Hallo zusammen,
da es dieses Thema erstaunlicherweise noch nicht gibt, fange ich mal damit an.
Im Handbuch Richter gibt es über dieses Thema einen eigenen Abschnitt, ich habe bisher nur Belege von Konstanz.
KONSTANZ / -4.5.47-12 / a / Gebühr bezahlt
Postmeisterstempel 108 Aa
Gruß
Wessi
@ wessi1111
[#1]Hallo Wessi,
gerne greife ich das Thema auf, möchte aber zunächst noch ein paar Hintergrundinformationen geben (zitiert aus dem Richter-Handbuch "Barfrankaturen"):
Die allgemeine Dienstanweisung für Post und Telegraphie sah vor, daß die Gebührenvermerke auf barfrankierten Sendungen durch den Annahmebeamten und anschließend durch einen zweiten Beamten zu unterschreiben waren. Dahinter stand der Anspruch auf eine korrekte Abrechnung der vereinnahmten Gebühren. Dieser umständlichen Prozedur wurde von einigen Postanstalten durch die Einführung sogenannter Postmeisterstempel begegnet, die als separater Stempel oder mit dem Freivermerk verbunden den oder die an der Gebührenvereinnahmung beteiligten Beamten ausweisen. Anhand dieser besonderen Kennzeichnung der Stempel konnte nachvollzogen werden, wer am Tage X die Gebühren vereinnahmte.Hier ein Beleg aus Koblenz 2 vom 15.10.1947. mit einem Postmeisterstempel: Kennbuchstabe b in den Freivermerk integriert.
Aus Koblenz 2 sind 6 Kennbuchstaben zu unterscheiden: b, c, d, e ,f und i.
Beste Grüße
Ulrich
Hallo zusammen,
nach und nach werde ich weitere Belege von Konstanz mit Postmeisterstempel zeigen.
KONSTANZ / 10.3.47-16 / a / Gebühr bezahlt
Postmeisterstempel 084 Af
Die verschiedenen Postmeisterstempel gibt es in rot, violett und in schwarz. Ich habe bisher jedoch nur einen, bei dem mehr als eine Farbe vorkommt, in dem Fall rot und schwarz.
Gruß
Wessi