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Thema: Altdeutschland Bayern - Vorschriften für den Dienstgebrauch
bayern klassisch Am: 15.06.2020 12:12:05 Gelesen: 2481# 1 @  
Liebe Freunde,

anbei eine VO vom 17.9.1853 (Nro. 14.930), die für die Brief- und Fahrpost Gültigkeit hatte und die aussagt, dass zukünftig jeder unleserliche, verschmierte oder sonst unbrauchbare Abschlag einen Dienststempels mit 1 Gulden 30 Kreuzern geahndet werden wird.



Was das in der Praxis bedeutete, ahnen wir beim Anblick von Myriaden von Briefen und Marken, bei deren Entwertung diese VO wohl in Vergessenheit geraten zu sein schien.

Pro memoriam - 1 Gulden 30 Kreuzer (90 Kreuzer) verdiente ein Postbeamter in gehobener Stellung am Tag! Geahndete Verstöße taten also richtig weh. Briefestempler verdienten die Hälfte und mussten schon bei einem erkannten Fall auf das Gehalt von 2 Tagen verzichten. Lustig war anders.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 15.06.2020 12:35:01 Gelesen: 2477# 2 @  
Und gleich noch eine VO hinterher, die die Adressen der Briefe bespricht, was erlaubt war und was nicht. Hochinteressant, wenn auch nicht unbedingt für die Masse der Sammler, aber sicher für all die, die mehr wissen wollen, als in den üblichen Katalogen steht.




Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 15.06.2020 12:39:31 Gelesen: 2476# 3 @  
Und noch eine zu Kuvertierungen durch Sendungen an die Post selbst:




Aber das dürfte damals wohl jede Postverwaltung ein bisserl anders geregelt haben - macht es aber umso spannender, dergleichen man zu entdecken.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 15.06.2020 12:49:04 Gelesen: 2474# 4 @  
Und jetzt eine VO vom 3.3.1852, veröffentlicht am 6.3.1852; man bespricht einen Vorgang, den jeder von uns kennt, aber kaum einer zeigen kann: Was passierte im DÖPV, wenn ein unfrankierter Brief von einem Land in ein anderes Land mit einer anderen Währung (zur Wahl stehen rheinische Kreuzer, Conventionskreuzer, Neukreuzer, Silbergroschen oder Neugroschen) wieder zurück lief, weil der Empfänger nicht greifbar war, bzw. die Zahlung des Portos abgelehnt hatte?





Das dürfte damals nicht so selten gewesen sein, wie man es heute vermuten könnte, aber wenn es eine eigene VO dazu gibt, dann kam das sicher häufig vor.

Allerdings fehlen mir auch nach viele Jahrzehnten der Sammelei jedwede Briefe dazu, die ich gerne zeigen können würde - kann jemand diese beisteuern? Retourbriefe sind ja keine Seltenheit bei AD, auch unfrankierte nicht, aber diese Währungsrduktionen kann ich leider nicht zeigen.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 15.01.2022 11:22:05 Gelesen: 1747# 5 @  
Liebe Freunde,

heute eine Frage zu einem Postschein, die der geneigte Michel-Sammler wohl eher nicht wird beantworten können:



Postschein der Briefpost von Lindau im Bodensee vom 5. Jänner (Januar) 1844 für ein "Sch(reiben) an die Staats- Schu(ulden) Tilg(ungs) Sp(ecial) Kasse in Augsburg", selbst portofrei, aber mit 4 Kreuzern für die Recommandation zahlbar belastet. Die Aufgabepost notierte neben der Scheingebühr noch "mit Dokumenten".

Frage: Warum?

Für jedwede Antwort freue ich mich - es darf geknobelt werden, los gehts, nur Mut!

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 17.01.2022 02:59:27 Gelesen: 1694# 6 @  
@ bayern klassisch [#5]

Liebe Freunde,

schade, dass sich keiner herangetraut hat. Hier also die Lösung:

Bei eingeschriebenen Briefpostsendungen galten auch die Anlagen (genannt als Beilage, Unterbund, Unterband, mit Akten, mit Urkunden usw.) als eingeschrieben, da sie per Bindfaden mit dem eigentlichen Brief verbunden waren. Selbstverständlich wurde der Chargéstempel nur auf der Vorderseite des recommandirten Briefes abgeschlagen und nicht auf den jeweiligen Anlagen.

Aber es kamen Fälle vor, bei denen der Empfänger nur den Brief bekam, die Anlagen aber abhanden gekommen waren, warum auch immer. Hierzu ist zu bemerken, dass der Absender eines Briefes mit Anlagen nicht verpflichtet war, unten links (oder wo auch immer) diese zu vermerken, auch wenn man es sehr häufig notierte.

Kam aber ein Recobrief mit Vermerk "mit Akten" oder ähnlich beim Empfänger an, die Anlagen aber nicht, so gab es einen Reklamationsgrund und der Empfänger bestätigte im Postbuch des Boten nur den Erhalt des Briefes selbst, nicht aber der Anlagen.

Der Absender hatte nun zu beweisen, dass sein Brief Anlagen hatte - das konnte er nur mit einem Postschein, der diese auch aufführte, genau wie bei meinem Postschein. Jetzt konnte er einen kostenlosen Dienstlaufzettel absenden und klären lassen, wo die Anlage hingekommen war.

War und blieb sie verschwunden, musste die Post, obwohl der Brief selbst angekommen war, dem Eigentümer des Postscheins 25 Gulden (in der Markenzeit nur noch 24,5 Gulden) als Versicherungsleistung auszahlen.

Stünde nichts davon auf dem Postschein, müsste der Absender einen Laufzettel auf eigene Kosten abschicken; nur im Falle der nachweislichen Verfehlung der Post hätte man ihm dann die Kosten des Laufzettels und den o. g. Versicherungsbetrag erstattet. Da war die hier gezeigte Variante doch cleverer.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
bayern klassisch Am: 06.09.2022 12:06:33 Gelesen: 1306# 7 @  
Liebe Freunde,

bei der routinemäßigen Durchsicht meiner Primärquellenbestände fiel mit beim 1. Verordnungs- und Anzeige-Blatt vom 11.01.1855 die Verordnung Nr. 419 vom 06.01.1855 auf, die ich hier wiedergeben möchte.




Es ging um die Lieferungen von Marken der Bezirkskassen an die "äusseren Postanstalten" (in der Masse also an die Postexpeditionen); da scheint es wohl mehrfach zu Reklamationen gekommen zu sein, und die "äusseren Postanstalten" bekamen wohl aus München bogenweise Marken zugeleitet, mit deren Zustand sie nicht zufrieden waren.

Ob es Überschneidungen mit Makulaturdrucken, oder Festklebungen in Folge höherer Feuchtigkeit waren, die das Volk unten aufmucken ließen, werden wir wohl nicht mehr sicher feststellen können - interessant ist aber der Modus operandi und die gleichzeitige Unterstellung, dass die Schuld für unbrauchbare Marken und Bögen in München wohl eher bei den äusseren Poststellen gesehen wurde, als irgendwo sonst.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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