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Thema: Recht: Bundesgerichtshof weicht Paypal Käuferschutz auf
Richard Am: 24.11.2017 09:25:11 Gelesen: 2749# 1 @  
Paypals Käuferschutz ist weniger sicher. Wenn der Käufer sein Geld zurückbucht, hat der Händler weiterhin ein Recht, die Zahlung zu erhalten. Doch immerhin müssen die Verkäufer klagen [1].

Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt Händlern, die Paypal-Zahlungen annehmen, diese erneut einzufordern, wenn der Kunden das Geld zurückbuchen ließ. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 22. November 2017 entschieden. Demnach "steht dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu."

[1] https://www.golem.de/news/onlinehandel-bundesgerichtshof-greift-paypal-kaeuferschutz-an-1711-131290.html
 
Holzinger Am: 24.11.2017 11:16:24 Gelesen: 2696# 2 @  
Die Entscheidung finde ich in der Sache richtig. Der Rückruf ist/kann ja einseitig von der Käuferseite motiviert - auch unbegründet! - sein.

Paypal steht nicht über dem Gesetz und der Händler muß auch eine Möglichkeit haben, seine Sicht zu vertreten.

Dafür sind bei Streitigkeiten Gerichte da. Nur, das dies zu Lasten der bereits überlasteten Gerichte geht, ist für alle 3 beteiligten eine langwierige (und für den Verlierer teure) Sache. Ich vermute, Paypal wird sich als "neutralen Dienstleistungsvermittler" sehen und wird so vom Streit nicht berührt (auch bei den Gerichtskosten).

Zum Gericht wird es wohl auch nur bei großen Summen gehen. Auch deshalb wäre mir persönlich eine vorgeschaltete außergerichtlichtliche "Schiedsstelle" geeigneter. Wer danach noch will, soll/kann dann immer noch zum Gericht gehen.
 
drmoeller_neuss Am: 24.11.2017 12:12:40 Gelesen: 2671# 3 @  
PayPal hat in der Vergangenheit zwei Funktionen wahrgenommen:

PayPal ist als Treuhänder aufgetreten, und hat das Geld erst weitergegeben, wenn die Ware beim Vertragspartner angekommen ist. Diese Funktion sehe ich nicht durch das BGH-Urteil gefährdet. Der Kaufpreis könnte auch bei einem Notar hinterlegt werden, der das Geld auch nur weitergibt, wenn die Eigentumsübertragung erfolgt ist. Erfolgt keine Eigentumsübertragung, wird der Notar nach einer bestimmten Zeit das hinterlegte Geld wieder zurückgeben. Die Klärung eventueller Ansprüche liegt nicht in seinem Aufgabenbereich.

Die zweite Funktion von PayPal Käuferschutz sehe ich kritischer. Hier geht es um Sachmängel, und PayPal hat sich als Gericht aufgespielt, und von Fall zu Fall selbst entschieden, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht. Bisweilen lief das auf Willkür hinaus.

Nun muss PayPal entscheiden, ob man auf diesen Teil des Käuferschutzes ganz verzichtet, oder dem Verbraucher kommuniziert, dass PayPal keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen kann (dies können nach wie vor nur Gerichte), aber die Ausgangslage für eine der Parteien verbessern kann. PayPal kann dafür sorgen, dass der besser gestellte Verkäufer die Ansprüche beim Käufer geltend machen muss und nicht umgekehrt.
 
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