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Thema: UPU-Verträge: Zuschläge auf den UPU-Tarif für den See-Transport
Eric Scherer Am: 05.10.2021 11:29:08 Gelesen: 1111# 1 @  
Maritime Surcharge

Zwischen den 1870ern und ca. 1910 hatten viele Länder eine sog. "Maritime Surcharge" für Post, die über längere Strecken nach Übersee befördert wurden. In Deutschland gab es das nie, aber in vielen anderen Ländern.

Ich bin im Moment dabei, mir einen Überblick über diese Maritime Surcharge zu verschaffen.

Daher die Frage an all die Länderexperten hier unter den Foristen:

- Welche Länder hatten eine solche Maritime-Surcharge?
- Von wann bis wann gab es diese?
- Welche Destinationen waren betroffen bzw. welche wurden priviligiert behandelt. So wurde Post nach Nordamerika idR nicht mit der Maritime Surcharge belegt.

Jede Hilfe ist willkommen.
 
Lars Boettger Am: 05.10.2021 22:46:07 Gelesen: 1066# 2 @  
@ Eric Scherer [#1]

Hallo Eric,

meinst Du den Zuschlag von 50% auf den normalen Tarif, der z.B. im Artikel 3 des 1875er-UPU-Vertrages erwähnt wird?

" Pour tout transport maritime de plus de 300 milles marins dans le ressort de l'Union, il pourra être ajouté au port ordinaire une surtaxe qui ne pourra pas dépasser la moitié de la taxe générale de l'Union fixée pour la lettre affranchie."

Wenn ja - dann würde ich mich durch die UPU-Verträge durchgraben.

In den USA gab es noch "Supplementary Mail", aber das meinst Du wahrscheinlich nicht (Supplementary Mail: Zuschlag von 100% auf den Tarif, wenn ein Brief kurz vor knapp noch einem Dampfer übergeben wurde).

Beste Grüße!

Lars
 
Eric Scherer Am: 05.10.2021 23:34:19 Gelesen: 1054# 3 @  
Salut Lars

Ja - es handelt sich um den 50% Zuschlag. In den UPU-Verträgen findest da aber nichts, da das nur ein Vorschlag war. Viele Länder haben das nie umgesetzt - etwa Deutschland. Andere mur für eine bestimmte Zeit, wobei die Zeiträume und die betroffenen Destinationen stark abweichen. Publiziert wurde das nur in den nationalen Postbulletins.
 
SH-Sammler Am: 18.11.2021 03:06:38 Gelesen: 906# 4 @  
@ Eric Scherer [#1]

Hallo Eric

Ich bin nicht spezialisiert auf Überseepost, habe aber einen Artikel gefunden, wo die Tarife für Post aus Argentinien in die Schweiz behandelt werden. Dort ist der Seezuschlag von max. 50% erwähnt. Ebenfalls erwähnt sind die Bestimmungen der UPU vom 9. Okt. 1874.

Vielleicht hilft Dir dieser Artikel. Du findest ihn in der Homepage von [1] im Unterkapitel UPU.

Viele Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter

[1] http://www.post-und-geschichte.ch
 
Eric Scherer Am: 18.11.2021 08:11:57 Gelesen: 884# 5 @  
Vielen Dank.

Das ist sehr hilfreich!
 
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