Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Bildrechte von Briefmarken
Ron Alexander Am: 24.11.2017 16:06:41 Gelesen: 3430# 1 @  
Schönen Nachmittag zusammen,

ich kämpfe derzeit mit einem doch sehr amüsanten Thema, was ich Euch nicht vorenthalten möchte.

Doch vorab, für meine Weihnachtsausgabe / Jahresabschluss, möchte ich die Ausgaben der Deutschen Post präsentieren.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, da die Postzwertzeichen ja noch Portogültig sind, darf ich die Abildungen einfach so verwenden?

Meine erste Anlaufstelle war hierzu die Deutsche Post. Habe dort meine Anfrage an entsprechendes Eingangstor adressiert. Daraufhin habe ich sehr schnell eine Antwort erhalten:

[...] Sie möchten unsere Briefmarken auf Ihrer Website verwenden. Bitte nutzen Sie hierzu unter http://www.dpdhl-corporate.net den Link „Logoanfrage“. [...]

Das Problem hierbei, ich kann nur das Logo anfordern, aber keine Anfrage zum Thema Briefmarken stellen. Kurzum wohl eine Standardantwort erhalten von jemand bei der Post, der meine Mail nicht so ganz gelesen hatte.

Alles kein Problem, habe dann noch mal zurück geschrieben mit der Bitte meine Mail richtig zu lesen.

Während dessen ist mir eingefallen, dass die Post ja auch einen Facebook Auftritt hat, also warum dort nicht nachfragen. Dort gibt es noch keine Automaten die Antworten. Also habe ich mein Anliegen geschildert und nach wenigen Stunden folgende Antwort erhalten:

[...] Hallo Ron Pichler -- das dürfen Sie gerne tun. Wir freuen uns auf das Video! Beste Grüße, Jörn[...]

Habe mich dann schon gefreut, damit wäre das geklärt!

Leider nicht ganz, vor einer Stunde erhielt ich dann noch mal eine E-Mail von der Deutschen Post, dieses mal wurde auf mein Anliegen eingegangen. Jetzt lautete die Antwort:

[...] Die Genehmigung zur öffentlichen Abbildung von Postwertzeichen steht allein im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das die deutschen Briefmarken herausgibt. Senden Sie deshalb Ihre Anfrage bitte an das: Bundesministerium der FinanzenReferat Postwertzeichen Wilhelmstr. 97 10117 Berlin. Folgende grundlegenden Information können wir Ihnen schon jetzt geben: Briefmarken dürfen nur in der Darstellung unverändert und im Vergleich zu dem Original größer als 125 Prozent oder kleiner als 90 Prozent abgebildet werden. Eine Ausnahme: Postwertzeichen können dann in Originalgröße dargestellt werden, wenn sie mit einem schwarzen Balken über einer Ecke gekennzeichnet sind. [...]

Also hatte ich mich zu früh gefreut. Habe mir jetzt im Internet die E-Mail Adresse von der Stelle herausgesucht und mein Anliegen adressiert. Ich bin gespannt wie es weiter geht.

Grüße,
Ron
 
Ron Alexander Am: 04.12.2017 12:49:49 Gelesen: 3271# 2 @  
Hallo zusammen,

so, das BMF hat sich gemeldet und es war wirklich ein sehr netter und freundlicher Kontakt! Die erhaltenen Informationen sind doch recht interessant und daher möchte ich diese doch gerne teilen.

[...]
Wie Sie vermutlich wissen, sind Postwertzeichen keine amtlichen Werke im Sinne des § 5 Abs. 2 UrhG und daher nicht gemeinfrei. Herausgeber der deutschen Sonderpostwertzeichen ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Vor einer Abbildung ist daher grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung des BMF sowie aus urheberrechtlichen Gründen auch die Zustimmung des Grafikers erforderlich, letztere ist im Falle einer Abbildung während der Frist von 6 Wochen vor und 6 Wochen nach Erstveröffentlichung des Sonderpostwertzeichens entbehrlich. Abbildungsgenehmigungen werden vom Bundesministerium der Finanzen grundsätzlich nur erteilt, soweit keine kommerziellen Interessen im Vordergrund stehen.

Mit den Urhebern müssten Sie dann auch klären, welche Urheberrechtsbezeichnung gewünscht ist und ob ggf. Rechte Dritter (z.B. für von dem Urheber verwendete Fotos, etc.) zu beachten sind.

Zudem müssten die Marken zur Missbrauchsvermeidung entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unverändertem Original abgebildet werden.

[...]

Kurzum erst mal, Postfrische Marken einfach so zu zeigen nur wenn der Urheber zustimmt. Ausnahme hierbei 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Veröffentlichung.

Habe dann noch mal nachgefragt wie es sich denn mit gestempelten Marken verhält:
[...]
bei einem abgestempelten Sonderpostwertzeichen ist eine andere urheberrechtliche Beurteilung geboten. Diese können Sie –nach aktueller Rechtsprechung– für Ihren Film ohne weiteren Aufwand verwenden.
[...]

Kurzum, gestempelt gelten andere Grundlagen und die darf man dann auch zeigen.

Grüße,
Ron
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.