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Thema: Österreich: Nachgebühr bestimmen
Eric Scherer Am: 09.04.2020 11:03:28 Gelesen: 3137# 1 @  
Ich habe eine Karte von Berlin nach Wien in 1925. Die deutsche Post hat die österreichische Frankatur der Antwortkarte nicht anerkannt - wahrscheinlich, weil das Wort "Antwort" nirgends zu lesen war. Das Strafporto wurde mit "15" (Pfennig) angeben. Das Postkartenporto von DE nach AT in 1925 wäre 5 Pfennige gewesen. Wer kann sich die 15 Pfennige erklären?


 
Regis Am: 09.04.2020 11:37:22 Gelesen: 3116# 2 @  
Eine Postkarte kostete 5 Pf. oder 8 Groschen. In Österreich waren 1925 alle Marken unter 1.000 Kronen = 1 Groschen ungültig. Die Karte war also mit 1 Gr. freigemacht. Es fehlen 7 Gr. X 2 = 14 Gr. aufgerundet 15 Gr.

MfG Regis
 
Postgeschichte Am: 09.04.2020 12:09:49 Gelesen: 3114# 3 @  
@ 8049home [#1]

Die Karte galt, da mit österreichischen Marken versehen, als unfrankiert. Eine Postkarte kostete von Deutschland 5 Pf., von Österreich 7 g. Die "15" entspricht der österreichischen Mindestnachgebühr in Groschen.

Gruß
Postgeschichte

[Redaktioneller Hinweis: Als Postgeschichte die Antwort schrieb, war die von Regis noch unter einem anderen Thema zu finden.]
 
Eric Scherer Am: 09.04.2020 13:21:23 Gelesen: 3098# 4 @  
@ Regis [#2]

Die Kronenmarken waren meines Wissens bis Ende Juni 1925 gültig, die Postkartenwertstempel sogar noch bis 1926.
 
Eric Scherer Am: 09.04.2020 13:24:36 Gelesen: 3096# 5 @  
@ Postgeschichte [#3]

Danke für den Hinweis. Gibt es zu den 15 Groschen Mindestgebühr eine Quelle? Ich habe auch Belege aus der selben Zeit mit nur 12 Pfennigen Nachgebühr (7 Groschen Fehlporto und 5 Groschen Gebühr).
 
Postgeschichte Am: 09.04.2020 13:38:33 Gelesen: 3087# 6 @  
@ 8049home [#4]

Aber nicht in Deutschland! Die Karte ging doch von Berlin nach Österreich und hier galten die deutschen Marken.

@ 8049home [#5]

Bei solchen Beispielen sollte man auch den Beleg zeigen, aus der der Beförderungsweg und die Zeit hervorgeht. Natürlich gibt es für meine Aussagen eine Quelle: Beilage Nr. 12/1925 des Post- und Telegraphenverordnungsblattes.

Gruß
Postgeschichte
 
Eric Scherer Am: 09.04.2020 14:04:07 Gelesen: 3084# 7 @  
@ Postgeschichte [#6]

Die erste Bemerkung bezog sich auf die Aussage von REGIS. Den Beleg siehst Du ganz oben im Thread.

Danke für den Hinweis. Habe die Beilage sofort gefunden. Jetzt muss ich die noch verstehen und die Goldcentimes richtig umrechnen.
 
Postgeschichte Am: 09.04.2020 14:39:07 Gelesen: 3079# 8 @  
@ 8049home [#7]

Mein Hinweis gilt ohne Bezug zu einem anderen Beitrag. Die österreichischen Marken waren in Deutschland nicht gültig.

In der Beilage ist die Mindest-Nachgebühr aufgeführt und eine Umrechnung von Goldcentimes nicht erforderlich, zumal auch keine Frankatur irgenwie anzurechnen ist.
 
Eric Scherer Am: 09.04.2020 16:16:53 Gelesen: 3066# 9 @  
@ Postgeschichte [#8]

Hallo und nochmals vielen Dank. Ich habe jetzt den Hinweis gefunden - in Beilage 13.

Frohe Ostern!
 
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