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Thema: Belege mit postlagernd - poste restante ,,produzieren"
FelixM Am: 02.12.2019 20:06:45 Gelesen: 3895# 1 @  
Ich dachte, so etwas in die Richtung als Sammlung aufzubauen.

Also Briefe in ein anderes Land ,,postlagernd" verschicken und warten, bis die wiederkommen.

Habt ihr sowas auch gemacht, und ist sowas überhaupt erlaubt?
 
bayern klassisch Am: 02.12.2019 20:13:38 Gelesen: 3889# 2 @  
Nein, so etwas habe ich noch nicht gemacht. Aber wenn du die Briefe wieder zurück haben willst, brauchst du doch keine "poste restante" Vermerke auf den Briefen anzubringen; bei Nichtzustellung kommen die doch eh wieder an deine Adresse zurück, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Beste Grüsse von bayern klassisch
 
Journalist Am: 02.12.2019 20:22:01 Gelesen: 3882# 3 @  
@ FelixM [#1]

Hallo FelixM,

ja vor etlichen Jahren habe ich so etwas schon mal gemacht - je nach Land ist der Schwund aber teilweise bis zu 50% gewesen - es sind oder waren aber oft interessante Belege bzw. Stempelvermerke.

Ob heute bei vielen Postverwaltungen aber noch jemand das "Poste restante" kennt - da habe ich gewisse Zweifel.

Aber man kann natürlich auch wie bayern klassisch schreibt, einfach fingierte Anschriften nutzen - dies hat fast den selben Zweck und geht vermutlich sogar von der Rücklaufschnelligkeit her besser als bei Postrestante Belegen.

Aber auch hier muss man je nach Land mit mehr oder weniger Schwund rechnen - es sind aber auf alle Fälle vor allem wegen der Stempel und Aufkleber interessante Belege - fange doch einfach mal an und zeige dann hier das eine oder andere.

Bei Einschreiben dürfte die Rücklaufqote natürlich besser sein, als bei normalen Briefen.

Viele Grüße Jürgen
 
FelixM Am: 09.12.2019 20:39:40 Gelesen: 3780# 4 @  
Moin an alle,

ich habe schon so einen Brief vorbereitet und abgeschickt. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt erlaubt ist. Nicht, dass hinterher noch eine Rechnung kommt. :D
 
Baber Am: 09.12.2019 21:15:35 Gelesen: 3767# 5 @  
Das habe ich früher mit Erstflugbelegen gemacht. In der "guten alten Zeit" sind diese ja wirklich noch an den Zielort geflogen, bzw an der angegebenen Adresse zugeestellt.

Später wurden sie gebündelt sofort wieder zurückgeschickt. Ich würde fast wetten, sie haben oft den Zielflughafen nie gesehen. Nach dem Erstflugstempel kam - wenn überhaupt - der Ankunftsstempel auf den Beleg und sofort zurück ins Aufgabeland.

Als das Flugpostamt München noch Erstflüge mit Stempel abfertigte, habe ich einmal einen Brief für einen Erstflug nach San Francisco mit einer echten Adresse in der Bay Area aufgegeben. Der Brief kam dort nie an sondern landete ohne Ankunftsstempel wieder bei mir als Absender im Briefkasten.

Gruß
Bernd
 
Manne Am: 10.12.2019 12:05:47 Gelesen: 3715# 6 @  
@ FelixM [#1]

Hallo,

kann ein Beispiel zeigen.

Ein Einschreiben von Schwenningen nach Luzern postlagernd vom 10.04.1980.

Gruß
Manne


 
Journalist Am: 10.12.2019 18:13:18 Gelesen: 3665# 7 @  
@ FelixM [#4]

Hallo FelixM,

für vollbezahlte Sendungen gilt laut Weltpostvertrag, das diese falls sie nicht zustellbar sind oder abgeholt werden, zurück geschickt werden sollten.

Nur bei Drucksachen und Postkarten und Zeitungen kann das Empfängerland diese gegebenenfalls schreddern, daher solltest Du hier nicht solche Sendungsarten auswählen.

Eine Rechnung bzw. Nachentgelt sollte es nicht geben.

Bei einigen Ländern gab es mal spezielle Postlagergebühren, ob diese noch existieren, kann ich aber nicht sagen. Dies könnte dann eventuell zu entsprechenden Kosten führen, die normalerweise aber nicht dem Absender in Rechnung gestellt werden dürfen.

Nur bei Paketen ins Ausland sieht die Sachlage anders aus, hier entstehen immer Rücksendekosten, falls der Absender eine entsprechende Vorausverfügung angegeben hat.

Viele Grüße Jürgen
 
Manne Am: 16.12.2019 10:55:04 Gelesen: 3598# 8 @  
Hallo,

hier ein weiteres Beispiel.

Erstflug von Norrköping Schweden nach Tampere in Finnland vom 01.11.1965. Hatte diesen Beleg schon an anderer Stelle gezeigt.

Gruß
Manne


 
Ulli D. Am: 22.02.2023 14:53:45 Gelesen: 1146# 9 @  
Hier ein weiterer produzierter Beleg:



Der besondere Clou dabei war, dass durch die luxemburgische Postlager-Gebühr beide bildgleichen Marken aus Luxemburg und Island zum 40-jährigen Bestehen der Flugverbindung zwischen beiden Ländern auf einem Beleg Platz gefunden haben.

Viele Grüße

Ulli
 
volkimal Am: 22.02.2023 15:48:16 Gelesen: 1128# 10 @  
@ Ulli D. [#9]

Hallo Ulli,

ein netter Brief. Er würde auch gut zum Thema Postlagergebühren passen. Luxemburg ist dort noch nicht vertreten.

Viele Grüße
Volkmar
 
volkimal Am: 22.02.2023 16:43:02 Gelesen: 1112# 11 @  
Hallo zusammen,

Herr Schellenberg aus Velbert hat einige Retour-Belege produziert, indem er Briefe in alle Welt an einen Herrn Martin Krakowiak geschickt hat. Er hat jeweils „postlagernd“ angegeben. Hier das erste Beispiel:



Ein einfacher Brief (ohne Luftpost) von Velbert nach Tananarive, der Hauptstadt von Madagaskar. Mit 50 Pfg. ist der Brief portogerecht.



Herr Schellenberg hat den Brief am 30.11.1970 aufgegeben. Auf der Rückseite sind zwei Stempel von Tananarive vom 01.03.1971 und vom 18.03.1971. Die obere Zahl ist die Uhrzeit.

Ich vermute, dass der Brief nach 3 Monaten am 01.03.1971 dort ankam. Was meint ihr – kann das sein? Niemand den Brief abgeholt. Wenn die Lagerfrist 17 Tage betrug, so würde der zweite Stempel den Ablauf der Lagerfrist dokumentieren. Auch hier weiß ich nicht, ob die 17 Tage Lagerfrist realistisch sind.



Auf der Vorderseite des Briefes wurden die beiden Rechteckstempel „Non réclamé“ = „nicht abgeholt“ und „Retour à l'envoyeur“ = „Zurück an den Absender“ abgeschlagen. Anschließend ging der Brief zurück nach Deutschland. Leider ist nicht ersichtlich, wann der Brief wieder in Deutschland war.

Das zweite Beispiel der postlagernden Briefe von Herrn Schellenberg. Der Luftpostleichtbrief ist mit 70 Pfg. portogerecht. Er trägt eine nette Frankatur aus einem Markenheftchenbogen.



Ein Luftpostleichtbrief nach Kampong Cham in Kambodscha. Herr Schellenberg hat den Brief am 19.5.1970 in Velbert aufgegeben. Am 29.5.1970 war der Brief in Kampong Cham und bekam rückseitig einen Eingangsstempel.



Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wurde unten rechts handschriftlich notiert „Non réclamé“ = „nicht abgeholt“. Zusätzlich wurde ein Stempel abgeschlagen: „Retour a l’envoyeur“ = „Zurück an den Absender“. Leider hat man kein Datum notiert.



Interessant finde ich den roten Zensurstempel auf der Rückseite. Rechts ein Bild des Stempels aus dem Internet. Dort steht:

Censuré: Cambodge agressé par impérialistes Vietcong et Nord-Vietnamiens
= Zensur: Kambodscha wird von Vietcong und nordvietnamesischen Imperialisten angegriffen

Der Brief wurde oben geöffnet und anschließend mit einer Heftklammer verschlossen. Ihr seht sie im Randstreifen oberhalb des Leerfeldes und auf der Rückseite unten. Ich habe die Rückseite umgedreht, damit man den Text auf der Rückseite besser lesen kann. Da der Brief keinen Text enthielt, musste Herr Schellenberg ihn nicht öffnen. Daher ist die Heftklammer erhalten geblieben.

Da ich mir nicht sicher war, ob es den Service "Postlagernd" in Deutschland überhaupt noch gibt, habe ich einmal gegoogelt. Er existiert noch. Hier die entsprechende Seite [1].

Viele Grüße
Volkmar

[1] https://www.deutschepost.de/de/p/postlagernd.html
 
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