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Thema: Bund Jahreszusammenstellungen - wann muss was geliefert werden ?
Henry Am: 25.06.2021 18:12:18 Gelesen: 1454# 1 @  
Im Jahr 2015 wurde schon mal eine Frage diskutiert, was zu einer kompletten Sammlung gehört und deshalb enthalten sein sollte. Ich habe heute eine Frage, die nur halb zum damaligen Thema passt und habe deshalb ein neues Tema eröffnet, das auch die Beantwortung andersgelagerter Lieferfragen ermöglicht.

Mein Problemfall, der von einem Sammlerfreund im Verein an mich herangetragen wurde:

Ihm wurde eine Sammlung "1958-1960, komplett, postfrisch" angeboten ohne weitere Festlegung. Er hat den Posten gekauft. Der Knackpunkt: Im Jahr 1960 wurden bestimmte Heuss-Varianten fluoreszierend ausgegeben, die in dieser gekauften Zusammenstellung nicht enthalten waren. Mein Freund ist der Meinung, dass die Lieferung dieser Heuss-Varianten verlangt werden kann. Der Verkäufer verweigert dies mit dem Argument, dass die Marken im Katalog unter dem Jahr 1954 katalogisiert seien.

Ich tendiere zu der Meinung, dass das Erscheinungsjahr maßgebend ist und nicht die Katalognummerierung. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meine Sichtweise der allgemeinen entspricht. Ich würde daher gerne Meinungen zu dieser Problematik erfahren.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
LK Am: 25.06.2021 18:21:24 Gelesen: 1445# 2 @  
@ Henry [#1]

Gemäß Jahrgangswerttabelle müssen enthalten sein bei einem Komplettangebot.

1958 Mi 281-301 mit 285 X und Y

1959 Mi 302-329 mit 310 und 311 a+b

1960 Mi 326-345

Und das war es.

Beste Grüße
 
uli Am: 25.06.2021 18:45:11 Gelesen: 1420# 3 @  
Da haben wir es mal wieder, "komplett" ist kein fest definierter Begriff, schon gar nicht für sich alleine stehend. Deshalb sehe ich mich außerstande zu sagen, was alles dazu gehören sollte und was nicht.

Ich bin nicht schadenfroh, aber wer etwas kauft, ohne es sich vorher irgendwie ein Bild zu machen und sich nur auf solch schwammige Beschreibungen verlässt, ist IMHO ein Stück weit selber Schuld. Ich würde die paar Euros abschreiben und meine Lehren daraus ziehen.

Gruß
Uli
 
drmoeller_neuss Am: 25.06.2021 19:14:09 Gelesen: 1394# 4 @  
Ich tendiere auch zu der Antwort von LK. (auch wenn sie unlogisch ist).

Eine Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. (§ 434 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Die Definition nach Michel könnte eine Grundlage für die Soll-Beschaffenheit liefern.

Der Michel geht stur nach der numerischen Reihenfolge der Katalogisierung ohne Rücksicht auf die zeitliche Abfolge eventueller Ergänzungswerte vor. Einzelmarken aus Blocks werden nicht für den Wert eines Jahrganges berücksichtigt, auch wenn viele Albenverlage Felder für die Blockeinzelmarken vorsehen. Die Einzelmarken des Beethovenblocks müssen also auch nicht dabei sein.

Der Michel-Katalog hat aber nicht die absolute Deutungshoheit.

Entscheidend ist, was handelsüblich ist und was andere Briefmarkenhändler als Jahrgang 1960 anbieten und verkaufen.
 
bovi11 Am: 25.06.2021 19:18:51 Gelesen: 1391# 5 @  
@ uli [#3]

Die Jahreszusammenstellungen im MICHEL sind plausibel und entsprechen dem allgemeinen Verständnis. Das dürfte im Zweifel auch ein Richter so sehen.

Der Darstellung von LK ist deshalb nichts hinzuzufügen.
 
drmoeller_neuss Am: 25.06.2021 19:40:15 Gelesen: 1380# 6 @  
@ bovi11 [#5]

Die Jahreszusammenstellungen im MICHEL sind plausibel.


Leider sind sie das gerade nicht. So hat der Michel im Jahrgang 1978 auch drei Ergänzungswerte der Serie "Industrie und Technik" katalogisiert, die erst 1979 erschienen sind. Bereits zehn Jahre später ist man anders vorgegangen, und hat die Serien "Bedeutende Frauen" und "Sehenswürdigkeiten" streng nach ihrem Erscheinungsdatum getrennt und nicht zusammengefasst.

Die Albenverlage gehen bei ihrer Blattgestaltung wieder anders vor, weswegen ein komplett belegtes Vordruckalbum möglicherweise laut Michel nicht vollständig ist oder das Album sogar überkomplett ist.

Im Zweifelsfall eben immer schreiben, kompletter Jahrgang laut Michel Jahrgangswerttabelle, oder bei Vordruckalben eben "alle Felder besetzt".

Beim Tausch und Handel mit ausländischen Tauschpartner muss man sich verständigen, was man unter einem kompletten Satz oder Jahrgang versteht, da die Kataloge voneinander abweichen.
 
bovi11 Am: 25.06.2021 20:19:23 Gelesen: 1349# 7 @  
@ drmoeller_neuss [#6]

"Die Jahreszusammenstellungen im MICHEL sind plausibel."

Es gibt im vorliegenden Fall keinen Sinn, einen Teil meines Satzes zu kommentieren.

Der Satz ist vollständig zu betrachten:

"Die Jahreszusammenstellungen im MICHEL sind plausibel und entsprechen dem allgemeinen Verständnis."

Beim allgemeinen Verständnis gibt es regelmäßig einen, der es anders sehen möchte, warum auch immer.
 
LK Am: 25.06.2021 20:39:15 Gelesen: 1331# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#4]

Entscheidend ist, was handelsüblich ist und was andere Briefmarkenhändler als Jahrgang 1960 anbieten und verkaufen.

Es ist seit ewigen Zeiten im Handel üblich die Jahrgänge gemäß den Jahrgangstabellen anzubieten und auch so zu verkaufen.

Eine gute Beschreibung wäre im gegebenen Fall, Jahrgänge 1958-1960 gemäß den Jahrgangstabellen komplett.

Dann gibt es auch keinen Diskussionsstoff, und es steht fest was dort enthalten sein muss.

Es gibt auch tolle Beschreibungen mit dem Wortlaut Sammlung in den Hauptnummern komplett, hier müssen auch nur die Hauptnummern komplett sein.

Alles andere wie X+Y Werte, C+D etc. sind dann meist nicht enthalten.

Beste Grüße
 
Henry Am: 26.06.2021 12:00:43 Gelesen: 1257# 9 @  
Ich danke allen herzlich für die geäußerten Meinungen und Sichtweisen. In meiner Logik kann ich zwar nicht alles unumstritten nachvollziehen, aber ich bin durchaus in der Lage, eine mehrheitliche Auslegung zu akzeptieren. Und darum ging es mir ja: mehrheitliche Meinung und eventuelle Fallstricke zu erkennen. Das ist gelungen. Danke.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
uli Am: 26.06.2021 13:07:56 Gelesen: 1238# 10 @  
@ bovi11 [#5]

Bei "überwiegend" hätte ich dir zugestimmt. "Allgemein" heißt "alle betreffend, für alle" (Duden). Das ist aber sicher nicht so, dafür gibt es zu viele Ausnahmen.

Aber egal wie, das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage, dass *ich* den Begriff "komplett" nicht festlegen kann und möchte, und zu *meiner Meinung*, dass es diesen Begriff in Bezug auf eine Briefmarkensammlung (bzw. Teile davon) nicht geben kann. Beispiele sind hier schon genannt worden. Davon unbenommen ist natürlich, dass im Gegensatz zu mir ein Richter diesen Begriff im Einzelfall definieren kann (muss).

Gruß
Uli
 
bovi11 Am: 26.06.2021 13:21:28 Gelesen: 1232# 11 @  
@ uli [#10]

Bei dem Marktanteil, den der MICHEL-Katalog jedenfalls in Deutschland hat, ist hier von einem allgemeinen Verständnis auszugehen.

Brockhaus-Wahrig vergleicht "allgemein" mit "im Großen und Ganzen" und ähnlichen Begriffen. Ausnahmen sind immer möglich. Wenn man vom allgemeinen Sprachgebrauch spricht, heißt das nicht, daß es auch abweichende Ansichten gibt.
 
bovi11 Am: 26.06.2021 15:59:03 Gelesen: 1206# 12 @  
@ Henry [#1]

Ich habe nochmal in den MICHEL reingeschaut. Die Auskunft von LK muß leicht korrigiert werden.

Gemäß Jahrgangswerttabelle müssen enthalten sein bei einem Komplettangebot.

1958 Mi 281-301 mit 285 X ohne Y

1959 Mi 302-329 mit 310 und 311 a+b

1960 Mi 326-345
 
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