Hallo zusammen,
kürzlich hatte ich in diesem Thread das Verfahren der Benutzung von Freistemplern von Gaststätten und Hotels gezeigt.
Auf Nachfrage wurde eine Quelle aus der Zeit von 1940 ermittelt:
[#535] [#538] Da nun ein älterer Freistempler (Komusina) vorliegt, leider nur als Ausschnitt, der unter anderem den Eindruck trägt: Absender wohnt im HOTEL BELLEVUE
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Magdeburg * 3 * / HOTEL BELLEVUE INH. THEODOR REHSE
Damit stellte sich erneut die Frage ab wann nun dieses Verfahren zulässig war.
Zur großen Überraschung wurde im Handwörterbuch des Postwesens, Küsgen, Wilhelm [Hrsg.] u. weitere aus dem Jahr 1927 darauf eingegangen. Also deshalb hier nur kurz berichtet ist dieses schon im Jahr 1927 zugelassen.
![](https://philaseiten.wavecdn.net/up/95052316/9/4/e3e8fc99_l.png)
![](https://philaseiten.wavecdn.net/up/95052316/4/1/bd6b7575_l.png)
Interessant ist außerdem die verkehrte Schreibweise des Namen Frankotyp statt Francotyp in diesem Werk.
Viele Grüße
Hajo