Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: -Händler verkauft Marken auf Ebay die er angeblich gar nicht hat
rosteins69 Am: 06.08.2021 01:17:49 Gelesen: 1966# 1 @  
EBay-Händler verkauft Marken, die er angeblich gar nicht hat

Ich hatte dazu schon im Thread „Bund: Verkaufsstopp Zehnerbogen Mi. 3613 Gewitter nach 24 Tagen“ gepostet. Da ich dort wohl zu sehr Off-Topic werden würde, eröffne ich hier ein neues Thema und kopiere einfach die bisherigen 3 Postings hier rein:

rosteins69:
Ich habe bei einem gewerblichen Briefmarkenhändler drei der Marken per Sofortkauf erworben.

Nun hat er den Verkauf nach drei Tagen abgebrochen mit der Begründung eines bundesweiten Verkaufsverbotes.

Das ist doch hanebüchen?

——————————————————-

bovi11:
@ rosteins69 [#3]

Mit dem Hinweis auf "Sofortkauf" schließe ich auf einen Kauf bei eBay.

In dem Fall hast Du einen verbindlichen Kaufvertrag. Das "bundesweite Verkaufsverbot" ist natürlich Unfug. Es betrifft wohl nur die einzelnen Postverkaufsstellen, nicht aber Händler.

Du kannst auf Vertragserfüllung bestehen.

——————————————————--

Koban:
@ rosteins69 [#3]

Es spricht nichts dagegen hier Ross und Reiter zu nennen.

Der Verkäufer spekuliert lediglich auf einen späteren Mehrerlös. Fall eröffnen und auf Lieferung bestehen.

Gruß,
Koban

———————————————————

Herzlichen Dank an bovi11 und Koban für die Antworten! Genau so sehe ich das auch. Der Händler (tausende Sofortkaufangebote im eigenen Shop, 10.000 Bewertungen) versteift sich nach einigem Hin und Her nun auf folgende Behauptung: Er besitze die angebotenen Briefmarken gar nicht, und da die Deutsche Post die Marken aus dem Verkauf genommen hat, könne er sie nun natürlich nicht liefern.

Ich zitiere:

„Daher kann ich nicht liefern was es gar nicht gibt. Ist auch nicht mein Verschulden wenn die Post zurückzieht.

Daher wurde der Kauf storniert.

und dieses Recht habe ich... wie soll man was liefern dass man Aufgrund von Schwierigkeiten vom Lieferanten gar nicht hat.“


Ich habe auf Erfüllung bestanden und rechtliche Schritte angekündigt. Daraufhin kam folgendes:

„Habe Ihnen ausdrücklich mitgeteilt dass die Ware nicht im Lager ist da die Post die Marke nachweislich zurückgezogen hat und deshalb nicht mehr ausliefert. Da kann ich ordern was ich will, ich bekomme nichts, ergo bekommen auch Sie nichts.

Die Herren von der Versandstelle werden dann auch Zeugen sein, alle anfallenden nicht unerheblichen Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Ich brauche nicht liefern wenn die Ware nicht in meinem Besitz ist und für den Verkaufsstopp der Versandstelle kann ich nicht verantwortlich gemacht werden.
Sie werden daher mit Sicherheit auf den Kosten sitzenbleiben.“


Der Mann verkauft Ware, die er (angeblich) nicht hat und wäscht danach seine Hände in Unschuld. Es geht hier zwar nur um einen einstelligen Euro-Betrag, aber das ist so dreist, dass es mir hier doch ums Prinzip geht.

Muss man als gewerblicher Händler wirklich überhaupt nichts von handelsrechtlichen Fragen wissen? Wo man seine Kundschaft doch für dumm verkaufen kann?

Wie seht ihr das?

Einen Fall bei eBay kann ich nicht eröffnen, da das bei erfolgter Rückerstattung des Verkäufers nicht geht (abgesehen davon bringt das wohl eh nichts) und ich kann nicht mal eine „angemessene“ Bewertung abgeben.

Liebe Grüße
Robert
 
drmoeller_neuss Am: 06.08.2021 09:04:08 Gelesen: 1884# 2 @  
Erst einmal vornweg: die folgende Schritte nur ausführen, wenn Du ein Prinzipienreiter oder ein Mitbewerber bist, der gegen die unlauteren Methoden der Konkurrenz vorgehen möchtest. Die verlorene Freizeit ersetzt Dir niemand.

Solche Fälle mit einem niedrigen Streitwert und einem Prinzipienreiter als Mandanten sind auch nicht gerade Anwalts Liebling.

bovi hat es ja schon geschrieben, Du kannst auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Der Lieferstopp des Vorlieferanten (hier die Deutsche Post) ist kein Grund, einen Kaufvertrag zu stornieren, solange es andere Lieferanten gibt, die zu zumutbaren Bedingungen liefern können.

Höhere Gewalt liegt auch nicht vor (das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Du zwei Kisten Rotwein von der Ahr bestellt hättest. Das Lager der Winzergenossenschaft ist durch das Hochwasser zerstört worden).

Es kommt natürlich auf die Verkaufsbedingungen an. Manche Anbieter sehen vor, dass der Kaufvertrag erst durch eine ausdrückliche Bestätigung ihrerseits bzw. der tatsächlichen Lieferung der Ware zustande kommt. M.E. verbieten die AGBs von ebay solche Vertragskonstrukte, die eigentlich rechtlich nicht zu beanstanden wären.

Für die nächsten Schritte brauchst Du keinen Anwalt, wenn Du ein wenig "rechtssicher" bist.

1. Einen Brief an den Händler schicken, mit dem Hinweis auf einen gültigen Kaufvertrag und einer Frist zur Lieferung der Waren. (Vorschlag: 14 Tage)
2. Wenn die Frist abgelaufen ist, die Marken bei einem anderen Händler besorgen. Hier hast Du auch eine Pflicht zur "Schadensminderung". Am besten ein paar ebay Angebote vergleichen und beim günstigsten Anbieter bestellen. Für die weiteren Schritte alles dokumentieren, d.h. abspeichern und ausdrucken.
3. Einen weiteren Brief an den Händler schicken, und die Differenz als Schadensersatz geltend machen und eine Frist zur Zahlung zu schicken.
4. Wenn keine Zahlung erfolgt, einen Mahnbescheid beantragen (kann man ohne Anwalt machen, aber sorgfältiges Arbeiten ist absolut notwendig).
5. Wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, geht es nicht mehr ohne Anwalt.

Noch einmal abschliessend: Es bleibt ein Risiko bei Dir. Ein Gericht kann bei der Festsetzung des Schadensersatzes zu einem anderen Ergebnis kommen, und Du musst einen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen. Daher ist es wichtig, bei Schritt 2 sehr sorgfältig vorzugehen.
 
rosteins69 Am: 06.08.2021 23:34:39 Gelesen: 1700# 3 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Einen ganz herzlichen Dank für diese sachkundige, detaillierte „Handlungsanreichung“. Ich bin baff über die Arbeit, die Du Dir gemacht hast.

Ein Prinzipienreiter bin ich eigentlich nicht - ABER: Der Ton macht halt auch die Musik. Kein einziges Wort des Bedauerns kam vom Händler. „Post hat die Marken zurückgezogen. Darf nicht mehr verkauft werden. Daher Geld retour.“ So sollte man nicht mit seiner Kundschaft umgehen.

Auf meine letzte sachliche Mail kam nun die Drohung mit einem „Sicherheitsdienst“ von eBay. Das hat dann für mich schon eine besondere Renitenz:

„telefoniere gerade mit dem eBay-Sicherheitsdienst. Lasse mir Ihre Bedrohung nicht bieten, werde meinerseits rechtliche Schritte einleiten. Da Sie ganz genau wissen, dass die Deutsche Bundespost die Marke zurückgezogen hat, kann kein Mensch diese Marke mehr liefern. Ich habe mit dem Sicherheitsdienst telefoniert, die sagen auch in den AGB von eBay steht ausdrücklich drin, dass Verkäufer einen Kauf abbrechen können, was ich gemacht habe, wenn ein Artikel mal nicht mehr vorrätig ist. Daher sehe ich die Sache ganz gelassen.

Ich werde weiterhin den Sicherheitsdienst informieren, wenn Sie mich weiterhin belästigen.“


Per E-Mail habe ich ihm bereits eine Frist bis zum 17. August gestellt. Da er auf diese Mail geantwortet hat, müsste das nach meinem Verständnis als Zustellungsnachweis ausreichen.

Dass man sich die Ware prinzipiell auch anderweitig besorgen kann und die rechtliche Möglichkeit hat, die Differenz in Rechnung zu stellen, wusste ich übrigens noch nicht. Bei eBay sind gerade zwei Kleinbogen in Auktionen. Aber laut Händler kann ja „kein Mensch diese Marke mehr liefern“. Schon eine dreiste Aussage.
 
Ilves2020 Am: 07.08.2021 07:41:52 Gelesen: 1634# 4 @  
Die Deutsche Bundespost also, aha. Spricht ja auch schon für sich, diese Formulierung.

Ich hoffe, dass Du diesem Experten noch ein wenig im Rahmen des rechtlich Möglichen, auf die Nerven gehst. Es ist sehr amüsant, seine Reaktionen zu beobachten.

Und: Ja, ich sehe es genauso. Wenn mir jemand auf freundliche, man könnte auch sagen normale und zivilisierte, Weise erklärt, dass er die bestellte Ware nicht liefern kann, dann ist das eben so. Kann passieren. Aber bei diesem Zeitgenossen würde ich genauso reagieren.

Einen schönen Samstag!
 
saeckingen Am: 07.08.2021 07:50:15 Gelesen: 1630# 5 @  
Wenn man sonst nichts im Leben zu tun hat, kann man sich natürlich über so etwas aufregen und ein großes Ding daraus machen.

Man kann aber auch den Kopf schütteln und es vergessen und sich mit etwas beschäftigen, an dem man Spaß hat!

Grüße
Harald
 
HWS-NRW Am: 07.08.2021 11:19:33 Gelesen: 1545# 6 @  
@ saeckingen [#5]

Hallo Harald,

wie Recht Du hast !

mit Sammlergruß
Werner
 
Koban Am: 07.08.2021 13:18:51 Gelesen: 1497# 7 @  
@ HWS-NRW [#6]

Hat er nicht. Noch nicht mal im Ansatz macht hier jemand ein "großes Ding daraus". Kritikwürdig finde ich hier höchstens die Nichtnennung des Verkäufers.

Man muss nicht versuchen die Nepper, Schlepper und Bauernfänger in ihrem Tun zu stören, braucht dann aber auch niemandem mehr unser Hobby zu empfehlen.

Traurige Grüße,
Koban
 
rosteins69 Am: 08.08.2021 19:30:37 Gelesen: 1327# 8 @  
Da ich mir immer noch nicht ganz sicher bin, ob der Händler wirklich nach vielen Jahren als gewerblicher Verkäufer keine Erfahrung mit dem Kaufrecht hat oder vielleicht denkt, er hat einen Dummen gefunden, habe ich einen letzten Anlauf unternommen um Aufklärung zu schaffen. Mal sehen, was kommt...

Hier meine E-Mail:

Sehr geehrter Herr xxx,

ein letztes, abschließendes und erklärendes persönliches Schreiben, bevor die Dinge dann nötigenfalls ihren Weg über Anwalt und vielleicht sogar Gericht gehen müssen.

Ich habe am 29.07.2021 von Ihnen über eBay-Sofortkauf insgesamt 6 Ausgaben der MiNr 3613 für insgesamt € 11,72 erworben. Dabei handelte es sich um verschiedene, von Ihnen jeweils detailliert angebotene Eckrand- und Randstücke. Sie haben am 02.08.2021 den Kauf über eBay annulliert und mir mitgeteilt, dass Sie nicht liefern möchten (Ihr erstes Schreiben, Zitat: „Verkaufsverbot ... muss ich mich daran halten“ bzw. alternativ nicht liefern können (Ihr drittes Schreiben, Zitat: „keine einzige von denen im Lager, längst ausverkauft“.

Ich bestehe hiermit weiterhin, wie bereits am 05.08.2021 mitgeteilt, auf Vertragserfüllung bis zum 17.08.2021, die sich durch meinen Kauf ergibt.

Soweit zum Förmlichen.

Und nun zum für Sie Bedenkbaren, welches ich Ihnen nahelegen möchte, da ich den rechtlichen Weg eigentlich vermeiden möchte. Sie unterliegen in Ihrer Einschätzung zwei entscheidenden rechtlichen Irrtümern.

Erstens: Ein sog. Kaufabbruch bei eBay ist natürlich möglich. Das berührt aber nicht die rechtlich zwischen uns entstandenen Ansprüche. EBay ist kein Gesetzgeber sondern eine Plattform. Wir haben einen wirksamen Kaufvertrag, den Sie nicht mehr einseitig lösen können.

Zweitens: Sie haben die betreffende Briefmarke gleich in mehreren eBay-Angeboten und in verschiedensten Bogenkonstellationen angeboten, obwohl Sie nach Ihrer eigenen Aussage bei Ihnen „längst ausverkauft“ war.

Nun, behaupten Sie, „kann kein Mensch diese Marke mehr liefern“. Das ist offensichtlich und nachweisbar nicht richtig.

Die betreffende Marke ist problemlos zu erwerben. Schauen Sie beispielsweise heute, am 08.08., einmal bei eBay oder bei Briefmarken xxx etc. Diese Angebote werden von mir dokumentiert.

Eine Erfüllung ist Ihnen also offensichtlich zumutbar, auch wenn Ihr bevorzugter Lieferant (Deutsche Post) ausfällt. Eine Gewinnerzielungsabsicht Ihrerseits mag hier nicht mehr erfüllt sein. Das hat aber mit dem zwischen uns abgeschlossenen Kaufvertrag nichts zu tun.

Um die Vertragserfüllung für Sie noch einfacher zu machen: Ich bestehe nicht auf die von mir gekauften Eckrand- und rechten/linken Randstücke. Sie können mich auch durch Lieferung von 6 „puren“ postfrischen MiNrn 3613 ohne Eckränder zufriedenstellen.

Sie werden von mir persönlich nun kein weiteres Schreiben in dieser Sache mehr erhalten. Alles andere läuft dann gegebenenfalls über den Rechtsanwalt, was ich wirklich sehr bedauerlich fände.

Mit freundlichen Grüßen

 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.