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Thema: **** (?) (7) Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Richard Am: 22.05.2018 18:06:44 Gelesen: 3518# 1 @  
Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

Liebe Mitglieder,

mit Wirkung vom 25.5.2018 setzen wir die neue Datenschutz Grundverordnung auf allen Seiten des Philaseiten Portals um. Die aktualisierte Datenschutz-Erklärung finden Sie hier:

https://www.philaseiten.de/s/datenschutz.html

Schöne Grüsse, Richard
 
DL8AAM Am: 12.10.2018 18:30:48 Gelesen: 2895# 2 @  
Am Rande auch für den Philatelisten von Interesse. Die Fälle Klingelschild und "Namenschild" am Briefkasten sollten ähnlich gelagert sein.

Gerade bei Zeit Online mit Verweis auf dpa gefunden

Wiener müssen wegen Datenschutz Klingelschilder entfernen

In Wien verlieren etwa 220.000 Mieterinnen und Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln. Grund ist die Beschwerde eines Bewohners, der sich über mangelnden Datenschutz beklagt hatte. Der Mieter einer Gemeindewohnung habe dabei auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen, wie ein Sprecher der kommunalen Hausverwaltung Wiener Wohnen sagte.

Der Mann hatte argumentiert, nach der EU-Verordnung sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe. Die Mitarbeiter von Wiener Wohnen erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten zuständigen Abteilung der Stadt die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße. "Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen", sagte der Wiener-Wohnen-Sprecher.

In der Praxis bedeutet das nun, dass künftig nur die Wohnungsnummer auf dem Klingelschild stehen wird. Wer dennoch seinen Namen dort sehen will, muss selbst einen Aufkleber anbringen, hieß es.

Datenschützer in Österreich vertreten Medienberichten zufolge die Auffassung, dass die Regelung auch für private Vermieterinnen und Vermieter gelte. Werde gegen die Regelung verstoßen, könne Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt werden. Dies führe allerdings zu einem "eher zahnlosen Verwaltungsverfahren", hieß es von den Datenschützern. Dieses sei relativ langwierig und habe "für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen". Effizienter sei eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage beim Zivilgericht. In vergleichbaren Fällen seien 1.000 Euro bezahlt worden.


https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/oesterreich-wien-dsgvo-namensschilder-beschwerde-hausverwaltung

Ähnlich lautende Meldungen kane auch gerade über Spiegel Online und anderen Nachrichtenportalen rein...

Was das für die zukünftig zu erwartende Rate von "unzustellbaren Sendungen" bedeutet, kann man sich leicht ausrechnen. Besonders, wenn der Empfänger für ihn "schlechte" Post erwartet, wird einfach der Name mit Hinweis auf die DSGVO entfernt. Ob das bei dem Versuch "Facebook und Google" zu treffen, was ja wohl eine (wenn nicht "die") Zielsetzung war, wirklich so gewollt war? ;-)

Thomas

Nachsatz: In den Kommentaren hat sich ein Briefträger (u/Janonymus) gleich begeistert zu Wort gemeldet

Stimmt. Als Postbote ist das sinnvoll und arbeitssparend.

Und wenn ich dann daran denke, wieviel Werbepost ich jeden Tag nicht zustellen kann, weil jemand verzogen ist ohne das !überall! zu melden. Das kann ich dann einfach dem Nachmieter zustellen. Der wird sich bestimmt freuen.
Außerdem bekommt er dann Postkarten und Geburtstagsglückwünsche für seinen Nachbarn eine Hausnummer weiter, weil sich jemand verschrieben hat. Und ich muss nicht mehr überlegen wo der wirklich wohnt. Freu mich schon drauf. :-)


Diese Adressierungen kenne ich auch den USA bei Werbesendungen aus, dort lauten die vielfach "An Herrn Meier oder den derzeitigen Bewohner", selbst das könnte man sich nun sparen.
 
JohannesM Am: 12.10.2018 18:45:16 Gelesen: 2888# 3 @  
@ DL8AAM [#2]

Ja, die Datenschützer wollen natürlich auch ihren Beitrag zum Untergang der Zivilisation leisten.

Beste Grüße
Eckhard
 
filunski Am: 12.10.2018 22:15:52 Gelesen: 2839# 4 @  
@ DL8AAM [#2]

Hallo Thomas,

vielen Dank für dieses weitere Beispiel dafür in welch einer zunehmend "schwachsinniger" (tut mir Leid momentan fällt mir dazu kein passenderer Ausdruck ein :-() werdenden Welt wir leben und dies auch durch Gerichte und Verordnungen amtlich bestätigt bekommen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich halte einen effektiven Datenschutz für sehr wichtig und angebracht. Die Betonung liegt dabei auf "effektiv". Die neue DSGVO ist leider alles andere als effektiv, sie ist völlig undurchdacht und in und für viele Fälle eine unüberwindbare bürokratische Mauer und kann und wird wohl zunehmend nicht im Sinne ihrer Erfinder Verwendung finden. Ich denke dabei momentan auch an all die ehrenamtlich tätigen Mitglieder in Vereinsvorständen die davon mittlerweile ein Lied singen können.

Dem Kläger in dem von dir geschilderten Fall kann man nur wünschen, dass er einmal einen Notdienst benötigt, der dann weil er den Namen nicht findet oder einer bestimmten Wohnung/Klingelschild nicht zuordnen kann, zu spät kommt oder unverrichteter Dinge wieder abzieht!

Den von dir genannten "Datenkraken" hat die neue DSGVO bis jetzt nur in die Hände gespielt. Aber gegenüber solchen Argumenten, von den Folgen ihrer Verordnung ganz zu schweigen, sind die hochbezahlten EU Kommissare die dieses Werk verbrochen haben ja taub und blind.

Beste Grüße,
Peter
 
olli0816 Am: 13.10.2018 11:06:05 Gelesen: 2795# 5 @  
Ich habe diese Woche auch live miterleben dürfen, wie die DSGVO die Kommunikation untereinander massiv schadet. Es sind nicht nur Vereine betroffen, sondern jedes x-beliebige Unternehmen, dass mit dieser Verordnung nicht mal mehr korrekt Geschäftsbeziehungen pflegen kann, wenn nicht die entsprechende formalen Genehmigung da ist. Wir hatten drei Veranstaltungen und konnten nur maximal 15% des möglichen Teilnehmerkreises einladen. Einer, der zufällig von einer der Veranstaltungen Wind bekommen hat, hat sich massiv beschwert, warum er keinerlei Infos zu einer parallelen Veranstaltung bekommen hat. Leider fehlendes Häkchen für die Bestätigung, sein Pech.

Die Leute sind inzwischen so verunsichert, dass ich die wildesten Antworten für die Weiterleitung selbst harmloser Informationen bekomme. Einer hatte noch Befürchtungen wegen dem Brexit, weil gewisse Daten nach Großbritannien weitergeleitet werden sollten. Es ist nur noch abstrus.

Ein Freund von mir ist neben seiner Betriebsratstätigkeit für ein DAX-Unternehmen anwaltlich tätig. Die planen doch tatsächlich, dass Organisationseinheiten ihre Daten nur lokal (EU) belassen werden sollen und ausländische Organisationen sich bitte in Zukunft auch an diese Verordnungen/Gesetze zu halten haben. Wollen sie eine Taskforce in den Kongo schicken, falls sich da jemand nicht dran hält und dort einen Server am laufen hat?

Zum anderen: Digitale Daten lokal halten ist ein schlechter Witz. Wenn man z.B. ein Google-Konto hat, ist jedes Mail Minimum 20 mal gespeichert und das überall in den Cloud-Rechenzentren dieser Welt. Die neuen Rechenzentren-Architekturen werden selbst für kleine Unternehmen in absehbarer Zeit sehr international werden, auf die Details muss ich nicht eingehen. Das Problem dieser Dummverordnung liegt darin, dass sie von Menschen gemacht wurde, die keinerlei Ahnung davon haben, wie Daten generiert und gespeichert werden sowie sich diese Dinge technologisch weiter entwickeln. Dazu der nationale Touch, der bei der Verwaltung der digitalen Daten überhaupt keine Bedeutung hat.

Welche Region wäre die ISS oder irgend ein Gerät, dass auf oder über dem Mars herumschwirrt? Was machen wir, wenn wir jeden Oktoberfest-Masskrug vernetzen (solche Gedanken gibt's tatsächlich) und einer aus Neuseeland den mit in seinem Heimatland entführt? Und wenn auf dem Chip irgendwelche Daten sind wie z.B. wo hergestellt, welcher Preis etc.? GSG9 hinschicken und zurück holen? Künstliche Intelligenz: Wem gehören die Daten, wenn das System sich ständig von alleine weiter entwickelt?

Irgendwo habe ich vor kurzem in den Medien gelesen, dass die Menschen wieder blöder werden. Sieht man sich die Entwicklung speziell der letzten 5 - 10 Jahre an, kann man dem nicht widersprechen. Das mit den Klingelschildern ist einfach nur ohne Worte. Natürlich gibt es bei 200.000 Leuten irgendeinen Deppen, der meint, seine abstrusen Vorstellungen durchklagen zu müssen. Früher hätte man ihn ausgelacht, heute bekommt er recht.

Ich hoffe, dass es irgendwann mal wieder besser wird und solche Aktionen ad acta gelegt werden. Nur bin ich nicht sehr optimistisch. Trotzdem hat es einen Vorteil, wenn wir weiter verblöden: Wir merken es irgendwann nicht mehr oder wir sind so blöd, dass wir es nicht mehr kapieren. Spätestens dann wird der Unsinn abgeschafft.

Grüße Oliver
 
Baber Am: 13.10.2018 11:14:33 Gelesen: 2792# 6 @  
Es dauert wahrscheinlich gar nicht mehr lange und jemand findet heraus, dass nach DSGVO seine Adresse auf einem Brief nur mit seiner Zustimmung stehen darf. Das Ende der Briefpost ist nahe.

Gruß
Bernd
 
Detlef Am: 06.02.2020 18:21:20 Gelesen: 2415# 7 @  
Hallo,

Frage an Richard oder den Webmaster:

Ich beabsichtige einen Teil meiner Heimatsammlung in das virtuelle Album einzustellen. Es werden Inflationsbelege sein, also die "jüngsten" aus dem Jahr 1923.

Was muss ich hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung beachten? Muss ich die Namen der natürlichen Personen schwärzen?

Was ist bei evtl. späteren Sammlungsteilen aus der "Neuzeit" zu beachten?

Gruß
Detlef

[Redaktionell verschoben aus dem Thema "Virtuelles Briefmarken Album"]
 
bovi11 Am: 06.02.2020 21:09:32 Gelesen: 2352# 8 @  
@ Detlef [#7]

Entgegen einiger Exotenstimmen ist dabei nichts weiter zu beachten.

Die DSGVO hat diesbezüglich nichts gegenüber dem BDSG geändert.

Dieter
 
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