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Thema: Einschreiben aus dem Ausland: Kein Verlass auf eine Zustellung mit Unterschrift
drmoeller_neuss Am: 26.08.2020 11:28:03 Gelesen: 1660# 1 @  
@ bovi11

Auf die Zustellung von Einschreiben ist leider kein Verlass mehr. Ich habe selbst einige Einschreiben aus dem Ausland "erlebt", die vor Coronazeiten einfach in meinen Briefkasten in Neuss eingeworfen wurden - ohne meine Unterschrift. Nun gut, ich habe mich nicht beschwert, schliesslich sind die Briefe angekommen.

Dann mein Erlebnis: eine Abholkarte und zwei Einschreiben von zwei verschiendenen Tagen auf der Post bekommen. Keine Ahnung, wo der Briefträger die Abholkarte vom ersten Einschreiben hingesteckt hat, garantiert nicht in meinen Briefkasten. Ich hatte Glück, sonst wäre der Brief als "nicht abgefordert" zurückgegangen und der Verkäufer hätte vielleicht bewertet: "Käufer holt Ware nicht von der Post ab - nie wieder".

Und in diversen Foren liest man über den bürokratischen Kampf mit der deutschen Post um die lächerliche Entschädigungssumme von 25 EUR.

FAZIT: ich rate vom Versand per Einschreiben ab, pure Geldverschwendung und zusätzlicher Aufwand bei erhöhtem Verlustrisiko.

Mein Tipp: Unauffälliger Großbrief, wenn der Inhalt nicht besonders wertvoll ist.

Ausnahme sind natürlich philatelistische Belege ohne besonderen Inhalt oder wenn der Empfänger darauf besteht. Briefmarkensendungen am besten per DHL-Paket, kostet nicht viel mehr als ein Großbrief-Einschreiben und ist bis 500 EUR versichert. Bei verlorenen Paketen wird wenigstens ansatzweise nachgeforscht, und wie mir ein Paketzusteller erzählt hat, zumindest dort auch nachgefragt.

Tipp: die Verpackung so groß machen, dass das Paket nicht in den Briefkasten passt. Dann muss es der Paketzusteller übergeben. Wenn der Empfänger einen Ablageort vereinbart hat, geht das alleine auf Risiko des Empfängers.

Für "amtliche" Dokumente empfehle ich Zustellung über einen Gerichtsvollzieher, wenn die Frist nicht zu knapp ist. Im internationalen Bereich würde ich mich an einen dort ansässigen Notar wenden. Auch Versand über einen internationalen Expressdienst kann sinnvoll sein (ist leider nicht billig, aber selbst in den tiefsten Corona-Zeiten waren solche Sendungen innerhalb weniger Tage - und rechtssicher ! zugestellt.)

Wenn es von den Umständen her passt, geht auch persönlicher Einwurf im Beisein eines Zeugens in den Briefkasten des Empfängers.

[Beiträge [#1] teilweise und Beitrag [#2] ganz verschoben aus dem Thema "Kaufe: Bund Posthorn Sätze, Paare, Viererblocks und Einheiten o" / bitte keine off topic Themen in fremden Bereichen schreiben, besser neues Thema eröfnen]
 
bovi11 Am: 26.08.2020 11:53:03 Gelesen: 1631# 2 @  
@ drmoeller_neuss [#1]

"Auf die Zustellung von Einschreiben ist leider kein Verlass mehr. Ich habe selbst einige Einschreiben aus dem Ausland "erlebt", die vor Coronazeiten einfach in meinen Briefkasten in Neuss eingeworfen wurden - ohne meine Unterschrift. Nun gut, ich habe mich nicht beschwert, schliesslich sind die Briefe angekommen. Dann mein Erlebnis: eine Abholkarte und zwei Einschreiben von zwei verschiendenen Tagen auf der Post bekommen. Keine Ahnung, wo der Briefträger die Abholkarte vom ersten Einschreiben hingesteckt hat, garantiert nicht in meinen Briefkasten. Ich hatte Glück, sonst wäre der Brief als "nicht abgefordert" zurückgegangen und der Verkäufer hätte vielleicht bewertet: "Käufer holt Ware nicht von der Post ab - nie wieder".

Und in diversen Foren liest man über den bürokratischen Kampf mit der deutschen Post um die lächerliche Entschädigungssumme von 25 EUR."


Die ZPO sieht unter den genannten Bestimmungen die Zustellung von einstweiligen Verfügungen im EU-Ausland ausdrücklich per Einschreiben gegen Rückschein vor. Nach Eingang des Rückscheins teilt das Gericht die Zustellung mit.

Damit gibt es nach meinen (recht umfangreichen) Erfahrungen in der Praxis keine Probleme.

Aber das kennen wir ja schon: Man kann alles zerreden!
 
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