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Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Das Thema hat 71 Beiträge:
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Kavalier15 Am: 06.10.2013 09:28:52 Gelesen: 60876# 1 @  
Der Tausch begann – wie so oft über Philaseiten – mit dem gegenseitigen Abgleich von Fehllisten. Dann schickte Tauschpartner A per Einschreiben eine Markensendung an Tauschpartner B. Im Gegenzug erfolgte die Ausgleichsendung im Wert von rd. 143,00 Michel/EUR als Übergabeeinschreiben. Diese Sendung erreichte den Adressaten nicht.

Folgendes war geschehen: Der Adressat (Tauschpartner A) war am Sonnabend, dem 28.09., nicht zu Hause als die Sendung zugestellt werden sollte. Er fand einen Abholschein im Briefkasten vor und wollte den Brief am Montag, dem 30.09., unter Vorlage des Abholscheins bei seiner Postfiliale in Empfang nehmen. Doch hier war der Brief nicht auffindbar. So stellte er denn einen Nachforschungsauftrag. Der Absender tat das Gleiche. Er besitzt ja den Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer.

Diese Anträge erfolgten mehr der Form halber. Im Grunde waren sie nicht notwendig. Denn die Sendung war ja nachweislich am Zielort angekommen und muss sich am 28.09. in der Posttasche des Zustellers (nehmen wir an, er ist männlich) befunden haben. In der Regel gibt er die nicht zustellbare Sendung in der Postfiliale ab, wo sie vom Adressaten gegen Vorlage des Abholscheins oder Personalausweises abgeholt werden kann. Geschieht das nicht, geht sie an den Absender zurück. Das Procedere ist bekannt.

Zu klären wäre, ob der Zusteller den Einschreibebrief bei der Postfiliale abgab bzw. ob er dort in Empfang genommen wurde. Dies ließe sich durch Befragung der Beteiligten feststellen. Der Absender bekam den Brief jedenfalls nicht wieder zurück.

Beide Tauschpartner würden sich über Meinungsäußerungen freuen. Wer hat schon mal Ähnliches erlebt? Gibt es eine Entschädigung, falls der Brief verschwunden bleibt? Was lässt sich noch tun?
 
Klaus K. Am: 06.10.2013 10:50:06 Gelesen: 60848# 2 @  
@ Kavalier15 [#11]

Ich hatte vor einiger Zeit einem Tauschpartner in Düsseldorf per Übergabe-Einschreiben eine Ansichtssendung gesandt. Nach einigen Tagen gab er diese Sendung, an mich adressiert, wieder als Übergabe-Einschreiben bei seiner zuständigen Postfiliale in der Münsterstrasse ab. Auf meine Bitte hin sandte er mir die Sendungs-ID, damit ich das Einschreiben verfolgen konnte. Noch nach über einer Woche stand immer noch lapidar bei der Sendungsverfolgung, dass der Brief bei der Postfiliale eingeliefert wurde. Von einer Weiterbeförderung keine Spur. Ich habe den Brief bis heute nicht erhalten.

Gruss von
Klaus K.
 
juni-1848 Am: 06.10.2013 11:55:46 Gelesen: 60825# 3 @  
@ Kavalier15 [#11]

Schau mal in das Thema "Belege am Postweg - verloren oder gestohlen?" [http://www.philaseiten.de/thema/5653].

Zu 6 der verlorenen Einschreiben (inzwischen sind es 12 ! in knapp 6 Jahren) fand ich einen Abholzettel im Postkasten.

Zwischenzeitlich hatte ich meinen persönlichen Ansprechpartner beim Dienstleister, der Ungemach aus dem Weg räumte: Ich teile ihm die Einschreibenummer und Versanddatum des Absenders per Email mit und ließ ihn nachforschen. Bisher in allen Fällen vergeblich.

Selbst Einschreiben aus dem Ausland zurück vom Zollamt an mich gingen innerhalb meiner Stadt verloren !

Obwohl ich bisher mit etlichen postfrischen Jahreszusammenstellungen zusätzlich "besänftigt" wurde, ist der ideelle Schaden wesentlich höher, da es sich bei den Briefinhalten teils um Infla-Unikate handelte.

Den bisherigen Schlendrian habe ich ausführlich dokumentiert. Da mein Ansprechpartner kürzlich wegbefördert wurde, steht ein Lokalredakteur bereits in den Startlöchern. Wenn der Neue nicht spurt, geht der nächste Verlust eines an mich gerichteten Einschreibens samt der vollständigen Dokumentation direkt an die Staatsanwaltschaft. Dann werde ich versuchen, ein Exempel zu statuieren und nicht nur den AGB-Schadenersatz, sondern den tatsächlich entstandenen Schaden rechtlich einzufordern.

Was bleibt dem Geschädigten?

Schadenersatz fordern, sich die Kontaktdaten eines persönlichen Ansprechpartners geben lassen und diesen bei jeder noch so kleinen Unregelmäßigkeit in Atem halten. Anfänglich ist die Kulanz des Dienstleisters groß - und man sollte sie schamlos ausnutzen - genau wissend, dass man dem Dienstleister im Wiederholungsfalle lästig werden könnte.

Aufklärung und Abhilfe des Mißstandes verlangen. Das ganze schriftlich, damit man für den Wiederholungsfall etwas in der Hand hat. Und nicht vergessen, diesbezüglichen Emailverkehr auszudrucken.

Den eigenen Postboten sensibilisieren. Die Gespräche unter den Bediensteten mögen den "ungetreuen Dienstleister" warnen. Möglicherweise greift er dann seltener zu.

Ich drücke alle Daumen !
 
uli Am: 06.10.2013 16:17:05 Gelesen: 60768# 4 @  
Ich habe vor x Jahren mal eine Abholkarte für ein Paket in meinem Briefkasten gefunden, das Paket dazu war aber beim Postamt nicht zu finden. Ich hatte und habe keine Ahnung, von wem das Paket und was der Inhalt war.

Gruß
Uli
 
Nachtreter Am: 07.10.2013 14:51:07 Gelesen: 60662# 5 @  
@ juni-1848 [#13]

Einen kleinen Tipp: Wenn Du davon ausgehst, daß die Einschreiben "generell" auf der letzten Meile "verloren" gehen: Nimm Dir ein Postfach. Da ist man zwar auch nicht davor gefeit, daß mal etwas schief geht - aber das Risiko, daß Analphabeten, lustlose Hartzer, mit der Post hantieren ist relativ gering. In größeren (Postbank-) Filialen hat man sogar noch richtige "Postler" in der Verteilung.

Hier mit Lokalpresse zu drohen ist wohl eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ändert nichts, aber auch gar nichts. Da ist man wohl bei der nächsten Hauptversammlung des Dienstleisters besser aufgehoben, wenn man dem Aufsichtsratsvorsitzenden ans Bein p. und da die Meinung los wird.

Gruß

Nachtreter
 
Stefan Am: 08.10.2013 21:20:26 Gelesen: 60582# 6 @  
@ Kavalier15 [#11]

Denn die Sendung war ja nachweislich am Zielort angekommen und muss sich am 28.09. in der Posttasche des Zustellers (nehmen wir an, er ist männlich) befunden haben. In der Regel gibt er die nicht zustellbare Sendung in der Postfiliale ab, wo sie vom Adressaten gegen Vorlage des Abholscheins oder Personalausweises abgeholt werden kann.

Bist du dir sicher, dass ausschließlich der Postbote der "Schuldige" sein könnte? Gerade in größeren Städten erscheint es mir sinnvoll, dass unzustellbare Sendungen wie Übergabeeinschreiben (da der Empfänger während des Zustellversuchs nicht angetroffen wurde) nicht vom Postboten selbst in der DPAG-Filiale abgegeben werden sondern an den Zustellstützpunkt der DPAG zurückgehen, von dort aus zusammen mit weiteren unzustellbaren Sendungen, DPAG-Kistenleergut usw. von einem Fahrer abgeholt und an das nächstgelegene Briefzentrum der DPAG transportiert werden. Vom Briefzentrum aus erfolgt eine Zusammenfassung aller unzustellbaren Übergabeeinschreiben (sortiert nach zuständiger DPAG-Filiale) aus den verschiedensten Zustellbezirken/Postleitzahlen innerhalb des Postleitbereiches sowie der anschließende Transport an die jeweilige DPAG-Filiale. in der Filiale selbst liegt die Sendung am darauffolgenden Werktag ab 9 Uhr (oder 11 Uhr oder ...) zur Abholung durch den Empfänger bereit.

Es kommt in der Praxis durchaus vor, dass die für die Bereitstellung zuständige DPAG-Filiale nicht innerhalb der gleichen Postleitzahl liegt wie die Anschrift des Empfängers sondern man als Empfänger auch ein Weilchen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Auto fahren muss, um die Sendung abholen zu können.

Gruß
Pete
 
KaraBenNemsi Am: 08.10.2013 21:54:20 Gelesen: 60564# 7 @  
Wieso erstattet niemand Anzeige bei der Polizei? Diebstahl resp. Unterschlagung sind ja nun immer noch Straftaten. Druck kann man so allemal aufbauen.
 
Student Am: 11.10.2013 16:09:56 Gelesen: 60467# 8 @  
Das letzte Einschreiben, dass nicht angekommen ist, war eine Sendung eines Mitglieds, von dem ich etwas ersteigert hatte. Es war ca. das 6. in den letzten 4 Jahren gewesen, dass nicht angekommen und auch nicht mehr von der Post gefunden wurde. Leider hat die Post Bestimmungen für den Ersatz eines Einschreibens, daß nur 20 bis 25 Euro ersetzt werden. Und das dauert. Man muß immer nachhaken. Es wird z.B. auch kein verschicktes Bargeld ersetzt.

Ich verfahre nun so, daß ich Werte über 25.- Euro entweder durch Wertbrief, oder Paket, oder einen anderen Paketdienst (z.B. Hermes) verschicke. Das bedeutet mehr Portogebühren. Das muß man bei höheren Werten mit dem Empfänger klären. Denn dann sind die Sachen bis 500.- Euro versichert. Eine normale Briefsendung, der Inhalt mit Papier gut verpackt ist mir noch nie verloren gegangen. Anscheinend fallen die Einschreiben bei den faulen Äpfeln der Post auf. Nebenbei sind mir 3 oder 4 Einschreiben aus dem Berliner Raum verloren gegangen.

Bei dieser Problematik wäre es interessant die rechtliche Seite zu wissen. Vielleicht kann ein Mitglied Auskunft geben. Im gewerblichen Frachtbereich haftet immer der Versender oder Verlader für die Ware. Wenn ich jetzt durch Vorkasse bezahlt habe, habe ich die A-Karte gezogen, denn der Verkäufer wird das Geld nicht zurückzahlen. Das wäre auch einmal ein Thema.
 
drmoeller_neuss Am: 11.10.2013 18:07:35 Gelesen: 60431# 9 @  
Leider haftet im privaten Bereich - davon gehe ich bei einem Kauf auf den Philaseiten aus - der Verkäufer nicht für einen Postverlust, wenn er den nicht zu verantworten hat (z.B. durch ungeeignete Verpackung) und es vertraglich nicht anders vereinbart wurde (z.B. "versicherter Versand").

In der Tat haftet ein gewerblicher Verkäufer bei einem Verkauf an einen Verbraucher (= "Privatperson") für den Verlust der Sendung, er muss aber nur den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten, ist aber nicht mehr zur (Ersatz-)Lieferung verpflichtet.

Ob der Verkäufer privat oder gewerblich einzustufen ist, ist von seinem Handelsverhalten abhängig. Da gibt es keine festen Grenzwerte. Gerichte haben Verkäufer mit knapp 20 Transaktionen schon als gewerblich eingestuft, andere Gerichte Verkäufer mit über 100 Transaktionen pro Monat noch als privat. Es kommt auf den Einzelfall an.

Zum Versand: Das kleine Hermes-Päckchen gibt es schon für knapp 4 EUR. Der Einschreiben-Grossbrief kostet auch 3,50 EUR und ist nur bis 25 EUR versichert.
 
Album Am: 11.03.2014 18:28:14 Gelesen: 59998# 10 @  
Hallo zusammen,

der letzte Beitrag ist zwar schon einige Monate her. Mir erscheint das Thema mit den Paketdiensten aber ziemlich wichtig, da hier scheinbar eine falsche Meinung zur Versicherung besteht.

"Student" schreibt im Beitrag [#8], dass Sendungen mit dem Paketdienst Hermes bis 500 € versichert sind. Hier aber ein Auszug aus den AGB:

"4.2 Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
...
4.2.4 Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken
...
6.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen."

Das dürfte sich auch auf "das kleine Hermes-Päckchen" [#9] beziehen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich verstehe das so, dass der Versand von Briefmarken (zumindest bei Hermes) nicht versichert ist.

Der Vollständigkeit halber hier noch der Link zu den AGB:

https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb

Gruß
"Album"
 
doc Am: 11.12.2014 12:54:39 Gelesen: 59555# 11 @  
Einschreiben verloren gegangenes - eine unendliche Geschichte

Hallo miteinander,

es geht um ein Einwurf-Einschreiben, mit welchem ich am 1. August 2014 ein Los der Philaseiten-Auktion verschickt habe. Dieses landete am folgenden Tag im Logistikzentrum Herford, dann verliert sich jede Spur.

Auf meine Anfragen im August und September wurde mir mehrfach beschieden, ich müsse mich gedulden, das Einschreiben könne ja wieder auftauchen. Ab dem Oktober habe ich nun bei mindestens fünf weiteren - immer telephonischen - Anfragen zu hören bekommen, ich würde in den kommenden Tagen Bescheid erhalten. Heute nun hieß es, die Angelegenheit läge zum 14.12 bei der Beschwerdestelle auf Termin.

Ich finde es, gelinde gesagt, eine Frechheit, mich so lange hinzuhalten und weiß nicht, ob die entsprechende Stelle mich hinhalten will, bis ich aufgebe oder ob sie einfach inkompetent oder faul oder, im günstigsten Fall, komplett unterbesetzt ist.

Zum Glück ist dies erst das zweite Einschreiben von vielen, die verloren gegangen sind. Aber auch beim ersten Mal ist die Sache im Sande verlaufen. Ich frage mich, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, Marken als Einschreiben zu verschicken.

Von Euch hätte ich gerne gewußt, ob Ihr ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht habt.

Auf jeden Fall bleibe ich am Ball und berichte abschließend.

Freundliche Grüße,
Wolfgang (Doc)
 
Wolffi Am: 11.12.2014 13:36:35 Gelesen: 59530# 12 @  
Hallo,

bei meinem letzten Verlust musste ich immer wieder nachhaken.

So wie im 1. Beitrag beschrieben, wurde immer wieder vertröstet. Ich kann jetzt nicht sagen, ob ich eine kostenpflichtige Nummer wählen musste. Nachdem ich dann nach mehreren Monaten so richtig stinkig wurde, habe ich dann auf schriftliche Nachfrage umgestellt.

Daraufhin habe ich ohne erläuternde Antwort nach ca. 10 Tagen eine Erstattung über 7,75 ! Euro auf dem Konto gehabt. Ich habe mich dann nicht aufraffen können, dem nachzugehen, werde das aber sicher im Hinterkopf halten.

Ich versende jetzt per Paket, da mich das als Vielversender nur unwesentlich mehr kostet als ein EBf und ich dort (bei DPP) mir bekannte Ansprechpartner habe, und keine Callboys oder Callgirls.

EBf geht hier häufiger verloren - Normalbriefe noch nie. Interessiert die Post aber nicht, denn einfach popelige 7,75 überweisen ist viel billiger als mal zu schauen, was hier in Mönchengladbach los ist.
 
22028 Am: 11.12.2014 14:22:11 Gelesen: 59498# 13 @  
So was darf man nicht telefonisch machen, sondern dafür gibt es eine Online Form auf der Internet Seite der Deutschen Post. Geduld braucht man aber schon - Hartnäckigkeit lohnt sich aber.

[Beiträge [#11] bis [#13] redaktionell in das bestehende Hauptthema verschoben. Bitte frühere Beiträge mit guten Tipps lesen]
 
Wolffi Am: 11.12.2014 19:33:50 Gelesen: 59395# 14 @  
@ 22028 [#13]

Du hast vollkommen recht.

Wenn ich aber rechne, was ich an Zeit und Energie in die Sache gesetzt habe, hätte ich es besser gelassen. Hast Du oder einer eine Idee, warum nur 7,75 erstattet wurden, obwohl der Verlust anerkannt ist?

Das Ganze hat für mich System. Zudem ergibt sich aus Gebühr und normaler Erstattung eh schon ein unverschämtes Verhältnis. Und sorgt dafür, jedenfalls bei mir, für eine höhere Gefährdung.
 
22028 Am: 12.12.2014 10:07:28 Gelesen: 59315# 15 @  
@ Wolffi [#14]

Die Höhe der Erstattung ist keine Idee der Deutschen Post sondern international geregelt. Es heißt da Sonderziehungsrechte oder so, in Goldfranken, der Kunstwährung der Post und anderer Institutionen. Bei Inlandseinschreiben sollten Euro 25 ersetzt werden, bei Auslandseinschreiben Euro 34,75

Da lohnt es sich in meinen Augen schon mal nachzuhaken.

Ich hatte in der Vergangenheit mehrere International Einschreiben und Wertbriefe verlustig gemeldet. Wurden prompt geregelt, nur mit einem Wertbrief nach Frankreich, da fehlten mit in den Augen der Post die entsprechenden Inhaltsnachweise, streite ich mich noch. Ist zwischenzeitlich in der 3. Revision angelangt. Sollte was über ebay/Paypal o.ä. verkauft worden sein und Du hast die betreffenden Emails und Einlieferungsnachweise dazu ist die Erstattung kein Thema, Aber, Wertgrenzen des Inhalts beachten, sonst gibt's nur Teilerstattung oder gar nix.
 
22028 Am: 12.12.2014 11:33:34 Gelesen: 59280# 16 @  
Gerade meldet sich die Deutsche Post, Abteilung SNL Schadenmanagement Neuss, Theodor-Heuss-Platz 13, 41460 Neuss, meinem wiederholten Einspruch wurde nun positiv entschieden und die Schadenssumme plus Porto auf mein Konto überweisen. Ergo, dranbleiben!
 
Richard Am: 14.12.2014 09:16:00 Gelesen: 58883# 17 @  
@ 0nickyet [#18]

Zumindest diesbezüglich traue ich der DHL mehr, sie händigt nicht an Unbekannte aus - zumindest nicht hier in Frankfurt.

In Frankfurt nicht, aber in Leutkirch. Anfang November, als ich für zwei Wochen im Ausland war, nutzte meine Putzhilfe die unbewohnte Wohnung zum Großreinemachen.

DHL kam, übergab ihr ein EIGENHÄNDIG Päckchen mit einer Goldmünze im Wert von 541 Euro. Sie wurde gebeten mit meinem Namen zu unterschreiben und hat dies vermutlich auch getan. Der Bote hatte sie bisher nicht gesehen und sie musste sich auch nicht ausweisen.

Das Päckchen lag dann auf der Flurgarderobe und weitere Nachbarn, die einen Wohnungsschlüssel hatten und sich um den Briefkasten und die Lüftung gekümmert haben, hätten es wegnehmen können, ohne dass ich es gemerkt hätte.

Auch hätte es sein können, daß Nachbarn oder Putzhilfe vergessen die Wohnungstüre abzuschliessen, Dritte somit problemlos in die Wohnung gekommt hätten.

Bleibt die Frage: Wer hätte für den Verlust von 541 Euro gehaftet ?

Schöne Grüsse, Richard
 
jahlert Am: 14.12.2014 09:39:17 Gelesen: 58875# 18 @  
@ Richard [#17]

Hallo Richard,

es handelt sich um ein Paket, nicht wahr?

Gruß Jürgen
 
22028 Am: 14.12.2014 10:06:44 Gelesen: 58859# 19 @  
@ Richard [#17]

Richard,

die Euro 541 sind über dem Betrag der zulässig ist, oder täusche ich mich? Im Falle des Verlustes in Deinem konkreten Fall wäre das sehr kompliziert gewesen. Für DHL ist das Paket ausgeliefert! Dann liegt die Beweislast, zumindest aus der Sichtweise von DHL, bei Dir.
 
Richard Am: 15.12.2014 09:25:15 Gelesen: 58775# 20 @  
@ jahlert [#18]

Es war lt. Lieferschein ein "Paketversand eigenhändig".

@ 22028 [#19]

Das Paket ist an irgendjemanden ausgeliefert worden, aber nicht an mich. Eigenhändig an Richard Ebert bedeutet doch, dass dieser Empfänger selbst den Empfang unterschreiben muss und nicht eine zufällig in der Wohnung anwesende Putzhilfe.

Ob der Betrag zulässig ist, sollte der Absender wissen, das "Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen / Versandstelle für Sammlermünzen" im Dienst der Bundesregierung.

Schöne Grüsse, Richard
 
22028 Am: 15.12.2014 10:59:09 Gelesen: 58723# 21 @  
@ Richard [#20]

Gut das geklärt zu haben, dass es eigenhändig war, dann ist die Lage in der Tat anders.

Ob aber die Mitarbeiter des "Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen / Versandstelle für Sammlermünzen" im Dienst der Bundesregierung wissen was für AGB's hat wage ich zu bezweifeln. Evtl. haben die aber besondere Verträge mit höheren Haftungsgrenzen?
 

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