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Thema: Delcampe und der Umgang mit Fälschungen
Das Thema hat 178 Beiträge:
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marc123 Am: 25.04.2020 10:14:53 Gelesen: 44940# 54 @  
Auch Auktionshäuser stellen Fälschungen bei Delcampe ein.

Wie verfährt Delcampe mit Auktionshäusern die Fälschungen einstellen? Können die auch einfach gelöscht werden? Verbleiben die dann aber in der Auktion?
An wen sind eigentlich in einem solchen Fall Fälschungen zu melden? An Delcampe oder an das Auktionshaus?



https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/o-luxembourg-o-n-14-4c-jaune-belle-obl-du-22-11-65-tb-sup-983027465.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=user_favorite_list%3Auser_favorite_list#gallery

Wie man diese (Fournier Fälschung) leicht erkennt habe ich hier geschrieben:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=11731 (Beitrag 8).

Oder hier, beim gleichen Auktionshaus. Eine billige Haarlem 1 Centimes mit abgeschnittener Zähnung und Falschstempel als breitrandige Nr. 3. angeboten.



https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/o-luxembourg-o-n-3-1c-brun-clair-tb-983027453.html

Liebe Grüße
Marc
 
Delcampe-Silvia Am: 27.04.2020 09:23:31 Gelesen: 44755# 55 @  
@ marc123 [#54]

Sehr geehrter Marc123,

die Vorgehensweise bei Auktionshauslosen ist die gleiche wie bei allen Losen:

Auch hier können Sie den Artikel melden. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie das Los uns oder aber direkt dem Auktionshaus melden.

Mit freundlichen Grüßen,
Silvia.
 
philast Am: 27.04.2020 16:57:01 Gelesen: 44711# 56 @  
Hallo zusammen,

anbei ein Beispiel wie sich Fälschungen verbreiten:

Eine 'hübsche' Sammlung Infla. Praktisch alle, auch nur minimal bessere Werte, sind mit (gleichartigen) Stempelfälschungen versehen.

Zur dauerhaften Illustration soll dieser Auschnitt aus dem Angebot dienen:



Hier zur Einsichtnahme das komplette Angebot: https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/deutschland/gebraucht-1/deutsches-reich-infla-gute-sammlung-gest-alle-ungeprueft-5-bilder-967473617.html

Eigentlich sollte man meinen, dass solche 'Trivialfälschungen' hinreichend bekannt sind. Der Band 48 der Inflabücherei 'Gebrauchte Inflationsmarken Echt oder falsch' widmet diesem Stempeltyp auf S. 49 einen einprägsamen Satz: "Alle Zweikreisstegstempel, wenn sie nicht aus Württemberg stammen, sind auf Inflationsmarken immer Stempelfälschungen".

Aber wie man am vorstehenden Bild sieht, wurde das Angebot mit vielen Geboten bedacht (4 Bieter) und kaum 14 Tage später wird es vom Erwerber vereinzelt. Dagegen ist nichts einzuwenden, nur dass offensichtliche Fälschungen erneut ungeprüft unter Angabe des hohen Katalogwertes für echte Ware angeboten werden:

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/deutschland/gebraucht-1/germania-reich-impero-1922-23-n-162-cifra-filigrana-2-cat-350-e-lotto-4920-984514424.html

Weitere andere Marken aus der Sammlung werden auch angeboten.



Grüsse
philast
 
marc123 Am: 27.04.2020 18:41:35 Gelesen: 44662# 57 @  
Hallo philast,

interessanter Beitrag. Die Frage die ich mir hier stelle ist folgende:

Angenommen jemand meldet den Artikel und Delcampe löscht den Artikel, weil es eine Fälschung ist. Der Verkäufer hat den Artikel aber bei Delcampe gekauft. Wer muss jetzt für den Schaden aufkommen?

Liebe Grüße
Marc
 
Koban Am: 27.04.2020 19:48:06 Gelesen: 44602# 58 @  
Die im Vergleich zu ebay um Lichtjahre bessere Kategorienstruktur offenbart schonungslos das Problem. Der Großteil der höherpreisigen Artikel im Bereich Altfrankreich sind falsch oder verfälscht. Erst ab ca. 300 Euro abwärts häufen sich echte Marken und die Zahl der Fälschungen sinkt langsam.

Ganz ähnlich wie bei ebay, wo das Elend nur nicht so geballt erscheint, wird ein Großteil (weit über 50 %) dieser Fälschungen von lediglich einer handvoll Protagonisten angeboten.

So viel zum Argument, man könne "wegen der Vielzahl der täglich neu angebotenen Artikel" nicht. Nein. Man will nicht.

Es ist die strategische Entscheidung des Managements eine Plattform für Sammler oder eine für Betrüger zu betreiben.

Koban
 
bovi11 Am: 27.04.2020 20:05:52 Gelesen: 44584# 59 @  
@ Koban [#58]

Nein. Man will nicht.

Genau so ist es!

Deshalb bekomme ich von Delcampe auch keine Antwort auf meine Beiträge [#43] und [#47]. Dort weiß man ganz genau, wer gemeint ist.

"Es ist die strategische Entscheidung des Managements eine Plattform für Sammler oder eine für Betrüger zu betreiben."

Auch den Satz kann ich unterstreichen.

Für Sammler ist die Plattform im Ergebnis ungeeignet, weil man ohne Sachkenntnisse nicht empfehlen kann, bei Delcampe bessere Sachen zu erwerben.
 
Apn Am: 27.04.2020 21:00:38 Gelesen: 44551# 60 @  
@ Koban [#58]

Nein. Man will nicht.

Nein. Man kann nicht: Delcampe ist ein belgisches Unternehmen; Belgien ist ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung; d.h. man begibt sich juristisch auf sehr abschüssiges Terrain, wenn man von jemandem behauptet, er biete bewusst gefälschte Briefmarken als echt an, ohne dass ein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt.

Erst ab ca. 300 Euro abwärts häufen sich echte Marken und die Zahl der Fälschungen sinkt langsam.

Wer Marken ab ca. 300 € netto aufwärts kauft, ohne sich entweder SEHR gut bei diesen auszukennen oder sich die Prüfung durch einen anerkannten Experten vorzubehalten, handelt grob fahrlässig.

Für Sammler ist die Plattform im Ergebnis ungeeignet, weil man ohne Sachkenntnisse nicht empfehlen kann, bei Delcampe bessere Sachen zu erwerben.

Weit über 90 % der Marken und Belege, die ich bisher bei Delcampe gekauft habe, kosteten weniger als 10 €. Das Risiko, dass solche Ware gefälscht ist, ist bei Delcampe nicht höher als anderswo. Auch der seriöse Fachhändler schickt Material von solch geringem Wert in aller Regel nicht zu Prüfer. Vom Erwerb höherpreisiger Artikel ohne entsprechende Sachkenntnisse rate ich ab, egal ob bei Delcampe, bei einer Börse oder bei einem herkömmlichen Auktionshaus.

Dem echten Sammler kann ich Delcampe ohne Weiteres empfehlen. Für Leute, die nur weil sie ein angebliches Schnäppchen sehen, das Hirn ausschalten, ist die Seite - wie so vieles in dieser Welt - gefährlich.
 
marlborobert Am: 27.04.2020 21:10:42 Gelesen: 44539# 61 @  
Delcampe und alle anderen Verkaufsplattformen hoffen auf das Klingen der Kassen.

Daher ist es denen herzlich wurscht was verkauft wird, ob echte oder gefälschte Marken.

Selbstverständlich wird man sich dazu bekennen, dass er gerne bereit wäre die Fälschungen usw zu löschen. Lippenbekenntnisse kosten ja nix. ;)

Auch ich schwöre meiner Frau seit fast 20 Jahren immer wieder (besonders seit einem Monat fast täglich), dass ich ihr bei der Hausarbeit helfen werde. Hätte ich für jede meiner Lügen auch nur 1 Euro bezahlen müssen, wäre ich schon mit Frau Rockefeller verheiratet ;)

Solange echte oder gefälschte Marken prozentmäßig gleiche Gewinne bedeuten, wird nichts geschehen.

Erst wenn es möglich wird, diese Verkaufsplattforme haftbar zu machen, dann wird es professionelle Bekämpfung der Fälschungen geben.

Bis dahin reiten überall einige Don Quijote gegen die Windmühlen.
 
bovi11 Am: 27.04.2020 21:15:15 Gelesen: 44535# 62 @  
@ Apn [#60]

"Nein. Man kann nicht: Delcampe ist ein belgisches Unternehmen; Belgien ist ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung; d.h. man begibt sich juristisch auf sehr abschüssiges Terrain, wenn man von jemandem behauptet, er biete bewusst gefälschte Briefmarken als echt an, ohne dass ein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt."

Das ist schlicht gesagt Unfug.

Eine Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht.

Wenn Anbieter über Jahre zahllose Angebote gefälschter oder verfälschter Marken veröffentlichen und/oder massenhaft Marken als teure Variante anbieten und tatsächlich billige Varianten verkaufen, kann der Plattformbetreiber den ohne weiteres sperren. Er muß das nicht einmal begründen. Das ist in Belgien nicht anders, als in Deutschland.

"Auch der seriöse Fachhändler schickt Material von solch geringem Wert in aller Regel nicht zu Prüfer."

Das nicht, aber er verkauft in der Regel einwandfreie Ware und versteckt sich nicht hinter angeblich fehlender Sachkenntnis und stellt sich nicht als dümmsten Händler dar, der zu blöd ist, aus dem abfahrenden Zug zu winken.
 
Delcampe-Silvia Am: 28.04.2020 09:14:43 Gelesen: 44450# 63 @  
Sehr geehrter Bovi11,

ich kann Ihnen versichern, dass es uns keine Freude macht, wenn wir öffentlich beschuldigt werden, Anbieter von Fälschungen zu schützen! Wir schließen jeden Tag Angebote und Verkaufskonten von unseriösen Mitgliedern, da es uns es sehr wichtig ist, eine saubere Webseite für Sammler zu betreiben!

Wenn uns mitgeteilt wird, dass ein Verkäufer Fälschungen anbietet, brauchen wir hierfür natürlich und trotz allem Beispiele und Belege. Wird uns ein Artikel gemeldet, prüfen wir dies und verwarnen gegebenenfalls den Anbieter. Tritt dies wiederholt auf, und bleibt dies kein Einzelfall, können wir sein Konto schließen.

Ich denke nicht, dass dieses Forum dafür geeignet ist, uns über einen speziellen Anbieter zu unterhalten. Daher schlage Ihnen vor, mich hierzu direkt anzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvia.
 
Lars Boettger Am: 28.04.2020 17:59:05 Gelesen: 44318# 64 @  
@ marc123 [#57]

Angenommen jemand meldet den Artikel und Delcampe löscht den Artikel, weil es eine Fälschung ist. Der Verkäufer hat den Artikel aber bei Delcampe gekauft. Wer muss jetzt für den Schaden aufkommen?

Salut Marc,

nicht die Plattform, wenn das die Frage war. Der Anbieter haftet für sein Angebot. In dem Fall muss sich der jetzige Verkäufer an den vorherigen Anbieter wenden und ihn darum bitten, ihm entweder echte Marken zu liefern oder seinen Schaden zu ersetzen (ich bin kein Anwalt, dass ist jetzt wahrscheinlich etwas verkürzt formuliert).

Bezüglich der von Dir @ marc123 [#54] angesprochenen Marken: Die Auktionshäuser habe ich vor ein paar Tagen informiert - die Antwort kam prompt. Mal sehen, ob sie die Marken wirklich zurückziehen. Aber zumindest kann sich jetzt jedes Delcampe-Mitglied die Fragen durchlesen und ist informiert. Soweit die Theorie.

Beste Grüße!

Lars
 
philast Am: 28.04.2020 18:17:26 Gelesen: 44304# 65 @  
@ marc123 [#57]

Hallo,

mein Rechtsempfinden/Rechtsmeinung wäre:

- der Erstanbieter, der die Sammlung für 1,99€ Startpreis angeboten hat ist fein raus, er hat ja nur das angeboten:

"Deutsches Reich Infla - gute Sammlung gest. alle ungeprüft 5 Bilder"

und das entspricht den Tatsachen. Wenn andere (4 unterschiedliche Bieter) der Auffassung sind "ungeprüft" = "echt" oder = "ist mir egal, es gefällt mir dafür 80 € auszugeben", dann habe ich die Ansicht dass das Risiko und Verantwortung des Erwerbers ist. Dieser kann sich zwar mit dem Erstanbieter in Verbindung setzen und versuchen den Kauf rückgängig zu machen, ich glaube aber dass in diesem Fall der Anbieter dazu nicht verpflichtet wäre.

- das Angebot des Erwerbers ist es wert gesperrt/gelöscht zu werden, da hier mit der Erwähnung eines hohen Katalogwertes suggeriert wird das Stück ist echt. Aufgrund der hohen Bewertungszahl und des langen Mitgliedschaftszeitraums ist auch nicht von einem völlig 'Ahnungslosen' Anbieter auszugehen. Da auch mit Katalogwerten hantiert wird sollte man auch wenigstens das Katalogvorwort zum Sammelgebiet gelesen worden sein, in dem drinsteht, dass die besseren Werte nur für geprüftes Material gelten. Akzeptabel wäre es das Stück als "ungeprüft, mutmaßlich Falschstempel" anzubieten auch wenn ich das nicht schön fände.

- die Rolle des Plattformanbieters auf der der Handel stattfindet sehe ich nur in der Pflicht Angebote zu löschen wenn diese gegen Gesetze oder die Plattformregeln verstoßen. Das passt mir zwar nicht immer, d.h. bei manchen Sachen würde ich mir einen Filter wünschen, so dass der ärgste Mist gar nicht erst zum Angebot kommt, aber das ist eher Wunschdenken.

Meine Prognose ist, dass wenn das/die Angebote gelöscht werden, dann sind sind sie halt einmal gelöscht, aber dann werden sie halt ein paar Wochen später wieder neu reingestellt oder auf eine andere Plattform gestellt, ist ja schließlich keine besondere Herausforderung (die investierten 80 € müssen sich ja irgendwie wieder amortisieren).

Eigentlich ist das ganze Thema auch nichts neues, dank Internet ist es nur auffälliger, jederzeit sichtbar und nachvollziehbarer geworden.

In früheren Zeiten, also bevor Corona unsere Tauschtage erstmal beendet hat, ;-) hat es diese Angebote halt auf einem Tauschtag gegeben. Da ist auch ungeprüftes-/gefälschtes Material gehandelt/umgesetzt worden. Der Veranstalter (in diesem Fall meist der lokale Verein) entspricht dabei dem Plattformanbieter und die Veranstaltung fand i.d.R. gemäß der BdPh Tauschordnung statt. In dieser existiert auch ein Passus zum Thema Fälschungen. Wenn man jetzt gedanklich alle Anbieter dieses fiktiven Tauschtages vor dem Eintritt nach ungeprüftem/zweifelhaften/falschen Materials prüfen würde, ich glaube da hätte die Veranstaltung kein großes Angebot gehabt. Auch wenn ich es nicht mit Zahlen belegen kann denke ich dass es nur rel. wenige Beschwerden gegenüber dem Veranstalter gegeben hat nach dem Motto der/die XY verkauft/bietet Fälschungen an.

Mein Fazit aus dem ganzen ist, hilf dir zunächst selbst indem du ausreichend Ahnung/Kompetenz zu deinem Steckenpferd erwirbst/aufbaust oder akzeptiere das erhöhte Lehrgeld.

Beste Grüße
philast
 
marc123 Am: 28.04.2020 18:48:58 Gelesen: 44279# 66 @  
@ philast [#65]

Hallo philast,

ich denke dass Du mit Deinen Überlegungen richtig liegst.

@ Lars Boettger [#64]

Das Auktionshaus (es ist das Gleiche) hat geantwortet, dass es die Lose zurückzieht. Über Delcampe kann man allerdings noch darauf bieten. Ich habe mir die Luxemburg Lose mit Wappenmarken einmal bei diesem Auktionshaus angeschaut. Es werden vier Lose angeboten, drei Einzellose und ein Los mit zwei Marken (davon eine echt, eine Manipuliert). Das heißt, dass immerhin 25% Lose ohne Fälschung sind, bzw.. sogar 40% der Marken echt sind.

Hier noch ergänzend das Los mit einer echten und einer Manipulierten Marke.

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/luxembourg-n-3-x-2-2-nuances-b-tb-983027447.html



Die Beschreibung ist, wie soll ich es ausdrücken? Originell? "(*) LUXEMBOURG - (*) - N°3 x 2 - 2 nuances - B/TB"

Das Problem ist, von der Michel Nr. 3 gibt es nur eine Farbe. Die linke Marke ist in der Farbe der dritten Auflage der farbig durchstochenen Ausgabe (hier wurde der Durchstich entfernt).

Liebe Grüße
Marc
 
Lars Boettger Am: 28.04.2020 18:54:03 Gelesen: 44273# 67 @  
@ marc123 [#66]

Hi Marc,

mein Problem ist, dass ich in der Moderatoren-Funktion bei Delcampe keine Angebote von Auktionshäusern beenden kann. Bei dem Los mit der manipulierten Marke kannst Du gerne den Anbieter darauf aufmerksam machen, dass der Durchstich entfernt wurde.

Ich habe gerade die Infla-Angebote von einem wütenden Italiener beendet (@ philast [#65]), der den Unterschied zwischen Falschstempeln und Gefälligkeitsentwertungen nicht kennt und darf ihm das gerade auseinandersetzen =D

Beste Grüße!

Lars
 
marc123 Am: 28.04.2020 19:01:06 Gelesen: 44260# 68 @  
@ Lars Boettger [#67]

Salut Lars,

ich denken wir können Frau Silvia auch eine Entfernung überlassen. :)



https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/luxemburg/1859-1880-wappen-heraldik/o-luxembourg-o-n-7-12-c-rose-obl-rare-tb-983027462.html

"LUXEMBOURG - O - N°7 - 12½ c rose - Obl. rare - TB"

Ich möchte auch nicht immer negatives berichten, daher hier der Vollständigkeit halber auch noch Die echte Marke vom Auktionshaus. So selten ist die Raute von Ettelbrück allerdings auch nicht auf dieser Marke.

Beste Grüße
Marc
 
philast Am: 28.04.2020 20:06:12 Gelesen: 44221# 69 @  
@ Lars Boettger [#67]

Hallo,

Ich habe gerade die Infla-Angebote von einem wütenden Italiener beendet (@ philast [#65]), der den Unterschied zwischen Falschstempeln und Gefälligkeitsentwertungen nicht kennt und darf ihm das gerade auseinandersetzen =D

Cool. Mal sehen, ob sich meine Prognose bewahrheitet. ;-)

Aber bei all den Fälschungen/Verfälschungen/mangelhaftem/minderwertigem/falsch bechriebenen Material, das angeboten wird, gibt es immer noch genügend interessante Rosinen und bisweilen auch Perlen. Nur finden muss man sie. Und das Finden und ab und zu das Erwerben solcher Stücke sorgt für den nötigen Spass an der Sache.

Grüße
philast
 
bovi11 Am: 28.04.2020 20:10:36 Gelesen: 44218# 70 @  
@ philast [#65]
@ marc123 [#66]
@ alle

1. Bei der zuerst angebotenen Sammlung wurden keine Eigenschaften einzelner Marken zugesichert. War es ein gewerblicher Anbieter (oder ein privater Verkäufer, der tatsächlich gewerblich handelt), habe ich unabhängig davon, was angeboten wurde, ein Widerrufsrecht.

Begründen muß ich den Widerruf nicht. Beim tatsächlich privaten Anbieter habe ich nach dem Kauf halt die Fälschungen in meinem Besitz.

Sammlungen darf der gewerbliche Anbieter im Übrigen - was oft versucht wird - nicht vom Widerrufsrecht ausschließen oder auch nur mit blumigen Formulierungen Formulierungen zu verhindern versuchen.

2. Der Griff ins Klo berechtigt den neuen Erwerber selbstverständlich nicht, Fälschungen oder Verfälschungen als echt anzubieten oder auch nur den Eindruck zu erwecken, es handele sich um echte Marken bzw. Stempel. Dabei ist es für die Schadensersatzansprüche bei einem Verkauf egal, ob gewerblich oder privat. Da schützt auch der Ausschluß der Mängelhaftung nicht.

Beim gewerblichen Anbieter wäre das zudem noch wettbewerbswidrig.

__________________


Hier die passenden Bestimmungen aus dem UWG:

§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen

1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

1. die wesentlichen Merkmale der Ware…

und in § 5a UWG heißt es:

§ 5a Irreführung durch Unterlassen

(1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.

(2) Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,

1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und

2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Als Vorenthalten gilt auch

1. das Verheimlichen wesentlicher Informationen,
2. die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise,
3. die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen.

__________________


3. Der Plattformanbieter ist bei Schutzrechtsverletzungen durchaus haftbar, sobald er bösgläubig gemacht worden ist, z.B. durch substantiierte Hinweise auf Marken-, Urheber- oder Patentverletzungen. In diesen Rechtsgebieten entspricht dies ständiger Rechtsprechung.

Wenn der Plattformbetreiber auf eindeutige Hinweise nicht reagiert, ist durchaus auch eine Haftung bei Angeboten von Fälschungen oder Verfälschungen von Postwertzeichen denkbar.

4. Stellt der Verkäufer gelöschte Angebote erneut ein, läuft er Gefahr, auch strafrechtlich belangt zu werden, denn in dem Fall handelt er offensichtlich vorsätzlich.
 
philast Am: 28.04.2020 21:20:47 Gelesen: 44168# 71 @  
@ bovi11 [#70]

Hallo,

zu dem Punkt:

1. Bei der zuerst angebotenen Sammlung wurden keine Eigenschaften einzelner Marken zugesichert. War es ein gewerblicher Anbieter (oder ein privater Verkäufer, der tatsächlich gewerblich handelt), habe ich unabhängig davon, was angeboten wurde, ein Widerrufsrecht.
Begründen muß ich den Widerruf nicht. Beim tatsächlich privaten Anbieter habe ich nach dem Kauf halt die Fälschungen in meinem Besitz.
Sammlungen darf der gewerbliche Anbieter im Übrigen - was oft versucht wird - nicht vom Widerrufsrecht ausschließen oder auch nur mit blumigen Formulierungen Formulierungen zu verhindern versuchen.


Sicherlich korrekt. Die Widerspruchsfrist beträgt für so einen Fall meines Wissens 14 Tage und die wäre im hier beschrieben Fall bereits abgelaufen. Damit bleibt der Erwerber auf der Fälschungssammlung sitzen. Denkt man über das hier geschilderte Beispiel hinaus werden wohl nur die wenigsten Erwerber vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, weil sie ja von authentischem Material ausgehen.

Punkt 2 sehe ich auch so.

Punkt 3+4 könnten durchaus scharfe Waffen sein, sie werden aber nicht eingesetzt weil die jeweiligen Einzelfälle (wenn es aufsummiert würde wäre es ev. andres) für sich betrachtet zu gering sind um die mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten und Aufwände auch nur annähernd zu rechtfertigen.

Auch hier gilt durch vorherige eigene Kompetenz besser gar nicht in eine solche Situation zu kommen.

Grüße
philast
 
bovi11 Am: 28.04.2020 21:45:43 Gelesen: 44155# 72 @  
@ philast [#71]

zu 1.

Sicherlich korrekt. Die Widerspruchsfrist beträgt für so einen Fall meines Wissens 14 Tage und die wäre im hier beschrieben Fall bereits abgelaufen. Damit bleibt der Erwerber auf der Fälschungssammlung sitzen. Denkt man über das hier geschilderte Beispiel hinaus werden wohl nur die wenigsten Erwerber vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen, weil sie ja von authentischem Material ausgehen.

Um festzustellen, ob man (noch) ein Widerrufsrecht hat, müßte man zunächst prüfen, ob die Belehrung über das Widerrufsrecht in allen Punkten den sehr peniblen gesetzlichen Vorgaben entsprach. Wenn nicht, oder wenn gar nicht belehrt wurde beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr und 14 Tage.

zu 3.und 4.

könnten durchaus scharfe Waffen sein, sie werden aber nicht eingesetzt weil die jeweiligen Einzelfälle (wenn es aufsummiert würde wäre es ev. andres) für sich betrachtet zu gering sind um die mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten und Aufwände auch nur annähernd zu rechtfertigen.

Punkt 3. wird sehr wohl und sehr stringent eingesetzt. Bei Amazon oder eBay werden Verkäufer sehr schnell und oft ohne Vorwarnung suspendiert, wenn vom Marken-, Urheber- oder Patentinhaber Verletzungshandlungen gemeldet werden. Grund ist eben die ansonsten bestehende Haftung des Plattformbetreibers.

Der Briefmarkenhandel ist um Größenordnungen träger, wenn es darum geht, Schutzrechte oder Verletzungen des Wettbewerbsrechts durchzusetzen.
 
philast Am: 02.05.2020 15:59:49 Gelesen: 43980# 73 @  
@ Lars Boettger [#67]

Hallo,

Zitat aus [#65]

Meine Prognose ist, dass wenn das/die Angebote gelöscht werden, dann sind sind sie halt einmal gelöscht, aber dann werden sie halt ein paar Wochen später wieder neu reingestellt oder auf eine andere Plattform gestellt, ist ja schließlich keine besondere Herausforderung (die investierten 80 € müssen sich ja irgendwie wieder amortisieren).

Hat nicht lang gedauert und es ist wieder da das von mir unter [#56] beschriebene Angebot, wenn auch mit mit verändertem Angebotstext wo auf einen 'möglicherweise falschen Stempel' in der Beschreibung hingewiesen wird (erinnert mich an die schönen Angebotstexte aus den 1980igern 'feinste Rundstempel ohne Obligo oder verschönter Originalgummi').



https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/deutschland/gebraucht-1/germania-reich-impero-1922-23-n-162-cifra-filigrana-2-possibile-annullo-falso-cat-e-lotto-4920-988535270.html

Grüsse
philast

[Bild redaktionell hinzugefügt / Bitte IMMER Bild UND Link zeigen, gerne auch den Echtnamen des Anbieters, falls bekannt ]
 
johanneshoffner Am: 03.05.2020 11:44:29 Gelesen: 43897# 74 @  
Ich habe dem Verkäufer ca. 8 mal die Frage gestellt, warum er eine Marke mit gefälschtem Stempel verkaufen will. Er hat die Frage immer gelöscht. Nach dem 8. Mal hat er mir geschrieben, dass ich eine Plage sei. Ich bin bei ihm nun auf der schwarzen Liste.
 
bovi11 Am: 03.05.2020 18:15:18 Gelesen: 43814# 75 @  
@ johanneshoffner [#74]
@ alle

Entgegen der Überschrift erleichtert Delcampe den Verkauf von Fälschungen nicht nur, sondern fördert sogar den Verkauf von gefälschten oder verfälschten Briefmarken. Warum können Anbieter unliebsame Hinweise oder Fragen einfach löschen?

Diese Marke ist so schmierig nachgummiert, daß sogar die halbe Vorderseite gummiert ist:

https://www.delcampe.net/de/sammlerobjekte/briefmarken/deutschland/ungebraucht-4/germania-3-reich-1936-lufthansa-n-a54-serie-compl-cat-55-00-e-l-n-4198-831070019.html



Wie bei Johannes - Hinweis mehrfach gelöscht - dann gesperrt. Die untere Abbildung zeigt die Mitteilung an mich über die Löschung der Frage:



Solche Verkäufer - besser gesagt Gauner - braucht keine Verkaufsplattform.
 
saeckingen Am: 03.05.2020 23:03:41 Gelesen: 43726# 76 @  
Jetzt ist nicht nur die Frage gelöscht, sondern auch das ganze Angebot.

Es wird also nach Meldung reagiert und das ist das, was man erwarten sollte!
 
bovi11 Am: 04.05.2020 07:06:14 Gelesen: 43650# 77 @  
@ saeckingen [#76]

Das sehe ich anders. Aufgrund zahlreicher Erfahrungen werden gelöschte Angebote nach einiger Zeit vielfach wieder eingestellt.

Wer derart unseriös agiert, wie der Anbieter giapoz49k, hat auf einer Verkaufsplattform nichts zu suchen.

Wie die aktuellen Vorgänge zeigen, reagiert der Verkäufer auf Hinweise mit Löschen der Hinweise und Sperren des Hinweisenden.
 
doktorstamp Am: 04.05.2020 18:49:52 Gelesen: 43535# 78 @  
Mein Vorschlag ist wie folgt: Jeder Verkäufer sollte eine Bürgschaft aufbringen, bei privaten Verkäufern €250, Gewerbliche das 10-fache davon, dreimal können bei denen das Los gelöscht werden, dann ist die Bürgschaft weg, und muss um weiter zu verkaufen neu aufgelegt werden. Erst wenn es ins Portemonnaie beißt, und sie den Verlust verkraften müssen, bestünde eine Hoffnung das Ganze seriös und ehrlich zu bewerkstelligen.

Beschreibungen wie; Keine Ahnung, sie möge echt sein, Dachbodenfund et al, sollten fortan untersagt werden, und automatisch zu Streichung des Loses führen.

Das Verkaufen von Repliken et al darf nie wieder stattfinden.

Prüfgarantie muss vom Verkäufer gewährt werden. Für 6 Monate nach dem Eingang beim Käufer.

mfG

Nigel
 

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