Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Ebay: Eigene Erfahrungen als Käufer oder Verkäufer
Das Thema hat 106 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4   5 oder alle Beiträge zeigen
 
petzlaff Am: 26.07.2010 16:52:22 Gelesen: 80767# 57 @  
@ usplateblocks [#56]

Genau so etwas habe ich auch schon mehrfach erlebt.

Es gibt auch bösartige Zeitgenossen, die schwärzen einen an, nicht bezahlt zu haben, obwohl die Zahlung nachweislich erfolgt war. Die Folge: Sperrung. In meinem Fall hat es 2 Monate gedauert bis ich die Herrschaften von ebay davon überzeugen konnte, dass nicht ich, sondern der Handelspartner der krumme Hund war (Lieferung ist trotz Bezahlung niemals erfolgt). Der "Krumme Hund" handelt immer noch munter vor sich hin - den habe ICH auf meiner Liste "gesperrt".

LG, Stefan
 
AfriKiwi Am: 26.07.2010 23:44:47 Gelesen: 80723# 58 @  
@ usplateblocks [#56]

Hallo 'Usplateblocks'

Sei froh daß Dir nicht die Waren unter geschilderte Umständen zugeschlagen wurde. Allerdings sollte Dein Gebot in der Höhe gewesen sein für ein 'ungeprüftes' MH. Wenn man nicht zufrieden ist bei Erhalt gilt das Rückgaberecht.

Vielleicht hast Du auch sein Feedback kontrolliert was immer hilft.

Da der Bruder aber Dein User Namen gesperrt hat ohne vermutlich Dein Wissen zu welchem Grund sollte es Ebay reklamiert werden. Du bist sicherlich nicht der einzige der ihm Fragen gestellt hat.

Bei solchen Wiederholungen sollte auch die Glocke läuten bei einer 'Firma'.

Erich
 
AfriKiwi Am: 26.07.2010 23:59:11 Gelesen: 80722# 59 @  
@ petzlaff [#57]

Hallo Stefan,

die schwärzen einen an, nicht bezahlt zu haben, obwohl die Zahlung nachweislich erfolgt war. Die Folge: Sperrung. In meinem Fall hat es 2 Monate gedauert bis ich die Herrschaften von ibääh davon überzeugen konnte, dass nicht ich, sondern der Handelspartner der krumme Hund war (Lieferung ist trotz Bezahlung niemals erfolgt). Der "Krumme Hund" handelt immer noch munter vor sich hin - den habe ICH auf meiner Liste "gesperrt".

Ohne genaue Handelsdetails ist eine Verurteilung mir nur Spekulation da verschieden Faktoren betroffen sein könnten.

Aber gestehe daß Deiner Seite alles korrekt war sollte die Handlung dessen 'Krummer Hund' ans Licht kommen. Wie - ist eine andere Frage !

Erich
 
Lars Boettger Am: 27.07.2010 10:12:08 Gelesen: 80700# 60 @  
@ AfriKiwi [#59]

Hallo Erich,

das Internet ist eine ideale Plattform, um zweifelhaftes Material an den Mann zu bringen:

- Die Plattformanbieter reagieren oft zögerlich, gar nicht oder mit automatisch generierten Antworten. Sperren von Anbietern werden erst nach mehreren Regelverstössen durchgeführt. In der Zwischenzeit wächst der Schaden.

- Die Plattformanbieter stellen in ihrer Beurteilung der Anbieter auf das Bewertungsprofil ab. Fakt ist, dass die Bewertungsprofile von seriösen Verkäufern und schwarzen Schafen keinen Unterschied ausweisen. Als Käufer kann ich daraus keine verlässlichen Schlüsse ziehen.

- Rückgaberecht: Was nützen mit 14 Tage? Wenn ich bei den Schlegel-Brüdern prüfen lassen will, dann sind sechs Monate nichts ungewöhnliches. Und dann lässt sich der Anbieter auf nichts mehr ein. Also vorher klären, dass die Rückgabe nach Prüfung (auch bei negativem Prüfbefund) möglich ist und dass der Anbieter die Prüfkosten trägt - sofern das Ergebnis schlecht ausfällt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Briefmarkensammler Am: 27.07.2010 12:17:27 Gelesen: 80682# 61 @  
Ich trete bei EBAY zu 90% als Käufer und zu 10% als Verkäufer auf. Aktuell habe ich 2400 Transaktionen auf meinem Account. Alle wurden positiv bewertet.

Ich habe die vergangenen Jahre viel gutes Material zu vernünftigen Preisen über EBAY ersteigert. Mit meinem Sammelgebiet "BUND im Viererblock postfrisch und gestempelt" und "BUND Zusammendrucke und Markenheftchenbogen" wird die Auswahl ab einem gewissen Level aber immer geringer. Marienkirche im gestempelten Eckrandvierer findet man halt eher bei Auktionen als bei EBAY. Postfrisch zahle ich in i.d.R. so zwischen 10 und 20% Michel, bei gestempelten Viererblöcken habe ich auch schon über 500% Michel bezahlt.

Den Anteil an "negativen Erfahrungen" würde ich mit 5% beziffern. Vom kleinen Hartz4 Gauner bis zum etablierten Fachhändler war da schon alles dabei. Mit einem Anbieter musste ich sogar einen Prozess führen, der nach einer Dauer von fast einem Jahr, das von mir angestrebte Ergebnis erbrachte. Mit einem weiteren Anbieter (Philmaster) stehe ich kurz davor diese "Erfahrung" zu wiederholen.

Trotz dieser Negativerfahrungen schätze ich EBAY sehr. Alles kann, nichts muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei einem Tauschtag oder einem Fachhändler über den Tisch gezogen werde, würde ich als genauso hoch einschätzen. Insofern hilft in allen Fällen nur "Augen auf".
 
Lars Boettger Am: 27.07.2010 16:08:28 Gelesen: 80653# 62 @  
@ Briefmarkensammler [#61]

Leichterer Zugang, 24/7, schlechte Bilder statt Orginalmarke, Einzelkämpferverhalten, Versandrisiko, Abzocke mit geklauten Bildchen - für mich bleibt das Internet risikobehafteter als der Tauschtag. Gelinkt werden kann man da auch, keine Frage.

Das wirklich erschreckende ist die Unwissenheit der Sammler. Selbst fortgeschrittene Spezialisten fallen auf bekannte Fälschungen rein. Wer sich nicht mit Fälschungen intensiv beschäftigt, wird immer wieder auf die Nase fallen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
reichswolf Am: 27.07.2010 23:10:02 Gelesen: 80612# 63 @  
Grade heute habe ich eine eher schlechte Erfahrung machen dürfen. Am 17.07. habe ich bei einem Anbieter per Sofort-Kauf drei Belege gekauft. Bezahlt wurden sie online, das Geld war bei mir am 19.07. abgebucht. Heute kam dann endlich Post vom Verkäufer, enthalten einer der Belege, ein Verechnungsscheck und der folgende Brief:



Zudem weißt der Beleg, den ich erhalten habe, einen deutlichen nicht beschriebenen Mangel auf, die Rückseite ist nämlich arg zerstört. Da es sich um ein Einschreiben von 1948 handelt, hätte sich dort eigentlich ein Ankunftstempel befinden müsssen, davon ist natürlich nichts mehr zu sehen. Von einem Händler hätte ich eigentlich erwartet, daß ein solcher Mangel beschrieben wird.

Wie würdet ihr die drei Käufe bewerten? Alle negativ? Gar nicht?

Mit fragenden Grüßen,
Christoph
 
AfriKiwi Am: 27.07.2010 23:55:20 Gelesen: 80608# 64 @  
@ Briefmarkensammler [#61]
@ Lars Boettger [#62]

Die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei einem Tauschtag oder einem Fachhändler über den Tisch gezogen werde, würde ich als genauso hoch einschätzen.

für mich bleibt das Internet risikobehafteter als der Tauschtag.

Es ist doch deutlich, egal auf oder in welchem Raum man sich bewegt hat es direkt nichts mit Auktionen weder via Internet oder Tauschtag zu tun. Ebay und auch auf gerade diese Seite habe ich dubiöse Sache gesehen.

Es steht fest daß unwissend oder nicht mancher Verkäufer sein Los los werden will.

Allen Übel ist zurück zu führen zu den Verkäufer und Käufer und der mangelhafter menschlichen Faktor. Nach m. M. sollten Online Auktionen viel weniger die Mitglieder beschützen. Es einfach den Migliedern überlassen mit wem sie handeln wollen.

Einflüße vom Auktion Administrative verlängern nur Beschlüße und sind öfters nicht fair. Kurz und fairen Beschluß mit guter Kommunkation zwischem Mitglieder lösen Probleme besser.

Derjenige der nicht sein Verhandel mit gutem gang und gebe treibt wird dauernd ein anderes Loch suchen, wo er immer neu anfangen muß.

Wir kaufen auch nicht immer beim selben Händler und wagenn es bei manchem garnicht.

Um ein Händler bei einem Tauschtag es beizubringen daß ein Artikel Falsch ist braucht mehr als ein Ja oder Nein.

Der einzige Faktor was immerhin respektiert werden soll ist das Versandrisiko. Ausser Hand vom Ver- und Käufer ist ein Tauschtag besser aber nicht immer hat man den Luxus.

Erich
 
AfriKiwi Am: 28.07.2010 00:12:53 Gelesen: 80605# 65 @  
@ reichswolf [#63]

Erstens, finde ich es höflich daß eine Erklärung wegen unlieferbaren Ware mit Zahlung Dir geschickt wurde, es könnte schon schlimmer sein.

Zweitens, ein nicht beschriebener Mangel sollte wegen Rückgaberecht retour gehn nach Vereinbarung.

Von einem Händler hätte ich eigentlich erwartet, daß ein solcher Mangel beschrieben wird

Eine Falle wo selten Sammler noch nicht Lehrgeld bezahlt haben, es macht uns nur schlauer.

Mit dem Bewerten würde ich noch warten, es eilt ja nicht wenn sogar eine befriedigte Lösung zu finden ist.

Erich
 
Phila_Tom Am: 28.07.2010 14:52:25 Gelesen: 80565# 66 @  
@ reichswolf [#63]

Die Information und Abwicklug bezügl. der nicht gelieferten Belege finde ich vollkommen in Ordnung. Wo Menschen arbeiten passieren nun mal Fehler.

Wegen dem beschädigten Beleg würde ich den Verkäufer informieren und die Reaktion abwarten. Ich bin mir sicher, dass der Verkäufer eine Rücknahme oder Preisminderung anbietet.

Gruß
Phila_Tom
 
Blättchensammler Am: 28.07.2010 20:58:59 Gelesen: 80537# 67 @  
@ reichswolf [#63]

Das sowas passieren kann ist verständlich, weil menschlich.

Da der Anbieter anstandslos die nicht gelieferte Ware rückerstattet hat, spricht für Ihn, über den beschädigten gelieferten Artikel dürfte noch verhandelt werden, endweder Rückabwicklung oder Preisnachlass.

Was viele Käufer bei Ebay nicht wissen, meiner Meinung nach ist der Käufer im Vorteil, da nur er eine negative Bewertung abgeben kann, der Anbieter kann keien negative bewertung abgeben, im Gegenteil wenn es eine Bewertung abgeben will dann kann er nur positiv bewerten. Eine Vorteil für Käufer, ich habe als Anbieter Ware zurückgenommen (biete grundsätzlich ein Rückgaberecht an), Kaufpreis plus Versandkosten plus Käuferporto erstattet und als Dank eine negative Bewertung erhalten, sowas gibt es auch.

Allgemein bin ich bei Ebay durchschnittlich gut aufgehoben ob als Verkäufer oder Anbieter, im grossen und Ganzen nur positives erlebt.

Lehrgeld bezahlt man überall, ob bei Ebay, auf Tauschtagen, Flohmärkten u.s.w.

Mann sollte halt nicht blind durch Leben laufen, meine Motto:

Augen auf bei Teurem Markenkauf, da lieber einige Euros mehr ausgeben für geprüfte Ware.

In diesem Sinne
lg
Stefan
 
drmoeller_neuss Am: 29.07.2010 21:59:12 Gelesen: 80476# 68 @  
@ reichswolf [#63]

Bei schlecht gelaufenen Auktionen kommt es schon ab und zu vor, dass der Hund leider die Briefmarken gefressen hat oder dummerweise die Waschmaschine ausgelaufen ist und die bereits vorbereiteten Sendungen geflutet hat.

Bei einem Sofortkauf macht das aber für den Händler keinen Sinn. Ausserdem wäre es für den Händler viel einfacher gewesen, einfach gar nichts zu verschicken, auf Postverlust zu pochen und den Betrag dem Käufer zurück zu überweisen.

Die Bewertung ist eine Frage der "Hygiene": wenn es sich um einen niedrigpreisigen Artikel handelt, sollte man darüber hinwegsehen, und nicht die Statistik für den Händler versauen. Neutral wäre angebracht.

Handelt es sich bei dem nicht verschickten Artikel um eine teure Sammlung, würde ich das dem Händler schon ankreiden, dass er seinen (online)-Laden nicht unter Kontrolle hat.

Ansonsten bin ich bei Ebay nicht besser oder schlechter gefahren als auf Tauschtagen. Der Vorteil auf Tauschtagen ist, dass man sich die Ware vor dem Kauf ansehen kann und sich das Porto spart. Nachteilig ist die Anonymität. Es ist fast unmöglich, einem Verkäufer später nachzuweisen, was er versprochen hat und dass die (gefälschten) Marken wirklich von ihm stammen. Da hat Ebay eine wesentlich bessere Beweiskraft, wenn man sich die Auktion schwarz auf weiss speichert.
 
reichswolf Am: 29.07.2010 22:04:37 Gelesen: 80474# 69 @  
Danke für Euer Feedback. Ich werde die nicht erhaltenen Belege einfach gar nicht bewerten, wegen des defekten schreibe ich gleich mal eine Mail und bitte um Rücknahme.

Beste Grüße,
Christoph
 
Lars Boettger Am: 30.07.2010 08:48:59 Gelesen: 80415# 70 @  
@ drmoeller_neuss [#68]

Da hat Ebay eine wesentlich bessere Beweiskraft, wenn man sich die Auktion schwarz auf weiss speichert.

Der Punkt interessiert mich: Im Internet ist es m.E. viel leichter, sich eine falsche Fassade zu geben, als auf einem Tauschtag. Wer sagt, dass alle meine Angaben stimmen bzw. vollständig sind? Ausserdem kann man die Bilder überarbeiten. Hat ein Screenprint vor Gericht beweiskraft? Da kann ich auf einem Tauschtag den organisierenden Verein fragen, wer die Tische gemietet hat. Oder Teilnehmer, wer den Anbieter kennt.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Blättchensammler Am: 30.07.2010 13:42:44 Gelesen: 80381# 71 @  
@ Lars Boettger [#70]

Hallo Lars !

Sicherlich hast Du in einigen Punkten recht, doch Beweiskraft hin oder her,
doch wie will man im nachhinein beweisen, das man auf dem Tauschtag von einem Händler Ware gekauft hat, die nicht in Ordung ist. Hast Du einen Kaufbeleg dafür ?

Nein, somit kann der ehemalige Verkäufer behaupten, Dir nichts verkauft zu haben.

Auf Flohmärkten wissen oft die Organisatoren weder die genaue Adresse noch Namen und sonstige Kontaktdaten der Verkäufer, du baust Deinen Stand auf und zahlts pro Meter deine Standgebühr, was du anbietest ist den Flohmarktorganisator egal.

Übrigens wäre es doch relativ einfach unseriöse und betrügerische Anbieter bei Ebay auszuschalten.

Einfach bieten, nicht bezahlen, und negativ bewerten !

Bei mehreren negativen Bewertungen in kurzer Zeit, möglichst verschiedener Käufer, wird der Anbieter gesperrt und kann sich auch nicht so schnell neu anmelden.

Es hilft dem unseriösen und betrügerischen Anbieter das Leben zu erschweren.

In diesem Sinne
lg
Stefan
 
drmoeller_neuss Am: 30.07.2010 15:35:13 Gelesen: 80368# 72 @  
@ Lars Boettger [#70]

Das mag vielleicht in Luxemburg anders sein, aber bei uns im Rheinland sind Tauschtage recht anonyme Veranstaltungen. Du schreibst Dir also bei jedem Kauf die Tischnummer auf, und hast einen unabhängigen Zeugen, der bestätigt, dass Du auch wiklich die beanstandeten Marken bei diesem Händler gekauft hast?

Ausserdem werden auch oft noch während des Tauschtages die Plätze getauscht, ich glaube, dass der Veranstalter da nicht immer den Überblick hat.

Meines Erachtens sollte auf Tauschtagen jeder ein Namensschild und Händler ein vollständiges Schild mit Adresse haben. Darauf sollte der BdPh pochen. Leider gehen auf Tauschtagen auch viele faule Hunde über den Ladentisch. Der Vorteil ist aber, dass man als Experte nicht mit einem schlechten Scan oder einer blumigen Beschreibung oder einfach Weglassen von Tatsachen übers Ohr gehauen werden kann. Die Ware kann vor Ort begutachtet werden. Aber gebe Dich nicht der Illusion hin, dass der Verkäufer von Dir beanstandete Marken aus seinen Lagerbüchern entfernt. Irgendwann kommt schon ein Dummer vorbei, der das Zeug kauft.

Du kannst davon ausgehen, dass Ebay alle Änderungen speichert. Auf Verlangen eines Gerichtes muss Ebay die Verkaufsdaten und die Informationen über den Verkäufer herausrücken.

Übrigens hat in Deutschland jeder Inhaber eines Bankkontos eine ladungsfähige Adresse.

@ Blättchensammler [#71]

Ich kann nur davon abraten, einfach nicht zu zahlen und dann auch noch negativ bewerten. Erstens hast Du nach Ablauf der gewonnenen Auktion einen Kaufvertrag mit dem Anbieter geschlossen. Vertraglich ist Vorkasse vereinbart, also hast Du zu zahlen, und der Händler hat dann einen Artikel mit den beschriebenen Eigenschaften zu liefern. (eine Marke mit "schönem Gummi" kann auch nachgummiert sein). Tut er das, gibt es keinen Grund, negativ zu bewerten. Im Gegensatz, Du (und ebay) kannst gerichtlich dazu verdonnert werden, die negative Bewertung nachträglich zu löschen.

Wenn Du einen notorischen Fälschungsanbieter ärgern willst, dann kaufe den Artikel und sorge dafür, dass der Verkaufspreis über 40 EUR liegt. Dann besorge Dir innerhalb von 14 Tagen eine aussagekräftige Stellungsnahme und trete vom Vertrag laut Fernabsatzgesetz zurück. Dafür musst Du dem Händler die Ware einfach zurückschicken. Nach der neusten BGH-Rechtssprechung muss der Händler auch für das Hinsende-Porto aufkommen, Dir sollten also keine Kosten entstehen. Prinzipiell bist Du dem Händler nicht Rechenschaft schuldig, warum Du die Ware zurückschickst. Sobald der Händler aber weiss, dass er eine Fälschung verkauft hat, macht er sich wegen Betruges schuldig, wenn er den Artikel erneut einstellt und als echt anbietet. Spätestens dann kann er nicht mehr sich auf "Unwissenheit" und "gutgläubigen Vorerwerb" berufen.

Die meisten Sammler betreiben aber ihr Hobby zum Zeitvertreib und nicht, um die Belastungsfähigkeit unseres Rechtssystemes auszuloten. Am besten, man kommt gar nicht erst in solche Situationen.
 
Lars Boettger Am: 30.07.2010 16:02:08 Gelesen: 80363# 73 @  
@ drmoeller_neuss [#72]

Rein theoretisch hast Du recht. Aber wenn ich mich bei eBay mit einer falschen Adresse anmelde, Zahlungen nur per Paypal zulasse und Bilder nur über eine eigenen Speicherplatz hochlade - wie bekommst Du dann die "Realdaten" heraus?

Ich bezweifel, dass der BDPh so einen Vorschlag durchsetzen kann. Er ist nicht Veranstalter, sondern ein lokaler Verein. Es gab mal eine sehr schöne Tauschordnung, die kennt wahrscheinlich auch keiner mehr.
 
Blättchensammler Am: 30.07.2010 19:40:20 Gelesen: 80337# 74 @  
@ drmoeller_neuss [#72]

Wenn Du einen notorischen Fälschungsanbieter ärgern willst, dann kaufe den Artikel und sorge dafür, dass der Verkaufspreis über 40 EUR liegt. Dann besorge Dir innerhalb von 14 Tagen eine aussagekräftige Stellungsnahme und trete vom Vertrag laut Fernabsatzgesetz zurück. Dafür musst Du dem Händler die Ware einfach zurückschicken.

Und bitte schön was mach ich bei einem Privatanbieter ?

Der Großteil von unseriösen und betrügerischen Anbietern sind doch nicht gewerblich und ich möchte mal sehen welcher Private Anbieter wegen einer negativen Bewertung auf Grund von betrügerischen Angeboten Rechtsmittel einlegt.

Er wird sich hüten und wenns schlecht für IHN läuft für Wochen bei Ebay gesperrt.

Wiederholt sich das mehrfach ist ER ein für allemal bei Ebay weg vom Fenster, da nützt auch ein erneutes Anmelden nicht. Ebay sperrt einfach die IP Nummer.

Übrigens der geeignete Mann für diese Fälle ist Jürgen Kraft, der handelt ziemlich unsanft und besteht auf Lieferung der echten Ware. Gerichtsstand ist dabei Spanien was für einen Betrüger teuer werden kann.

In diesem Sinne
lg
Stefan
 
AfriKiwi Am: 31.07.2010 04:05:17 Gelesen: 80314# 75 @  
Prima Beiträge - Toll !

Prinzipiell bist Du dem Händler nicht Rechenschaft schuldig, warum Du die Ware zurückschickst.

Stimmt, zurück schicken als Einschreiben mit AR Karte. Dann kann er immer noch sagen seine Mutter sollte es abgeholt haben und ist inzwischen verstorben und zurückgeschicktes ist verschollen - kein Beweis daß es zurückerhalten wurde ! Mit schlechtem Glück bricht der Daumen auch im ... !!

Sobald der Händler aber weiss, dass er eine Fälschung verkauft hat, macht er sich wegen Betruges schuldig, wenn er den Artikel erneut einstellt und als echt anbietet. Spätestens dann kann er nicht mehr sich auf "Unwissenheit" und "gutgläubigen Vorerwerb" berufen.

Das weiss der Händler sicher auch und treibts einfach wo anders.

Der beste Rat: Die meisten Sammler betreiben aber ihr Hobby zum Zeitvertreib und nicht, um die Belastungsfähigkeit unseres Rechtssystemes auszuloten.

Am besten, man kommt gar nicht erst in solche Situationen

Hier bin ich Mensch, hier darf ich es sein - G. dazu zählen auch Philatelisten.

Erich
 
stephan.juergens Am: 31.07.2010 10:08:50 Gelesen: 80294# 76 @  
@ Blättchensammler [#74]

Ebay sperrt einfach die IP Nummer.

Traue ich eBay durchaus zu, das die das versuchen. Hilft aber auch nicht. Den solange nicht jeder eine feste IP Adresse hat, hilft das gar nichts. IP-Adressen sind in der Regel nur solange jemand Online ist, zugeordnet.

Bei DSL wird alle 24h eine Zwangstrennung durch den Provider vorgenommen, wobei ausdrücklich nicht garantiert ist, dass man sofort hinterher wieder die gleiche IP Adresse bekommt.

Und wenn man eine andere IP Adresse bekommen will trennt man sich selbst, wartet ein paar Minuten und geht wieder online. Wenn man wirklich die gleiche IP wieder bekommt, ein wenig länger warten. Wenn die Wartezeit lang genug ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, eine andere IP zu bekommen. Es müssen sich beim gleichen Provider nur genügend Leute neu einlogen, dass "Deine" alte IP an einen anderen vergeben wird. Und wenn das alles nicht hilft, logt man sich über einen anderen Telefonanschluß ein.

Kurz, die IP Adresse ist zwar vergleichbar mit der Telefonnummer, wird aber bei jedem einloggen neu vergeben.

Gruß Stephan
 
Blättchensammler Am: 31.07.2010 12:11:59 Gelesen: 80277# 77 @  
@ stephan,juergens [#76]

Kurz, die IP Adresse ist zwar vergleichbar mit der Telefonnummer, wird aber bei jedem einloggen neu vergeben.

Sicherlich mag das so sein, ich bin kein Techniker und kenne mich daher nur schlecht aus, doch egal auf welcher Seite Seite im grossen www du dich auch einloggst, du hinterlässt deine IP Adresse und der Provider hat dadurch deine Telefonnummer und sperrt diese und raus bist du.

Sicherlich kann mann/frau sich über einen neuen oder anderen Telefonanschluss wieder neu anmelden, das ginge zum Beispiel im nächsten Internetcafe, doch wie will er nun seine Anbebote einstellen, somit ist er doch in arger Bedrängnis.
Und hinzu kommt, neue Accounts beginnen bei Nullstand da baut Ebay dann die nächste Sperre vor, Anbieter müssen dann zum Beispiel ihre Ware per Pay Pal Bezahlsystem anbieten.

Allso Ebay hat schon, wenn SIE es wollen, Möglichkeiten, den Anbieter den Verkauf so schwer wie möglich zu machen, bis hin zum totalen Ausschluss.
Übrigens, versucht der Anbieter es über andere Wege trotzdem, zieht Ebay die Reissleine und verklagt den Anbieter.

In diesem Sinne
schönes Wochende
Stefan
 
petzlaff Am: 31.07.2010 12:53:31 Gelesen: 80272# 78 @  
Blättchensammler hat mit dieser Äußerung sowohl technisch als auch eBay-politisch betrachtet vollkommen Recht.

LG, Stefan
 
AfriKiwi Am: 31.07.2010 23:21:35 Gelesen: 80212# 79 @  
@ stephan,juergens [#76]

Auf dem technischen Gebiet ist Dein Beitrag 100% korrekt aber man sieht doch wie künstlerische Auktionen Teilnehmer umwege finden können. Immerhin finden Lausbuben andere Wegen um sich durchzusetzen.

Also wie immer - der Philatelist muß halt immer wachsam sein, ohne Erfahrung gehts nicht auf Dauer, oder man sammelt einfach Zigarettenkarten. ;)

Erich
 
wulbri99 Am: 27.11.2012 22:19:26 Gelesen: 67984# 80 @  
Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, habe da jedoch mal eine Frage.

Ein Bieter, nennen wir ihn g***o (privat), gewinnt die Auktion. Soweit so gut. Nun meine Frage: (privat), was verbirgt sich dahinter? Normalerweise sind in den Klammern die Bewertungszahlen sichtbar, bei dem jedoch nicht, da steht dann (privat).

Klickt man dann auf sein Pseudonym, kann man seine Gebotsübersicht sehen, die bei allen Artikeln immer nur ein Gebot anzeigt.

Hat da jemand eine Idee?

Grüße Wolfgang
 
Cantus Am: 27.11.2012 22:48:01 Gelesen: 67976# 81 @  
@ wulbri99 [#80]

Hallo Wolfgang,

Ebay ist vor einiger Zeit dazu übergegangen, bei Bietern diese Spezialkürzel zu verwenden, um damit den Bieter zu anonymisieren und so seine Identität vor allen möglichen Betrachtern zu verbergen. Und, wenn du ehrlich bist, wozu muss man denn die Identität eines Auktionsgewinners kennen, denn es geht doch wohl um die Ware und nicht um den Höchstbietenden.

Wenn du an einer normalen Auktion teilnimmst, also mit persönlicher Anwesenheit in einem Saal usw., und dann bei einem Los mitbietest, es aber nicht erhältst, wirst du sicherlich auch nicht hingehen und den Auktionsgewinner nach seinem Namen fragen.

Viele Grüße
Ingo
 

Das Thema hat 106 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4   5 oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.