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Thema: Drohungen bei eBay
Atzinator Am: 29.05.2021 23:16:09 Gelesen: 3282# 1 @  
Guten Abend,

habe vorhin eine "Drohung" erhalten, dass es "nicht leicht wird, meine ganzen Fälschungen bei eBay zu verkaufen und das ja Betrug ist", aber eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt für den Anfang reichen sollte.

Habt ihr so etwas auch schon mal erhalten? Wie geht ihr damit um? Ignorieren? Sachlich antworten? Kann man diese Person bei eBay melden?

Prinzipiell mache ich mir keine Gedanken, da ich mich ausführlich mit dem Finanzamt und Gewerbeamt vorher unterhalten habe (verkaufe ausschließlich privat) und auch über den Vorwurf der Fälschungen mache ich mir keine Gedanken. Gebe nirgends die Echtheit an, jeder kann Bieten was er möchte und ich biete sogar freiwillig Rücknahmen an, falls doch einmal jemand Beanstandungen hat (bisher 0,5%).

Daher einfach nur die Frage, wie mit sowas umzugehen ist. Dass das Internet voll von Spinnern ist, weiß man ja. :(
 
Silesia-Archiv Am: 29.05.2021 23:20:39 Gelesen: 3275# 2 @  
@ Atzinator [#1]

Ist mir noch nie passiert, ich würde die Person bei Ebay melden.

Und wenn das nicht abreist, würde ich das Konto löschen und unter einem anderen Nick ein anderes aufmachen.

Viel Erfolg, beste Grüße,
Michael
 
bovi11 Am: 29.05.2021 23:43:24 Gelesen: 3256# 3 @  
@ Atzinator [#1]

„habe vorhin eine "Drohung" erhalten, dass es "nicht leicht wird, meine ganzen Fälschungen bei eBay zu verkaufen und das ja Betrug ist", aber eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt für den Anfang reichen sollte.

[…]

Prinzipiell mache ich mir keine Gedanken, da ich mich ausführlich mit dem Finanzamt und Gewerbeamt vorher unterhalten habe (verkaufe ausschließlich privat) und auch über den Vorwurf der Fälschungen mache ich mir keine Gedanken. Gebe nirgends die Echtheit an, jeder kann Bieten was er möchte und ich biete sogar freiwillig Rücknahmen an, falls doch einmal jemand Beanstandungen hat (bisher 0,5%).“


Hierzu ein paar Anmerkungen:

1. Wenn man eine bestimmte Briefmarke anbietet, muß man die auch liefern und keine Fälschung. Im Angebot muß nicht darauf hingewiesen werden, daß eine Marke echt ist. Das muß sie sowieso, es sei denn, es wird ausdrücklich und deutlich darauf hingewiesen, daß die angebotene Marke falsch ist. Verschleierte Angaben helfen da auch nicht weiter.

2. Zum Thema Gewerblichkeit: Finanzamt und/oder Gewerbeamt sind die falschen Ansprechpartner. Was fiskalisch nicht als gewerblich angesehen wird, ist wettbewerbsrechtlich völlig anders zu bewerten. Die wettbewerbsrechtliche Hürde liegt wesentlich unter der fiskalischen Größe.
 
Zackensonne Am: 30.05.2021 00:12:57 Gelesen: 3237# 4 @  
Da ich mal davon ausgehe dass Du keine Fälschungen verkaufen möchtest kannst Du Dich „artig“ bedanken, darum bitten die Fälschungen zu benennen und sie dann rausnehmen und dann noch mal den Sachverstand der Person loben usw. unabhängig davon ob sie in deinen Augen Ahnung hat oder nicht. Manchmal genügt das diesen Menschen. Ich gehe mal davon aus dass Du soweit ganz gut einschätzen kannst was Fälschungsgefährdet ist und du entsprechend Angebote so formulierst dass Du Deine Unsicherheit nicht zur Falle für Käufer werden lassen möchtest - oder hast Du lauter falsche Aufdruck Marken, falsche Stempel und NG Im Angebot, wo klar ist dass das besser geprüft verkauft wird? Ich denke einigen Menschen geht es einfach nur darum sich über andere zu erheben, durch Wissen, Macht, Drohung.

In den Briefmarkenforen sind auch so ein paar unterwegs. Unfähig, dabei ihre eigene Performance im Blick zu halten. Einige sind stolz im Internet ein paar Infos gefunden zu haben und testen gerne aus was sie damit anfangen können. Ich bin dann großzügig. Wenn Du regelmäßig kaufst und verkaufst und deinen Tag danach strukturierst und Systeme entwickelt hast ist es natürlich besser langsam ein Gewerbe anzumelden. Das fällt auf uns ist wie ich finde auch fair. Wirst Du ja selber wissen. Habe gehört dass einige Menschen es für ihr Ego so sehr brauchen im Recht zu sein und es besser zu wissen, dass Vernunft und soziales Handeln nicht hilft. Ich würde dennoch knapp und höflich bleiben - und großzügig.
 
drmoeller_neuss Am: 30.05.2021 00:21:19 Gelesen: 3231# 5 @  
@ Atzinator [#1]

Kurz und knapp:

1.) Du musst den Artikel mit den beschriebenen Eigenschaften liefern. Wenn Du "echt" anbietest, musst Du "echt" liefern. Solltest Du versehentlich oder absichtlich eine Fälschung liefern, so hat der Käufer Ansprüche aus dem Kaufrecht. Wenn Du keine echte Marke nachliefern kannst, musst Du im besten Fall dem Käufer den Kaufpreis nebst Spesen ersetzen, im schlimmsten Fall kommt noch etwas Schadensersatz darauf.

Wenn jemand dahinter kommt, dass Du absichtlich Fälschungen als echt verkaufst, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben. (Stichwort "Betrug")

2.) Der Handel mit gefälschten ungültigen Briefmarken ist in Deutschland nicht verboten. ebay verbietet aber per AGB den Verkauf von nicht gekennzeichneten Fälschungen. Entdecken die Herren von der BDPh-Fälschungsbekämpfung Dein Angebot, musst Du mit Konsequenzen rechnen. Passiert das nur selten, werden Deine beanstandeten Artikel gelöscht. Wenn das häufiger vorkommt, kann ebay Deine Mitgliedschaft beenden.

3.) Finanzamt: Ob Deine Tätigkeit steuerlich relevant ist, hängt vom Umfang und Art Deiner Tätigkeit ab. Das Finanzamt wird im Zweifelsfall Dich anschreiben und um Unterlagen bitten und ggf. Steuererklärungen, auch rückwirkend verlangen. Es schadet nicht, für diesen Fall vorbereitet zu sein, und eine vernünftige Buchführung mit Quittungen vorlegen zu können, um dem Finanzamt keinen Freiraum für Schätzungen zu lassen. Denke daran, auch alle Ausgaben zu erfassen, z.B. den Internetanschluss für Deine ebay-Aktivitäten und die Fahrtkosten zur Post, um die Sendungen aufzugeben.

In der Regel lassen die Finanzämter hier einen gewissen Spielraum zu. Wenn Du Dir aber schon ernsthaft Gedanken machst, auf welcher Karibik-Insel Du Deine Einnahmen aus der Philatelie anlegen möchtest, solltest Du Dich schleunigst um einen guten Steuerberater bemühen. :)

4.) Wettbewerbsrecht: Während die Finanzämter sich in der Regel nur für Schwarzhändler ab einem bestimmten Umsatz interessieren, spielt es für das Wettbewerbsrecht keine Rolle, ob Du an Deinem Briefmarkenverkauf überhaupt etwas verdienst. Leider gibt es in Deutschland keine festen Grenzsätze, ab wann man gewerblich ist. Prinzipiell reicht eine auf Dauer ausgelegte Einnahmenerzielungsabsicht aus. Es gibt aber eine Rechtssprechung, anhand der man sich orientieren kann.

Als Gewerblicher hat man einige Auflagen zu erfüllen, z.B. es muss ein Impressum mit einer ladungsfähigen Anschrift vorhanden sein, und dem Verbraucher als Kunde steht im Fernabsatz ein Widerrufsrecht zu, d.h. der Verbraucher kann einen gekauften Artikel innerhalb von 30 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückschicken.

Generell musst Du für den Verkauf auf ebay ein dickes Fell haben. Das harmloseste sind noch dumme Fragen. Die kosten nur Deine Zeit. Beantworte alle Fragen zeitnah, Deine Kunden haben vielleicht nur keine Zeit, den Beschreibungstext vollständig durchzulesen. Andere Kunden werden sich über den dreisten Aufschlag von 20 Cent auf das Porto beschweren und Dich als "Portokostenabzocker" beschimpfen. Andere "Kunden" zahlen einfach nicht.
Übel sind Kunden, die Briefe "verlieren". Am besten alles mit Versandnachweis schicken.

Wenn Du Drohungen auf ebay erhältst: Am besten erst einmal ignorieren. Du kannst sie auch ebay melden. Vielleicht liest dort jemand Deine Eingabe. Wenn es ganz bunt wird, kannst Du die Person auch anzeigen.
 
marc123 Am: 30.05.2021 11:36:34 Gelesen: 3110# 6 @  
@ Atzinator [#1]

Hallo,

zeige ein paar Deiner "Fälschungen" hier im Forum. Es gibt für viele Gebiete Mitglieder die sich gut genug auskennen um Dir eine Einschätzung zur Echtheit geben. Sind sie falsch kannst Du das Angebot löschen, werden sie als echt eingestuft, hast Du mehr Sicherheit.

Liebe Grüße
Marc
 
Atzinator Am: 30.05.2021 20:23:54 Gelesen: 2959# 7 @  
Hallo,

vielen Dank für die vielen Gedanken. Hier kurz ein paar Antworten:

1. Wie gesagt, wir haben keine wissentlich unechten Marken in der Sammlung meines Vaters (er und ich verkaufen sie gemeinsam) - er hat das über Jahrzente gesammelt und kennt sich wirklich aus - leider natürlich aber nicht mit jeder einzelnen Marke auf jedem Gebiet. Wir reden hier allerdings über 10.000 Marken die es wert sind weiterverkauft zu werden - da kann ich nicht bei jeder nachfragen ob diese echt ist. Daher die akzeptierten Rücknahmen, falls jemand mal etwas beanstandet. Hier gab es bisher in 400 Auktionen auch noch keine Beschwerden. Darüber hinaus war die Marke um die es ging echt (wurde für 15 € verkauft, Wert auf Grund von Beschädigung vielleicht 50 €).

2. Der Vorwurf des Betruges ist in diesem Falle haltlos - bin selbst bei der Polizei und habe mich mit einigen Kollegen der Ermittlergruppe darüber unterhalten und so etwas würde nie Stand halten - vor allem, da wir hier über höchstens 1% reden (wie gesagt, bisher in 1000 Marken 0%). Somit habe ich auch kein Problem damit, falls der BDPh sich mal meldet bzw. eBay (habe das hier im Forum schon gelesen) - ich bin auch nicht daran interessiert, Fälschungen zu verkaufen.

3. Mit dem Finanzamt habe ich wie gesagt ausführlich gesprochen - auch hier wurden mir zwei Gründe genannt, warum es nicht unter die Steuerpflicht fällt. Zum einen fallen bewegliche Spekulationsgüter, deren Kauf länger als ein Jahr zurückliegt, nicht unter die Steuerpflicht und dies liegt eindeutig vor. Darüber hinaus gilt nach deren Auffassung mit Verweis auf ein BGH Urteil das Verkaufen der privaten Sammlung, wenn auch in Einzelteilen für einen erhöhten Verkaufspreis, als letzter Akt des privaten Sammelns und ist ebenfalls nicht steuerpflichtig.

4. Auch mit dem Gewerbeamt habe ich telefoniert und diese verneinten eine Gewerbeanmeldung. Nach deren Ansicht besteht ein Gewerbe, wenn man Waren herstellt oder ankauft mit dem Ziel des Weiterverkaufs und so einer Gewinnerzielung. Dies trifft hier nicht zu, da die Marken vor langer Zeit als Hobby zum Sammeln angeschafft wurden und nun verkauft werden. Da spielt auch die Menge keine Rolle, da wie gesagt die Gewinnabsicht fehlt bzw. die Herstellung/der Ankauf von Waren. Darüber hinaus verbleibt ein 900 Seiten Schaubeck Album weltweit 1850 - 1890 mit Katalogwert weit über 2 Mio € im Sammelbestand - die Gewinnabsicht besteht also nicht, da dies wohl sonst auch verkauft würde. Es werden einfach nur 10.000 Marken verkauft, die im Laufe der Jahrzente übrig geblieben sind und für die kein Nutzen besteht. So ist das halt als Rentner, wenn man mal genauer in seine 100 Schubläden schaut. Frage mich auch, wie er das geschafft hat.

Wie gesagt - ansonsten funktioniert eBay super seit 6 Monaten, wir sind da wirklich hinterher und vernünftig. Gibt auch keine Sofortkauf Angebot sondern jeder kann selbst entscheiden ob und inwieweit er bietet. Ich hatte mit so einer "Drohung" schon viel früher gerechnet, ich kenne ja das Internet. Wollte somit nur fragen, wie ihr damit umgeht. Ich habe den entsprechenden Nutzer jetzt gemeldet und eBay hat mir auch schon geschrieben - leider darf man mir aus datenschutzrechtlichen Gründen die eingenommenen Schritte nicht nennen. ;)

In diesem Sinne vielen Dank für die Nachrichten, ich hoffe ich habe nicht zu viel Mist erzählt. :)

Aber wenn ist es nur Mist, der mir mal irgendwann mitgeteilt wurde.
 
bovi11 Am: 30.05.2021 20:43:27 Gelesen: 2938# 8 @  
@ Atzinator [#7]

So, wie geschildert, ist das (wettbewerbsrechtlich) eindeutig als gewerblich anzusehen. Da helfen weder Finanzamt, noch Gewerbeamt. Ein BGH-Urteil, wie angesprochen gibt es nicht; es gibt lediglich einige nicht passende BFH-Urteile.

Hier ein Zeitungsbericht zu einem Vorgang 2019 - Anfang 2020:



Hinweis: Der APHV hat seinen Sitz natürlich nicht in Trier

Und hier nur 2 Entscheidungen des Wettbewerbssenats des BGH:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=af4cccd339560399e50045bf8cce2bb9&nr=44077&pos=0&anz=1

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6b1823222a6950587ad1514324a9873c&nr=48382&pos=0&anz=1

Daneben gibt es zahllose Entscheidungen der Instanzgerichte.

Grundsätzlich kommt es auf die Beurteilung des Einzelfalls an. Beim Verkauf von Mobiltelefonen reichen schon 4 oder 5 innerhalb von 2 Monaten, um eine Gewerblichkeit anzunehmen. Bei Briefmarken oder alten Büchern ist die Grenze ganz sicher deutlich höher. Aber der geschilderte Umfang ist eindeutig gewerblich.
 
Atzinator Am: 30.05.2021 21:15:22 Gelesen: 2900# 9 @  
Und wie soll man die sich über Jahre angesammelten, teils teuer bezahlten Briefmarken vor 30 Jahren, wieder veräußern? Das Gewerbeamt hat ausdrücklich gesagt, dass es einer Anmeldung nicht zustimmt. Also wir wollen ja keinem etwas Böses, sondern nur das Zeug endlich mal loswerden. :)
 
bovi11 Am: 30.05.2021 21:22:53 Gelesen: 2886# 10 @  
@ Atzinator [#9]

"Das Gewerbeamt hat ausdrücklich gesagt, dass es einer Anmeldung nicht zustimmt."

Das heißt Gewerbe anmeldung und bedarf (außer bei wenigen Sortimenten) keiner Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes.

Auf eine Gewerbeanmeldung kommt es zudem nicht an. Man wird nicht Gewerbetreibender durch die Anmeldung, sondern durch das Handeln.

Verkauf ist natürlich möglich:

1. Entweder en bloc Verkauf oder in wenigen größeren in sich geschlossenen Blöcken.

oder

2. Alles an ein Auktionshaus geben.

oder

3. Impressum rein, Informationspflichten erfüllen, Widerrufsbelehrung in die Angebote, Registrierung beim Verpackungsregister und los geht´s.

Was nicht funktioniert: Täuschen durch Verteilung auf mehrere eBay-Konten. Das hatte der Kandidat, um den es im gezeigten Zeitungsbericht ging, auch gemacht.
 
10Parale Am: 30.05.2021 21:34:20 Gelesen: 2867# 11 @  
@ Atzinator [#9]

Gute Frage!

Man kann aus der Diskussion herauslesen, dass es sehr viel Rechtsunsicherheit gibt. Im Straßenverkehr weiß jeder, wie schnell er fahren darf, weil einem alle 100 Meter ein Schild ansagt, was Sache ist.

Wird man dann geblitzt und gebüßt, wie die Schweizer sagen, (ich wohne an einer Straße mit Blitzer!), hat man verstanden, weshalb.

Ich stelle mir die vielen Menschen vor, die vielleicht ihre Rente oder ihr Dasein bei knapper Kasse mit ein paar Verkäufen bei ebay oder auf anderen Plattformen aufbessern wollen. Ich sehe vor meinem geistigen Auge die vielen Flaschensammler in unserer Stadt, die ihre Reviere haben und manchmal mehr wie einen 8 Stunden Tag. Sie lesen Festkalender, Zugfahrpläne und informieren sich, wo Möglichkeiten bestehen, Pfandflaschen abzugreifen. Gehen sie einem Gewerbe nach? Ist es Gewinnerzielungsabsicht?

Kurz vor Ausbruch der Corona-Epidemie hatten wir in Deutschland die unsägliche Bäckerei-Zettelchen-Diskussion. Brauchen Sie ein Beleg für das Brezel? Ich habe in einer Eisdiele noch nie ein Beleg erhalten, muss ich hier mal klar sagen. Ich will das auch nicht, brauch das nicht und freu mich über die hervorragende Eisqualität meines Lieblings-Eiscafes.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin sehr dafür, dass schwarze Schafe aussortiert werden und das Händlervereine sich da auch vor Missbrauch schützen wollen und Initiative ergreifen, soweit erforderlich. Dass vieles dann vor Gericht endet ist traurig, aber auch wieder Einkommen für Juristen. Mich würde es sehr freuen, wenn es glasklare Regelungen gäbe. Ebensolche Regeln wie im Straßenverkehr. Wenn ich lese, es kommt auf die Beurteilung des Einzelfalls an, ist immer so ein Geschmäckle dabei. Das man sich in höheren Etagen auch mal steuertechnisch irren kann, haben wir ja jetzt genug erlebt.

Man sollte die Kirche im Dorf lassen und den Pfarrer*in auf der Kanzel findet am Sonntag abend

10Parale
 
Zackensonne Am: 30.05.2021 21:40:31 Gelesen: 2860# 12 @  
Bovi11

Dein belehrender Tonfall kommt bei mir nicht gut an.

Hat Dich jemand gereizt?

Möchtest Du eventuell etwas zu Deinem Sprechort sagen?

Bist Du professionell mit diesem Thema beschäftigt? (Gewerbeaufsicht, spezialisierter Rechtsanwalt, Wissenschaftler mit diesem Spezialgebiet) ?

Bist Du um die Belehrungen gebeten worden? (Habe das nicht mitbekommen).

Warum weißt Du es besser als das hier genannte Gewerbeamt und das Finanzamt? Bist Du dort in der Mittarbeiter*innen Schulung tätig?

Bist Du professionell im Briefmarkenhandel tätig und siehst Du Dich als Konkurrent im Wettbewerb behindert?

Ich komme mit Deinen Aussagen echt nicht klar, erkenne keinen Sinn und keinen Zusammenhang.

Dein Tonfall ist mir völlig unerklärlich.

Vielleicht kannst Du die Sache aufklären, in etwas freundlicheren Worten.
 
bovi11 Am: 30.05.2021 21:41:49 Gelesen: 2859# 13 @  
@ 10Parale [#11]

"Wenn ich lese, es kommt auf die Beurteilung des Einzelfalls an, ist immer so ein Geschmäckle dabei."

Das ist letztlich in fast allen Rechtsbereichen (richtigerweise) so.

Ich kann nicht denjenigen, der z.B. 100 Münzen im Vorverkauf anbietet vergleichen mit demjenigen, der 100 Briefmarken aus einer Sammlung verkaufen will. Der Münzenverkäufer ist selbstverständlich gewerblich unterwegs, der Briefmarkenverkäufer nicht.
 
bovi11 Am: 30.05.2021 21:48:27 Gelesen: 2850# 14 @  
@ Zackensonne [#12]

„Dein belehrender Tonfall kommt bei mir nicht gut an. Hat Dich jemand gereizt?“

Ich belehre nicht und mich hat auch niemand gereizt.

Ich kläre auf und beschreibe dabei die üblichen Einwendungen der Betroffenen. und zwar sachlich und aus 15 Jahren Erfahrung. Es hat keinen Sinn, das zu schreiben, was vielleicht jemand lesen möchte.

„Ich komme mit Deinen Aussagen echt nicht klar, erkenne keinen Sinn und keinen Zusammenhang.“

Dafür bin ich nicht verantwortlich.
 
Zackensonne Am: 30.05.2021 22:08:28 Gelesen: 2824# 15 @  
Also bei mir kommt das erneut ganz deutlich als Belehrung an, diesmal auf mich bezogen. Das möchte ich nicht.

Vielleicht haben wir ganz grundsätzlich verschiedene Vorstellungen von einem wertschätzenden Dialog auf Augenhöhe. Muss ja nicht sein. Ich kann ganz neutral Abstand halten.

Worin hast Du 15 Jahre Erfahrung? Als Profi im Gewerbe bzw. Wettbewerbsrecht? Ich denke für viele wäre es interessant zu wissen aus welcher Position heraus Du hier Deine Mitteilungen machst.
 
bovi11 Am: 30.05.2021 22:15:49 Gelesen: 2814# 16 @  
@ Zackensonne [#15]

Um die Frage noch zu beantworten:

"Worin hast Du 15 Jahre Erfahrung?"

Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht.
 
Christoph 1 Am: 30.05.2021 22:27:57 Gelesen: 2804# 17 @  
@ Zackensonne [#12]

Hallo Zackensonne,

ich kann Dein Empfinden verstehen. Es ist die Kluft zwischen einer unbedarft vorgebrachten "naiven" Anfrage auf der einen Seite und dem ziemlich kantigen, unnahbaren "Juristendeutsch" auf der anderen Seite. Mir geht das auch ein wenig gegen den Strich.

Hier haben wir es mit einem Anfrager zu tun, der nun wirklich alles erdenklich mögliche dafür tut, um sich rechtskonform zu verhalten. Er möchte ganz einfach gemeinsam mit seinem Vater noch zu dessen Lebzeiten einen möglichst hohen Ertrag für die angesammelten Briefmarken erzielen. Bei einem Verkauf en bloc oder an ein Auktionshaus (wie von bovi11 in [#10] vorgeschlagen) wäre der erzielbare Gewinn natürlich weitaus geringer. Und außerdem (m.E. noch viel wichtiger). Vater und Sohn würden um dieses gemeinsame Erlebnis gebracht.

Es ist leider leider - nicht nur in diesem Fall - häufig so, dass man ohne eine juristische Expertise einzuholen nicht mehr selbst beurteilen kann, ob man gerade gegen geltendes Recht verstößt, obwohl das absolut nicht beabsichtigt ist. Und es gibt auch "die dunkle Seite der Macht", die genau bei dieser Unbedarftheit und dem fehlenden Urteilsvermögen von Privatpersonen ansetzt, um daraus Vorteile zu ziehen. Damit möchte ich nicht in Zweifel ziehen, dass es berechtigte Ansprüche des organisierten Briefmarkenhandels gibt. Allerdings sollte sich aus dem gerichtlichen Erzwingen solcher Ansprüche m.E. kein "Geschäftsmodell" entwickeln.

Ich stimme hier 10Parale ([#11]) voll zu: Es wäre wünschenswert, dass die Rechtssicherheit für die MENSCHEN so hergestellt wird, dass für jede*n klar erkennbar ist, wie er/sie sich zu verhalten hat, um nicht die Interessen anderer zu verletzen. Was für einen tief im Metier steckenden Rechtsanwalt (der vielleicht sogar selbst als "Abmahnanwalt" für einen Händlerverband tätig ist) vollkommen logisch scheint, ist für uns "Normalos" oft nur völlig verquastes Juristensprech.

Tja, wie lässt sich diese Kluft überwinden? Ich fürchte, das wird schwierig.

Viele Grüße
Christoph
 
Vernian Am: 30.05.2021 22:53:05 Gelesen: 2769# 18 @  
Recht ist eine Sache. Schlimm ist es, wenn Recht gebogen wird, in den geschilderten anzunehmenden Umständen um damit Geld zu verdienen anstatt einfach nur Recht Recht sein zu lassen.

Jeder Jurist, der sich als "Abmahnanwalt" beschimpfen lassen darf, mahnt nicht wegen des Rechts, welches gilt, sondern um daran zu verdienen. DAS ist das traurige in unseren Zeiten. Das ist genauso wie die privatisierte Klinikums-Politik, wo der Arzt in erster Linie Umsätze erwirtschaften muss und erst in zweiter Linie (oder womöglich noch weiter hinten) es um das Wohl des Patienten geht.

Welcher Sammler buchhaltert über sein ganzes Leben seine Erwerbe um nachher bei einem Verkauf - sei es er selbst oder seine Erben - belegen zu können was er wann für wieviel anständig erworben hat und wo die Gewinn- oder (eher) Verlustspanne bei dem Verkauf liegt, nur um belegen zu können das er NICHT gewerblich seine Sammlung veräußert sondern sich nur von angesammelten Werten trennt, für die er ggf. schon mal Steuer entrichtet hat? Unser heutiges Lebenssystem ist vollkommen überkandidelt und es geht eh immer nur um das Eine: GELD. Logische Menschlichkeit, Gemeinsamkeit und ähnliche Werte sind doch vollkommen fern der Realitäten. Jeder ist sich selbst der Nächste, jeder ist käuflich, es ist immer nur eine Frage des Preises. Warum sonst würde ein Anwalt Abmahnklagen gegen unbedarfte Privatverkäufer anstrengen, warum sonst würde ein Chefarzt medizinisch nicht hinreichend begründete OP's verordnen?

Anders gesagt: Viel Glück bei dem Versuch die Sammlung zu versilbern, aber nicht traurig sein wenn der nächste Geier um die Ecke kommt.

V.
 
bovi11 Am: 30.05.2021 22:58:27 Gelesen: 2758# 19 @  
@ Vernian [#18]

"Welcher Sammler buchhaltert über sein ganzes Leben seine Erwerbe um nachher bei einem Verkauf - sei es er selbst oder seine Erben - belegen zu können was er wann für wieviel anständig erworben hat und wo die Gewinn- oder (eher) Verlustspanne bei dem Verkauf liegt, nur um belegen zu können das er NICHT gewerblich seine Sammlung veräußert sondern sich nur von angesammelten Werten trennt, für die er ggf. schon mal Steuer entrichtet hat?"

Auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, um gewerbliches Handeln anzunehmen.
_______

Kommen wir doch mal einfach zur Ausgangslage zurück:

Da beschwert sich Atzinator, weil er bei eBay verkauft und von einem eBay-Mitglied angegangen wird.

Nach grober Darstellung, worum es geht, beschreibe ich die Sachlage aus rechtlicher Sicht und weise zudem darauf hin, daß sich Atzinator mit seinen Fragen an die falschen Ansprechpartner gewandt hat. Richtiger Ansprechpartner wäre der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Atzinator kann meine Hinweise befolgen oder er kann es lassen.
 
Lars Boettger Am: 30.05.2021 23:46:39 Gelesen: 2724# 20 @  
@ bovi11 [#19]

Nach grober Darstellung, worum es geht, beschreibe ich die Sachlage aus rechtlicher Sicht und weise zudem darauf hin, daß sich Atzinator mit seinen Fragen an die falschen Ansprechpartner gewandt hat. Richtiger Ansprechpartner wäre der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Die Lösung wurde bereits genannt. Der Fragesteller kann sein Ebay-Konto auf "gewerblich" umstellen. Damit vermeidet er zum einen eine Abmahnung durch den APHV und zum anderen spreche ich vor einer Fälschungsmeldung an Ebay gewerbliche Anbieter an. Sie haben die Möglichkeit, selbst Fälschungen oder falsch beschriebene Marken von der Plattform zu nehmen. Bei privaten Anbieter geht die Fälschungsmeldung gleich an das Ebay-Sicherheitsteam. Wahlweise kann er seine Briefmarken en bloc verkaufen.

Er kann natürlich auch so weitermachen, das ist sein Risiko. Das kann sehr teuer werden, siehe Artikel von bovi11 [#8]. Unkenntnis kann er nicht mehr vorschützen, Atzinator [#1] wurde aufgeklärt. Ab jetzt ist es Mutwilligkeit.

Beste Grüße!

Lars
 
Koban Am: 30.05.2021 23:49:00 Gelesen: 2717# 21 @  
@ Atzinator

Ich habe mir gerade nochmal Deinen ersten Beitrag im Forum durchgelesen, und mich an meine damalige Reaktion beim erstmaligen lesen unmittelbar nach Veröffentlichung erinnert.

Auch mein Vater sammelt seit über 60 Jahren begeistert Briefmarken nahezu aller Länder und Gebiete. Auch er sammelte nur für sich. Seine Sammlungen übergibt er mir nun nach und nach. Ein unerfreulich hoher Teil der vermeintlich vorhandenen Spitzenwerte sind leider, von ihm nicht erkannte Fälschungen, Verfälschungen usw.

Wäre ich etwas unerfahrener, und käme auf die gleiche Idee, diese vermeintlichen Rosinen verkaufen zu wollen, dürfte ich ganz ähnliche Nachrichten bekommen.

Dass Dein Vater viel bei ebay gekauft hat, lässt sogar noch Schlimmeres befürchten!

Du solltest in Erwägung ziehen, dass an den Vorwürfen etwas dran ist.

Wie bovi11 bereits zutreffend in [#3] schreibt:

"Wenn man eine bestimmte Briefmarke anbietet, muß man die auch liefern und keine Fälschung. Im Angebot muß nicht darauf hingewiesen werden, daß eine Marke echt ist. Das muß sie sowieso, es sei denn, es wird ausdrücklich und deutlich darauf hingewiesen, daß die angebotene Marke falsch ist."

Gruß,
Koban
 
Atzinator Am: 31.05.2021 12:17:18 Gelesen: 2546# 22 @  
Vielen Dank für die ganzen Gedanken, auch wenn ich der Meinung bin, dass hier alles andere als eine eindeutige Meinung und Richtung herrscht. Allerdings bin ich nun besser informiert als vorher.

Darüber hinaus bleibe ich dabei, dass es zu 99% echt Marken sind und alles andere keine böse Absicht und auch freundlich und entgegenkommend behandelt wird. Keine dieser Marken im Besitz stammt aus anderen eBay Auktionen.
 
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