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Thema: Ebay Händler Häusler Erwin Ebay-Name stamps_4_u_from_94518
Ostfriesland Am: 02.12.2020 10:17:45 Gelesen: 5464# 1 @  
Wer kann mir dabei helfen Häusler Erwin

Hallo Moin,

wer hat in der letzte Zeit von dem Ebay Händler Häusler Erwin Ebay-Name stamps_4_u_from_94518 gehört?

Bitte um Erfahrungsaustausch.
 
Lars Boettger Am: 02.12.2020 17:30:33 Gelesen: 5318# 2 @  
@ Ostfriesland [#1]

Ich habe meine Datenbanken der Jahre 2019 und 2020 durchsucht. Der Ebay-Nickname "stamps_4_u_from_94518" ist darin nicht enthalten. Das muss aber nichts heissen, da man den Namen m.W. auch kurzfristig ändern kann.

Beste Grüße!

Lars
 
tobi125 Am: 02.12.2020 17:50:43 Gelesen: 5287# 3 @  
@ Ostfriesland [#1]

Aktiv sein müsste er noch, da er bereits die Neuheiten vom 3.12.2020 im Sortiment hat (ebay).

Gruß

tobi125
 
bovi11 Am: 02.12.2020 17:52:37 Gelesen: 5280# 4 @  
BundBerlinDDR Am: 24.02.2021 15:26:25 Gelesen: 4981# 5 @  
@ Ostfriesland [#1]

Das ist der Briefmarkenhändler, der auf breiter Front seit Jahren gegen private Sammler vorgeht, die bei Ebay Briefmarken verkaufen. Droht mit Abmahnungen und Meldung beim Finanzamt und setzt das wohl auch durch. Ein Schelm, der keine Ahnung hat, warum er das tut. Wie halte ich mir vermeintlicher Konkurrenten von Hals. Tante Google liefert mehr Infos.

Muss jeder selber wissen, ob man bei einer solchen Person was kauft.

Grüße
BundBerlinDDR
 
bovi11 Am: 24.02.2021 19:48:28 Gelesen: 4814# 6 @  
Warum soll jemand bei Google danach suchen, was über Erwin Häusler dort zu finden ist?

Wenn jemand Probleme mit ihm hat, kann er doch hier den konkreten Sachverhalt darlegen. Dann kann man sehen, was zu machen ist und/oder ob die Sache Substanz hat.
 
drmoeller_neuss Am: 24.02.2021 21:26:44 Gelesen: 4736# 7 @  
Ich habe mich bei erwin_stamps ein wenig umgesehen. Der Shop ist etwas gewöhnungsbedürftig, aber das ist Geschmackssache. Es scheint genügend Kunden zu geben, die die kuschelige Atmosphäre von erwin_stamps dem kühlen Behördencharme der Versandstelle in Weiden vorziehen und dafür etwas mehr als den Postpreis bezahlen.

Der Verkäufer bittet um Überweisung. Solange er das nur als Bitte äussert, habe ich damit keine Probleme. Nun möchte ich aber mit PayPal bezahlen, da es im Kopf des Angebotes als Zahlungsmethode angeboten wird. Irgendwo im Text erfahre ich dann, dass ich dann Versand als Einschreiben bezahlen muss. Im Fuß steht wieder 1,40 EUR für "Standardversand (Deutsche Post Brief)" und "Standardversand (Einschreiben)" für 4,20 EUR zur Auswahl. Welche Versandkosten gelten denn für PayPal?

Ein gewerblicher Verkäufer haftet grundsätzlich für einen Verlust auf dem Postweg, egal ob der Verkäufer per Überweisung oder PayPal bezahlt. Es ist das Risiko des Verkäufers ohne Versandnachweis zu schicken. Gerät er an einen unehrlichen Käufer, der die Sendung unterschlägt, steht er ohne Nachweis da und muss den Kaufpreis nebst Spesen erstatten.

Grundsätzlich kann ein Händler die Versandkosten nicht von der Zahlungsmethode abhängig machen. Damit begibt sich erwin_stamps auf dünnes Eis.

Dann wirbt er mit "BRIEFMARKEN MIT GARANTIE FÜR EINWANDFREIE QUALITÄT AUS DEM BAYERISCHEN WALD". Humorlose Anwälte dürften sich auch an diesem Spruch stören.


 
bovi11 Am: 24.02.2021 21:51:25 Gelesen: 4714# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#7]

"BRIEFMARKEN MIT GARANTIE FÜR EINWANDFREIE QUALITÄT AUS DEM BAYERISCHEN WALD"

Was sollte an dem Spruch bedenklich sein?

Es handelt sich nicht um eine Garantiewerbung i.S. der Bestimmungen der §§ 443, 449 BGB und eine Herkunftsbezeichnung wie z.B. "Echt Erzgebirge" ist das auch nicht.
 
stamps_4_u Am: 07.05.2021 18:29:22 Gelesen: 4243# 9 @  
@ Ostfriesland [#1]

Herr Annessen verschweigt hier dass er als Händler unter briefmarkenkasper bei eBay tätig ist.

Er schreibt in seinen Angeboten, bei unversichertem Versand haftet der Käufer.

Dies ist VERBOTEN, da immer der Verkäufer haftet.

Weiterhin, kein Widerrufsrecht in seinen Angeboten, er nimmt Artikel nicht zurück.

Ich für meinen Teil muss sagen, seit 17 Jahren in eBay mit über 20.000 Stammkunden, viele davon nicht mehr in eBay, die kaufen direkt bei mir.

Zusätzlich bin ich demnächst auch Mitglied im Berufsverband.

Annessen versucht seine verbotenen Artikelbeschreibungen weiterhin führen zu können, er ärgert sich da ich die Wettbewerbszentrale von seinem Treiben informiert habe.

Mehrere Gesetzesverstöße seinerseits.

Wer ein Problem mit mir hat oder auch keines, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

mit Sammlergrüßen aus dem Bayerischen Wald

Erwin
 
22028 Am: 07.05.2021 18:36:53 Gelesen: 4232# 10 @  
@ stamps_4_u [#9]

Dieser Kommentarvon ihnen auf ihre letzte erhaltene Bewertung spricht Bände.

es steht in jedem ! meiner Artikel, Ware in den WARENKORB und nicht SOFORT bezahlen, es ist nachträglich NICHT Rückgängig zu machen da eBay Gebühren bucht für jede Transaktion, wer lesen kann ist klar im Vorteil
 
drmoeller_neuss Am: 07.05.2021 19:12:59 Gelesen: 4188# 11 @  
stamps_4_u kann nichts für die Unzulänglichkeiten von ebay. Die ebay-Gebühr fällt wirklich für jede Transaktion an.

Wie Erwin richtig schreibt:

Er schreibt in seinen Angeboten, bei unversichertem Versand haftet der Käufer.

Dies ist VERBOTEN, da immer der Verkäufer haftet.


Beim sog. Verbrauchsgüterkauf (B2C) trägt immer der Händler das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Verlust der Ware auf dem Weg zum Verbraucher. (§ 474 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 447 BGB).

Das ist zwingendes Recht in Deutschland und kann nicht durch AGB ausgeschlossen werden.

Für die geeignete Versandmethode und die Versicherung der Ware ist der Händler verantwortlich. Der Händler darf aber ohne Nachweis und unversichert verschicken, muss aber für einen Verlust gerade stehen und trägt das Risiko, dass ein unehrlicher Käufer die Ware unterschlägt.

Bei kleinpreisigen Artikeln ist aber die "Eigenversicherung" die beste Wahl: nehmen wir an, jeder 50. Brief wird unterschlagen, geht bei der Post verloren etc., bedeutet das für den Händler einen Verlust von vielleicht 5 EUR. Dann muss er auf jede Sendung 10 Cent "Eigenversicherungsbeitrag" aufschlagen und zahlt den Verlust einfach aus eigener Tasche, ohne sich mit Nachforschungsanträgen etc. herumzuschlagen.

Schaue ich mir Artikel eBay 293394083332 von stamps_4_u_from_94518 genauer an, behauptet der Verkäufer bei einem Verlust eines Prio oder Einschreibebriefes keinen Ersatz leisten zu müssen.



Nein! Siehe oben. Es muss den Käufer nicht interessieren, ob der Verkäufer selbst eventuell keinen Ersatz von DHL oder der Deutschen Post bekommt. Wenn man andere abmahnt, sollten die eigenen Versandbedingungen sauber sein.

Von Einschreibebriefen rate ich ab. Die Verlustquote ist deutlich höher als bei anderen Sendungen, und um die lächerliche Versicherungssumme von 20 EUR zu bekommen, ist ein Papierkrieg mit der Deutschen Post zu führen, der nicht immer erfolgreich ist, wenn die Deutsche Post behauptet, dass man Briefmarken gar nicht hätte im Einschreibebrief schicken dürfen.

Ich empfehle ein DHL-Paket bis zwei Kilogramm, wenn man die Versandmarken im Mengenrabatt und online kauft, ist es nur wenige Cent teurer als ein Einschreiben-Großbrief. Hermes ist noch etwas günstiger, aber Briefmarken sind bei Hermes nicht versichert. Ein Standardpaket bei DHL ist bis 500 EUR versichert, und der Aufwand für den Versand ist der gleiche wie bei einem Einschreiben.
 
22028 Am: 07.05.2021 19:16:14 Gelesen: 4181# 12 @  
@ drmoeller_neuss [#11]

stamps_4_u kann nichts für die Unzulänglichkeiten von ebay. Die ebay-Gebühr fällt wirklich für jede Transaktion an.

Dem stimme ich zu, aber eine kleine Rücküberweisung, abzgl. eventuell bezahlter ebay Gebühren, der zu viel bezahlten Portokosten sollte selbstverständlich sein.
 
drmoeller_neuss Am: 07.05.2021 19:32:03 Gelesen: 4156# 13 @  
Schauen wir uns einmal die Bewertungen an. Wie bereits geschrieben, haftet der Händler bei einem Verbrauchsgüterkauf immer für einen Verlust auf dem Postweg. Wenn er nicht nachweisen kann, dass der Brief nicht angekommen ist, ist es sein Problem.



Ich würde erst meine eigenen Versandbedingungen in Ordnung bringen, bevor ich andere abmahnen lasse.

Ich bin gespannt, ob die neuen Digitalmarken von ebay und paypal als Versandnachweis akzeptiert werden. Schliesslich kann der Empfänger beweisen, dass er die Sendung aufgegeben hat, wenn er von der frankierten Sendung ein Photo gemacht hat. Wenn der Brief natürlich bereits vorher auf dem Weg zum Briefzentrum gestohlen wird, hat der Händler Pech gehabt.
 
drmoeller_neuss Am: 07.05.2021 20:08:50 Gelesen: 4124# 14 @  
Nun zu briefmarkenkaspar. Auch der Konkurrent von stamps_4_u ist mit verschwurbelten Geschäftsbedingungen unterwegs, die abgemahnt werden können. Dazu habe ich mir Artikel eBay 164844697890 angeschaut.

briefmarkenkaspar ist wie stamps_4_u der Meinung, dass er für den Verlust von Briefen ohne Nachweis nicht aufkommen muss. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (d.h. Gewerblicher Händler an privaten Verkäufer) haftet immer der Verkäufer für einen Versandverlust!



Dazu kommen die missverständlichen Widerrufsbedingungen. Wahrscheinlich ist im Einstellformular ein Häkchen falsch gesetzt worden. Das kann passieren, ist aber dem Händler zuzuschreiben.


 
Ostfriesland Am: 09.05.2021 11:30:51 Gelesen: 3871# 15 @  
@ stamps_4_u [#9]

Wie können Sie hier es öffentlich das behaupten das ich mich ärgere (siehe Kopie) "er ärgert sich da ich die Wettbewerbszentrale von seinem Treiben informiert habe". Das stimmt überhaupt gar NICHT!

Ich schreibe nur: JEDER SOLL SICH SELBER AN DER NASE FÜHLEN. Und wegen meiner Angebot-Texte in eBay! Das kann Ebay viel besser selber beurteilen und entscheiden ob falsch und richtig ist und dann kann eBay mir es selber mitteilen.

Selbstverständlich würde ich von jeden eBayer danken der mir mit Rat und Vorschläge anschreibt aber nicht nicht so wie es diese Person schon Jahrelang antut.
 
Richard Am: 09.05.2021 12:07:09 Gelesen: 3828# 16 @  
@ stamps_4_u [#9]
@ Ostfriesland [#15]

Bitte führt die Unstimmigkeiten direkt per Mail miteinander. Oder, was ebay Angebote betrifft, im ebay Forum.

Schöne Grüsse, Richard
 
stamps_4_u Am: 11.05.2021 08:48:53 Gelesen: 3570# 17 @  
@ Richard [#16]

Hallo,

bitte um Löschung des ganzen da mich Annessen weiterhin auch mit eMails usw. belästigt.

Gruß
Erwin
stamps_4_u
 
Richard Am: 14.05.2021 09:56:51 Gelesen: 3281# 18 @  
@ stamps_4_u [#17]

Hallo Erwin,

bei der Anmeldung hast Du bestätigt die Forumhilfe gelesen zu haben. Dort steht:

Eigentumsrecht und Nutzungsrecht

Das Eigentumsrecht für im Forum veröffentlichte Texte und Bilder (im folgenden Veröffentlichungen genannt) bleibt bei den Autoren. Die Autoren gewähren dem Betreiber von Philaseiten ein Dauernutzungsrecht der auf den Philaseiten stehenden Veröffentlichungen.


Schöne Grüsse, Richard
 
drmoeller_neuss Am: 14.05.2021 11:01:13 Gelesen: 3235# 19 @  
@ stamps_4_u [#17]

Als aktiver gewerblicher Anbieter kann man seine Kontaktdaten nicht geheimhalten. Ein vollständiges Impressum ist Vorschrift. Einfach bei Tante Google die Suche anwerfen.

Halbwegs klevere Menschen trennen hier strikt privat von geschäftlich. Eine SIM-Karte mit einer separaten Nummer gibt es bei jedem Discounter für 10 EUR, und ein Handy kann man ausserhalb der Geschäftszeiten auch ausschalten.

Und wenn es zu bunt wird: Ein professioneller Händler wird doch in der Lage sein, sich mit Hilfe eines Anwaltes eine Unterlassungserklärung aufsetzen zu lassen, der dem Stalking ein Ende setzt.
 
Matthias91 Am: 14.05.2021 13:29:52 Gelesen: 3144# 20 @  
@ Ostfriesland [#1]

Um auf deine Frage zurückzukommen: So wie dieser Händler bei Ebay auftritt, rate ich dringend von Käufen bei ihm ab. Eine Person, die Mitmenschen durch Androhung von Abmahnungen etc. einschüchtert sollte man nicht unterstützen.
 
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