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Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Das Thema hat 77 Beiträge:
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Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:24:28 Gelesen: 15378# 28 @  
@ bovi11 [#26]

Meine Weisheiten beruhen auf einer 30-jährigen Tätigkeit als kritischer Journalist - in den letzten 15 Berufsjahren als Qualitätsmanager in der WAZ-Mediengruppe (heute Funke-Medien) in Essen. Zum Thema Recht beziehe ich ein Großteil meiner Weisheit seit sieben Jahren als ehrenamtlicher Mitarbeiter der Polizei in Bochum.

Aber noch einmal zurück zum eigentlichen Thema:

Das Sammeln von Belegen - eganl ob man sie kauft, tauscht oder geschenkt bekommt - ist ja völlig in Ordnung. Philatelistisch interessant könnten Marke und Stempel, Absender und Empfänger sein, um Postwege nachvollziehen zu können. Aber Briefgeheimnis bleibt Briefgeheimnis - ein Datum spielt da keine Rolle. Und ein neuer Besitzer eines Beleges ist zwar auch Eigentümer, aber nicht der rechtmäßige Empfänger des Briefes oder der Postkarte.

Beste Grüße
Wim
 
10Parale Am: 21.05.2020 23:25:35 Gelesen: 15375# 29 @  
@ Wim Ehlers [#21]

wir sind doch keine Detektive oder Schnüffler. Es geht doch mehr oder weniger um Befriedigung von Neugier und Wissensdrang, sprich um Aufklärung. Was wäre die Blaue Mauritius ohne die Geschichte rund um die Einladung zu dem Ball, den der Gouverneur damals gab?

Wir sollten froh sein, dass unsere Vorfahren Briefe gesammelt und aufbewahrt haben. Wer außerhalb der Philatelie trägt zur Aufbewahrung dieser Zeit-Zeugnisse mit bei? Soll ich jeden Brief zerstören, nur die Marke trennen und ohne Wesen und Gehalt in ein Album stecken? Nein, dann möchte ich kein Sammler mehr sein.

Gute Nacht

10Parale
 
filunski Am: 21.05.2020 23:29:30 Gelesen: 15366# 30 @  
@ dr31157 [#27]

Hallo Deltlev,

sei ganz beruhigt, es ist Haarspalterei! ;-)

@ Wim Ehlers [#24]

Hallo Wim,

was ist denn in dich gefahren?

Bislang habe ich deine Beiträge immer gerne und teilweise auch bewundernd verfolgt und schätze auch deine Art verschiedenste Themen aufzugreifen. Das meine ich auch ganz genau so. Jetzt erkenne ich dich aber nicht wieder, du betreibst hier wirklich Haarspalterei und befindest dich auf einem ganz gewaltigen Holzweg. Du beklagst auch die "Expertise" von angeblichen Nicht-Juristen. Das haut aber auch nicht hin. Erstens hat Richard dazu juristischen Rat eingeholt und dies so geschrieben [#19] und anscheinend ist dir auch verborgen geblieben, dass bovi11 selbst Jurist ist und seine Aussagen zu dem von dir beklagten Umstand durchaus auch juristisch Hand und Fuß haben.

Also kommen wir alle wieder zurück zur Realität und lassen wir das Postgeheimnis dort wo es hingehört. ;-)

Viele Grüße,
Peter
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:30:30 Gelesen: 15364# 31 @  
@ 10Parale [#29]

Da stimme ich Dir größtenteils zu. Auch für mich bleibt es interessant, was hinter der Verausgabung einer Briefmarke steckt. Bei meinen Flugpostbelegen interessiert mich darüberhinaus auch der Luft- Postweg, den dieser Beleg gemacht hat.

@ dr31157 [#27]

Das ist keine Haarspalterei, sondern die Wahrheit!

Beste Grüße
und allseits eine gute Nacht
Wim
 
bovi11 Am: 21.05.2020 23:30:42 Gelesen: 15363# 32 @  
@ Wim Ehlers [#28]

"Man darf nichts besser wissen wollen, als der, dessen Handwerk es ist."

Joseph Stanislaus Zauper

__________________________


"Das Sammeln von Belegen - eganl ob man sie kauft, tauscht oder geschenkt bekommt - ist ja völlig in Ordnung. Philatelistisch interessant könnten Marke und Stempel, Absender und Empfänger sein, um Postwege nachvollziehen zu können. Aber Briefgeheimnis bleibt Briefgeheimnis - ein Datum spielt da keine Rolle. Und ein neuer Besitzer eines Beleges ist zwar auch Eigentümer, aber nicht der rechtmäßige Empfänger des Briefes oder der Postkarte."

Der "neue" Besitzer ist befugt.
 
Wim Ehlers Am: 21.05.2020 23:35:04 Gelesen: 15354# 33 @  
@ filunski [#30]

Hallo Peter,

jaja, ist ja schon gut ... ich bleibe nun zu diesem Thema ganz still und schreibe nicht mehr dazu.

Beste Grüße
Wim
 
wessi1111 Am: 21.05.2020 23:42:29 Gelesen: 15341# 34 @  
@ alle

Es ist schon erstaunlich, wie für eine Sache, die tägliches "Handwerk" dieses Forums sind, von Wim ohne Not Probleme herbeigeredet werden, und dann natürlich in der Begründung bewusst falsch argumentiert wird. Aus den gesamten Quellen über das Postgeheimnis geht doch hervor, dass es für den Postweg vom Absender zum Empfänger gilt und nicht für die Zeit danach.
Das erinnert sehr an die von fast jedem Politiker beschworene Gefahr von rechts. Wenn dann wirklich mal mit Fakten argumentiert wird, werden niemals vergleichbare Zahlen über linke und rechte Übergriffe geliefert, sonst könnte man womöglich die Gefahr auf der anderen Seite sehen.

Wenn Wim schreibt "Für die Philatelie interessant sind m.E. Postwertzeichen und Stempel." bin ich froh, dass das nur seine Meinung ist.
Ich sammele wie auch viele andere Belege und freue mich außerordentlich, wenn ich mal einen mit Inhalte ergattere und ich den Inhalt im Lichte des Zeitgeschehens lesen kann - oder auch nicht, das ist dann ein Fall für das Forum.

@ dr31157 [#1]

Wie Olaf schon geschrieben hat (@ DERMZ [#2]), ist ein Bild in einer höheren Auflösung besser, da sonst keine vernünftige Interpretation möglich ist.
Das kann gerne auch im richtigen Thema "Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?" [1] erfolgen.

Gruß
Wessi

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=3091
 
drmoeller_neuss Am: 22.05.2020 00:43:05 Gelesen: 15302# 35 @  
@ bovi11 [#25]


Ich wiederhole mich: Durch das Verschenken gelange ich rechtmäßig an den Brief und dessen Inhalt und kann i.d.R. damit machen, was ich will:


Nun sind viele Belege nicht durch den Absender oder Empfänger verschenkt worden, sondern aus dunklen Postkanälen in Sammlerhände gelangt oder aus dem Altpapier gefischt worden.

Ich habe selbst viele Telegramme aus der DDR und der Nachwendezeit und weiss, dass der Lastwagen, der das Altpapier aus dem Postamt entsorgen sollte, in eine private Garage umgeleitet wurde. Ich nenne keine Details, aber der aufmerksame Sammler weiss, dass solche frankierten Telegramme aus wenigen Orten gehäuft vorkommen. :-)

Das Postgeheimnis geht weiter als das Briefgeheimnis, das nur verschlossene schriftliche Mitteilungen schützt, also keine Postkarten. Die Verletzung des Briefgeheimnisses verjährt in drei Jahren.

Das Zeigen von Brieftexten verletzt nicht das Post- und Briefgeheimnis, wenn der Brief nicht unbefugt geöffnet wurde. Dagegen können Persönlichkeitsrechte tangiert sein, unter Umständen auch Urheberrechte.

Vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechtes enden zehn Jahre nach dem Tod der Person, während ideelle Bestandteile länger über den Tod hinaus geschützt sein können.

Wenn also der Briefinhalt ein ausführliches Attest über eine schizophrene Persönlichkeitsstörung des Empfängers beinhaltet, würde ich das nicht zeigen oder zumindest den Namen schwärzen, selbst wenn der Empfänger nicht mehr lebt. Gegen einen normalen Reisebericht wird nichts einzuwenden sein.

Bei Belegen geht es in der Regel nur um Adressen. Die Kombination von Absender und Adressat kann natürlich Persönlichkeitsrechte verletzen, so habe ich eine Reihe Postkarten kurz nach der Wende aus der DDR, wo man bei einem einschlägigen Versandhaus in Flensburg um Informationsmaterial und diskreten Versand desselbigen gebeten hat. In der DDR gab es bei diesen Artikeln einen grossen Nachholbedarf :)

Da sollte man den Absender schon abdecken, bevor man solche Belege offen zeigt. Der Adressat ist weniger kritisch, obwohl ich auch schon hier Sammlerfreunden geraten habe, an eine bestimmte, in Pullach ansässige Behörde gerichtete Briefumschläge nicht öffentlich zu zeigen. Im Interesse der Sicherheit der BRD (und der eigenen :D ) sollte man in diesem Fall besser zur Schere greifen und sich an den Briefausschnitten bzw. abgelösten Marken erfreuen.

Das Finanzamt wird es dagegen wenig stören, wenn Korrespondenz gezeigt wird.

Die mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Hier muss aber die schöpferische Gestaltungshöhe überschritten sein. Das ist bei einem einfachen Postkartentext "Gruss aus . . ." sicher nicht der Fall.

Im Einzelfall kann auch der Datenschutz belangt sein. Solange der Name an der Klingel steht, ist die Adresse ohne weiteren Zusammenhang unkritisch.

FAZIT: gesunder Menschenverstand beim Zeigen von Brief- und Postkartentexten. Versetzt Euch in Euren verstorbenen Großonkel: würde es ihn stören oder nur ein müdes Achselzucken auslösen?

@Wim: ich gehe davon aus, dass Ihr das auch so in der Zeitungsredaktion gehandhabt habt. Ich bin als Herausgeber einer Studentenzeitung jedenfalls damit nie auf die Schnauze geflogen.

Bei Belegen im Zweifelsfall den Namen abdecken und die Hausnummer, dass sollte genügen, um eine Zuordnung zu einer bestimmten Person unmöglich zu machen.

Vielleicht gibt ja der Michel einmal eine Gesetzessammlung für Philatelisten heraus.
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 01:22:17 Gelesen: 15278# 36 @  
@ drmoeller_neuss [#35]

Hallo Uli,

dann melde ich mich doch noch einmal zu diesem Themenkomplex und danke Dir für die ausführliche Erklärung, der ich voll und ganz zustimme.

Ein weiteres Beispiel von mir: In meiner Erstflug-Belegsammlung ist ein großer Teil "Machwerk" der Firma Sieger. Hier spielt der Empfängername keine Rolle und muss auch nicht abgedeckt werden. Trotzdem sind sie durchaus sammelwürdig und werden auch von der "ILA-Interessengemeinschaft Lufthansa Aerophilatelie e.V." so bewertet. Tolle Abflug-, Zwischenlandung- und Ankunftstempel und Sonderbriefmarken aus aller Herren Länder.

Beruflich hatte ich in der Tat zunehmend mit möglichen Verstössen des Urheber- und Persönlichkeitsrechtes sowie auf das Recht auf das eigene Bild zu tun und war deswegen auch mehrfach mit unseren Hausjuristen im Kontakt. Das Medienrecht ist nach meiner beruflichen Zeit zudem noch verstärkt worden. Hier im Forum haben wir über die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ja auch schon diskutiert. Über die Suchfunktion findet man hier im Forum reichlich Textmaterial.

Zusammenfassend: Vorsichtig sein ist in jedem Fall sicherer, als "auf die Nase zu fallen".

Beste Grüße
Wim
 
Wachauer Am: 22.05.2020 01:33:39 Gelesen: 15273# 37 @  
@ Wim Ehlers [#31]

@ Philatelistisch interessant könnten Marke und Stempel, Absender und Empfänger sein, um Postwege nachvollziehen zu können.

Lieber @Wim Ehlers,

das mag für dich und viele Sammler zutreffen, doch Philatelie ist ein weites Feld. Neben Sammeln von Briefmarken und Sonderstempeln mit Tieren, Blumen etc., Briefumschlägen mit Stempeln von Erstflügen gibt es noch vielerlei anderes, das einen Philatelisten interessieren kann und worauf man sich spezialisieren kann. Man muss auch einen Blick über den Tellerrand wagen.
Da gibt es z.B. die Social Philatelie, wobei der Inhalt von Brief- und Kartentexten einen wesentlichen Faktor darstellt (1).

Herzliche Sammlergrüße
Wachauer

(1) http://epaper13.niedersachsen.com/magazine/philapress/WebViewer-Portal-RB17-MM/webview.php/SC-SUPPLEMENT-2019-02-65#page/1
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 01:49:25 Gelesen: 15263# 38 @  
@ Wachauer [#37]

Hallo Gerhard,

Deinen Einwand halte ich für berechtigt, wenn es um "Social Philatelie" geht, bietet er doch eine erstklassige Ausrede für alle, die das Briefgeheimnis / Postgeheimnis umgehen wollen.
Einen Linktipp habe ich auch [1].

Beste Grüße an die
Donau nach Krems
Wim

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=686&CP=0&F=1
 
wajdz Am: 22.05.2020 03:41:06 Gelesen: 15241# 39 @  
Dank der vor über 400 Jahren eingeführten Schulpflicht, die sich allmählich in ganz Deutschland durchsetzte, wurde das Schreiben von Briefen und Postkarten als Kommunikationsmittel zwischen ganz gewöhnlichen Bürgern üblich und alltäglich.

Was davon bis heute auf uns überkam, ist erstmal generell als Zeitzeugnis zu werten. Denn es ermöglicht einen Einblick in die Bräuche, Sitten, Verhaltensweisen und Meinungen unserer Vorderen, kurz, in vergangene Zeiten. Und vielfältiger und aufschlußreicher, als es Ausgrabungen und verwitterte Artefakte bisher vermögen.

Als Beispiel dafür möchte ich den Schriftsteller Walter Kempowski nennen, der mit seinem „Echolot“, einer Collage aus Briefen und Tagebüchern einen wesentlichen Beitrag zum Geschichtsverständnis der Nazizeit für uns Heutige geliefert hat.

Die Philatelie, im englischen Sprachraum ja wohl schon in den Rang einer Hilfswissenschaft aufgestiegen, kann also durch die Veröffentlichung von Texten, die sich auf Postkarten oder in Briefen finden, durchaus zum Verständnis der Vergangenheit beitragen. Und da die Briefmarken sammelnden Bürger ja normalerweise verständige und verantwortliche Personen sind, sollte man es tunlichst vermeiden, solche akademischen Diskussionen lostreten, wie es der sich selbst als Nichtjurist bezeichnende Verfasser des Beitrags [#3] in diesem Thread getan hat.

„Jeder soll sammeln, wie und was er möchte“ sollte weiter das Motto in diesem Forum sein und bleiben

meint Jürgen -wajdz-
 
bovi11 Am: 22.05.2020 06:36:54 Gelesen: 15215# 40 @  
@ alle

Um es noch einmal ganz klar zu Ausdruck zu bringen:

Hier soll offenbar ein Problem geboren werden, das es in der Praxis gar nicht gibt.

Niemand beabsichtigt, die Kundenliste des Orion-Versands zu veröffentlichen. Und niemand spricht davon, Betriebs- oder Steuerunterlagen zu veröffentlichen, die jemand verloren hat, zu veröffentlichen.

Hier ist ausschließlich die Rede davon, das Briefe oder Postkarten öffentlich zugänglich gemacht werden, deren Besitz aufgegeben wurde.

Es besteht nicht der geringste Anlaß, die seit Jahrzehnten geübte Praxis zu ändern.
 
Detlev0405 Am: 22.05.2020 07:58:22 Gelesen: 15151# 41 @  
@ Wim Ehlers [#3]

Hallo Wim,

ich verstehe deinen Einwand nicht. Vor allem bei einer Karte von 1919 wie von Detlef gezeigt und nur die kann hier Diskussionsbasis sein.

Uli hat in seinem Beitrag [#35] beim Urheberrecht bereits darauf verwiesen, dass es erloschen ist. Viel wichtiger aber ist eine ganz andere Regelung im Zivilrecht nach BGB. Nach § 311c BGB wird bei Veräußerung (trifft auch für Schenkung zu) einer beweglichen Sache auch das Zubehör mit veräußert. In unserem Fall sind das die Schutzrechte an der Karte, die zum Zubehör zu rechnen sind.

Hat Detlef die Karte rechtmäßig in seinen Besitz gebracht und davon gehe ich aus, muss er sich keine Gedanken um irgendwelche Post- oder Briefgeheimnisse machen. Auch wenn Uli negative Beispiele zur Inbesitznahme von philatelistischem Material aufzeigt, ist bei so einer Karte immer erst einmal vom rechtmäßigen Erwerb auszugehen.

Alle Rechte sind an Detlef übergegangen.

Gruß
Detlev
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 08:02:15 Gelesen: 15142# 42 @  
axelotto Am: 22.05.2020 08:10:03 Gelesen: 15134# 43 @  
https://sammlungen.museumsstiftung.de/feldpostbriefe/
https://sammlungen.museumsstiftung.de/liebesbriefe/
Dann verstößt das Post Museum auch gegen das Postgeheimnis, wir hätten nie erfahren dürfen was ein Herr Goethe seiner Liebsten geschrieben hat.
Also Augen zu und...durch.
Gruß Axel
 
bovi11 Am: 22.05.2020 08:26:11 Gelesen: 15116# 44 @  
@ axelotto [#43]

Ja - die von Wim angestoßene Diskussion weist einfach nur absurde Züge auf.
 
Martin de Matin Am: 22.05.2020 08:35:00 Gelesen: 15105# 45 @  
Ich finde es schrecklich, wenn es innerhalb von 12 Stunden fast 40 vermeintliche Antworten zu einer Frage (Beitrag 1) gibt, wobei nicht einmal eine Handvoll davon die eigentliche Frage betreffen. Es wird nur so von Paragraphen und Gesetzen gesprochen. Wenn man sich darüber austauschen will, dann macht es bitte in einem eigenen Thema, und bezieht euch gegebenfalls auf den ersten Beitrag.

Eine kleine Anmerkung aus meiner Sicht zu den nicht zu der eigentlichen zu der Frage 1 gehörenden Beiträgen.
Postgeheimnis: Betrifft dies den nicht eigentlich nur den Postdienstleister?
Briefgeheimnis (§ 202 StGB): Hier geht es nur um verschlossene Briefe, Schriftstück oder Abbildungen, oder?

Dürften nach manchen der oberen Beiträgen nicht auch Briefe von bedeutenden Personen (z.B. Schriftstellern, Wissenschaftlern usw.) die z.B. in Archiven lagern nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden? Müssten Briefmarkenauktionshäuser wenn in ihren Abbildungen Texte sind (wer hat denn keine Postkarte im Angebot), diese dann schwärzen, natürlich auch dann wenn eine potentieller Käufer diese besichtigt? Ein Brief mit der Unterschrift von Goethe sähe bestimmt schön aus wenn der Text unkenntlich wäre, und somit sehr verkaufsfördernd.

Und jetzt Schluss mit den Gedankenspielen.

Gruss
Martin
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 08:37:28 Gelesen: 15103# 46 @  
@ axelotto [#43]
@ bovi11 [#44]

Das Zeigen von Briefen und Postkarten habe ich nun mehrfach als okay bezeichnet. Darum geht es in [#1] nicht.

Der bisher einzig zielführende Beitrag kommt von Dr. Möller [#35].

Beste Grüße
Wim
 
Detlev0405 Am: 22.05.2020 08:44:52 Gelesen: 15092# 47 @  
@ Wim Ehlers [#42]

Der Verweis im Link ist nun völlig daneben. Einfach mal in das Gesetz schauen und den Adressaten des Gesetzes beachten - lt. EU Recht sind das sowohl private als auch gewerbliche Daten Verarbeiter/Verwender.

Ich bezweifle stark, dass ein privater Sammler von der DSGV tangiert wird - zumindest noch keine Gerichtsentscheidung dazu gesehen.

Gruß
Detlev
 
Altmerker Am: 22.05.2020 08:52:24 Gelesen: 15082# 48 @  
@ dr31157 [#1]

Jetzt wurde kräftig über Grundsätzliches parliert. Wa war nochmal die (Ausgangs-)Frage?
Ich sehe hier einen Landgerichtrat als Adressat. Julius?
Übrigens wird im Buch "Nachricht von dem Geschlecht und Herkommen der Cunoen: 1672 - 1957" über Dr. Federer und seine Frau 1914 berichtet, die in Hinterzarten den Cunos ein Urlaubsdomizil vermietet haben.
Naja, vielleicht löst die kollektive Weisheit oder Schwarmintelligenz auch noch paar andere handschriftliche Zeilen auf...
Gruß
Uwe
 
Wim Ehlers Am: 22.05.2020 08:54:17 Gelesen: 15081# 49 @  
@ Detlev0405 [#47]

... also ein privater Briefmarkensammler ist kein privater Verarbeiter/Verwender?

Ich fasse es nicht!
 
bovi11 Am: 22.05.2020 09:11:08 Gelesen: 15062# 50 @  
@ Wim Ehlers [#49]

Jetzt sind wir plötzlich nicht mehr bei Briefgeheimnis, sondern wieder beim Datenschutz.

Ich beende hiermit meine Äußerungen in dieser unsäglichen und absurden Diskussion.

Das kann in einem neuen Thema weiter diskutiert werden:

"Für meine Problemsammlung suche ich dringend Probleme"
 
Detlev0405 Am: 22.05.2020 09:50:20 Gelesen: 15027# 51 @  
@ Wim Ehlers [#49]

Dann einfach mal in die Gesetzestexte schauen und dann fassungslos sein - nein im Sinne der DSGV bist du als Privatperson nicht von diesem Gesetz erfasst als Adressat des Gesetzes.

Zeige mir ein Gerichtsurteil aus Deutschland, wo ein privater Briefmarkensammler belangt wurde wegen Verstoß gegen das DSGV.

Ich folge nun bovi11 und werde auch nicht mehr auf Emotionen reagieren.

Gruß
Detlev
 
dr31157 Am: 22.05.2020 10:20:24 Gelesen: 14983# 52 @  
@ bovi11 [#50]
An alle!

Ich frage mich nun bald wirklich sind wir noch Briefmarkensammler und Philatelisten oder alle Gauner und Betrüger, die alle gegen das (Brief)Postkartengeheimnis und den Datenschutz verstossen und Staatsgeheimnisse aufzudecken wollen. Ich versichere die Karte habe ich tatsächlich käuflich erworden. Ob der Verkäufer die Karte um 1919 aus einer Mülltonne fischte kann ich leider nicht sagen. Ich habe jedenfalls zu diesem Zeitpunkte noch nicht einmal gelebt oder in der Planung gewesen.

Leute, ich möchte in Ruhe eine Sammlung aufbauen bei der ich die Besonderheiten der Philatelie, deren Bedeutung und des Zeitgeschehens selbst verstanden habe. Auf einer Austtellung muss ich das auch erklären können, oder?

Ich will nichts Intimes aus dem Leben der Personen wissen, obwohl... ich es tatsächlich sehr schade fände, wenn ich jetzt meinen erworbenen Liebesbrief von Goethe um ihn lesen und zeigen zu können, die interessanten Passagen schwärzen müsste....

In der Wirklichkeit finde ich es z. Bsp. intersant zu lesen, dass ein Leutnant (ich nenne jetzt nicht den Namen) damals sein "Eau de Cologne" nicht in einer Drogerie kaufte, sondeern dies direkt bei Farina in Köln auf Rechnung bestellte. Heute würden die Hersteller von "4711" dabei denken, ich wär der Köder von "Verstehen Sie Spaß".

So, jetzt genung von dem Gefasel und hoffe das ich nicht verklagt werde. Ich möchte doch nur sammeln...

Viele Grüße

Detlef

PS: Viel Positives ist aus der ganzen Diskussion für mich #1 nicht herübergekommen.
 

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