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Thema: Goldhahn Angebote
bovi11 Am: 04.05.2020 08:54:29 Gelesen: 4946# 1 @  
Heute schon gelacht?



Das ist ein typisches Goldhahn-Bescheißerleangebot:



Da fehlt nur noch das Goldhahn-Attest.

"Der gesuchte Wert von Ost-Sachsen: Nr. B I (Nr. 41) auf Briefabschnitt mit voll lesbarem Datum. Kaum angeboten!"

Man setzt hier offenbar auf den zunehmenden Hirnabbau beim Verbraucher.

Zitat: "Hinweis
Es handelt sich bei dieser Abbildung um ein Musterbild, der original gelieferte Artikel kann davon abweichen, da er mehrfach vorhanden ist. Bei gestempelten Ausgaben kann die Abstempelung variieren."

Heisst das, es gibt dann statt des Phantasiestempels wenigstens einen "echten" Dresdner Stempel. LOL
 
Michael 1969 Am: 04.05.2020 09:42:31 Gelesen: 4920# 2 @  
Mich ärgert, dass ebay besonders die grossen Händler ungeschoren betrügen lässt (Betrug,d a in der Produktbeschreibung "ECHT" angegeben wird).



Mal schauen, ob ich eine Antwort bekomme.

[Redaktionell verschoben aus dem Thema "Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch" / Das Potschta Thema ist zu wichtig um es durch Goldhahn Angebote zu verwässern]
 
Henry Am: 04.05.2020 18:48:40 Gelesen: 4808# 3 @  
@ Michael 1969 [#2]

VORSICHT, das Eis ist dünn! Auch wenn versierte Sammler wisen, was sie von dem Angebot halten müssen - in den gezeigten Abbildungen steht nirgends "echt". Ich sehe zumindest nichts davon.

Ich weiß, dass eine Firma Goldhahn einmal Probleme hatte und ihre ganzseitigen Angebote in der DBZ eine ganze Weile nicht mehr zu finden waren. Aber ist es derselbe Anbieter?

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
doktorstamp Am: 04.05.2020 18:59:58 Gelesen: 4793# 4 @  
Es ist anzunehmen viele Verkäufer haben gutes Geld hierfür ausgegeben und sehen nicht ein, warum sie als Verlierer da stehen sollen. Immerhin ganz schön dreist vom Verkäufer.

Wiederum viele Verbraucher sind Depp und Bauernfang ausgesetzt, weil sie selbe nicht einsehen das nötige Wissen anzueignen, In den Augen vieler ist ein Katalog nur da um sich reichzurechnen. Lesen daran gedenken sie erst gar nicht, trifft nicht 100% zu, aber angrenzend.

mfG

Nigel
 
bovi11 Am: 04.05.2020 19:07:54 Gelesen: 4787# 5 @  
@ Henry [#3]
@ Michael 1969 [#2]

Hallo Henry,

umgekehrt wird ein Schuh draus.

Wenn eine Marke "SBZ Nr. B I auf Briefabschnitt gestempelt" angeboten wird, heißt das, das eine echte SBZ Nr. B I auf Briefabschnitt mit einem echten und zeitgerecht abgeschlagenen Stempel zu liefern ist.

Kein Mensch muß davon ausgehen, eine gefälschte oder verfälschte Marke oder einen gefälschten oder nachverwendeten Stempel geliefert zu bekommen. Das gilt, egal ob "echt" dabei steht oder nicht.

Im Gegenteil, wenn der gewerbliche Anbieter werblich hervorhebt, daß das angebotene Stück echt ist, handelt es sich um eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit!

Dieter
 
wessi1111 Am: 04.05.2020 19:08:08 Gelesen: 4786# 6 @  
@ Henry [#3]

Hallo Henry,

auf den Abbildungen steht nicht "echt", aber im Ebay-Angebot. Und wenn in den Artikelmerkmalen "echt" steht, sollte der Artikel auch echt sein, auch ohne dass es im Text nochmal erwähnt werden muss. Wenn der Stempel nicht echt bzw. zeitgerecht ist, ist es eine Fälschung, ganz einfach. Ich kann das aber nicht beurteilen, da nicht mein Sammelgebiet.

Die Spezialisten, die sich da sicher sind, sollten das Angebot an den Ebay-Watchdog melden.

Gruß
Wessi
 
dietbeck Am: 04.05.2020 19:36:29 Gelesen: 4750# 7 @  
Solange die Atteste so ausgestellt werden, was ist das Problem, die Marke ist echt, der Stempel ist zwar nicht zeitgerecht, aber von Falschstempel kein Wort.


 
Henry Am: 04.05.2020 19:43:33 Gelesen: 4741# 8 @  
@ bovi11 [#5]

Hallo Dieter,

ich würde mich ja freuen, wenn man sich immer auf solche Aussagen verlassen könnte. Leider ist mein Vertrauen in die Rechtsprechung aus Erfahrung nicht so grenzenlos, dass ich durch andere Auslegungen überrascht wäre. Aber ich bin ja auch kein Rechtsexperte.

@ wessi1111 [#6]

Ich habe mich auf die Abbildungen verlassen. Ansonsten stimme ich dir zu.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
bovi11 Am: 04.05.2020 19:43:43 Gelesen: 4741# 9 @  
@ dietbeck [#7]

Goldhahn wäre dann exkulpiert, wenn er ein aktuelles Attest mit diesen Aussagen beifügen würde. Es darf natürlich kein Goldhahn-Attest sein.

Der Sachverhalt um die Potschta kann wohl heute als geklärt angesehen werden.

[Die Redaktion hat im Duden nachgesehen: exkulpiert = vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, befreien; rechtfertigen]
 
dietbeck Am: 04.05.2020 21:53:38 Gelesen: 4666# 10 @  
Nur damit ich nicht falsch verstanden werde.

Ich halte solche Attestausussagen einfach entgegen dem Sachverhalt ausgestellt. Darin wird die Aufklärung die betrieben wurde nicht umfassend anerkannt ohne zu sagen was daran nicht ok sein soll ("nicht abschließend geklärt"). Ich kann bis heute nicht nachvollziehen was die Motivation für solche Atteste im Kontext mit der Potschta ist.

Der eingestellte Attesttext stammt von einem Attest von 2017 und wird meines Wissens nach wie vor so in Attesten benutzt.
 
drmoeller_neuss Am: 05.05.2020 15:05:44 Gelesen: 4503# 11 @  
@ dietbeck [#10]

Der eingestellte Attesttext stammt von einem Attest von 2017 und wird meines Wissens nach wie vor so in Attesten benutzt.

Dazu schreibt der BPP auf seiner Webseite unter "Philatelistische Begriffsbestimmungen und Erläuterungen" im Kapitel 5.3:

Echt ist eine Abstempelung grundsätzlich, sofern sie während der Kurszeit der Marke zu dem im Stempel angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempel, der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, von einer autorisierten Person vorgenommen wurde (“zeitgerechte Entwertung”). Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte, da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten Stempel nicht mehr festzustellen ist. Bei nachträglichen Entwertungen auf in der Regel außer Kurs gesetzten und meist zu Sammelzwecken verwendeten Marken mit einem Stempel, der zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, handelt es sich um Rückdatierungen. Diese werden zwar in der Regel unbefugt (von privater Seite, sog. „missbräuchliche Verwendung“) angebracht, können aber auch aus Gefälligkeit von einzelnen Postbediensteten erfolgen. Sie werden wie Falschstempel behandelt und bei zweifelsfreiem Nachweis als “Stempel falsch” signiert.

Gestempelte Potschta-Marken müssten mit "Stempel falsch" signiert werden. Ich würde hier einmal den BPP-Präsidenten um eine Stellungsnahme bitten. Generell ist es in Ordnung, wenn der BPP für nicht verausgabte Marken und Probedrucke Atteste ausstellt, aber gestempelt kann es die nun einmal nicht geben, sieht man von Ausnahmen wie zum Schaden der Post verwendete nicht verausgabten Marken ab, zum Beispiel die legendären "Gscheidle-Marken".
 
Lars Boettger Am: 05.05.2020 23:10:32 Gelesen: 4366# 12 @  
@ bovi11 [#1]

Den Anbieter hatte ich gestern auf sein Angebot aufmerksam gemacht. Er hat sich - wie üblich - nicht gemeldet. Also ist heute Abend das Angebot an Ebay gemeldet worden.

Beste Grüße!

Lars
 
umdhlebe Am: 06.05.2020 10:28:34 Gelesen: 4224# 13 @  
@ bovi11 [#9]

Dennoch bleiben Atteste - da sie keine offiziell beurkundeten Dokumente mit gesetzlich festgelegten Gütestandards sind - "Meinungen". Es kann fehlerhafte Atteste geben, oder solche der "Briefmarkenprüfstelle Basel". Sollte es tatsächlich Ermittlungen gegen den Anbieter geben, wird er sich problemlos einen solchen Ausweg verschaffen können.

Bei Briefmarken - wie auch bei Münzen und Kunst - hilft letztlich immer nur der eigene Sachverstand.

umdhlebe
 
Frankenjogger Am: 06.05.2020 11:35:02 Gelesen: 4190# 14 @  
@ umdhlebe [#13]

Bei Briefmarken - wie auch bei Münzen und Kunst - hilft letztlich immer nur der eigene Sachverstand.

Das ist richtig, aber auch Vertrauen, z.B. auf Atteste.

Ich würde allerdings nicht auf Atteste von Golhahn, oder aus Basel vertrauen, was aber eigentlich schon wieder Sachverstand ist.

Gruß, Klemens
 
bovi11 Am: 06.05.2020 11:45:03 Gelesen: 4183# 15 @  
@ Frankenjogger [#14]

Atteste von Goldhahn eignen sich gut als Notizzettel. Die Rückseite ist schließlich unbeschrieben.

Das Angebot ist gelöscht.
 
Frankenjogger Am: 06.05.2020 11:56:30 Gelesen: 4173# 16 @  
@ bovi11 [#15]

Die wären mir als Notizzettel zu teuer.

Humor-Gruß, Klemens
 
marc123 Am: 06.05.2020 12:56:30 Gelesen: 4139# 17 @  
@ drmoeller_neuss [#11]

der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, von einer autorisierten Person vorgenommen wurde (“zeitgerechte Entwertung”)

Ich finde den Begriff "autorisierte Person" äußerst interessant. Das würde ja heißen, dass bei eine Marke die nicht von einem Postbeamten gestempelt wurde, der Stempel falsch ist. Gelegentlich hört oder liest man (auch hier im Forum), dass Sammler ihre Marken selber stempeln dürfen. Das wäre ja dann ein Falschstempel, da nicht von einer autorisierten Person. Dies ist natürlich sehr schwierig zu belegen, außer sie benutzen ein anderes Stempelkissen.

Noch ein Wort zur Rückdatierung. Ersttagsstempel oder andere Sonderstempel werden ja auch länger benutzt und sind dann rückdatiert?

Liebe Grüße
Marc
 
Quincy Am: 06.05.2020 13:03:28 Gelesen: 4131# 18 @  
@ marc123 [#17]

Vielleicht wäre die Formulierung "in einem autorisierten Umfeld" hilfreicher. Allerdings müsste dieses Umfeld dann auch irgendwo definiert werden.

Gruß
Hans-Jürgen
 
DL8AAM Am: 06.05.2020 16:23:16 Gelesen: 4064# 19 @  
@ Quincy [#18]

Naja, sie wurden ja von einer "autorisierten" Person vorgenommen, und zwar "autorisiert" von einer Person, die den Stempel ansonsten "autorisiert" besitzt.

Ob diese "Unter-Autorisation" regelkonform stattfand, kann ich als "Sub-Autorisierter" nicht einmal wirklich wissen, nicht mal im Ansatz, und ich muss es auch nicht wissen (wie auch). Das ist komplett egal. Die Handlungsanweisungen der privaten Post bezüglich der Stempelnutzung betreffen nur das innere "Rechtsverhältnis" zwischen der DPAG und seinem Vertragspartner, dem stempelführenden "Shopbetreiber". Ich als "Stempelabschläger" stehe in keinerlei Rechtsverhältnis zur Post, sondern in diesem Fall nur in einer zum "Shopbetreiber". Seit die Post privatisiert ist, werden diese internen Prozessanweisungen ja auch nicht mehr in amtlichen Regelwerken veröffentlicht. Das sind reine interne "Dienstanweisungen" (Vertragsbedingungen). Wenn dieser mir den Stempel zweckgebunden übergibt und ich mich innerhalb dieser mir übertragenen "Aufgabe" bewege, bin ich rechtlich gesehen ein legaler "Beauftragter" des "Shopbetreibers". Ich habe hier absolut nichts Falsches getan, ich handel dabei ganz legal in "Treu und Glauben", denn ich als "unschuldig fragender" (= unwissender) Mensch kann davon ausgehen, dass der Shopbetreiber, als wissende Fachperson, mir den Stempel auch geben durfte, d.h. mich beauftragen durfte für ihn (und in seinem Namen) tätig zu werden. Ich wurde somit faktisch und legal von einem Autorisiertem autorisiert den Stempel auf die Briefmarke abzuschlagen. Falls es Mecker von Oben geben sollte, dann nur für den Shopbetreiber.

Das könnte man rechtlich anders betrachten, wenn ich mir der Sache (mit Vorsatz) im Klaren war und ich mit dem Shopbetreiber eine - auch für mich erkennbare "illegale" - Absprache getroffen hätte "Hier hast Du einen 10er, gib mir mal Deinen Stempel übers Wochenende, brauchst Du ja eh nicht, ich bringe ihn Dir am Montag, bevor Du die Bäckerei öffnest, auch wieder vorbei. Versprochen! Das bleibt aber unter uns!". Hier darf ich dann als "unwissender" Stempelempfänger davon ausgehen, dass die Autorisation irgendwie nicht ganz Rechtens ist.

Gruß
Thomas
 
bavz Am: 19.12.2020 12:08:33 Gelesen: 3362# 20 @  
Kann mal bitte ein Nutzer der Goldhahn Einsteckalben schwarze Seiten nachschauen, ob die Fluoreszenz bei den Marken erhalten bleibt. Vielen Dank!
 
TeeKay Am: 19.12.2020 14:38:58 Gelesen: 3300# 21 @  
Ich habe auch 2 Jahrzehnte lang schwarze Einsteckalben genutzt, rate aber inzwischen dazu, lieber weiße zu nehmen. Schwarz kommt immer mit Plastikstreifen. Und Plastikstreifen kommen immer mit einem zähflüssigen Kleber, der entweder im Laufe der Zeit aushärtet und zu lockeren Einsteckstreifen führt oder zu beschädigter Zähnung, weil der Kleber austritt.

Meine Erfahrung mit Goldhahn ist übrigens, dass sich die Einsteckstreifen teilweise lösten. Die Alben sind aber auch 20 Jahre alt, dabei jedoch wenig genutzt worden.
 
bavz Am: 19.12.2020 16:21:19 Gelesen: 3255# 22 @  
War nach den 20 Jahren die Fluoreszenz noch da? Ich habe alte Alben von anderen Herstellern, bei denen das Markenbild und die Fluoreszenz in die Klemmstreifen bzw. Die Trennblätter übergegangen ist.
 
bavz Am: 19.12.2020 16:31:12 Gelesen: 3244# 23 @  


Leeres Album mit Geister Marken.
 
drmoeller_neuss Am: 19.12.2020 16:55:00 Gelesen: 3227# 24 @  
Diese Einsteckbücher mit Kunststoffstreifen kann man in den meisten Fällen leider nur noch entsorgen.

Bitte in die Restmülltonne und nicht in das Altpapier, da sich der schwarz gefärbte Karton nicht wiederverwenden lässt. Auch der Kunststoffanteil kann zu Problemen führen.
 
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