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Thema: (?) (55) Deutsches Reich: Porto bestimmen
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Marcello Am: 05.02.2014 16:00:00 Gelesen: 34068# 1 @  
Ich möchte heute einen Beleg vorstellen, bei dem ich mit dem Porto nicht so zurecht komme. Und zwar geht es um die unten gezeigte Nachnahme/Einschreibekarte. Sie wurde am 20.02.1904 von Saarbrücken nach Luxemburg gesandt. Das Porto für eine Postkarte nach Luxemburg per Inlandstarif 5 Pfg. Somit passt das.

Jetzt kommt das Rätsel. Rechne ich nur die Nachnahmegebühr von 10 Pfg dazu, wäre sie um 10 Pfg. überfrankiert. Rechne ich nur die Einschreibegebühr mit 20 Pfg. dazu, würde das Porto stimmen. Rechne ich jedoch Nachnahme und Einschreiben zusammen, so würden wiederum 10 Pfg. fehlen. Vielleicht weiß jemand des Rätsels Lösung ? Vielen Dank.



Viele Grüße
Marcel
 
remstal Am: 06.02.2014 07:46:39 Gelesen: 34008# 2 @  
Hallo Marcel,

soweit mir bekannt ist, wurde im internationalen Postverkehr die Einzugsgebühr nicht frankiert, sondern vom eingezogenen Betrag einbehalten. Die Frankatur mit 5 Postkarte + 20 R-Zuschlag dürfte daher stimmen.

herzlichen Gruß remstal
 
Marcello Am: 06.02.2014 19:13:33 Gelesen: 33966# 3 @  
@ remstal [#19]

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Dann bin ich schon mal wieder ein Stückchen schlauer.

Gruß
Marcel
 
Marcello Am: 07.02.2014 15:41:27 Gelesen: 33929# 4 @  
@ alle [#3]

Hallo miteinander,

und es geht auch schon wieder weiter mit meiner Fragerei. :o) Und zwar wenn wir schon beim "Thema" sind - nämlich Nachnahme, hätte ich da drei Nachnahmekarten. Das eine Nachnahme 20 Pfg kostete ist mir klar, wo jetzt jedoch das Rätsel liegt, einmal wurden 3 Pfg, 6 Pfg und 8 Pfg zufrankiert. Übersehe ich etwas in meiner Portoliteratur ? Über Hilfe würde ich mich freuen. Vielen Dank im voraus.



Nachnahme 1: Von Stuttgart nach Reutlingen frankiert mit 23 Pfg.



Nachnahme 2: Von Lübeck nach Bad Schwartau frankiert mit 26 Pfg



Nachnahme 3: Von Lübeck nach Warnsbeck frankiert mit 28 Pfg.

Grüße und schönes Wochenende
Marcel
 
juni-1848 Am: 05.08.2014 22:18:18 Gelesen: 33675# 5 @  
Moin zusammen,

einige Frage zu Inlands-Wertbriefen im Postgebühren-Zeitraum 1.1.1875 bis 31.7.1916 der Deutschen Reichspost:

1. Konnten Wertbriefe innerhalb des Deutschen Reiches in diesem Zeitraum von PRIVAT unfrei aufgeliefert werden?

2. Falls JA, welche Nachgebührenregelung bestand in diesem Falle?

3. Da mir bisher noch nie aufgefallen: Wie häufig sind unfreie Wertbriefe?

Hintergrund: Ich habe eine Reihe unfreier Wertbriefe gesehen, die allesamt Nachgebühren-Angaben zieren (in Blaustift) mit einem Mehrbetrag von 10 Pf zur Freimachung.

Beispiel: Wertbrief 40g zu 2.020 Mark >> 75 km (von Stadt zu Stadt, also keine Landbestellung)

Wertbrief bis 250 g bis 600 M > 75 km = 50 Pf +
Für jede weiteren 300 M = 5 Pf => 5x5 = 25 Pf
= Gesamt 75 Pf!
Warum nennt die Blaustiftnotiz 85 Pf!

Im Michel-Postgebühren-Handbuch (1. Aufl.) und anderen Quellen kann ich dazu nichts finden.

Dank vorab für Euren Rat,
Werner
 

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