Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Vorausentwertungen Deutschland
Das Thema hat 241 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3 4 5   6   7 8 9 10 oder alle Beiträge zeigen
 
DL8AAM Am: 22.01.2015 20:49:48 Gelesen: 212592# 117 @  
Wie schon mal geschrieben, sind die Atypischen wohl inzwischen typisch für diese Art von Vorausentwertungen. ;-)

Hier meine neuste Beute, die zwar vom Grundaufbau dem sonst üblichen Kreisstempelformen entspricht, trotzdem immer noch irgendwie recht 'ungewöhnlich' erscheint:



INFOPOST-Sendung (=ENTGELT BEZAHLT) durch einen unbekannten Dienstleister für den Absender "managersparring" (Eichenweg 4, 29640 Schneverdingen) verschickt. Frankiert mit 28 Cent (Blumen) und vorausentwertet mit Tintenstrahler (Gerätenummer 401; 4: Frama) "BERLIN - OBERSCHÖNEWEIDE / 12459" am 16.01.2015.



Gruß
Thomas
 
jmh67 Am: 12.04.2015 21:27:51 Gelesen: 212895# 118 @  
Hier mal ein neueres Beispiel aus Burgkunstadt, ein Absenderstempel, bei dem eigentlich keine Kleinbuchstaben nötig gewesen wären.

-jmh


 
DL8AAM Am: 23.04.2015 19:34:55 Gelesen: 210848# 119 @  
@ jmh67 [#118]

... aus Burgkunstadt, ein Absenderstempel ...

Vielen Dank für das Zeigen! Das bestätigt wieder meine Meinung, dass bei den modernen Vorausentwertungen, zumindest bei den "Kreis-" Absenderstempeln, die Besonderheiten hinsichtlich Stempelform, -inhalt und -größe sowie Beschriftung und Schriftart, eher die Regel, als eine Ausnahme darstellen.

Mit der großen Bitte an Richard, eine Kopie Deines Beitrages in das (ebenfalls) passende Thema "Vorausentwertungen Deutschland" zu stellen. (vielleicht sollten wir das aber mal in alte/DR und moderne/Bund Formen aufsplitten, die heutigen Formen haben das schöne alte Thema ja fast schon überrannt)

Besten Dank und LG
Thomas

[Beiträge [#118] und [#119] wie gewünscht aus dem Thema "Deutsche Poststempel mit Kleinbuchstaben im Ortsnamen" kopiert]
 
Journalist Am: 22.07.2015 17:17:58 Gelesen: 207487# 120 @  
Hallo an alle,

in den letzten Tagen habe ich die Vorausentwertungen mittels neuen Digitaldrucks (oft Tintenstrahldruck) bezüglich der neuen Kennungen aktualisiert. In meiner Übersichtsliste - siehe folgender Link:

http://jolschimke.de/stempel/absenderstempelung-im-digitaldruck.html#Uebersicht

konnte ich 7 weitere Kennungen neu erfassen. Die höchste ist nun die folgende Kennung:



Damit sind nun 20 verschiedene Kennungen bekannt. Es soll zwar auch noch die folgenden Kennungen geben: 1A00000801 und 1A00007301, aber hier liegt mit außer einer Info bisher kein Scan oder eine Kopie vor - wer kann hier weiterhelfen ?

Zusätzlich gibt es einen Fall ohne Kennung (Otto Theobald) und eine Musterkennung. Weiter ist von Bethel nun eine zweite Werbung aufgetaucht:



Die erste Werbung gab es anfangs in blau, nachher in schwarz.

Wer kennt hier weitere Kennungen oder kann die 2 ohne Abbildung nachliefern. Außerdem werden einige der Kennungen noch im Tausch oder Kauf fürs Archiv gesucht - wer kann hier weiterhelfen ?

Viele Grüße Jürgen
 
DL8AAM Am: 12.10.2015 21:01:03 Gelesen: 204714# 121 @  
Hier eine weitere Form einer modernen Vorausentwertung, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht gleich als solche auffällt: ;-)



Stempelabschlag des Frankierservices vom DPAG-Briefzentrum Gera; ohne Werbeklischee, mit Zusatz "Entgelt bezahlt"; Selfmailer [1] als INFOPOST versendet, Absender: Auktionshaus Peter Rapp AG, Toggenburgerstraße 139, CH-9500 Wil, Schweiz.

INFOPOST-Sendungen, die mit Briefmarken frankiert werden, müssen gemäß den derzeit gültigen Vorgaben der DPAG bereits vom Versender (voraus-) entwertet eingeliefert werden, diese Tätigkeit wurde in diesem Fall (im Auftrag des Versenders) durch den DPAG-Frankierservice (bestimmt gegen eine Extra-Servicegebühr) durchgeführt. Trotzdem ist das vom Prinzip her noch immer eine echte Vorausentwertung. ;-)

Gruß
Thomas

[1]: https://de.wikipedia.org/wiki/Selfmailer
 
Heinz 1 Am: 13.10.2015 10:07:56 Gelesen: 204681# 122 @  
@ DL8AAM [#121]

Hallo Thomas,

das ist keine Vorausentwertung, sondern ein Machinenstempel der Post (BZ 07). Bei den Vorausentwertungen ist eine Maschinennummen angebeben. Siehe z.B. Beitrag [#120].

Viele Grüße
Heinz
 
DL8AAM Am: 13.10.2015 17:49:02 Gelesen: 204623# 123 @  
@ Heinz 1 [#122]

Hallo Heinz,

das ist keine Vorausentwertung, sondern ein Machinenstempel der Post (BZ 07).

Natürlich ist das vom Grundprinzip her noch immer eine Vorausentwertung!

Bei den Vorausentwertungen ist eine Maschinennummen angebeben

Eine Maschinennummer in den Absenderstempeln sollte zwar sein, ist aber auch längst nicht mehr die Regel, insbesondere bei modernen Tintenstrahlern (siehe u.a. [#116][#118]) oder bei 'umgebauten' oder zweckentfremdeten (DPAG-) Stempelgeräten (siehe u.a. Beitrag 58 in [1]) sieht das inzwischen ganz anders aus. Ob diese überhaupt (noch) zwingend notwendig wären, kann ich nicht sagen, die INFOPOST-Regeln halten sich da erst einmal zurück, es heisst dort lediglich "Zur Nutzung der Absenderstempelung ist ein Vertrag mit der Deutschen Post AG erforderlich". Die Vertragsbedingungen sind leider nicht einsehbar.

Nun zur Natur als Vorausentwertung:

Wie ich bereits ausgeführt habe, dürfen - gemäß der Postregularien - INFOPOST-Sendungen mit Briefmarken freigemacht werden. Dazu ist aber zwingend vorgeschrieben, dass die Briefmarken vor der endgültigen Einlieferung bereits vorausentwertet wurden. Wenn der Versender/Einlieferer aber keine eigene Absenderstempelgerätschaften zur Verfügung hat, kann der Auftrag zur "Voreinlieferungsentwertung" der Briefmarken ersatzweise auch an die Post selbst bzw. an den Frankierservice der DPAG "fremdvergeben" werden. In diesen Fällen wird grundsätzlich nur ein Stempelgerät des DPAG-Frankierservices eingesetzt, das kann von einem Handroll-Wellenstempel bis zu diesen "AEG/Siemens"-Maschinenstempeln mit 2D-Matrixcode gehen, im Einzelfall sieht man sogar die blauen Frankierwellen NEOPOST-Tintenstrahler des Frankierservices - aber prinzipiell nie ein normales [Maschinen-] Stempelgerät (der Sortierstrassen) in den Briefzentren (oder auch nur normale Tagesstempel), d.h. eine Entwertung im Rahmen der normalen Post- bzw. Sortierbearbeitung findet grundsätzlich nicht statt (wenn alles korrekt abläuft). Das bedeutet aber auch, dass bevor die normale postalische INFOPOST-Sendungsbehandlung beginnen kann, so die Post - in einem separaten Arbeitsgang - diese briefmarkenfrankierten INFOPOST-Sendungen (vor-)entwertet hat, d.h. die Voreinlieferungs-Vorausentwertungsanforderung ihrer INFOPOST-Regeln sind somit erfüllt. Das die endgültige Einlieferung u.U. auch sehr zeitnah, ggf. sogar vom selben DPAG-Mitarbeiter bearbeitet wird (?), mag ja sein, trotzdem sind das separat zu betrachtende Postbearbeitungs-Schritte. Diese (Voraus-)Entwertungs-Dienstleistung ("Absenderstempelung") lässt sich die Post sogar noch extra bezahlen!

Zitat DPAG "Gegen ein zusätzliches Entgelt übernehmen wir die Frankierung oder Absenderstempelung von INFOPOST." [2], d.h. auch die Post sieht darin expliziet eine Absenderstempelung! Dass für die Post die Absenderstempelung VOR der Einlieferung stattzufinden hat, sagt sie ebenfalls ganz ausdrücklich "Bei der Absenderstempelung werden die INFOPOST Sendungen mit Briefmarken frankiert und vor der Einlieferung ... entwertet.", d.h. es liegt auch für die Post somit ganz offiziell eine Vorausentwertung vor!

Briefmarkenfrankaturen auf eingelieferten INFOPOST-Sendungen sind (gelten für die DPAG gemäß ihrer Regeln) also grundsätzlich immer (als) vorausentwertet, man kann auch sagen die Post nimmt nur vorausentwertete Briefmarken-INFOPOST-Sendungen unter bzw. zu den INFOPOST-Konditionen an! D.h. [#120] = Vorausentwertung. ;-)

Das klingt zwar vielleicht alles nur nach Haarspalterei, aber ...

Beste Grüße
Thomas

[1]: http://www.philaseiten.de/thema/5436 Beitrag 58
[2]: https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Infopost/Download/2015_02-Broschuere-Infopost-Download.pdf
 
Heinz 1 Am: 13.10.2015 19:32:56 Gelesen: 204603# 124 @  
@ DL8AAM [#123]

Nochmals das sind keine Vorausentwertungen.

Die Briefmarke ist eindeutig mit einem Frankierservice Stempel abgestempelt und eindeutig mit einem Maschinenstempel. Nur die Post stempelt so Infopostsendungen gegen ein Aufgeld. Egal ob die Briefmarken schon aufgeklebt ist oder dies die Post noch macht. Dann wird die Sendung natürlich direkt nach der Stempelung in den Postbetrieb weiter geleitet. Deshalb kann es keine Vorausentwertung sein. Nur wenn die Sendung mit Briefmarken nach der Stempelung nochmals den Postbetrieb verlässt und dann irgendwann wieder eingeliefert wird könnte man von einer Vorausentwertung sprechen.

Es wäre nur eine Vorausentwertung wenn die leeren Umschläge abgestempelt worden sind, danach dem Abs. zurückgegeben wurden und er dann erst den Inhalt eingesteckt hat und dann wieder die Sendungen bei der Post eingeliefert hat. Nur dann könnte man von einer Vorausentwertung sprechen. Wie willst Du dies aber beweisen?

Wenn der Absender eine Maschine zum Entwerten der Briefmarken hat muss diese bei der Post registriert werden und bekommt natürlich eine Maschinennummer wie im Beispiel [#117] oder [#120]. Das die Maschinennummer bei diesen Absenderstempel manchmal fehlen ist eigentlich gegen die Vorschrift. Wenn aber ein Unternehmen mit 100 bis 1000000 Stück Infopost kommt und diese wie in [#118] gezeigt das der Stempel ohne Maschinennummer ist, aber sonst alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Post mit Sicherheit für die meist einmalige Angelegenheit beide Augen zudrücken. Denn es geht schließlich um viel Geld. Da sogar Kleinstmengen mit einem Hand-Tagesstempel abgestempelt sein können ist zwar möglich aber ebenfalls nicht den Vorschriften entsprechend.

Selbst wenn der Kunde ein Werbeklischee seiner Firma beim Frankierservice haben möchte ist dies natürlich möglich. Aber nur die Post stempelt diese Sendungen ob mit oder ohne Briefmarke. https://www.deutschepost.de/de/f/frankierservice/frankierservice_service.html

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 13.10.2015 20:40:04 Gelesen: 204589# 125 @  
@ Heinz 1 [#124]

Gut das ist Deine Meinung. ;-)

Ich bleibe da lieber bei der offiziellen Sichtweise und den aktuell gültigen Bestimmungen der Post, die ja schreibt (siehe oben [#123]) "Bei der Absenderstempelung werden die INFOPOST Sendungen mit Briefmarken frankiert und vor der Einlieferung entwertet.". Gerätschaften, die diese Absenderstempelung durchführen, können dabei beim Kunden vor Ort, bei irgendeinem externen Dienstleister sonstwo oder sogar auch beim Frankierservice als zusätzlicher Dienstleister im Briefzentrum stehen, siehe "gegen ein zusätzliches Entgelt übernehmen wir (der Frankierservice -ed) die Absenderstempelung von INFOPOST.". Noch präziser kann die Post ja nicht noch werden, oder? ;-) Die sogenannte Absenderstempelung von Briefmarken wird von der Post also per Definition als so eine geforderte Vorausentwertung angesehen. Von der DPAG werden dann auch nur entsprechend (voraus-) entwertete Briefmarken-INFOPOST-Sendungen angenommen. Das das ist nicht nur ein postinternes "Linke+Rechte-Hand"-Spielchen der Post ist, sieht man alleine auch schon an dem zusätzlich geforderten Entgelt, dass diese Zusatzdienstleistung den Kunden kostet. Obwohl das eigentlich ein Art von Witz ist, sich vom Kunden für die Entwertung von Briefmarken zusätzlich bezahlen zu lassen. Bald kostet uns der Standardbrief 70 Cent, plus 1 Cent-Abstempelgebühr, "Stempelmarken", klingt doch gut. ;-)

Aber zurück zum Absenderstempel: Wo diese Absenderstempelung nun also stattfindet, wo die ausführenden Geräte stehen bzw. wer diese betreibt (Absender/Lettershop/Versender/Einlieferer oder auch die "Abteilung Frankierservice" im jeweiligen DPAG BZ) ist dabei unerheblich. Das eine irgendwie vorausentwertete Sendung physisch vom Dienstleister erst wieder dem Versender rück-übergeben werden muss, um dann als Vorausentwertung zu gelten, wird bzw. kann nirgendwo gefordert werden und macht auch keinerlei Sinn. Entscheidend ist nur, dass bei der jeweils zuständigen postalischen Einlieferungsstelle ausschließlich Sendungen mit bereits im Vorfeld entwerteten Briefmarken eingereicht werden dürfen - und das fordert die DPAG nun einmal in ihren INFOPOST-Bestimmungen ganz expliziert.

Im Prinzip besagen auch unsere alten, traditionellen Definitionen (vereinfacht "Einlieferung mit bereits entwerteten Wertzeichen") als Kernaussage nichts anderes. Wie letztlich der Weg zu dem Zustand "vorausentwertet" im Speziellen angelegt ist, ist besonders in der heutigen Zeit, mit seinen sehr variablen, vielfältigen Automatisierungs-, Prozess- und Geschäftsmodellen, inklusive vielschichtigster Kostenstellen-Organisationsformen, plus den ach so kreativen Marketingstrategien der privatisierten Postanstalten (und der werbetreibenden Industrie), für Außenstehende kaum noch zu überblicken und prinzipiell eigentlich auch nicht relevant. Entscheidend für uns ist lediglich, "dass bei der jeweils zuständigen postalischen Einlieferungsstelle ausschließlich Sendungen mit bereits im Vorfeld entwerteten Wertstempeln eingereicht werden" - und genau diese Vorgabe hat hier der Frankierservice ja letztendlich voll erfüllt. ;-)

Gruß
Thomas
 
Holzinger Am: 13.10.2015 22:40:00 Gelesen: 204570# 126 @  
@ DL8AAM [#125]

Sehe ich als Mitglied der ARGE-VE auch so, auch wenn die "neumodischen Sachen" nicht so mein Ding sind.
 
Heinz 1 Am: 14.10.2015 11:01:16 Gelesen: 204520# 127 @  
@ Holzinger [#126]

Die Definition einer Vorausentwertung ist ganz klar umschrieben. Die Sendung muss:

1. Mit Briefmarken freigemacht sein (Ganzsachen gelten gleichfalls).

2. Die Entwertung muss erfolgen vor der Einlieferung bei der Post. Das heißt, egal ob der Absender, ein Mailingunternehmen oder sonst wer die Briefmarken abstempelt (Genehmigung der Post vorausgesetzt) und dann die Sendungen mit den entwerteten Briefmarken bei der Post einliefert, dann handelt es sich um eine Vorausentwertung.

Wenn der Absender oder ein Mailingunternehmen die frankierten Infopostsendungen ohne Stempelentwertung bei der Post einliefert sind dies keine Vorausentwertungen, da die Sendung nicht entwertet und damit nicht vorausentwertet bei der Post eingeliefert wurde.

Sendungen die bei der Post eingeliefert werden und dann mit dem Frankierservice Stempel abgestempelt werden (auch wenn diese von der Post mit Briefmarken frankiert werden) verlassen nach der Einlieferung der Sendung den Postbetrieb nicht mehr. Damit können diese nicht vorausentwertet sein.

Auch wenn die Post den Frankierservice Stempel mit einem zusätzlichen Klischee des Absenders versieht ist dies keine Vorausentwertung auch wenn die Post dies als Absenderstempelung bezeichnet. Denn dort werden meines Wissens keine Briefmarken verwendet. Schon deshalb können es keine Vorausentwertungen sein.

Aber wenn Du anderer Meinung bist, bleibe dabei.

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 03.11.2015 18:17:57 Gelesen: 203674# 128 @  
@ Heinz 1 [#127]

Hallo Heinz,

ich habe mich mal bei den "offiziellen" Phila-Fachleuten zu diesem Thema schlau gemacht. Auf der Webseite der ARGE Briefpostautomation werden Entwertungen von mit Briefmarken freigemachten INFOBRIEF-/INFOPOST-Sendungen durch den Frankierservice der DPAG ebenfalls als Vorausentwertungen eingestuft, siehe die Screenshot-Auszüge:



http://www.arge-briefpostautomation.de/stempelgeraete-der-deutschen-post/aufstell-und-stempelmaschine-am-990991-firma-aeg



http://www.arge-briefpostautomation.de/stempelgeraete-der-deutschen-post/frankierservice-maschinen-1d05-firma-neopost

Die auch den Artikel von Jürgen Olschimke in der "philatelie"-Ausgabe Nr. 405 (März 2011), hier ein Bildschirmfoto aus der Online-Version [1]



" ... (deshalb -ed) ... dürfte der Frankierservice als mögliche Vorausentwertung zugelassen worden sein. Allerdings erfolgte hier natürlich die Stempelung nicht im voraus durch den Kunden, sondern im Auftrag des Kunden durch die Post selbst gegen Bezahlung. ...", d.h. Vorausentwertung durch die Post!

Wie es nun aussieht können ich - ebenso wie Holzinger [#126], als Mitglied der ARGE Vorausentwertungen, und auch die DPAG selbst - also mit dieser Zuordnung nicht ganz so falsch liegen. ;-)

Gruß
Thomas

[1]: http://jolschimke.de/stempel/neues-absender-stemplungsverfahren-im-test.html


Aktueller Tintenstrahl-Absenderstempel LORCH, WÜRTT / 151 / 73545 vom 17.04.2015; Zusatz ENTGELT BEZAHLT, d.h. INFOPOST-Sendung; Werbeklischee "175 Jahre Briefmarke" vom Briefmarkenhaus Hermann E. Sieger.
 
Heinz 1 Am: 04.11.2015 10:05:22 Gelesen: 203536# 129 @  
Hallo Thomas,

ich habe mit Olschimke in Sindelfingen dieses Thema diskutiert. Auch ihm habe ich erläutert, dass die Abstempelung mit dem Frankierservice Stempel keine Vorausentwertungen sind, wenn die Sendungen von der Post abgestempelt werden.

Egal was auf den verschiedenen Web-Seiten steht oder behauptet wird, es sind keine Vorausentwertungen. Dazu nochmals die Webseite der Arge Vorausentwertungen (http://www.arge-ve.de/).

Was sind VE?

Unter diesem postalischen und philatelistischen Begriff ist jedwede Entwertung von Postwertzeichen zu verstehen, die entweder vor Aufkleben der Marken auf eine Sendung erfolgt und die einzige und endgültige Entwertung darstellt oder die Abstempelung der Marken mittels spezieller Maschinen durch den Absender vor Einlieferung der Sendungen bei der jeweiligen Post. Die Entwertung kann durch Aufdrucke oder speziell dafür geschaffene Stempel erfolgen.


Nur die im zweiten Bild gezeigten Abstempelungen sind Vorausentwertungen (mit Kennummer). Auch die Abstempelungen mit dem Frankierservice Stempel der alten Form, 3. Abb. sind keine Vorausentwertungen. Auch wenn dies so auf der Webseite der Briefpostautomation steht. Das ist eben falsch und wird durch immer wiederholen nicht richtiger.

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 04.11.2015 15:21:57 Gelesen: 203500# 130 @  
@ Heinz 1 [#129]

Hi Heinz,

Genau, Du sagst es richtig " ... die Abstempelung der Marken mittels spezieller Maschinen durch den Absender vor Einlieferung der Sendungen bei der jeweiligen Post ...". Und da genau der FRANKIERSERVICE dieses vor der Einlieferung der INFOPOST-Sendungen bei der jeweiligen dann für INFOPOST zuständigen postalischen Einlieferungsstelle (und diese Einlieferungsstelle ist eben noch nicht der FRANKIERSERVICE), im Kundenauftrag, gegen eine Extra-Gebühr, auf gesonderten speziellen Maschinen durchführt, ist es eben auch gemäß dieser Deiner Definition eine VE, zugegeben zwar keine so richtig schöne, aber trotzdem ... ;-) Ebenso, wie für die DPAG selbst, zumindest entsprechend ihrer eigenen INFOPOST-Regularien. Unsere Diskussion über steht und fällt mit dem Punkt "wann findet die Einlieferung der INFOPOST-Sendungen statt", die DPAG schaltet hier in ihren Verfahrensabläufen für INFOPOST den FRANKIERSERVICE vor die endgültige Einlieferung, d.h. die Einlieferung findet erst nach der Absenderstempelung durch den FRANKIERSERVICE, für die DPAG eine separate Entität, statt. Es gibt heute (neben den verschiedenen Kostenstellen/Organisationseinheiten, auch separate und unabhängige Geschäftsfelder bzw. bis zu rechtlichen Ausgliederungen, sowie die Trennung zwischen DPAG-Privatpost und hoheitlicher DPAG-UPU-Post) eben nicht mehr die Post. Innerhalb der DPAG gibt es sogar etwas wie Lettershops (u.a. siehe [2]), die im Rahmen einer Fulfillment-Dienstleistung auch Deine Absenderstempel 'mit Nummern' betreiben (können). Deshalb wird eine genaue Abgrenzung der modernen organisatorischen Abläufe immer schwierig und interpretativ bleiben. Aber da wir als "Moderne Postgeschichtler"-Philatelisten die jeweils zu dem Zeitpunkt 'gültigen', aktuellen postalischen Verfahrenweisen (zumindest) versuchen (richtig) abzubilden, zu klassifizieren und zu beschreiben, passt das aber schon gut zusammen ;-) Eine Ein-Eindeutigkeit geben unsere alten Formulierungen inzwischen nicht mehr her, z.B. wann ist was wo, bei wem "vor". Zumindest offiziell, d.h. hier "DPAG-postalisch" betrachtet handelt es sich in jedem Fall um eine Absender- bzw. Vorausentwertung. Leider kümmert sich die Post nicht mehr um eine 1:1-Übertragung von Formulierungen aus Handbüchern des 19. Jahrhunderts, um so ihre modernen, privatwirtschaftlichen Dienstleistungsmodelle mit unseren Altdefinitionen abzugleichen, nur um es uns leicht zu machen, nö leider nicht - es ist leider anders herum ;-)

Deine "vor"-Interpretation ist entsprechend der Definition vertretbar und haltbar, ebenso wie die der genannten ARGEs. Ich meine nur aber, dass die Einordnung des letztlich anbietenden und ausführenden Organs als solches, d.h. irgendwie die 'Macht des Faktischen' das entscheidene Milligramm in die Waagschale "pro VE" wirft.

Aber, Achtung! Da das Produkt INFOPOST zum Jahresende 2015 (wohl) abgeschafft wird und die DPAG dafür mit Wirkung zum 01.01.2016 (wohl) das neue Produkt DIALOGPOST erfunden hat [1], müssen wir uns hier unter Umständen wieder auf vollkommen neue Prozesse, Verfahrensanweisungen und Regularien gefasst machen. Nebenbei bescherrt uns die Post damit mal wieder ein weiteres abgeschlossenes Sammelgebiet! Und wer weiss welche neuen verfahrenstechnischen Spitzfindigkeiten sich die Post dafür hat einfallen lassen. Leider habe ich noch keinerlei Angaben auf den Seiten der DPAG bezüglich DIALOGPOST gefunden. Dort findet sich noch immer ausschließlich INFOPOST ohne irgendeinen Hinweis oder Querverweis auf das Künftige. Das heisst noch immer inklusive der alten, bekannten INFOPOST-"Produktbeschreibung", eben die mit dem Angebot bzw. der Möglichkeit der Absenderstempelung durch den FRANKIERSERVICE, als eine - der INFOPOST-Einlieferung vorgeschalteten - gesonderten, kostenpflichtigen Dienstleistung durch eine separate Entität ;-)

Also alles auf Null, abwarten und dann alles wieder auf das allergenaueste durchforsten, schnüffelnd auf der Suche nach den nächsten versteckten Fein- und Gemeinheiten, die uns die Post möglichweise wieder unterschieben tut - die dann natürlich erst einmal wieder nicht so leicht in unsere alten, traditionellen Definitionen aus einfachereren, guten alten staatspostlichen Zeiten passen. Es wird bestimmt wieder spannend - Alles Neue macht der Januar ;-)

Mit vorfreundigen Grüßen
Thomas

[1]: http://www.jannausch.de/lettershop/dialotpost/index.php
[2]: http://www.philaseiten.de/beitrag/101282
 
Heinz 1 Am: 05.11.2015 18:46:58 Gelesen: 203415# 131 @  
@ DL8AAM [#130]

Es ist müßig mit Dir zu streiten. Nochmals alles mit Briefmarken was beim Absender gestempelt wird sind Voerausentwertungen. Alles was bei der Post gestempelt wird sind keine Vorausentwertungen.

In deiner Antwort hast Du einen kleinen aber wesentlichen Punkt übersehen. "die Abstempelung der Marken mittels spezieller Maschinen durch den Absender vor Einlieferung " Denn das ist der wesentliche Punkt um eine Vorausentwertung bei der heutigen Infopost zu sein.

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 05.11.2015 19:13:20 Gelesen: 203408# 132 @  
@ Heinz 1 [#131]

Ja, leider vollkommen müßig.

Nur ganz kurz, nach Deiner Definition, wären somit fast alle diese Formen keine Vorausentwertungen mehr, denn sicherlich werden heute 90% plus x (inklusive der "Kreisstempel mit Nummern") nicht mehr durch den Absender selbst gestempelt, sondern durch einen von ihm beauftragten externen Dienstleister. Seien das nun "Lettershops" mit der Teil- bzw. Zusatzleistung Frankieren oder Versand- bzw. auch spezielle Frankierdienstleister, hier gibts ganz private oder als deren Mitbewerber eben DPAGs Abteilung FRANKIERSERVICE u.a. Alle diese im Kundenauftrag durchgeführten Stempelungen nennt man bzw. die Post heute Absenderstempel. Ohne eine vorherige Absenderstempelung (VE) der Briefmarken lässt die Post ja auch keinerlei INFOPOST-(Briefmarken-)Sendungen mehr zur Einlieferung zu, so eindeutig sind nun einmal die Postbestimmungen. Daran kann keiner - außer der Post - etwas ändern.

LG
Thomas
 
Heinz 1 Am: 06.11.2015 19:24:13 Gelesen: 203361# 133 @  
Hallo Thomas,

natürlich sind die Infopostsendungen die mit dem Absenderstempel vom Absender oder einer Mailingfirma, Dienstleister oder wer sonst Vorausentwertungen, solange die Briefmarken auf der Sendung abgestempelt sind bevor sie bei der Post eingeliefert werden.

Nur wenn sie bei der Post ohne Stempel, egal von wem, eingeliefert werden und die Post stempelt die Briefmarke auf der Sendung ab sind es keine Vorausentwertungen, da die Sendung den Postbetrieb nicht mehr verlässt bis das die Sendung beim Empfänger ist.

Gruß Heinz
 
DL8AAM Am: 27.12.2015 21:03:47 Gelesen: 200816# 134 @  
@ Heinz 1 [#133]

Heinz, gut das mag alles Deine Meinung sein, aber nach den aktuell gültigen, offiziellen DPAG-Bestimmungen für die (nur noch bis zum 31.12.2015 existierenden) INFOPOST-Sendungen, handelt es sich (zumindest) postalisch (vom Wortlaut her) gesehen um eine Vorausentwertung, und auf diese beziehe ich mir hier, aber egal.

Der Grund meines heutigen Postings ist aber ein neues Absenderstempel-Kundenklischee aus der "Gruppe" Hermann E. Sieger aus Lorch, nun aber für deren Ableger "Top Collect GmbH Modellautos zum Sammeln" (Am Venusberg 16, 73547 Lorch/Württemberg). Die Gerätenummer ist die bereits von/für Hermann E.Sieger GmbH recht bekannte "151".



LORCH, WÜRTT 151 73547 vom 18.11.2015, Werbeklischee "TOP COLLECT IDEEN ZUM SAMMELN".

Gruß
Thomas
 
Journalist Am: 27.12.2015 22:39:36 Gelesen: 200787# 135 @  
@ DL8AAM [#134]

Hallo Thomas,

wenn ich den Scan richtig deute, handelt es sich hier um eine Tintenstrahlentwertung - die früher vorhandene Vorausentwertermaschine von Sieger scheint schon eine Weile nicht mehr einsatzfähig zu sein, daher wird hier eine Vorausentwertung mittels Tintenstrahl "vorgegaukelt", die so normalerweise laut Produktmanagement nicht zulässig ist.

Siehe auch mein Beitrag bei der Dauerserie Blumen:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=4013#M31 #289

Die Änderung bei Sieger müsste so circa im Sommer 2014 stattgefunden haben.

viele Grüße Jürgen
 
DL8AAM Am: 28.12.2015 02:24:57 Gelesen: 200750# 136 @  
@ Journalist [#135]

Die Änderung bei Sieger müsste so circa im Sommer 2014 stattgefunden haben.

Mein letzter mechanische 151er-Absenderstempelabschlag von Sieger stammt vom 29.07.2014. Leider habe ich dann eine Lücke zu meinen ersten 151er-Tintenstrahlern, bis zum 08.01.2015 (Werbeklischee "Elvis"), siehe [1].



Mit der "neuen" Kreisstempelform, d.h. kleinere, unten 'mehr' an den Kreis angeordnete Postleitzahl und kleinere Gerätenummer - im Gegensatz zu der "ursprünglichen" Form, hier vom 15.03.2013:





Vom 29.02.2014, ohne Gerätenummer. Ich vermute, dass die dort seit 2013 bereits erste Probleme mit dem mechanischen "Altgerät" (noch alter Stempelkopf) hatten, dann kam der neue Stempelkopf im "Altgerät" und anschließend der neue Tintenstrahler zum Einsatz?

Hast Du vielleicht eine Quelle für die Aussage, dass Tintenstrahl-Absender(kreis-)stempel nicht zugelassen (worden) bzw. nicht genehmigungsfähig sind? Für Tintenstrahler ist zwar zwischenzeitlich die neue "Frankierwellen"-Form eingeführt worden, ich finde aber keine Information, dass für Tintenstrahleinsätze grundsätzlich keine Kreistempelformen (parallel) möglich sind. Man kann aber ggf. postulieren bzw. den Umkehrschluss ziehen, dass nach der Einführung der neuen Frankierwellen-Absenderstempel, keine neuen Tintenstrahl-Kreisstempel-Anwendungen mehr (neu) genehmigungsfähig sind, aber?

Gruß
Thomas


[1]: http://www.philaseiten.de/beitrag/100837
 
Journalist Am: 28.12.2015 12:03:13 Gelesen: 200693# 137 @  
@ DL8AAM [#136]

Hallo Thomas,

bezüglich der Maschine von Sieger sind meine Erkenntnisse ähnlich.

Nun zu der Frage, ob eine Tintenstrahlentwertung in Form eines scheinbaren Klischees Einkreisstempel zugelassen ist oder nicht.

Vor circa 3 bis 4 Jahren hatte sich mal ein Lettershop an mich gewandt, der für Richard Borek in Braunschweig auch solche Vorausentwertungen machen wollte, aber keine Vorausentwertermaschine hatte bzw. keine mehr erwerben konnte. Ich habe ihm daher die Tintenstrahlentwertung oder alternativ die Laserdruckentwertung vorgeschlagen. Er hat hier auch Muster angefertigt, und diese der Firma Borek vorgelegt - die waren damit einverstanden, aber als er dann die Post gefragt hat, hat die das abgelehnt, da es nicht dokumentenecht wäre.

Dies ist ja auch die Aussage bezüglich der Digitaldruckentwertung vom Produktmanagement, hier sind nur bestimmte Tinten oder spezielle Druckverfahren zugelassen, die dokumentenecht sind.

Die meisten Lettershops fragen aber offiziell nicht beim Produktmanagement nach und außerdem vor Ort wird dies bei der Einlieferung auch nicht beanstandet, falls man es überhaupt sieht oder sehen will. Man will ja den Kunden nicht ärgern und solange der Kunde hier die Post wissentlich nicht betrügt, wird dies scheinbar durchgewunken obwohl die Anweisungen dazu vom Produktmanagement in der Theorie anders lauten.

Falls man hier sich mit einen Originalbeleg von Sieger an das Produktmanagement wenden würde, um zu fragen, wieso dies zulässig wäre, würde man vermutlich viel Staub aufwirbeln, da die Zentrale davon vermutlich nicht informiert ist.

Soweit meine Erkenntnisse dazu.

Viele Grüße Jürgen
 
DL8AAM Am: 01.02.2016 17:12:02 Gelesen: 198938# 138 @  
@ Journalist [#120]

Im Thema 'neue Dialogpost' hatte ich letzte Woche bereits eine "Frankierwellen"-Vorausentwertung der neuen DIALOGPOST gezeigt (1A00004601 für die UDI Beratungsgesellschaft mbH aus 90329 Nürnberg) [1], heute möchte ich aber auch in diesem Thread ein aktuelles Beispiel zeigen, insbesondere da die "Gerätenummer" bisher noch nicht dokumentiert worden ist.

1A00002901



Ausschnitt aus einer C4-Sendung (DIALOGPOST Groß, 101 bis 250 Gramm, d.h. Grund-Entgelt 72 Cent [2]) des Absenders (besser 'für den Absender') SECPLAN GmbH aus 64385 Reichelsheim, Januar 2016 - mit Zusatzprodukt PREMIUMADRESS PLUS. (Teil-) Freigemacht mit einer Briefmarke zu 70 Cent (Motiv Schokoladen-Kosmee, selbstklebend) und entwertet per



Absenderstempel (Tintenstrahl-Vorausentwertung "Frankierwelle") mit der Gerätenummer bzw. besser Kundennummer des Versenders (hier sehr wahrscheinlich nicht die des Absenders, sondern die eines "Lettershops") 1A00002901.

Gruß
Thomas

[1] http://www.philaseiten.de/thema/8615 Beitrag 8 = http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=121229
[2] https://www.deutschepost.de/de/d/dialogpost/dialogpost_preise.html
 
DL8AAM Am: 06.04.2016 15:10:15 Gelesen: 195153# 139 @  
@ Journalist [#120]

Jürgen,

Dein 9101er ist nach der Umstellung von INFOPOST auf die neue DIALOGPOST auch hin weiterhin aktiv:



1A00009101 - per Tintenstrahler aufgebrachte Vorausentwertung (Absenderstempel) als DIALOGPOST-"Frankierwelle" auf einer 28 Cent Briefmarke (Tausendgüldenkraut) von/für einen unbekannten Versender/Absender, März 2016.

Gruß
Thomas
 
DL8AAM Am: 15.04.2016 18:20:01 Gelesen: 194795# 140 @  
@ Journalist [#135]

wird hier eine Vorausentwertung mittels Tintenstrahl "vorgegaukelt", die so normalerweise laut Produktmanagement nicht zulässig ist.

Heute ist mir ein weiteres, aktuelles "Sieger-Mailing" in die Fänge geraten, das ebenfalls so eine "Kreisstempel"-Vorausentwertung per Tintenstrahl trägt. ;-)



Ausschnitt aus einem (ungefähr) C4-Umschlag (DIALOGPOST mit Zusatzleistung PREMIUMADRESS BASIS) mit Werbung zur aktuellen FOREVER GLOBAL-Briefmarkenausgabe "The Moon" der amerikanischen Post USPS. Versendet wurde das Kundenmagazin "Sieger Post", Nr. 413/2016.



Briefmarken-Frankatur durch einen 10er Bogen des 8 Cent-Ergänzungswerts (= 80 Cent), vorausentwertet per Kreisstempel-Tintenstrahl-Abdruck LORCH, WÜRTT / 151 / 73545 vom 05.03.2016 mit Werbeklischee, Motiv "Mondlade-Ensemble" (mit winkendem Astronaut im Raumanzug, USA-Flagge, zwei Sterne und CSM Apollo-Raumschiff). Mit Zusatz "ENTGELT BEZAHLT", d.h. DIALOGPOST.

Gruß
Thomas
 
DL8AAM Am: 23.08.2016 16:13:18 Gelesen: 189432# 141 @  
@ DL8AAM [#113][#115], Journalist [#114]

und per Absenderstempel (Kennung 1A00007201) vom Versender vorausentwertet. Als Zusatz findet sich nun der Text "Entgelt bezahlt" statt (wie bisher beobachtet) "INFOPOST".

Hier ein aktuelles Mailing aus August 2016, dass ebenfalls per Absenderstempel 1A00007201 vorausentwertet ist:



Versand für den Absender "TOP 100" - compamedia GmbH aus 88662 Überlingen. Frankiert mit 45 Cent (Maiglöckchen). Die Vorausentwertung trägt in diesem Fall nun aber DIALOGPOST als Zusatz, statt "Entgelt bezahlt" [#113].



Gruß
Thomas
 

Das Thema hat 241 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3 4 5   6   7 8 9 10 oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.