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Thema: **** DDR Postsache mit Nachgebühr
Fridolino Am: 21.09.2021 09:29:55 Gelesen: 775# 1 @  


Nanu - eine Postsache mit 1,50 M Nachgebühr?

Das ist die Geschichte dazu:

Ein Tauschpartner hatte behauptet, einen Einschreibbrief nicht erhalten zu haben. Da es zu DDR-Zeiten ja noch kein Einwurfeinschreiben gab, müsste es ja bei der Post eine Quittung mit Unterschrift des Empfängers geben, und wenn nicht, wurde der Brief nicht abgeliefert. Also wurde ein Nachforschungsantrag gestellt. Der brachte Erstaunliches zutage:



Der Einschreibbrief wurde über Hausbriefkasten ohne Unterschrift zugestellt. Weil man sich aber wohl wegen der undokumentierten Übergabe nicht sicher war, sollte der Empfänger eine "Empfängererklärung" ausfüllen, dass er den Brief wirklich nicht erhalten hat. Wenn es so gewesen wäre, hätte er das auch gemacht, aber aus gutem Grund tat er es nicht. Das interpretierte die Post dann als Eingeständnis, dass der Brief "ordnungsgemäß ausgehändigt worden ist".

Der Absender hatte nicht nur den angeblichen Verlust des Briefes zu tragen, sondern auch noch 1,50 M Nachforschungsgebühr zu zahlen, die per Nachnahme eingezogen wurde.
 
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