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Thema: Prüfgebühren: Wer zahlt die Kosten für Prüfungen von Fälschungen ?
Eßwein Am: 18.09.2018 13:05:15 Gelesen: 4176# 1 @  
Prüfgebühren

Hallo,

habe Briefmarken verkauft und der Käufer hat sie prüfen lassen.

Resultat: Stempel falsch!

Muß ich dem Käufer die Prüfgebühren erstatten?

Kann mir da jemand helfen?
 
Ron Alexander Am: 18.09.2018 13:32:16 Gelesen: 4160# 2 @  
Hallo Eßwein,

erst mal generell, wo verkauft? Privat oder als Gewerbetreibender? Wie war die Artikelbeschreibung? Etwas mehr Informationen sind notwendig.

Wenn ich Marken als nicht geprüft verkaufe, dann liegt das Risiko beim Käufer. Verkaufe ich als Echt und die Marken sind es dann nicht, dann entspricht es ja nicht der Artikelbeschreibung.

Grüße,
Ron
 
StefanM Am: 18.09.2018 14:18:46 Gelesen: 4136# 3 @  
Wenn etwas als falsch geprüft wird, fallen dann überhaupt Prüfgebühren an?

Kann doch höchstens ein Pauschalbetrag sein und nicht x % der Michelwertes.
 
HWS-NRW Am: 18.09.2018 15:06:10 Gelesen: 4099# 4 @  
Also so einfach könnt Ihr es Euch nicht machen, wenn Ihr etwas zum Prüfen vorlegt, muß auch die Gebühr bezahlt werden, ist doch logisch. Es gibt dazu auch eine Prüfordnung (steht, soviel ich weiß, im MICHEL-Katalog) oder man besorgt sie sich vor einer Prüfung, egal bei welchem Prüferbund.

Und wenn das Prüfstück / der Stempel etc. sich dann als "falsch" herausstellt, hat der Prüfer seine Arbeit gemacht und ihm steht die vorher festgesetzte Prüfgebühr zu.

mit Sammlergruß
Werner
 
drmoeller_neuss Am: 18.09.2018 15:31:50 Gelesen: 4079# 5 @  
@ Eßwein [#1]

Das kommt auf die Angebotsbeschreibung an.

Die nicht fein englische Art, aber in der kommerziellen Philatelie häufiger vorkommend:

Verkäufertyp "Ich-habe-keine-Ahnung-von-Briefmarken-und-auf-Opas-Dachboden-gefunden" bietet ungeprüft an und ohne Obligo ("Echtheit nicht bestimmt"). Dann darf (fast) alles geliefert werden, wobei man sich streiten kann, ob Farbkopien noch Briefmarken darstellen.

Wenn Du "echte" Briefmarken, aber ungeprüft mit Prüfgarantie anbietest, musst Du echte Marken liefern, die prüfbar sind. Die Prüfkosten hat der Verkäufer zu tragen, wenn die Marken echt sind, hast Du den Kaufvertrag erfüllt.

Sind die Marken gefälscht oder verfälscht oder nicht prüfbar, liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer hat Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages. Eine Nachbesserung scheidet hier aus. Du musst echte Marken besorgen und liefern, kannst aber im Gegenzug die zuerst gelieferten verfälschten Marken zurückverlangen. Die Prüfgebühren hast Du als Vertrauensschaden zu ersetzen, sofern diese sich im üblichen Rahmen bewegen (BPP- oder VP-Prüfer).

Natürlich kannst Du Dich mit dem Käufer auch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einigen. Dann bekommt der Käufer seine Auslagen und Du die Marken zurück. Dazu sind die Parteien aber nicht gezwungen. Beide Parteien können auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
 
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