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Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Das Thema hat 129 Beiträge:
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22028 Am: 04.07.2022 17:57:52 Gelesen: 11879# 105 @  
@ bayern klassisch [#104]

Ist ja gut. ist mir bekannt, die Begriffe haben sich halt eingebürgert haben.
 
DL8AAM Am: 04.07.2022 19:41:54 Gelesen: 11855# 106 @  
@ 22028 [#101]

Auch wenn der (Privat-) Versender die Sendung (an eine Privatperson) korrekt als Geschenk deklariert hat (die "Anmeldung" als P2P-Geschenk wird dann mit dem dazugehörigem Datensatz von der ausländischen Post automatisch durchgeführt). Dann sind Privat-an-Privat-Sendungen weiterhin bis zum Gesamtwert von 45 € abgabenfrei [1].

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html
 
Journalist Am: 06.07.2022 12:49:32 Gelesen: 11722# 107 @  
Hallo an alle,

bezüglich der Erfassung der Zolldaten, dies wurde bis vor kurzen von mehr oder weniger gut geschulten Kräften im Computer für die Weitererfassung eingegeben (zumindest im IPZ 1 in Frankfurt). Nun soll alles hauptsächlich über Scannen und elektronische Weiterverarbeitung umgesetzt werden. Ob die Software dann die Daten richtig erfasst und weiterverarbeitet, dürfte eher ein großes Fragezeichen sein.

Ein Zollbeamter oder Zollbeamtin sind hier in der Regel nicht eingebunden, dies sind fast immer nur reine Postkräfte. Da weiter von den Vorgesetzten oft ein gewisses Tempo verlangt wird, dürfte die Sorgfalt eher hinten anstehen.

Das bei diesen Randbedingungen dann mehr oder weniger häufig etliches falsch erfasst werden dürfte, kann sich jeder dann ja denken.

Hier hilft dann vielleicht nur das regelmäßige Beschweren weiter, wobei hier auch keine richtige Ansprechstelle genannt wird, in der Hoffnung, das dann viele die falsche Berechnung einfach akzeptieren und nicht reklamieren.

Wichtig ist auf alle Fälle, das der Absender hier möglichst deutlich lesbare Angaben macht, damit es hier nicht zu einen entsprechenden Hickhack kommt.

Weiter sollte man sich überlegen, ob der Absender hier tatsächlich den richtigen Betrag angibt, oder ob er es so wie viele chinesische Firmen macht, die den Warenwert deutlich niedriger angeben, als er tatsächlich ist, damit die Sendung zügig durchgewunken wird ?

Soweit einige Ergänzungen zu diesem Thema - viele Grüße Jürgen
 
22028 Am: 25.08.2022 12:42:01 Gelesen: 10633# 108 @  
Gerade kam wieder ein Einschreiben aus den USA bei mir an, sowie ich es sehe wurde wieder der 19 % EUSt-Satz anstelle der 7 % EUSt-Satz berechnet. Mal den Abgabenbescheid online angefordert.

Der Brief aus den USA würde übrigens das erste mal bei mir über ASENIA in der Schweiz versandt.
 
22028 Am: 05.09.2022 10:28:21 Gelesen: 10225# 109 @  
@ 22028 [#108]

Zu meinem letzten Einspruch kam nun ein Schreiben vom HZA Frankfurt, die wollen nun ein Schreiben von mir mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, bei meinem Anruf dort wo ich vermerkte dass ich schon mehrere solcher Einsprüche hatte und die immer nur per Email tätige meinte man dass ich die scheinbar über die Rechtshilfestelle machte, etwas was mir aktuell unbekannt ist.

Letzten Samstag kam dann eine weitere Sendung aus UK, dort war die IOSS Nummer auf dem Brief und dem CN22 label angegeben, da meinte man beim Zoll dass da scheinbar ein Fehler vorliegt und ich die Steuer wieder rückerstattet bekomme, wegen den 6 Euro Pauschale welche die Deutsche Post kassiert muss ich mich aber an die Deutsche Post wenden. Mal sehen wie das ausgeht.

Nun ja, man hat ja sonst nichts zu tun.
 
bayern klassisch Am: 05.09.2022 11:07:06 Gelesen: 10207# 110 @  
@ 22028 [#109]

Hallo Rainer,

die Rechtsbehelfsstelle beim HZA FFM bearbeitet Einsprüche bei Abfertigungsverfahren zum freien Verkehr. Die sind genauso überlastet durch die schwachsinnige EU-Politik, wie alle anderen auch.

Du wirst vermutlich Recht bekommen, aber die Mühewaltung, derer man sich deshalb unterziehen muss, ist so hoch, dass man in Brüssel insgeheim hofft, die Bürger lassen sich alles gefallen und verzichten auf ihr Geld. Für undemokratische Gesellschaften ist das das Beste, für den Bürger das Schlechteste.

Wenn ich dann noch Personalmangel seit Jahrzehnten vor mir herschiebe (natürlich nicht auf der Ebene wichtiger EU-Bürokraten, dort herrscht personeller Überfluß), dann muss das Fußvolk "an der Front", um überhaupt noch einigermaßen mit der Arbeit der Verzollung hinterher zu kommen, pauschal 19% EUSt ansetzen, weil eine individuelle Prüfung einfach zu viel Zeit verschlingen würde.

Das ist ein erfolgreiches Geschäftsmodell, weil man sich links Geld spart und rechts weniger ausgibt (erstattet).

Nur wenn du als Bürger zurecht von denen etwas willst, musst du auf ein langes Leben hoffen, sonst wirst du den erfolgreichen Einspruch u. U. nicht mehr erleben. Mit der Zeit zu spielen, verstehen die in Brüssel bestens - aber auch da bist du das Opfer und ein paar Steine dir in den Weg zu legen ist für die ein Klacks.

Liebe Grüsse und viel Glück,
Ralph
 
TeeKay Am: 05.09.2022 15:31:50 Gelesen: 10157# 111 @  
@ bayern klassisch [#110]

" Du wirst vermutlich Recht bekommen, aber die Mühewaltung, derer man sich deshalb unterziehen muss, ist so hoch, dass man in Brüssel insgeheim hofft, die Bürger lassen sich alles gefallen und verzichten auf ihr Geld. Für undemokratische Gesellschaften ist das das Beste, für den Bürger das Schlechteste."

Einerseits richtig. Andererseits führte die Überlastung der Stellen bisher bei mir dazu, dass ich insgesamt weniger zahlte als nötig. Insofern wurde das System von innen heraus selbst sabotiert. Vielleicht führt das irgendwann mal zur Einführung eines sinnvoll geplanten Systems mit einigen wenigen Zolltarifen, bei dem der Absender oder Empfänger digital die Einfuhranmeldung vornimmt, die Verzollung und Versteuerung vollautomatisiert durchgeführt und das Geld bargeldlos eingesammelt wird, ohne dass die Post jedesmal 6 Euro kassiert. Würde auch vermeiden, dass ich bei jeder Sendung zur Abholung laufen muss, weil der Zusteller kein Geld annehmen will/darf.
 
bayern klassisch Am: 05.09.2022 15:42:06 Gelesen: 10147# 112 @  
@ TeeKay [#111]

Richtig, aber wenn an Brüssel, wie hier und in den meisten anderen Entscheidungsbereichen, keine negativen Rückmeldungen der beteiligten Parteien gegeben werden dürfen, dann weiß man dort gar nicht, dass vieles unter den Tisch fällt. Und sollte man es jemals herausfinden, ist der Schwarze Peter schon zugeteilt - man selbst wird ihn dann natürlich nicht haben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
22028 Am: 30.01.2023 14:49:55 Gelesen: 6636# 113 @  
Mal wieder ein neuer Fall, bei einer FedEx Sendung aus den USA wurde mir der falsche Steuersatz berechnet. Dazu muss man bei FedEx erst mal die Belege anfordern die für diese Sendung/Abgaben relevant waren. Das dauerte ca. 2 Wochen.

Heute nun mit dem Zoll in Köln-Flughafen telefoniert nur um zu erfahren dass diese Fälle vom Hauptzollamt Köln, Sachgebiet B, bearbeitet werden. Dort eine nette Dame am Telefon gehabt. Die erklärte mir das ich dazu das Zoll Formular 0223 (im Internet verfügbar und online ausfüllbar) mit Unterschrift als Scan per Email an den Zoll nach Köln senden muss.

Aber, da die Gebühren von FedEx bezahlt und mir in Rechnung gestellt wurden und die überzahlten Beträge an mich ausgezahlt werden sollen, ich dazu von FedEx je eine Vollmacht zur Beantragung des Antrags sowie weitere/separate Geldempfangsvollmacht anfragen und an den Zoll senden muss.

Um die Einspruchsfrist nicht zu verpassen, soll ich aber den Erstattungsantrag aber sofort senden und die Vollmachten dann nachreichen.

Nun, alles getan, nun heißt es abwarten bis die Vollmachten eintreffen.
 
drmoeller_neuss Am: 30.01.2023 16:34:46 Gelesen: 6597# 114 @  
@ 22028 [#113]

Ich verstehe es nicht ganz. Der Zollbescheid sollte auf Deinen Namen laufen, nicht auf FedEx. FedEx hat nur in Deinem Namen die Zollanmeldung gemacht und ist mit dem Betrag in Vorleistung gegangen.

Du musst bei FexEx Deinen Zollbescheid anfordern und dagegen fristgerecht beim zuständigen Zollamt Einspruch einlegen. Eventuell überzahlte Zollgebühren werden unbar auf Dein Bankkonto erstattet.
 
22028 Am: 30.01.2023 17:58:17 Gelesen: 6558# 115 @  
@ drmoeller_neuss [#114]

Den Abgabenbescheid hatte ich schon vor 2 Wochen bei FedEx angefordert und er kam heute per Post. Nun konnte ich den formalen Weg beim Zoll einlegen und ich kann nur mitteilen was man mir beim Zoll sagte. Mal schauen wie es weitergeht. Argumentieren und Diskutieren ist beim Zoll nicht hilfreich, ich warte nun mal auf deren Antwort.
 
22028 Am: 03.06.2023 12:56:14 Gelesen: 4918# 116 @  
Hat sich etwas daran geändert, dass die Deutsche Post nun die Verzollung macht?

Bzgl. einem Brief aus England kam nun seitens der Deutschen Post folgenden Statusmeldung!

Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben. Der Empfänger kann die Sendung, nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens der Deutschen Post über den Eingang einer zollpflichtigen Sendung, beim Zoll abholen.
 
nagel.d Am: 03.06.2023 13:32:28 Gelesen: 4901# 117 @  
@ 22028 [#116]

Womöglich fehlen die Angaben auf dem Brief oder die Rechnung und deshalb wird es dem Zollamt übergeben damit du dort mit der Rechnung die Abgaben entrichten musst.
 
DL8AAM Am: 03.06.2023 20:59:55 Gelesen: 4805# 118 @  
@ nagel.d [#117]

Ja, scheint so, denn die Post öffnet die Sendung zur Verzollung ja nicht, sondern verzollt gemäß der auf der Sendung verklebten Zollerklärung (CN22). Wenn die Sendung nach "möglicherweise zollpflichtig" aussieht, aber vom Absender keine Unterlagen mitgereicht wurden, sondert die Post diese aus und die Sendung geht an das zuständige Postamt. Auch falls die Post offensichtliche Unstimmigkeiten zwischen Sendung und der CN22 erahnt. Beim Zoll wird die Sendung - im Beisein des Empfängers - geöffnet und die Zollpflichtigkeit wird vor Ort manuell geprüft. Dazu solltest Du möglichst alle (!) relevanten Unterlagen, wie Inhaltserklärung, Quittungen oder die Rechnung etc., vorlegen können, ansonsten "schätzt" das Zollamt und erfahrungsgemäß "verschätzt" sich der Zoll erst einmal zu seinem Gunsten.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber wenn ich mich recht entsinne musst Du, falls Du den Empfang der Sendung (und somit die Zollpflichtigkeit) verweigern willst, das vor der Öffnung der Sendung erklären. Wenn die Sendung im Zollamt erst einmal geöffnet wurde, bist Du unweigerlich im Boot. Falls ich mich an mein letztes Paket aus China noch richtig entsinne.

Beste Grüße
Thomas
 
Eric Scherer Am: 03.06.2023 21:20:31 Gelesen: 4795# 119 @  
@ DL8AAM [#118]

In der Schweiz geht ja quasi jede Auslandssendung über den Zahl. Ist der Zoll nicht sicher, dass alles stimmt, öffnet er die Sendung selbständig. Sollten in der Sendung saubere Papiere vorliegen oder es klar sein, dass der Zollgrenzwert nicht überschritten wird, wird die Sendung einfach weiterverarbeitet und je nachdem der Zoll per Nachnahme erhoben. Ist man registrierter User, kann man mittlerweile auch später, also selbst nach der Zustellung mittels App bezahlen. Ist die Zollwertermittlung nicht möglich, wird man aufgefordert, eine Kopie der Rechnung einzureichen oder - in Ausnahmefällen - den Zahlungsbeleg. Das geht per E-Mail auf digitalem Weg. Dann geht alles wie oben beschrieben weiter. Auf ein Zollamt muss man persönlich nicht. Fehler passieren so gut wie nie und werden in den wenigen Fällen sofort vergütet. Alles routiniert und relativ schnell.
 
saeckingen Am: 03.06.2023 22:44:41 Gelesen: 4769# 120 @  
@22028

Wenn Deine Sendung die Wertgrenze von € 150 überschreitet und der Absender nicht ordentlich alle Angaben ausgefüllt hat, dann musst Du auch eine Zollanmeldung im Internet abgeben, bevor Du die Sendung abholen kannst [1]. Dann viel Spaß, ich hatte letztes Mal die Bewunderung des Zollbeamten, dass ich die Erklärung in gut 30 Minuten ausgefüllt hatte. Er meinte Privatpersonen ohne Einschlägige Erfahrung brauchen in der Regel über 1 Stunde!

Grüße
Harald

[1] https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
 
DL8AAM Am: 03.06.2023 23:39:46 Gelesen: 4743# 121 @  
@ Eric Scherer [#119]

"Ihr" Glücklichen. Ich war in den letzten mehrfach bei unserem Zollamt. Zum Glück ist es keine 5 km entfernt und auf dem Sowieso-Weg liegend. Denn als SWL (Kurzwellenhörer) bekomme/bekam ich regelmäßig "Geschenke" von den abgehörten und angeschriebenen Radiostationen aus aller Welt - und durfte dann beobachten, wie der Zöllner mir den "Souvenirwimpel" von Radio Taiwan (zum Glück immer) zollfrei aushändigte. Aber ich bekam immer regelmäßig eine "Einberufung" der Post zum Erscheinen beim Zollamt. Dabei wollten die staatlichen Auslands"informations"sender seinen Hörern nur etwas Gutes tun und uns ein paar Sticker, Touristenflyer, Postkarten, Kalender, Kühlschrankmagnete oder Wimpel (neben den QSL-Karten) zur "Kundenbindung" (unangekündigt) kostenlos zukommen lassen. Erkläre das aber mal dem Zöllner.
 
22028 Am: 04.06.2023 02:05:29 Gelesen: 4722# 122 @  
@ saeckingen [#120]

Danke, ich harre mal der Dinge die da kommen, und ja, es sind mehr als € 150,00.
 
nagel.d Am: 04.06.2023 13:00:03 Gelesen: 4629# 123 @  
@ 22028 [#122]

Ja, somit hast du dir die Antwort selbst gegeben.
 
22028 Am: 05.06.2023 14:35:53 Gelesen: 4522# 124 @  
@ saeckingen [#120]

Heute Mittag war der Brief vom Zoll mit der Benachrichtigung im Briefkasten, ausfüllen der elektronischen Zollanmeldung im Internet Zollanmeldung im Internet dauert für mich als Formularerprobter Bundesbürger keine 10 Minuten, dann ins Auto gesetzt, 35 Km einfach zum Zoll, noch etwas Formalismus und Obolus zahlen, dann wieder heim. Der Zollbeamte war recht nett, gutes Gespräch geführt, er kann die Bürger verstehen die all diesen Formalismus nicht mehr verstehen.

Früher waren in "meinem" Zollamt 3 Mitarbeiter für Postsendungen eingestellt, nun, nach der Umstellung, nur noch einer.
 
saeckingen Am: 05.06.2023 18:11:58 Gelesen: 4472# 125 @  
@ 22028

10 Minuten beim ersten Mal?

Was hast Du denn angegeben, wie die Sendung ins Land kam? Inklusive Kennzeichen des LKWs oder der Flugnummer? ;-)
 
22028 Am: 05.06.2023 18:24:55 Gelesen: 4457# 126 @  
@ saeckingen [#125]

Ich gab an:

Art des Beförderungsmittels an der Grenze: 07
Kennzeichen Beförderungsmittel bei der Ankunft: unbekannt
Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels an der Grenze: GB
 
Journalist Am: 28.06.2023 16:44:05 Gelesen: 3860# 127 @  
Hallo an alle,

Anfang des Jahres hatte ich in den USA einen Katalog bestellt in Euro circa 20 Euro. Für den Katalog wurde aber Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % statt 7 % berechnet, daher hatte ich Einspruch erhoben. Dazu hatte ich als erstes per email über DHL den Einfuhrabgabenbescheid angefordert.

Nach Erhalt habe ich schriftlich reklamiert, meinen Einspruch wurde Recht gegeben, aber die Deutsche Post hatte bezüglich der restlichen Gebühren falsche Daten erfasst, daher wollte man trotzdem mehr haben. Ein erneuter Einspruch erfolgte, diesem wurde dann auch stattgegeben.

Nun aber zu meiner ersten Frage dazu;

In der Begründung für meinen Einspruch wurden folgende zwei aus meiner Sicht interessanten Absätze zitiert:

Grundsätzlich ist für den Zollwert einer Ware gemäß Art. 70 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Unionszollkodex (UZK) der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgebend.

>> soweit ja ok, die gekaufte Ware muss verzollt bzw. es muss MWST berechnet werden.

Erschreckend fand ich aber den folgenden Absatz:

"Gemäß Art 71 UZK i.V. m. 139 VO (EU) Nr. 2447/2015 (UZK-IA) werden Postgebühren vollständig in den Zollwert mit einbezogen"


Wenn nun der Warenwert unter 5 Euro beträgt, also normalerweise keine MWST zu entrichten ist (da unter 1 Euro) aber die Versandkosten ja in der Regel oft höher sind wäre dann ja alles zu versteuern ?

Diese Bagatellgrenze wäre dann ja eher Absurdistan, wegen der dazu kommenden Versandkosten oder denke ich hier falsch ?

Gilt dann bei einem Warenwert von unter 5 Euro auch, das die Versandkosten unberücksichtigt bleiben oder ?

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus oder wie sind die gesammelten Erfahrungen hierzu ?

Viele Grüße Jürgen
 
TeeKay Am: 28.06.2023 17:24:41 Gelesen: 3847# 128 @  
Das war schon immer so. Schon vor fast 20 Jahren, als ich öfter sperrige Sachen in Hongkong bestellte, ärgerte mich der Einbezug der Versandkosten, die oft dreistellig waren.

Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert + Transportkosten von der EU-Grenze bis zum Bestimmungsort. [1] Da die Transportkosten nicht einzeln für Absenderland-EU und EU-Empfänger aufschlüsselbar sind, dürften also die Versandkosten in Gänze zum Warenwert hinzugerechnet werden.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Bemessungsgrundlage/bemessungsgrundlage_node.html
 
Nachtreter Am: 28.06.2023 21:40:34 Gelesen: 3746# 129 @  
@ Journalist [#127]

Hallo Jürgen,

Grundsätzlich unterliegen die gesamten Anschaffungskosten des Gegenstandes der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Das beinhaltet auch Verpackungs-, Versandkosten, Versicherungen und Zölle. Selbst wenn der Ausländer fälschlicherweise (z.B. Schweizer) Umsatzsteuer berechnet - obwohl Ausfuhrsendung - hält das den Deutschen Zoll nicht davon ab, auch hierauf Einfuhrumsatzsteuer zu erheben!

Viele Grüße

Nachtreter
 

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