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Thema: Auktionen: Los verkauft oder nicht verkauft ?
marc123 Am: 04.11.2017 15:03:04 Gelesen: 9980# 1 @  
Ich stelle mit Erstaunen immer wieder fest, dass bei Auktionshäusern Lose verkauft werden, oft nicht zum Ausruf sondern wesentlich höher, und einige Auktionen später trotzdem wieder beim gleichen Auktionshaus angeboten werden.

Aktuell werden beim Auktionshaus Lugdunum einige Luxemburg Lose angeboten, bei denen dies der Fall ist. Ein Beispiel: Los 354 der aktuellen Auktion, Ausruf 2000 Euro.



http://lugdunum-philatelie.com/uk/affichageVO.php4?289_check_pays_271

Verkauft auf der 97. Auktion vom 8. Juni für 2016, Los 365 für 2300, (Ausruf auch damals 2000 Euro).

http://lugdunum-philatelie.com/uk/pa97.pdf

Der Katalog ist leider nicht mehr auf der Hompage, mir liegt aber ein Original vor.

Wie ist so etwas möglich? Hat noch jemand so etwas schon mal beobachtet?

Hier noch die Provenienz: https://www.heinrich-koehler.de/de/_auctions/&action=showLot&auctionID=21&lotno=433

Liebe Grüße
Marc

Redaktionelle Ergänzung: Los 365, Beschreibung "CHINA - RUSSIAN P.O : 1903 10k(x7) on REGISTERED envelope from PEKING to GERMANY. Superb.":


 
Olivier Nosbaum Am: 05.11.2017 09:26:38 Gelesen: 9758# 2 @  
Hallo Marc,

die Geschichte wird noch schöner.

Bei der 362. Köhler Auktion war ich Saalbieter auf diesem Brief nach China. Ab 800 € gab es nur noch 2 Bieter, ein Herr der eine Reihe vor mir saß und eben ich. Bei 1.600 € wurde es mir wirklich zu viel, und eigentlich wollte ich nur bis 900 € gehen. Ausgerufen wurde der Brief für 200 €.

Damals dachte ich noch, dass das wohl ein passionierter Sammler ist, der auf etliche Luxemburg Einzellose geboten hat. Später hat sich herausgestellt, dass es der Inhaber des Auktionshauses Lugdunum war.

Sein Geschäftsmodell kann ich nicht nachvollziehen, in dem er gegen Sammler auf Einzellose bietet in einem international renommierten Auktionshaus, um diese nur einige Monate später wieder zu einem erhöhten Preis anzubieten.

Ich denke, es wird schwer bei diesem Brief einen Käufer zu finden, der bereit ist über 1000 € auszugeben. Aus Prinzip kaufe ich den Brief sicher nicht für einen Betrag über 800 €.

noch einen schönen Sonntag

Olivier
 
Reinhard Fischer Am: 05.11.2017 19:55:19 Gelesen: 9587# 3 @  
Hallo zusammen,

man muss da nicht unbedingt Unrat oder einen Scheinzuschlag wittern. Es kann sein, dass der Käufer in China sitzt und einfach keine Lust hatte, seine Rechnung zu bezahlen oder dass die Sammlung ein halbes Jahr danach bei dem Auktionshaus wieder eingeliefert wurde (habe ich schon erlebt).

Auch wenn das Los bei einem anderen Auktionshaus um einiges billiger gekauft wurde, kann das durchaus funktionieren. Wenn ich z.B. als französischsprachiges Auktionshaus auf Luxemburg spezialisiert bin, bekomme ich vielleicht viel bessere Preise als ein "international renommiertes Auktionshaus".

Gruß

Reinhard
 
22028 Am: 05.11.2017 19:59:13 Gelesen: 9579# 4 @  
@ Reinhard Fischer [#3]

Zumindest bei Cherrystone kenne ich aus meinen recht übersichtlichen Sammelgebieten mehrere Dutzend Lose die dort in zig Auktionen dort angeboten und immer "verkauft" wurden.
 
marc123 Am: 06.11.2017 17:48:41 Gelesen: 9372# 5 @  
@ Reinhard Fischer [#3]

Ich freu mich, dass sich hier auch ein Auktionshaus zu Wort meldet und bedanke mich hierfür. Ich kann mir gut vorstellen, dass es bei der hohen Anzahl von Bietern, die an einer Auktion vorkommt, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Das ist zumindest eine von mehreren denkbaren Möglichkeiten, die nicht bei jedem Auktionshaus die gleiche sein muss.

Es würde mich hier mal interessieren, wie hoch der ungefähre Prozentsatz von Bietern ist, die ihre Rechnung, auch nach Erhalt einer Mahnung nicht bezahlen.

Eine weitere Frage, die mich hier beschäftigt (ich nehme mal mein obiges Beispiellos), was ist mit dem Zweitbieter?

Bei einem Zuschlag über dem Ausruf muss es diesen ja geben. Hat der ein Anrecht auf das Los und wenn ja, zu welchem Preis?

Dass es funktionieren kann, dass Auktionshäuser bei anderen Auktionshäusern Lose ersteigern, kann sein, muss aber nicht. Beim Sammelgebiet Luxemburg, finde ich das allerdings schwer. Hier kennt jeder jeden, und es spricht sich vieles sehr schnell herum, was ich persönlich als sehr positiv empfinde. Es ist sicher legitim und rechtlich korrekt, wenn ein Geschäftsmann einen Sammler überbietet um das begehrte Objekt einem anderen Sammler mit Gewinn zu verkaufen, ethisch gefällt es mir nicht, aber das ist meine persönliche Meinung.

Vielen Dank und Liebe Grüße
Marc
 
marc123 Am: 06.11.2017 17:53:11 Gelesen: 9369# 6 @  
@ Olilux [#2]

Hallo Olivier,

Sammler erfreuen sich sehr an einem Objekt. Sammler sind aber auch sehr stolze Leute. Wenn ein Händler einen Sammler so überbietet wie in deinem Fall, kann ich mir vorstellen, dass die Freude am Misserfolg des Geschäfts des Händlers grösser sein kann als der Besitz des Objekts selbst. Bin auf das Ergebnis bei der Auktion gespannt.

Liebe Grüße
Marc
 
Olivier Nosbaum Am: 07.11.2017 01:02:26 Gelesen: 9264# 7 @  
@ marc123 [#6]

Hallo Marc,

es ist auch erfreulicher für einen solchen Brief demnächst in einer schönen Sammlung betrachtet zu werden als noch etliche Jahre in einer Händlerschublade im Dornröschenschlaf zu verweilen. Zumindest kann man den Brief jederzeit bei Philaseiten betrachten und registriert habe ich ihn in meiner Datei, das hilft der Forschung weiter und reicht mir vorerst aus,

beste Grüsse

Olivier
 
Reinhard Fischer Am: 17.11.2017 19:44:21 Gelesen: 9045# 8 @  
@ marc123 [#5]

Hallo Marc,

die Quote ist so 1 bis 2 %, wobei das auch davon abhängt, was das für Käufer sind. Die Zahlungsmoral ist im deutschsprachigen Raum am besten. Wer weiß, dass man ihn faktisch nicht verklagen kann, benimmt sich im Internet gerne total daneben. Ich kenne Auktionshäuser, die nehmen gar keine Gebote von Chinesen mit Wohnsitz in China an und ich selber habe vor kurzem einen Theaterblock 4 mal (!) versteigern müssen, bis ihn tatsächlich ein Chinese bezahlt hat.

Der Zweitbieter hat m.E. keine Rechte und keine Pflichten in einem solchen Fall. Er muss das Los also nicht kaufen und kann aber auch nicht verlangen, dass es an ihn verkauft wird.

Mit dem Zuschlag erlöschen m.E. alle Verpflichtungen aus den unterliegenden Geboten. Es gibt oder gab bei manchen Auktionshäusern zwar den Passus "Der Bieter ist an sein Gebot 6 Wochen gebunden", aber ich habe so meine Zweifel, ob das rechtlich wirklich zulässig ist. Schließlich kann es ja sein, dass man z.B. danach ein vergleichbares Stück gekauft hat und das Los gar nicht mehr brauchen kann.

Andererseits kann der Zweitbieter sicher auch nicht verlangen, dass ihm nachträglich noch der Zuschlag erteilt wird. Der Auktionator ist ja gar nicht verpflichtet, überhaupt einen Zuschlag zu erteilen (Grundsatz der Vertragsfreiheit, er kann z.B. auch einen Zuschlag verweigern, wenn ihm die Nase des Bieters nicht passt). Selbst wenn das Gebot noch gültig wäre, müsste der Auktionator es nicht berücksichtigen.

In der Praxis ist es für den Auktionator auch meist schwierig, an den Zweitbieter heranzutreten. Der meint nämlich häufig, dass "Der Käufer hat nicht bezahlt" nur eine Ausrede dafür ist, dass der Käufer es nicht abgenommen hat, weil irgendwas an dem Los nicht in Ordnung ist. Auch wenn der Auktionator in 99 % der Fälle ehrlich ist: so misstrauisch ist halt die Welt. Deshalb spart man sich zumindest bei nicht so riesigen Beträgen, den Zweitbieter anzusprechen, zumal auch häufig einige Monate mit erster, zweiter und dritter Mahnung vergangen sind, bis so ein Kauf tatsächlich rückabgewickelt wird.

Noch etwas zum Thema "ethisch gefällt es mir nicht" (dass ein Händler einen Sammler überbietet, um das Stück einem anderen Sammler mit Gewinn zu verkaufen): Das sehe ich als Volkswirt etwas anders. Der Händler sorgt ja gerade dafür, dass der Markt besser funktioniert. Natürlich entgeht dem Sammler, der da mitbietet, sein Schnäppchen, aber dafür muss der Einlieferer auch nicht so viel weinen, dass er so einen niedrigen Preis bekommen hat.

Und ist ja nun nicht so, dass der Käufer moralisch ein größeres Recht hat, zu einem niedrigen Preis zu kaufen als der Einlieferer, einen höheren Preis zu bekommen.

Gruß

Reinhard
 
bovi11 Am: 17.11.2017 20:05:51 Gelesen: 9030# 9 @  
@ Reinhard Fischer [#8]

Mit dem Zuschlag erlöschen m.E. alle Verpflichtungen aus den unterliegenden Geboten. Es gibt oder gab bei manchen Auktionshäusern zwar den Passus "Der Bieter ist an sein Gebot 6 Wochen gebunden", aber ich habe so meine Zweifel, ob das rechtlich wirklich zulässig ist. Schließlich kann es ja sein, dass man z.B. danach ein vergleichbares Stück gekauft hat und das Los gar nicht mehr brauchen kann.

In der Tat dürfte eine solche Bestimmung in den Geschäftsbedingungen erstens als überraschende Klausel i.S. des § 305c BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html

anzusehen sein und zweitens verstößt sie gegen § 307 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html

wonach Regelungen unwirksam sind, wenn diese den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Die unangemessene Benachteiligung liegt vorliegend vor allem in der langen Befristung von 6 Wochen. Der Bieter wäre hier in vielen Fällen daran gehindert, zwischenzeitlich andere adäquate Angebote anzunehmen.

Grüße

Dieter
 
bayern klassisch Am: 17.11.2017 20:14:44 Gelesen: 9020# 10 @  
@ Reinhard Fischer [#8]

Hallo Reinhard,

danke für diesen Beitrag (den ich wie alle deine Beiträge gern gelesen habe).

Ich denke auch, dass die Zweitbieterklausel weder rechtskonform, noch sinnvoll bzw. fair ist.

Angenommen ich sitze im Saal und mein Gegenbieter und ich treiben ein Los von 100 Euro auf 1.000 Euro. Mein letztes Gebot war noch 900 und als der andere dann 1.000 geboten hatte, bin ich ausgestiegen. Andere Bieter (schriftlich, Telefon, Kommissionäre usw.) gab es nicht.

Nun zahlt der andere nicht, weil sein Scheck platzt, und das Auktionshaus käme auf mich zurück, da ich ja im Saal 900 Euro geboten hatte.

Wenn aber der andere überhaupt nicht zahlungswillig bzw. zahlungsfähig war, wäre der faire Zuschlag nicht 900 Euro, sondern 100 Euro, denn der andere müsste ja komplett aus der Bieterliste genommen werden und übrig bliebe der Ausruf, den ich dann allein gültig geboten hätte.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
drmoeller_neuss Am: 17.11.2017 20:58:23 Gelesen: 8994# 11 @  
@ Reinhard Fischer [#8]

Mit dem Zuschlag erlöschen m.E. alle Verpflichtungen aus den unterliegenden Geboten. Es gibt oder gab bei manchen Auktionshäusern zwar den Passus "Der Bieter ist an sein Gebot 6 Wochen gebunden", aber ich habe so meine Zweifel, ob das rechtlich wirklich zulässig ist. Schließlich kann es ja sein, dass man z.B. danach ein vergleichbares Stück gekauft hat und das Los gar nicht mehr brauchen kann.

Kann man in BGB § 156 nachlesen:

"Vertragsschluss bei Versteigerung"

Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.

Nimmt der Käufer das Los nach Zahlungsaufforderung und Anlauf der gesetzten Frist nicht ab, hängt es von den Vereinbarungen mit dem Einlieferer ab, was der Auktionator damit machen kann, z.B. freihändig verkaufen. Für einen eventuellen Mindererlös kann er den "Spassbieter" verantwortlich machen und Schadensersatz fordern (wird in China wohl schwierig sein).

Zieht der Auktionator das Los oder den Zuschlag zurück, kann er sich am nächsten Tag nicht doch noch anders entscheiden.

Viele Grüsse von drmoeller_neuss, der einen Teppich aus einer Haushaltsauflösung zum zweiten Mal bei ebay eingestellen musste. Nun sitzt der zahlungsunwillige Teppichkäufer nicht in China, sondern in Braunschweig. Bitte keine sachdienlichen Hinweise, wie man den Bieter verfolgen kann, erstens überprüft ebay nicht die Anmeldedaten - man kann sich als Donald Duck in Entenhausen anmelden - und zweitens ist das H4-Level bei Teppichhändlern grösser als im Bevölkerungsdurchschnitt.
 
merkuria Am: 18.11.2017 00:21:24 Gelesen: 8924# 12 @  
Bei Schweizer Auktionshäusern beobachte ich solche Phänomene mit Schweiz-Massenware schon seit längerer Zeit. Da werden z.B. Pro Juventute-Grossposten mit enormen Mengen (z.T. komplette postfrische Bogensammlungen) an Auktionen verkauft und wenige Monate später tauchen ähnliche Konvolute in anderen Auktionshäusern wieder auf und werden -oh Wunder- wieder verkauft.

Wenn ich nun beobachte, wie schwer es schon ist, für postfrische Pro Juventute-Einzelsätze einen Käufer zu finden, muss ich mich doch fragen, weshalb solche Grossposten immer wieder einen Käufer finden. Ein Detaillieren solcher Massen ist wohl nur schwer machbar und auch kaum lohnenswert.

Ich denke hier wirkt ein ähnlicher Mechanismus, wie es die Schweizer Nationalbank mit den Euro-Stützkäufen praktiziert. Die Schweizer Nationalbank kauft seit Jahren Euros zu hunderten Millionen, um mit dieser künstlichen Nachfrage einen starken Euro zu suggerieren. Ziel dieser Käufe ist eine gezielte Schwächung des Schweizer Frankens zugunsten unserer Exportindustrie.

Ich denke dass der philatelistische Fachhandel wohl ein ähnliches System von Stützkäufen praktiziert, welches dem Sammler einen lebhaften Handel vortäuschen soll um damit die (überhöhten) Katalogpreise aufrechterhalten zu können. Eine andere Erklärung habe ich nicht für diese Karussellkäufe.

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
 
HPHV Am: 18.11.2017 00:29:47 Gelesen: 8920# 13 @  
@ Reinhard Fischer [#8]

Mit dem Zuschlag erlöschen m.E. alle Verpflichtungen aus den unterliegenden Geboten.

So ist es.

Es gibt oder gab bei manchen Auktionshäusern zwar den Passus "Der Bieter ist an sein Gebot 6 Wochen gebunden", aber ich habe so meine Zweifel, ob das rechtlich wirklich zulässig ist.

Dieser Passus bezieht sich auf Gebote, die unter Vorbehalt zugeschlagen wurden.
 
Christoph 1 Am: 18.11.2017 01:09:20 Gelesen: 8911# 14 @  
@ merkuria [#12]

Wenn ich nun beobachte, wie schwer es schon ist, für postfrische Pro Juventute-Einzelsätze einen Käufer zu finden, muss ich mich doch fragen, weshalb solche Grossposten immer wieder einen Käufer finden. Ein Detaillieren solcher Massen ist wohl nur schwer machbar und auch kaum lohnenswert.

Hallo Jacques,

sind die nicht noch alle frankaturgültig? Das wäre doch eine einleuchtende Erklärung, solche Großposten aufzukaufen, oder?

Gruß
Christoph
 
merkuria Am: 18.11.2017 09:23:29 Gelesen: 8849# 15 @  
@ Christoph 1 [#14]

Guten Morgen Christoph,

Pro Juventute-Marken sind nur ab 1964 frankaturgültig. Meist gehen diese Grossposten nur bis 1963, da die Frankaturware bereits schon herausgelöst wurde.

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
 
marc123 Am: 18.11.2017 14:49:54 Gelesen: 8778# 16 @  
@ Reinhard Fischer [#8]

Hallo Reinhard,

vielen Dank für diese sehr ausführlichen Antworten. Der Dank gilt natürlich auch allen anderen die sich an diesem Thema beteiligen. Ich denke dass es sowohl bei Käufern als auch bei Verkäufern schwarze Schafe gibt. Es freut mich aber als Käufer zu hören, dass sie wohl mit 1-2% (beim Bezahlen der Rechnungen) in der Minderheit sind. Liest man ein Thema wie "BPP Vorstand Christian Geigle: 90 % der großen Händler sind unseriös" ist es aber auch verständlich, dass Käufer sich Sorgen machen und ängstlich werden.

Das mit den Zweitbietern leuchtet mir absolut ein. Ich finde das wird so wie hier behandelt, fair gehandhabt. Diese sind die Leidtragenden von Spaßbietern. Werden (Spaß)Bieter, die ihre Rechnungen nicht bezahlen von der nächsten Auktion ausgeschlossen?

Ein extremes Beispiel: Ein Los Ausruf 100. Ich biete 1000. Der Spaßbieter 900. Ich erhalte das Los wohl für 950. Ich bin der Verlierer (Gewinner, Auktionator und Einlieferer). Bietet er z.B. 1200 (Gewinner, keiner; Verlierer, Auktionator, Einlieferer und ich, da ich das Los nicht bekomme).

Dass man beim letzten Punkt als Volkswirt und Sammler nicht gleicher Meinung ist, ist völlig legitim. Man muss ja nicht immer der gleichen Meinung sein, das wäre ja auch langweilig.

Eine kleine Anregung: Wäre es nicht sinnvoll, wenn ein Auktionator hinter ein Los "Rechnung nicht bezahlt, daher erneut angeboten" schreiben würde? Dann wären in diesen Fällen die Spekulationen vom Tisch.

Liebe Grüße
Marc
 
philast Am: 18.11.2017 18:54:32 Gelesen: 8701# 17 @  
@ marc123 [#16]

Hallo,

zu dem Punkt

Eine kleine Anregung: Wäre es nicht sinnvoll, wenn ein Auktionator hinter ein Los "Rechnung nicht bezahlt, daher erneut angeboten" schreiben würde? Dann wären in diesen Fällen die Spekulationen vom Tisch.

Das gibt es durchaus:

Folgendes Angebot vom Auktionshaus Harlos vom 22.11.2003 (19. Auktion), Scan aus dem Auktionskatalog:



Das rot markierte Angebot Flaggenstempel Imperator HAL vom 9.5.14 wurde laut Ergebnisliste der Auktion für 165 € zugeschlagen.

Ein Jahr später auf der 20. Auktion vom 20.11.2004 wurde es erneut angeboten mit dieser Beschreibung, Scan aus dem Auktionskatalog:



Das rot markierte Angebot Flaggenstempel Imperator HAL vom 9.5.14 wurde laut Ergebnisliste der Auktion diesmal für 65 € zugeschlagen.

Also es geht schon, ich muss aber sagen das ist eher sehr selten.

Und meine persönliche Meinung zu dem Zuschlagspreis ist, dass der erste eher ungewöhnlich hoch ist, die üblichen Auktionszuschlagspreise liegen in den letzten 15 Jahren recht stabil bei 50-75€.

Jetzt könnte die Geschichte dieses Angebots eigentlich beendet sein. Ist sie aber nicht. Ich habe den Brief auf einem Tauschtag in Heilbronn 2014 erwerben können für 18 €.

Deshalb habe ich auch in den Harlos Katalogen etwas genauer recherchiert, was diese Seepoststempel so auf einer Auktion kosten und mehr gefunden als erwartet.

Grüsse
philast
 
marc123 Am: 18.11.2017 19:43:53 Gelesen: 8661# 18 @  
@ philast [#17]

Hallo philast,

toll, das habe ich noch nie gesehen. Dann kommen auch keine Gerüchte auf.

Liebe Grüße
Marc
 
marc123 Am: 07.12.2017 17:30:12 Gelesen: 8382# 19 @  
@ marc123 [#1]

Das Los wurde diesmal laut Ergebnisliste für 2573 Euro verkauft.

http://www.lugdunum-philatelie.com/pa104.pdf

Liebe Grüße
Marc
 
10Parale Am: 27.01.2022 19:43:07 Gelesen: 3403# 20 @  
Ich habe bei der 47. Auktion bei merkurphila auf ein Los geboten, welches bei philasearch.com angepriesen wurde.

Leider kann ich bei philasearch über diese am 21. Januar stattgefundene Auktion keine Ergebnisse abrufen, so dass ich bis heute nicht in Erfahrung bringen konnte, ob ich das Los nun erworben oder nicht erworben habe.

Auf der Homepage [1] finde ich unter "Auktion" lediglich angebotene, nicht verkaufte Rücklose. Ergebnisse scheinen dort nicht so wichtig zu sein.

Wie die Auktion immer auch ausgegangen ist, ich werde mir überlegen, ob ich überhaupt noch mal bei diesem Auktionshaus über philasearch biete. Der Service lässt zu wünschen übrig. Wenigstens eine Nachricht (sie bekommen durch das Gebot automatisch meine E-Mail-Adresse) wäre hilfreich gewesen. Das Los hatte übrigens die Nr. 2458.

Liebe Grüße

10Parale

[1] merkurphila https://www.merkurphila.at/
 
22028 Am: 27.01.2022 20:25:55 Gelesen: 3370# 21 @  
@ 10Parale [#20]

Das hat doch nichts mit Philasearch zu tun. Philasearch stellt nur die Daten, welche vom Auktionshaus geliefert werden, zur Verfügung.

Wenn Du über Philasearch bietest dann sendet Philasearch Dein Gebot (mit Kopie an Dich) ans Auktionshaus, was die dann damit machen, ob sie es bestätigen der nicht, liegt im Ermessen des Auktionshaus.
 
ligneN Am: 27.01.2022 20:28:52 Gelesen: 3364# 22 @  
@ 10Parale [#20]

Wenn es so brennt, vielleicht einfach mal bei Merkurphila.at anrufen?
 
bignell Am: 27.01.2022 20:37:24 Gelesen: 3353# 23 @  
@ 10Parale [#20]

Hallo 10Parale,

nachdem ich meine Rechnung per Email von Merkurphila am Montag erhalten habe, würde ich davon ausgehen, dass Du überboten wurdest.

Liebe Grüße,
harald
 
10Parale Am: 27.01.2022 21:36:51 Gelesen: 3301# 24 @  
@ 22028 [#21]

"Das hat doch nichts mit Philasearch zu tun. Philasearch stellt nur die Daten, welche vom Auktionshaus geliefert werden, zur Verfügung."

Ohne näher auf diesen Hinweis einzugehen, kann man auch von einer Art "Maklerplattform" einen Rund-um-Service erwarten, oder?

@ bignell

Ich denke auch, dass ich einfach zu wenig geboten habe und das Los zu einem höheren Preis zugeschlagen wurde. Es würde mich, - und generell betrifft es doch alle Bieter -, interessieren, zu welchem Zuschlag das Los denn verkauft wurde.

Im Übrigen bietet die sonst sehr gute Plattform philasearch beispielsweise für eben gerade zu Ende gegangene Auktionen (Dr. Derichs, Roumet, Götz etc.) Ergebnisse an.

Es war ja nur eine Frage.

Liebe Grüße

10Parale
 
bovi11 Am: 27.01.2022 21:50:39 Gelesen: 3288# 25 @  
@ 10Parale [#24]

Es ist so, wie 22028 geschrieben hat:

Philasearch kann nur veröffentlichen, was das jeweilige Auktionshaus übermittelt. Es gibt einige Häuser, bei denen man via philasearch nie erfährt, ob man den Zuschlag erhalten hat und zu welchem Preis das jeweilige Los verkauft wurde.

Allerdings sollten die Ergebnisse zumindest über das Auktionshaus unmittelbar abrufbar sein. Aber auch da gibt es Schlafmützen.
 
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