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Thema: Zweifelhafte Beschreibungen bei Angeboten im Handel
Richard Am: 21.12.2018 09:32:34 Gelesen: 1883# 1 @  
„Augen auf bei Kauf und Tausch !"

(wm) Speziell zur Weihnachtszeit flattern einem bunte Hochglanzprospekte und Preislisten ins Haus. Mit so manchem Angebot, das mehr als rekordverdächtig ist. In den Beschreibungen der Marken und Sätze ist vielfach die Rede von „farbfrischen“ Serien, „tadellos gestempelt“ oder „sauberer Entwertung“, von der „sehr schönen Erhaltung“, „guter Zähnung“, „schönen Stempeln“ und anderem mehr. Was nun „frische“ oder „herrliche“ Erhaltung heißen mag, könnte einen zum Nachdenken veranlassen.

Der Blick in die sehr klein gedruckten Geschäftsbedingungen eines solchen Anbieters, in diesem Fall handelt es sich um die Firma K + K aus B. – die Firma ist kein Mitglied des APHV! – bringt einen auf den Boden der Tatsachen zurück. Denn dort kann man u.a. lesen:

„Abarten aus der linken Spalte unseres Katalogs werden geliefert als ‚ungebraucht (ungestempelt, ohne Falz), sauberer Zähnung und feinster Gummierung‘“. Marken aus der rechten Spalte werden geliefert als ‚mit sauberem Rundstempel versehen, ohne Obligo (Haftung/ Gewähr) für den Stempel und evtl. privat nachträglich entwertet (nachgestempelt). Die von uns angebotenen bzw. gelieferten Werte mit der Bezeichnung ‚g‘, sind Marken, die gekennzeichnet bzw. signiert sind. Dies kann von Besitzer, Händler, Altprüfern oder von uns als Händler mit jeglichem Namens-, Typen- oder Eigentümerzeichen bzw. sonstiger Kennzeichnung angebracht sein, ebenso auch von zuständigen Verbandsprüfern, dann als BPP geprüft. Aufdrucke, Farben, Riffelung und Abarten gelten generell stets ohne Obligo (Haftung/Gewähr), sofern nicht BPP geprüft angeboten. Die Marken können, vorwiegend im Klassikbereich, teilweise repariert sein, was auch für gepr. Werte gilt. … Eine bestimmte weitergehende Qualität oder bestimmte hierüber hinausragende Produkteigenschaften sind nicht vereinbart oder sonst zugesichert. Wir übernehmen daneben, auch bei geprüften Marken, keinerlei Gewähr für einen bestimmten Erhaltungszustand der Marken, geprüft oder signiert gilt für die Echtheit der Marke ansich, nicht deren Erhaltungszustand. … Die Bezeichnung Luxus, Kabinett, Pracht etc. sind rein subjektiver Einschätzung und keine vertraglich vereinbarten Eigenschaften.“

Genau genommen, sagt dieser Anbieter exakt das, was er bietet. Man muss nur lesen können. Häufig eben keine postfrischen Marken, sondern solche, die ungebraucht sind, was auch für nachgummierte Ware gilt. Selbst die so schönen zentrischen Stempel können nachträglich aufgebracht worden sein, sind also ebenso wenig zeitgerecht echt verwendet worden. Und scheinbare Signaturen oder Prüfzeichen für vermeintliche Echtheit sollte man auch nicht missverstehen, denn der Anbieter sagt unmissverständlich, dass diese alles andere als das sein können. Selbst bei von Fachprüfern geprüfte Ware, die als „g“ (geprüft) angeboten wird, wird nur die Echtheit des Objektes, also einer Marke, bestätigt, aber nicht eine grundsätzlich einwandfreie Erhaltung derselben.

Wer kauft nun solche zweifelhafte Ware? Auch darüber kann man lange philosophieren. Wichtiger ist es aber, solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen und nicht blind zu kaufen, denn dann sind Enttäuschungen stets vorprogrammiert.


 
bovi11 Am: 21.12.2018 10:18:28 Gelesen: 1867# 2 @  
@ Richard [#1]

Gibt es die Jungs aus Böblingen noch immer?

Derartige Geschäftsbedingungen sind als überraschende und/oder mehrdeutige Klauseln schlicht unwirksam (§ 305c BGB).
 
GR Am: 21.12.2018 13:18:54 Gelesen: 1820# 3 @  
Danke für den Hinweis. Mir stellt sich die Frage, wie viele Briefmarkensammler AGB überhaupt lesen. Ob sie wirksam sind, steht noch auf einem ganz anderen juristischen Blatt. Alleine die Tatsache, dass es sich um eine "Musterabbildung" handeln könnte, die der Verkäufer dann mit jeder x-bliebigen Entwertungsform erfüllen kann, jagt mir eine Gänsehaut über den Körper.

Tatsächlich dürfte nur einer deutlichen Minderheit von Briefmarkensammlern die Bedeutung von gut lesbaren und vollständigen Stempeln wirklich klar sein, soweit sie nicht in Foren mitlesen. Als Kind wollte ich ja auch nicht, dass ein Stempel das schöne Briefmarkenbild verdeckt. :-)

Wissen hilft und schützt gegen Übervorteilung beim Briefmarkenerwerb. Wissen teilen bedeutet anderen zu helfen und sie zu schützen.

Dafür danke ich jeder und jedem in diesem wie in anderen Foren.

Gerhard
 
Bodo A. von Kutzleben Am: 21.12.2018 13:34:15 Gelesen: 1807# 4 @  
Das ist doch wieder ein Argument, sich einem Briefmarkenverein vor Ort anzuschließen! Hier wird man aufgeklärt und bekommt das Rüstzeug für eine/n gute/n Sammler/in.

Diese Angebote gibt es auch bei goldischen und blumischen Anbietern!
 
Briefmarkenburny62 Am: 21.12.2018 19:07:06 Gelesen: 1729# 5 @  
Man fragt sich, welche Not treibt Briefmarkensammler dazu, soviel Geld für Mist auszugeben. Wer herrlich und frische Erhaltung haben will geht in den Obst und Gemüseladen! Man stelle sich mal vor, man geht in einen Briefmarkenladen und verlangt herrlich frische Briefmarken, das ist doch völlig gaga.

Gruß Briefmakenburny
 
Bodo A. von Kutzleben Am: 21.12.2018 23:28:49 Gelesen: 1665# 6 @  
Für den organisierten Sammler ist das klar, aber es gibt etwa 2 bis 3 Millionen unorganisierte Sammler und Sammlerinnen in Deutschland! Sie sind die Klienten dieser Anbieter, nach ihrem Motto: "Jeden Tag stehen 1000 Dumme auf, die muss ich nur finden"!

Diese Leute erreichen wir aber nur sehr schwer. Und dann kommen die Erben zu uns in den Verein und zeigen die Rechnungen von "Opa" und wir müssen ihnen dann sagen, leider ist das alles viel zu teuer und in schlechter Qualität gekauft werden und heute sehr viel weniger Wert. Das ist heute oft unser Vereinsalltag, leider.
 
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