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Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Das Thema hat 256 Beiträge:
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remstal Am: 27.05.2019 19:30:28 Gelesen: 102985# 157 @  
@ Silesia-Archiv [#148]
@ saeckingen [#149]
@ Baber [#150]

Vielen Dank für Eure Beiträge. Ich betrachte die Frage, ob Nachporto zu erheben gewesen wäre oder nicht, bis auf weiteres als nicht abschließend geklärt.
Vielleicht finde ich mal einen weiteren Beleg.

mfg remstal
 
epem7081 Am: 28.05.2019 15:07:07 Gelesen: 102912# 158 @  
@ Basalt44 [#155]

Hallo Werner,

etwas verspätet von mir, aber umso herzlicher vielen Dank für Deine Ermittlung der Nachportogebühr auf diesem Briefwechsel zwischen Irland und Norwegen.

Da zeigt sich einmal mehr wie fit auch bei internationalen Konstellationen die Mitglieder auf den Philaseiten sind. Kaum eine Frage bleibt offen, kaum ein Rätsel ungelöst.

Viele Grüße vom Kraterrand des Nördlinger Rieses sendet
Edwin
 
epem7081 Am: 10.06.2019 21:46:31 Gelesen: 102459# 159 @  
Nachportogebühr ungerechtfertigt - Post ist einsichtig und entschuldigt sich sogar.

Hier kann ich einen interessanten Fall vorstellen, bei dem zu Unrecht eine Nachgebühr erhoben wurde. Auf meinen schriftlichen Einwand erfolgte dann Entschuldigung, Entschädigung und Hinweise an die beteiligten Postämter. Die nachfolgenden Belege sprechen für sich, damit kann ich mir viele Worte sparen: Vielleicht eine unterhaltsame Lektüre?





Hoffentlich nicht zu viel Material aufgetischt.

Mit abendlichem Gruß
Edwin
 
Stempelfreund Am: 15.06.2019 15:37:54 Gelesen: 102304# 160 @  
Gestern eingegangen - eine hübsche Infla-Karte aus Deggendorf vom 23.1.1923 - da das Porto für eine Postkarte am 15.1. von 15 Mark auf 25 Mark gestiegen war, die Karte aber nur mit 15 Mark frankiert, fehlten 10 Mark beim Porto. Die Nachgebühr war der doppelte Fehlbetrag also 20 Mark = 2000 Pfennig. Dies ist mit blau notiert worden.

Da die Karte wohl auf dem Bahnhofspostamt abgeholt wurde, weil ohne nähere Adresse, wurde dort mit dem Stempel PORTO VERRECHNET PA REGENSBURG 2 (BHF) a der Erhalt der Nachgebühr bestätigt.



Die Karte vom Kolonialwarengeschäft Ludwig Braun in Deggendorf ist an den Vertreter der Firma "Van den Bergh" gerichtet. Rückseitig steht: "Wollen Sie mir bitte den Preis für Heißtrank sowie Margarine und Kokosfett umgehend mitteilen. Hochachtend Lud. Braun"

Neben dem Philatelistischen auch ein hübsches Zeitdokument.

Es grüßt der Stempelfreund
 
epem7081 Am: 05.07.2019 00:56:53 Gelesen: 101793# 161 @  
Nachgebühr extrem

Heute möchte ich zwei Fälle von Nachgebühr präsentieren, die gewissermaßen zwei Extremlagen von Informationsdichte verdeutlichen.



Im jüngsten Fall wurde mir im Februar 2019 für ein Buchprojekt ein Angebot übermittelt. Bei offenkundig großer Eile wurde vergessen den Brief freizumachen. Ich konnte dem Absender dann mitteilen, dass ich seinen Brief der Post für "1,40 EUR abgekauft“ habe. Nachdem das zunächst für einen Scherz gehalten wurde, konnte ich auf die fehlende Freimachung und die dementsprechend angefallene Nachgebühr für 1,40 EUR hinweisen. Mit einem Bildband als Entschädigung haben wir uns problemlos arrangiert.



Ganz anders mein zweiter Extremfall. Am 12. November 1946 brachte die Gemeinde Westhausen einen mit 6 Exemplaren zu je 4 Pfennig der AMPOST-Marke von 1945 freigemachten Brief, also mit 24 Pfennig an die Landesversicherungsanstalt in Stuttgart auf die Reise. Offenbar war der Brief nicht ausreichend frankiert und 36 Pfennig Nachgebühr wurden fällig. Die wollte der Empfänger aber nicht zahlen und schickte den Brief zurück.



Das Bemerkenswerte nun findet sich auf der Rückseite, denn der Inhalt wurde am 13.11. entnommen und der Brief anschließend am 14.11. auf die Rückreise geschickt. Da zu diesem Zweck ein besonderer Stempel zum Einsatz kam, darf man wohl daraus schließen, daß diese Entnahme mit Rücksendung seinerzeit durchaus häufiger praktiziert wurde. Interessant sind hier auch noch zwei Varianten von Nachgebührstempeln. Der eine hier fett abgeschlagen informiert kurz und knapp im Rechteckfeld „Nachgebühr“. Der zweite, hier leider nur in einem schwachen Abschlag vertreten, weist im Rechteckfeld hinter dem Wort Nachgebühr eine deutliche Lücke auf. Vermutlich sollte dann in dieses Feld der Betrag der Nachgebühr vermerkt werden? Ersatz für die markante handschriftliche und großformatige Betragsangabe konnte er sicher nicht darstellen. Über allem prangt zudem die klare Anweisung:“Zurück“. Immerhin hat die vermutlich wichtige Nachricht den Adressaten unverzüglich erreicht.

Ich wünsche allen Forumsteilnehmern, dass ihre Botschaften immer unverzüglich ankommen mögen.

Mit mitternächtlichem Gruß
Edwin
 
volkimal Am: 05.07.2019 08:29:51 Gelesen: 101774# 162 @  
@ epem7081 [#161]

Hallo Edwin,

es war früher durchaus üblich, dass Behörden den Inhalt von Nachgebühr-Briefen entnommen haben und den Umschlag dann an den Absender zurück geschickt haben. Dazu wurde entweder ein Stempel benutzt oder der Vermerk wurde handschriftlich aufgebracht. Hier zu beiden Fällen ein Beispiel aus meiner Sammlung. En paar andere Beispiele findest Du beim Thema "Zurück und nachgeschickt".





Bei beiden Briefen betrug das Porto für einen Standardbrief 20 Pfg. Man muss davon ausgehen, dass beide BRiefe schwerer als 20 g waren. Ein Hinweis darauf könnte die handschriftliche "30" oben links auf dem ersten Brief sein. Weshalb der Nachgebühr-Stempel beim zweiten Brief wieder durchgestrichen wurde ist mir nicht klar. Wäre die Nachgebühr falsch gewesen hätte man doch auch die große "30" als Nachgebühr-Betrag durchstreichen müssen.

Ob Privatpersonen diese Möglichkeit auch hatten bezweifel ich. Da kenne ich nur Belege, bei denen wegen der Nachgebühr die Annahme verweigert wurde. Auch das konnte wieder per Stempel oder handschriftlich vermerkt werden.





Viele Grüße
Volkmar
 
alemannia Am: 05.07.2019 09:05:28 Gelesen: 101760# 163 @  
@ volkimal [#162]

Hallo zusammen,
hallo Volkmar,

Ob Privatpersonen diese Möglichkeit auch hatten bezweifel ich. Da kenne ich nur Belege, bei denen wegen der Nachgebühr die Annahme verweigert wurde. Auch das konnte wieder per Stempel oder handschriftlich vermerkt werden.

Privatpersonen hatten diese Möglichkeit nach meiner Kenntnis nicht.

Rechtsgrundlage dieser Möglichkeit ergab sich z. B. aus der Postordnung vom 30. Januar 1929:

§ 51 V Zahlung der Gebühren

„………Reichs- oder Staatsbehörden können nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftenden Gebühren vom Absender durch die Postanstalt einziehen lassen; dazu bedarf es bei Postkarten und Paketen eines schriftlichen Antrags, bei anderen Sendungen genügt die Rückgabe der Umschläge.“

Hierzu zeige ich noch einen Beleg aus meiner Sammlung:



Gruß

Guntram
 
volkimal Am: 05.07.2019 09:11:44 Gelesen: 101756# 164 @  
@ alemannia [#163]

Hallo Guntram,

super! Vielen Dank für die Eklärung.

Viele GRüße
Volkmar
 
epem7081 Am: 05.07.2019 09:41:48 Gelesen: 101747# 165 @  
@ volkimal [#162]
@ alemannia [#163]

Hallo Volkmar und Guntram,

danke für die erläuternden Hinweise und das erweiterte Spektrum von Behördenvorgehen. Für mich wieder eine bemerkenswerte Horizonterweiterung.
Ich kann hier gleich noch ein Beispiel umgekehrt für die Annahmeverweigerung eines Behördenbriefes anhängen.



Möglicherweise erwartete Rufus Stimpfle in Dirgenheim bei dieser Gebührenpflichtigen Dienstsache vom Württembergischen Oberamt Neresheim vom 17.10.1933 nichts Gutes. Dass er da für den nicht freigemachten Brief auch noch 12 (Pfg.) Nachgebühr zahlen sollte ging ihm dann doch zu weit. Da hat er rot gesehen (zweimal Stempel Nachgebühr). So musste der örtliche Postzusteller Faas am 18.10. rückseitig dokumentieren: Annahme wegen Portobelastung verweigert. Der satte Stempel: Zurück! wird wohl erst im Postamt Neresheim abschließend aufgebracht worden sein. Ob hier wohl der durchgestrichene Stempel Nachgebühr mit Stempeldatum 18. Okt. 1933 signalisiert, dass letztlich die (staatliche) Behörde von der Nachzahlung befreit war?

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
epem7081 Am: 28.07.2019 09:38:58 Gelesen: 100921# 166 @  
Hier kann ich wieder einmal eine Erhebung grenzüberschreitender Nachgebühr vorzeigen:



Der vorstehende Brief vom 24.6.1977 aus 06 SAINT JEAN CAP FERRAT der in die Schweiz zunächst nach 1208 GENEVE gehen sollte, letztlich aber nach 1228 THONEX weitergeleitet wurde, war wohl mit 1,00 F in Frankreich nicht ausreichend frankiert worden. War es die im Werbeklischee angedeutete Trauminsel (PRESQU’ÎLE DE RÊVE), die den Blick auf die portogerechte Frankatur getrübt hatte?

Jedenfalls sah man in der Schweiz die Notwendigkeit, hier eine Nachgebühr zu erheben. Handschriftliche Vermerke machen die Ermittlung der Nachgebühr deutlich. Der Stempel T im Kreis wies ebenfalls auf diesen Vorgang hin. Immerhin waren 60 Rappen zu "berappen", deren Entrichtung oder Einzug mit einer entsprechenden Wertmarke auf dem Brief dokumentiert wurde. Welche Bedeutung der zusätzliche Stempelabschlag ANNULE hat, ist mit nicht bekannt.

Einen angenehmen Sonntag wünscht
Edwin
 
Baber Am: 28.07.2019 09:51:36 Gelesen: 100917# 167 @  
@ epem7081 [#166]

Welche Bedeutung der zusätzliche Stempelabschlag ANNULE hat, ist mit nicht bekannt.

Hallo Edwin,

Offensichtlich war der Empfänger an der angegebenen und an der neuen weitergeleteten Adresse nicht erreichbar. Das Nachporto konnto also nicht kassiert werden. Daher wurde die Nachportomarke ungültig (annulé) gestempelt, sonst stimmte die Portokasse nicht.

Gruß
Bernd
 
epem7081 Am: 28.07.2019 17:15:01 Gelesen: 100876# 168 @  
@ Baber [#167]

Hallo Bernd,

danke für die schnelle Rückmeldung die eindeutige Klärung des Sachverhalts mit der annullierten Nachgebühr.

Gruß
Edwin.
 
London-Dieter Am: 30.07.2019 04:10:02 Gelesen: 100803# 169 @  
Fernbrief von Mannheim nach Grünstadt (Pfalz), (damals zu Bayern gehörend) Postamt Mannheim 1, 31.10.1875.
Einkreis-Stempel mit Ziersternen rechts + links.
Klebezettel mit handschriftlichem Eintrag (Tinte leider verwischt) und Signatur;
handschriftlicher Nachgebührvermerk 14 RPf in blau;
handschriftlicher Nachnahmegebührvermerk über 50 RPf in blau und schwarz.

Rückseite:

Ankunftstempel Einkreis-Stempel Grünstadt (Datum nicht zu entziffern);
Bahnpoststempel der K. Bayer. Bahnpost, Kreisstegstempel mit Gitterbogen oben + unten (Datum nicht zu entziffern).


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 04:36:00 Gelesen: 100797# 170 @  
Ansichtskarten von Frankfurt (Main) 9 vom 8.8.11 nach Mannheim.
Roter Nachgebührstempel Mannheim 1 * Porto, Unterscheidungsbuchstabe a, 8.8.11;
handschriftlicher Nachgebührvermerk in blau 10 Pfenning, da falsche Frankatur verwendet wurde - Frankfurt/M. gehörte (zumindest zu dieser Zeit ... noch/) nicht zu Bayern.

Vorderseite eine zeitgenössische Ansicht des Platzes am Römerberg.


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 05:00:29 Gelesen: 100796# 171 @  
Ein interessanter Beleg:

Aufgabestempel mit Inschrift "K.W. SCHIFFSPOST" im oberen Teil, vom 4.12.1912 nach Mannheim;



im unteren Teil "AUF D. BODENSEE" (hier nicht zu entziffern), aber aus dem Internet nachfolgend die passende Ergänzung:



Abkürzung K.W. = Königlich Württembergische

mit rotem Portostempel Mannheim 1 vom 5.12.1912 und handschriftlich aufgetragenem fettem "T", sowie 10 (RPf) in blau.

Warum eine Nachgebühr erhoben wurde, ist mir rätselhaft. Das Postkarten-Porto zu dieser Zeit war 5 RPf, welche aufgeklebt sind.
 
London-Dieter Am: 30.07.2019 05:46:38 Gelesen: 100792# 172 @  
Eine "Retourkutsche" mit Nachgebührfolgen:

Ansichtskarte von Schriesheim (An der Bergstrasse) mit Maschinenstempel mit 6 horizontalen Strichen vom 10.6.1924 nach Ljubljana (Slovenia) und zurück, da Empfänger offensichtlich unbekannt war.

Der Ankunftstempel ist sehr schwach und nicht vollständig zu entziffern.



Mit Aufkleber "Neznan. inconnu." (unbekannt). Roter Nachgebührstempel "Porto" vom 19.6.1924 Mannheim 1. Grosser "T" Stempel mit Zierrahmen in schwarz und handschriftlichem Vermerk "129".

Handschriftliche Nachgebühr-Änderung von "180", wurde durchgestrichen und reduziert auf "10" in blauer Schrift, weil: tatata ! ...



... Auslandspost die Rücksendung freimachte, durch umseitig aufgeklebte Portomarken. (Vom Postbeamten wahrscheinlich zu spät entdeckt).

Diese wurden mit rotem Stift entwertet. Frage: von wem! - dem Postbeamten in Mannheim, weil er sich darüber ärgerte, zu vorschnell gewesen zu sein? Und dann doch noch 10 RPf verlangte.
 
London-Dieter Am: 30.07.2019 05:55:27 Gelesen: 100790# 173 @  
Portopflichtige Dienstsache;

na?, wenn's doch schon aufgedruck ist !

Stempel Mannheim 2 vom 27.2.1928 vom Bad.(ischen) Amtsgericht Mannheim nach Ludwigshafen am Rhein mit handschriftlichem Nachportovermerk von 8 RPf in blau und einem Nachgebührstempel mit Rahmen.


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 06:06:11 Gelesen: 100788# 174 @  
Blauer Stempel "Gebührenpflichtige Dienstsache".

Vom Grundbuchamt Mannheim, mit dem Dienststellen-Stempel versehen, sowie einem handschriftlichem Vermerk 16 (Pfg) in grün - aber: ohne Poststempel!

Könnte es sich hierbei um eine Notmassnahme handeln, bei dem die Dienststelle das fällige Porto durch den Briefträger beim Empfänger einzieht?


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 06:23:57 Gelesen: 100786# 175 @  
Postsache als Postkarte über einzuziehende Gebühr.

Stempel Mannheim 2, vom 1.2.1954 mit rotem Nachgebührstempel und handschriftlichem Vermerk 35 Pf in blau und schwarz - für einen Luft- und Eilbotenbrief nach Athen, Griechenland. Mit ausführlicher Belehrung, unter anderem über die Konsequenzen von Nachgebühren für den Empfänger.

Auf einem Vordruck der Oberpostdirektion (OPD) Karlsruhe, mit der Formular-Nummer 479.


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 06:37:58 Gelesen: 100783# 176 @  
Postsache als Postkarte

"Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland"

Mannheim 2, vom 21.2.1969 mit rotem Nachgebührstempel im Kasten. Auf der Vorderseite mit der Anweisung, wie der Nachgebührvermerk anzubringen ist.
Nachgebühr 40 Pf für einen Luftpostbrief nach Ägypten.

Rückseitig mit Belehrung über die Auswirkungen von Nachgebühren, u.A. mit Bezugnahme auf den Weltpostvertrag.


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 06:54:13 Gelesen: 100780# 177 @  
Gebührenpflichtige Dienstsache mit Nachgebühr

Ortsbrief Maschinenstempel mit Werbeeinsatz "350 Jahr Mannheim" von Mannheim 2, 1.8.1957. Einzeiliger blauer Stempel "Gebührenpflichtige Dienstsache", roter einzeiliger Stempel "Nachgebühr!". Handschriftlicher Vermerk "10" Pfg.

Wie bereits in einem vorherigen Artikel die Vermutung, dass hier die Dienststelle des Grundbuchamtes die anfallenden Portogebühren vom Empfänger durch den Briefträger einzieht.


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 07:15:25 Gelesen: 100774# 178 @  
Auslands-Paketkarte mit Nachgebühr und Aufkleber "Frei von allen Gebühren"

Von Mannheim-Neckarau, vom 14.10.1937 nach Zagreb, Jugoslavien. Roter Oval-Stempel "Gebühr bezahlt"; Schwarzer Durchgangs-Sloganstempel "München - Hauptstadt" der Bewegung" vom 19.10.1937; Schwarzer Ankunftstempel von Ljubljana (schlecht zu entziffern mit "BUREAU D'...") vom 21.10.1937.

Handschriftlicher Vermerk in blau 9 (Pfg).

Aufkleber zweisprachig: "Frei von allen Gebühren" und weiterem Aufkleber "München 3 (Bhf.)" mit zweiter Zeile "Innsbruck 2" (angeschnitten).



Rückseite:

Ankunftstempel Zagreb vom 25.10.1937 auf blau entwerteten jugoslavischen Gebührenmarken, sowie einem darunter hervorschauenden Rest eines 2-sprachigen Stempels in schwarz. (Wahrscheinlich ein Grenzüberschreitungs-Stempel in lateinischer und kyrillischer Schrift).


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 07:30:40 Gelesen: 100770# 179 @  
Auslands-Paketkarte mit Nachgebühr

Von Mannheim-Waldhof, Datum unleserlich, nach Zagreb, Jugoslavien. Roter Oval-Stempel "Gebühr bezahlt"; Schwarzer Durchgangs-Sloganstempel "München 3 - Hauptstadt" der Bewegung" vom 7.11.1937; Schwarzer zweisprachiger Ankunftstempel von Zagreb "POST CAR.MAGAZIN" vom 10.11.1937 und weiterem schwarzem, schlecht zu entzifferndem Stempel "BUREAU D' ..." (vermutlich Grenzübertritt-Stempel".

Handschriftlicher Vermerk in blau 13 (Pfg).



Rückseite:

zweisprachiger Ankunftsstempel Zagreb 2, vom 13.11.1937, sowie entwerteten jugoslavischen Gebührenmarken.


 
London-Dieter Am: 30.07.2019 08:13:52 Gelesen: 100766# 180 @  
Drucksache mit "Annahme Verweigert" und Nachgebühr.



Von DARMSTADT am 24.7.1906 nach Baden, Schweiz. Fa. Brown & Boverie.
Blauer "T" Vermerk mit "5" (Rappen?) durchkreuzt. Schweizer Nachgebühr-Marke 5 Rappen überstempelt "UNGÜLTIG".

Mit zweisprachigem Aufkleber "Annahme verweigert." in grün.

Zweiter handschrifticher Vermerk in blau mit "5" und schwarzem "T"-Stempel, handschriftlich geaenderter Anschrift "Mannheim-Käferthal" (= Sitz der Hauptverwaltung Brown & Boveri & Cie. - BBC) - interessanterweise nicht zurück nach Darmstadt.



Auf der Rückseite:

Ankunftstempel BADEN (AARGAU) vom 25.04.1906, handschriftliche Notiz "nicht angetroffen" und einer weiteren Notiz daneben, sowie dem Ankunftstempel MANNHEIM-KÄFERTHAL vom 27.04.1906.

Am nächsten Tag (28.04.1906) wurde der rote Porto-Stempel für eine Nachgebühr abgeschlagen, in Verbindung mit dem 2. Nachgebührvermerk auf der Vorderseite.
 
wuerttemberger Am: 30.07.2019 12:45:57 Gelesen: 100723# 181 @  
@ London-Dieter [#180]

Dir ist der gleiche Fehler passiert, wie dem Postbeamten vor 113 Jahren. Die Drucksache sollte ins badische Käferthal an einen Mitarbeiter der schweizer Firma Brown & Boverie gehen. Der Postler sah Baden und Schweiz und das reichte ihm, um die Drucksache in den Postsack Richtung Basel zu stecken. In der Schweiz hat man natürlich die Unterfrankatur für eine Auslandsdrucksache sofort erkannt und mit 5 Rappen nachtaxiert. Im schweizerischen Baden war zufällig auch der Hauptsitz der oben genannten Firma, aber dort wurde der Adressat natürlich nicht angetroffen.

Vielleicht hat jetzt ein Mitarbeiter der Firma oder ein Postbeamter die Adresse mal richtig gelesen und ist draufgekommen, dass die Drucksache eigentlich ins badische Käferthal bei Mannheim gehört, denn dort gab es auch ein Werk der Firma. Kurzerhand wurde Baden und Schweiz gestrichen und Mannheim notiert und die Drucksache ging zum richtigen Empfänger. Der sollte auch noch 5 Pfennig Nachporto berappen und hat vermutlich die Annahme verweigert.

Gruß

wuerttemberger
 

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