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Thema: (?) (6) Berechnung von Nachporto für Briefe Schweiz nach Österreich
Hampi Am: 21.08.2021 09:50:41 Gelesen: 1918# 1 @  
Nachporto

Hallo zusammen,

mein Name ist Hans Peter und alle nennen mich Hampi.

Ich informiere mich (fast) täglich in diesem Forum und konnte schon viel lernen und erfahren. An alle ein grosses Danke für die interessanten Beiträge. In letzter Zeit haben Nachportobriefe mein Interesse geweckt und ich versuche mit meinen bescheidenen Kenntnissen die Nachportogebühren nach zu vollziehen. Beim nachfolgenden Brief ist mein Latein aber am Ende.

Der Brief wurde am 20.5.1977 in Heiden (Schweiz) aufgegeben und in Breitenfurth (Österreich) mit 2.50 Schilling nachtaxiert.

Gemäss T-Stempel 160/90 und dem Handvermerk 21g war der Brief in der 2. Gewichtsstufe.

Das Schweizerporto für Auslandbriefe war zu dieser Zeit in der 2. Gewichtsstufe 1.60 Sfr.

Gemäss ANK war das österreichische Porto für Auslandbriefe in der 1. Gewichtsstufe 6 Schilling.

Im Weltpostvertrag 1.1.1976 steht, dass der Fehlbetrag, in diesem Fall 80 Rappen, nicht verdoppelt, sondern einfach im Taxbruch zu verwenden sei.
Ich kann rechnen wie ich will, aber auf die nachtaxierten 2.50 Schilling bin ich noch nie gekommen.

Wer kann mir da behilflich sein? Vielen Dank.


 
SH-Sammler Am: 21.08.2021 17:01:06 Gelesen: 1875# 2 @  
@ Hampi [#1]

Hallo Hampi,

willkommen in diesem Forum. Auch ich habe hier schon viel gelernt. Ich möchte dieses Forum nicht missen.

Zur Nachtaxierung des Briefes nach Österreich musste ich zu erst wieder mal die Taxierungsmethode ab 1. Jan 1976 genau nachlesen, siehe Zack Band 2 - Ausland, hast Du doch, nehme ich mal an.

Ich zitiere aus Zack: “Das fehlende Porto wird … nur noch einfach berechnet, doch kommt dann eine Behandlungstaxe (von 50 Rp.) dazu. Der berechnete Betrag wird abgerundet auf die nächsten 5 Rappen”. Das wäre die Berechnungsart bei einem unterfrankierten Brief aus dem Ausland in die Schweiz. In Österreich muss das ähnlich gehandhabt werden, nur ist dort die Behandlungstaxe natürlich nicht in Rappen. Ich rate mal und nehme an, es war 1 Schilling.

Du siehst den Taxbruch auf dem Brief. Warum 90 (Rappen), nicht 80? Bei unfrankierten sowie unterfrankierten Briefen kommt nicht die verbilligte CEPT-Taxe zum tragen, sondern die Standardtaxe für Briefe ins (restliche) Ausland, also ab Jan. 1976 bis Ende Dezember 1985 = 90 Rappen.

Die Berechnung erfolgt folgendermassen: 160 dividiert durch 90 = 1,777, abgerundet = 1,50 (Schilling).

Die Bearbeitungsgebühr wäre dann 1 Schilling, total 2,50 Schilling.

Ich hoffe, das passt und grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
Baber Am: 21.08.2021 21:43:47 Gelesen: 1846# 3 @  
@ Hampi [#1]

Hallo Hampi,

Dein Nachportobrief ist mehrfach kurios.

der Tax-Stempel ist sicher falsch. Der Postler hat die richtige Erkenntnis „notiert“,dass der Brief in der 2. Gewichtsstufe 1,60 Sfr kostet.
Aber es fehlten ja nur 80 Rappen so dass der Taxbruch 80/90 hätte lauten müssen.

Aber der Postler in Österreich kann sich nur an den Taxbruch des Absenderlandes halten und rechnet dann 160/90 x 600 (Auslandsbrief Österreich).

Das würde dann eigentlich 10,60 S Nachporto ergeben + 1,00S Bearbeitungsgebühr = 11,60S.

Gruß
Bernd
 
Hampi Am: 22.08.2021 09:33:44 Gelesen: 1801# 4 @  
@ SH-Sammler [#2]
@ Baber [#3]

Hallo zusammen,

interessant die beiden doch recht unterschiedlichen Berechnungen. Sie dokumentieren äusserst klar wie unterschiedlich die Regeln sind und wie verschieden diese angewendet wurden.

@ Baber

Mit deiner Berechnung habe ich auch „experimentiert“ und konnte einfach nicht verstehen warum zwischen dem Resultat von 11.60S und dem effektiv geklebten Nachporto von 2.50S eine Differenz von 9.10S entstehen kann.

Das deutet eindeutig auf unterschiedliche Berechnungsarten hin.

@ SH-Sammler

Deine Erklärung scheint mir überzeugend und plausibel.

Ich weiss dass in meiner Literatursammlung der ZAK Band 2 sein muss. Leider hat er sich bei mir noch nicht bemerkbar gemacht.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss
Hampi
 
Baber Am: 22.08.2021 11:58:01 Gelesen: 1783# 5 @  
@ Hampi [#4]

Die Erklärung von SH-Sammler ist aber für den österreichischen Teil nicht richtig.

Der Tax-Bruch 160/90 wird mit dem Porto eines einfachen Auslandsbriefes multipliziert also mit 6,00 S.

Richtig ist, dass zusätzlich 1,00 S Bearbeitungsebühr in Österreich erhoben wurden

Gruß
Bernd
 
cycling-fool Am: 16.09.2021 17:30:19 Gelesen: 1647# 6 @  
Hallo,

schön, dass ihr diese Literatur kennt, ich kenne den ZAK (oder Zack) leider nicht. Gebt mir doch ein paar Infos, was sich dahinter versteckt.

Aber aus anderen Quellen, bin ich auch schon auf dem Stand wie sich das Auslands-Nachporto bis 1966, ab 1966 bzw. dann ab 1976 grundsätzlich berechnet. Letzteres dann fehlendes Porto in Währung des Absenderlandes geteilt durch Auslandsbriefporto 1. Stufe ohne Ermäßigung, dann im Empfängerland mal einfaches Auslandsporto plus Bearbeitungsgebühr. Leider fehlen mir dann viele Details (z.B. ab 1976 die jeweiligen österreichischen Bearbeitungsgebühren - die Höhe scheint in den internationalen Verträgen ja nicht festgelegt zu sein, da in der BRD ab 1976 mit -,50 DM ja eine erheblich höhere Bearbeitungsgebühr (entsprechen 3,50 S) galt.

Vor 1966 fehlen dann z.B. die Umrechnungskurse von Goldcentimes in Schilling.

Hilft der ZAK da weiter?

Gruß
Johann
 
Arrows Am: 28.04.2022 10:11:51 Gelesen: 1259# 7 @  
@ cycling-fool [#6]

Die ehemalige Kommission für Jugendphilatelie des Verbandes der Schweizerischen Philatelisten-Vereine (VSPhV) veröffentlichte 1995 im Selbstverlag einen ZACK-Sonderdruck "Die Posttaxen der Schweiz ab 1875, Band 2 - Ausland". Der ZACK war die damalige Jugend-Briefmarkenzeitung des VSPhV.



Der zweite Band enthält alle wichtigen Auslandstaxen für den Briefpostverkehr Schweiz -> Ausland ab 1875 (Gründung Weltpostverein) bis 1995, excl. den Flugposttaxen.

Die Erstauflage wurde leider nie überarbeitet, sie ist inhaltlich jedoch präzise recherchiert und stimmig. Für an der Schweizer Philatelie interessierte Sammler sind beide Bände Band 1: Die Posttaxen der Schweiz ab 1862 - Inland [1], als Literaturquelle zu empfehlen. Meines Wissens verfügt der VSPhV noch über Expemplare zum Bezug [1].

Beste Grüsse, Arrows

[1] https://www.vsphv.ch
 
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