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Thema: APHV: Informationen über einen DHL Hinweis zum Versand in Drittländer ab 2020
Richard Am: 21.10.2020 09:10:06 Gelesen: 854# 1 @  
Der APHV informiert über einen DHL Hinweis zum Versand in Drittländer ab dem 1. Januar 2021

(aphv/pcp) - Bereits Anfang Juli haben wir Sie auf die Änderungen im zollpflichtigen Versand ab dem 1. Januar 2021 hingewiesen. An dieser Stelle informieren wir Sie nochmals über die aktuellen Entwicklungen. Weiterhin empfehlen wir dringend die Prüfung Ihrer Datenbereitstellung, um einen reibungslosen Versand des DHL Paket International in Drittländer, Zollregionen und EU-Ausnahmegebiete auch nach dem 1. Januar 2021 sicherzustellen. Bitte beachten Sie dabei, dass nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit, die aller Voraussicht nach am 31. Dezember 2020 endet, das Vereinigte Königreich Drittlandstatus erlangt und auch Sendungen in das Vereinigte Königreich entsprechend der unten genannten, aktualisierten Anforderungen für die Verzollung vorbereitet werden müssen. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf dhl.de/brexit. Der Weltpostverein (UPU) hat folgende Änderungen für warentragende Sendungen zum 1. Januar 2021 beschlossen:

Ab dem 1. Januar 2021 besteht eine Zolldatenpflicht für warentragende Sendungen in Drittländer, Zollregionen und die Ausnahmegebiete der Europäischen Union.

Das DHL Paket International benötigt ab dem 1. Januar 2021 zusätzlich zu den physischen Zolldokumenten einen vollständigen elektronischen Datensatz inklusive aller zollrelevanten Informationen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Datensätze können ab diesem Zeitpunkt zu Laufzeitverzögerungen oder kostenpflichtigen Rücksendungen führen.

Die Zollinhaltserklärung (CN23) wurde aktualisiert und neue Felder eingeführt. Damit entfällt die Nutzungspflicht für die Paketkarte (CP71).

Neben der Einführung einiger optionaler Felder auf dem CN23-Formular sind Angaben der Paketkarte (CP71) übernommen worden, sodass die Paketkarte bei entsprechender Aktualisierung des CN23 entfallen kann. Für die Versandkosten wurde außerdem eine Angabepflicht definiert, d. h. es muss die Höhe der dem Empfänger in Rechnung gestellten Versandkosten mit angegeben werden.

Eine detaillierte Beschreibung der Änderungen der Zollinhaltserklärung (CN23) finden Sie unter [1]. Die DHL eigenen Versandsysteme werden, mit Ausnahme von EasyLog, sukzessive bis zum 1. Januar 2021 entsprechend angepasst. Bereits im Mai haben wir das aktualisierte Formular der Zollinhaltserklärung (CN23) integriert. Eigenprogrammierern steht für Anpassungen das aktualisierte Dokumentenset, bestehend aus DHL Paket International Produktpflichtenheft, EDI-Spezifikationen sowie DHL Paket International – Informationen zu Destinationen & Zielregionen (früher: „Länderinformationen“), im Entwicklerportal zur Verfügung.

Wir weisen außerdem daraufhin hin, dass die Übermittlung einer Empfänger-E-Mail-Adresse und/oder Handynummer grundsätzlich optional bleibt. Wir empfehlen aber dringend, diese Empfänger-Kontaktdaten mit zu übermitteln, da diese Informationen in vielen Fällen die Qualität der Zustellung sowie die Bearbeitungszeit in der Verzollung verbessern.

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Vertriebsansprechpartner sowie Ihr CIS-Consultant gerne zur Verfügung.

[1] dhl.de/customs/CN23
 
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