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Thema: Moderne Privatpost: Coesfeld's Briefservice Osterode am Harz
DL8AAM Am: 26.11.2018 19:38:06 Gelesen: 2768# 1 @  
Hier nun ein weiterer Beleg, einer für mich (und wohl dem Internet) bisher komplett unbekannten 'kleinen, lokalen' Privatpost, aus der besagten Entrümpelung:

Coesfeld's Briefservice aus 37520 Osterode am Harz (ebenfalls in Südniedersachsen)



Absender: Orthopädie-Schuhtechnik Henkel (Inh. OSM Jürgen Henkel), 37083 Göttingen; die Sendung lief damals sehr wahrscheinlich nach 37154 Northeim.

und auch hier der freigezeichnete Stempel



Coesfeld´s Briefservice / 07. Dez. 2000 / Bei falscher Zustellung: / 0 55 22/50 64 19

Leider finde ich hier absolut nichts, weder in den Listen der BNetzA, noch unter der angebeben Telefonnummer. Auch schweigt sich das Internet komplett aus? Und leider habe ich auch Telefonbuch aus dem betreffenden Zeitraum zur Verfügung. Ich kann deshalb nicht einmal mit absoluter Sicherheit sagen, ob es sich wirklich um Osterode am Harz handelt, oder irgendeine kleine Siedlung in der Umgebung, die teilweise ebenfalls diese Vorwahl führen.

Gruß
Thomas
 
quinte Am: 26.11.2018 22:24:28 Gelesen: 2652# 2 @  
@ DL8AAM [#1]

Hallo Thomas,

im Klick-Tel 2003 gibt es einen Wolfgang Coesfeld in Osterode, Tel.: 05522-502808 - allerdings ist die Rufnummer 506419 nicht (mehr) aufgeführt - auch gibt es ihn nicht im aktuellen telefonbuch.de - da hat wohl einer einen Versuch gestartet!

Osterode - Northeim = 25 km.
 
juju Am: 27.11.2018 13:38:54 Gelesen: 2611# 3 @  
Moin,

wie wurde denn bei diesen kleinen Postdienstleistern das Entgelt bezahlt?

Kam Herr Coesfeld in den Laden des Schuhtechnikers und holte die Briefe ab, dieser bezahlte und der Stempel wurde draufgedrückt?

Mit fragenden Grüßen

Justus
 
DL8AAM Am: 27.11.2018 14:19:23 Gelesen: 2601# 4 @  
Wahrscheinlich so wie jetzt auch.

Der CITIPOST-Kurierfahrer "heute" holt die Post bei den CITIPOST-Vertragskunden ab, bringt sie in das CITIPOST-Briefzentrum. Dort werden diese (inzwischen automatisiert) erfasst (und gezählt), dann mit einem "Registraturaufdruck" (Tintenstrahler oder Label) versehen. Der einliefernde Vertragskunde bekommt dann am 'Monatsende' eine entsprechende Rechnung.

Das war früher sicherlich genauso, nur dass die einzelnen Schritte damals noch nicht automatisiert stattfanden. Und statt der heute maschinell aufgebrachten Sprays und Labels wurde noch per Hand "registriert" und gestempelt - und ja es ist sogar denkbar, dass Kleineinlieferer ihre ausgehenden, abgezählten Sendungen bereits bei Abgabe bezahlt haben.

Gruß
Thomas
 
Stefan Am: 27.11.2018 21:15:38 Gelesen: 2569# 5 @  
@ juju [#3]

wie wurde denn bei diesen kleinen Postdienstleistern das Entgelt bezahlt?

Eine berechtigte Frage, welche bereits in der Frühzeit der Liberalisierung behördlich geregelt wurde. Diese Thematik fällt unter den Bereich der sog. Mehrwertdienstleistungen, welcher ein Postmitbewerber in der Liberalisierungsphase (1998-2007) zu erbringen hatte, um eine Lizenz als Briefdienstleister von der Behörde zu erhalten. Da die konkreten Angaben heute nicht mehr so ohne Weiteres online zu finden sind, nachfolgend als Auszug aus dem Jahresbericht von 1999 [1] der früheren Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (seit Juli 2005 Bundesnetzagentur):

Lizenzen für qualitativ höherwertige Dienstleistungen

Änderung beim Verfahren / Entscheidungskriterien

Die Tatbestandsmerkmale der qualitativ höherwertigen Dienstleistungen (§ 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG) sind durch unbestimmte Rechtsbegriffe umschrieben. Das Postgesetz gibt insoweit keine eindeutigen Entscheidungskriterien vor.

Die Regulierungsbehörde hat für den Regelfall Entscheidungskriterien in Form standardisierter Merkmale entwickelt, bei deren Vorliegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG nach Prüfung als erfüllt angesehen werden:

(1) Abholung der Briefsendungen beim Kunden zu festgelegten Zeiten oder auf Abruf
(2) Zustellung der Briefsendungen beim Empfänger
- am Tag der Abholung (Einlieferung) und/oder
- bei Abholung über 17:00 Uhr hinaus: bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Werktags und/oder
- termingenau (zu einem vom Auftraggeber im Einzelfall festgelegten Termin)
(3) nachträgliche periodische Abrechnung
(4) Umlenkbarkeit der Sendungen zwischen Abholung und Zustellung
(5) vertraglich zugesicherte Nichtberechnung des Sendungsentgelts bei Verfehlen des Zeitziels der Zustellung
(6) Ausübung der Dienstleistung in einem wesentlichen Teil des Bundesgebiets (als wesentlicher Teil des Bundesgebiets wird dabei ohne weiteres ein Gebiet angesehen, das der Fläche des Saarlandes, des kleinsten Flächenstaats (rund 2.500 qkm) entspricht).

Dienstleistungen mit Merkmalen, die von den Merkmalen (1) bis (6) abweichen, können ebenfalls die Tatbestandsvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG erfüllen; dies unterliegt einer weitergehenden Einzelfallprüfung.


Punkt eins ist üblich, sofern es sich nicht um Briefkastenauflieferung durch den Absender handelt. Punkt zwei: Die beiden erstgenannten Zustellvarianten werden auch als same day bzw. over night bezeichnet, wobei sich die Übernachtzustellung eher durchgesetzt haben dürfte. Punkt drei enthält die nachträgliche Rechnungsstellung gegenüber dem Absender (Ausnahme: Briefmarkenkunden). Punkt vier setzt eine gute Vernetzung zwischen dem Briefdienst und allen Prozessbestandteilen, vor allem dem Zustellpersonal auf der sog. "letzten Meile" voraus (Handy, zu Beginn des Jahrtausends nicht zwingend selbstverständlich). Ob Punkt fünf im Allgemeinen eingehalten bzw. rechtlich überprüft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Pete

[1] "Telekommunikations- und Postmarkt im Jahre 1999 / Marktbeobachtungsdaten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post": https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/1999/TK_Postmarkt1999MarktdatenId213pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Seite 37)
 
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