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Thema: Werbeantwortmarken = Bund Rückporto Marken nicht mehr zugelassen
Michael Mallien Am: 07.08.2019 18:45:19 Gelesen: 1966# 1 @  
Aus den 1980er Jahren stammt eine "Rückporto-Marke" als Aufkleber für eine Werbeantwort. Die "Marke" wurde im Stil der ersten Automatenmarken hergestellt. Bei eBay findet man einige Beispiel-Belege aus den Jahren 1986 bis 1988, die jedoch fast alle mit Nachporto belegt wurden. 2008 hingegen schien die Kontrolle nicht mehr so streng zu sein und der Beleg wurde offenbar befördert.



Stempel aus Wuppertal vom 12.12.2008.

Viele Grüße
Michael
 
saeckingen Am: 07.08.2019 19:11:16 Gelesen: 1959# 2 @  
Da ist selbstverständlich Nachporto zu erheben. Allerdings hatte der Empfänger einen Vertrag mit der Deutschen Bundespost und musste daher nur ein reduziertes Einziehungsentgelt zum fälligen Porto bezahlen. Die einzelnen Belege tragen oft kein Nachportovermerk, da bei größerer Anzahl in Summe verrechnet wurde.

Diese Marke hat er vermutlich gemacht, damit die Kunden eher antworten, aber der Vermerk "Werbeantwort" hätte schon ausgereicht.
 
Araneus Am: 14.04.2020 13:17:23 Gelesen: 1708# 3 @  
@ Michael Mallien [#1]

Hallo Michael,

zufällig gelangte ich heute auf diese Seite.

Zu dem gezeigten Beleg möchte ich anmerken, dass das Stempeldatum wohl eher der 12.12.1988 ist. Sowohl Absender als auch Adressat weisen noch vierstellige Postleitzahlen aus, der Tagesstempel sogar noch die zweistellige Kurzform. Am 01.07.1993 wurden die 5stelligen Postleitzahlen eingeführt.

Also stammt der Beleg wohl auch aus den 1980er Jahren. Der fehlende Nachportovermerk kann auch damit begründet sein, dass hier lediglich eine Gefälligkeitsstempelung stattgefunden hat und der Beleg nicht "echt gelaufen" ist.

Heute sind solche Werbeantwortmarken nicht mehr zugelassen. In der aktuellen Broschüre der Deutschen Post "Leitfaden Werbeantwort" heißt es auf Seite 8: "Der Frankiervermerk muss bei allen Produkten und in allen Formaten […] unmittelbar auf das Antwortelement gedruckt sein." [1]

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/W_w/werbeantwort/downloads/dp-broschuere-werbeantwort-042020.pdf

[Überschrift redaktionell dem neuen Sachverhalt angepast am 14.04.2020]
 
Araneus Am: 22.02.2022 11:09:08 Gelesen: 1018# 4 @  
Auch wenn Werbeantwortmarken heute bei der Deutschen Post nicht mehr zugelassen sind, so scheinen sie bei manchen Werbestrategen noch als wirksam betrachtet zu werden.



Einer aktuellen Werbung der Firma Reader’s Digest liegt ein Antwortumschlag bei, bei dem sich links von der Adresse – und damit außerhalb der Frankierzone - ein Feld befindet mit dem Text „Bitte hier SPEZIAL-ETIKETT „ PORTOFREI“ einkleben und Sie sparen das Porto“.

Und in Fettschrift steht darüber: „ACHTUNG: Bei eingeklebtem SPEZIAL-ETIKETT „PORTOFREI“ keine Briefmarke erforderlich!“ Dass für die Portofreiheit allein der Vermerk „ANTWORT“ über der gedruckten Adresse ausreicht, wird hier verschwiegen.

Anscheinend verspricht man sich durch das Aufkleben eines Etiketts eine höhere Antwortrate. Es ist postalisch irrelevant, psychologisch scheint man ihm aber eine Wirkung zuzuschreiben.



Das entsprechende Etikett befindet sich auf dem Werbeschreiben in unmittelbarer Nachbarschaft diverser Gewinn- und Vorteilsmarken.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
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