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Thema: Recht: Paket während des Urlaubs in der Mülltonne: Wer haftet für einen Verlust ?
marc123 Am: 07.08.2021 16:13:08 Gelesen: 1980# 1 @  
Als ich neulich aus dem Urlaub zurück kam fand ich folgenden Zettel unter der Post aus meinem Briefkasten. Diese Zettel werden in Luxemburg in der Regel für Einschreibebriefe oder Pakete benutzt, falls man nicht anwesend ist. Auf der Rückseite ist dann angekreuzt wo man seine Sendung an dem nächsten Tag abholen kann.



Bei mir stand ohne Sendungsnummer handschriftlich geschrieben "poubelle bleue" (blaue Mülltonne) und ein lächelndes Smiley.

Ich schaute in der Altpapiertonne nach und oben lag das Paket. Eigentlich alles in Ordnung und nett und einfach.

Aber was wäre gewesen wenn ich wie meine Nachbarin gefragt hätte, ob sie die Mülltonne für die Leerung auf den Bürgersteig gestellt hätte als ich weg war? Wer wäre dann haftbar?

Liebe Grüße
Marc
 
hesselbach Am: 07.08.2021 17:47:36 Gelesen: 1924# 2 @  
Hallo,

leider "Off-topic" der runde Stempel rechts Unten auf dem Formular, ist das ein Briefträgerstempel?

Danke
Thomas
 
marc123 Am: 07.08.2021 18:22:38 Gelesen: 1901# 3 @  
@ hesselbach [#2]

Hallo Thomas,

ja, Du hast recht, es ist ein Briefträgerstempel. Er dokumentiert die Tournee, nicht den Briefträger, d.h. wechselt oder fällt der Briefträger aus, bleibt der Stempel beim nachfolgenden oder Ersatzbriefträger.

Liebe Grüße
Marc
 
drmoeller_neuss Am: 07.08.2021 21:33:00 Gelesen: 1833# 4 @  
@ marc123 [#1]

Hast Du eine Vereinbarung über einen Ablageort mit dem Paketdienst getroffen?

Dann ist der Paketdienst aus der Haftung, wenn er das Paket dort ablegt und eine Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen hat.

Ansonsten muss Du die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) der Luxemburgischen Post studieren, was der Zusteller darf. Ich glaube nicht, dass in Luxemburg Pakete in der Mülltonne zugestellt werden dürfen. :)
 
marc123 Am: 09.08.2021 08:54:57 Gelesen: 1653# 5 @  
@ drmoeller_neuss [#4]

Danke für Deine Antwort und Hinweis.

Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen [1] (insbesondere Punkt 12, Zustellung) gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist sogar die gelegentliche Zustellung von Paketen, vor der Tür und unter dem Teppich auch nicht erlaubt obschon das sehr praktisch ist, wenn man kurz weg ist und die meisten Leute wohl auch nichts dagegen haben.

Eine Vereinbarung über den Ablageort habe ich nicht getroffen.

Liebe Grüße
Marc

[1] https://business.post.lu/documents/35703/489055/Conditions+g%c3%a9n%c3%a9rales+-+POST+Courrier+-+DE/acf25310-120c-4028-925f-94fbefc7cba9
 
Lars Boettger Am: 09.08.2021 11:31:32 Gelesen: 1596# 6 @  
@ marc123 [#5]

Salut Marc,

was hat die Postbotin denn gesagt, als Du Sie auf das "Paket in der Mülltonne" angesprochen hast? Sie müsste Dir doch Auskunft geben können.

Beste Grüße!

Lars
 
marc123 Am: 09.08.2021 11:47:18 Gelesen: 1588# 7 @  
@ Lars Boettger [#6]

Hallo Lars,

ich habe noch keinen Postboten seitdem gesehen, habe aber vor nachzufragen, falls ich einen antreffe.

Liebe Grüße
Marc
 
drmoeller_neuss Am: 09.08.2021 18:31:04 Gelesen: 1515# 8 @  
@ marc123 [#5]

Wenn ich das richtig verstanden habe ist sogar die gelegentliche Zustellung von Paketen, vor der Tür und unter dem Teppich auch nicht erlaubt obschon das sehr praktisch ist, wenn man kurz weg ist u nd die meisten Leute wohl auch nichts dagegen haben.

Das ist der springende Punkt. Der Postkunde beschwert sich nicht, solange seine Sendung vom Ablageort nicht geklaut wird. Die meisten Menschen freuen sich, wenn sie nicht eine Stunde mit der Abholung eines Paketes vertrödeln müssen.

Erfahrene Zusteller haben es im Blut, wann eine "vereinfachte Zustellung" möglich ist, und in welchen Situationen und Gegenden man das Paket besser wieder mitnimmt und die Abholkarte in den Briefkasten des Empfängers einwirft.

Im Endeffekt spart die "vereinfachte Zustellung" auch Arbeitszeit für die Paketboten. Dann nimmt man auch einen gelegentlichen Verlust und eine Schadensanzeige in Kauf.
 
joschka Am: 09.08.2021 23:22:31 Gelesen: 1447# 9 @  
Wenn ein "Ablagevertrag, in diese Tonne" mit der Post existieren würde, hätte der Kunde halt das Nachsehen/Pech. So zumindest gilt das in Buntland!

LG
 
Olivier Nosbaum Am: 10.08.2021 12:36:46 Gelesen: 1347# 10 @  
@ joschka [#9]

Hallo Joschka,

in Luxemburg ist es nicht anders.

Unter "PackUp Home", was auf dem Zettel angekreuzt ist, entscheidet der Empfänger, was aber hier nicht der Fall war. Der Postbote hat eingemächtig gehandelt, und sich nicht an die internen Vorschriften gehalten.

Auf der Internetseite von "POST Luxembourg" [1] findet man Folgendes:

"Lieferung zu Ihnen nach Hause mit PackUp Home
Legen Sie einen Ort fest, an dem der Zusteller Ihre Sendung in Ihrer Abwesenheit hinterlegen kann. Eingangsbereich, Abstellkammer, Terrasse, Gartenlaube, Paketbox, Nachbar – Sie entscheiden!"

beste Grüsse

Olivier

[1] https://www.post.lu/de/particuliers/colis-courrier/packup#home
 
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