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Thema: An wen dürfen Einschreiben ausgeliefert werden ?
Journalist Am: 30.01.2020 11:23:38 Gelesen: 2349# 1 @  
Nun aber noch an alle,

wenn man an so einem Postamt einen Einschreiben Rückschein Inland aufgibt, wird ja auch für den Rückschein ein weiteres Label benötigt. Dieses Label sieht hier sehr interessant aus:



Wie der obige Scan zeigt, weist dieses Label auch einen Datamatrixcode auf, identisch zum Einlieferungsschein - hier ist die 20-stellige Sendungsnummer kodiert, damit man diese mit einen Handy leicht erfassen kann, um die Sendungsverfolgung zu überprüfen.

Viele Grüße Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2020 17:01:23 Gelesen: 2308# 2 @  
@ Journalist [#1]

Auf dem Auslieferungschein

"Ich habe die Sendung dem Empfangsberechtigten übergeben" Unterschrift Postmitarbeiter/Zusteller

Seit wann unterschreibt denn auf dem Rückschein nicht mehr der Empfänger? Dann kann ich mir den Rückschein schenken. Die Auslieferung der Sendung kann ich auch online verfolgen.

Überprüft der Zusteller die Identität des Empfängers an der Wohnungstür?

Ich glaube allmählich, wirklich wichtige Sendungen muss man über den Gerichtsvollzieher zustellen, ansonsten tut es ein einfacher Brief auch- Im Zweifelsfall sollte man einen Zeugen haben, der bescheinigen kann, dass genau dieses Schriftstück in den Umschlag an den Empfänger gesteckt wurde.
 
juju Am: 30.01.2020 17:09:46 Gelesen: 2305# 3 @  
Auf dem Rückschein müssen sowohl der Empfänger als auch der Zusteller unterschreiben.

Siehe z. B. hier:

http://www.die-natuerliche-foederation.org/selbstverwaltungen/svtinomiekley/Senatsverwaltung%20Finanzen%20kl.jpg
 
DL8AAM Am: 30.01.2020 17:39:26 Gelesen: 2294# 4 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Hi!

Für die Post ist erst einmal grundsätzlich jeder empfangsberechtigt, der bei der angegebenen Adresse die Tür öffnet, im Zweifelsfalls sogar der Einbrecher, soweit dieser nicht sofort und offensichtlich für den Zusteller als Einbrecher zu erkennen sein sollte ("Panzerknackermaske mit Sträflingsnummer auf der Brust").

Es sei denn man vereinbart, gegen zusätzliches Entgelt, "Eigenhändig", dann erfolgt die Übergabe der Sendung nur an den Empfänger persönlich bzw. an eine dafür ausdrücklich bevollmächtigte Person. Und selbst dann hast Du nur eine Bestätigung, dass ein Umschlag (nicht näher bestimmten Inhalts oder gar ein leerer Umschlag) übergeben wurde. Das beweist im Zweifelsfall nämlich nichts. Willst Du die Übergabe eines bestimmten "Briefes" im Nachgang rechtssicher beweisen, musst Du wirklich den Gerichtsvollzieher beauftragen.



Wobei wir bei dieser Frage jetzt inzwischen eigentlich doch recht off-topic sind.

Gruß
Thomas

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

[Beiträge [#1] bis [#4] redaktionell verschoben]
 
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