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Thema: Definition: Im Block geprüft
spain01 Am: 09.11.2019 15:01:55 Gelesen: 3399# 1 @  
Hallo Allerseits,

wie viele andere Sammler habe auch ich Marken in meinem Bestand, die "im Block geprüft" sind:



DR MiNr. 122 X



DR MiNr. 126 VII



DR MiNr. 207 P I

Mich interessiert hierbei, wie diese Prüfung vorgenommen wird. Vergleicht der Prüfer den Stempel anhand einer Einheit mit gleichem Stempelabschlag und dreht sie so lange, bis der Stempelabdruck deckungsgleich ist? Dazu müsste der Prüfer ja 1000e von Einheiten mit den unterschiedlichsten Stempeln haben, um dies feststellen zu können... Dazu kommt, dass die Stempelabschläge der beiden unteren Marken ja nicht gerade sehr deutlich sind.

Bei der unteren Marke ist der Prüfstempel ("im Block...") um 180 Grad gedreht. Ist die Stellung unerheblich? Alle drei Marken scheinen vom selben Prüfer zu stammen (Herr Bechtold?). Wenn ich mich recht erinnere, habe ich die Marken Ende der 90er Jahre von ihm prüfen lassen.

Bin sehr gespannt auf diesbezüglichen Informationen.

Gruß
Michael
 
bovi11 Am: 09.11.2019 17:26:47 Gelesen: 3352# 2 @  
@ spain01 [#1]

Im Block geprüft ist ein Prüfzeichen auf gestempelten Briefmarken, die als Einheit oder auf einem Beleg oder Belegstück geprüft wurden, als Einzelmarke aber nicht prüfbar sind.

Hier wurde zum Thema schon geschrieben:

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=4391
 
spain01 Am: 09.11.2019 20:15:04 Gelesen: 3309# 3 @  
@ bovi11 [#2]

Danke für die Info, aber, wenn ich mich nach über 20 Jahren recht entsinne, habe ich die Marken so wie sie sind, also als Einzelmarken, zur Prüfung gesandt. Sie stammten aus Auswahlsendungen und waren somit ungeprüft.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn ich mich irren sollte.

Gruß
Michael
 
Lars Boettger Am: 10.11.2019 08:20:40 Gelesen: 3246# 4 @  
@ spain01 [#1]

Bei der unteren Marke ist der Prüfstempel ("im Block...") um 180 Grad gedreht. Ist die Stellung unerheblich?

Die zwei oberen Marken haben einen Aufdruck, die untere nicht: https://www.bpp.de/de/pruefordnung.html#Signierung - die Prüfzeichen von Infla-Berlin werden analog zu der Prüfordnung des BPP (siehe Webseite) angebracht.
 
TeeKay Am: 10.11.2019 12:44:46 Gelesen: 3201# 5 @  
Da hilft doch ein Blick in die BPP Prüfordnung. Da steht zu Infla drin:

Ergänzend zu der Signierung auf Grundlage der PO des BPP erhalten in allen Teilen echte gebrauchte Prüfgegenstände zusätzlich den Rundstempel "Echt – INFLA-Berlin" oder den Quadrat-stempel "Echt – im Block geprüft – INFLA-Berlin" zur Bestätigung der echten und zeitgerechten Entwertung.

Den INFLA-Rundstempel erhalten nur Prüfgegenstände mit deutlich lesbarem und hinreichend bestimmbarem Stempelabdruck. Prüfgegenstände mit unvollständigem Stempelabdruck, der durch die dem Prüfer zur Verfügung stehenden Prüfunterlagen als echt und zeitgerecht festgestellt werden kann, erhalten den INFLA-Quadratstempel.


D.h.: "im Block geprüft" hat nichts mit später aufgetrennten Einheiten zu tun. Vielmehr identifiziert der Prüfer den ohne weitere Unterlagen unprüfbaren Stempelabdruck anhand seiner Vergleichssammlung und drückt dann ein "im Block geprüft" Stempel hinten drauf.
 
bovi11 Am: 10.11.2019 20:27:11 Gelesen: 3135# 6 @  
@ TeeKay [#5]

oder den Quadrat-stempel "Echt – im Block geprüft – INFLA-Berlin" zur Bestätigung der echten und zeitgerechten Entwertung

die daraus gezogene Schlußfolgerung

D.h.: "im Block geprüft" hat nichts mit später aufgetrennten Einheiten zu tun. Vielmehr identifiziert der Prüfer den ohne weitere Unterlagen unprüfbaren Stempelabdruck anhand seiner Vergleichssammlung und drückt dann ein "im Block geprüft" Stempel hinten drauf.

stimmt so nicht.
 
bovi11 Am: 11.11.2019 09:42:41 Gelesen: 3076# 7 @  
In der Prüfordnung der Infla-Prüfstelle Berlin vom 30. April 1953 heißt es u.a.:

„Marken mit nicht vollständigem Stempel, der aber durch irgendwelche dem Prüfer zu Verfügung stehenden Unterlagen als echt festgestellt werden kann (bei zusammenhängenden Marken, auf Briefstück übergehend o.ä.) erhalten den Blockstempel.“

aus: „Das INFLA-Prüfwesen – Geschichte, Prüfer und Prüfzeichen“, Seite 80

Auf Seite 107 des Buches heißt es u.a.:

„In der Frage der Stempelprüfzeichen bestand (der Prüfer) Kobold auf der Setzung der Blockstempel selbst dann, wenn der Stempelanteil auf einer Marke für eine Signierung mit Rundstempel ausgereicht hätte. E. Peschl war nachweislich einer der Prüfer, die gegen Kobolds Regel verstießen.“

In Teil II des Buches heißt es auf Seite 156 unter „Zeichen von INFLA Berlin e.V.“:

„INFLA-Quadratstempel – Q – ab 1936/37 Stempelechtheit bei losen Marken und Einheiten, wenn die einzelnen Marken nur unzureichende Teile des Stempelabdrucks aufweisen“
 
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