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Thema: (?) (37) Bund: Blindensendungen
Das Thema hat 39 Beiträge:
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Herman Am: 01.02.2021 13:52:46 Gelesen: 12268# 15 @  
Wie ich es sehe:

Im Weltpostvertrag ist auch angeführt 5.1 bis 5.4:

In 6 bis 6.2 spricht man nur über Drucksachen und Blindensendungen. Aber zuerst steht unter 5.1 bis 5.4 unter Punkt 5.1.1: correspondence, literature in whatever format including sound records provided that they are send by an organization for the blind, or send to or by a blind person.

Dies bedeutet das auch private Briefe oder Kurzmitteilungen zulässig sind wenn sie an eine blinde Person oder ein Institut für Blinde gesendet werden.

Die Belgische Website ist nicht einfach ein privater Verein. Die Stiftung Licht und Liebe unterstützt Menschen mit einem visuellen Handicap und wird mit einem Institut für Blinde gleichgesetzt, wenn es darum geht, Braille zu senden.

Die vorgenannten, echt gelaufenen Umschläge (z.B. auf dem Web von Franz-Karl anzuschauen) mit dem Label oder Stempel zur Kennzeichnung von Blindensendungen sind m.E. aber nicht immer nur mit solchen Inhalten versehen gewesen oder es ist aus meiner Sicht zumindest fraglich, zumal auch der Absender nicht immer angegeben ist

Richtig, viele der abgebildeten Briefe erfüllen offenbar nicht die UPU-Bedingungen.

Bei uns in die Niederlande galt Folgendes: Die moderne Post konnte nach etwa 1976 kostenlos verschickt werden. Registriert und Express war nicht erlaubt. Nur für Post außerhalb Europas wurde ein Zuschlag für Luftpost erhoben. Ich weiß nicht, ob dies auch für Deutschland gilt.

Es ist auch schwierig, dass jedes Land von den UPU-Regeln abweichen darf. Wenn Sie also einen Braille-Brief haben, müssen Sie per Brief prüfen, welche Bedingungen innerhalb des Versandlandes gelten.
 
Herman Am: 01.02.2021 13:53:51 Gelesen: 12266# 16 @  
Bild: Braille-Brief an FNB in ​​Grave. FNB steht für Federation of Dutch Blind Libraries. Dieser Brief ist also an ein Institut für Blinde gerichtet und erfüllt somit die UPU-Bedingungen


 
fdoell Am: 01.02.2021 14:33:27 Gelesen: 12256# 17 @  
In welchem Artikel des Weltpostvertrages sind denn diese Nr. 5.1 bis 5.4 angeführt (die von mir genannten Absätze 6. bis 6.2 stehen in Artikel 25)? Ich habe den Weltpostvertrag in der Fassung die ab 2002 gilt und finde diese Formulierungen dort nicht.
 
Herman Am: 01.02.2021 16:37:45 Gelesen: 12240# 18 @  
@ fdoell [#17]

Ich habe meine Daten gefunden unter: Conventional Manual update 1 -juni 2019 [1]

[1] https://www.upu.int/UPU/media/upu/files/UPU/aboutUpu/acts/manualsInThreeVolumes/actInThreeVolumesManualOfConventionMaj1En.pdf
 
fdoell Am: 01.02.2021 21:00:21 Gelesen: 12214# 19 @  
Ja danke, das Dokument hat fast 500 Seiten. Magst Du mal schreiben, in welchem Abschnitt oder auf welcher Seite Du das gefunden hast?
 
Herman Am: 01.02.2021 21:47:37 Gelesen: 12204# 20 @  
@ fdoell [#19]

Sie können art 5.1 bis 5.4 finden auf Seite 222.
 
fdoell Am: 01.02.2021 22:20:04 Gelesen: 12195# 21 @  
OK, ich habe das jetzt mal nachvollzogen.

Auf dem Web der UPU [1] gibt es jede Menge Dokumente, da braucht es etwas Zeit, um zu einer Übersicht zu gelangen.

Bei der UPU werden alle paar Jahre Weltkongresse abgehalten, die jedes mal zu Veränderungen der allgemeinen Regeln führten. Was ich als Auszug aus dem Weltpostvertrag (Peking 1999) zitiert habe, wurde also mehrfach geändert. Insbesondere wurden die Artikel des Weltpostvertrags aufgrund zahlreicher Anträge und Abstimmungsergebnisse sehr fein weiter entwickelt und differenziert.

Seit 2017 findet man auf dem Web des UPU die Ergebnisse der Plenarsitzung von 2017, die auf den Weltkongress 2016 in Istanbul folgten und am 1.1.2018 in Kraft traten (frühere Versionen, die wohl als Weltpostvertrag bezeichnet wurden, sind auf diesem Web nicht mehr direkt einsehbar; ich hatte sie in deutscher Übersetzung in deinem dt. Bundesgesetzblatt gefunden). Sie werden unter dem Titel

"Regulations to the Convention and Final Protocol"

veröffentlicht und enthalten (soweit ich das beurteilen kann, weil mir keine Versionen zwischen 1999 und 2017 vorliegen) möglicherweise erstmals die Regelungen, dass auch Korrespondenz von und an Blinde als Blindensendungsinhalt erlaubt sind. So heißt es dort [2] unter

Volume II Letter Post Regulations
Section I Common rules applicable to the international postal service
17 Basic services
17-107 Special provisions applicable to each category of items
5. Items for the blind
5.1 Items for the blind shall include letters bearing writing used by the blind, posted unsealed, and plates bearing the characters of writing used by the blind, as further detailed below:
5.1.1 correspondence, literature in whatever format including sound recordings provided that they are sent to or by an organization for the blind or sent to or by a blind person;
5.1.2 equipment or materials of any kind made or adapted to assist blind

Diese Regeln sind bis zum heutigen Tag in Kraft, d.h. sie wurden durch keine der bislang 9 Updates geändert. Gibt es ein neues Update unter [1], muss man also nur schauen, ob unter 17-107 Änderungen vermerkt sind. Das ist bislang nicht der Fall.

Die von Dir Herman verlinkte Lesefassung beinhaltet die Einarbeitung aller Änderungen in die ursprünglichen Regelungen.

Soweit ich es verstehe, wurde der ursprüngliche Weltpostvertrag aufgeteilt in die Regeln für die Organisation und Struktur des Weltpostvereins selbst (Constitution = Allgemeine Verfahrensordnung) und in die technisch-wirtschaftlichen Regeln für den Postverkehr (siehe vor).

Sollte Korrespondenz deshalb in den zulässigen Inhalt von Blindensendungen aufgenommen sein, weil das seit einigen Jahren vor 2017 bereits in vielen Ländern Praxis war und 2017 aus guten Gründen legalisiert wurde, wäre das eine mögliche Erklärung für die dünnen Briefe von vor 2018, die Blindensendungen sind.

Allerdings kann es natürlich - da zwischen der Fassung des Weltpostvertrags von 1999, als da noch verboten war, und der Fassung von 2017, als das erlaubt wurde, 18 Jahre vergingen, weitere Versionen des Weltpostvertrags geben, die dazwischen galten und möglicherweise bereits solche Inhalte zuliessen. Dies sind nur nicht direkt auf der UPU-Homepage zu finden. Vielleicht weiß ja jemand, wo man die finden kann und postet das hier. Damit könnte man bestimmen, ab wann allgemeine bzw. private Korrespondenz von Blinden und an Blinde nach den Regeln des UPU offiziell und legal als Inhalt von Blindensendungen erlaubt war.

[1] https://www.upu.int/en/Universal-Postal-Union/About-UPU/Acts#scroll-nav__5
[2] https://www.upu.int/UPU/media/upu/files/UPU/aboutUpu/acts/nonPermanentActs/actNonPermanentRegulationsConventionFinalProtocolEn.pdf
 
Herman Am: 02.02.2021 19:51:45 Gelesen: 12148# 22 @  
Vielleicht weiß ja jemand, wo man die finden kann und postet das hier. Damit könnte man bestimmen, ab wann allgemeine bzw. private Korrespondenz von Blinden und an Blinde nach den Regeln des UPU offiziell und legal als Inhalt von Blindensendungen erlaubt war.


Wenn ich den englischen Text richtig interpretiere, wurde dies 2012 auf dem DOHA-Kongress erstmals entschieden (siehe Link unten, auf Seite 120, Punkt 3.1)

https://www.upu.int/UPU/media/upu/files/UPU/aboutUpu/acts/actsOfPreviousCongress/2-act2012DecisionsDohaEn.pdf
 
Franz-Karl Lindner Am: 02.02.2021 20:09:31 Gelesen: 12141# 23 @  
Hallo zusammen,

bei der Neubearbeitung meines Exponates "Blindensendungen" habe ich versucht, alle mir bekannten Beschlüsse der UPU zur Behandlung solcher Briefe mit einfließen zu lassen. Was mir dabei auffiel ist die Tatsache, dass von den meisten nationalen Posten die Beschlüsse mehr oder weniger nur zur Kenntnis genommen wurden, eine Verpflichtung zur Umsetzung sah man wohl nicht unmittelbar - vielleicht erst später. So ergibt sich ein sehr uneinheitliches Bild. Letztlich muss man, und das versuche ich seit Jahren, die nationalen Bestimmungen der Posten durchforschen, wann was für Blindenbriefe bestimmt wurde. Leider gibt es nur in wenigen Fällen klare posthistorische Daten.
Schaut auf meine auf [1] abgelegten Vortrag zum Thema [2].

Darin verarbeitet wurden viele Daten aus den UPU-Bestimmungen, soweit sie mir bis heute bekannt sind. Für Ergänzungen aller Art bin ich natürlich sehr dankbar.

Franz-Karl

[1] http://www.consilium-philatelicum.de
[2] https://www.consilium-philatelicum.de/fileadmin/bilder/digitale_vortraege/UPUblind.pdf
 
Franz-Karl Lindner Am: 17.07.2021 19:43:50 Gelesen: 10926# 24 @  
Gebr. Bamberger, Stuhlrohrfabrik Lichtenfels

Hallo zusammen,

habe eine Blindensendung aus 1925 erwerben können. Diese geht an Gebr. D. Bamberger, Stuhlrohrfabrik in Lichtenfels. Kann mir jemand etwas über diese Firma sagen? Wäre toll. Danke!

Franz-Karl


 
lueckel2010 Am: 17.07.2021 20:24:46 Gelesen: 10910# 25 @  
@ Franz-Karl Lindner [#24]

Guten Abend, Herr Lindner,

googeln Sie einfach mal Otto Bamberger (Lichtenfels). Dort wird ausführlich über eine Firma berichtet. Ich vermute, dass es die von Ihnen gesuchte Firma ist.

Moin aus Ostfriesland, Gerd Lückert
 
bovi11 Am: 18.07.2021 09:55:42 Gelesen: 10856# 26 @  
@ Franz-Karl Lindner [#24]

Hallo Franz-Karl,

woraus erschließt sich, daß es sich um eine Blindensendung handelt?

Ich bin da skeptisch.

Die besondere Schreibweise der Adressierung hat mit Blindenschrift nichts zu tun.

Das Porto entsprach zwar der Pauschale, die damals für Blindensendungen galt. Diese Portostufe gab es aber auch für Drucksachen oder Warensendungen.

Grüße

Dieter
 
Franz-Karl Lindner Am: 18.07.2021 16:41:29 Gelesen: 10826# 27 @  
Hallo Dieter,

die Schreibweise der Anschrift ist die sog. Stacheltypenschrift. Schau einmal auf meiner Homepage [1]. Dort gibt es weiteres Infos hierzu. In meiner Schule gab es den Druckkasten noch. War sehr schwierig, damit zu schreiben. Diese Art der Blindenschrift findet sich in den zwanziger und dreißiger Jahren und auch noch später sehr oft. Habe selbst komplette Inhalte in dieser Schriftart. Der Vorteil war eben, dass auch ein Sehender, der die Brailleschrift nicht beherrschte, den Text lesen konnte. Daher bin ich absolut sicher, dass es sich um den abgebildeten Brief um eine Blindensendung handelt. Auf meiner Homepage finden sich zahlreiche Briefe in dieser Schriftart und nicht nur aus Deutschland. Ein weiteres Indiz ist, dass in sich Frankenthal zu der Zeit ein Blindenverband befand.

Mittlerweile habe ich auch Infos über die Stuhlrohrfabrik Bamberger erhalten. Danke dafür.

Grüße
Franz-Karl

[1] http://www.lindnerfk.de/wissenswertes/stacheltypenschrift
 
bovi11 Am: 18.07.2021 17:01:01 Gelesen: 10819# 28 @  
@ Franz-Karl Lindner [#27]

Hallo Franz-Karl,

danke für die Aufklärung.

Ich habe eine ganze Reihe hochinteressanter Blindenbriefe aus der Notopferzeit.

In dem Zusammenhang habe ich mir Deine HP auch vor längerer Zeit angeschaut, aber nicht auf die Ausführungen zur Stacheltypenschrift.

Im Moment haben wir Landunter.

Aber die Sache schaue ich mir an.

Grüße

Dieter
 
Franz-Karl Lindner Am: 18.07.2021 17:04:46 Gelesen: 10817# 29 @  
Hallo Dieter,

ich hoffe, Du gehörst nicht zu den Geschädigten.

Übrigens, aber das wirst Du wissen, auf echten Blindenbriefen kommen Notopfermarken nicht vor. Blinde brauchten diese Abgabe nicht zu entrichten.

Gruß
Franz-Karl
 
bovi11 Am: 18.07.2021 18:30:27 Gelesen: 10803# 30 @  
@ Franz-Karl Lindner [#29]

"Hallo Dieter, ich hoffe, Du gehörst nicht zu den Geschädigten."

Sachschaden grob geschätzt min. 100.000,00 Euro

"Übrigens, aber das wirst Du wissen, auf echten Blindenbriefen kommen Notopfermarken nicht vor. Blinde brauchten diese Abgabe nicht zu entrichten."

Das ist natürlich richtig, aber umso seltener sind Belege mit versehentlich aufgeklebter Notopfermarke. Hier ein Beispiel, das in meiner Sammlung wie folgt beschrieben ist:

Blindensendung von Übach-Palenberg an Fräulein Mathilde Teusch, Blindenschule, Düren, Meckerstr. 1-3

Die Sendung war von der Abgabe „Notopfer Berlin“ befreit. Fälschlicherweise wurde sie gleichwohl neben einer 4 Pfennig Posthornmarke mit einer Notopfermarke Nr. 6 Z versehen. Tagesstempel (22c) ÜBACH-PALENBERG 2.3.53

Mathilde Teusch war Blindenoberlehrerin und ihr wurde am 26. Mai 1967 das Verdienstkreuz am Bande verliehen.



 
Franz-Karl Lindner Am: 18.07.2021 20:10:14 Gelesen: 10783# 31 @  
Hallo Dieter,

sehr schöner Brief, in dem die Schreiberin fragt u.a., wie groß der Brand in der Anstalt war. Habe übrigens in der Blindenschule Düren 1969 ein erstes Informationspraktikum gemacht, mein Einstieg in den Beruf!

Es gibt zahlreiche Blindenbriefe, wo aus der Frankatur hervorgeht, dass man nicht über das richtige Porto informiert war. Kommt halt vor.

Grüße
Franz-Karl
 
bovi11 Am: 18.07.2021 21:51:10 Gelesen: 10770# 32 @  
@ Franz-Karl Lindner [#31]

"Es gibt zahlreiche Blindenbriefe, wo aus der Frankatur hervorgeht, dass man nicht über das richtige Porto informiert war."

Da paßt der, den ich in der Sammlung wie folgt beschrieben habe:

Blindenschriftsendung von Ruth Albernathi in Albersloh an Hedwig Wiebler in Hiltrup

Frankatur 2 x 10 Pfennig Posthorn und Notopfermarke Nr. 6 Z
mit Tagesstempel ALBERSLOH Kr. Münster (Westf.) - 6.6.52

Blindenschriftsendungen waren eigentlich nur mit einem Porto in Höhe von 4 Pfennig zu frankieren und zudem von der Verpflichtung des Notopfer Berlin befreit. Der mehrseitige Brief auf Kartonpapier ist jedoch in Brailleschrift und zusätzlich in Klarschrift geschrieben. Wegen des Umfangs und des Gewichts wäre der Brief mit 40 Pfennig zu frankieren gewesen. Die Post hat die Freimachung mit 20 Pfennig jedoch unbeanstandet durchgehen lassen.


 
Franz-Karl Lindner Am: 19.07.2021 12:49:26 Gelesen: 10702# 33 @  
Trotzdem ein schöner Brief, den es lohnt aufzuheben. Wahrscheinlich hat die Normalschrift das 4 Pfg-Porto zunichte gemacht. Ansonsten, wir können den Postler nicht mehr fragen.

Franz-Karl
 
volkimal Am: 26.11.2021 22:11:13 Gelesen: 9656# 34 @  
Hallo zusammen,

die folgende Karte aus Berlin ist zwar keine Blindensendung, aber ich möchte sie nutzen, um eine Frage zu Blindensendungen zu stellen. Absender ist die Zentralstelle für Blindenwohlfahrt in Berlin SO 36.



Wie wird festgelegt, wer Blindensendungen verschicken darf? Muss wie z.B. in diesem Fall eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden? Ich vermute, dass das Ergebnis der Untersuchung, dass Herr Otto Adam praktisch blind ist, noch offiziell beurkundet wurde. Vermutlich ist Herr Adam erst mit einer solchen Urkunde dazu berechtigt Blindensendungen zu versenden. Dass eine solche Postkarte ausreicht, glaube ich nicht.

Viele Grüße
Volkmar
 
bovi11 Am: 26.11.2021 23:19:12 Gelesen: 9641# 35 @  
Mein aktueller Zugang an Blindenbriefen aus der Notopferzeit (1.12.48 - 31.3.56)

Brief von Altenhundem an die Provinzialblindenschule in Soest.

Heuss 4 Pfennig gestempelt (21b) ALTENHUNDEM (LENNE) - 25.2.56


 
Franz-Karl Lindner Am: 17.03.2022 12:35:19 Gelesen: 8401# 36 @  
Hallo zusammen,

obwohl man als Pensionär bekanntermaßen keine Zeit hat, habe ich mich doch dazu entschlossen, eine Schrift über die postalische Entwicklung von Blindensendungen in Deutschland + DDR zu schreiben. Das wird wohl Monate oder Jahre dauern, aber man kann ja mal anfangen. Neben den auf meiner Website (siehe Profil) unter Deutschland gezeigten Belegen suche ich natürlich noch weitere Belege dieser Art zwecks evtl. Übernahme in eine Schrift. Ein besonderes Interesse liegt natürlich auf die Zeit Ende des 19. Jahrhunderts bis ca. 1953. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand gute Scan von solchen Belegen zukommen lassen könnte. Das (C) wird natürlich angegeben.

Schon jetzt besten Dank.
Franz-Karl
 
Franz-Karl Lindner Am: 21.04.2022 19:38:46 Gelesen: 7962# 37 @  
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Es gibt eine Verfügung der Deutschen Post, nach der Blindensendungen mit oder ohne Blindenlabel nicht mehr abgestempelt werden brauchen. Kann mir jemand die genaue Quelle der Verfügung (Amtsblatt u.ä.) nennen? Wäre für mich hilfreich.

Danke!

Franz-Karl
 
Journalist Am: 13.10.2022 21:56:13 Gelesen: 6068# 38 @  
Hallo an alle,

ich möchte heute eine sehr ungewöhnliche Versendungsform zeigen - eine Blindensendung Einschreiben Rückschein, zuerst der Frankitausschnitt:



Hier nun der ganze Brief, nur die Absende - und Empfängerdaten sind etwas unkenntlich gemacht.

Die Frankatur setzt sich zusammen aus dem Einschreiben in Höhe von 2,65 Euro und 2,20 Euro für den Rückschein, der Großbrief selbst war gebührenfrei.

Nun fragen sich manche, wo ist denn nun der Einschreibzettel - das ist mir hier auch nicht ganz klar, er könnte auf dem Rückschein selbst geklebt haben, der sich nachweislich auf der Rückseite befand:



Er ist aber anscheinend echt gelaufen, ob hier allerdings eindeutig auch die Bestimmungen für Blindensendungen eingehalten wurden, kann man so im Nachhinein nicht sagen, dazu müsste man den Inhalt kennen.

Unabhängig von diesen kleineren Fragen, ist es auf alle Fälle ein seltener nicht alltäglicher Beleg.

Viele Grüße Jürgen

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Absenderfreistempel Frankit"]
 
Journalist Am: 23.10.2022 19:28:01 Gelesen: 5848# 39 @  
@ Journalist [#38]

Hallo an alle,

hier noch als nachträgliche Ergänzung, den zwar angekündigten, aber vergessenen Scan der Vorderseite des Briefes:



Viele Grüße Jürgen
 

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