Hallo zusammen,
hier meine Frage in die Runde. Viele kennen die Stempeleinsätze mit dem Text, dass der Versand von Bargeld nicht zulässig ist. Ebenso fand man diese Hinweise auf Briefkästen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post.
Doch welche Vorschriften galten für die Behandlung der Glückwunschkarte mit dem Geldschein oder der philatelistischen Sendung (10 Mark im Brief), wenn die Postler den Inhalt erkannten?
Aus Dänemark fand sich ein Beispiel für die dortige Handhabe in den 1980 gefunden.
Der handschriftliche Hinweis "vermutlich ist Geld enthalten" sorgte dafür, dass der Brief jetzt zum Einschreiben-Brief wurde. Die fällige Nachgebühr wurde vermerkt und in Marken verklebt, die per Kontorstempel entwertet wurden.
Kann jemand ähnliche Belege von anderen Postverwaltungen vorlegen oder hat jemand Hinweise zu den Regeln für solche Sendungen?
Beste Grüße aus dem Norden
Diesen Beleg verstehe ich nicht. Wenn die Post den Brief geöffnet hätte, wäre nicht "vermutlich" Geld enthalten gewesen. Es wäre Geld oder kein Geld enthalten gewesen. Gab es in Dänemark kein Postgeheimnis?
Warum ist der Brief geöffnet worden? Oder die Sendung wurde unbefugt geöffnet, und dann entsprechend von der Post behandelt?
@ drmoeller_neuss
[#2]Danke für den Hinweis.
Der Brief ist an dieser Seite nicht geöffnet worden. Das kann man von Innen erkennen.
Vielmehr haben die Postler das kleine Loch, das eventuell durch eine Münze entstand mit dem offiziellen Klebeband verschlossen. Wahrscheinlich wurde auch so erst der Bearbeitungsprozess ins Rollen gebracht. Das Postgeheimnis galt auch in Dänemark und nur in den Fällen, das Empfänger und Absender nicht zu ermitteln waren wurde geöffnet.
Auch dazu gibt es Hinweisstempel und Verschlussmarken.
Gruß
Ostsee63