@ bovi11
[#1]Den Verdacht hatte ich auch schon, wie von mir auch in dem Beitrag schon beispielhaft beschrieben .
Außerhalb des eigenen Sammelgebietes ist es aber schwierig, das auch begründen zu können außer bei sehr plumpen Fälschungen wie hier:
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=13385&CP=0&F=1Vielleicht gibt es hier im Forum noch andere Lokalausgabensammler, die dazu etwas beitragen können.
Gruß
Wessi
Hallo zusammen,
von den bereits gelöschten Angeboten wurden einige als Reproduktion wieder eingestellt.
Ich habe diese an den Ebay-Watchdog gemeldet, da die Abbildung keinen Hinweis auf die Reproduktion enthielt.
Sind eigentlich Fälschungen, bei denen es die echte Marke so wie angeboten gar nicht gibt auch als Reproduktion zu bezeichnen?
Beispiel:
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=13341&CP=0&F=1#M5In folgendem Faden wurde geschrieben, dass bei Reproduktionen auch die Abbildung als Reproduktion gekennzeichnet sein muss, gilt das auch heute noch?
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=60822#M7 (Beitrag 7, aus unerklärlichen Gründen springt er bei mir immer auf Beitrag 1)
Wenn ja, dürften fast alle als Reproduktion eingestellten Briefmarken nicht den Ebay-Richtlinien entsprechen, denn auch dort steht:
"Bei Reproduktionen müssen die Artikelbezeichnung, die Beschreibung und die Fotos deutlich erkennen lassen, dass die Briefmarke eine Reproduktion ist."
https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zu-briefmarken?id=5043&st=2&pos=1&query=Grundsatz%20zu%20Briefmarken&intent=eproduktionrGruß
Wessi
@ wessi1111
[#3]Im Wettbewerbsrecht kommt es immer darauf an, wie der typische Verbraucher eine Werbung oder Aussage versteht. Ähnlich wird man das hier auslegen müssen.
Wird eine tatsächlich nicht existierende Marke so dargestellt, als gäbe es eine solche (im Original), ist diese zu behandeln wie eine gefälschte oder verfälschte Marke.