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Thema: APHV Klage erfolgreich: Werbung von Briefmarken Nachahmungen mit "Neudruck"
Richard Am: 16.07.2020 09:10:37 Gelesen: 2166# 1 @  
APHV-Klage gegen unlauteren Anbieter bei eBay erfolgreich!

(wm-pcp) - Am 3. Juli 2020 erging beim Landgericht Dortmund ein bemerkenswertes Urteil. Das Gericht verurteilte eine Beklagte eBay-Anbieterin, Frau Ilse S.-V. aus C., „es zu unterlassen, im Onlinehandel mit Briefmarken, Briefen und/oder Postkarten a) Nachahmungen von Briefmarken und/oder postalischen Belegen mit MICHEL-Katalognummern zu bewerben oder anzubieten, die für diese Nachahmungen nicht gelten, b) Nachahmungen von Briefmarken und/oder postalischen Belegen mit dem Begriff ‚Neudruck‘ zu bewerben, wenn es sich tatsächlich nicht um Neudrucke im philatelistischen Sinne handelt.“

Die den APHV vertretene Rechtsanwaltkanzlei hatte zu diesen Verstößen reichlich Material gesammelt, das die Klage fundierte. Das Gericht folgte er Einlassung des Rechtsanwaltes Dr. Tenbrock und verurteilte die Beklagte „bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro …“ zur Unterlassung der von ihr offerierten Angebote dieser Art.
Bemerkenswert an diesem Urteil ist nicht nur die Verurteilung an sich, sondern auch die Anerkennung der Philatelistischen Begriffsbestimmungen zu Fälschungen, Neu- und Nachdrucken, wie sie auch in den MICHEL-Katalogen festgeschrieben ist. Damit dürfte dieses Urteil weitreichende Auswirkungen auch für andere Gerichtsverfahren in ähnlicher Sache haben.
 
22028 Am: 16.07.2020 10:35:33 Gelesen: 2101# 2 @  
@ Richard [#1]

Das Urteil ist ein Glücksfall, gab es da evtl. einen Richter der sich mal in die zugegeben sehr spezielle Sachlage eingearbeitet hat oder der Kläger (APHV) hatte die Klage sehr gut vorbereitet.
 
bovi11 Am: 16.07.2020 11:06:21 Gelesen: 2077# 3 @  
Bereits zuvor erging in demselben Verfahren am 5. Mai 2020 ein weiteres Teilurteil mit folgendem Tenor:

„Die Beklagte wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verurteilt, es zu unterlassen, im Onlinehandel mit Briefmarken, Briefen und/oder Postkarten Produkte auf der Handelsplattform eBay unter einer für das angebotene Produkt nicht vorgesehenen Produktkategorie anzubieten, wie geschehen…“

Zur Erläuterung:

Die Beklagte bot Phantasie-Nachbildungen von Briefmarken, Briefen und Postkarten unter den Kategorien für echte Marken oder Belege an. Die Sachen waren durchweg als Fälschungen deklariert.

Wegen des Einstellens von gefälschten Belegen unter eBay-Kategorien für echte Marken oder Belege gibt es eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 24. Februar 2020 zu Az. 312 O 48/20. Ironie der Geschichte: Der Gegner in Hamburg kaufte sein „Rohmaterial“ bei der Beklagten aus dem Verfahren vor dem LG Dortmund und verkaufte es zum Vielfachen des Einkaufspreises.
 
bovi11 Am: 16.07.2020 11:09:26 Gelesen: 2074# 4 @  
@ 22028 [#2]

Es ist hilfreich, wenn man einen derartigen Sachverhalt so vorträgt, daß ihn auch ein nicht sachkundiger Richter versteht.
 
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