Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Ebay: Ist das Angebot von Briefmarken-ähnlichen Vignetten zulässig ?
Calantha Am: 21.05.2019 17:26:55 Gelesen: 2761# 1 @  
Hallo,

mir ist aufgefallen, dass bei Ebay extrem viele Fantasie-Vignetten angeboten werden, welche keine offiziellen Ausgaben sind. Ich meine damit nicht nur die regulären Raubstaaten, sondern das bunte Papier, was wie eine Briefmarke aussieht, aber niemals offiziell produziert oder ausgeben wurde und in keinem Katalog zu finden ist.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass diese Vignetten illegal sind und somit nicht verkauft werden dürfen? Oder doch? Gibt es dazu Regelungen?
 
bovi11 Am: 21.05.2019 17:39:19 Gelesen: 2748# 2 @  
@ Calantha [#1]

Aus welchem Grund sollten Vignetten unzulässig und deren Vertrieb verboten sein?
 
Kalmimaxiss Am: 21.05.2019 18:19:25 Gelesen: 2716# 3 @  
@ bovi11 [#2]

Das Ärgernis besteht darin, dass diese Papierchen so angeboten werden, dass die unwissenden Sammlern von amtlichen Ausgaben ausgehen, in Wirklichkeit aber wertloses Papier erwerben!

Solche Phantasieangebote finden sich vor allem bei afrikanischen Staaten wie z.B. Djibouti, Zentralafrika, Mozambique etc.

Hier solch ein Beispiel aus Ebay:

https://www.ebay.de/sch/i.html?_odkw=concorde+2019&_osacat=260&_from=R40&_trksid=m570.l1313&_nkw=concorde+Mozambique&_sacat=260
 
Calantha Am: 22.05.2019 00:02:30 Gelesen: 2608# 4 @  
Von meiner Intuition her würde ich sagen, dass ich Fälschungen nicht verkaufen darf, da Briefmarken, wie auch Geld eigentlich einen Wert haben und genauso wie man nicht einfach Geld drucken kann, sollte man auch nicht Briefmarken drucken.
Ich meine damit auch gar nicht die Staaten die Briefmarken ohne Bedarf auf den Markt werfen, sondern Staaten die

a) überhaupt nicht existieren und nie existiert haben und
b) Staaten die sehr wohl existieren, aber diese Briefmarken nie in Auftrag gegeben haben.

Nach meinem Gedankengang wäre es also illegal solche Ausgaben zu produzieren und zu verbreiten. Und ich denke dass die Produktion von solchen Marken schädigend ist und die Zuschreibung zu existierenden (oder auch nicht existierenden) Staaten ja gar nicht legal sein kann. Man kann sich ja nicht einfach Länder ausdenken und Briefmarken oder Geld dazu produzieren. Genauso wenig wie man bunte Briefmarken drucken kann und einfach Deutschland draufschreibt. Nun geht es jedoch nicht nur um die Hersteller sondern auch um die Konsequenzen für den allgemeinen Handel.

Mir ist unklar in wie weit diese Briefmarken/ Vignetten überhaupt weiterverkauft werden dürfen? Darf sowas überhaupt angeboten werden? Und in wie weit ist ein Händler / Privatverkäufer in der Pflicht sich überhaupt damit auszukennen? Ich denke gerade bei Staaten wie oben von bovi11 genannt, die der Durchschnittssammler nicht gut kennt, könnte das eventuell auf dem ersten Blick nicht erkannt werden.

Aber vielleicht ist mein Gedankengang auch übereifrig und es gibt kein großes Problem?
 
DL8AAM Am: 22.05.2019 04:54:01 Gelesen: 2587# 5 @  
@ Calantha [#4]

Ganz vereinfacht gesagt, diese Marken sind keine Fälschungen. Man kann nur etwas fälschen, was es so im Original gibt. Da diese Marken kein originales Gegenstück haben, sind es also erst einmal keine Fälschungen. Er kann sie u.U. deshalb sogar als "Echt" betiteln. Ein "echtes" eigenes Machwerk.

Was ich nicht darf, ist etwas unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie wissentlich "legale Briefmarken des Landes Mozambique", anzupreisen und zu verkaufen. Das könnte den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Ein "ich biete an, was Ihr in der Abbildung seht" ist aber erst einmal legal.

Und natürlich darf ich auf Marken aus "Entenhausen" drucken lassen (wenn ich das OK von Disney haben sollte) und diese als Marken von Entenhausen verkaufen (solche Entenhausener gibt es beispielweise). Bildrecht und markenzeichenrechtliche Lizenz vorausgesetzt. Wenn mir Disneys OK fehlt, denke ich mir den Ländernamen eben komplett selbst aus, wie "Königreich Umbelbritze". Und natürlich ist das alles komplett legal, besonders wenn es das genannte Land nicht gibt. Das macht diese Marken dann sogar noch "legaler".

Problematisch wird das nur, wenn ich im Verkaufstext etwas offensichtlich "Falsches" angebe oder wenn diese unterschwellige "Suggestion" u.U. etwas zu weit geht.

Angreifen könnte man diese Angebote u.U. dann auch (nur?) über das Gewerberecht. Der Verkäufer versucht in seinem Angebot aber auch mehr oder weniger geschickt den Status "amtliche, legale Briefmarke Mozambiques" nicht direkt anzugeben (auch keine 'erdachte' MICHEL Nummer, nur eine scheinbar selbst erdachte "MOZxxxx"-Nummer), wobei der Satz "Herstellungsland und -region: Mosambik" hier womöglich doch ein Deut zu weit gehen könnte.

Nach meinem Verständnis der Rechtslage könnte eigentlich dann aber (nur?) Mozambique gegen Machwerke, die den offensichtlichen Eindruck eines (gültigen) Postwertzeichens ihres Landes erwecken, vorgehen. Oder wenn im Text etwas zu offensichtlich Falsches suggeriert wird, womöglich wettbewerbsrechtlich etwaige Mitbewerber.

Der Privatverkäufer, der "aus dem ererbten Album seines Opas" sowas anbietet und verkauft, darf das natürlich vollkommen legal. Da griffe nicht einmal das Gewerberecht. Sehr wahrscheinlich nicht einmal das "Recht der Post von Mozambique". Natürlich darf ein Erbe sein Erbe verkaufen, nur darf der Erbe dabei keine öffentlichen falschen Angaben zur Verkaufsförderung machen.

Gruß
Thomas
 
saeckingen Am: 22.05.2019 07:00:34 Gelesen: 2565# 6 @  
Wenn es sich tatsächlich um illegale Ausgaben handelt, die den Landesnamen eines existierenden Landes tragen, dann ist das Angebot nicht zulässig und die Artikel werden nach Meldung durch den BDPh Watchdog von eBay gelöscht.

Wie so eine Meldung vorgenommen wird, findest Du hier: https://forum.bdph.de/showthread.php?3480-Fälschungsmeldung-eBay-Deutschland

Ich habe schon unzählige Schwindelausgaben mit dem Landesnamen Tanzania löschen lassen. Allerdings ist es in einigen afrikanischen Ländern inzwischen schwirig zwischen legal und illegal zu unterscheiden, da teilweise mehrere Agenturen gleichzeitig Lizenzen zum Druck von "Briefmarken" erworben haben und davon reichlich gebrauch machen.

Grüße
Harald
 
DL8AAM Am: 22.05.2019 16:50:30 Gelesen: 2468# 7 @  
@ saeckingen [#6]

Natürlich darf ich als Privater solche Schwindelausgaben aus meinem privaten Besitz weiterverkaufen. Ich darf sie nur nicht wissentlich falsch als "legale Briefmarken" anpreisen. Das wäre (könnte als) ein Betrugsversuch (gewertet werden). Aber kein Betrugstatbestand ohne Betrugsvorsatz. Wenn dumme Verkäufer auf dumme Käufer treffen, dumm gelaufen.

Als Gewerbetreibender sieht das aber vollkommen anders aus. Aus Unwissenheit kann das zwar mal passieren, "man" geht aber bei Fachhändlern davon aus, dass sie vom Fach eine entsprechende Ahnung haben, worauf man sich als Käufer dann auch verlassen kann. Hier kommt dann ja auch das Gewerberecht zum Tragen. Wenn dieser Fachhändler diese Schwindelausgaben aber vollkommen korrekt und entsprechend sichtbar als solche tituliert, sähe das aber auch wieder anders aus. Ob bei Briefmarken-Schwindelausgaben real existierender Staaten u.U. ein Handelsverbot gegenüber Händlern ausgesprochen bzw. veranlasst (durch die Post von Mozambique?) werden kann, kann ich nicht genau sagen. Glaube es aber nicht. Oder ist ein Staatsname bereits ein schützenswertes "Markenzeichen"? Und natürlich darf ich als Händler sogar Fälschungen, die korrekt "als Fälschungen" ausgewiesen sind, vertreiben. Der berühmte "echte Kujau".

Dass Ebay so etwas u.U. untersagt, ist lediglich eine Sache des eigenen Hausrechts und hat erst einmal nichts mit einer konkreten Rechtslage (in D) zu tun, wobei Ebay als internationale Plattform u.U. auch abweichende Rechtslagen in anderen Ländern beachten muss. Was in Deutschland legal ist, muss es in Lesotho nicht sein. Aber dafür hat Ebay ja seine nationale Auftritte, wie .de, .at etc. Wobei aber auch entsprechend gekennzeichnete Angebote auf Ebay immer noch gehandelt werden dürften, oder habe ich da was falsch verstanden?

Entsprechendes gilt für Händlerorganisationen, die ihren Mitgliedern dieses über ihre Vereinssatzung untersagen könnten.

Gruß
Thomas
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.