Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
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rotwein1057 Am: 11.06.2024 00:18:07 Gelesen: 2339# 55 @  
@ LK

Für die meisten Gebiete es gibt Angaben für ungebraucht. Und dann ist diese Angabe irreführend und entspricht nicht dem ehrbaren Handel.

Zumindest bei Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich gibt es die Angaben für ungebraucht

Das stimmt jetzt aber nicht.

Also ich habe die Europabände von Michel 2018/2019. Da könntest du mir mal zeigen, wo denn eine Notierung für Falz steht - mit Ausnahme von Klassikmarken und einigen teuren Stücken. Von daher würde der Interessent überhaupt keinen Preis für ungebraucht finden. Es sei denn, er hat den entsprechenden Spezialkatalog des Landes, aber da bin ich mir auch nicht ganz sicher.

Liechtenstein hat bis 1944 auch Preise für ungebraucht im Katalog angegeben

Für den Normalkatalog trifft das auch nicht zu, vielleicht für den Spezialkatalog.

Wenn es tatsächlich eine Notierung für ungebraucht gibt, wie z.B. für DR im Spezial, gebe ich natürlich diesen Preis an.

Ich habe es immer für hilfreich gehalten diese Info zu bekommen, aber diese Arbeit spare ich mir auch sehr gerne.
 
Attila Am: 11.06.2024 00:42:53 Gelesen: 2331# 56 @  
@ rotwein1057 [#54]

Lieber rotwein1057,

Schon damals habe ich die Frage gestellt, wer sich denn für lächerliche 3 Euro diese Arbeit macht.

Fast täglich erlebe ich, dass Fälscher schon für 10 Cent Fälschungen machen.

Gruß,
Attila
 
Lars Boettger Am: 11.06.2024 09:26:31 Gelesen: 2192# 57 @  
@ Attila [#56]

Das kann ich nur bestätigen. Mein "Rekord" für die Fälschung mit dem niedrigsten Katalogwert liegt bei 0,50 EUR. Wer denkt schon, dass Marken mit einem Handelswert von 5-20 EUR oft ge- oder verfälscht werden? Keiner schickt die Stücke zu einem Prüfer, auch wenn der Katalog sagt, dass der Wert nur für geprüfte Stücke gilt.

Beste Grüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 11.06.2024 12:58:36 Gelesen: 2084# 58 @  
@ Lars Boettger [#57]

Die Katalogredaktionen tragen hier zur Verschärfung der Situation bei. Wie soll das funktionieren? Eine Marke hat einen Handelswert von 3 Euro, und der Katalogwert gilt laut Katalog nur für geprüfte Stücke. Hat die Marke dann einen negativen Handelswert?

Dann entscheide ich mich doch lieber für die Müllabfuhr, die holt - zumindest bei mir in Neuss - Papier noch umsonst ab.

Hallodries kommen dann auf die Idee, echte Marken mit gefälschten Prüfzeichen zu versehen. Dann sind wir wieder beim Thema "Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung".
 
Attila Am: 11.06.2024 13:12:01 Gelesen: 2074# 59 @  
@ Lars Boettger [#57]

Lieber Lars,

ich stimme völlig mit Ihnen.

Ich kann keinen Rekord schreiben. Ich hatte im Januar eine Sammlung. Etwa 4.500 Briefmarken. Davon ca. es gab 2.500 Fälschungen.

Der Höchstwert liegt bei etwa 5.000-6.000 EUR. Der Wert der kleinsten (als echt) beträgt weniger als 0,02-0,05 EUR.

Ein Winkelstück hat keinen ausdrückbaren Wert. 1 Million wertlose Winkel haben einen ernsthaften Wert. Wir wissen es gut, deshalb fälschen sie millionenfach „wertlose“ Briefmarken.

Es ist wichtig zu wissen, dass mein Wichtigstes Prüfgebiet zu etwa 60 % aus gefälschten Aufdrucken (Besatzungsausgaben) besteht.

Gruß,
Attila
 
Attila Am: 11.06.2024 13:33:35 Gelesen: 2058# 60 @  
@ drmoeller_neuss [#58]

Lieber drmoeller_neuss,

es ist eine äußerst komplizierte Frage.

Ich kenne vor allem die Verhältnisse in Ungarn. Ein alter Freund von mir hat mit viel Hilfe einen Prüfungskatalog erstellt. Es listet etwa 500-600 Prüfungen mit Zahlen auf. Nur für Besatzungsausgaben Aufdrucke.

Auf jedem von ihnen steht geschrieben, dass wir es an echten oder gefälschten Briefmarken erkennen. Auch wenn wir wissen, dass es sich um eine gefälschte Prüfung handelt.

Auf dieser Grundlage kann sich auch ein durchschnittlicher Sammler auf einem einfachen Niveau zurechtfinden. Dies macht die Arbeit des professionellen Prüfers, jedoch nicht überflüssig.

Leider trugen 500-600 der 2.500 Fälschungen in der oben genannten Sammlung auch das aktuelle amtliche Prüferzeichen. Das stellt eher ein Problem dar, da leider vielen Prüfern (ich nenne hier keine konkreten Namen) Grundkenntnisse fehlen, sie schreiben Attest/Kurzbefund/Befund nur auf Basis langjähriger Erfahrung/Gewohnheit.

Erstens mangelt es an professionellen drucktechnischen Kenntnissen.

Gruß,
Attila
 
Richard Am: 13.06.2024 09:43:38 Gelesen: 1786# 61 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

Hallo zusammen,

damit später niemand rätselt um welchen Beleg und welches Attest - Schlegel sen. BPP - es sich handelt, hier die Abbildungen:


 
WernerW Am: 22.06.2024 14:07:39 Gelesen: 1389# 62 @  
Ich habe mir gerade die Angebote (auch im Internet Cache) von Rotwein angesehen. Ich habe da wenig bis nichts unseriöses gesehen. Daher mal eine Frage an Rowein: Hat der BPP viele deiner Angebote abgemahnt oder nur ein einziges?

Du schreibst, dass Du viele Jahre Mitglied im APHV bist. Hast Du da nach Unterstützung gefragt? Wenn ja, konnten die nicht vermitteln?

Das Angebot Ifraba ist natürlich unglücklich, alleine an der Zähnung sieht man aus 2 Metern Entfernung, dass es sich um eine Kopie handelt. Fakt ist aber auch, dass jeder, der tausende Artikel anbietet (sei es im Shop oder bei Ebay oder auch auf echten Auktionen) da irgendwann versehentlich ein faules Ei dabeihaben wird. Fehler passieren Ärzten bei der OP und auch Verkäufern. Wie gesagt, aus meiner Sicht kann man beim Shop von rotwein erkennen, dass er hier nicht vorsätzlich gehandelt hat weshalb soll er sich seine 99,9x % vernünftiger Angebote durch den Verkauf eines Satzes IFRABA versauen? Das ist alles andere als wahrscheinlich. Worauf ich hinaus will:

Einen Fehler beim Einstellen oder das nicht erkennen eines Falschstempels oder gefälschtem Prüfzeichen kann jedem passieren. Ein falscher Klick genügt, um sich hier halb zu ruinieren, und Rotwein hat ja immer noch reichlich Prüfzeichen abgebildet und offensichtlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Er schreibt jetzt nicht mehr BPP, aber das Abbilden eines falschen Prüfzeichens genügt möglicherweise auch, um dagegen zu verstoßen.

Also ich kann diesen Einzelfall nicht verstehen. Hier ist nicht dem bösen Verkäufer das Handwerk gelegt worden, das sieht man doch beim Blick in seinen Shop. (Ja, auch wenn ein Nutzer hier von 19 vermeintlichen Verstößen wissen will und falsche Angaben zu den Katalogwerten bemängelt). Du wird mir keinen Shop mit einer großen Anzahl an Artikeln mit Briefmarken nennen können, zu dem ich Dir nicht Angebote raussuchen kann, die angreifbar wären. Ja, hier hat der BPP seine Marke geschützt. Und ja, er kann so einzelne Existenzen vernichten. Ich hätte Verständnis, wenn hier ein Vorsatz erkennbar wäre. So ist allerdings jeder Anbieter extrem gefährdet, ein falscher Klick genügt.
 
Lars Boettger Am: 22.06.2024 16:23:51 Gelesen: 1297# 63 @  
@ WernerW [#62]

Einige Gegenfragen: Lassen sich Sammler gerne bescheißen? Ab wie vielen falschen oder verfälschten Angeboten soll man auf Seiten BDPh, APHV oder BPP gegen Anbieter vorgehen?

Das Internet hat den lokalen Briefmarkenhandel auf der einen Seite massiv beschnitten, auf der anderen Seite eine neue Plattform geboten. Der BDPh hat auf diversen Internet-Plattformen die Möglichkeit, bei Fälschungen zu reagieren. Bei Ebay werden von mir jedes Jahr zwischen 1.500 und 2.500 Angebote gemeldet, meistens von Privatanbietern. Warum private Angebote? Weil ein privater Anbieter signalisiert, dass er es nur zum Vergnügen macht. Schwarzhändler (mehrere tausend EUR Umsatz pro Jahr) bekommen in der Regel nach mehreren Fälschungsangeboten einen Brief mit einer Abmahnung vom APHV. Damit triffst Du in der Regel die richtigen Leute. Wenn sie sich nicht daran halten, werden Vertragsstrafen fällig.

Gewerbliche Händler bekommen von mir einen Hinweis auf die Fälschung, da sie ein wirtschaftliches Interesse haben, mit dem BDPh zu kooperieren. Wenn aber die Fälschungsangebote zu dreist werden, dann kann es passieren, dass sich der BPP einschaltet. So eine markenrechtliche Abmahnung soll finanziell weh tun. In dem hier geschilderten Fall das Angebot ganz offensichtlich eine Prüfzeichenfälschung.

Seit ein paar Jahren geht der APHV mit der Unterstützung durch den BDPh gegen Fälschungsanbieter auf den Internet-Plattformen vor. Einige bekannte Namen konnten so durch den APHV schon aus dem Verkehr gezogen werden. Ob das Internet dadurch sicherer geworden ist? Gute Frage - nach meiner Einschätzung ja. Aber das heisst nicht, dass man jetzt immer ohne eigenes Wissen überall echte Briefmarken kaufen kann. Das eigene Wissen muss mit dem ausgegeben Geld Schritt halten. Und wir wissen alle, dass das nicht immer klappt.

Mit den Abmahnungen hat der APHV und der BPP potente Waffen in der Hand. Jeder Verkäufer sollte sorgfältig seine Ware prüfen, bevor er Sie zum Kauf anbietet.

Beste Grüsse!

Lars
 
WernerW Am: 22.06.2024 16:54:31 Gelesen: 1265# 64 @  
Hallo Lars,

vielen Dank für Deine wie immer prompte Antwort. Aber in der Sache bin ich nur sehr bedingt bei Dir, denn da geraten jetzt einige Dinge durcheinander.
Zunächst bin ich bei Dir: Es gilt, jedem, der bewusst andere "bescheißen" will oder dies sogar tut, mit allen Mitteln zu bekämpfen. Ist dies denn in diesem speziellen Fall so, oder war der Anbieter eher etwas oberflächig oder auch ahnungslos? Ja, davon ist auszugehen, denn der allergrößte Teil seiner Angebote ist blitzsauber.

Ferner spricht der BPP doch auch Abmahnungen aus, wenn bei Attesten anderer Anbieter das Feld "BBP-Attest" angehakt wird. Es geht doch somit in diesen Fällen nicht um Fälschungsbekämpfung (ich unterstelle mal, dass es sich nicht um Fälschungen mit falschem Attest handelt) sondern um Markenrechtsansprüche, so fair muss man bei der Bewertung doch sein.

Und jetzt zum eigentlichen Problem anhand eines Beispiels: Man kauft als Händler eine große Sammlung mit hunderten geprüften Stücken. Dabei sind 10 falsche Prüfzeichen, die man nicht erkennt (das ist ja faktisch nicht immer einfach). Stellt man die Briefmarken nun alle ein, dann läuft man massiv Gefahr, abgemahnt zu werden denn wie Herr Rotwein berichtete, hast Du ihn eben nicht angeschrieben. Ein Einsenden der Werte zur Überprüfung der Prüfzeichen wäre zeitaufwändig und ist auch längst nicht immer möglich, denn viele Prüfer gibt es ja gar nicht mehr. Es gibt somit doch nur die Möglichkeit, die Marken als "geprüft" anzubieten und die Rückseite nicht abzubilden. Dies schadet doch mehr als dass es irgendjemandem nutzt.

Ein Vorschlag zur Fairnis: Eine Mail mit einer entsprechenden Warnung vorweg, oder zunächst eine "kostengünstigere" Abmahnung die ja in jedem Fall auch kostendeckend wäre, und jeder könnte das Vorgehen nachvollziehen.

Nochmal, das ist mir wichtig: Der Verkäufer Rotwein ist offensichtlich kein vorsätzlicher Täter, und 5.000 Euro empfinde ich in dem Fall als überzogen und brutal (das ist meine Empfindung).

Und ebenfalls muss ich das noch einmal schreiben: Wenn Ihr das so handhabt wird jeder Verkäufer irgendwann eine entsprechende Abmahnung bekommen, denn Fehler passieren jedem Verkäufer, auch bei allergrößter Sorgfalt. Und etwas Polemik zum Schluss, nimm es mir nicht übel: Mahnt Ihr auch alle Auktionatoren ab, die in Ihren Sammlungen nach meinen Erfahrungen oft falsche Prüfzeichen verkaufen? Markenrechtsverstöße sind dies nämlich auch!
 
WernerW Am: 22.06.2024 17:09:14 Gelesen: 1249# 65 @  
Die Suche ist nicht immer leicht, aber hierr mal vier schnelle Ergebnisse:

Wie gesagt, es bleibt ein Markenrechtsverstoß, auch wenn ich auf die Fälschung aufmerksam mache. Und Die Angebote landen doch im Nachgang nach meinen Erfahrungen oft aufgeteilt bei irgendwelchen Vereinsleuten, die Ihren Vereinskollegen echte Schnäppchen andienen. Seriös fände ich es, die Marken mit den falschen Prüfzeichen zu entfernen. Es ist doch schlimmer, so etwas bewusst anzubieten als ein Verkäufer, dem die Ahnung fehlt:

https://www.philasearch.com/de/i_9255_143809/1420_Bundesrepublik_Deutschland_Sammlungen/9255-A32-4688.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=1&breadcrumbId=1719068486.3265

https://www.philasearch.com/de/i_9209_542416/7013_Sammlungen_und_Posten_Deutsche_Abstimmungsgebiete_Sammlungen/9209-A226-5524.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=2&breadcrumbId=1719068733.2031

https://www.philasearch.com/de/i_9667_113820/1360_Berlin_Sammlungen/9667-A8-15657.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=0&breadcrumbId=1719068756.1149

https://www.philasearch.com/de/i_9076_39659/7042_Sammlungen_und_Posten_Besetzung_II_WK/9076-A42-9044.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=3&breadcrumbId=1719068775.9299

Jetzt mal ganz provokant gefragt: Ist die Abmahnung in diesen Fällen schon raus, muss Herr Rauhut auch 5.000 Euro bezahlen?
 
ginonadgolm Am: 22.06.2024 18:41:04 Gelesen: 1153# 66 @  
@ WernerW [#65]

Hallo anonymer Schreiber,

was haben Deine aufgeführten Angebote denn mit einem Markenrechtsverstoß zu tun?

Es werden weder Prüfzeichen gezeigt, noch wird auf eine BPP-Prüfung verwiesen.

Deine bisherigen Ausführungen verstärken immer mehr den Verdacht, daß Du sehr intensiv mit "Rotwein" zu tun hast.

Es ist schon merkwürdig, daß Du erst jetzt auf den Philaseiten auftauchst,

meint
Ingo aus dem Norden
 
nagel.d Am: 22.06.2024 18:46:26 Gelesen: 1146# 67 @  
Ich hab mal eine Verständnisfrage, wie kann ich eine Markenrechtsverletzung begehen wenn ich eine Briefmarke, die durch einen BPP-Prüfer (oder einen anderen Verbandsprüfer) geprüft wurde und dessen Attest mit abbilde? Hier erschließt es sich mir nicht wie es zu einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung kommt. Aus meiner Sicht ist das Attest, egal von welchem Verbandsprüfer sie geprüft wurde, ein Qualitätsmerkmal.
 
WernerW Am: 22.06.2024 18:51:49 Gelesen: 1135# 68 @  
Witzig: Außer Lars, den ich kenne und sehr schätze, sind doch hier alle anonym!

Zu Rotwein: Ich kenne ihn nicht und habe heute zum ersten mal von ihm gelesen, das versichere ich gerne auch an Eides statt, schwöre es oder was immer du möchtest.

Wie lange muss ich denn angemeldet sein, um hier schreiben zu dürfen?

Zur Sache: Es handelt sich um deutsche Gebiete, wer soll die denn sonst geprüft haben, welche falschen Prüfzeichen werden da abgebildet sein? Aber Du hast recht, man müsste einen Testkauf machen um den Markenrechtsverstoß zu beweisen. Aber ich formuliere meine Frage um: Sofern dies gefälschte BPP Zeichen sind, würden die Anbieter dann 5.000 Euro zahlen müssen? Um einen Markenrechtsverstoß zu begehen braucht man den Artikel übrigen nicht abzubilden, der Verkauf oder das Anbieten reicht völlig aus.

Liebe Grüße!
 
WernerW Am: 22.06.2024 18:53:39 Gelesen: 1132# 69 @  
@ nagel.d [#67]

Es gibt ja mittlerweile noch andere Verbände, die auch Prüfungen vornehmen. Wie gut oder kompetent diese sind, kann ich nicht beurteilen. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, hat ein Verkäufer ein solches Attest mit dem Häkchen BB-Attest beworben.
 
bovi11 Am: 22.06.2024 18:57:15 Gelesen: 1127# 70 @  
@ WernerW [#65]

Erstens will ich mal klarstellen, dass rotweil1057 kein APHV-Mitglied ist.

Zweitens sind bei briefmarken.cklick 30 Fälschungsangebote dauerhaft gespeichert und den IFRABA Klops hatte ich deshalb rausgesucht, weil er einem gewerblichen Briefmarkenhändler selbst dann auffallen muss, wenn er seine Brille verlegt hat.

Außerdem ein paar Anmerkungen zu einigen Aussagen von WernerW:

„Ferner spricht der BPP doch auch Abmahnungen aus, wenn bei Attesten anderer Anbieter das Feld "BBP-Attest" angehakt wird.“

Egal ob bewusst oder fahrlässig verschafft sich der Anbieter damit einen erheblichen Vorteil, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass beim BPP ausgeschiedene Prüfer bei anderen Verbänden unterschlüpfen, weil deren Ansprüche offenbar niedriger sind. Der Begriff „BPP“ ist nun einmal seit Ende der 1950-er Jahre zum Inbegriff vom Prüfen von Briefmarken geworden.

Man kauft als Händler eine große Sammlung mit hunderten geprüften Stücken. Dabei sind 10 falsche Prüfzeichen, die man nicht erkennt (das ist ja faktisch nicht immer einfach). Stellt man die Briefmarken nun alle ein, dann läuft man massiv Gefahr, abgemahnt zu werden denn wie Herr Rotwein berichtete, hast Du ihn eben nicht angeschrieben. Ein Einsenden der Werte zur Überprüfung der Prüfzeichen wäre zeitaufwändig und ist auch längst nicht immer möglich, denn viele Prüfer gibt es ja gar nicht mehr. Es gibt somit doch nur die Möglichkeit, die Marken als "geprüft" anzubieten und die Rückseite nicht abzubilden. Dies schadet doch mehr als dass es irgendjemandem nutzt.

Der Irrglaube einiger Händler besteht darin, dass sie einen Nachlass erwerben und davon ausgehen, alle darin befindlichen Marken und Prüfzeichen seien echt. Es wurde bereits Sammlungen zum Verkauf angeboten, denen zahlreiche Rechnungen beilagen und die Erben gingen von einer überragenden Werthaltigkeit aus. Leider waren es durchweg Rechnungen von dem allseits bekannten Colonnaden Fischer aus Hamburg, der über seinen Strohmann Volker Schewe nach wie vor sein Unwesen treibt. Die Sammlungen enthielten Massen gefälschter oder verfälschter Marken, teilweise auch mit gefälschten Prüfzeichen.

„Ein Vorschlag zur Fairnis: Eine Mail mit einer entsprechenden Warnung vorweg, oder zu-nächst eine "kostengünstigere" Abmahnung die ja in jedem Fall auch kostendeckend wäre, und jeder könnte das Vorgehen nachvollziehen.“

Wie Lars bereits berichtet hat, wurde rotwein1057 viele Male auf Fehltritte hingewiesen. Offenbar hat es wenig genutzt. Den Streitwert legen zudem Gerichte fest (§ 3 ZPO).

Nur am Rande: Es nützt nichts, gefälschte Prüfzeichen nicht zu zeigen. Wenn ein falscher BERLIN-Aufdruck als geprüft angeboten wird, kann man getrost davon ausgehen, dass auch das Prüfzeichen falsch ist.

„Nochmal, das ist mir wichtig: Der Verkäufer Rotwein ist offensichtlich kein vorsätzlicher Täter, und 5.000 Euro empfinde ich in dem Fall als überzogen und brutal (das ist meine Empfindung).“

Hier verwundert, dass Markenrechtsverstöße bei ADIDAS, NIKE, Maxell, Apple oder sonstigen nicht anders verfolgt werden als die hier in Rede stehenden Markenverletzungen. Nur: Die lösen bei weitem nicht solche Reaktionen aus, weil die Abgemahnten meist einsichtiger sind.

„Und etwas Polemik zum Schluss, nimm es mir nicht übel: Mahnt Ihr auch alle Auktionatoren ab, die in Ihren Sammlungen nach meinen Erfahrungen oft falsche Prüfzeichen verkaufen? Markenrechtsverstöße sind dies nämlich auch!“

Das ist genau der Punkt. Dass bei der Versteigerung ganzer Regale oder Kartons mit Nachlässen auch Fälschungen und/oder Verfälschungen und auch falsche Prüfzeichen enthalten sind. Das berechtigt aber keinesfalls dazu, solche Posten aufzulösen und jedes Einzelstück als echt anzusehen. Der Käufer ist mit dem Kauf solcher Posten konkludent auch die Verpflichtung eingegangen, bei der Auflösung jedes einzelne Stück sowohl auf Qualität aner auch auf Echtheit zu prüfen.

Die Beispiele sind völlig unpassend und ich meine, dass dir das auch bewusst ist.

Im Übrigen bin ich wie ginonadgolm auch immer sehr skeptisch, wenn sich gerade neu angemeldete Nutzer zu solchen Themen zu Wort melden.
 
nagel.d Am: 22.06.2024 19:02:01 Gelesen: 1119# 71 @  
@ WernerW [#69]

Dass es noch andere Verbände gibt ist mir auch bekannt, dies wurde auch so in Klammer geschrieben. Aber hier redet man von einer Abmahnung seitens des BPP und deshalb habe ich die bewußt so geschrieben. Dein Beitrag beantwortet da auch nicht meine Verständnisfrage.
 
WernerW Am: 22.06.2024 19:09:08 Gelesen: 1106# 72 @  
Es ist immer bedenklich, wenn manche entscheiden wollen, wer wann etwas sagen oder schreiben darf.

Die Beispiele sind perfekt, denn es sind, sofern es BPP Prüfzeichenfälschungen sind, Markenrechtsverstöße.

Ansonsten gehst Du geschickt an meinen Aussagen vorbei. Rechtlich ist es exakt so, nur weil ich etwas auf einer Auktion gekauft habe darf ich keine Markenrechtsverstöße begehen (kann aber eventuell Schadenersatz fordern). Aber meine Aussage war, dass ich damit sehr schnell angemahnt werden kann, und das ließe sich nur verhindern, wenn jeder Käufer die Marken immer wieder prüfen lassen würde. Kaufmännisch kalkulieren wäre so unmöglich. as ist die Lösung? Rotkohl hat seit 2013 (Anmeldung bei Ebay) möglicherweise 100.000 Artikel bei Ebay verkauft und dabei 19 Fälschungen nicht erkannt. Ist er deshalb ein böser Mensch, der mit 5.000 Euro abgestraft werden muss?

Ja, ich weiß, meine Argumente zählen nicht, denn ich könnte ja Rotwein sein (bin ich nicht!), außerdem bin ich ja unter Generalverdacht, da kurz dabei.
 
bovi11 Am: 22.06.2024 19:27:42 Gelesen: 1081# 73 @  
Postfrisch?

https://www.ebay.de/itm/355170744377


 
WernerW Am: 22.06.2024 19:38:03 Gelesen: 1064# 74 @  
Ich verabschiede mich direkt wieder. Ich habe sehr sachlich argumentiert, vertrete aber hier nicht die Meinung der Mehrheit. Aber sich kaum mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen und mich in irgendwelche Schubladen stecken (Nähe zu Rotwein, neu angemeldet.) "Beispiele passen nicht, weiß du selbst" ohne das irgendwie zu begründen, das ist keine Streitkultur, das ist kein fairer Umgang mit seinen Mitmenschen. Das ist aber ein großes Problem im Netz, nicht nur hier!

Bleibt unter euch, dann braucht ihr euch auch nicht mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen. ich will dem nicht im Wege stehen!

Ciao!
 
Attila Am: 22.06.2024 20:23:43 Gelesen: 1021# 75 @  
@ bovi11 [#70]

Lieber bovi11,

"Egal ob bewusst oder fahrlässig verschafft sich der Anbieter damit einen erheblichen Vorteil, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass beim BPP ausgeschiedene Prüfer bei anderen Verbänden unterschlüpfen, weil deren Ansprüche offenbar niedriger sind."

So einfach ist es allerdings nicht. Prüfer können aus beliebigen Gründen aus jedem Prüfungsverband austreten und einem anderen beitreten. Dies kann ein persönlicher Konflikt, Alter oder unsicheres Wissen sein.

Und es kommt sogar vor, dass ein Prüfungsverband ausschreibt, für welches Prüfgebiet er Prüfer sucht, aber trotzdem nicht einmal solche mit entsprechenden Kenntnissen einstellt.

Die Ungarn sagen dazu: „Zurück mit den Windhunden!“

"Wenn ein falscher BERLIN-Aufdruck als geprüft angeboten wird, kann man getrost davon ausgehen, dass auch das Prüfzeichen falsch ist."

In vielen Fällen kommt es vor, dass ein Sammler eine Briefmarke zur Prüfung einreicht, weil er das Vertrauen in die Fachkompetenz des Prüfers verloren hat. Die Prüfung ist also real, Sie sollten sie aber trotzdem wiederholen.
Ich habe auch eine Briefmarke zur Prüfung erhalten, die beispielsweise von AIEP, BPP oder einem anderen Prüfer als echt angegeben wurde. Leider kam es bei allen vor, dass die echte Prüfung auf einer gefälschten Briefmarke stand. Ich weiß, dass die BPP diesen Prüfer bereits losgeworden ist. Dies wurde mir vor einigen Jahren bestätigt, als ich es der BPP meldete.

Grüß,
Attila
 
Christoph 1 Am: 22.06.2024 20:34:46 Gelesen: 1005# 76 @  
@ WernerW [#64]

Ich kann der Meinung von WernerW nur zustimmen. Und bereits in Beitrag [#31] hatte ich meine Meinung dazu geäußert. Hier wird m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Je mehr hier von einigen wenigen "Funktionären" dieses Vorgehen vehement verteidigt wird, desto intensiver stelle ich mir die Frage nach den tieferen Beweggründen.

Jedenfalls ist es von WernerW absolut richtig beobachtet, dass hier zwei Dinge miteinander vermischt werden, die an sich nichts miteinander zu tun haben. Fälschungsbekämpfung einerseits und das Abmahnen von Markenrechtsverstößen andererseits. Es wird hier aber immer wieder von einer eifrigen Seite aus versucht, das überzogene Vorgehen gegen die Markenrechtsverstöße damit zu begründen, dass es ja einen "bösen Fälschungsverkäufer" trifft. Dieses Vermischen von Sachverhalten halte ich für unangebracht und es scheint mir geeignet, falsche Schlussfolgerungen zu ziehen.

@ ginonadgolm [#66]

Sorry, Ingo. Aber das ist schon ein bisschen dreist, was Du hier schreibst. Eine solche Unterstellung hätte ich von Dir auch nicht erwartet. Eine Entschuldigung wäre angebracht. Und wenn es um "anonyme Schreiber" geht, sollte man vielleicht mal der Identität von "bovi11" genauer auf den Grund gehen, der hier das hohe Lied der Fälschungsbekämpfung singt, gleichzeitig aber auch das völlig überzogene Vorgehen gegen potenzielle Markenrechtsverstöße und die davon profitierenden Abmahnanwälte verteidigt. Das hat mehr als nur ein "Geschmäckle".
 
Richard Am: 22.06.2024 20:56:44 Gelesen: 979# 77 @  
An alle Mitglieder

Es geht in diesem Thema nur und ausschliesslich um das in der Themenüberschrift genannte Thema.

Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP"

Beiträge zu Fälschungen und die Fälschungsbekämpfung [1] zählen ich nicht dazu. Dafür gibt es viele hundert Beiträge in Dutzenden von Themen.


Grüsse, Richard

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?F=23
 
drmoeller_neuss Am: 24.06.2024 13:04:13 Gelesen: 55# 78 @  
@ Richard [#77]

Die Themen lassen sich leider nicht sauber trennen.

Ich unterstelle bis hierhin, dass der BPP im Interesse der Fälschungsbekämpfung Abmahnungen gegen Markenrechtsverstöße ausspricht, und nicht in seinem eigenen Interesse, um Einnahmen zu erzielen.

Die Kommunikation seitens der Verbände könnte hier durchaus verbessert werden.
 
Richard Am: 24.06.2024 13:35:18 Gelesen: 30# 79 @  
Hinweis der Redaktion: 8 Beiträge wurden ausgelagert in das Thema:

Fälschungsbekämpfung: Ist bei Händlern und Auktionsfirmen anders vorzugehen ?
 

Das Thema hat 79 Beiträge:
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