne Prüfer hat dadurch keinen Vorteil, das Auktionshaus aber auch keinen Nachteil, wenn an diesem Tag der Auktionssaal nicht andersweitig gebraucht wird.
 
Lars Boettger Am: 30.04.2015 14:22:18 Gelesen: 42641# 63 @  
@ drmoeller_neuss [#62]

Nach meinem Kenntnisstand berichtet der DASV grundsätzlich nicht über das Auktionsgeschehen.

Ich kann mir vorstellen, dass die Seite des DASV nicht unbegehrt bei den Anzeigenkunden ist. Ganz ehrlich - ich würde auch die Seite (ArGe BELUX) für Köhler (oder ein anderes Auktionshaus) freiräumen, wenn es mir Geld einbringen würde und ich damit keine Verpflichtung eingehe.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Reinhard Fischer Am: 30.04.2015 15:30:35 Gelesen: 42604# 64 @  
@ Lars Boettger [#63]

Das Problem in dem Fall ist wohl nicht die Anzeige, sondern dass sie nur von der Firma Köhler geschaltet werden kann und alle Mitbewerber außen vor bleiben.

Aber jetzt nochmal die Frage: Hat man auf der BPP-Jahreshauptversammlung wenigstens einmal über Compliance-Regeln gesprochen oder ist das im Sinne der Wiesbadener Gastronomie unterblieben (man verzeihe mir die kleine Polemik :) ) ?

Gruß

Reinhard
 
Lars Boettger Am: 30.04.2015 17:17:57 Gelesen: 42553# 65 @  
@ Reinhard Fischer [#64]

Hallo Reinhard,

gibt es für diese exclusive Schaltung der Anzeige einen Beschluss des DASV? Ich bin nur "lesendes" Mitglied im DASV und kenne mich mit den Internas nicht aus.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 18:19:41 Gelesen: 42505# 66 @  
@ Lars, Reinhard

Der DASV-Präsident hat mir nach der letzten DASV-Hauptversammlung in den Räumen der Fa. Köhler zu meinen Anregungen betr. der vieljährigen Dauerreklame einer einzigen Auktionsfirma auf der Titelseite der Rundbriefe folgendes mitgeteilt:

"Das Thema habe ich wie avisiert bei der MV in Wiesbaden angesprochen. Aus der MV heraus (nicht vom Vorstand) wurde der Antrag gestellt, unter der Berücksichtigung der bereits dargelegten Aspekte die Titelseite des DASV-Rundbriefes bis auf Weiteres an das Auktionshaus KÖHLER zu vergeben. Dieser Antrag erfuhr eine überwältigende Mehrheit. Insofern wird vorläufig alles beim Alten bleiben."


Wäre ich anwesend gewesen, hätte sogar ich unter dem Eindruck der großzügigen Einladung und Bewirtung des Auktionshauses aus Dankbarkeit für den Antrag aus der MV heraus gestimmt!
 
Michael D Am: 30.04.2015 18:55:16 Gelesen: 42471# 67 @  
@ Peter Feuser [#66]

Hallo,

klar, für die Mitglieder des DASV sind ein paar Schnittchen und Kaffee die ultimativen Beweggründe für eine solche Entscheidung ...

Nebenbei bemerkt, die vorjährige Mitgliederversammlung des DASV fand in Hamburg in den Räumen des Auktionshauses Schwanke statt. Nächstes Jahr trifft man sich in Hildesheim.

Mir ist jetzt nicht so klar, was diese Bemerkungen mit dem Thema BPP/VP zu tun haben.

Gruß
Michael
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 19:29:29 Gelesen: 42436# 68 @  
@ michael

Zu viele Einladungen und zuviel Sponsoring können wie beim DASV zu einseitiger Bevorzugung der jeweiligen Gönner und zu allerlei Missmut anderswo führen. Dies sollte nicht sein bei mitglieder- bzw. teilweise stiftungsfinanzierten Verbänden wie beispielsweise dem BDPh, dem BPP oder eben dem DASV. Diese Verbände und Vereine haben sich im Interesse aller Mitglieder in kommerziellen Fragen möglichst neutral zu verhalten. Das exzessive Verhalten des DASV habe ich nur als Beispiel gebracht, dass zeitgemäße Compliance-Regeln sowohl für die Verbände wie für Firmen notwendig sind.

BDPh und DASV sind im Moment Beispiele, wie man es nicht machen sollte. Oder anders ausgedrückt: Der BDPh ist in Geldnot und die Gestaltung der Titelbilder der "philatelie" ist Gegenstand häufiger Kritik. Die Marketingfachleute eines bekannten süddeutschen Global-Players könnten das sicher besser machen. Was spricht also dagegen, dessen Anzeigen gegen entsprechendes Cash für die nächsten Jahre auf der Titelseite der "philatelie" zu platzieren?
 
Michael D Am: 30.04.2015 19:33:45 Gelesen: 42432# 69 @  
@ Peter Feuser [#68]

BdPh und DASV sind wohl nur recht begrenzt miteinander vergleichbar.

Und Transparenz bezüglich der Gründe für die Anzeigenvergabe an Köhler dürften durch das Votum der Mitgliederversammlung (!) für die betroffenen Mitglieder gegeben sein.

gruß
Michael
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 19:49:58 Gelesen: 42416# 70 @  
@ michael

Ich akzeptiere doch das Votum der Mitgliederversammlung, auch wenn nur ein kleiner Teil der DASV-Mitglieder neben dem Vorstand anwesend war. Ich selbst teile deren Meinung aber nicht. Ich bin, völlig unabhängig von den hier diskutierten Fällen, aus Prinzip gegen die einseitige Bevorzugung kommerzieller Unternehmen in nichtkommerziellen bzw. gemeinnützigen Verbänden und Vereinen. Auch die Annahme von Vorteilen bestimmter Art seitens der Verbände ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Dabei ist es gleichgültig, ob der BDPh, der DASV oder der BPP derartige Vorteile annehmen. Ich habe weder etwas gegen Anzeigen noch gegen bestimmte Einladungen. Ich habe etwas dagegen, wenn derartiges beispielsweise zu einer unangemessenen und einseitigen Berichterstattung in der "Philatelie" oder etwa zur in meinen Augen völlig irrationalen dauerhaften Vergabe von Anzeigen auf einem Vorzugsplatz der DASV-Rundbriefe zu Lasten anderer regelmäßiger Inserenten führt.

Schriftleitung und Vorstand haben deshalb auch sicher meine Entscheidung akzeptiert, bis auf Weiteres nicht mehr in den DASV-Rundbriefen zu inserieren.
 
Reinhard Fischer Am: 30.04.2015 20:59:01 Gelesen: 42364# 71 @  
Das sehe ich genauso.

Aber noch ein anderer Aspekt: Man sollte doch nicht meinen, dass so ein Auktionshaus nichts davon hat, wenn es seine Räume für eine Jahreshauptversammlung o.ä. zur Verfügung stellt. So hat z.B. auch die Jahreshauptversammlung des APHV schon zwei mal in Räumen des besagten Wiesbadener Auktionshauses stattgefunden. Es hat auch damals einiges an bösem Blut gegeben. Zeitlich lag das nämlich kurz vor einer Auktion dieses Hauses und die angereisten Händler werden die Möglichkeit der Besichtigung sicher ausgiebig genutzt haben.

Auch die Mitglieder des DASV sind als Zielgruppe für Einlieferungsgespräche sicher sehr interessant. Dem Vorstand ist sicher gar nicht so richtig klar, wie billig - ein paar Getränke, Kekse und nachher die Putzfrau - das Auktionshaus an eine nahezu geniale Werbemaßnahme kommt.

Reinhard
 
Lars Boettger Am: 30.04.2015 20:59:46 Gelesen: 42363# 72 @  
@ Peter Feuser [#70]

Hallo Peter,

bitte lege doch Deinen Gedanken offen, der jetzt den BPP mit Köhler in eine zu enge Verbindung bringt.

Letztes Jahr wurde ein internes BPP-Seminar bei der Auktionsfirma Schlegel abgehalten. Davor wurde ein BPP-Einsteigerseminar beim BDPh in Bonn veranstaltet. Da viele BPP-Prüfer im Auktionsgeschäft tätig sind (sei es als Mitarbeiter oder Inhaber [Andreas Schlegel oder Peter Sem - der dort auch vorträgt]), sehe ich das unter Compliance-Gesichtspunkten unkritisch.

Beste Grüsse!

Lars
 
Michael D Am: 30.04.2015 21:17:32 Gelesen: 42348# 73 @  
@ Peter Feuser [#70]
@ Reinhard Fischer [#71]

Noch mal zur Erinnerung: Letztes Jahr fand die Mitgliederversammlung in Hamburg bei Schwanke statt, dieses Jahr in Wiesbaden bei Köhler, nächstes Jahr in Hildesheim bei ...

Der DASV ist ein überregionaler Verein und richtet seine Jahresversammlungen in wechselnden Städten aus. Ich denke es ist finanziell vernünftig, dann nicht Tagungsräume anzumieten, wenn ein Auktionshaus seine Räume anbietet.

Zwischen APHV und DASV sehe ich ebenso wie zwischen BPP und DASV noch immer sehr große Unterschiede. Die weit überwiegende Zahl an DASV-Mitgliedern sind weder Auktionatoren noch Händler oder Prüfer. Man kann natürlich Regeln um der Regeln willen fordern. Sollte dann nicht auch die Philatelistische Bibliothek in Frankfurt die Unterstützung durch Köhler dankend ablehnen?

Gruß
Michael
 
Reinhard Fischer Am: 30.04.2015 21:38:26 Gelesen: 42325# 74 @  
@ Lars Boettger [#72]

Nein, das ist überhaupt nicht unkritisch. Die Prüfer sind so ziemlich die interessante Zielgruppe als Käufer, Einlieferer, Vermittler usw., die man sich überhaupt vorstellen kann. Da ist es extrem problematisch, irgendeine Firma zu bevorzugen.

Richtig, das letzte BPP-Einsteigerseminar fand in Bonn statt - aber nicht bei mir, sondern 3 km weiter weg im Haus der Philatelie (man bekam aber auch ein von der Firma Köhler gesponsortes Geschenk). Jedenfalls eignet sich das Haus der Philatelie für solche Veranstaltungen sehr gut und man fragt sich doch, warum es nicht wieder da statt findet.

Grüße

Reinhard
 
Peter Feuser Am: 30.04.2015 21:56:24 Gelesen: 42311# 75 @  
@ Lars

Die langjährige enge Verbindung des Wiesbadener Auktionshauses zum BPP ist bekannt und dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es gibt einen Köhler-Preis für Prüfer, ein Mitarbeiter des Hauses ist BPP-Prüfer, es finden Seminare dort statt und natürlich sind viele Prüfer regelmäßig Gäste auf den Festabenden usw. Solange das alles nicht zu den von mir kritisierten Fehlentwicklungen wie beim DASV bzw. bei der "philatelie"-Redaktion führt, will ich das nicht beanstanden. Schließlich dürfte das Auktionshaus auch einer der besten Kunden der BPP-Prüfer sein. Der BPP hat andererseits eine besondere Neutralitätspflicht, deshalb sollte er eine zu große Nähe zu kommerziellen Firmen vermeiden.

@ Michael

Nochmals: Wir reden offenbar aneinander vorbei. Nicht Sponsoring, Einladungen, Anzeigen usw. sind verwerflich, sondern die darauf folgende einseitige Begünstigung, Schleichwerbung der (gemeinnützigen) Verbände und Vereine auch für Firmen mit teils durchaus diskussionsfähigen Geschäftsmodellen (das Wiesbadener Auktionshaus ist hier natürlich nicht gemeint). Ich habe mir als jahrzehntelanges DASV-Mitglied erlaubt, auf gewisse Fehlentwicklungen auch beim DASV aufmerksam zu machen. Wenn jemand anderer Meinung ist als ich, und Du musst das selbstverständlich als Vorstandsmitglied, nehme ich das gerne zur Kenntnis, aber sonst berührt mich das nicht.
 
Michael D Am: 01.05.2015 13:08:25 Gelesen: 42205# 76 @  
@ Peter Feuser [#75]

Hallo,

"Nicht Sponsoring, Einladungen, Anzeigen usw. sind verwerflich,"

Schön, dann sind wir ja noch mal um eine "Schnittchen-Affäre" herum gekommen. ;-)

(Wenngleich Reinhard Fischer dies bezüglich BPP anscheinend anders einordnet, vgl. [#74])

"sondern die darauf folgende einseitige Begünstigung, Schleichwerbung der (gemeinnützigen) Verbände und Vereine auch für Firmen mit teils durchaus diskussionsfähigen Geschäftsmodellen (das Wiesbadener Auktionshaus ist hier natürlich nicht gemeint)."

Damit kann ich in dem hier diskutierten Kontext nichts anfangen. Hinsichtlich des DASV und der vermeintlichen Fehlentwicklungen dort, geht es um die Platzierung von Inseraten. Auf der Mitgliederversammlung wurden die Situation hinsichtlich Kostenlage und Inserate diskutiert und das Vorgehen von den Mitgliedern mit breiter Mehrheit verabschiedet. Meiner Meinung nach ist hier eine größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten geschaffen worden. Die (negative) Bewertung dieser Beschlußlage durch Konkurrenten mag jeder für sich selber einordnen.

Gruß
Michael
 
Reinhard Fischer Am: 01.05.2015 15:09:02 Gelesen: 42154# 77 @  
Das ist wohl eine etwas andere Baustelle. Wenn etwas transparent ist, muss es noch nicht richtig sein.

Hier geht es wohl eher darum, wie ein Verein mit seinen Mitgliedern umgeht. Wenn eine Anzeigenplazierung begehrt ist, dann sollte man sie versteigern oder reihum gehen lassen.

Ich habe vor ein paar Jahren eine ähnliche Geschichte mit einer großen ARGE erlebt. Da kam der neue Stempelkatalog heraus und erstmalig fanden sich dort auf den inneren Umschlagseiten Anzeigen von zwei bekannten Auktionshäusern. Vorab waren diese Anzeigen niemandem sonst angeboten worden, es ging wohl alles unter der Hand. Nun sind in dieser ARGE 10 oder 15 Auktionatoren Mitglied und entsprechend groß war das Geschrei.

Nur hat man bei dieser ARGE daraus gelernt. Inzwischen werden die Anzeigen regelmäßig den relevanten Firmen angeboten. Letztlich hat die ARGE so auch höhere Einnahmen, weil man für 5 Anzeigen ja auch mehr bekommt als für zwei. Und alle vertragen sich wieder. :)

Gruß

Reinhard
 
Lars Boettger Am: 01.05.2015 20:10:51 Gelesen: 42076# 78 @  
Der BPP hat auf seiner Internetseite eine Reihe von Verhaltensgrundsätzen veröffentlicht:

https://www.bpp.de/de/Verhaltensgrundsaetze.html

Das ist nur ein Auszug. Diese Grundsätze sind seit ca. 15 Jahren für jeden BPP-Prüfer verbindlich.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Peter Feuser Am: 01.05.2015 20:46:00 Gelesen: 42048# 79 @  
@ lars

Es fehlt der in vergleichbaren anderen Compliance-Regeln übliche Passus:

"Die BPP-Mitglieder dürfen unmittelbar oder mittelbar keine persönlichen Vorteile oder Vergünstigungen irgendwelcher Art im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit annehmen oder sich für die Zeit nach ihrem Ausscheiden versprechen oder gewähren lassen."
 
Peter Stastny Am: 01.05.2015 20:47:38 Gelesen: 42047# 80 @  
@ Lars Boettger [#78]

"Diese Grundsätze sind seit ca. 15 Jahren für jeden BPP-Prüfer verbindlich."

Ja, so steht es geschrieben.

Peter Stastny
 
Peter Feuser Am: 01.05.2015 20:56:53 Gelesen: 42034# 81 @  
@ lars

Besteht die Möglichkeit, die BPP-Verhaltensregeln vollständig zu posten?
 
Lars Boettger Am: 02.05.2015 00:00:34 Gelesen: 41976# 82 @  
@ Peter Feuser [#81]

Hallo Peter,

nein, die internen Regeln sind für die Mitglieder des BPP bestimmt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Carsten Burkhardt Am: 02.05.2015 10:37:01 Gelesen: 41903# 83 @  
Lieber Lars,

es wäre interessant für Außenstehende zu erfahren, wo die Grenzen liegen. Scheinbar können sich einige BPP-Prüfer alles erlauben und werden von ihrem Verband jederzeit gedeckt. Ich muss nur an einen DDR-Prüfer aus Berlin erinnern, der mich kürzlich vor Gericht bringen wollte, weil ich das Wort "..mahnung" aus dem Munde des BPP-Geschäftsführers zitiert hatte und keiner aus dem Vorstand dazu außergerichtlich Stellung beziehen wollte.

Viele Grüße

Dr. Carsten Burkhardt
 
Reinhard Fischer Am: 03.05.2015 13:17:17 Gelesen: 41710# 84 @  
@ Lars Boettger [#78]

Die veröffentlichen Grundsätze geben wenig her, das meiste sind Selbstverständlichkeiten. Was nicht veröffentlicht ist, nützt dem Prüfkunden nichts, weil er sich nicht darauf berufen kann.

Gruß

Reinhard
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.